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IWF will neue Steuererhöhungen in Griechenland

6. Februar 2012 / Aufrufe: 92 Keine Kommentare

Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.

Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.

Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat.

Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern

Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:

  • Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.
    Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.
  • Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.
  • Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.
  • Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.
  • Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.
  • Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.
  • Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.
  • Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.
  • Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.
  • Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.
  • Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.
  • Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.

(Quelle: To Vima)

Organisierter Mehrwertsteuer-Betrug in Griechenland

5. Februar 2012 / Aufrufe: 429 3 Kommentare

Eine journalistische Recherche enthüllt den systematischen Betrug mit Mehrwertsteuer-Rückzahlungen in Griechenland, die den Staat um immense Summen brachten.

Zwei Wochen nach der Aushebung vier krimineller Organisationen in Thessaloniki, in deren Rahmen unter anderem auch der Amtsträger der SDOE Christos Papahatzis verhaftet und nach seiner Aussage vor dem Untersuchungsrichter in Untersuchungshaft genommen worden war, beginnt die elektronische Zeitung zougla.gr den “Colpo Grosso” aufzudecken, der den griechischen Fiskus um immense Summen brachte. Eine wesentliche Rolle spielt bei den Enthüllungen der inhaftierte Buchhalter Nikos Kasimatis, dessen Name auf der neulich publizierten Liste der Steuerschuldner des Finanzministerium an erster Stelle figurierte. Der erste Artikel der Reportagereihe wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben.

Der große Trick mit der Mehrwertsteuer in Griechenland

19. Januar 2012: Der Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos erklärt anlässlich der Verhaftung des Christos Papahatzis: “Selbstreinigung der SDOE von großer Bedeutung”.
01. Februar 2012: Die journalistische Recherche von zougla.gr beweist, dass der “Fall Papahatzis” einfach nur eine Bagatelle ist. Eine kleine Wunde der kranken Steuerverwaltung, die aufgerufen ist, das dornige Thema der Steuerhinterziehung in unserem Land zu lösen.

Zum ersten Mal wird die Leserschaft die Gelegenheit haben, unter Nennung von Namen und Anschriften die Heldentaten von Spitzenfunktionären der SDOE, Inspektoren des Finanzministeriums, Leitern von Finanzämtern, Steuerbeamten und eidbrüchigen Bediensteten des Staatsapparats zu “genießen”. Offizielle Unterlagen, welche genaue Daten, Tage und Zeiten anführen. Seit wenigen Stunden befinden sich im Besitz der elektronischen Zeitung einige “heiße” Akten. Über deren Inhalt – der in den nächsten Tagen unverändert publiziert werden wird – verfügen die Behörden der Staatsanwaltschaft seit Juni 2010. Seitdem wird ermittelt … .

Ankläger ist Nikos Kasimatos, der auf Basis der von dem Finanzministerium publizierten Liste größte Schuldner des Fiskus. Beklagte sind die “Kinder des Systems”. Alle, die natürliche Täter in dem colpo grosso waren, der von dem 59-jährigen Buchhalter mit den 30 imaginären Firmen und den fiktiven Rechnungen in – und nicht nur – Nordgriechenland aufgebaut wurde.

Einige von ihnen sind heute Leiter großer Finanzämter. Andere Inspektoren des Finanzministeriums. Einige gingen in die Politik. Manche können Sie auf Ihren Fernsehempfängern bewundern. Sie pflegen, über die Probleme der Wirtschaft zu reden und sogar auch über Themen der moralischen Ordnung zu schwätzen. Mal ehrlich, wo fanden diese Herren die Moral? Alle erfreuen sich des Asyls. Keiner ist kontrolliert worden. Einige sputen sich derzeit vielleicht, den “Entwicklungen” vorzukommen. Leider ist es zu spät … . Innerhalb der bevorstehenden Stunden werden sie ihre Namen veröffentlicht sehen. Ihre Antworten sowie die Überprüfungen ihrer Vermögenslage werden interessant sein.

Die Tarife für die Besetzung behördlicher Schlüsselpositionen

Die erste Bezugnahme des Nikos Kasimatis vor dem Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft Thessaloniki erfolgte am 28-05-2010. Den Verlauf seines früheren Lebens darlegend führt der in Untersuchungshaft befindliche Buchhalter seine erste berufliche Erfahrung als Angestellter der Gesellschaft “Iotex A.G.” an. “Als ich in dem ersten Stadium unserer Zusammenarbeit als Buchhalter versuchte, eine gewöhnliche finanzielle Differenz der Gesellschaft mit der für sie zuständigen FAE (= Finanzbehörde für Aktiengesellschaften) zu regeln, schlug ich fehl, weil ich rechtskonform und auf Basis dessen vorging, was mir bekannt war und die einschlägigen Gesetze bestimmten”, betont er auf den ersten Seiten seines Berichts.

Und er fährt fort und führt den “Tarif” für die Besetzung der Positionen bei den neuralgischen Behörden an. Wenn dort nicht “geschmiert” wurde, lief gar nichts. Kasimatis sagt: “Um diese Positionen zu bekleiden, erfolgt ein intensiver Wettbewerb, es sind Bekanntschaften mit – nicht nur – behördlichen Funktionären erforderlich, analog zu der Position zahlen sie an ihren Amtsvorgänger und die Inspektoren hohe Beträge: Für die Position des Leiters der FAE 200.000 Euro, für die Position einiger privilegierter DOY (= Finanzämter) 100.000 Euro, für die Position des Aufsehers 80.000 Euro und des Kontrolleurs 50.000 Euro.

Der Trick mit der Mehrwertsteuer-Erstattung

Nikos Kasimatis widmet ganze Kapitel seiner Ausführungen der Beschreibung des Aufbaus der Betrugsmaschinerie, die sich auf die illegalen Mehrwertsteuer-Rückzahlungen bezieht. Er ist Meister der Klasse, sah und lebte alles: Zeit, dass auch die öffentliche Meinung informiert wird.

Die drei hauptsächlichen Merkmale waren: Vertrauen, Verschwiegenheit und “Omerta”. Wer diese nicht hatte oder nicht hat, kommt nicht “zum Zug”. Damit der Trick der “MwSt.-Erstattung” aus fiktiven Rechnungen glückt, muss eine unzerbrechliche Kooperation zwischen Steuerbeamten, Amtsträgern der S.D.O.E. und Unternehmern existieren. Der “colpo grosso” erforderte totales Vertrauen und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen der Finanzämter (D.O.Y.) mit einer Person ihres absoluten Vertrauens, üblicherweise einem Buchhalter, oder mit dem Verantwortlichen eines jeden Kreises, der bereits bewährt und vertrauenswürdig war.

Damit das System auf keinen Fall aufgedeckt wird, vertrauten – laut Kasimatis – die Finanzbeamten nicht jedem Unternehmer, sondern einer Person ihres absoluten Vertrauens, welche die Rolle des Vermittlers spielte. Nur auf Empfehlung dieser Vertrauenspersonen konnten sie einem neu in das System Eingeführten vertrauen. Diese konspirativen Regeln wurden zur Vermeidung der Aufdeckung des Kreises penibel eingehalten.

Fiktive Kontrolle und sofortige Bewilligung illegaler MwSt.-Erstattungen

Wenn ein Unternehmer oder Unternehmen die Erstattung der Mehrwertsteuer für angeblich durchgeführte Exporte in Länder der Europäischen Union oder Drittländer verlangte, war ein Antrag an die zuständige D.O.Y. einzureichen, mit dem unter gleichzeitiger Beibringung auch der erforderlichen Unterlagen die Rückzahlung beantragt wurde. Der Antrag musste protokolliert, in das Register der Unternehmen mit einem Anrecht auf die MwSt.-Erstattung eingetragen und eine Akte angelegt werden. Danach musste die Akte an den Leiter der MwSt.-Stelle überstellt werden und die Überprüfung durch vier Bedienstete der zuständigen D.O.Y. beginnen, die sich an den Sitz des Unternehmens begaben. Von all dem Vorstehenden erfolgte jedoch nichts … .

