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Organisierter Mehrwertsteuer-Betrug in Griechenland

5. Februar 2012 / Aufrufe: 359 3 Kommentare

Eine journalistische Recherche enthüllt den systematischen Betrug mit Mehrwertsteuer-Rückzahlungen in Griechenland, die den Staat um immense Summen brachten.

Zwei Wochen nach der Aushebung vier krimineller Organisationen in Thessaloniki, in deren Rahmen unter anderem auch der Amtsträger der SDOE Christos Papahatzis verhaftet und nach seiner Aussage vor dem Untersuchungsrichter in Untersuchungshaft genommen worden war, beginnt die elektronische Zeitung zougla.gr den “Colpo Grosso” aufzudecken, der den griechischen Fiskus um immense Summen brachte. Eine wesentliche Rolle spielt bei den Enthüllungen der inhaftierte Buchhalter Nikos Kasimatis, dessen Name auf der neulich publizierten Liste der Steuerschuldner des Finanzministerium an erster Stelle figurierte. Der erste Artikel der Reportagereihe wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben.

Der große Trick mit der Mehrwertsteuer in Griechenland

19. Januar 2012: Der Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos erklärt anlässlich der Verhaftung des Christos Papahatzis: “Selbstreinigung der SDOE von großer Bedeutung”.
01. Februar 2012: Die journalistische Recherche von zougla.gr beweist, dass der “Fall Papahatzis” einfach nur eine Bagatelle ist. Eine kleine Wunde der kranken Steuerverwaltung, die aufgerufen ist, das dornige Thema der Steuerhinterziehung in unserem Land zu lösen.

Zum ersten Mal wird die Leserschaft die Gelegenheit haben, unter Nennung von Namen und Anschriften die Heldentaten von Spitzenfunktionären der SDOE, Inspektoren des Finanzministeriums, Leitern von Finanzämtern, Steuerbeamten und eidbrüchigen Bediensteten des Staatsapparats zu “genießen”. Offizielle Unterlagen, welche genaue Daten, Tage und Zeiten anführen. Seit wenigen Stunden befinden sich im Besitz der elektronischen Zeitung einige “heiße” Akten. Über deren Inhalt – der in den nächsten Tagen unverändert publiziert werden wird – verfügen die Behörden der Staatsanwaltschaft seit Juni 2010. Seitdem wird ermittelt … .

Ankläger ist Nikos Kasimatos, der auf Basis der von dem Finanzministerium publizierten Liste größte Schuldner des Fiskus. Beklagte sind die “Kinder des Systems”. Alle, die natürliche Täter in dem colpo grosso waren, der von dem 59-jährigen Buchhalter mit den 30 imaginären Firmen und den fiktiven Rechnungen in – und nicht nur – Nordgriechenland aufgebaut wurde.

Einige von ihnen sind heute Leiter großer Finanzämter. Andere Inspektoren des Finanzministeriums. Einige gingen in die Politik. Manche können Sie auf Ihren Fernsehempfängern bewundern. Sie pflegen, über die Probleme der Wirtschaft zu reden und sogar auch über Themen der moralischen Ordnung zu schwätzen. Mal ehrlich, wo fanden diese Herren die Moral? Alle erfreuen sich des Asyls. Keiner ist kontrolliert worden. Einige sputen sich derzeit vielleicht, den “Entwicklungen” vorzukommen. Leider ist es zu spät … . Innerhalb der bevorstehenden Stunden werden sie ihre Namen veröffentlicht sehen. Ihre Antworten sowie die Überprüfungen ihrer Vermögenslage werden interessant sein.

Die Tarife für die Besetzung behördlicher Schlüsselpositionen

Die erste Bezugnahme des Nikos Kasimatis vor dem Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft Thessaloniki erfolgte am 28-05-2010. Den Verlauf seines früheren Lebens darlegend führt der in Untersuchungshaft befindliche Buchhalter seine erste berufliche Erfahrung als Angestellter der Gesellschaft “Iotex A.G.” an. “Als ich in dem ersten Stadium unserer Zusammenarbeit als Buchhalter versuchte, eine gewöhnliche finanzielle Differenz der Gesellschaft mit der für sie zuständigen FAE (= Finanzbehörde für Aktiengesellschaften) zu regeln, schlug ich fehl, weil ich rechtskonform und auf Basis dessen vorging, was mir bekannt war und die einschlägigen Gesetze bestimmten”, betont er auf den ersten Seiten seines Berichts.

Und er fährt fort und führt den “Tarif” für die Besetzung der Positionen bei den neuralgischen Behörden an. Wenn dort nicht “geschmiert” wurde, lief gar nichts. Kasimatis sagt: “Um diese Positionen zu bekleiden, erfolgt ein intensiver Wettbewerb, es sind Bekanntschaften mit – nicht nur – behördlichen Funktionären erforderlich, analog zu der Position zahlen sie an ihren Amtsvorgänger und die Inspektoren hohe Beträge: Für die Position des Leiters der FAE 200.000 Euro, für die Position einiger privilegierter DOY (= Finanzämter) 100.000 Euro, für die Position des Aufsehers 80.000 Euro und des Kontrolleurs 50.000 Euro.

Der Trick mit der Mehrwertsteuer-Erstattung

Nikos Kasimatis widmet ganze Kapitel seiner Ausführungen der Beschreibung des Aufbaus der Betrugsmaschinerie, die sich auf die illegalen Mehrwertsteuer-Rückzahlungen bezieht. Er ist Meister der Klasse, sah und lebte alles: Zeit, dass auch die öffentliche Meinung informiert wird.

Die drei hauptsächlichen Merkmale waren: Vertrauen, Verschwiegenheit und “Omerta”. Wer diese nicht hatte oder nicht hat, kommt nicht “zum Zug”. Damit der Trick der “MwSt.-Erstattung” aus fiktiven Rechnungen glückt, muss eine unzerbrechliche Kooperation zwischen Steuerbeamten, Amtsträgern der S.D.O.E. und Unternehmern existieren. Der “colpo grosso” erforderte totales Vertrauen und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen der Finanzämter (D.O.Y.) mit einer Person ihres absoluten Vertrauens, üblicherweise einem Buchhalter, oder mit dem Verantwortlichen eines jeden Kreises, der bereits bewährt und vertrauenswürdig war.

Damit das System auf keinen Fall aufgedeckt wird, vertrauten – laut Kasimatis – die Finanzbeamten nicht jedem Unternehmer, sondern einer Person ihres absoluten Vertrauens, welche die Rolle des Vermittlers spielte. Nur auf Empfehlung dieser Vertrauenspersonen konnten sie einem neu in das System Eingeführten vertrauen. Diese konspirativen Regeln wurden zur Vermeidung der Aufdeckung des Kreises penibel eingehalten.

