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Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 327 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.

Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 998 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.

Rentenkürzungen in Griechenland ab September 2010

27. April 2010 / Aufrufe: 813 Keine Kommentare

Spätestens ab September 2010 wird es in Griechenland empfindliche Kürzungen der Altersrenten geben, um dem unmittelbar bevorstehenden Bankrott der Rentenkassen entgegen zu wirken.

Wie der griechische Arbeitsminister Andreas Loverdos in einer Sendung des griechischen Fernsehsenders ALTER erklärte, wird die als “Solidaritätsabgabe” ausgewiesene Zwangsabgabe auf Renten in Höhe von ab 1.400 Euro pro Monat bereits ab September 2010 und nicht wie anfänglich geplant erst ab November 2010 einbehalten werden. Abhängig von der jeweiligen Höhe einer Rente soll nach dem derzeitigen Stand (27.04.2010) der Dinge der Satz der Zwangsabgabe 5, 7 oder 9 Prozent betragen. Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe und Staffelung der LAFKA-Abgabe stehen allerdings noch nicht endgültig fest, und möglicherweise wird die Abgabe sogar schon bereits ab August 2010 einbehalten werden. Über die Abgabe sollen defizitäre gesetzliche Rentenkassen finanziert werden.

Diese in Griechenland kurz LAFKA genannte Sonderabgabe auf Altersrenten geht auf das bereits im Jahr 1992 unter dem damaligen Minister Sioufas verabschiedete Gesetz 2084/92 zurück und sorgte für ein gleichermaßen peinliches wie fatales Politikum. Die Erhebung der Zwangsabgabe wurde nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich im Jahr 2004 unter der damaligen Regierung Konstantinos Karamanlis per gesetzlicher Regelung gestoppt. Die sich nach einschlägigen Urteilen abzeichnenden horrenden Regressforderungen der betroffenen Rentner wurden allerdings politisch auf eine Weise verhindert, die unter keinem Aspekt mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in Einklang zu bringen ist.

Die nun von der PASOK-Regierung erneut beschlossene Erhebung der LAFKA-Abgabe in Kombination mit weiteren teils neuen, teils schon vor geraumer Zeit verfügten Maßnahmen wie “Deckelung” der Renten, allgemeiner Rentenstopp usw. bedeutet für die – sei es auch für griechische Verhältnisse als privilegiert geltenden – betroffenen Rentner nominale Kürzungen ihrer derzeitigen Altersbezüge von fallweise bis zu fast 20 Prozent.

Sparmaßnahmen und Rentenkürzung in Griechenland

16. November 2009 / Aufrufe: 183 Keine Kommentare

Premierminister Jorgos Papandreou forderte am Freitag (13. November 2009) im Parlament in Beantwortung aktueller Anfragen seitens der Führer der oppositionellen Fraktionen die Opposition und insbesondere die SYRIZA-Partei sowohl auf als auch heraus, sich an der Reformation des Renten- und Sozialsystems zu beteiligen und dabei die Philosophie der globalen Einebnung zu überwinden.

Der Ministerpräsident und Regierungschef Jorgos Papandreou betonte, dass das Sozialversicherungssystem ein Thema von nationaler Bedeutung sei und die Versicherungsträger auf den wirtschaftlichen Kollaps zusteuern. Weiter äußerte sich der Premierminister in aller Härte unter anderem zu arbeitsrechtlichen Themen und den provokanten Bezügen der “Golden Boys” des öffentlichen Sektors, wie beispielsweise bei der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt ERT. “Ich bin fest entschlossen, damit ist Schluss. Die Wirtschaft befindet sich in einer Grenzsituation, Europa zeigt mit dem Finger auf uns.

Im Rahmen des Dialoges bezüglich der Reformation des Sozialversicherungssystems werden zehn Punkte auf den Tisch gebracht:

  1. Erhebliche Minderung aller Ausgaben in Zusammenhang mit dem Sektor des Gesundheitswesens.
  2. Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf dem öffentlichen Sektor. (Dies wird eine Verlängerung der Arbeitsdauer bis zum Renteneintritt von 5 – 15 Jahren für ungefähr 140.000 im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen bedeuten, die bisher nach 25 bzw. im Extremfall sogar schon nach 15 Jahren die Möglichkeit hatten, sich ohne jegliche Minderung der Bezüge pensionieren zu lassen.)
  3. Motivierung zur Versicherung mittels der Einführung einer nationalen Grundrente als Ausgangsbasis für alle Renten und deren Ansteigen analog zu den Versicherungsjahren und der Höhe der Bezüge, um den Abschluss unversicherter Arbeitsverhältnisse oder die Versicherung auf Basis unter den wirklichen Bezügen liegender Angaben uninteressant zu machen.
  4. Änderung der Berechnungsweise der Renten, damit Renten auf Basis des gesamten Versicherungsverlaufs und nicht nur einiger Jahre gewährt werden. (Derzeit werden bei der IKA – ETAM und auf dem öffentlichen Sektor ab 2013 nur 5 Jahre zugrunde gelegt.)
  5. Eindämmung der vorzeitigen Pensionierungen mittels Einführung einheitlicher Nachteile für den öffentlichen und privaten Sektor. (Gemäß der aktuellen Regelung verringert sich die Rente auf dem privaten Sektor für jedes bis zum regulären Renteneintrittsalter fehlende Beitragsjahr um 6%, auf dem öffentlichen Sektor dagegen um nur 4,5%.)
  6. Änderungen hinsichtlich der aufeinanderfolgenden Mehrfachversicherung und Bewilligung von Renten innerhalb von 3 Monaten.
  7. Finanzielle Unterstützung der Rentenkassen und Kontrolle der Beitragshinterziehung.
  8. Schaffung eines nationalen Solidaritätsfonds (auch aus gesellschaftlichen Quellen), der das System wirtschaftlich stützen und die nachfolgenden Generationen absichern wird.
  9. Änderungen bei den als “belastend / gesundheitsschädlich” eingestuften Berufen und erneute Prüfung der Behindertenrenten.
  10. Überprüfung der unter der ehemaligen Ministerin Petralia beschlossenen Regelungen bezüglich der Anhebung des Renteneintrittsalters, aber auch der Minderung der Renten. (Damit soll die gesetzlich eingeleitete Erhöhung des Renteneintrittsalters bei 35 Versicherungsjahren von 58 Jahren auf 60 Jahre zurückgenommen werden.)