In seiner Aussage enthüllt Herr Kasimatis: “In allen Fällen, in denen keine realen Exporte existierten, kam nicht das Geringste zur Anwendung, die Bewilligung erfolgte umgehend, wie auch die Gelder umgehend zur Auszahlung kamen. Ging es dagegen um reale Exporte, war die Kontrolle pedantisch und penibel und dauerte tagelang, und die Auszahlungen erfolgten nach Monaten”.

In den Fällen, wo es keinen realen Export gab, begab sich kein Stab an den Sitz des Unternehmens, da es praktisch kein Unternehmen, sondern nur ein kleines Büro gab, das laut der Aussage eine Fläche von 12 – 15 qm hatte, und dies nur für die ersten beiden Monate und sogar ohne Telefon und Stromanschluss. Natürlich erfolgte weder eine Kontrolle der Eingänge noch der Rechnungen, da diese fiktiv waren, und selbstverständlich erfolgten auch keine Prüfungen der Bücher, da diese leer und nicht unterzeichnet waren. Mit wenigen Worten, alles war illegal und fiktiv … .

Geisterunternehmer und korrupte Finanzbeamte

Beispielhaft für die Kooperation der Steuerbeamten und der Privatpersonen ist die Anzeige des Kasimatis, dass auf den illegalen Mehrwertsteuer-Erstattungsanträgen niemals die Telefonnummer des Unternehmers angeführt wurde, da kein Unternehmen existierte, während der beanspruchte Betrag der Erstattung meistens nicht von dem Antragsteller, sondern von den Finanzbeamten selbst eingetragen wurde!

“Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung an Privatpersonen gab, gab es gleichzeitig auch ein illegales Verhalten von Finanzbeamten. Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung gab, gab es obligatorisch deren Verteilung, üblicherweise entsprechend zu 60% – 40% zwischen Privatleuten und Finanzbeamten. 10% wiederum der nach der endgültigen Überprüfung erstatteten MwSt. behielten immer vollständig die Finanzbeamten ein, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Anteil schließlich auf 50% beläuft. Wie angeführt wird, “wollte die eine Seite die Zusammenarbeit der anderen, weil anderenfalls die Rückzahlung der MwSt. unmöglich war”.

Die Reportage wird fortgesetzt … (s. nachstehende Verweise)

(Quelle: zougla.gr)

Weitere Artikel der selben Reportage-Reihe:

Änderung der Baubestimmungen in Griechenland

3. Februar 2012 / Aufrufe: 363 4 Kommentare

Das Umweltministerium in Griechenland plant radikale Änderungen der Baubestimmungen, die viele Grundstücke als Bauland praktisch wertlos machen werden.

Der Entwurf eines Präsidialdekrets des griechischen Umweltministeriums droht bei den Flächennutzungen alles auf den Kopf zu stellen und praktisch die in jedem Gebiet analog zu den Bestimmungen der allgemeinen Bebauungspläne gestatteten Aktivitäten zu durchkreuzen. Nach den heftigen Reaktionen, welche einige Bestimmungen des Entwurfs und speziell jene hervorriefen, die sich auf die Bebauung außerhalb des Bebauungsplans beziehen, gab das Ministerium allerdings am 01. Februar 2012 die Verlängerung der öffentlichen Beratung bis zum 29. Februar 2012 bekannt.

Die allgemeinen Proteste fokussieren sich hauptsächlich auf den (weiter unten auch in deutscher Übersetzung wiedergegebenen) Artikel 14 des Dekrets, der die Errichtung eines Wohnhauses nur den Gewerbetreibenden gestattet, welche die Fläche nutzen, und somit den Grundbesitz tausender Eigentümer, die in Gebieten außerhalb genehmigter Bebauungspläne oder / und bestehender Ansiedlungen fortan keine Häuser mehr bauen können werden, zumindest als Bauland praktisch wertlos macht.

Rigorose Baubeschränkungen außerhalb genehmigter Bebauungspläne

Speziell charakterisiert Artikel 14 des geplanten Präsidialdekrets (P.D.) die Gebiete außerhalb des Bebauungsplans, genehmigter Städtebaupläne, der Grenzen von Ansiedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern, der Grenzen seit vor 1923 bestehender Ansiedlungen und der Bauerwartungs- und Schutzgebiete als “Kontrollgebiete”. In diesen Gebieten sind die Erhaltung und der Schutz der bestimmungsgemäßen Nutzung des Bodens mit der Verstärkung der landwirtschaftlichen und sonstigen Bodennutzungen und der drastischen Einschränkung der insgesamt gestatteten Bebauungsfläche und Reduzierung der Intensität der Nutzung im Verhältnis zu den jeweils geltenden allgemeinen Bestimmungen über “Bebauung außerhalb des Bebauungsplans” vorgesehen.

Nirgendwo ist jedoch die Errichtung einer Haupt- oder Ferienwohnung vorgesehen. In allen von dem P.D. bestimmten Zonen ist die Errichtung von landwirtschaftlichen Lagerräumen, Autowerkstätten, Vergnügungszentren usw. sowie eines Wohnhauses nur für die mit der primären Nutzung der Landfläche Beschäftigten gestattet, also beispielsweise nur für den Landwirt, der die Landfläche kultiviert und gegebenenfalls sein Gehöft darauf erbauen kann. In der Praxis beraubt folglich die Bestimmung tausende Eigentümer unversehrter (Bau-) Grundstücke der Möglichkeit, auf ihrem Land zu bauen.

Reine Wohngebiete

Parallel legt das P.D. 15 allgemeine Nutzungskategorien auf Basis ihrer städtebaulichen Funktion fest. Unter anderem wird die Bedeutung des ausschließlichen Wohngebiets eingeführt um den Problemen zu begegnen, die infolge der Jurisdiktion des Rechtsbeirats des Staates und des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) hervorgerufen wurden. Danach ist es notwendig, dass – im Rahmen der tragbaren Entwicklung – die “umweltliche Errungenschaft” bestimmter Gebiete bewahrt wird, die sich wie Gartenstädte entwickelt haben (z. B. Filothei). In diesen Gebieten und für bestimmte Kategorien gemeinnütziger Nutzungen (wie Schulen, kleine Sportanlagen usw.) werden mit dem Ziel einer sanfteren Entwicklung und zu ihrem Schutz ebenfalls arithmetische Größen gesetzt.

Allgemeine Wohngebiete

In allgemeinen Wohngebieten, die auch den größten Teil der griechischen Städte darstellen, ist die Schaffung von Einkaufszentren, Supermärkten, Autowerkstätten, Therapieeinrichtungen und privater Ausbildungsstätten erlaubt. Für die beiden letzten Kategorien wird das P.D. – sofern von dem genehmigten Städtebauplan vorgesehen – sogar die Überschreitung der gestatteten Bebauungsfläche erlauben. Entsprechend wird in den reinen Wohngebieten die Höchstgrenze für die Hotelunterkünfte verdoppelt (von 20 auf 40 Betten), aber auch der Rahmen für alle übrigen gestatteten Aktivitäten verschärft.

(Quelle: Vradyni)

Der strittige Artikel 14 des geplanten Präsidialdekrets in deutscher Übersetzung

Angesichts des berechtigten Interesses vieler ausländischer Immobilienbesitzer, die eine – wie im übrigen auch zahllosen einheimischen Grundstücksbesitzern drohende – fatale Entwertung ihrer (in der Regel als Bauland erworbenen) Immobilien befürchten, wird nachstehend der strittige Artikel 14 des Entwurfs (!) des in Rede stehenden Präsidialdekrets in wörtlicher deutscher Übersetzung wiedergegeben. Es sei ausdrücklich betont, dass die griechische Quelle einige Unschlüssigkeiten aufweist, die sich auch in der Übersetzung niederschlagen.

