Die Beiträge dieses Blogs basieren überwiegend auf Publikationen griechischer Medien, aber auch eigenen Recherchen, wobei naturgemäß subjektive Positionen einfließen können. Alle Angaben und Informationen erfolgen ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung!
Neue Meldevorschriften für Arbeitslose in Griechenland
ECOVIS Steuerberatung Griechenland
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Ab Februar 2012 treten in Griechenland neue Bestimmungen in Kraft, die sich sowohl auf die Meldung neuer als auch die Unterstützung registrierter Arbeitsloser beziehen.
In Griechenland treten ab dem 01. Februar 2012 bei der “Organisation für Beschäftigung des Arbeitskräftepotentials (OAED), sprich dem griechischen Arbeitsamt neue Bestimmungen in Kraft, die für Arbeitslose einerseits zu gewissen Erleichterungen bei der Registrierung und den obligatorischen regelmäßigen Meldung führen, andererseits jedoch speziell bezüglich der Gewährung des Arbeitslosengeldes auch mit strengere Verpflichtungen einhergehen.
Anstatt sich wie bisher – und zwar unabhängig von einem eventuell bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld – obligatorisch jeden Monat beim Arbeitsamt zu melden, müssen Arbeitslose nach der anfänglichen Registrierung fortan im Regelfall zur Verlängerung des Arbeitslosenausweises nur noch alle drei Monate persönlich vorstellig werden. Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht wird, müssen die Berechtigten allerdings für die Abwicklung der Beantragung und Bewilligung der Leistung anfänglich gleich zweimal und dann regelmäßig zu konkret bestimmten Terminen persönlich erscheinen.
Neue Regelungen des Arbeitsamts – OAED in Griechenland
Die ab Februar 2012 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen bringen für Arbeitslose einige Erleichterungen mit sich:
- Das Verfahren der Registrierung wird vereinfacht, da die erforderlichen Unterlagen nur noch vorgelegt, jedoch nicht mehr (in Kopie) eingereicht werden müssen.
- Das Verfahren der Verlängerung des Arbeitslosenausweises erfolgt fortan für alle Kategorien der Arbeitslosen alle drei Monate. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für unterstützte Arbeitslose, die bisher bei den Dienststellen einmal monatlich persönlich vorstellen mussten, um den Erhalt der Leistung sicherzustellen. Fortan wird der Arbeitslose mit seinem persönlichen Erscheinen beim OAED die Zahlung des Arbeitslosengelds nicht nur für den laufenden, sondern auch für die beiden nachfolgenden Monate sichern.
Ein Arbeitsloser mit einem für 12 Monate anerkannten Anspruch auf Arbeitslosengeld hat somit in diesem Zeitraum insgesamt 5 Mal (das erste Mal zur Antragstellung) bei den Dienststellen vorstellig zu werden, anstatt der 13 Vorstellungen, zu denen er mit dem bisher geltenden System verpflichtet war. - Parallel wird die Auszahlung der Unterstützung (Arbeitslosengeld und sonstige Leistungen) automatisiert, damit der Bürger auf die bestmögliche Weise bedient wird.
Erforderliche Unterlagen für die Registrierung Arbeitsloser
Auf Beschluss des Vorstands des Trägers werden die bis heute angewendeten Verfahren folgendermaßen neu gestaltet:
Die Einschreibung des Arbeitslosen in das Register des Trägers erfolgt nur, wenn er bei der zuständigen Dienststelle des OAED an seinem Aufenthaltsort persönlich vorstellig wird. Für die Registrierung einer Person, die einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt, ist ebenfalls das persönliche Erscheinen des Arbeitslosen bei der zuständigen Dienststelle seines Wohnortes oder des Ortes seiner letzten Beschäftigung erforderlich. Bei der Dienstelle zeigt der Arbeitslose für seine Registrierung vor, jedoch fortan ohne einzureichen:
- Den letzten Einkommensteuerbescheid oder, sofern nicht vorhanden, eine Kopie der von ihm eingereichten Einkommensteuererklärung (E1) oder – falls er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist – eine von dem Finanzamt beglaubigte einschlägige rechtsverbindliche Erklärung.
- Zur Bestätigung seines Aufenthaltsortes eine Kopie der Rechnung einer DEKO oder Festnetz-Telefongesellschaft auf seinen Namen oder den Namen eines Mitglieds der mit ihm zusammen wohnenden Familie oder die Kopie eines bei der zuständigen DOY eingereichten Wohnungsmietvertrags.
- Einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass usw.).
- Ein amtliches Schriftstück, aus dem die Sozialversicherungsnummer hervorgeht.
- Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis, wenn er Bürger eines Drittlandes ist.
Erneuerung des Arbeitslosenausweises nicht unterstützter Arbeitsloser
Der Arbeitslosenausweis aller Arbeitsloser, die keine Hilfszahlung erhalten, gilt für drei Monate ab ihrer anfänglichen Registrierung und danach für drei Monate ab der jeweils letzten Erneuerung. Der Arbeitslose erneuert den Arbeitslosenausweis innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen vor oder nach dem angeführten Verfallsdatum des Ausweises, indem er bei jeder beliebigen Dienststelle KPA2 des OAED persönlich vorstellig wird.
Der Arbeitslose wird aus dem Register des OAED gelöscht, sofern ein Grund zu seiner Löschung einhergeht, wie beispielsweise, wenn er eine Beschäftigung findet, was er dem Träger mitzuteilen verpflichtet ist, oder wenn er nicht rechtzeitig zur Erneuerung seines Arbeitslosenausweises schreitet. Von der Verpflichtung zur Erneuerung des Arbeitslosenausweises sind die registrierten Personen mit Behinderungen (AmeA) befreit, die kein Arbeitslosengeld erhalten.
Periodisches Erscheinen unterstützter Arbeitsloser beim OAED
Für den unterstützten Arbeitslosen deckt sich die Geltungsdauer des Arbeitslosenausweises mit dem Zeitraum seiner Unterstützung. Der Anspruch auf Unterstützung wird mit einem Bewilligungsbescheid anerkannt, der von dem OAED ergeht. Um jedoch fortan den Fluss seiner Unterstützung zu sichern, ist der Arbeitslose zum persönlichen Erscheinen bei den Dienststellen des OAED in verbindlich vorbestimmten Zeiträumen verpflichtet (im dritten Monat jedes Quartals der Unterstützung). Konkret gilt:
- Anfänglich erscheint der Arbeitslose persönlich und reicht einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe bei der zuständigen Dienstelle des OAED seines Wohnorts oder des Ortes seiner letzten Beschäftigung ein, innerhalb von 60 Tagen ab der Lösung oder dem Auslaufen seines Arbeitsverhältnisses. Er erhält eine Kopie des Antragsformulars, worauf er darüber informiert wird, wann er den einschlägigen Bescheid über seine Unterstützung in Empfang nehmen kann, was ebenfalls obligatorisch durch ihn persönlich bei der Dienststelle erfolgt, bei der er seinen Antrag gestellt hat.
- Wenn der Arbeitslose zum Empfang des Bewilligungsbescheids vorstellig wird, wird er über die genauen Termine informiert, zu denen er bei jeder beliebigen Dienststelle KPA2 des Trägers vorstellig zu werden und seine Gegenwart zu melden verpflichtet ist. Die Termine der Zeiträume, innerhalb welcher er zur Meldung seiner Gegenwart zu erscheinen schuldet, werden an einer speziellen Stelle des Bewilligungsbescheids der Dienststelle angeführt, den der Arbeitslose erhält (der an der Stelle des Antrags unterschreibt, wo diese Termine angeführt werden).
Falls der Arbeitslose über zwei aufeinanderfolgende Quartale nicht erscheint, um sich präsent zu melden, verfällt sein gesamter (Rest-) Anspruch bis zum Auslaufen seiner Unterstützung.
Liegt ein Grund zur Aussetzung oder Unterbrechung der Unterstützung vor, ist der unterstützte Arbeitslose verpflichtet, innerhalb von 8 Werktagen und jedenfalls vor Ende des laufenden Unterstützungsmonats die Dienststellen des OAED zu informieren. Anderenfalls folgt außer den eventuellen strafrechtlichen Haftungen die unwiderrufliche (!) Einstellung der Unterstützung und die Zuweisung einer Schuld (Erstattungspflicht).
Persönliches Erscheinen und Zahlung des Arbeitslosengelds
Das persönliche erscheinen des unterstützten Arbeitslosen bei dem KAP2 innerhalb der festgesetzten Zeiträumen ist fortan obligatorisch, um den Anspruch auf Unterstützung zu sichern und den ungehinderten Fluss der Zahlungen der Unterstützung zu gewährleisten. Diese Regelung wurde getroffen, weil auf Basis des persönlichen Erscheinens das Integrale Datenverarbeitungssystem des OAED aktualisiert wird, mittels dessen fortan auf automatische Weise die Zahlungen des Arbeitslosengelds an die Unterstützten bestimmt werden.