Fiktive Kontrolle und sofortige Bewilligung illegaler MwSt.-Erstattungen

Wenn ein Unternehmer oder Unternehmen die Erstattung der Mehrwertsteuer für angeblich durchgeführte Exporte in Länder der Europäischen Union oder Drittländer verlangte, war ein Antrag an die zuständige D.O.Y. einzureichen, mit dem unter gleichzeitiger Beibringung auch der erforderlichen Unterlagen die Rückzahlung beantragt wurde. Der Antrag musste protokolliert, in das Register der Unternehmen mit einem Anrecht auf die MwSt.-Erstattung eingetragen und eine Akte angelegt werden. Danach musste die Akte an den Leiter der MwSt.-Stelle überstellt werden und die Überprüfung durch vier Bedienstete der zuständigen D.O.Y. beginnen, die sich an den Sitz des Unternehmens begaben. Von all dem Vorstehenden erfolgte jedoch nichts … .

In seiner Aussage enthüllt Herr Kasimatis: “In allen Fällen, in denen keine realen Exporte existierten, kam nicht das Geringste zur Anwendung, die Bewilligung erfolgte umgehend, wie auch die Gelder umgehend zur Auszahlung kamen. Ging es dagegen um reale Exporte, war die Kontrolle pedantisch und penibel und dauerte tagelang, und die Auszahlungen erfolgten nach Monaten”.

In den Fällen, wo es keinen realen Export gab, begab sich kein Stab an den Sitz des Unternehmens, da es praktisch kein Unternehmen, sondern nur ein kleines Büro gab, das laut der Aussage eine Fläche von 12 – 15 qm hatte, und dies nur für die ersten beiden Monate und sogar ohne Telefon und Stromanschluss. Natürlich erfolgte weder eine Kontrolle der Eingänge noch der Rechnungen, da diese fiktiv waren, und selbstverständlich erfolgten auch keine Prüfungen der Bücher, da diese leer und nicht unterzeichnet waren. Mit wenigen Worten, alles war illegal und fiktiv … .

Geisterunternehmer und korrupte Finanzbeamte

Beispielhaft für die Kooperation der Steuerbeamten und der Privatpersonen ist die Anzeige des Kasimatis, dass auf den illegalen Mehrwertsteuer-Erstattungsanträgen niemals die Telefonnummer des Unternehmers angeführt wurde, da kein Unternehmen existierte, während der beanspruchte Betrag der Erstattung meistens nicht von dem Antragsteller, sondern von den Finanzbeamten selbst eingetragen wurde!

“Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung an Privatpersonen gab, gab es gleichzeitig auch ein illegales Verhalten von Finanzbeamten. Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung gab, gab es obligatorisch deren Verteilung, üblicherweise entsprechend zu 60% – 40% zwischen Privatleuten und Finanzbeamten. 10% wiederum der nach der endgültigen Überprüfung erstatteten MwSt. behielten immer vollständig die Finanzbeamten ein, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Anteil schließlich auf 50% beläuft. Wie angeführt wird, “wollte die eine Seite die Zusammenarbeit der anderen, weil anderenfalls die Rückzahlung der MwSt. unmöglich war”.

Die Reportage wird fortgesetzt … (s. nachstehende Verweise)

(Quelle: zougla.gr)

Weitere Artikel der selben Reportage-Reihe:

Heizöl in Griechenland 40 Prozent teurer

23. Oktober 2011 / Aufrufe: 448 5 Kommentare

Mit Beginn der offiziellen Heizperiode in Griechenland gestalten sich die Heizölpreise für private Haushalte um 40% teurer als im Vorjahr und erreichen bis fast 1 Euro pro Liter.

In Griechenland wenden sich immer mehr Haushalte wieder dem Brennholz zu, da Heizöl zunehmend unerschwinglich wird. Obwohl die infolge des (inzwischen beendeten) Streiks der Zollbeamten aufgetretenen Versorgungsschwierigkeiten auf dem Markt noch nicht überwunden sind, gestaltete sich während der ersten Woche der begonnen Heizperiode der Preis des Heizöls im Bereich von 90 bis 98 Cent pro Liter. Damit liegen die aktuellen Heizölpreise etwa 40% über dem Niveau der entsprechenden Periode des Vorjahres 2010, in der sie sich auf einem Niveau von 65 – 75 Cent pro Liter bewegten.

Der beachtliche Preisanstieg mit allem, was dies für die Haushalte hauptsächlich in den Höher gelegenen Regionen und in Nordgriechenland einher bringt, beruht auch auf der Erhöhung der Sonderverbrauchsteuer (EFK) von 21 Euro auf 60 Euro pro 1.000 Liter. Die Erhöhung der Verbrauchs- und Folgesteuern beläuft sich folglich in diesem Jahr auf “nur” etwa 50 Euro pro 1.000 Liter, wird allerdings im Jahr 2012 wegen der beschlossenen Angleichung der (niedrigen) Heizölsteuer an die Kraftstoffsteuer Steuer um ein Vielfaches höher ausfallen.

Konkret gestalteten sich die aktuellen Heizölreise für Großhandelsbestellungen (über 1.000 Liter) in Attika und Thessaloniki bei 91 – 93 Cent / Liter, während die Preise für kleinere Bestellungen und in abgelegenen Gebieten bis zu ungefähr 1 Euro / Liter erreichen. Laut den Angaben des Entwicklungsministeriums liegen die höchsten Preis in Attika bei 95 Cent, in Thessaloniki bei etwa 98 Cent, in Arta, Preveza, Chania und auf den Dodekanes-Inseln bei 97 Cent und in Heraklion und auf Samos bei 96 Cent pro Liter. Die niedrigsten Preise wurden in Thessaloniki und Ioannina (89,8 Cent), Kilkis (90 Cent) und Ostattika (90,9 Cent) verzeichnet.

In den meisten Präfekturen Griechenlands hat sich allerdings noch kein konkretes Preisgefüge abgezeichnet, da der Streik der Zollbeamten die Belieferung des Marktes ab dem vergangenen Samstag verhinderte, an dem formal die Verkaufsperiode für Heizöl begann. Seit Freitag (21.10.2011) erfolgen die Zollabfertigungen jedoch wieder regulär.

Chaos wegen differenter Heizölbesteuerung für Haushalte und Firmen

Das Finanzministerium fordert indessen hunderttausende Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende auf, die zusammen mit Wohneinheiten in den selben Gebäuden untergebracht sind, beim Finanzamt rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, auf denen sie die von ihnen konsumierten Heizölmengen deklarieren, damit das Finanzamt dann die zusätzliche Sonderverbrauchsteuer und Mehrwertsteuer erhebt, die diesem Verbrauch entspricht. Dieser Modus wurde gewählt, um das aufgetretene Problem mit der unterschiedlichen Besteuerung des Heizöls zu lösen, welches ab diesem Jahr die Haushalte und die Unternehmen für Heizzwecke verwenden.