Artikel 14
Gebiete kontrollierter und eingeschränkter Bebauung und Nutzungen

Es sind die Gebiete außerhalb des Bebauungsplans, genehmigter Städtebaupläne, der Grenzen von Ansiedlungen mit einer Bevölkerung von weniger als 2.000 Einwohnern, der Grenzen seit vor 1923 bestehender Ansiedlungen und der Bauerwartungs- und Schutzgebiete.

In diesen Gebieten sind die Erhaltung und der Schutz der bestimmungsgemäßen Nutzung des Bodens mit der Verstärkung der landwirtschaftlichen und sonstigen Bodennutzungen und der drastischen Einschränkung der insgesamt gestatteten Bebauungsfläche und Reduzierung der Intensität der Nutzung im Verhältnis zu den jeweils geltenden allgemeinen Bestimmungen über “Bebauung außerhalb des Bebauungsplans” vorgesehen.

A. Zonen für Agrar-, Forst-, Viehzucht-, Fischerei- und sonstige landwirtschaftliche Nutzungen

  1. Landwirtschaftliche Lagerräume
  2. Gemüsebauanlagen
  3. Schweineställe
  4. Geflügelställe
  5. Viehställe
  6. Fischzuchtanlagen
  7. Minen – Steinbrüche – Förderung
  8. Andere Nutzungsanlagen des primären Sektors (Gewächshäuser, Wasserbecken und allgemein Agrar- und Viehzuchtproduktionsanlagen)
  9. Wohnhaus für den mit der Hauptnutzung Beschäftigten
  10. Gewerbliche Verpackungs- und Verarbeitungsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für lokale Agrarprodukte
  11. Produktionsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für Verpackungs- und Verarbeitung lokaler Agrarprodukte sowie auch spezielle touristische Einrichtungen

Die Nutzungen unter Nr. 11 und 12 sind gestattet, sofern sie nicht eventuellen diese regelnden Schutzbestimmungen entgegen stehen und unter der Voraussetzung, dass auf Basis der Umweltstudie (MPE) ihre Einrichtung keine belastenden Folgen für die Umwelt und die Hauptnutzung hat.

B. Zonen zur Gewährleistung urbaner Infrastrukturen

In diesen Zonen wird die Nutzung des Bodens erhalten und sind die fallweise gewählten Nutzungen der Artikel 13 und 14 des Vorliegenden gestattet, damit die Funktionalität wichtiger Projekte technischer, gesellschaftlicher, umweltbezogener und beförderungstechnischer Infrastruktur, signifikanter Industrieeinrichtungen gewährleistet wird, sowie auch übrige Bodennutzungszonen, welche eine Kompatibilitätskontrolle voraussetzen.

Diese gewählten Nutzungen dürfen nicht den obigen Infrastrukturen usw. entgegen stehen. Diese Zonen können auch als spezielle Schutzzonen (PEP) vorgesehen werden.

C. Zonen zur Milderung urbaner Belastungen

In den Zonen, die sich in dem Bereich außerhalb der Ansiedlungen befinden, der jedoch eine funktionale Verbindung zu diesen hat, können Nutzungen aus den nachstehend aufgeführten gestattet werden, unter Bedingungen und Voraussetzungen für ihre Einrichtung, die in jedem Fall von der Planung vorgesehen sind:

  1. Handelsgeschäfte, Dienstleistungsgeschäfte, Großmärkte, Kaufhäuser, Einkaufszentren
  2. Büros, Banken, gemeinnützige Organisationen
  3. Öffentliche Versammlungsräume
  4. Gastronomie
  5. Erfrischungsbetriebe
  6. Vergnügungs- und Freizeitbetriebe
  7. Parken (öffentlich genutzte Fahrzeuge von über 2,5 Tonnen)
  8. Benzin-, Gas- und Erdgastankstellen
  9. Hubschrauberlandeplatz
  10. Autoreparaturwerkstätten, Waschanlagen und Abschmieranlagen
  11. - -
  12. Lagerung
  13. Gewerbliche Werkstätten niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus
  14. Produktionsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für Verpackung und Verarbeitung lokaler Agrarprodukte
  15. Massenmedienstationen
  16. Frachtstationen für Fahrzeuge
  17. Zentren für technische Fahrzeugüberprüfungen (KTEO, IKTEO)
  18. Wohnhaus für den mit der Hauptnutzung der Landfläche Beschäftigten
  19. Hotels, sonstige touristische Einrichtungen, komplexe touristische Unterkünfte
  20. Sportanlagen
  21. Gewächshäuser, Wasserbecken und allgemein Produktionsanlagen der Landwirtschaft und Viehzucht

(Quelle: opengov.gr)

Treibstoff-Schmuggel in Griechenland kostet Fiskus Milliarden

1. Februar 2012 / Aufrufe: 378 7 Kommentare

Der Treibstoff-Schwarzhandel in Griechenland bringt den den Fiskus jedes Jahr um immense Steuereinnahmen, wird jedoch nach wie vor nicht effizient bekämpft.

Im Rahmen des exzessiven Schwarzhandels mit Benzin und Dieselkraftstoff “verschwinden” wie durch Zauberhand tausende von Griechenland in Richtung Bulgarien, Skopje, Türkei und Albanien geleitete Treibstoffladungen, was wiederum zum Ergebnis hat, dass der Staatskasse Milliarden Euro aus Steuern und Abgaben auf die Mineralölprodukte verloren gehen.

Während diese Ladungen angeblich für den Export bestimmt sind und nicht besteuert werden, verlassen sie nicht die Grenzen und kehren auf den Inlandsmarkt zurück, wo sie von Wiederverkaufsunternehmen für Mineralölerzeugnisse zu regulären Preisen und natürlich ohne Belege vertrieben werden. Der in die Taschen der “Geschäftstüchtigen” fließende Betrag übersteigt 2 Mrd. Euro jährlich. Zentrum dieser illegalen Aktivität ist wegen der geographischen Lage Nordgriechenland und speziell Thessaloniki.

Vernichtende Daten der UN

Alle Staaten melden den zuständigen Dienststellen der UN obligatorisch analytische Daten über ihren Handel mit der übrigen Welt. Somit werden bei der Bewegung eines Produkts die Menge und der Wert sowohl von dem Exportland als auch von dem Importland deklariert. Wenn also Griechenland der UN meldet, dass es Treibstoffe z. B. nach FYROM exportiert, ist selbstverständlich, dass die selben Mengen und Beträge auch von den Behörden des benachbarten Staates als Import gemeldet werden müssen. Die Gesetze der Mathematik scheinen jedoch eine relative Geltung zu haben, wenn smarte balkanische Schwarzhändler intervenieren, die mit diesen Geschäften mythische Gewinne erzielen.

Während 2009 deklariert wurde, dass Benzin und Diesel im Wert von ungefähr 134,5 Mio. Dollar, also eine Menge von 2.229.000 Tonnen Griechenland nach Skopje verließen, deklarierte Skopje, dass dort gerade einmal 123.000 Tonnen im Wert von 10,3 Mio. Dollar ankamen, wie die in einer Untersuchung des Wirtschafts-Assistenzprofessors der Aristoteles-Universität D. Mardas publizierten Daten der Vereinigten Nationen belegen (UN Datenbank Comtrade). Für 2010 wurden Exporte von 55,8 Mio. Dollar deklariert, während Skopje … überhaupt keine Importe meldet.

Tabelle 1 – Benzin-Exporte Griechenlands nach FYROM (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 80.078.958 52.793.587
2002 92.489.016 71.850.860
2003 22.845.123 12.012.433
2004 13.626.146 2.217.912
2005 22.600.932 8.640.396
2006 23.071.680 9.625.968
2007 31.065.990 6.112.069
2008 54.895.198 19.182.818
2009 134.460.100 10.005.015
2010 55.801.150 0

Das selbe Phänomen ist auch bei den Exporten nach Bulgarien zu beobachten, ausgenommen der Jahre 2006 und 2010, wo die Beträge aus den weiter unten erklärten Gründen differieren.

