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Artikel Tagged ‘steuererhöhung’

Vorerst keine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

11. Januar 2010 / Aufrufe: 382 Keine Kommentare

Laut aktuellen Erklärungen beabsichtigt die griechische Regierung bis auf weiteres nicht zu einer Erhöhung oder Änderungen der Mehrwertsteuer in Griechenland zu schreiten.

Obwohl die griechische Regierung verzweifelt nach Möglichkeiten sucht, dem Fiskus zusätzliche Einnahmen zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen zu verschaffen, scheint eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland bis auf weiteres nicht beabsichtigt zu sein. Zu dieser Entscheidung wird wesentlich beigetragen haben, dass Erhöhungen der Mehrwertsteuer dem Fiskus in der Vergangenheit bei weitem nicht die erwarteten Mehreinnahmen gebracht, andererseits jedoch sowohl einen weiteren Anstieg der allgemeinen Steuerhinterziehung als insbesondere auch jedes Mal einen enormen Preisschub zur Folge hatten.

Offensichtlich ernsthafter war dagegen die Möglichkeit in Erwägung gezogen worden, anstatt der beiden heutigen in Griechenland zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersätze von 9% und 19% einen einheitlichen Steuersatz von 15% einzuführen. Dies hätte allerdings unweigerlich zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherpreise für Lebensmittel geführt und besonders hart die wirtschaftlich schwächeren Schichten der Bevölkerung getroffen.

Nicht zuletzt angesichts des Widerstandes aus den eigenen Reihen wurde schließlich seitens der Regierung bekannt gegeben, dass derzeit keine Änderungen bei der Mehrwertsteuer geplant seien. Eine bereits seit geraumer Zeit in Rede stehende Erhöhung der Mineralölsteuer sei ebenfalls nicht beabsichtigt, weil sich die daraus resultierende Erhöhung der Treibstoffpreise unmittelbar auf die angeschlagene Wirtschaft auswirken würde.

Wirklich vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht. Sollte während der kommenden zwei, drei Monate das globale Steueraufkommen hinter den äußerst optimistisch angesetzten Erwartungen zurückbleiben, wird die Regierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl die Mehrwertsteuer als gegebenenfalls auch die Mineralölsteuer erhöhen, um das beschlossene Sanierungsprogramm nicht bereits in der Anlaufphase in Frage zu stellen.

Erhöhung der Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland

21. November 2009 / Aufrufe: 710 Keine Kommentare

Mit einem am Freitag, dem 20. November 2009 in das Parlament gebrachten Gesetzesentwurf beschloss die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou eine weitere Erhöhung der bereits Anfang November rückwirkend für das Jahr 2009 angekündigten Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland.

Ursprünglich sollte die überraschend beschlossene Sonderabgabe mittels einer gestaffelten Erhöhung der ETAK (Eniäo Telos Akinitis Periousias = einheitliche Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer) auf Immobilienvermögen mit einem steuerrelevanten Gesamtwert ab 600.000 Euro erhoben werden und sich zusätzlich zu der regulären ETAK auf weitere 0,1% – 0,5% belaufen. Mit dem nun ohne jegliche vorherige Diskussion vorgelegten Gesetzesentwurf wird die Sonderabgabe nicht nur für Immobilienvermögen mit einem sachwertorientierten (sprich fiktiv) ermittelten Gesamtwert ab bereits 400.000 Euro erhoben, sondern auch progressiv auf 0,9% anstatt wie bisher vorgesehen 0,5% erhöht.

Schon für ein Immobilienvermögen im Segment von 400.000 – 600.000 Euro verdoppelt sich damit die ETAK auf 0,2% und steigt mit dem Gesamtwert des Immobilienbesitzes progressiv auf sage und schreibe 1% für Vermögen mit einem Wert ab 3 Millionen Euro! Insgesamt sieht der griechische Haushaltsplan 2010 Mehreinnahmen in Höhe von rund 375 Millionen Euro allein aus der Besteuerung von Immobilienbesitz und relevanten Vorgängen wie Erbschaft, Schenkung usw. vor.

Detaillierte Informationen bietet der Beitrag ETAK und Grundsteuer in Griechenland.