Der Ablauf der Aktualisierung des Systems und der Gutschrift der monatlichen Zuwendungen erfolgt fortan einmal wöchentlich und konkret am letzten Werktag (Freitag) jeder Woche. Die Auszahlung der Unterstützungen erfolgt automatisiert per Gutschrift auf den persönlichen Konten der Unterstützten, indem die EDV-Direktion des Trägers eine elektronische Datei an die EDV-Direktion der Griechischen Nationalbank übermittelt.
Es sei angemerkt, dass ein Erscheinen der Arbeitslosen bei den KPA2 außerhalb der festgesetzten Zeiträume nicht in das Integrale Datenverarbeitungssystem eingegeben werden kann. Den ungehinderten Fluss ihrer Bezüge stellen die unterstützten Arbeitslosen nur mit ihrem persönlichen Erscheinen in den festgesetzten Zeiträumen sicher, über die sie mit dem Empfang des Bewilligungsbescheids informiert worden sein werden.
(Quelle: Zougla)
Preisrutsch bei Luxusimmobilien in Griechenland
In Griechenland sehen sich infolge der explodierenden Immobilien-Besteuerung immer mehr Eigentümer gezwungen, ihr Eigentum mit erheblichen Preisabschlägen zu veräußern.
Die rigide und unter anderem speziell auf das Immobilienvermögen fokussierte Steuerpolitik der griechischen Regierung bewirkt eine neue Welle von Verkaufsangeboten hauptsächlich in dem Segment der luxuriösen und teuren Immobilien. Einerseits die neue Immobilien-Sonderabgabe, die mittels der Stromrechnungen der DEI und alternativen Stromlieferanten verhängt wurde und vermutlich dauerhaft etabliert werden wird, und andererseits die neuen Einkommens- und Lebenshaltungsindizien machen den Besitz solcher Immobilien fortan allgemein unrentabel und für “Normalbürger” einfach unerschwinglich.
Wohnungen mit einer Fläche von über 150 m², luxuriöse Maisonetten und Einfamilienhäuser in den Athener Vorstadtbezirken, aber auch in provinziellen Regionen beginnen mit signifikanten Abschlägen verkauft zu werden, da ihr Besitz außerordentlich teuer zu stehen kommt. Es ist bezeichnend, dass viele Eigentümer der hohen Besteuerung, die den griechischen Immobilienmarkt heimsucht, nicht mehr zu entsprechen vermögen und gezwungen sind, ihr Eigentum zwangsgedrungen feilbieten und zu (fast) jedem Preis verkaufen müssen.
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Senkung der Preise für Solarstrom aus Photovoltaik in Griechenland
In Griechenland steht eine Senkung der Ankaufspreise für Strom aus Photovoltaik-Anlagen an, die sich jedoch nicht auf bestehende Solarstrom-Verträge auswirken soll.
Das zuständige griechische Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) wird in den nächsten Tagen vermutlich eine Senkung der gesetzlich garantierten Ankaufspreise für elektrische Energie aus photovoltaischen Anlagen bekannt geben, deren Inkraftsetzung inzwischen ab Anfang Februar als möglich gilt.
Die Senkung der geltenden Garantiepreise für aus regenerativen Quellen erzeugte elektrische Energie (wozu anzumerken ist, dass die gesetzlichen Garantiepreise in Griechenalnd zu den höchsten in Europa zählen) scheint auch die Zustimmung der Mehrheit der EE-Erzeuger zu finden, wobei letztere jedenfalls betonen, dass Maßnahmen zur Gewährleistung der Finanzierung durch die Banken, zum Abbau der ernsthaften bürokratischen Probleme, welche die Investitionen plagen, aber auch zur Vermeidung eventueller Überraschungen bei der Besteuerung der Investoren getroffen werden müssen.
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Kunden der Energa und Hellas Power in Griechenland kehren zur DEI zurück
Die Kunden der alternativen Stromlieferanten Energa und Hellas Power in Griechenland müssen bis auf weiteres zur öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft zurückkehren.