Tabelle 2 – Benzin-Exporte Griechenlands nach Bulgarien (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 27.448.191 17.880.740
2002 30.069.510 24.774.336
2003 39.175.531 35.539.604
2004 50.554.724 28.862.569
2005 64.611.123 39.709.277
2006 169.962.594 174.442.266
2007 52.371.442 13.332.797
2008 159.059.033 147.944.281
2009 189.868.731 183.145.780
2010 130.336.465 159.321.368

Wie der Trick funktioniert

Dieses … mathematische Paradoxon wird auf verschiedene Weisen erzielt:

  • entweder fährt der Fahrer des griechischen Tankwagens nach der Deklaration der zu exportierenden Treibstoffmenge nicht über die Grenze und bringt den Treibstoff auf den inländischen Markt zurück
  • oder es erfolgt eine fiktive Exporterklärung beim Zoll, ohne dass die Treibstoffe jemals bis zur Grenze gelangen
  • oder der Fahrer des Tankwagens deklariert eine sehr viel größere als die tatsächlich von ihm transportierte Treibstoffmenge, während er danach in dem Bestimmungsland die reale Menge mittels der hauptsächlich im innergemeinschaftlichen Handel beobachteten üblichen Methode der doppelten Rechnungen deklariert.

Aus den Statistiken der UN geht speziell in den Geschäften mit der Türkei und Bulgarien auch ein zweites … mathematisches Paradox hervor, das umgekehrt verläuft, jedoch die selben Resultate hat. Beispielsweise meldete Griechenland, dass 2010 für 116 Mio. Dollar Benzin in die Türkei exportiert wurde, während die türkischen Behörden meldeten, dass aus unserem Land eine mehrfache Menge, nämlich 573 Mio. Dollar importiert wurde!

Warum dies geschieht? Es bedarf einer gehörigen Portion an Phantasie und Überlegung, um gewisse scheinbare Widersprüche zu verstehen, die jedoch dank der Erfindungsgabe der Schwarzhändler alles andere als Widersprüche sind.

Wasser aus Griechenland wird in der Türkei zu Benzin

Wollen wir also die Lösung auch dieses Mysteriums betrachten: Die Fahrer der Tankwagen und ihre Unternehmen deklarieren, dass sie ein irrelevantes Produkt in flüssiger Form exportieren, das sogar auch … Wasser sein kann, während sie in Wirklichkeit Treibstoffe transportieren. Im Importland deklarieren sie jedoch die tatsächliche Ladung.

Dieser fiktive Abfluss von Treibstoffen dient den … Kollegen der Schwarzhändler des Nachbarlandes und speziell der Türkei, wo wegen des sprunghaften Aufschwungs und der hohen Besteuerung ebenfalls ungeheure Mengen illegaler Treibstoffe kursieren und eine hohe Nachfrage nach Belegen (Rechnungen usw.) existiert. Ebenfalls dient er auch den einheimischen Schwarzhändlern, wenn sie große Mengen illegaler Treibstoffe konzentriert haben und diese loswerden wollen, entweder weil sie “interne” Informationen über eine anstehende Kontrolle haben oder um die Größe ihrer Lager zu rechtfertigen. Das Wasser … mutiert somit auf magische Weise und wird als Benzin in die Türkei exportiert!.

Die Daten der UN sind apokalyptisch. Es ist zu sehen, dass bis 2006 bei den Geschäften mit der Türkei die “traditionelle” Methode der Rückführung von Treibstoffen auf den griechischen Markt ohne Unterlagen vorherrscht, während in der Periode 2007 – 2010 die von der Türkei als importiert deklarierten Mengen sehr viel größer sind als jene, welche Griechenland meldet.

Tabelle 3 – Benzin-Exporte Griechenlands in die Türkei (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 116.008.343 51.902.353
2002 53.616.872 29.193.249
2003 134.692.070 65.751.343
2004 203.355.053 113.419.996
2005 382.002.473 177.823.692
2006 414.460.180 376.776.762
2007 199.575.062 305.538.993
2008 76.472.290 354.833.607
2009 93.174.388 403.859.748
2010 116.027.335 573.779.15

Für Albanien ergibt sich nach 2002 ein ähnliches Bild mit der Türkei

Tabelle 4 – Benzin-Exporte Griechenlands nach Albanien (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 43.244.247 36.556.545
2002 32.385.835 24.654.388
2003 25.844.028 37.678.938
2004 41.358.917 60.756.922
2005 51.285.290 65.632.563
2006 91.795.238 101.457.894
2007 158.311.757 167.116.231
2008 36.204.259 251.858.740
2009 35.181.281 186.948.438
2010 56.304.860 119.025.389

Professor D. Mardas schlägt eine einfache Lösung vor: “Den Beamten der SDOE, die jegliche illegale Menge erwischen, soll eine generöse Prämie gezahlt werden. Als Prozentsatz der auf die illegalen Treibstoffe erhobenen Verwaltungsstrafen wird diese Prämie nicht den Etat belasten. Wird diese Politik umgesetzt, werden wir wahrscheinlich von den Dutzenden rein zufällig entdeckten Tanklagern und Tankwagen überrascht sein.

Hören Sie, wie er zu zougla.gr über das Ausmaß des Phänomens und über die Gründe spricht, aus denen es von dem Staat nicht angegangen worden ist, und auf die Frage antwortet, ob dies an einem Fehlen politischen Willens liegt.

Finanz- und Entwicklungsministerium spielen “Bäumchen wechsle dich”

Das Thema der staatlichen Unzulänglichkeit bei der Bewältigung des Treibstoffschwarzhandels hat eine regierungsinterne Auseinandersetzung und eine “Kollision” zwischen den Ministern für Entwicklung und Finanzen hervorgerufen, geleitet von den Herren Chrysochoidis und Venizelos, die beide die Führung der PASOK-Partei beanspruchen.

Die Kontroverse brach aus, als neulich ein höchster Funktionär des Entwicklungsministeriums konkrete Kreise im Finanzministerium “fotografierte”, die sich der Bekämpfung des Schwarzhandels und des Schattenhandels widersetzen, und meldete, dass die politische Führung des Finanzministeriums die Adoption der – seiner Meinung nach – einzige praktische Lösung zur Bekämpfung des Treibstoffschwarzhandels, also die Einrichtung eines Systems zur Kontrolle der Eingänge und Ausgänge bei den Tankstellen obstruierte.

Der selbe Funktionär monierte die Existenz von Mechanismen aus behördlichen Amtsträgern, Finanzbeamten und Zöllnern, die heftig gegen die Installation des in Rede stehenden Systems bei den Tankstellen reagieren.

Wenige Stunden später bestellte der Wirtschaftsstaatsanwalt Herr Gr. Peponis bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts die Einleitung der Strafverfolgung zu Lasten des Herrn Kapeleris und der ehemaligen Leiterin der Direktion für Zollkontrollen, Frau Evangelia Pantazi, wegen des Vergehens der verbrecherischen amtlichen Untreue und führte sie zu ihrem Rücktritt.

Maßnahmen, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist

Die Regierung ist darauf aus, das elektronische System zur Aufzeichnung der Eingänge und Ausgänge von Treibstoffen in der gesamten Lieferkette von den Raffinerien bis hin zu den Treibstoffverkaufsstellen auszuweiten, betonte neulich im Parlament der Premierminister L. Papadimos in Beantwortung einer Anfrage über den Schwarzhandel.

Der Premierminister charakterisierte den Treibstoffschwarzhandel als ein himmelschreiendes Problem gesellschaftlicher Ungerechtigkeit und betonte, dass sich speziell in einer Epoche, in der das Land von einem signifikanten wirtschaftlichen Problem geprüft wird, “gewisse Schlitzohren zu Lasten der Gesamtheit der Gesellschaft bereichern“. Wie er meinte, ist der Schwarzhandel nicht nur der Verlust der Einnahmen des Fiskus, aber die Tatsache, dass dieser Verlust in einer Epoche erfolgt, wo das Volk hart geprüft wird.

