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Arbeitnehmer in Griechenland verlieren dreieinhalb Monatslöhne

11. Februar 2012 / Aufrufe: 95 Keine Kommentare

In Griechenland verlieren Arbeitnehmer des privaten Sektors infolge des von den Gläubigern verlangten neuen Sparpakets rund dreieinhalb Monatslöhne im Jahr.

Das von der Troika und den internationalen Gläubigern Griechenlands verlangte neue Sparpaket sieht unter anderem die Senkung der gesetzlichen Mindestlöhne um 22% vor, was zu einer Senkung des monatlichen Mindestlohn eines ungelernten ledigen Arbeiters auf etwa 450 Euro netto führt. Entsprechend sinken auch alle Bezüge und Leistungen, die an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt sind, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, das – sofern überhaupt ein Anspruch besteht – auf monatlich etwa 350 Euro pro Monat gekürzt wird. Die allein aus den erneuten Lohnkürzungen entstehenden Beitragsverluste der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in einer Größenordnung von 1,5 Mrd. Euro sollen gegebenenfalls durch weitere Kürzungen der Renten kompensiert werden.

Im Vergleich zu der anfänglichen Forderung nach Streichung des sogenannten “13. und 14. Monatslohns” (= Festzulagen und Urlaubsgeld) fällt somit die horizontale Lohnkürzung noch härter als befürchtet aus, was jedoch Politiker damit zu kaschieren versuchen, indem sie die “Rettung des 13. und 14. Monatslohns” als Erfolg ihrer harten Verhandlungen mit der Troika glorifizieren. Das offensichtliche Paradox kommentiert die Journalistin Kate Kazanti in einem am 09. Februar 2012 in der Zeitung “Vradyni” unter der Kolumne “Anspielungen” publizierten Artikel, der nachstehend in (zum Teil freier) deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Ockhams Rasiermesser

Es ist im Internet zu finden: “Mathematik für die dritte Klasse der Grundschule”:
Frage: Du hast einen Lohn von 600 Euro netto und wirst 14 Mal im Jahr bezahlt. Wie viel Geld bekommst Du im Jahr?
Antwort: 600 € x 14 = 8.400 €

Frage: Dank des harten Ringens unserer politischen Führung bleibt es bei 14, jedoch wird 600 zu 450. Wie viel Geld bekommst Du also nun im Jahr?
Antwort: 450 € x 14 = 6.300 €

Frage: Wie viel Geld hast Du also in einem Jahr verloren?
Antwort: 8.400 € – 6.300 € = 2.100 €

Frage: Wie viele Monatslöhne hast Du also verloren?
Antwort: 2.100 € / 600 € = 3,5

Frage: Wurden also der 13. und 14. Monatslohn gerettet?
Antwort: Sie wurden nicht nur nicht gerettet, aber zusammen mit ihnen ging auch der 12. und der halbe 11. verloren!

Fazit: Entweder nehmen uns alle auf den Arm oder niemand von ihnen hat die 3. Klasse der Grundschule absolviert!

Dieser spöttische mathematische Syllogismus wird natürlich wegen übertriebener Simplizität auf jede denkbare Kritik stoßen, und zwar speziell seitens derer, die uns intellektuelle Beinchen zu stellen und jedes Mal davon zu überzeugen bemühen, dass sie sich – in Abwesenheit des Volkes – für das Wohl des Volkes abrackern. Sie mögen beispielsweise behaupten, dass der Verlust im Prinzip ein Gewinn und die Verarmung eine Investition in zukünftigen Reichtum sei. Warum? Weil jeder, der einen Eid auf den Namen der Wettbewerbsfähigkeit ablegt, zu wissen schuldet, dass letztere um so mehr steigt als, die Löhne sinken, und also auch die Wirtschaft wächst.

Umverteilung des Reichtums von unten nach oben

Sie beantworten natürlich nicht, wieso dies niemals in Rumänien oder Bulgarien geschah, weil diese Frage in dem sogenannten Kleingedruckten aufgeführt ist, welches wir uns nicht zu lesen angewöhnt haben. Auch sprach niemals jemand über all das Übrige, was ein Land wettbewerbsfähig macht, wie Infrastrukturen, Innovationen usw. Wir beginnen bei dem Einfachen: bei dem, was jedoch erst einmal die Umverteilung des Reichtums von unten nach oben forciert. Und wenn jemand wagt, diesen Einwand zu wispern, wird er direkt umgehend als malerisch und einfältig beschuldigt.

Ist jedoch möglicherweise die Zeit gekommen, uns wieder an das Rasiermesser von Ockham, an jenen Franziskanermönch, den englischen Philosophen der Logik und sein Rasiermesser zu erinnern, das auch die Basis der modernen Wissenschaft darstellte? Wozu ermuntert er uns? Sein wissenschaftlicher Grundsatz, der ebenfalls auch Prinzip der Ökonomie genannt wird, lässt sich folgendermaßen zusammenfassen: einerseits soll niemand zu mehr Hypothesen als nötig schreiten und andererseits ist von zwei Theorien, welche Prognosen bieten, die einfachere die bessere. Ockhams Rasiermesser ermuntert uns, die einfachere Theorie zu akzeptieren, bis wir Gründe haben, dies nicht zu tun, da jede wissenschaftliche Theorie – um wissenschaftlich zu sein – so wie so den Keim enthält, sich selbst zu widerlegen.

Wenn also der “notwendige Lohn” eines Arbeitnehmers schrumpft und ein ganzes Volk kontinuierlich verarmt, anzunehmen, dass es – weil es verarmt – … reicher werden wird, ist dies eine Schlussfolgerung mit dermaßen vielen intermedierten Hypothesen, die alles andere als logisch oder wissenschaftlich charakterisiert werden kann. Das Vernünftigste in diesen schweren Zeiten wäre also, uns wieder an die Mathematik der 3. Klasse der Grundschule zu erinnern, und sie – sei es auch mit Gewalt – all jenen in Erinnerung zu bringen, die sie vergessen haben.

(Quelle: Vradyni, Autorin: Kate Kazanti, Übersetzung: griechenland-blog.gr)

Kommission verpflichtet Griechenland zu neuen Maßnahmen

12. Dezember 2011 / Aufrufe: 528 3 Kommentare

Athen musste für die Freigabe der sechsten Kreditcharge neue Maßnahmen zusagen, welche die Rezession in Griechenland unweigerlich noch weiter vertiefen werden.

Die Europäische Kommission veröffentlichte die über die Freigabe der 6. Rate der Hilfskredite an Griechenland getroffene Vereinbarung zwischen der griechischen Regierung und der Troika, die am Montag (12.12.2011) nach Athen zurückkehren wird.

Aus dieser Vereinbarung und der 5. Aktualisierung des Moratoriums, welche die Basis der Beratungen über das neue Moratorium sein wird, geht hervor, dass damit gerechnet wird, dass neue Interventionen auf dem öffentlichen Sektor, auf dem privaten Sektor, aber auch an der Steuerfront auf den  Verhandlungstisch gebracht werden.

Gemäß dem offiziellen Text der endgültigen Vereinbarung mit der Troika hat sich Athen unter anderem zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • Ständige Immobilienabgabe mittels der Stromrechnungen, mit steigenden Einnahmen in den nächsten Jahren.
  • Umsetzung der vollumfänglichen Pflicht zur Offenlegung jeglichen Vermögens (“πόθεν έσχες”), die in dem Entwurf des neuen Steuergesetzes vorgesehen ist.
  • Streichung aller steuerlichen Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Besteuerung von Unternehmen und der Mehrwertsteuer.
  • Konsolidation aller Vermögenssteuern.
  • Überprüfung des Systems der MwSt.-Erstattung an die Landwirte.
  • Schließung von 200 Finanzämtern im Jahr 2012.

Troika beharrt auf “Liberalisierung” des Arbeitsmarkts in Griechenland

Was den Bereich der Arbeitsverhältnisse betrifft, wird gemäß den von der griechischen Regierung eingegangenen Verpflichtungen damit gerechnet, dass alle kritischen Themen aufs Tapet gebracht werden.

Speziell und unter anderem hat Athen sich verpflichtet, zu einem Dialog mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schreiten und alle Parameter des Arbeitsmarktes zu diskutieren, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken, und – zum ersten Mal – zu einer dreiseitigen nationalen Vereinbarung gelangen, die sich auf Löhne, Versicherungsbeiträge und Flexibilität im Arbeitsmarkt beziehen wird.

Ebenfalls wird die griechische Regierung ein Gesetz einzubringen haben, das Verhandlungen auf Basis von “Sondervereinbarungen”, sprich eines neuen Modells kollektiver Verträge gestattet, das sich auf alle Unternehmen unabhängig von deren Größe bezieht. All dies muss sogar bis Ende Juni 2012 endgültig gemacht werden, wobei der Beginn der Verhandlungen in den Januar 2012 gelegt wird.