Ab Mitternacht bzw. um 0:00 Uhr des 25. Januar 2012 kehren die ungefähr 210.000 Kunden der alternativen Stromlieferanten ENERGA und HELLAS POWER obligatorisch zur Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) zurück, da der Verwalter des Transportsystems für elektrischen Strom (DESMIE) beschlossen hat, die Verträge mit den beiden Gesellschaften wegen erheblicher Zahlungsrückstände zu kündigen und die Unternehmen aus dem Register der Stromlieferanten zu löschen.
In einer gemeinsamen Bekanntmachung vom 24. Januar 2012 betonen die griechische Energieregulierungsbehörde (RAE) und der DESMIE, dass die beiden in Rede stehenden Gesellschaften fortan keine Kunden mit elektrischem Strom versorgen können, aber auch, dass diese Entwicklung nicht die Stromversorgung der betroffenen Kunden beeinflusst und es auch nicht erforderlich ist, dass letztere ihrerseits unmittelbar zu irgend einer Handlung schreiten.
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Griechenland publiziert neue Steuerschuldner-Liste
Das Finanzministerium in Griechenland hat eine Liste natürlicher Personen publiziert, die dem Fiskus hohe Beträge aus fälligen Steuern und sonstigen Abgaben schulden sollen.
Mit der Veröffentlichung einer Liste der persönlichen Daten natürlicher Personen, die dem griechischen Fiskus fällige Zahlungen in Höhe von jeweils mehr als 150.000 Euro schulden sollen, hat das Finanzministerium praktisch das grüne Licht für die Überprüfung von Schuldnern des Fiskus durch Anwaltskanzleien und private Inkassounternehmen gegeben. Die neue Liste führt weit über 4.000 Steuerpflichtige auf, deren fällige Verbindlichkeiten an den Fiskus mit insgesamt fast 15 Milliarden Euro beziffert werden (Stichtag: 25. November 2011). Eine entsprechende – sich ausschließlich auf juristische Personen beziehende – Liste der Firmen und geschuldeten Beträgen wurde bereits im September 2011 publiziert und inzwischen auf den Stand von Ende Dezember 2011 gebracht.
Insgesamt summieren sich in beiden Kategorien (der natürlichen und juristischen Personen) die Verbindlichkeiten gegenüber dem Fiskus auf rund 42 Milliarden Euro, wovon das Finanzministerium sowohl mittels der neuen Regelungen über die fälligen Verbindlichkeiten, die unter anderem bis zu 60 Monatsraten ab 100 Euro vorsieht, als auch der Beauftragung von Anwaltsgesellschaften und Inkassounternehmen, welche das Vermögen aller Großschuldner unter das Mikroskop nehmen werden, zumindest einen Teil einzutreiben bestrebt ist.
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Vorstandsvergütungen der Staatsunternehmen in Griechenland
Das Finanzministerium in Griechenland gab auf ein parlamentarische Anfrage die jährlichen Aufwendungen der Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen bekannt.
In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die von der Abgeordneten der PASOK-Partei Frau Eva Kaili eingereicht wurde, übermittelte das griechische Finanzministerium dem Parlament Angaben zu den Aufwendungen der staatlichen bzw. staatlich kontrollierten gemeinnützigen Unternehmen (DEKO), der Postbank (TT) und der Griechischen Agrarbank (ATE) für die Vergütung ihrer amtierenden Vorstände.
Wie in dem von Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos unterzeichnetem Schreiben erläutert wird, basieren die Angaben auf den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen, die 2011 zur Genehmigung der jeweiligen Jahresabschlüsse einberufen wurden, und beziehen sich auf die gesamten Vergütungen der Vorstandsmitglieder für das selbe Jahr.
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Reduzierung der Flüge nach Athen in Griechenland
Etliche in Griechenland aktive in- und ausländische Fluggesellschaften reduzieren in Reaktion auf die schwierige Marktlage 2012 ihre Linienflüge nach Athen.
Die Fluggesellschaften bereiten sich auf die schlimmsten Monate der vergangenen Jahre vor, da der Rückgang des verfügbaren Einkommens der griechischen Verbraucher, die politische Ungewissheit, der schlechte Name des Landes, aber auch die unelastischen Kosten des internationalen Flughafens Athen “Eleftherios Venizelos” ein negatives Klima und geringe Erwartungen bezüglich der Markttätigkeit schaffen.
Sowohl ausländische als auch griechische Fluggesellschaften ändern bereits ihre Züge auf dem Schachbrett der Flugnutzung und neigen zu einem mehr mit dem Tourismus verknüpften und saisonbedingter orientierten Betrieb und setzen ihre Schwerpunkte auf den Sommer. Parallel sind jedoch auch Reduzierungen der Sommerflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen zu verzeichnen, was in der Sache – zumindest bis auf weiteres – die griechische Hauptstadt zum Verlierer macht.