Fiktive Treibstoffexporte, nachlässige Kontrolle des Handels mit Treibstoffen für die Schifffahrt und neue Methoden der Panscherei des Benzins mit Methanol – Toluol zeigen in einer gemeinsamen Bekanntmachung die Konzerne der ELPE, der Motor Oil und der Verband der Treibstoffhandelsunternehmen an.

Unter anderem schlagen sie die unmittelbare Überprüfung bezüglich der fiktiven Exporte und die Kontrolle im Vertrieb von Schifffahrt-Treibstoffen, die Zerschlagung der Benzinpanscher-Kreise und die Angleichung der Besteuerung von Heizöl und Dieseltreibstoff, die endgültige Einziehung der Betriebserlaubnis der Tankstellen, welche die Konsumenten bestehlen, und die unmittelbare Umsetzung des Systems zur Kontrolle von Eingängen und Ausgängen bei den Tankstellen

(Quelle: Zougla)

Senkung der Preise für Solarstrom aus Photovoltaik in Griechenland

26. Januar 2012 / Aufrufe: 196 Keine Kommentare

In Griechenland steht eine Senkung der Ankaufspreise für Strom aus Photovoltaik-Anlagen an, die sich jedoch nicht auf bestehende Solarstrom-Verträge auswirken soll.

Das zuständige griechische Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) wird in den nächsten Tagen vermutlich eine Senkung der gesetzlich garantierten Ankaufspreise für elektrische Energie aus photovoltaischen Anlagen bekannt geben, deren Inkraftsetzung inzwischen ab Anfang Februar als möglich gilt.

Die Senkung der geltenden Garantiepreise für aus regenerativen Quellen erzeugte elektrische Energie (wozu anzumerken ist, dass die gesetzlichen Garantiepreise in Griechenalnd zu den höchsten in Europa zählen) scheint auch die Zustimmung der Mehrheit der EE-Erzeuger zu finden, wobei letztere jedenfalls betonen, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzierung durch die Banken, zum Abbau der ernsthaften bürokratischen Probleme, welche die Investitionen plagen, aber auch zur Vermeidung eventueller Überraschungen bei der Besteuerung der Investoren getroffen werden müssen.

Griechenland zahlt derzeit die höchsten Vergütungen für Solarstrom

Die Senkung der Garantiepreise für Solarstrom stellt natürlich keinen Blitz aus heiterem Himmel dar, da der bestehende Rahmen eine schrittweise Senkung der Ankaufspreise für grüne Energie um 5% je Halbjahr vorsieht. Der endgültige Satz wird jedoch der Entscheidung des zuständigen Ministers unterliegen, da es auch Vorschläge gibt, welche argumentieren, dass die Investoren der Branche selbst auch dann nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn die Senkung höher ausfallen und 10% erreichen wird und ab dem kommenden Monat (sprich Februar 2012) die Preise zur Anwendung kommen, deren Geltung ursprünglich ab 2013 vorgesehen ist.

Derzeit belaufen sich in Griechenland die Garantiepreise für den Aufkauf elektrischer Energie aus photovoltaischen Hausanlagen auf 55 Cent pro kWh, für die aus landwirtschaftlichen PV-Anlagen mit einer Kapazität von bis zu 100 kW erzeugte Energie auf 39 Cent pro kWh und für Solarstrom aus den übrigen Photovoltaik-Anlagen auf 32 Cent pro kWh.

Weiter ist anzumerken, dass jede wie auch immer letztendlich beschlossene Senkung der garantierten Preise weder die bestehenden Anlagen noch alle Erzeuger berühren wird, die den Preis per Unterzeichnung des einschlägigen Vertrags vereinbart haben, sondern nur die neuen Anlagen betreffen wird, für welche zukünftige Vertragsunterzeichnungen anstehen. Parallel wird darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit untersucht wird, Vorteile für die Investoren einzuführen, welche Ausrüstung griechischer Herkunft einsetzen und eventuell von der Preissenkung ausgenommen werden.

Preisverfall bei den PV-Panels

Der drastische Preisverfall bei den für die Erstellung der Photovoltaik-Projekte verwendeten Panels ist der Hauptgrund, aus dem die Senkung der Garantiepreise keine großen Reaktionen hervorruft. In den letzten Monaten des Jahres 2011, aber auch jetzt zeigten die Preise der Panels wegen des Überangebots eine große Deeskalation, die einen signifikanten Rückgang der Gesamtkosten von PV-Anlagen zum Ergebnis hatte.

Obwohl 2011 ein schweres Jahr für die griechische Wirtschaft war, hatte die billigere Ausstattung zum Ergebnis, dass es sich zu einem sehr guten Jahr für den Photovoltaik-Markt entwickelte, da gemäß den Angaben des Verbands der Photovoltaik-Unternehmen (SEF) die neuen Anlagen 2011 in einer Größenordnung von etwa 400 MWp lagen (Zunahme von ungefähr 165% im Verhältnis zu 2010), der Umsatz der Unternehmen der Branche 1 Mrd. Euro tangierte und die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten 7.000 erreichte. Eine sogar besondere Entwicklung während des Jahres 2011 hatten die Haus-Systeme bis 10 kW, die es in einem Zeitraum von nur zwei Jahren schafften, einen Anteil von 15% – 20% inne zu haben.

Von Seite der Photovoltaik-Firmen wird noch eine Reihe anderer Themen betont, die parallel zu dem Thema der Garantiepreise geregelt werden müssen, wie speziell das Thema der großen Verzögerungen seitens der DEI bezüglich der Formulierung der Anschlussbedingungen, wozu angemerkt wird, dass die verfolgte Taktik willkürlich und rechtswidrig ist und unmittelbar aufhören muss.

Privilegierte Regelungen für PV-Anlagen der Landwirte

Ein zusätzliches Verlangen des SEF bezieht sich auf die per Wiederinkraftsetzung der bis zum vergangenen Jahr geltenden Regelung erfolgende gesetzgeberische Lösung des Problems, das mit der Bodennutzung und konkret der Installation photovoltaischer Anlagen auf landwirtschaftlichem Hochertragsland auftrat. Ebenfalls verlangt der Verband die Klärung der Anhängigkeit hinsichtlich der 6.000 eingereichten Anträge auf landwirtschaftliche PV-Ablagen, von denen bisher nur 50 realisiert worden sind. Die übrigen Anträge bleiben jedoch aktiv und blockieren die Realisierung anderer Investitionen, da diese Anträge gemäß der Gesetzgebung Vorrang gegenüber den privaten Investoren haben, ohne dass jedoch Aussicht auf ihre Realisierung besteht.

Speziell zu dem Thema bezüglich der landwirtschaftlichen Photovoltaik-Anlagen ließ der Minister für Umwelt, Energie und Klimawandel, Giorgios Papakonstantinou, in seiner Stellungnahme im Parlament die Möglichkeit offen, dass eine neue Nachfrist für die Realisierung der Projekte gewährt werden wird, wie es im übrigen die Vertreter der Landwirte verlangen. Der Minister eilte sich jedoch zu betonen, dass trotz der staatlich gesetzten Anreize und der klaren Vorrangigkeit die Projekte der landwirtschaftlicher Photovoltaik-Anlagen nicht mit dem angezeigten Rhythmus reifen, und betonte parallel, dass das YPEKA auf keine Weise Maßnahmen einführen kann, die zur ungleichen Behandlung zwischen den Investoren oder zu einer Situation der Bindung elektrischer Kontingente ohne Realisierung führen.

(Quelle: Vradyni)

Weiterführende Informationen:

Kunden der Energa und Hellas Power in Griechenland kehren zur DEI zurück

25. Januar 2012 / Aufrufe: 148 Keine Kommentare

Die Kunden der alternativen Stromlieferanten Energa und Hellas Power in Griechenland müssen bis auf weiteres zur öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft zurückkehren.

Ab Mitternacht bzw. um 0:00 Uhr des 25. Januar 2012 kehren die ungefähr 210.000 Kunden der alternativen Stromlieferanten ENERGA und HELLAS POWER obligatorisch zur Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) zurück, da der Verwalter des Transportsystems für elektrischen Strom (DESMIE) beschlossen hat, die Verträge mit den beiden Gesellschaften wegen erheblicher Zahlungsrückstände zu kündigen und die Unternehmen aus dem Register der Stromlieferanten zu löschen.