(Quelle: MEGA)

Weitere Kürzungen und neue Steuererhöhungen für 2012

Falls es für das Jahr 2012 zusätzliche Maßnahmen geben werden muss (was inzwischen kaum noch außer Zweifel steht), wird erwartet, dass das Gewicht auf den Bereich der öffentlichen Ausgaben fällt, da die bisherigen Fakten eine dramatische Verzögerung bei den Einnahmen, aber auch Verzögerungen bei Schlüsselmaßnahmen zur Bereinigung des öffentlichen Sektors wie beispielsweise der Zwangsfreistellung zeigen.

Wegen der steuerlichen Erschöpfung der Arbeitnehmer und Rentner wird mit Druck entweder zur Ausweitung der Zwangsfreistellung oder auch zu Entlassungen auf dem engeren und allgemeinen öffentlichen Sektor gerechnet, während auch die Kürzungen bei den speziellen Besoldungsordnungen, also Richtern, Uniformträgern, Diplomaten, Akademikern, Ärzten des staatlichen Gesundheitswesens (ESY) usw. erheblich sein werden.

Zusätzlich zu allem anderen wird von der Regierung verlangt werden, die Verpflichtung zu einer dreiseitigen Vereinbarung mit den Sozialpartnern über die Arbeitsverhältnisse und die Mindestlöhne einzuhalten, während neue Kürzungen bei den Zusatzrenten, der Abbau sozialer und Fürsorgeprogramme auf Basis des Erwarteten Berichts des OECD, aber auch die Beschränkung der ärztlichen und medizinischen Versorgung eingeleitet wird.

Auf der Ebene der Steuereinnahmen charakterisiert die Kommission in dem Bewertungsbericht die Erfassung der großen Steuerhinterziehung als Ausgangpunkt und betont, dass derzeit keinerlei Senkung der Steuersätze angebracht sind.

Erwogene Maßnahmen zur unmittelbaren Steigerung der Einnahmen sind:

  • Erhöhung der Immobilienwerte, was unter anderem auch die Berechnung der neuen Immobilienabgabe für 2012 mit höheren Werten zur Folge haben wird.
  • Besteuerung der Personenunternehmen wie die kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Personengesellschaften, also mit einem Steuersatz von 20% und ohne jeglichen persönlichen Steuerfreibetrag.
  • Erneute Erhöhung der Zigarettensteuer.
  • Erneute Erhöhung der Sonderverbrauchsteuer auf Heizöl, bevor die steuerliche Gleichstellung von Heizöl und Dieselkraftstoff im Oktober 2012 erfolgt.
  • Erneute Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern.

(Quelle: MEGA)

Rezession in Griechenland führt zu neuen Rentenkürzungen

25. November 2011 / Aufrufe: 538 3 Kommentare

Anhaltende Rezession, explodierende Arbeitslosigkeit und Kürzung der staatlichen Zuschüsse führen unausweichlich zu neuen Kürzungen der Renten in Griechenland.

In Griechenland werden erneut die Haupt- und Zusatzrenten gekürzt werden müssen, da infolge der tiefen Rezession und ständig steigenden Arbeitslosigkeit und dem damit einhergehenden rapiden Rückgang des Beitragsaufkommens die Überlebensfähigkeit der Rentenkassen inzwischen unmittelbar gefährdet ist. Obendrein wird sich die bereits in diesem Jahr brisante Finanzlage der Versicherungsträger im Jahr 2012 noch weiter zuspitzen,

Auf neu Eingriffe in das Versicherungssystem zur Einschränkung der Ausgaben lassen außerdem auch die Daten des Haushaltsentwurf für das Jahr 2012 schließen, da sich die wirtschaftlichen Größen der Einnahmen aus Beiträgen deutlich überbewertet zeigen und die vorgesehenen staatlichen Zuschüsse an das Sozialversicherungssystem eindeutig geringer sind als im Jahr 2011. Die sich während der letzten Tage – mit der Verzögerung der Auszahlung der sechsten Kredit-Tranche an das Land – offenbarte Schwierigkeit der Rentenkassen, der Deckung der Leistungen für das Jahr 2011 zu entsprechen, zeigt die Ausweglosigkeit auf, mit der sich die Kassen im nächsten Jahr konfrontiert sehen werden.

Zwei Punkte des staatlichen Haushaltsentwurfs für das Jahr 2012 Etats signalisieren die unabwendbare Notwendigkeit, 2012 neue Maßnahmen zu ergreifen.

Sinkendes Beitragsaufkommen und Kürzung der staatlichen Zuschüsse

Der erste Punkt bezieht sich auf die Einnahmen des Sozialversicherungssystems aus Beiträgen. 2011 waren die Einnahmen aus Beiträgen auf etwa 18,3 Mrd. Euro geschätzt worden, während sie für 2012 mit 17,9 Euro veranschlagt werden. Es wird also ein weiterer Rückgang des Beitragsaufkommens um 0,4 Mrd. Euro prognostiziert, wobei als sicher gilt, dass auch im nächsten Jahr die Arbeitslosigkeit steigen wird und die geminderten Bezüge auf dem gesamten privaten Sektor vorherrschen werden. Mit diesen Gegebenheiten ist zu erwarten, dass die Zielvorgaben des Etats hinsichtlich der Einnahmen des Systems aus den Beiträgen wahrscheinlich nicht erreicht werden können.

Es ist zu berücksichtigen, dass infolge der Wirtschaftskrise die Kassen IKA und OAED im Jahr 2011 wegen der erhöhten Arbeitslosigkeit und gesenkten Bezüge auf dem privaten Sektor Beiträge von mehr als 3 Mrd. Euro verloren haben. Das Problem der Kassen ist folglich außerordentlich ernst, welche Tatsache auch eine kürzlich abgegebene Erklärung des Arbeitsministers Giorgos Koutroumanis gegenüber der Zeitung “To Vima” reflektiert, wonach “die Versicherungskassen ernsthaften Problemen begegnen werden, wenn die Krise mit den selben Merkmalen auch nach 2012 andauert“.

Das zweite Punkt des Haushaltsentwurfs bezieht sich auf die staatliche Subvention der Versicherungskassen. Für 2012 ist eine Kürzungen der Zuschüsse um 1,4 Mrd. vorgesehen, was bedeutet, dass die gesetzlichen Sozialversicherungsträger im Jahr 2012 nur 13,9 Mrd. Euro anstatt der 2011 gezahlten 15,3 Mrd. Euro erhalten werden.

Rentner werden zukünftig weniger erhalten als sie eingezahlt haben

Während des laufenden Jahres schöpften die beiden großen Kassen (IKA und OAEE) die staatlichen Zuschüsse für das gesamte Jahr 2011 bereits bis zum September völlig aus und wurden gezwungen, Teile ihres beweglichen Vermögens zu verflüssigen, um ihren laufenden Leistungen nachzukommen. Schließlich reichte jedoch auch dies nicht aus und es wurde eine zusätzliche staatliche Finanzierung genehmigt, damit die Leistungen der letzten Monate des Jahres 2012 gezahlt werden können. 2012 ist aufgrund der geringeren staatlichen Hilfe und des wegen Rezession und Arbeitslosigkeit nachhaltigen Verlustes von Einnahmen aus den Beiträgen sicher, dass die Kassen bald in eine finanzielle Sackgasse geraten werden.

Mit diesen Gegebenheiten gilt für die Regierung die Ergreifung neuer Maßnahmen im Versicherungssystem als einziger Ausweg. Eine entsprechende Prognose hatte vor ungefähr einem Monat der wissenschaftliche Leiter des Instituts für Arbeit der GSEE Sawas Rompolis gestellt, der einschätzt, dass die Änderung des Versicherungssystems zum Schlechteren innerhalb des Jahres 2012 außerordentlich wahrscheinlich ist. Laut dem wissenschaftlichen Leiter des Instituts wird mit den neuen Änderungen ein Schwerpunkt auf die Proportionalität der Renten und der entrichteten Beiträge gelegt werden. Der Betrag der Rente, die der Rentner während der Dauer seines Lebens erhalten wird, wird also geringer sein als die Summe der Beiträge, die er während seines gesamten Berufslebens einzahlte.

Ermunterungen zu Eingriffen in das Versicherungssystem drückten auch die Inspektoren der Troika nach der heftigen Verschlechterung der wirtschaftlichen Gegebenheiten des Versicherungssystems wegen des steilen Anstiegs der Arbeitslosigkeit aus.