Gemäß dem “Mittelfristigen Volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm 2011 – 2015″ wurde mit Beginn der diesjährigen Heizperiode (15. Oktober 2011) für Heizöl, welches die privaten Haushalte konsumieren, die Sonderverbrauchs- bzw. Heizölsteuer von 21 Euro auf 60 Euro pro 1.000 Liter angehoben, während 2012 die vollständige Angleichung der Heizölsteuer an die Besteuerung des Dieseltreibstoffs in Höhe von derzeit 412 Euro / 1.000 Liter erfolgen soll.

Für juristische Personen gilt jedoch dagegen die Angleichung der Heizölsteuer an die volle Dieselsteuer automatisch bereits ab diesem Jahr (womit sich für gewerbliche Verbraucher Heizölpreise in der Größenordnung von derzeit bis zu über 1,60 Euro / Liter ergeben!). Dieser Umstand wirft allerdings viele praktische Themen auf, da es in ganz Griechenland hunderttausende Gebäude gibt, in denen zusammen mit privaten Haushalten auch Geschäfte und Gewerbetreibende untergebracht sind.

Bezüglich dieser eher die Regel als eine Ausnahme darstellenden Fälle haben die Treibstoffhändler das Ministerium bereits vor geraumer Zeit darüber informiert, dass es ihnen nicht möglich sei, Rechnungen mit unterschiedlicher Verbrauchsteuer auszustellen, weil sich die Heizöllieferung ganz einfach global auf den (gemeinsamen) Heizungsbrenner des Gebäudes und nicht separat auf Brenner der Wohnungen oder der Geschäfte eines Gebäudes bezieht.

Bürokratie und Papierkrieg ohne Ende

Somit wurde schließlich gemäß einem von Finanzminister Evangelos Venizelos unterzeichneten Beschluss die Lösung gewählt, dass die juristischen Personen genau wie auch die übrigen Mieter des Gebäudes mit Öl mit der reduzierten Sonderverbrauchsteuer bzw. Heizölsteuer beliefert werden und danach Erklärungen an das Finanzamt oder den Zoll einreichen müssen, mit denen sie ihren Heizölverbrauch deklarieren und die ihnen entsprechende zusätzliche Sonderverbrauchsteuer (also die Differenz zur Dieselsteuer) plus Mehrwertsteuer abführen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge sind die Erklärungen für die Periode 15. Oktober – 31. Dezember 2011  bis zum 20.01.2012 und für die Periode 01. Januar – 30. April 2012 bis zum 20.05.2012 einzureichen.

Die deklarierten Angaben werden die Finanzämter bzw. die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums unter anderem auf Basis der Aufstellungen kontrollieren, welche die Heizölhändler zu übermitteln verpflichtet sind, und falls sich der Verdacht einstellt, dass eine juristische Person Öl mit reduzierter Sonderverbrauchsteuer für die Heizung verwendet, kann sogar auch umgehend das Dezernat für Wirtschaftsverbrechen (SDOE) mobilisiert werden, um Kontrollen wegen Steuerhinterziehung, Zollvergehen und Treibstoffschwarzhandel durchzuführen und gegebenenfalls die entsprechenden Sanktionen zu verhängen.

Um festzustellen, ob Firmen und Gewerbetreibende die Wahrheit deklarieren, sollen die Nebenkostenabrechnungen herangezogen werden, aus denen die von jeder (Miet-) Partei verbrauchten Heizölmengen hervorgehen werden, und deshalb müssen auch die Hausverwaltungsgesellschaften die Zahlungsbelege an die Finanzämter übermitteln. Wenn es dagegen keine Verwaltungsgesellschaft zur Abrechnung der Umlagen gibt, wird das Finanzamt auf Basis einer rechtsverbindlichen Erklärung jeder juristischen Person die Fläche und anteilmäßige Beteiligung der jeweiligen Raumeinheit überprüfen, um danach den anteiligen Heizölverbrauch zu ermitteln.

(Quelle: in.gr)

Steuerchaos wegen Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

10. Oktober 2011 / Aufrufe: 588 6 Kommentare

Die Anfang September 2011 in Kraft getretene Erhöhung der Mehrwertsteuer auf dem Sektor der Gastronomie in Griechenland hat zu einem wahren Steuer-Chaos geführt.

Infolge der am 01. September 2011 in Griechenland in Kraft getretenen Erhöhung der Mehrwertsteuer für Mineralwasser, Fruchtsäfte, Fast-Food-Produkte, Snacks usw. sowie den globalen Sektor der Gastronomie um 10% (sprich von 13% auf 23%) hat sich die paradoxe Situation ergeben, dass ein und das selbe Produkt sowohl unter den reduzierten (13%) als auch den regulären (23%) Mehrwertsteuersatz fallen kann!

Reichlich einen Monat nach Inkrafttreten der konkreten Mehrwertsteuererhöhung erließ das griechische Finanzministerium einen Runderlass, mit dem allerdings die wirren Bestimmungen nicht etwa korrigiert, sondern offiziell “geklärt” wurden. Aufgrund welcher Erwägungen der Gesetzgeber zu dem Entschluss kam, dass Mineralwasser ohne Kohlensäure oder eine Blätterteigpastete mit Puddingfüllung mit 13%, Mineralwasser mit Kohlensäure oder eine Blätterteigpastete mit Käsefüllung dagegen mit 23% zu besteuern ist, bleibt also weiterhin ungeklärt. Stattdessen erfolgten umfangreiche “Klarstellungen”, die nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben werden.

Erläuterungen des griechischen Finanzministeriums zur Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 23% in der Gastronomie in Griechenland

1. Die standardisierten Produkte, die in einem industriellen Verfahren hergestellt werden und an den Verkaufspunkten für den Massenkonsum angeboten werden, fallen weiterhin unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 13%. Diese Produkte, die für den Massenkonsum hergestellt und an den Verkaufspunkten verpackt präsentiert werden, Sandwiches und Gemüse- oder Fruchtsalate, die luftdicht verschlossen sind und auf ihrer Verpackung die erforderlichen Auszeichnungen hinsichtlich ihrer Zutaten und Haltbarkeit (Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum) führen, fallen als normierte Nahrungsmittel weiterhin unter der Voraussetzung unter den reduzierten Satz (13%), dass sie nicht hauptsächlich von Einzelhandelsunternehmen oder Einzelhandelsketten, sondern mittels eines industrialisierten Verfahrens hergestellt und in Mengen an den Verkaufspunkten angeboten werden. Die vorverpackten Produkte fallen dagegen unter den regulären Mehrwertsteuersatz von 23%, wenn sie dem Endverbraucher nach der aus welchem Grund (z. B. zum Aufwärmen oder Aufbacken) auch immer erfolgenden Entfernung der Verpackung angeboten oder vor Ort verzehrt werden.