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Senkung der Honorare der Notare in Griechenland
In Griechenland wurden ab 2012 die gesetzlichen Honorare und Provisionen der Notare für die Beurkundung in Geld bewerteter Verträge um bis zu 30 Prozent gesenkt.
Nach einem gemeinschaftlich gefassten Ministerialbeschluss des Finanzministers und des Justizministers über die “Provisionen der Notare” werden die gesetzlichen Mindesthonorare der Notare in Griechenland 2012 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 30% geringer ausfallen.
Die im EU-Vergleich teilweise erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegenden Honorare und Provisionen der griechischen Notare gestalten den Abschluss selbst relativ unbedeutender notarieller Verträge häufig unangemessen kostspielig. Gemäß dem in Rede stehenden Ministerialbeschluss dürfen die Notare für die Errichtung von Urkunden, deren Gegenstand in Geld bewertet wird, fortan folgende Gebühren, Provisionen und Vergütungen erheben:
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Kriminelle Organisationen in Thessaloniki in Griechenland ausgehoben
In Griechenland wurden vier mafiöse Organisationen ausgehoben, die in der Region von Thessaloniki jahrelang einschlägige kriminelle Aktivitäten entwickelt hatten.
In Thessaloniki wurden in einer gigantischen Aktion der Kriminalpolizei zur Aushebung vier krimineller Organisationen, die in der Region jahrelang im großen Stil Verbrechen wie Betrug, Erpressungen, Zinswucher und Legalisierung von Einkünften aus kriminellen Aktivitäten ausübten, dreiundfünfzig – zum Teil über jeden Verdacht erhaben erscheinende – Personen festgenommen, zu denen unter anderen ein höherer Amtsträger der SDOE Thessaloniki, ein bekannter Journalist der staatlichen Sendeanstalt ET3, leitende Bankangestellte, Polizeibeamte, Finanzbeamte, Rechtsanwälte und Angestellte des Fußballvereins PAOK zählen.
Die polizeiliche Unternehmung begann bereits gegen Ende Mai 2011 unter Mitwirkung auch des griechischen Geheimdienstes (EYP), der mit dem bekannten “Abhör-Köfferchen” zu den Observationen beitrug, und am vergangenen Dienstag (17. Januar 2012) zu den in Rede stehenden Massenverhaftungen führte. Von den 53 verhafteten Personen sollen fünf die “Gehirne” der kriminellen Organisationen sein. Bezeichnenderweise galten deren Aktivitäten seit Jahren als “offenes Geheimnis”, jedoch soll es bisher (möglicherweise nicht nur … ?!) an Beweisen gemangelt haben, um gegen die skrupellosen Gangster vorgehen zu können.
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Neue Steuerfallen in Griechenland
Die für Einkommen des Jahres 2011 rückwirkend in Kraft gesetzten Steuerbestimmungen in Griechenland besteuern sogar Personen ohne jegliches Einkommen.
Das griechische Finanzministerium hat mit (rückwirkend ab Anfang 2011 geltenden) strengen Einkommensindizien für Wohnungen, Autos, Freizeitboote, Flugzeuge, Schwimmbecken, Schulgelder, Haushaltshilfen usw. viele Fallen gestellt, in welche auch die Nichtvermögenden hineingeraten können. Die diesjährige Einkommensteuererklärung (also die Steuererklärung 2012 über Einkommen des Jahres 2011) wimmelt von Fallen, welche die Steuerzahler einige hundert oder – noch schlimmer – auch tausend Euro an zusätzlichen Steuern kosten können. Dies gilt gegebenenfalls auch für aus dem einen oder anderen Grund in Griechenland steuerpflichtige Steuerausländer (siehe weiter unten).
Speziell die im Verhältnis zu den bisher geltenden um bis zu 200% erhöhten Einkommensindizien in Kombination mit der Senkung des jährlichen persönlichen Einkommensteuerfreibetrags von vormals 12.000 Euro auf nunmehr nur noch 5.000 Euro werden für tausende Steuerzahler mit besonders niedrigen (oder sogar gar keinen) Einkommen angesichts der Tatsache zu Steuerzahlungen führen, dass sie nicht für ihre tatsächlichen Einkommen, sondern auf Basis von “vermuteten” (sprich fiktiven) Einkommen besteuert werden.
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