In einer gemeinsamen Bekanntmachung vom 24. Januar 2012 betonen die griechische Energieregulierungsbehörde (RAE) und der DESMIE, dass die beiden in Rede stehenden Gesellschaften fortan keine Kunden mit elektrischem Strom versorgen können, aber auch, dass diese Entwicklung nicht die Stromversorgung der betroffenen Kunden beeinflusst und es auch nicht erforderlich ist, dass letztere ihrerseits unmittelbar zu irgend einer Handlung schreiten.

Rückführung der Kunden von Energa und Hellas Power zur DEI

Der Übergang der Kunden der Energa und der Power Hellas ab Beginn des 25. Januar zur DEI erfolgt automatisch. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben sich im weiteren Verlauf die betroffenen Verbraucher innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten für einen Lieferanten ihrer Wahl (DEI oder Drittanbieter) zu entscheiden und mit diesem einen neuen Vertrag abzuschließen. Während dieses Zeitraums werden ihnen die bekannten allgemein gültigen Tarife in Rechnung gestellt. Die DEI hat für die Kunden der beiden Gesellschaften ebenfalls eine Hotline unter der Rufnummer 214-214-2000 eingerichtet, die Montag – Sonntag während der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr besetzt ist.

Die beiden Gesellschaften ENERGA und HELLAS POWER sind auf einen neuen gemeinsamen Eigentümer, nämlich den Konzern “Worldwide Energy Limited” übertragen worden, dessen Konten jedoch von der Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten blockiert worden sind. Laut Informationen beruft sich der DESMIE in den Beschlüssen zur Kündigung der Verträge der beiden Gesellschaften:

  • Für die Hellas Power (vormals “Nea Efarmogi”) auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 44.000.000 Euro, für welche im Dezember mit einem Vergleichsakt der beiden Seiten eine Zahlungsregelung vereinbart wurde, ohne dass jedoch die Hellas Power die vorgesehenen Raten entrichtet. Weiter führt der DESMIE an, dass die Gesellschaft im Januar 2012 große Energieexporte aus Griechenland tätigte und damit die Gefahr eines enormen Anstiegs ihrer Verbindlichkeiten an den DESMIE entstand, da die Einnahmen aus den Exporten außerhalb Griechenlands eingenommen worden wären. Der DESMIE beruft sich ebenfalls auf die Blockierung der Konten der Gesellschaft durch die Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten.
  • Für die Energa auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 40.000.000 und ebenfalls die Blockierung ihrer Konten. Der DESMIE lehnte auch den Antrag der als Nachfolger der Energa in Erscheinung getretenen Gesellschaft “Kentor” auf Aufnahme in das Register der Stromlieferanten ab.

Es wird angemerkt, dass außer den fälligen Verbindlichkeiten auch die laufenden Verpflichtungen bestehen, die sich gemäß den Einschätzungen des DESMIE mit einem Rhythmus von 750.000 Euro pro Tag für jede der beiden Gesellschaften erhöhen, während die DEI weitere 67 Mio. Euro von ihnen fordert.

(Quellen: in.gr, To Vima)

Vorstandsvergütungen der Staatsunternehmen in Griechenland

24. Januar 2012 / Aufrufe: 257 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland gab auf ein parlamentarische Anfrage die jährlichen Aufwendungen der Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen bekannt.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die von der Abgeordneten der PASOK-Partei Frau Eva Kaili eingereicht wurde, übermittelte das griechische Finanzministerium dem Parlament Angaben zu den Aufwendungen der staatlichen bzw. staatlich kontrollierten gemeinnützigen Unternehmen (DEKO), der Postbank (TT) und der Griechischen Agrarbank (ATE) für die Vergütung ihrer amtierenden Vorstände.

Wie in dem von Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos unterzeichnetem Schreiben erläutert wird, basieren die Angaben auf den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen, die 2011 zur Genehmigung der jeweiligen Jahresabschlüsse einberufen wurden, und beziehen sich auf die gesamten Vergütungen der Vorstandsmitglieder für das selbe Jahr.

Aufwendungen griechischer Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen

Aus den bereitgestellten Daten geht im Einzelnen hervor:

  • Bei der Griechische Erdölgesellschaft (ELPE) belief sich der Betrag auf (Anmerkung: brutto) 414.235,52 Euro (es wird klargestellt, dass die in dem Betrag enthaltenen Vergütungen des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Vorstands gegenüber dem Jahr 2009 bereits um 15% reduziert sind).
  • Bei der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) belief sich der Brutto-Betrag auf 419.814,53 Euro.
  • Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Piräus (OLP) belief er sich auf 272.865,05 Euro (es wird klargestellt, dass die entsprechende Summe sich 2009 auf 651.191,53 Euro belief).
  • Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Thessaloniki (OLTH) belief sich der Brutto-Betrag auf 184.156,39 Euro. – Bei dem OPAP auf 659.844,60 Euro.
  • Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft der Hauptstadt (EYDAP) auf 160.506,04 Euro.
  • Bei der Postbank (TT) belief sich der Brutto-Betrag auf 1.323.841,93 Euro (es wird klargestellt, dass der Betrag die Vergütungen der beiden Vertreter des griechischen Fiskus im Vorstand der Gesellschaft gemäß N. 3723/2008 umfasst).
  • Bei der Griechischen Agrarbank (ATE) belief sich der Brutto-Betrag auf 792.320,13 Euro.
  • Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft Athen (EYATH) waren es 220.658,29 Euro.
  • Bei der Öffentlichen Gasgesellschaft (DEPA) waren es 261.622,10 Euro.
  • Bei der Telekommunikationsgesellschaft (OTE) waren es 430.551,23 Euro (es wird klargestellt, dass der betrag im Verhältnis zu 2009 um 10% reduziert ist).
  • Bei der Griechischen Post (ELTA) schließlich belief sich der Brutto-Gesamtbetrag der Vorstandsvergütungen auf 107.299,83 Euro.

Deckelung der Bezüge der Vorstände und Direktoren der DEKO

Der Finanzminister ruft in Erinnerung, dass gemäß Gesetz N. 3833/2010 die Höchstgrenze der Bezüge der geschäftsführenden Vorstände und Präsidenten der DEKO bei dem Betrag von monatlich 5.856,08 Euro bzw. jährlich 70.272,96 Euro liegt. Für die Vorstandsmitglieder beläuft sich dagegen die Obergrenze ihrer monatlichen Vergütung für die Beteiligung am Vorstand auf den Betrag von 300 Euro, der allerdings nur gezahlt wird, sofern sie an monatlich 4 Sitzungen teilnehmen, anderenfalls wird die Vergütung entsprechend gekürzt.

Weiter betont Finanzminister Evangelos Venizelos, dass die Jahresabschlüsse jedes Jahr von der ordentlichen Hauptversammlung kontrolliert werden, an der ein Vertreter des griechischen Fiskus teilnimmt. Wird eine Verletzung der obigen Bestimmungen festgestellt, werden die Bilanzen nicht genehmigt und die Betroffenen zur Rückzahlung des Mehrbetrags aufgefordert.

Evangelos Venizelos unterstreicht gleichzeitig, dass gemäß Gesetz N. 3429/2006 im Fall der Feststellung einer Verletzung seiner Bestimmungen per Beschluss des ministeriumsbergreifenden Gremiums der DEKO Einnahmen der öffentlichen Unternehmen aus dem regulären Haushalt von bis zu 50% des jährlich vorgesehenen Betrags blockiert, staatliche Bürgschaften für Kredite verweigert und die Vorstände ihres Amts enthoben werden können. Parallel kann jede andere von straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Bestimmungen vorgesehene Strafe verhängt werden.