2. Im Fall der Beherbergung mit Frühstück und zwei Mahlzeiten (Vollpension) gegen einen pauschalen Preis und unter der Voraussetzung, dass die Differenzierung der Gegenleistung nach den jeweiligen Sätzen nicht möglich ist, fallen 25% des pauschalen Gesamtpreises als für das Frühstück und die beiden Mahlzeiten entrichtete Gegenleistung unter den regulären Mehrwertsteuersatz.

3. Der Zimmerservice, der in der Bereitstellung von Speisen oder / und Getränken auf den Zimmern von Hotelbetrieben und der übrigen Unterkünfte besteht, fällt (einschließlich auch des Wassers ohne Kohlensäure) als Gastronomieleistung unter den regulären MwSt.-Satz (23%). Die Verbräuche aus der Minibar stellen dagegen Belieferungen mit Produkten dar und werden mit dem Satz belastet, der für jedes Gut gilt.

4. Der vor Ort erfolgende Konsum an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, über welche die Gastronomie-Betriebe verfügen (Restaurants, Grillstuben, Tavernen, Fast-Food-Betriebe, Cafés, Trinkhallen, Cafeterias usw.) fällt unabhängig von der Art des verzehrten Guts als Gastronomieleistung unter den regulären MwSt.-Satz von 23% (unter Einbezug von Kuchen, Wasser ohne Kohlensäure und Brot). Dies gilt auch für die Restaurants bzw. Mensas, die im Rahmen der Beköstigung von Schülern, Studenten und allgemein Auszubildenden betrieben werden, und für Fälle des Vorortverzehrs an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, die nicht ausschließlich von den Kunden eines Gastronomie-Betriebs, sondern von den Kunden mehrere an dem selben Ort aktiver Gastronomie-Betriebe benutzt werden (z. B. mit Tischen und Stühlen ausgestattete gemeinschaftlich genutzte Fläche in einem Einkaufzentrum).

5. Bei den von Gastronomie-Betrieben oder Catering-Unternehmen gelieferten und zum sofortigen Verzehr fertigen Speisen, Kuchen usw. “im Paket” wird jeder Artikel mit dem Satz besteuert, dem er unterliegt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Übergabe eines einzelnen Guts oder ein Bündel mehrerer Güter handelt (zum unmittelbaren Verzehr fertige Speisen 23%, kohlesäurefreies natürliches oder technisches Mineralwasser und Brot 13%, Sprudelwasser, Säfte, Erfrischungsgetränke und Spirituosen 23% usw.).
Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen die Übergabe auf Verantwortung des Verkäufers erfolgt (z. B. Lieferung nach Hause), als auch in den Fällen, in denen die Übergabe der Güter im Geschäft stattfindet, ihr Verzehr jedoch außerhalb des Geschäfts erfolgt.
Das selbe gilt auch in den Fällen, in denen ein Unternehmen die Belieferung von Krankenhäusern, Restaurants in Bildungseinrichtungen, Studentenmensas usw. mit fertigen Gerichten, Kuchen und Getränken versorgt.

6. Unter den regulären MwSt.-Satz (23%) fallen auch die Fälle des Caterings, wenn es sich nicht um eine einfache Warenübergabe handelt, sondern gleichzeitig auch Serviceleistungen (z. B. Servierservice, notwendige Materialien zum Verzehr wie Tische, Tischtücher, Teller, Besteck usw.) erbracht werden, und zwar unabhängig davon, ob letztere gesondert in Rechnung gestellt werden. Falls also das selbe Unternehmen die fertigen Gerichte und die Serviceleistungen bereitstellt, unterliegt die gesamte Leistung dem regulären Mehrwertsteuersatz v0n 23%, unter Einbeziehung von Kuchen, abgefülltem Wasser ohne Kohlensäure und Brot.
Das selbe gilt auch in dem Fall, in dem Konditoreien oder andere Lieferanten anlässlich von Taufen, Hochzeiten oder Seelenmessen auf Anweisung ihres Kunden die Auslieferung von Kuchen, Speiseeis oder anderen Artikeln in der Kirche oder einer anderen Räumlichkeit oder die Verteilung an die Gäste übernehmen und dabei das notwendige Personal und die Ausrüstung bereitstellen (z. B. Servierplatten, Tisch für deren Aufstellung oder Eiswagen, Behältnisse usw.).

7. Bei der Ausgabe von Gütern durch Verkaufsautomaten wird jeder Artikel mit dem Satz besteuert, dem er unterliegt, und zwar unabhängig von dem Ort der Aufstellung dieser Automaten.

8. Werden Kuchen und Speiseeis innerhalb der Geschäfte verzehrt, von denen sie verkauft werden, unterliegen sie dem regulären MwSt.-Satz (23%). Unter den reduzierten Satz (13%) fallen sie, wenn sie außerhalb dieser Geschäfte verzehrt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie in geschlossener oder offener Verpackung (“in die Hand”) angeboten werden.

9. Die für den unmittelbaren Verzehr fertigen (gebackenen usw.) Blätterteigprodukte und Blätterteigpasteten wie mit Feta, Wurst oder Käse gefüllte Blätterteigteilchen, “Bugatsa”, Crépes, Croissants usw. unterliegen in dem Fall, in dem es sich nicht um Übergaben normierter Massenkonsumprodukte handelt, dem regulären MwSt.-Satz (gleich ob der Verzehr innerhalb der Verkaufsgeschäfte erfolgt oder nicht). Wenn bestimmte der obigen Blätterteigprodukte und -pasteten oder Backwaren süßende Substanzen enthalten und ihnen damit ein süßer Geschmack verliehen wird, gelten sie als Kuchen und unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, wenn sie nicht innerhalb der Geschäfte verzehrt werden, von denen sie angeboten werden.
Wenn die Lieferungen der obigen Güter dem regulären MwSt.-Satz unterliegen und diese Güter an Cafeterias verkauft werden, kommt dieser Satz unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich um Cafeterias handelt, die innerhalb von Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen oder -betrieben oder in Krankenhäusern, Kliniken, Altersheimen, Asylen usw. betrieben werden oder nicht. Die Verkäufe ungebackener Blätterteigprodukte und -pasteten unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz (13%), sofern es sich nicht um Waren handelt, die für den sofortigen Verzehr fertig sind.