Die nächsten Änderungen im Versicherungssystem in Griechenland

Die neue Liste der “schweren und gesundheitsgefährdenden” Berufe und die Kürzung der Zusatzrenten mit der vollständigen Umstrukturierung des heutigen Systems, welches die Zusatzkassen regelt, stellen die eingeleiteten Änderungen im Versicherungssystem dar, deren Konkretisierung in nächster Zeit erwartet wird. Arbeitsminister G. Koutroumanis gab im Parlament den Zeitplan der Änderungen bekannt, die eingeleitet worden sind:

1. In den nächsten Tagen wird die neue Liste der schweren und gesundheitsgefährdenden Berufe (BAE) publiziert werden, die rückwirkend ab Anfang November in Kraft tritt. Mit der neuen Liste sollen Berufe ausgenommen werden, in denen derzeit mehr als 100.000 – 120.000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, aber auch anderer Berufe in die Liste aufgenommen werden. (Anmerkung: Gemäß der inzwischen publizierten Liste schwerer und gesundheitsgefährdender Berufe in Griechenland werden etwa 166.000 Arbeitnehmer aus dem entsprechenden Versicherungsstatus herausfallen.)

2. Umsetzung der gesetzlich geregelten Vereinbarung, damit die pharmazeutischen Unternehmen bis zum 15. Dezember 262 Mio. Euro an die Versicherungskassen entrichten.

3. Vollendung des Betriebs des Einheitsträgers für Gesundheitsleistungen bis Ende 2011, Umsetzung einer einheitlichen Leistungsordnung für alle Kassen und Unterzeichnung von Einheitsverträgen mit den Ärzten, Apothekern, Kliniken und anderen Gesundheitsanbietern.

4. Abschluss der Erfassung der Rentner, einschließlich auch der Rentner der Zusatzkassen bis Ende Januar. Abstimmung der Daten, um die Einhaltung der Gesetzgebung in Zusammenhang mit Obergrenze, doppelten Renten usw. festzustellen.

5. Abschluss des Verfahrens zur Realisierung der öffentlichen Ausschreibung, die sich auf die elektronische Rezeptausstellung bezieht.

6. Zusammenlegung der Mechanismen für Kontrolle und Einnahme der Versicherungsbeiträge bis Ende 2011.

7. Ausarbeitung eines konkreten Plans zur Verstärkung des Vermögens der Kassen nach den Beschlüssen des Gipfeltreffens am 27. Oktober 2011 und Umsetzung des Verfahrens zum “Rollover” der staatlichen Anleihen.

Maßnahmen zur Sanierung der Zusatzkassen in Griechenland

* Die beiden Basismaßnahmen, welche das Arbeitsministerium für die Zusatzkassen vorbereitet, sind: erstens Kürzungen der bestehenden Renten und zweitens Erhöhung der Versicherungsbeiträge um 1%. Laut Informationen werden die Kassen, die sich im “roten Bereich” befinden, fortan keine Renten von über 20% der Hauptrente mehr gewähren.

* Das gesamte Jahresdefizit, welches die Regierung mit den Maßnahmen zu decken aufgerufen ist, liegt im Bereich von 740 Mio. Euro. Dieses Defizit wird spätestens bis 2014 eliminiert werden müssen, damit die Kassen in der Lage sind, die Renten “aus eigener Kraft” und ohne jegliche Verstärkung aus dem Staatshaushalt zu zahlen. “Mit der Umsetzung der neuen Maßnahmen werden 600 Mio. Euro neben den 140 Millionen Euro gefunden werden müssen, die mit der Einführung des Sonderabgabe (vom Typ LAFKA) auf die Zusatzrenten eingespart werden“, erklärte Arbeitsminister Giorgos Koutroumanis.

Die neuen Änderungen im Versicherungssystem stehen folglich vor der Tür, werden rückwirkend ab dem 1. November 2011 beginnen und bis 2014 schrittweise zum Abschluss kommen.

Kürzung der Zusatzrenten in Griechenland um bis zu 40%

Die Regierung schätzt ein, dass bis Ende November 2011 die Versicherungsstudien für die Zusatzkassen und Abfindungskassen fertiggestellt sein werden. Unmittelbar danach wird die Bekanntgabe der Maßnahmen zur Änderung des Rentenberechnungsmodus und somit die Kürzung der Renten erwartet, welche die konkreten (defizitären) Kassen gewähren, “damit sie wirtschaftlich überlebensfähig werden“.

Die Kürzungen bei den Zusatzrenten werden rückwirkend ab dem 1. November beginnen und schrittweise bis 2014 abgeschlossen werden. Die Höhe der Kürzungen wird sich analog zu den Defiziten, mit denen die Zusatzkassen konfrontiert sind, ab 15% bis 40% bewegen.

Die Rentenkürzung bei der ETAM (Zusatzversicherung der IKA), die ungefähr 650.000 Arbeitnehmer versichert, wird 15% betragen, während die Kürzungen bei den mit wirtschaftlichen Problemen konfrontierten Zusatzkassen des allgemeinen öffentlichen Sektors deutlich höher ausfallen werden. Alle Zusatzkassen werden ihre Renten “an die Grenzen ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten angleichen“.

Es ist anzumerken, dass die Kürzungen auch für die bereits gezahlten Renten gelten werden. Die Zusatzrenten haben mit der Einführung einer Solidaritätsabgabe für Beträge von über 300 Euro ab dem 1. September bereits eine Kürzung um 3% bis 10% erlitten. Außerdem werden die aus der Änderung des Berechnungsmodus herrührenden Kürzungen der Zusatzrenten zwei Monate früher – also bereits ab November 2011 – und nicht wie anfänglich von der Regierung bekanntgegeben erst ab Januar 2012 gelten. Die Kürzungen werden sowohl die gegenwärtigen als auch die zukünftigen Rentner betreffen.

(Quelle: To Vima)

Kürzungen bei Sozialleistungen, Renten, Gesundheitswesen in Griechenland

6. Oktober 2011 / Aufrufe: 816 15 Kommentare

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2012 in Griechenland sieht unter anderem weitere rigorose Kürzungen bei Renten, Sozialleistungen und im Gesundheitswesen vor.

Der Vorentwurf des griechischen Haushaltsplans für das Jahr 2012 sieht neue Kürzungen vor, von denen Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 2,32 Mrd. Euro während der letzten Monate des Jahres 2011 und des gesamten Jahres 2012 hauptsächlich auf dem Sektor der Gesundheitsversorgung und des Sozialwesens erwartet werden.

Konkret wird mit Einsparungen von 740 Mio. Euro aus der Kürzung der Haupt- und Zusatzrenten, 1,1 Mrd. Euro aus der Kürzung der Gehälter auf dem öffentlichen Sektor mittels der neuen Besoldungsordnung, 280 Mio. Euro aus der Aussetzung der Zahlung außerordentlicher Leistungen an die Bediensteten der Justiz und gerade einmal 200 Mio. Euro aus der Zwangsbeurlaubung öffentlicher Bediensteter (2012) erwartet.

Neue Steuererhöhungen und weiterer Abbau des Sozialstaats

Für das Jahr 2012 erreicht die Summe aller Interventionen (neuer und bekannter Maßnahmen des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms) 2,41 Mrd. Euro und liegt eindeutig weit hinter den Steuermaßnahmen zurück, die sich auf über 3,6 Mrd. Euro belaufen. Die größten Kürzungen finden mit insgesamt 1,58 Mrd. Euro auf dem Sektor des Sozialstaats statt.

Die vorgesehenen Einsparungen bei den Ausgaben der Versicherungsträger und allgemeiner bei dem sozialen Etat erreichen 1,033 Mrd. Euro. Aus der Kürzung der Beihilfen und des Katalogs der Berechtigten der Arbeiterwohlfahrt (OEE), des Trägers für sozialen Wohnungsbau (OEK) und vor allem des Arbeitsamts (OAEED) und anderer sozialer Beihilfen wird ein “Nutzen” von 250 Mio. Euro erwartet.

Aus der Erhebung einer Sonderabgabe von 8% zu Lasten der unter 60-jährigen Rentner für Bezüge von über 1.700 Euro und der Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten von über 1.700 Euro erwartet das Finanzministerium Einsparungen in Höhe von 88 Mio. Euro und aus der Kürzung der Rentenleistungen der Kasse der Seeleute (NAT) um 6% etwa 50 Mio. Euro.

Kürzung der Sozialleistungen um mehr als 1,5 Milliarden Euro

Die nach der Beschneidung des Sozialetats um weit über eine 1,5 Mrd. Euro zweithöchsten Einsparungen werden mit 414 Mio. Euro aus der Reorganisation des öffentlichen Sektors erwartet, einschließlich der “Arbeitsreserve” (Zwangsbeurlaubung) und “Reduzierung der Personalkosten”, die schätzungsweise 200 Mio. Euro einbringen sollen.

Aus der Reduzierung der Lohnkosten werden für 2012 Einsparungen in Höhe von 370 Mio. Euro erwartet. Die Hauptlast wird auf die Reduzierung der Lohnkosten mit Einschränkung der Einstellungen mittels Umsetzung der Regel 1:10, also zehn Ausscheidungen für jede Einstellung gelegt.