Die Angaben über die Gesamthöhe der Jahresbezüge der Vorstandsmitglieder der DEKO hatte mit einer parlamentarischen Anfrage die Abgeordnete der PASOK-Partei Frau Eva Kaili verlangt und angemerkt, dass die Politik der Kosteneinsparung nicht nur auf Lohnempfänger und Rentner zur Anwendung kommen kann und auferlegt, dass die in den oberen Etagen der DEKO herrschende Lage veröffentlicht wird.

Klarstellung der griechischen Postbank zu den Vorstandsvergütungen

Die Postbank (TT) stellt in Zusammenhang mit einer Publikation unter tovima.gr über die Vergütungen der Vorstände bei DEKO, TT und ATE zur Vermeidung falscher Eindrücke klar, dass in dem sich auf die Postbank (TT) beziehenden Betrag enthalten sind:

  • Die Vergütungen für insgesamt sechzehn Personen, unabhängig von der Amtszeit und dem Verbleib eines jeweiligen Vorstandsmitglied.
  • Die Summe ihrer jährlichen Bruttobezüge aus Gehältern und Entschädigungen.
  • Die darauf entfallenden Arbeitgeberabgaben.

(Quelle: To Vima)

Senkung der Honorare der Notare in Griechenland

22. Januar 2012 / Aufrufe: 274 2 Kommentare

In Griechenland wurden ab 2012 die gesetzlichen Honorare und Provisionen der Notare für die Beurkundung in Geld bewerteter Verträge um bis zu 30 Prozent gesenkt.

Nach einem gemeinschaftlich gefassten Ministerialbeschluss des Finanzministers und des Justizministers über die “Provisionen der Notare” werden die gesetzlichen Mindesthonorare der Notare in Griechenland 2012 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 30% geringer ausfallen.

Die im EU-Vergleich teilweise erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegenden Honorare und Provisionen der griechischen Notare gestalten den Abschluss selbst relativ unbedeutender notarieller Verträge häufig unangemessen kostspielig. Gemäß dem in Rede stehenden Ministerialbeschluss dürfen die Notare für die Errichtung von Urkunden, deren Gegenstand in Geld bewertet wird, fortan folgende Gebühren, Provisionen und Vergütungen erheben:

Neue gesetzliche Honorare und Provisionen der Notare in Griechenland

  1. Eine Grundvergütung von 20 Euro und eine proportionale Vergütung, die auf Basis des Gesamtwerts berechnet wird, der in dem Vertrag deklariert wird, oder ggf. des höheren Wertes, der von der zuständigen Behörde (in der Regel dem Finanzamt) vorläufig oder endgültig festgesetzt wird. Der Prozentsatz dieser Vergütung wird analog zu der Höhe des Wertes des Gegenstands des Rechtsgeschäfts folgendermaßen bestimmt:
    • Für den Betrag bis 120.000,00 Euro auf 1%
    • Für den Betrag von 120.000,01 bis 380.000,00 Euro auf 0,70%
    • Für den Betrag von 380.000,01 bis 2.000.000,00 Euro auf 0,65%
    • Für den Betrag von 2.000.000,01 bis 5.000.000,00 Euro auf 0,55%
    • Für den Betrag von 5.000.000,01 bis 8.000.000,00 Euro auf 0,50%
    • Für den Betrag von 8.000.000,01 bis 10.000.000,00 Euro auf 0,40%
    • Für den Betrag von 10.000.000,01 bis 12.000.000,00 Euro auf 0,30%
    • Für den Betrag von 12.000.000,01 bis 20.000.000,00 Euro auf 0,25%
    • Für den Betrag ab 20.000.000,01 Euro und mehr auf 0,10%
    • Für den über 20.000.000,01 Euro hinausgehenden Vertragswert darf mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Notar und dem Auftraggeber der Vertragserrichtung ein Honorar unter dem Satz von 0,10% vereinbart werden.
  2. Fünf (5,00) Euro für jedes zusätzliche Blatt der notariellen Urkunden, für welche das proportionale Honorar gemäß der obigen Staffelung bestimmt wird.
  3. Vier (4,00) Euro für jedes Blatt der Abschriften der selben wie vorstehenden notariellen Urkunden, sofern diese Abschriften unmittelbar mit der Errichtung der Urkunde ausgestellt werden. Die Gebühren und Provisionen für die Ausstellung dieser Abschriften müssen auf dem urschriftlichen Vertrag zusammen mit den übrigen wie weiter oben bestimmten Provisionen angeführt werden.

Sonderregelungen für Versteigerungen und Vorverträge

Unter Ausnahme von den vorstehenden Bestimmungen wird die proportionale Vergütung des Notars für die nachstehend angeführten Urkunden folgendermaßen bestimmt:

  1. Für jede Versteigerungshandlung kann das von dem Meistbietenden zu entrichtende Honorar nicht weniger als zwölf (12,00) Euro und auch nicht mehr als einhundert zwanzig (120,00) Euro betragen.
    Im Fall des Zuschlags verschiedener Immobilien mit dem selben Versteigerungsbericht an mehr als einen Meistbieter wird von jedem ein getrenntes Honorar entrichtet, das auf Basis des jeweiligen Zuschlagspreises berechnet wird.
  2. Für jede Urkunde zur Errichtung der Satzung einer Aktiengesellschaft kann die proportionale Vergütung nicht mehr als vierhundertachtzig (480,00) Euro betragen, deren Hälfte der Vergütung als Beitrag an die Einheitskasse der Freiberufler (E.T.A.A.) zugunsten des Zweigs der Juristenkasse (TA.N.) entrichtet wird.
  3. Für Vorverträge mit Anzahlung oder mit Kaufpreiszahlung bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags berechnet sich die proportionale Vergütung auf Basis des bei Unterzeichnung des Vorvertrags entrichteten Betrags und des Betrags, der bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags entrichtet werden wird.
    Diese proportionale Vergütung wird bei der Errichtung des endgültigen Vertrags verrechnet, sofern dieser fristgerecht in Ausführung des Vorvertrags aufgesetzt wird.
  4. Für die Errichtung von Urkunden, die sich auf die Begleichung einer Forderung oder eine Korrektur beziehen, ist eine proportionale Vergütung zu entrichten, wenn für die beglichene Forderung oder den Vertrag, der korrigiert, modifiziert oder wiederholt wird, keine proportionalen Notar-Provisionen erhoben worden sind, anderenfalls sind die Grundgebühren zu entrichten.

(Quelle: in.gr)

Griechenland bringt Tafelsilber unter den Hammer

17. Januar 2012 / Aufrufe: 692 8 Kommentare

Griechenland muss ungeachtet der extrem schlechten Marktlage den Verkauf von Staatsunternehmen und staatlichen Immobilien forcieren.

In dem Versuch, Einnahmen zur Einschränkung der unendlichen “schwarzen Löcher” bei öffentlichen Defiziten und Staatsverschuldung zu generieren, bring die griechische Regierung beschleunigt das “Tafelsilber”, sprich diverse ausgewählte Allgemeinnützige Staatsbetriebe (DEKO) und staatliche Immobilien zum Verkauf. Regierungsvertreter und Finanzminister Evangelos Venizelos und der Staatssekretär für Verwaltungsreform Dinos Rovlias unterzeichneten den Beschluss zur Zusammenlegung der Zentraldirektion für Privatisierungen und des Zentralsekretariats der DEKO.

Die neue Formation wird den bisherigen DEKO-Sekretär Giorgos Kyriakos zum Leiter haben, während der Wirtschaftswissenschaftler Giorgos Cristodoulakis den Posten des Sondersekretärs für Umstrukturierungen und Privatisierungen verlässt. Die auch angesichts des Eintreffens der Troika beschleunigten Entwicklungen machen offensichtlich, dass fortan praktisch alle DEKO Privatisierungskandidaten sind.