10. Was die Ausnahme der innerhalb von Bildungseinrichtungen oder -etrieben und Einrichtungen sozialer Fürsorge und Krankenhausbetrieben betriebener Cafeterias von dem regulären Mehrwertsteursatz betrifft, wird betont, dass unter den reduzierten Satz von 13% nur die Speisewaren der Cafeterias wie beispielsweise Sandwichs, Toasts, Blätterteigteilchen und -pasteten fallen, wenn sie zum Verzehr außerhalb des Geschäfts ausgegeben werden, und nicht die (Warm-) Getränke und sonstige Getränke (gleich ob alkoholisch oder nicht). Das selbe gilt auch für die Cafeterias, die innerhalb von Konservatorien und Musikschulen betrieben werden, da es sich um Bildungsbetriebe oder -einrichtungen handelt.
Die Ausnahme gilt nicht für Ausgaben dieser Güter durch Cafeterias, die innerhalb militärischer Einheiten, Forschungszentren, Museen, öffentlichen Behörden usw. betrieben werden, die dem regulären Satz (23%) unterliegen.
Der Vorortverzehr beliebiger Güter an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, welche entweder die Cafeteria oder der Bildungsträger bereitstellt, unterliegt als gastronomische Leistung dem regulären Mehrwertsteuersatz von 23%.

11. Die Ausgabe von Zubereitungen, Gerichten und Speisen durch Betriebe mit gemischter Betriebserlaubnis “Cafeteria – Restaurant”, die innerhalb von Bildungseinrichtungen oder Krankenhausbetrieben oder Trägern sozialer Fürsorge betrieben werden, fallen insgesamt nicht unter den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer. Unter den reduzierten Satz fallen nur die Cafeteria-Artikel wie beispielsweise Sandwichs, Toastbrote, Blätterteigteilchen und -pasteten und nicht die Restaurantartikel wie gekochte Speisen. Der Konsum aller obigen Artikel innerhalb dieser Geschäfte wird mit dem regulären Mehrwertsteuersatz besteuert.

12. Die alkoholfreien Getränke außer kohlesäurefreien Wassers, also die fertigen (Warm-) Getränke, Säfte, Sprudelwasser und Erfrischungsgetränke unterliegen ab dem 01.09.2011 allgemein dem regulären Mehrwertsteuersatz von 23% (Import, innergemeinschaftlicher Erwerb, Groß- oder Einzelhandel, Verkauf innerhalb oder außerhalb gastronomischer Betriebe).
Trinkfertiger Kaffee sowie auch andere trinkfertige (Warm-) Getränke (Tee usw.) werden mit dem regulären Satz besteuert, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb von Gastronomiebetrieben konsumiert werden oder es sich um eine Übergabe durch einen beliebigen Betrieb handelt (Supermarkt, Lebensmittelgeschäft, Kiosk, Restaurant, Cafeterias innerhalb oder außerhalb von Bildungs- oder Krankenhauseinrichtungen usw.).
Unter den reduzierten Satz (13%) fallen weiterhin Kaffee, Tee, Kakao usw., wenn sie keine trinkfertigen Getränke darstellen, sondern lose oder verpackt sowie auch in einer Verpackung angeboten werden, die Zucker, Strohhalm usw. enthält.
Konzentrate von Säften, Erfrischungsgetränken, Kaffee und anderen Gütern unterliegen nicht als Fertiggetränke dem Satz von 23%, wenn sie nicht fertig für den Verzehr sind, sondern einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Der reduzierte Satz (13%) kommt weiterhin auf Milch (standardisiert oder nicht) einschließlich auch der Kakaomilch zur Anwendung.

13. Es tritt keine Änderung bei den Bestimmungen ein, die sich auf die Ermäßigung der Sätze beziehen, die in konkreten Inselregionen zur Anwendung kommen.

Quellen: Ethnos

Rezession in Griechenland übertrifft erneut alle Prognosen

23. August 2011 / Aufrufe: 311 Keine Kommentare

Die tiefe Rezession in Griechenland übertrifft auch 2011 wieder alle Prognosen der Troika und der Regierung und stellt die auferlegten volkswirtschaftlichen Ziele zunehmend in Frage.

Die Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele unter der beständigen Rezession ist schwierig“, betonte bei einer Pressekonferenz nach dem Treffen mit den sozialen Partnern am 22. August 2011 Finanzminister Evangelos Venizelou, der inzwischen von einer erheblich höheren als anfänglich prognostizierten Rezessionsrate für das Jahr 2011 ausgeht und mit “über 4,5%” rechnet, sich jedoch den von anderen Seiten geschätzten 5,3% nicht anschloss.

Wie Evangelos Venizelos äußerte, will er Gespräche mit der Troika führen, “da sich die Prognosen nicht bestätigten“, und ließ die Möglichkeit offen, die für Anfang September 2011 beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie von 13% auf 23% möglicherweise nicht wie vorgesehen durchzusetzen. (Es ist allerdings anzumerken, dass die Einnahmen aus der erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer in dem Kredithilfeabkommen bzw. “Moratorium” festgeschrieben wurden und somit gegebenenfalls durch alternative Maßnahmen zu gewährleisten sind).

Weiter versicherte der Minister, dass die Liquidität der griechischen Banken gewährleistet sei und erklärte, dass sich der Umtausch der griechischen Staatsanleihen in einem “fortgeschrittenen Stadium” befinde und das Verfahren bis Ende Oktober 2011 abgeschlossen sein werde.

Finanzminister sieht Hilfskredite für Griechenland nicht gefährdet

Ebenfalls äußerte der Finanzminister seine Zuversicht bezüglich der Bewilligung der nächsten Rate (im September 2011) der Hilfskredite an Griechenland, koppelte das Thema von den Forderungen nach Sicherheiten ab, die von einigen Ländern der Eurozone erhoben werden, und fügte an: “Die Deckung der Kreditbedürfnisse für September ist so oder so beschlossen. Es kann ein Übergangsstatus gefunden werden, weil verfügbare Mittel existieren. Ich erinnere daran, dass so oder so 45 Milliarden Euro aus dem vorherigen Hilfsprogramm existieren.

Das nationale Steuersystem verglich Evangelos Venizelou mit einem neuen Spiegel, den das Land benötige, um sich mit sich selbst erneut bekannt zu machen, und führte bezeichnend an: “Es ist unsere letzte Chance, um uns als Wirtschaft, als Markt, als Gesellschaft, als Staat und hinsichtlich der Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft erneut miteinander bekannt zu machen.

Bezüglich der vorher erfolgten Begegnung mit Vertretern der produktiven Träger erklärte der Minister seine Zufriedenheit über die Ehrlichkeit und den praktischen Charakter des Dialogs und betonte, dass die Umstände für eine radikale produktive Front gereift seien.

(Quellen: Ta Nea)

Branchen-Arbeitslosenquote in Rodopi in Griechenland bis 85 Prozent

5. August 2011 / Aufrufe: 154 Keine Kommentare

Das Firmensterben in Griechenland hat in der Präfektur Rodopi die Arbeitslosenquote in den beiden wichtigsten Wirtschaftsbereichen der Region auf bis zu 85 Prozent steigen lassen.