Aus der Reduzierung der staatlichen Betriebskosten sind Einsparungen in Höhe von 83 Mio. Euro vorgesehen, wobei sich die Basismaßnahme auf die Realisierung der elektronischen Lieferantenplattform (E-Procurement) für alle öffentlichen Belieferungen bezieht. Einsparungen in Höhe von 200 Mio. Euro werden schließlich auch bei den Rüstungsprogrammen erwartet.

Details des griechischen Spar-Etats 2012

In Einzelheiten erwartet das Finanzministerium auf dem Niveau der Einsparung von Ausgaben die nachstehenden Resultate:

Beschreibung der Interventionen und Maßnahmen 2011
(Mio. €)
2012
(Mio. €)
Rationalisierung der Lohnkosten 641 370
Eindämmung der Lohnkosten durch Einschränkung der Einstellungen (Umsetzung der Regel 1:10 für 2011 und 1:5 bis 2015), Aussetzung der Gehaltsreifungen, bessere Nutzung des personellen Potentials usw. 271 109
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden und Reduzierung der Kosten für Überstunden, weitere Reduzierung der vergütungsberechtigten Ausschüsse und anderer Zusatzvergütungen 100 170
Reduzierung der mit befristeten Verträgen Beschäftigten (um 50% im Jahr 2011 und um 10% in jedem Folgejahr) 262 35
Umsetzung von Programmen freiwilliger Teilzeitbeschäftigung und unbezahlten Langzeiturlaubs auf dem öffentlichen Sektor 8 56
Reduzierung von Betriebskosten 182 83
Reduzierung der Bezuschussung des Presseversands 12 11
Einbehaltung von 11% der öffentlichen Betriebskosten (ausgenommen unflexibler Ausgaben wie Staatsbetriebe, Mieten, Reinigungsdienste) 130 0
Reduzierung der Kosten für Belieferung der Griechischen Bank 40 0
Realisierung der elektronischen Lieferantenplattform (e-procurement) für alle öffentlichen Belieferungen 0 42
Rationalisierung öffentlicher Aufwendungen (Energie, Telekommunikationen, Anmietung von Immobilien) und vollständige Umsetzung des integrierten Informationssystems (OPS) 0 30
Abschaffungen / Fusionen von Trägern und Reduzierung von Subventionen 304 150
Reduzierung der Fördermittel an Träger außerhalb der allgemeinen Regierung 233 50
Aktionspläne zur Abschaffung und Zusammenlegung allgemeiner Regierungsträger und Reduzierung der Fördermittel 71 100
Reorganisation öffentlicher Unternehmen und Organismen 0 414
Stützung der Einnahmen der Verkehrsträger und anderer öffentlicher Unternehmen und Organismen 0 0
Pläne zur Reorganisation öffentlicher Unternehmen und Träger 0 119
Veräußerung strategischer Aktivitäten 0 25
Reduzierung der Personalkosten 0 200
Reduzierung bei Betriebskosten und Einsparungen aus Abschaffungen oder Zusammenlegungen von Aktivitäten 0 70
Reduzierung der Rüstungskosten 0 200
Reduzierung der Betriebskosten 0 0
Einsparungen aus dem Rüstungsprogramm (davon sind 600 Mio. €, die sich auf die Jahre 2012, 2013 und 2015 beziehen, bei dem Grundszenarium berücksichtigt worden und werden aus diesem Grund nicht der Summe der Interventionen hinzugerechnet) 0 200
Einsparung von Kosten und Verbesserung der Resultate des Gesundheitssektors 50 214
Sonderabgabe auf Unternehmen, die von dem Rauchverbot befreit werden 40 0
Steigerung der Einnahmen der Krankenhäuser mittels (I) Sondervereinbarung über die Erbringung von Leistungen an private Versicherungsgesellschaften, (II) Belastung von Ausländern für Leistungen und (III) Einschränkung der Leistungen an Unversicherte 10 30
Neu Gesundheits-Charta 0 64
Zentrales System für die Belieferung von Krankenhäusern und Fakturierung ärztlicher (Be-) Handlungen 0 50
Inbetriebnahme eines nationalen Trägers primärer Gesundheitsversorgung 0 70
Rationalisierung der ärztlichen und pharmazeutischen Aufwendungen 230 337
Digitalisierung und Kontrolle handschriftlicher Rezepte und Ausweitung des Systems der elektronischen Rezeptausstellung 35 173
Erweiterung der Liste nicht verschreibungspflichtiger bzw. -fähiger Medikamente 30 10
Neu Preispolitik für Medikamente (2011) 100 -70
Einführung des Garantiepreises für Medikamente 65 224
Reduzierung der Aufwendungen der Sozialversicherungsträger (OKA) und Rationalisierung sozialer Aufwendungen 863 1.033
Rationalisierung der Beihilfen und des Katalogs der Leistungsberechtigten von OEE – OEK und OAED und anderer Sozialleistungen 270 250
Strenge Überprüfung und Datenrecherche zur Umsetzung der Kriterien für die Gewährung von Rentenzahlungen und und Beihilfen 215 160
Reduzierung der Abfindung an Rentner analog zu den Beiträgen 165 -65
Angleichung der Zusatzrenten 50 370
Erhebung einer Abgabe von 8% zu Lasten von Rentnern im Alter von unter 60 Jahren für Beträge von über 1.700 €, unter Ausnahme jener, die von Rechts wegen entlassen wurden (z. B. Bedienstete des Militärs, der Sicherheitskräfte usw.) und Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten über 1.700 Euro 88 88
Einschränkung der Aufwendung der Kasse für Seeleute (NAT) für Renten (Reduzierung um 6%) 50 50
Strengere Überprüfungen der Kataloge der berechtigten Empfänger von Behindertenrenten 25 80
Kürzungen bei den Hauptrenten der OGA und Mindestrenten anderer Versicherungskassen und Verschärfung der Kriterien der Berechtigten auf Basis des dauerhaften Wohnsitzes 0 100
Bewertung und Rationalisierung sozialer Programme 0 0
Reduzierung der Subventionen für TAP – OTE 0 0
Rationalisierung der Aufwendungen der Träger der lokalen Selbstverwaltung 150 250

(Quelle: To Vima)

26 Prozent Arbeitslosigkeit und neue Rentenkürzungen in Griechenland

30. September 2011 / Aufrufe: 1.000 Keine Kommentare

Der Dachverband der Arbeiterorganisationen in Griechenland prognostiziert eine Arbeitslosenquote bei 26 Prozent bis 2012 und weitere Kürzungen der Löhne und Renten.

Mit albtraumhaften Prognosen bezüglich einer realen Arbeitslosenquote von 26% im Jahr 2012 und signifikanter weiterer Kürzungen der Löhne und Renten betont das Institut für Arbeit (INE) des Dachverbands der Arbeiterorganisationen (GSEE) in seinem Bericht über die griechische Wirtschaft und die Beschäftigung, dass diese beiden Themen die größten Probleme sein werden, mit denen die griechische Wirtschaft in den nächsten Jahren konfrontiert sein wird.

Weiter und gerade wegen der Höhe der Arbeitslosigkeit, die auf das Niveau des Jahres 1960 zurückkehrt, prognostiziert der Bericht, dass neue und noch nachteiligere Änderungen im Versicherungssystem erforderlich sein werden, die zu noch geringeren Renten führen werden. Wie der der wissenschaftliche Leiter des INE/GSEE  S. Rompolis betont, wird die kontinuierliche Minderung der Renten die “negative Proportionalität” etablieren, also dass die Arbeitnehmer Renten erhalten werden, die geringer als die von ihnen eingezahlten Beiträge sind.

Die Folgerungen aus dem Bericht des INE/GSEE wurden am vergangenen Dienstag (27.09.2011) während einer Tagung mit dem Thema “Die Zukunft der griechischen Wirtschaft und die Arbeitnehmer” am Dienstag präsentiert. Redner waren Herr Sawas Rompolis, Professor an der Pantion-Universität und wissenschaftlicher Leiter des INE/GSEE, Herr Nikos Christodoulakis, Professor an der Wirtschaftsuniversität Athen, Herr Nikolaos Filippas, stellvertretender Professor der Fakultät für Organisation und Verwaltung der Universität Piräus und Herr Giannis Dragasakis, ehemaliger Minister und Volkswirtschaftler.

GSEE rechnet mit einer realen Arbeitslosenquote von 26%

Die Einschätzung, dass in Griechenland bis 2012 die reale Arbeitslosigkeit 26% (was einer Anzahl von 1.250.000 Arbeitnehmern entspricht) und die statistische 21% erreichen wird, drückte Herr Rompolis aus und unterstützte, dass aufgrund der Arbeitslosigkeit innerhalb des nächsten Jahres die Notwendigkeit zur Anpassung des Versicherungssystems und einer weiteren Kürzung der Renten bestehen wird. Laut Herrn Rompolis wird Ende des Jahres 2011 das Defizit der Versicherungskassen 6 Mrd. Euro erreichen, womit es Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Systems geben wird.