Sondergaben auf Immobilien und Unternehmensgewinne in Griechenland

4. November 2009 / Aufrufe: 161 1 Kommentar
Premiermionister Jorgos Papandreou
Premierminister
Jorgos Papandreou

Entgegen aller vertretenen Positionen und Versprechungen der PASOK-Partei vor den Parlamentswahlen im Oktober 2009 hat die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou knapp einen Monat nach Amtsantritt bereits definitiv erste außerordentliche Sondersteuern und Abgaben beschlossen, die dem Fiskus kurzfristig zusätzliche Einnahmen in Höhe von über 1 Milliarde Euro einbringen sollen.

Das “dicke Ende” steht allerdings noch aus, da derzeit fieberhaft an einem Steuerpaket gearbeitet wird, um zusätzlich zu dem regulären Steueraufkommen möglichst zügig insgesamt wenigstens weitere 4,5 Milliarden Euro einzutreiben.

Die rigorose Erhöhung diverser Verbrauchssteuern gilt inzwischen ebenso als beschlossene Sache wie auch die praktisch auf breiter Basis in einer globalen “Kopfsteuer” resultierende Ausweitung der fiktiven steuerlichen Veranlagung. Parallel werden zwar einmalige finanzielle Leistungen an bedürftige Schichten in Aussicht gestellt, die jedoch schon allein angesichts der selektiven Kriterien auf harte Kritik stoßen und letztendlich in keiner Weise zu einer nachhaltigen Verbesserung der äußerst prekären Lage breiter Schichten der Bevölkerung beitragen. Es sei angemerkt, dass laut offiziellen Angaben weit über 20% der Bevölkerung Griechenlands ihr Dasein unter der offiziellen Armutsgrenze fristet.

Etwa 180 Millionen Euro verspricht sich die Regierung von der Sonderbesteuerung aller Personen, deren Immobilienvermögen in Griechenland einen jeweiligen Gesamtwert ab 600.000 Euro erreicht. Diese Sonderabgabe bezieht sich rückwirkend auf das gesamte Jahr  2009 und wird über eine gestaffelte Erhöhung der einheitlichen Immobilienabgabe ETAK bzw. Grundsteuer erhoben werden. Die daraus resultierenden Steuersätze der ETAK belaufen sich auf 0,2% – 0,6% des sachwertorientiert (sprich fiktiv) ermittelten Gesamtwertes des Immobilienvermögens der insgesamt rund 61.000 betroffenen Immobilienbesitzer.

Weitere Einnahmen in Höhe von rund 850 Millionen Euro hofft das Finanzministerium im Rahmen der rückwirkenden Sonderbesteuerung größerer Unternehmen eintreiben zu können. Von dieser Maßnahme sind mehr als 300 in Griechenland ansässige Unternehmen betroffen, die im Jahr 2008 einen Brutto-Jahresgewinn (also vor Steuer) von 5 Millionen Euro oder mehr erzielten. Der Satz der Sonderabgabe beläuft sich je nach Höhe der deklarierten Gewinne auf 5% – 10%.

Konkrete Angaben zu Bemessung und Höhe der beschlossenen Sonderabgaben bietet der Beitrag Erhöhung der ETAK + Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne.

Kfz-Steuer in Griechenland 2010 bis über 100 Prozent höher

31. Oktober 2009 / Aufrufe: 936 Keine Kommentare

Nach langem Hin und Her scheinen in Griechenland endlich die Kfz-Steuern für das Jahr 2010 festzustehen. Entgegen anfänglicher Verlautbarungen wird die “grüne Abgabe” nun doch nicht ausgesetzt, sondern nur nach einem differenzierten Schema erhoben werden. Die resultierende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer 2010 beläuft sich je nach Hubraum und Alter eines Fahrzeuges auf bis zu über 100%.

Paradoxerweise wird die unter dem Mäntelchen des Umweltschutzes beschlossene Steuererhöhung nicht etwa auf Basis der Abgasemission oder Schadstoffklasse bemessen, sondern richtet sich nach Motorhubraum und Datum der Erstzulassung eines Fahrzeuges in Griechenland. Uralte gebraucht nach Griechenland importierte Abgasschleudern der Schadstoffklassen o oder 1 werden demnach unter Umständen erheblich geringer besteuert als beispielsweise ein modernes Fahrzeug der Schadstoffklasse EURO4.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.