Besonders beunruhigend sind die Daten bezüglich der Schließung von Unternehmen und des Anstiegs der Arbeitslosigkeit, wie Euripides Stylianidis, Abgeordneter der Partei Nea Dimokratia, in einer von ihm gestellten parlamentarischen Anfrage enthüllt. Laut den Angaben des Arbeitszentrums Komotini, auf welche sich der Abgeordnete beruft, haben konkret von insgesamt 68 Fabriken 24 endgültig geschlossen, und von den verbliebenen 44 sind nur 5 tatsächlich in Betrieb, während in den übrigen 39 Fabriken der Betrieb reduziert ist und Verzögerung von Lohnzahlungen, Freistellungen, unbezahlte Urlaube und “elastische” Arbeitszeiten verzeichnet werden.

Wie der Abgeordnete der N.D. betont, hat speziell in den beiden bedeutendsten in der Präfektur Rodopi aktiven Branchen, nämlich in der Textilindustrie und auf dem Bausektor, die Arbeitslosigkeit sogar Raten von 85% bzw. 79,9% erreicht. Weiter führt Euripides Stylianidis an, dass diese schwierige Lage noch verschlimmert wird, da der Staat darin fortfährt, die Mehrwertsteuer zu erhöhen, die Unternehmen mit zusätzlichen Steuern zu belasten, seine gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Unternehmen nicht nachzukommen (12%ige Förderung durch die Arbeitsbehörde OAED, Mehrwertsteuer-Rückzahlung, Verpflichtungen gegenüber Lieferanten), das Entwicklungsgesetz nicht zu aktivieren und die eingereichten neuen Investitionspläne nicht zu genehmigen oder die Exportorientierung der Unternehmen nicht zu unterstützen.

Wie Euripides Stylianidis moniert, gibt der stellvertretende Finanzminister Pantelis Ikonomou in seiner Antwort nicht nur keine Lösungen des Problems, sondern erklärt global und unbestimmt: “Die Verwaltung unternimmt jede mögliche Anstrengung zur Normalisierung des Zeitraums der Mehrwertsteuer-Rückzahlung, unter paralleler Wahrung der Interessen des Staates“! Und als ob dies nicht reichen würde, erinnert er daran, dass seit dem 02/07/2010 die Rückzahlungen der Mehrwertsteuer unter der Voraussetzung ohne Kontrolle erfolgen, dass die zurückgeforderten Beträge nicht höher als 30.000 Euro sind, womit er substantiell auch die Existenz des Problems eingesteht, da für höhere Beträge (die sich auf die Unternehmen beziehen) die Rückzahlungen erst nach einer vorläufigen oder regulären Unternehmensprüfung erfolgen.

(Quelle: Vradyni)

Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll Justiz und Fiskus entlasten

10. Januar 2011 / Aufrufe: 449 4 Kommentare

Die rigorose Erhöhung der Gerichtskosten in Griechenland soll das Justizwesen entlasten und dem Fiskus erhebliche Mehreinnahmen bescheren.

Auf gemeinsamen Beschluss des Finanzministeriums und des Justizministeriums treten in Griechenland signifikante Erhöhungen der Gerichtgebühren und Gerichtskosten von bis zu 1.000 Prozent in Kraft, die einerseits der Prozessfreudigkeit der Griechen entgegen wirken und anderseits dem Fiskus erkleckliche Zusatzeinnahmen bescheren sollen.

Konkret erhöhen sich die Gebühren für die Erstattung einer Strafanzeige von derzeit 10 Euro auf fortan 100 Euro und die Gebühren für die Einreichung einer Zivilklage / Nebenklage von derzeit 10 Euro auf fortan 50 Euro. In strafrechtlichen Verfahren erhöhen sich gemäß dem in Rede stehenden Beschluss die nach Instanzen gestaffelten Gerichtskosten wie folgend:

  • für Urteile des Amtsgerichts von 25 Euro auf 50 Euro,
  • für Urteile der Einzel- / Strafrichterkammer des Amtsgerichts von 40 Euro auf 80 Euro,
  • für Urteile des gemischten Schöffen- / Schwurgerichts von 120 Euro auf 360 Euro,
  • für Urteile des 3-sitzigen Berufungsgerichts von 120 auf 360 Euro,
  • für Urteile des gemischten Berufungs-Schwurgerichts und des 5-sitzigen Berufungs- / Revisionsgerichts von 250 auf 500 Euro,
  • für Urteile der übrigen strafrechtlichen Instanzen von 85 auf 250 Euro.

Es sei angemerkt, dass es sich bei den vorstehend angeführten Gerichtskosten um “Netto-Beträge” handelt, die weiteren diversen Abgaben, Gebühren und Zuschlägen unterliegen.

Weiter ist zu berücksichtigen, dass seit Anfang Juli 2010 Anwaltleistungen in Griechenland der Mehrwertsteuer unterliegen (derzeitiger Satz: 23%!). Der Zugang zu Justiz und Rechtssystem wird folglich in Griechenland insbesondere den weniger begüterten Bevölkerungsschichten zunehmend systematisch verwehrt: ohne Geld kein Recht!

Anstieg der Benzinpreise in Griechenland um 50 Prozent im Jahr 2010

7. Januar 2011 / Aufrufe: 722 1 Kommentar

Im Lauf des Jahres 2010 stiegen in Griechenland die Benzinpreise um rund 50 Prozent, was zu einem rapiden Einbruch der Umsätze im Treibstoffhandel geführt hat.

Laut der Jahresauswertung der Preiserhebungen des Ministeriums für Umwelt stieg in Griechenland im Jahr 2010 der durchschnittliche Preis für einfaches bleifreies Benzin um mehr als 50 Cent bzw. rund 50% an. Konkret erhöhte sich – immer auf den statistischen Durchschnittspreis für einfaches Bleifrei bezogen – der Verbraucherendpreis um 51,7 Cent pro Liter, wozu im Wesentlichen die wiederholten drastischen Steuerhöhungen mit insgesamt rund 38 Cent pro Liter und der Anstieg der internationalen Treibstoffpreise mit weiteren 10 Cent pro Liter beitrugen.

Gemäß der Preiserhebung des Ministeriums belief sich am 31. Dezember 2009 der ermittelte Durchschnittspreis auf 1,076 Euro pro Liter einfaches Bleifrei, während am 31. Dezember 2011 der Durchschnittspreis bereits 1,593 Euro pro Liter betrug und regionale Höchstpreise von bis zu knapp 1,80 Euro verzeichnet wurden. Im Lauf des Jahres 2010 …

  • wurden die Verbrauchssteuern (Benzinsteuer / Mineralösteuer) von 41 Cent auf 67 Cent pro Liter angehoben (Erhöhung von 26 Cent / Liter),
  • erhöhte sich der Mehrwertsteueranteil von 15,2% auf 27,5% (Erhöhung von 12,4 Cent pro Liter),
  • stiegen die Abgabepreise der griechischen Raffinerien um 10,1 Cent pro Liter, was dem Anstieg der internationalen Marktpreise und dem Kursverfall des Euro gegenüber dem US-Dollar zugeschrieben wird.