Die kontinuierliche Minderung der Renten, meinte der wissenschaftliche Leiter des INE/GSEE, wird die “negative Proportionalität” etablieren, also dass die Beschäftigten Renten erhalten werden, die geringer als die von ihnen eingezahlten Beiträge sind. Zu dem Thema der Bezüge betonte er, dass “50% der Kaufkraft, die durch die Verhandlungen der Gewerkschaft gewonnen wurde, in zwei Jahren verloren ging” und erachtete, dass es im Jahr 2012 einen neuen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in der Größenordnung von 2% bis 2,5% geben wird.

Herr Rompolis verglich das Ausmaß der Arbeitslosigkeit mit dem der 50er Jahre und bezog sich speziell auf die Arbeitslosigkeitsdaten von 1961, als die Arbeitslosigkeit 26,4% betrug – was 720.000 Arbeitslosen bei einem Arbeitskräftepotential von 3.640.000 Personen entsprach. Im weiteren Verlauf bezweifelte er, inwieweit die Investitionen in die “grüne” Entwicklung ein Gegenmittel für die Arbeitslosigkeit darstellen können, da gemäß der Studie der GSEE ab 2012 bis 2020 diese Investitionen insgesamt 90.000 bis 95.000 neue Arbeitsplätze verschiedener Qualifikationen schaffen können.

Produktive Basis der Wirtschaft in Griechenland liegt im Sterben

Das INE des GSEE erachtet, das die produktive Basis der griechischen Wirtschaft im Sterben liegt, wobei der Rückgang der Investitionen in Betriebsmittel, also Einrichtungen und Maschinen während den beiden letzten Jahren um 38,2% besonders beunruhigend ist. Laut Herrn Rompolis ist die Lösung ein neuer regionsspezifischer Entwicklungsplan, damit die Investitionen nicht segmentär erfolgen und keine wertvollen Ressourcen verschwendet werden.

Wir müssen weder lachen noch weinen, sondern verstehen.” Mit dieser Phrase des Philosophen Spinoza begann der Präsident der GSEE, Giannis Panagopoulos, seine Begrüßung zu Beginn der Tagung und fügte an, dass die wissenschaftliche Untersuchung und die politische Dimension, die jeder den Geschehnissen zuweisen kann, uns dazu wahrzunehmen führen, in welcher Lage wir uns sowohl als Land als auch als Europa befinden.

Dann werden wir einen wesentlichen Schritt getan haben, um nach ernsthaften und substantiellen Lösungen zu suchen“, betonte Herr Panagopoulos und fuhr fort: “Wir sehen eine politische Führung im Land, die den historischen Momenten nicht gewachsen ist, den Faden nicht von dort aufnimmt wo sie es muss und keine Politiken entwickelt, die notwendig wären, um nicht einfach nur die Defizite zu beschränken, aber auch, damit das Land aus der Krise herauskommt. Gleichzeitig sehen wir eine verängstigte und zaghafte europäische Führung, die nicht die ungeheure Krise anzugehen vermag, die eine Schulden- und Regierungskrise der Europäischen Union ist.

Das kritische Problem ist die Rezession

Herr Christodoulakis unterstützte seinerseits, dass das Problem der Rezession ernsthafter ist als das der Verschuldung und fügte an, dass falls die Rezession 2009 – 2011 5,5% übersteigt, dann die kumulierte Rezession 12% übersteigen wird, weil sich – wie er argumentierte – die Rezession multiplizierend und nicht additional kumuliert. “Die Probleme, mit denen Griechenland konfrontiert ist, sind nicht nur seine, sondern stellen zu einem hohen Maß die Folge der Konsequenzen in einem weitläufigeren europäischen Umfeld dar, das von vielen Herausforderungen geprüft wird“, betonte er.

Im weiteren Verlauf bezog er sich auf den Modus, mit dem die Entwicklung in der Europäischen Gemeinschaft nach der Einführung der gemeinsamen Währung verteilt wurde. Gemäß Herrn Christodoulakis konzentrierte sich der größte Teil der Investitionen im europäischen Norden, und zusätzlich war die Beschaffenheit der Investitionen unterschiedlich. Im Norden flossen die Investitionen hauptsächlich in die Wirtschaft (Fabriken, Energie), im Süden dagegen in Wohnungen, touristische Komplexe und Unterhaltungs- und Vergnügungsaktivitäten. Auch führen die Unterschiede in den Steuersystemen viele Länder des Nordens dazu, die niedrigen Steuersätze auszunutzen, während dagegen die Steuerhinterziehung und schlechte Verwaltung in den Ländern des Südens die Defizite ausweiten.

Herr Christodoulakis  unterstützte, dass die herrschende Ansicht, die Lohnkosten seien der Hauptfaktor für die Entwicklung der Wettbewerbsfähigkeit, einen “großen Irrtum” darstellt. Sich wiederum auf die Erhöhung der Besteuerung beziehend betonte er, dass die Erhöhung der Steuersätze nicht zur Erhöhung der öffentlichen Einnahmen führt und dagegen die Rezession vertieft, und schloss: “Länder mit hohen Schulden werden die Lösung des Verschuldungsproblems nicht erzielen, wenn sie nicht vorher das Problem der Entwicklung lösen.

Große Verantwortung der Banken

Wer einen Schulbus mit verbundenen Augen lenkt, darf kein weiteres Mal fahren.” Mit dieser Phrase begann Herr Nikolaos Filippas seinen Vortrag und argumentierte, dass die Verantwortung für die heutige Lage all jene belastet, die in den letzten 20 Jahren die weltweite wirtschaftliche Entwicklung lenkten, und betonte, dass die Finanzprodukte weltweit das Zehnfache der realen Wirtschaft betragen und diese Tatsache zu der Krise führte. Eine schwere Verantwortung wies er “den Finanzorganismen und den Banken international Verantwortungen für die heutige wirtschaftliche Sackgasse” zu und merkte an, dass “wir bis 2007 auf Pump in einer fiktiven Realität lebten“.

Paradox ist die Tatsache, dass mit dem Ausbruch der Krise die Staaten aufgefordert wurden, mit Geldern der Steuerzahler die Banken zu retten, und danach die selben Banken und Rating-Agenturen die Staaten beschuldigen, überschuldet zu sein“, meinte er charakteristisch.

Abschließend bezog sich Nikolaos Filippas auf die Notwendigkeit zur Ausarbeitung eines langfristigen Plans für einen wirklichen Aufschwung, der die weltweiten Änderungen und die Stärkung der Wirtschaften des Ostens zu berücksichtigen hat, um Griechenland zu helfen, “dem Würgegriff zu entkommen, wann es die nächste Rate erhalten wird“.

Die sozialen Ungleichheiten weiten sich aus

Herr Dragasakis unterstützte von seiner Seite, dass die international befolgten Politiken nicht das Problem angehen, welches die Ausweitung der sozialen Ungleichheiten ist. “Der grundsätzliche Gegensatz besteht heute zwischen den Überschussländern und den defizitären Ländern“, meinte Herr Dragasakis und bezog sich auf mögliche Aussichten, welche die Entwicklungen bestimmen werden:

Im einen Fall kann das Problem durch eine neue Rolle der EZB oder mit der expansiven Politik der Überschussländer wie beispielsweise Deutschlands im Zentrum Europas angegangen werden. Im anderen werden die defizitären Länder gezwungen sein, zu einer Einstellung der Zahlungen zu schreiten oder zu versuchen, die Verschuldung mittels der kontrollierten Inflation unter Kontrolle zu bringen, was jedoch außer Kontrolle geraten und zu einem Währungskrieg führen kann.

Einen signifikanten Faktor stellt laut Herrn Dragasaki die Haltung der Arbeitnehmer dar, die er hinsichtlich der ersten Stadien der Krise als “passiv” charakterisierte.

(Quelle: in.gr)

Zwangsbeurlaubungen und Rentenkürzungen in Griechenland

23. September 2011 / Aufrufe: 622 11 Kommentare

Die Regierung in Griechenland gab noch vor Abschluss der Gespräche mit der Troika 30.000 Zwangsbeurlaubungen, Rentenkürzungen und Steuererhöhungen bekannt.

Noch vor Beendung der Verhandlungen mit der Troika gab die griechische Regierung ein Paket am Mittwoch (21.09.2011) beschlossener neuer Maßnahmen bekannt, die unter anderem die unmittelbare Anordnung der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) für 30.000 Bediensteten des engeren und allgemeinen öffentlichen Sektors, erneute Rentenkürzungen und nicht zuletzt auch die Senkung des jährlichen Einkommensteuerfreibetrags auf 5.000 Euro und umfassen.

(Speziell zu letzterem ist anzumerken, dass infolge der erneuten Senkung des persönlichen Steuerfreibetrags fortan selbst Empfänger von Arbeitslosengeld mit einem monatlichen Familieneinkommen von sage und schreibe 460 Euro einkommensteuerpflichtig werden – von den Fällen, in denen zusätzlich auch noch das eine oder andere der berüchtigten und alles andere als objektiven “Einkommensindizien” zum Tragen kommt, ganz zu schweigen!)