Vorrangige Veräußerung teilsanierter börsennotierter Unternehmen

Es sei in Erinnerung gerufen, dass die börsennotierten Unternehmen, bei denen bereits Sanierungsprogramme umgesetzt werden, die ersten Staatsunternehmen auf der Liste der Privatisierungen sein werden, nämlich

  1. Griechische Agrarbank (ATEbank) AG
    Αγροτική Τράπεζα της Ελλάδος (ATEbank) ΑΕ
  2. Öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) AG
    Δημόσια Επιχείρηση Ηλεκτρισμού (ΔΕΗ) ΑΕ
  3. Öffentliche Gasgesellschaft (DEPA) AG
    Δημόσια Επιχείρηση Αερίου (ΔΕΠΑ) ΑΕ
  4. Griechische Post (EL.TA.) AG
    Ελληνικά Ταχυδρομεία (ΕΛ.ΤΑ.) ΑΕ
  5. Wasser- und Abwassergesellschaft Thessaloniki (EYATH) AG
    Εταιρία Ύδρευσης Αποχέτευσης Θεσσαλονίκης (ΕΥΑΘ) ΑΕ
  6. Wasser- und Abwassergesellschaft Athen (EYATH) AG
    Εταιρία Ύδρευσης Αποχέτευσης Αθηνών (ΕΥΔΑΠ) ΑΕ
  7. LARKO (Allgemeine Bergbau- und Hüttenbetriebe)
    ΛΑΡΚΟ
  8. OPAP AG (Staatlicher Träger für Glücks-, Lotterie- und Wettspiele)
    ΟΠΑΠ ΑΕ
  9. Hafenbetriebsgesellschaft Thessaloniki (OLTH) AG
    Οργανισμός Λιμένος Θεσσαλονίκης (ΟΛΘ) ΑΕ
  10. Hafenbetriebsgesellschaft Piräus (OLP) AG
    Οργανισμός Λιμένος Πειραιώς (ΟΛΠ) ΑΕ
  11. Postbank AG
    Ταχυδρομικό Ταμιευτήριο ΑΕ
  12. EL.PE (Griechische Erdölgesellschaft)
    ΕΛ.ΠΕ.

Die Kasse für die Verwertung von Staatsvermögen bereitet auch die neuen Privatisierungs-Ausschreibungen vor. Laut Spitzenfunktionären der Kasse werden im ersten Quartal 2012 die öffentlichen Ausschreibungen für die Gasgesellschaften DEPA und DESFA, den Träger für die Ausführung von Pferderennen, die “Griechische Verteidigungssysteme” (EAS) und die LARKO erfolgen. Ebenfalls wird die Ausschreibung zur Veräußerung einer kleinen Anzahl staatlicher Immobilien beginnen.

Speziell bezüglich der Entwicklungen in Griechenland wird für die Realisierung des Privatisierungsprogramms der Abschluss der Restrukturierung der Staatsverschuldung (PSI) maßgeblich sein. Sofern das Unternehmen des freiwilligen “Haircuts” von Erfolg gekrönt sein wird, erwartet die Verwaltung der Verwertungskasse einen starken Impuls für das Privatisierungsprogramm. Hoffnungen bestehen auch für die Ausweitung der Verträge über die Überlassung der Autobahnen sowie auch für den Beginn innerhalb des ersten Halbjahrs 2012 der Diskussionen über die Ausweitung des Vertrags für den Flughafen “Eleftherios Venizelos”.

(Quelle: Vradyni)

Zehntausenden Haushalten in Griechenland droht Stromabschaltung

16. Januar 2012 / Aufrufe: 810 4 Kommentare

In Griechenland droht zehntausenden Haushalten wegen unbezahlter Rechnungen der elektrische Strom abgeschaltet zu werden.

Gemäß Informationen der Zeitung “Ethnos” hat die Handelsdirektion der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI rund 30.000 Anweisungen zur Stromabschaltung an die zuständige Abteilung des Unternehmens geschickt. Es handelt sich um Stromrechnungen, welche die neue Immobilienabgabe enthalten und überfällig sind, da ab dem Datum der Rechnungsstellung inzwischen ein Zeitraum von 80 Tagen verstrichen ist. Ab der kommenden Woche laufen somit 30.000 Haushalte in Gefahr, ohne elektrischen Strom zu bleiben.

Neu Drohungen wurden währenddessen von Seite der GENOP-DEI ausgestoßen, deren Vorsitzender Nikos Fotopoulos gegenüber der Zeitung “Ethnos” erklärte: “Es wird zu ähnlichen Geschehnissen wie während der Periode der Privatisierung der Busse kommen. Erinnert Euch daran, was 1991-92 geschah! Wir werden jedem die Hosen herunterziehen, der einem Armen, Arbeitslosen und Tagelöhner den Strom abzuschalten versuchen wird. Wir werden jedem die Hände abschlagen, der den Stromzähler eines Geringverdieners anzutasten wagen wird, der seine Rechnung nicht zu bezahlen vermag.

Aufschub der Stromabschaltung aus gesundheitlichen Gründen

Nikos Fotopoulos fügte ebenfalls an, dass sich der Verband der Techniker Griechenlands ebenfalls weigere, zu solchen Maßnahmen (sprich der zwangsweisen Stromabschaltung) zu schreiten. Andererseits soll laut einschlägigen Quellen auch die Unternehmensleitung der DEI noch nicht das “grüne Licht” gegeben haben, damit die Anweisungen an die privaten Unternehmen weitergeleitet werden, welche die Stromabschaltungen vornehmen. Mit einer Klärung des Themas wird in dieser Woche gerechnet.

Bei den in Rede stehenden Stromrechnungen, die sich im “roten Bereich” befinden, soll es sich (auch) um die ersten Rechnungen handeln, die im vergangenen Oktober 2011 ausgestellt wurden und erstmalig die neue Immobilien-Sonderabgabe enthalten. Eine Quelle des Finanzministeriums erinnerte in Bezug auf das Thema der 30.000 Anweisungen zur Stromabschaltung an eine einschlägige Erklärung des Ministers Evangelos Venizelos, der beteuert hatte: “Es wird keinem Bürger der Strom abgeschaltet werden, der nachweislich nicht zur Begleichung der Rechnung der DEI in der Lage ist.

Gemäß der Gesetzgebung wird einem Verbraucher der Strom nicht in Fällen abgeschaltet, in welchen spezielle gesundheitliche Gründe entweder bei dem Nutzer der Immobilie oder bei mit diesem zusammen wohnenden Personen einhergehen, wie beispielsweise bei Personen, deren Leben von mechanischer Unterstützung abhängig ist.

(Quelle: Ethnos)

GENOP-DEI spricht von 1,5 Millionen unbezahlten Stromrechnungen

Sowohl bezüglich der Anzahl der überfälligen Stromrechnungen als auch der ergangen Anweisungen zur Stromabschaltung werden je nach Quelle abweichende oder diffuse Angaben gemacht. Dieses “Versteckspiel” erweckt den Eindruck, dass möglichweise das wahre Ausmaß des Problems zweckdienlich kaschiert wird. Im Gegensatz zu dem vorstehend zitierten Artikel der Zeitung “Ethnos” wurde auf dem Nachrichtenportal in.gr zwar ebenfalls eine einschlägige Meldung publiziert, in der jedoch keine Zahlen genannt werden und außerdem unter Berufung auf die  DEI behauptet wird, die anstehenden Stromabschaltungen beziehen sich ausschließlich auf “Verbraucher, die ihre Rechnungen seit langer Zeit nicht bezahlt und hohe Schulden haben” und stehen (noch) nicht mit der neuen Immobiliensteuer in Zusammenhang.

Die GENOP-DEI spricht jedenfalls von derzeit insgesamt 1,5 Millionen unbezahlten Stromrechnungen, von denen 250.000 seit wenigstens drei oder mehr Monaten fällig sind, sowie von bereits 50.000 ergangenen Anweisungen der DEI zur Unterbrechung der Stromversorgung zahlungsrückständiger Verbraucher.

Ergänzend sei angemerkt, dass parallel zu dem steilen Anstieg der Stromabschaltungen auch kontinuierlich die Anzahl der Haushalte und Verbraucher zunimmt, denen wegen unbezahlter Rechnungen die Wasserversorgung abgestellt wurde.