Was die Handelsspannen betrifft, erhöhte der Groß- und Zwischenhandel die durchschnittliche Brutto-Gewinnspanne von 7,2 Cent auf 7,5 Cent pro Liter, während im Einzelhandel bzw. an den Tankstellen die durchschnittliche Gewinnspanne von 5,4 Cent auf 4,6 Cent pro Liter sank.

Der hauptsächlich auf den rapiden Anstieg der Benzinpreise zurückgeführte Umsatzrückgang erreichte in dem Zeitraum Januar – Oktober 2010 laut dem nationalen Amt für Statistik 8,3%, wogegen in Marktkreisen der wirkliche Umsatzrückgang auf 20 – 30 Prozent geschätzt wird.

Infolge der kontinuierlich sinkenden Nachfrage stellten im Jahr 2010 in ganz Griechenland mehr als 1.000 Tankstellen den Betrieb vorläufig oder endgültig ein. Aufgrund der düsteren Aussichten gilt als gegeben, dass sich diese Entwicklung im Jahr 2011 fortsetzen wird und auf dem allgemeinen Sektor des Treibstoffhandels nicht nur im Einzelhandel (Tankstellen), sondern auch im Groß- und Zwischenhandel mit Betriebsaufgaben und Schließungen zu rechnen ist.

Erhöhung der Taxi-Tarife in Griechenland ab 2011

30. Dezember 2010 / Aufrufe: 367 Keine Kommentare

Ab Januar 2011 treten in Griechenland Erhöhungen der Taxi-Tarife in Kraft, die mit der erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer begründet werden.

Infolge der ab dem 01. Januar 2011 in Kraft tretenden Erhöhung des ermäßigten Satzes der Mehrwertsteuer von derzeit 11% auf fortan 13%, dem unter anderem Nahrungsmittel  und Gebrauchsgüter des allgemeinen Grundbedarfs unterliegen, wurden auch Erhöhungen der Taxi-Tarife bekannt gegeben, die seit Mitte 2010 ebenfalls unter diesen MwSt.-Satz fallen.

Ab Neujahr 2011 erhöht sich somit die Grundgebühr (“Flagge”) auf 1,19 Euro, während sich der Kilometerpreis fortan auf 0,68 Euro (einfacher Tarif) bzw. 1,19 Euro (doppelter Tarif) beläuft und das Mindestentgelt außer in den Stadtgebieten von Athen und Thessaloniki allgemein 3,39 Euro pro Fahrt beträgt.

Laut dem Berufsverband der Taxifahrer von Attika (SATA) hatte die Branche von dem Finanzministerium verlangt, die Beförderungstarife nicht mit einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer zu belasten, sondern mit dem (niedrigsten) Sondersatz zu besteuern, der sich ab Anfang 2011 auf 6,5% belaufen wird. Dem Antrag wurde jedoch nicht statt gegeben. Es ist anzumerken, dass die Beförderungstarife der Taxi in Griechenland bereits auch im Sommer 2010 angehoben wurden, weil die bis dahin bestehende Ausnahme der Branche von der Mehrwertsteuer mit Wirkung ab dem 01. Juli 2010 gestrichen wurde.

Einzelheiten bietet der Artikel “Griechenland-Informationen für Reise und Urlaub” unter dem Absatz Tarife der Taxi in Griechenland.

Haushaltsplan 2011 in Griechenland sieht 4 Mrd. Euro aus neuen Steuern vor

19. November 2010 / Aufrufe: 688 1 Kommentar

Griechenlands Haushaltsentwurf 2011 sieht Steuermehreinnahmen von 4 Milliarden Euro unter anderem aus einer erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer und Heizölpreise vor.

Obwohl in Griechenland infolge der von EU, EZ und IWF aufgezwungenen drastischen Sparmaßnahmen der Anstieg von Arbeitslosigkeit, Inflation und Rezession inzwischen selbst pessimistische Prognosen deutlich übertrifft, sieht der griechische Haushaltsplan für das Jahr 2011 erneute rigorose Steuererhöhungen vor, aus denen sich der Fiskus zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro verspricht.

Das angestrebte zusätzliche Steueraufkommen stützt sich hauptsächlich auf die inzwischen dritte Erhöhung der Mehrwertsteuer innerhalb von nur neun Monaten, die Erhöhung der Heizölsteuer auf den vollen Satz der regulären Diesel- bzw. Treibstoffsteuer, die Sondersteuer auf Unternehmensgewinne, die Erhöhung des Einkommensteueraufkommens durch Anwendung sogenannter “Einkommensindizien”, die weitere Anhebung der “sachwertorient bestimmten” (sprich abgaben- und steuerrelevanten) Immobilienpreise und die Besteuerung von Schwarzbauten und Glücksspielen (Spielautomaten) gestützt.

Gemäß den Daten des aktuellen Haushaltsentwurfs werden sich die Netto-Einnahmen des griechischen Staates im Jahr 2011 auf 55,6 Milliarden Euro belaufen, was im Vergleich zu den für das Jahr 2010 vorgesehenen Einnahmen von 51,4 Milliarden Euro einer Erhöhung um 8% entspricht. Von den für 2011 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 55,6 Milliarden Euro beziehen sich bezeichnenderweise 54,1 Milliarden Euro auf die Gesamtheit der Steuereinnahmen.

Es ist ein schwieriger, aber realer Haushaltsplan“, merkte der Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bei der Präsentation des Entwurfs an. Unter den in dem Haushaltsentwurf enthaltenen Maßnahmen besonders hervorzuheben sei der Beschluss der Regierung, den mittleren Mehrwertsteuersatz von derzeit 11% ab dem 01. Januar 2011 auf 13% und den Sondersatz von derzeit 5,5% auf 6,5% anzuheben, allerdings mit zwei bedeutsamen Ausnahmen: für alle Medikamente, aber auch Beherbergungsbetriebe und Hotels nebst den Leistungen in Zusammenhang mit Übernachtungen wird der Mehrwertsteuersatz von derzeit 11% ab Anfang 2011 auf 6,5% gesenkt werden.