Laut der noch am selben Tag (21.09.2011) durch Regierungssprecher Elias Mosialos erfolgten Bekanntmachung wurden unter anderem folgende Basismaßnahmen beschlossen:

  • Der pauschale jährliche Einkommensteuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro gesenkt.
  • Bei Renten von über 1.200 Euro wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 20% gekürzt.
  • Für Rentner im Alter von unter 55 Jahren mit Renten von über 1.000 Euro wird bis zur Erreichung des 55. Lebensjahrs der über 1.000 Euro hinausgehende Betrag um 40% gekürzt.
  • Bis Ende 2011 werden 30.000 Bedienstete des engen und allgemeinen öffentlichen Sektors zwangsbeurlaubt.
  • Die neue Besoldungsordnung bzw. Bewertungsskala im öffentlichen Dienst wird für die Gesamtheit der öffentlichen Bediensteten gleich sein.
  • Reformen und Privatisierungen werden beschleunigt.

Zumindest laut den Äußerungen des Regierungssprechers gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters umfassen die Beschlüsse der Regierung auch die Ausweitung der Sonderabgabe auf das Immobilienvermögen mittels der DEIwenigstens bis 2014“.

Rentenkürzungen ab 01. November 2011

Wie Arbeitsminister Georgios Koutroumanis in der Hauptnachrichtensendung des Kanals Mega am 21.09.2011 klar stellte, wird die neue Kürzung der Renten von über 1.200 Euro um 20% unmittelbar, nämlich konkret ab dem 01. November 2011 umgesetzt werden. Folglich wird beispielsweise ein Rentner, der eine Rente von 1.500 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 60 Euro (also 20% von 300 Euro) geminderten Betrag erhalten.

Was die Rentner im Alter von unter 55 Jahren betrifft, wird für diese die Kürzung ebenfalls ab dem 01/11/2011 in Kraft treten und 40% erreichen. Beispielsweise wird ein Rentner unter 55 Jahren, der eine Rente von 1.400 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 160 Euro (also 40% von 400 Euro) geminderten Betrag erhalten.

(Es sei angemerkt, dass die erneuten Rentenkürzungen zusätzlich zu der bereits in Kraft getretenen Sonder- bzw. Solidaritätsabgabe “LAFKA” zur Anwendung kommen.)

“Griechenland bleibt im Euro, die Ziele sind bis 2014 garantiert”

In seiner Bekanntmachung führte der Regierungssprecher an, dass die Maßnahmen “das Signal an die Märkte und unsere Partner senden, dass Griechenland seine Verpflichtungen einhalten wird“.

Unter der Betonung, dass Griechenland in der Eurozone bleiben wird, äußerte Elias Mosialos, dass die Maßnahmen die Einhaltung der Ziele bis 2014 garantieren, und merkte an, dass die Verhandlungen mit der Troika zum Abschluss gebracht werden, wenn der Leiter deren Vertretungen in der nächsten Woche in Athen eintreffen wird.

Die Bekanntmachung des Regierungssprechers Elias Mosialos

Der Regierungsausschuss spezifizierte heute die Maßnahmen, die zur Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele der Jahre 2011 und 2012 führen und die Vollendung der Umsetzung des Programms zur Stützung der griechischen Wirtschaft bis 2014 gestatten. Die Gespräche mit der Troika werden – wie gestern (20.09.2011) bekannt gegeben wurde – nach der Ankunft ihres Kommissars in Athen Anfang nächster Woche abgeschlossen werden.

Es ist eine absolut gegebene und fundamentale Entscheidung des Landes, wieder zu einem volkswirtschaftlich unabhängigen und gleichwertigen Mitgliedsland der Eurozone zu werden, indem es schnellstmöglich zu einem primären Überschuss gelangt.

Diese Entscheidungen senden auch unseren Partnern und den Märkten das Signal, dass Griechenland seine Verpflichtungen sowohl erfüllen Kann als auch will und immer im harten Kern des Euro und der Europäischen Union bleiben wird. “Weil die griechischen Bürger ein klares Bild über eine Reihe von Themen haben müssen, die Gegenstand unkontrollierter Gerüchte werden, gibt die Regierung bereits heute (21.09.2011) den klaren Rahmen der kritischen Beschlüsse bekannt:

A) Der Steuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro, also das durchschnittliche Niveau der Länder der Eurozone festgesetzt.

B) Die neue Besoldungsordnung – Bewertungsskala wird tatsächlich, einheitlich, leistungsbezogen, transparent und gerecht sein und wird gleichzeitig zur Erhöhung der Produktivität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und ihrer Amtsträger motivieren.

C) Es tritt keinerlei Kürzung bei den Renten in Höhe von bis zu 1.200 Euro ein. Um dies zu erreichen, wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 1.200 Euro gekürzt, damit die Verhältnismäßigkeit und die interne Gerechtigkeit des Systems gewährleistet wird.
Speziell für die Rentner unter 55 Jahren und bis zum Erreichen des Alters von 55 Jahren wird der über 1.000 Euro hinausgehende Teil der Rente um 40% gekürzt werden.

D) Das System der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) wird mit dem Ziel umgesetzt werden, ihm bis Ende 2011 unter Anwendung leistungsbezogener und transparenter Kriterien unter der Kontrolle des ASEP 30.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu unterstellen, damit das tatsächlich überzählige Personal gefunden wird. Die betrifft also insgesamt ungefähr 3% der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und weiteren öffentlichen Sektors.

E) Der Regierungsausschuss fasste ebenfalls eine Reihe von Beschlüssen zur Forcierung struktureller Änderungen und hauptsächlich der Privatisierungen, der Öffnung der Berufsbereiche und des Arbeitsmarktes und der Umstrukturierung der Träger des weiteren öffentlichen Sektors.

F) Das nationale Steuersystem, das bis Ende Oktober verabschiedet werden wird, wird einer Reihe von Ungerechtigkeiten, die seit Jahrzehnten vorherrschen und den gesellschaftlichen und entwicklungsrelevanten Zusammenhalt des Landes untergraben, einen endgültigen Schluss setzen.

(Quelle: in.gr)

Troika stellt Griechenland 15 ultimative Bedingungen

19. September 2011 / Aufrufe: 919 11 Kommentare

Die Troika macht die Freigabe weiterer Raten der Hilfskredite an Griechenland von der sofortigen Umsetzung 15 ultimativer Bedingungen abhängig.

Damit die abgebrochenen Gespräche fortgesetzt werden und überhaupt noch eine Hoffnung auf dieFreigabe der 6. Kreditrate in Höhe von 8 Mrd. Euro an Griechenland besteht, fordert die Troika von der griechischen Regierung unter anderem die Entlassung 100.000 befristet und unbefristet angestellter Bediensteter des öffentlichen Sektors bis 2015 und den sofortigen Beginn der Entlassungen ab Montag (19.09.2011) mittels Vertragskündigungen und Stellenstreichungen, in Kombination mit der Maßnahme der “Arbeitsreserve” (= Zwangsfreistellung) ** für 50.000 Bedienstete der 10 Gesellschaften KED, ETA, ODDY, Träger für Jugend, EOMMECH, IGMA, OSK, DEPANOM, THEMIS und ERT, denen noch in dieser Woche die entsprechenden Benachrichtigungen über ihre Zwangsfreistellung zuzuschicken sind, und weiterer 65 Träger, die bis Dezember schließen müssen, sowie die unmittelbare Kürzung der Renten der Kassen OGA **, NAT und der Rentenkasse der OTE und die Verabschiedung der neuen (Spar-) Besoldungsordnung für den öffentlichen Sektor, die ab dem 01. Oktober 2011 für alle Bediensteten zu gelten hat.

Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Woche

Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Woche, die nach dem Besuch des Premierministers Jorgos Papandreou in Thessaloniki anlässlich der Eröffnung der Internationalen Messe (DETH) mit der Bekanntgabe der aus heiterem Himmel beschlossenen Immobilien-Sonderabgabe begannen (bezüglich welcher Maßnahme Regierungsvertreter und Finanzminister Evangelos Venizelos am 17.09.2011 den politischen Führern bekannt gab, dass die Maßnahme die Troika nicht befriedigt, da sie Gegenreaktionen bei den Bürgern hervorruft und ihre Effizienz zweifelhaft erscheint) gipfelten darin, dass der Premierministers am 17.09.2011 seine programmierte Reise nach Washington auf dem halben Weg abbrach und nach Athen zurückkehrte.

Diese Entwicklungen ließen alle erstarren. Die Ereignisse zeigen, dass die Regierung sich jetzt in dem Dilemma befindet, die Forderungen der Partner und der Troika zu befriedigen, ohne Rücksicht auf die Reaktionen innerhalb der Regierungspartei und die Bürger zu nehmen, die an den Rand des Nervenzusammenbruchs geführt wurden, oder einen Ausweg in der Zuflucht zu den demokratischen Institutionen, sprich Wahlen zu suchen, wie Oppositionsführer Antonis Samaras bei seiner Rede in Thessaloniki forderte.

Wie wirtschaftliche Kreise kommentieren, wird die Krise, die das Land geißelt, in beiden Fällen in eine neue Phase eintreten … . Fortan steht alles offen. Sicher ist jedenfalls, dass wenn das Land nicht die Voraussetzungen schafft, die Gelder der 6. Rate (8 Mrd. Euro) der Hilfskredite, aber auch der 7. Rate (5 Mrd. Euro) des Dezembers zu erhalten, es Obligationen in Höhe von 8,5 Euro nicht auslösen können wird, die ab dem 19. bis zum 31. Dezember auslaufen.

Wie Griechenland an den Rand des Abgrunds gelangte

Am Freitagnachmittag um 16:00 Uhr, als die Konferenz der Eurogruppe in Polen beendet war und die Europäer jede Hoffnung zunichte gemacht hatten, ohne Umsetzung der Maßnahmen die Gelder freizugeben, informierte Herr Venizelos den Premierminister und benachrichtigte seinen Vertreter im Finanzministerium Fillipos Sachinidis über die Entwicklungen.

In der zentralen Rechnungsstelle des Staates, wo sich der technische Stab der Troika aufhielt, wurde Alarm geschlagen, da die Spielräume für eine politische Entscheidung zur Freigabe der Rate nun ausgeschlossen worden waren. Der einzige der Regierung verbliebene Weg ist nunmehr die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und der Forderungen der Gläubiger.

Auf technischer Ebene waren am Wochenende alle Größen des diesjährigen Haushaltsplans “festzumachen”. Auf politischer Ebene muss die Regierung nun ihre Entscheidungen treffen … was für spätestens Montag (19.09.2011) erwartet wird, um eine Panik abzuwenden.

Die E-Mail der Verzweiflung

Der Generalsekretär für volkswirtschaftliche Politik Elias Pentazos verschickte an die Minister und Generalsekretäre eine E-Mail der Verzweiflung – mit den 15 Maßnahmen, deren Umsetzung die Troika “hier und jetzt” verlangt, damit die “eingefrorene” Bewertung für die Freigabe der Zahlung der 6. Rate von 8 Mrd. Euro fortgesetzt wird, und fügte den Katalog mit den 15 Maßnahmen an, deren Umsetzung die Troika fordert (siehe auch das offizielle Schriftstück).

Der Generalsekretär verlangte von den Empfängern seiner E-Mail sogar, ihm bis Montag zu antworten und zu berichten, was sie getan haben und tun werden, und auch die endgültigen Etatpläne eines jeden Ministers für das Jahr 2012 beizufügen, damit der Premierminister bei der anstehenden Videokonferenz mit der Troika Antworten geben kann.

In der als außerordentlich dringlich gekennzeichneten E-Mail offenbart Elias Pentazos die Sackgasse, in welche die Finanzpolitik geraten ist, weil die Regierung nicht die Maßnahmen umgesetzt hat, zu deren Ergreifung sie sich bei der vorherigen Rate (der von Juni 2011) in Höhe von 12 Mrd. Euro verpflichtete, als sich das Land ebenfalls am Rand des Abgrunds zum Bankrott stand.

In Anknüpfung an die vorherige E-Mail mit den Anhängigkeiten – Fragen der Troika bezüglich des Mittelfristigen Rahmens der Volkswirtschaftlichen Strategie (MPDS) leite ich an Sie eine Liste der Troika weiter, die Themen unmittelbarer Priorität für die Fortsetzung unserer Bewertung für die Freigabe der 6. Rate umfasst.
Bitte schicken Sie eine zusammenfassende Notiz auf Englisch, die auf die beiden E-Mails antwortet, die ich Ihnen bereits vor ungefähr einer Woche geschickt habe.
Frist: Montag 19/09/2011.
Ich erinnere an die Frist, die auch für die Posten des Haushaltsplans 2012 gesetzt worden ist.
Es ist außerordentlich dringlich.

Die 15 Maßnahmen, die “brennen”

In der E-Mail des Generalsekretärs werden alle Maßnahmen aufgeführt und wer verantwortlich ist, an die “Kommandozentrale” – wie die zentrale Rechnungsstelle bezeichnet wird – zu antworten. Die erste der von der Troika verlangten Maßnahmen betrifft den Erlass von Ministerialbeschlüssen zur horizontalen Reduzierung (= Kündigung) befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge bei allen Trägern des öffentlichen Sektors (und zwar unter Einbeziehung auch der Lehrkräfte), damit die Ziele des mittelfristigen Programms erfüllt werden.

Wie Funktionäre der zentralen staatlichen Rechnungsstelle erklären, war die anfängliche Forderung der Troika (also im März 2011, als zum ersten Mal das mittelfristige Programm diskutiert wurde) die Reduzierung der öffentlichen Bediensteten um 80.000 Personen bis 2015, jedoch erhöhte die Troika danach bei der Kontrolle im August 2011 aufgrund der Verschlimmerung der volkswirtschaftlichen Lage und der Entdeckung, dass die Regierung trotz der 2010 und 2011 getroffenen Vereinbarungen zu 24.000 Neueinstellungen geschritten war, die Anzahl auf 100.000. Laut Informationen forderte sie sogar die Kündigung der Zeitverträge, welche die Regierung während der Periode der Umsetzung des Moratoriums, also in den Jahren 2010 und 2011 unter Umgehung des ASEP abgeschlossen hatte.

Die Maßnahme ist in Kombination mit der “Arbeitsbereitschaft” ** und unter Berücksichtigung der Anmerkung umzusetzen, dass alle Bediensteten, die unter diesen Status gestellt werden, für den Zeitraum des Erhalts von Bezügen nicht den Entlassenen hinzugerechnet werden.

Bei den weiteren Maßnahmen kommt die Troika unter anderem wieder auf die Angleichung der Besteuerung des Heizöls an die des Dieselkraftstoffs zurück (was bedeutet, dass Heizöl und Diesel zum selben Preis verkauft werden müssen) und fordert auch die Einziehung der Solidaritätsabgabe (ohne klarzustellen, ob es sich um die ständige Abgabe von 3% zugunsten der Arbeitslosen oder die auf alle Einkommen erhobene Sonderabgabe handelt) mittels der monatlichen Einbehaltung von den Bezügen der auf dem öffentlichen und privaten Sektor Beschäftigten (wie es auch mit der Lohnsteuer / FMY geschieht).

Einzelheiten der ultimativen Bedingungen der Troika

Maßnahmen Zuständigkeiten
1. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Einschränkung befristeter und unbefristeter Arbeitsverträgen bei allen Trägern des öffentlichen Sektors (unter Einbeziehung auch der Lehrkräfte, damit die Ziele des mittelfristigen Programms befriedigt werden). 1. Staatssekretär für Verwaltungsreform / Generalsekretär Bergele
2. Bildungsministerium / Sondersekretär Kontogiannis
2. Erlass von Präsidialdekreten / Ministerialbeschlüssen zur Umsetzung der Zwangsfreistellung, Ausweitung der Maßnahme auf alle Träger des öffentlichen Sektors und unmittelbare schriftliche Benachrichtigung der Bediensteten über ihre Zwangsfreistellung. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis, Sondersekretär Kyriakos
3. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Angleichung der Besteuerung des Heizöls an die des Dieselkraftstoffs. 1. Finanzministerium / Generalsekretär Kapeleris
2. YPEKA (Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel)
4. Gesetzliche Etablierung der Einbehaltung als Mittel zur Einnahme der Solidaritätsabgabe. Finanzministerium / Generalsekretär Kapeleris
5. Kürzungen der Renten der Berechtigten von NAT und OTE. 1. Ministerium für Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt / Generalsekretär Litinas
2. Arbeitsministerium
6. Kürzung der Zuschüsse an die Post (ELTA) für die Beförderung der Presse und Erlass eines Ministerialbeschlusses zur unmittelbaren gesetzlichen Regelung. Staatsministerium
7. Neuer gesetzlicher Rahmen für das Besoldungssystem auf dem öffentlichen Sektor, mit Kürzungen bei Vergütungen und Überstunden. 1. Ministerium für Verwaltungsreform
2. Finanzministerium / Generalsekretär Plakovitis
8. Einfrierung der Grund- und Zusatzrenten bis 2015. Arbeitsministerium
9. Neubestimmung der Strafgelder für die Schwarzbauten und unmittelbare Verabschiedung der neuen gesetzlichen Regelung. YPEKA (Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel)
10. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Schließung / Zusammenlegung von 35 Trägern, die im mittelfristigen Programm beschrieben werden, und Schließung von weiteren 35. 1. Regierungsvertretung
2. Finanzministerium
11. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Schließung / Zusammenlegung von KED, ETA, ODDY, Nationaler Träger für Jugend, EOMECH, IGME, OSK, DEPANOM, Themis, ERT. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis, Sondersekretär Kyriakos
12. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Inventur des immobilen und mobilen Vermögens, welches … der Kontrolle des Staats unterstellt wird. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis / Sondersekretär Christodoulakis
13. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur
a) Festsetzung aller sozialen und Gesundheitsbeihilfen,
b) Unterzeichnung von Tarifverträgen in 16 privaten Krankenhäusern und Gesundheitszentren,
c) Unterzeichnung von Verträgen zwischen Krankenhäusern des öffentlichen Gesundheitssystems (ESY) und privaten Krankenhäusern über das Leasing von Betten.
1. Arbeitsministerium
2. YYKA / Generalsekretär Polyzos
14. Neues Gesetz zur Senkung der Renten der OGA ** Arbeitsministerium
15, Gesetzliche Regelung zur Etablierung von Senkungen der Medikamentenpreise und Unterzeichnung von Verträgen mit Pharma-Unternehmen zur unmittelbaren Umsetzung / Etablierung des “Garantiepreises” für die Pharma-Unternehmen. 1. Gesundheitsministerium / Generalsekretär Dimopoulos
2. Arbeitsministerium