Die Erhöhung des  mittleren Satzes der Mehrwertsteuer von 11% auf 13% wird sich allerdings auf eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen des alltäglichen Grundbedarfs auswirken und zu entsprechenden weiteren Belastungen der privaten Haushalte führen. Von der erneuten Mehrwertsteuererhöhung betroffen sind unter anderem Milch und Molkereiprodukte, Getreideprodukte, Fleisch, Fisch, Früchte, Gemüse, Eier, Speiseöl, Trinkwasser, elektrischer Strom, Erdgas und nicht zuletzt auch Dienstleistungen wie auf dem Sektor der Gebäude- und Wohnungsinstandhaltung und im Transportwesen.

Verdoppelung der Heizölpreise in Griechenland?

Das griechische Finanzministerium wird 2011 spätestens ab Oktober (= Beginn der offiziellen Heizperiode) die Heizölsteuer auf den Satz der regulären Diesel- bzw. Treibstoffsteuer anheben und zielt damit auf Mehreinnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro. Im Gegenzug sollen wirtschaftlich bedürftige Bevölkerungsgruppen einen unter “einkommensbezogenen Kriterien” gewährten Heizkostenzuschuss beantragen können, wofür insgesamt etwa 200 Millionen Euro veranschlagt werden, im übrigen jedoch noch keinerlei konkreter Ansatz zur Realisierung vorliegt. Selbst wenn es einen solchen Heizkostenzuschuss schließlich überhaupt geben wird, kommt auf die privaten Haushalte auf jeden Fall eine enorme Mehrbelastung zu: wenn auf Basis der aktuellen Preise zugrunde gelegt wird, dass nach Steuern Heizöl derzeit etwa 70 Cent pro Liter, Dieselkraftstoff dagegen 1,30 Euro kostet, ergibt sich demnach durch die angekündigte steuerliche Gleichstellung von Heizöl mit Diesel praktisch eine Verdoppelung des Heizölpreises. Zwar stellte Finanzminister Jorgos Papakonstantinou in Aussicht, dass mit der Gleichstellung der Heizöl- und Dieselpreise eine Senkung der Dieselsteuer von derzeit 412 Euro / 1.000 Liter einhergehen werde, ohne allerdings konkrete Nummern zu nennen.

Insgesamt erhofft sich der griechische Fiskus von der Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Heizölpreises jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Ebenfalls auf 1 Milliarde Euro schätzt das Finanzministerium die Einnahmen aus der rückwirkenden Sonderabgabe auf die im Jahr 2009 deklarierten Unternehmensgewinne. Weitere 700 Millionen Euro soll die Beststeuerung von Glückspielen bzw. Glückspielautomaten einbringen (wofür allerdings erst noch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ratifiziert werden müssen). Ebenfalls erhebliche Einnahmen erwartet die griechische Regierung aus der Besteuerung von Schwarzbauten, der weiteren Erhöhung der Bemessungspreise für Immobilien im Jahr 2011 und schließlich auch aus der als Umweltabgabe schöngeredeten “Grünen Steuer”.

Spar- und Steuermaßnahmen in Griechenland treiben Mittelstand in die Pleite

30. August 2010 / Aufrufe: 215 Keine Kommentare

Infolge der Rezession ist in Griechenland fast die Hälfte aller Mittelständler inzwischen nicht einmal mehr in der Lage, die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Die von der “Troika” (= IWF, EZB und EU) aufgezwungenen Maßnahmen haben Griechenland in eine tiefe Rezession gestürzt. Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stellen immer mehr kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Handwerker und Kaufleute  die Zahlungen an Fiskus und Versicherungsträger ein. Die von dem Präsidenten des allgemeinen Verbandes der Freiberufler, Handwerker und Kaufleute in Griechenland (GSEBEE) dem wirtschaftlichen Regierungsstab präsentierten Daten schockieren: fast die Hälfte der Versicherten, die bei der – immerhin den zweitgrößten gesetzlichen Versicherungsträger in Griechenland darstellenden – Versicherungsanstalt für Selbständige (OAEE) zwangsversichert sind, zahlen keine Beiträge mehr!

Konkret informierten die Herren D. Asimakopoulos und N. Skorinis (Präsident und Generalsekretär der GSEBEE) den Finanzminister Georgios Papakonstantinou, die Wirtschaftsministerin Louka Katzeli, den Staatssekretär Staatsekretär für Arbeit G. Koutroumanis und den Staatssekretär für Umwelt I. Maniatis darüber, dass von den 830.000 Versicherten der OAEE 410.000 nicht ihre Pflichtbeiträge bezahlen. Die Mehrzahl der Betroffenen schuldet sogar im Durchschnitt Beiträge in Höhe von jeweils 10.000 – 12.000 Euro.

Die infolge der auf Basis des mit dem Internationalen Währungsfond (IWF), der Europäischen Zentralbank (EZ) und der Europäischen Union (EU) vereinbarten Memorandums aufgezwungenen Spar- und Steuermaßnahmen in Griechenland verursachte Rezession treibt jedoch die Selbständigen und mittelständischen Unternehmen nicht nur gegenüber den Sozialversicherungsträgern in den Zahlungsstopp. Sinngemäß scheint dies auch bezüglich der Abführung der Mehrwertsteuer zuzutreffen, die bei dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den Konsumenten erhobenen wird.

Laut einem zuständigen Funktionär des Finanzministeriums haben die wiederholten Erhöhungen der Sätze der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern zu einem Anstieg der Steuerhinterziehung geführt, welche die SDOE auf alltäglicher Basis zu bekämpfen versucht. Es hat sich allerdings erwiesen, dass im Vergleich zu vorherigen Jahren die meisten Geschäfte zwar ununterbrochen Quittungen ausstellen, die eingenommene Mehrwertsteuer jedoch nicht abführen, sondern für die Deckung ihrer diversen Betriebskosten und laufenden Ausgaben verwenden. Dies wiederum wird darauf zurückgeführt, dass die Banken kaum noch Finanzierungen und Kredite gewähren und die Unternehmen deswegen finanziell austrocknen.

Kennzeichnend für das in den Reihen der mittelständischen Unternehmen und Unternehmer herrschende Klima ist das Ergebnis einer kürzlich von der GSEBEE präsentierten Erhebung, wonach vier von zehn Befragten die “konzertierte Einstellung der Zahlungen an Fiskus und Versicherungsträger” als die effizienteste Art der Reaktion auf die Wirtschaftspolitik der Regierung einstufen.

Speziell bezüglich der Verbindlichkeiten gegenüber dem gesetzlichen Versicherungsträger OAEE verlautete aus zuständigen Quellen, dass ein erheblicher Teil der insgesamt 410.000 Schuldner inzwischen wirtschaftlich ruiniert sei. Es bestehe jedoch die Hoffnung, dass im Rahmen einer (noch auszuhandelnden) einschlägigen Regelung wenigstens 200.000 – 250.000 mittelständische Unternehmen mittel- bis langfristig (sprich möglicherweise innnerhalb von 10 – 12 Jahren) die aufgelaufenen Verbindlichkeiten begleichen werden können.