(Quelle: To Vima)

** Erläuterungen:
Arbeitsreserve: Der Bedienstete wird zwangsweise vom Dienst freigestellt und erhält für ein Jahr 60% seiner Grundbezüge. Kann er während dieser zeit nicht auf andere Weise beschäftigt werden, erfolgt die endgültige Kündigung.
OGA: Gesetzlicher Versicherungsträger der Landwirte, aber auch für diverse Kategorien sonstiger Versicherter, die nicht zur Versicherung bei anderen gesetzlichen Versicherungsträgern berechtigt oder / und verpflichtet sind. Die (Basis-) Altersrente beträgt derzeit ca. 350 Euro pro Monat.

Arbeitsministerium dementiert Senkung der OGA-Renten in Griechenland

6. Juli 2011 / Aufrufe: 118 Keine Kommentare

Das Arbeitsministerium in Griechenland dementierte Berichte bezüglich geplanter Kürzungen der Basisrente des gesetzlichen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgers.

Das neue volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015 oder das entsprechende Anwendungsgesetz führt keine Senkungen der Renten des gesetzlichen Versicherungsträgers OGA herbei, erklärte das griechische Arbeitsministerium in Reaktion auf die Kritik, die bezüglich dieses Themas seitens der Partei Nea Dimokratia (ND) ausgeübt wurde.

Anlässlich einschlägiger Publikationen in der Presse, aber auch der Erklärung des für den Arbeitssektor zuständigen Pressesprechers der ND gab das Arbeitsministerium bekannt, dass “weder mit dem mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm und dem Anwendungsgesetz noch mit irgend einem anderen Gesetz Minderungen bei den Renten des Versicherungsträgers OGA und den Mindestrenten der anderen Kassen eintreten werden“.

Keine Renten für nicht dauerhaft in Griechenland ansässige Ausländer

Weiter lautet es seitens des Ministeriums, dass “die einzige erfolgende Änderung jene ist, die darauf abzielt, der Umgehung des gesetzlichen Rahmens Einhalt zu gebieten, der für die dauerhaft in Griechenland ansässigen Personen gilt“, indem objektive Kriterien für den Nachweis des dauerhaften Aufenthalts eingeführt werden.

Somit werden Einwohner benachbarter Länder, die häufig überhaupt niemals versichert waren, keine Renten (mehr) von unserem Land beziehen können, nur weil sie einen ständigen Wohnsitz in Griechenland gemeldet haben.”

Laut der Argumentation des Ministeriums ist die Reduzierung der staatlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Renten des Versicherungsträgers OGA das Ergebnis der Reifung des Versicherungssystems (des OGA), die auf Basis des Gründungsgesetzes von 1997 zu einem schrittweisen Anstieg des aus den Pflichtbeiträgen der Versicherten herrührenden gegenleistungsbezogenen Betrags führt, anstatt des Wohlfahrtbetrags, der hauptsächlich für die älteren Versicherten des OGA aufgebracht wird.

Mit der Einführung der Mindestgrenzen wird keinerlei Minderung bei den Renten der OGA oder den anderen Kassen eintrete“, wiederholt abschließend die Bekanntmachung des Ministeriums.

Es sei angemerkt, dass die auf Basis der geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen gewährte reguläre (Alters-) Basisrente des OGA derezit monatlich 360 Euro beträgt.

(Quelle: in.gr)

Griechenland kürzt Ansprüche auf Arbeitslosengeld

29. Juni 2011 / Aufrufe: 688 5 Kommentare

In Griechenland treten schrittweise neue Regelungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld in Kraft, die unter anderem die Ansprüche der Saisonarbeiter erheblich beschneiden.

Arbeitsminister G. Koutroumanis gab Korrekturen der geltenden Bestimmungen bekannt, die strengere Kriterien für die Gewährung von Arbeitslosengeld in Griechenland vorsehen. Konkret wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem 01.01.2013 auf 18 Monate und ab dem 01.01.2014 auf 16 Monate innerhalb der letzten 4 Jahre reduziert, was im Vergleich zu den bisherigen Regelungen eine Kürzung der Anspruchszeit um 6 – 8 Monate bedeutet.

In Einzelheiten sehen die neuen Regelungen vor:

  • Ab dem 01. Januar 2013 können auf die letzten vier Jahre bezogen insgesamt nicht mehr als 450 Arbeitslosengeld-Tagessätze gewährt werden.
  • Ab dem 01. Januar 2014 können auf die letzten vier Jahre bezogen insgesamt nicht mehr als 400 Arbeitslosengeld-Tagessätze gewährt werden.

Gemäß den derzeitigen Regelungen kann ein Arbeitsloser innerhalb von vier Jahren für bis zu 20 Monate Arbeitslosengeld erhalten. Ab 2013 wird der Berechtigungszeitraum auf 18 und ab 2014 auf 16 Monate gekürzt (Berechnungsbasis: 1 Monat entspricht 25 Tagen).

Ab dem 01. Juli 2012 treten ebenfalls die Änderungen bei den Voraussetzungen für die Zahlung der Feiertagszulagen (Ostergeld, Weihnachtsgeld) in Kraft. Die neuen Kriterien entsprechen jenen, die auch für die Arbeitnehmer des privaten Sektors gelten. Konkret erhalten die unterstützten Arbeitslosen jedes Jahr eine finanzielle Unterstützung:

  • Zu Ostern in Höhe des halben Betrags des monatlichen Arbeitslosengelds, sofern der Arbeitslose über den gesamten Zeitraum von 01. Januar bis 30. April Arbeitslosengeld erhalten hat. Wurde er über einen kürzeren Zeitraum unterstützt, hat er für jeden Monat des Bezugs von Arbeitslosengeld innerhalb des Bemessungszeitraums einen Anspruch in Höhe von drei Tagessätzen.
  • Zu Weihnachten in Höhe des vollen Betrags des monatlichen Arbeitslosengelds, sofern der Arbeitslose über den gesamten Zeitraum von 01. Mai bis 31. Dezember Arbeitslosengeld erhalten hat. Wurde er über einen kürzeren Zeitraum unterstützt, hat er für jeden Monat des Bezugs von Arbeitslosengeld innerhalb des Bemessungszeitraums einen Anspruch in Höhe von drei Tagessätzen.

Obligatorisches Konto bei der Griechischen Nationalbank

Seitens der griechischen Agentur für Arbeit (OAED bzw. ΟΑΕΔ) wurde ausdrücklich betont, dass alle Bezugsberechtigten über ein Bankkonto bei der Griechischen Nationalbank (NBG) verfügen müssen, bei dem ihr Vor- und Nachname obligatorisch an erster Stelle der eventuellen sonstigen Kontoinhaber / -berechtigten angeführt sein muss. Sollte dies nicht gegeben sein, ist das Konto entsprechend zu ändern oder ein neues einzurichten. Sofern erforderlich stellt die / der OAED entsprechende Bescheinigungen aus, um Empfängern von Arbeitslosengeld gegebenenfalls die Kontoeröffnung bei der Nationalbank zu erleichtern.

Rückwirkende Kürzung der Renten für Seeleute

Zusammen mit den vorstehenden Regelungen wurde auch die ab dem 01. Januar 2011 rückwirkende Kürzung der Renten der Kasse der Seeleute (NAT) um 6% bekannt gegeben. Für bereits gezahlte Renten wird der entsprechende Betrag der Kürzung ab September 2011 in sechs gleichhohen Monatsraten von den zukünftigen monatlichen Rentenzahlungen einbehalten werden.

(Quellen: Ethnos, Vradyni)

Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 298 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.