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Staatsanwalt bezeugt erschütternde Verhältnisse in Krankenhäusern

20. Dezember 2011 / Aufrufe: 487 5 Kommentare

Ein Staatsanwalt bezeugt, dass in Griechenland im Rahmen der Korruption und Vetternwirtschaft sogar auch der Verlust von Menschenleben ungeahndet bleibt.

Die Aussage eines Staatsanwalts über die Verhältnisse in den Krankenhäusern in Griechenland offenbart, dass Korruption, Gleichgültigkeit und Missachtung der Gesetze sogar auch Todesfälle zur Folge haben. Der stellvertretende Richter der Berufungsstaatsanwaltschaft Vasilis Floridis machte in der Zeitung “To Vima” seine erschütternde Aussage über den Tod einer jungen Mutter zwei minderjähriger Kinder, die unter den Händen eines skrupellosen Universitätsarztes verstarb, der die Hauptrolle in einer Serie von Verletzungen der Gesetze, Deontologie und Ethik spielte.

Der Staatsanwalt enthüllt mutig, dass die alltägliche Korruption, die den Korpus der griechischen Gesellschaft durchtränkt hat, letztendlich sogar tötet. Und das Schlimmste ist, dass sie von den Organen und Instituten des koordinierten griechischen Staates geschützt wird und ungestraft bleibt. Die öffentliche Anklage des Staatsanwalts erschüttert das neugriechische Gebäude und hebt die Notwendigkeit der großen fundamentalen Änderung hervor, der das Land bedarf.

Wie Korruption, Gleichgültigkeit und Missachtung der Gesetze töten können

Nach etlichen Jahren richterlicher Amtszeit glaubte ich, dass sich in diesem Land gewisse Dinge gebessert haben würden. Dass es – sei es auch einen Verlauf der Besserung gewisser grundsätzlicher qualitativer Größen – geben würde. Dass mit dem Durchschreiten der Zeit diese Gesellschaft gewisse starke Reflexe geschaffen haben würde, die es ihr erlauben würden, in der modernen Welt zu überleben.

Die alltäglichen Fälle, die bei unseren Gerichten verhandelt werden und sicherlich einen Spiegel unserer Gesellschaft darstellen, führen uns jedoch leider dazu, genau das Gegenteil zu glauben. Und es kam auch die Schlussfolgerung der “Internationalen Transparenz”, um dies zu bestätigen: in der Auflistung der Korruption stehen wir auf der selben Stufe mit Kolumbien und Somalia.

Einige der Fälle auswählend, die bei den Gerichten von Thessaloniki verhandelt wurden, werde ich bei einem Fall verharren, der mich als Staatsanwalt des Gerichts buchstäblich erschütterte. Obwohl ich glaubte, dass wir Richter mit all dem, was unsere Augen zu sehen bekommen, eine einschlägige Immunität erworben haben, verstand ich schließlich, dass die menschliche Sensibilität nicht leicht zu entwurzeln ist. Ich sah dies auch in den tränengefüllten Augen der drei Richter des Gerichts.

Eine junge Frau aus der Provinz, verheiratet, mit zwei kleinen Kindern, kam nach Thessaloniki, um sich einem Eingriff zur Verbesserung ihrer körperlichen Erscheinung zu unterziehen. Sie war wie viele junge Leute von der Angst um die überflüssigen Pfunde ergriffen worden. Über einen Bekannten geriet sie in Kontakt mit einem Arzt, der als einer der Experten bei solchen Eingriffen gilt. Arzt und Professor an einer Universität. Es spielt keine Rolle, wer es ist. Auch er ist ein Glied der inzwischen systemischen Korruption in unserem Land.

Der Termin wurde in einer Privatklinik vereinbart, obwohl das Gesetz die Ausübung privater Arbeit durch einen Universitätsarzt verbot. Jetzt gibt ihnen das Gesetz das Recht, auch eine private Praxis zu führen. Und sicherlich würde man billigerweise denken, dass der Großteil der Einweisungen ihrer Patienten in die zentralen Krankenhäuser oder Universitätskliniken natürlich auch über ihre privaten Praxen läuft.

Freibrief für Universitätsärzte in Griechenland zum Gelddrucken

Ein englischer Professor wunderte sich, als ich ihm sagte, dass in meinem Land das Gesetz die Universitätsärzte von der vollen und exklusiven Beschäftigung befreit. “Aber ist das möglich?”, antwortete er mir. “Die einzigen, die vollzeitlich und exklusiv beschäftigt zu sein haben, müssen die Universitätsärzte sein. Weil diese abgesehen von der Behandlung mit der kontinuierlichen Forschung, aber auch der Unterrichtung ihrer Studenten beauftragt sind. Wie werden sie das schaffen, wenn sie sich in ihren Privatpraxen befinden?” Auch ich soll hier anfügen: Und welches Beispiel werden sie für ihre Studenten darstellen, wenn diese sehen, dass sich ihre Dozenten mehr mit ihren privaten und nicht mit den öffentlichen Interessen beschäftigen?

Der Arzt verlangte also von der jungen Frau einen beachtlichen Betrag als Honorar und einen geringeren für die Kosten der Privatklinik. Das Mädchen meinte, so viel Geld nicht zu haben. Na ja, macht nichts, sagt ihr der Arzt. Ich werde Dich im Krankenhaus operieren, womit Du die Kosten der Klinik vermeidest und nur mich bezahlen wirst. Und so geschah es auch.

Wie kam sie nun ins Krankenhaus, unter Umgehung des gesetzlichen Verfahrens, welches vorsieht, dass die Einweisung über die Notaufnahmen oder die regulären Praxen erfolgt? Auch dafür gibt es einen Weg. In einem formlosen Verfahren können Patienten als chronische Fälle aus der Provinz in die Chirurgie eingewiesen werden. Das “Chronische” des Falls tauft der Arzt ohne Kontrolle selbst. Im übrigen beschäftigt sich die Krankenhausverwaltung ostentativ mit anderen Dingen.

Es handelte sich um eine schwere Operation mit üblichen Komplikationen und hoher Sterblichkeit. Die Verwandten der Patientin behaupten, dass das Mädchen nicht hinreichend über die Auswirkungen eines solchen Eingriffs informiert worden war. Das Gesetz verlangt, dass die Informierung des Patienten diesem gestatten muss, sich ein vollständiges Bild von den ärztlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Parametern seiner Lage zu machen.

Sicher ist, dass die in Rede stehende junge Frau kein Schriftstück unterschrieben hat, in dem sie erklärt, über ihr Leiden, die vorgeschlagene chirurgische Behandlung und die Komplikationen informiert worden zu sein. Es wurde sogar auch wissenschaftlich angezweifelt, ob der konkrete Eingriff zu erfolgen hatte, wenn all jene wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären, die ihn rechtfertigen.

Wäre die Operation letztendlich auch ohne Geld durchgeführt worden?

Die Operation fand schließlich statt. Postoperativ stellte sich leider die übliche Komplikation dieser Eingriffe ein. Die Patienten klagte über Probleme, jedoch wurde ihr Zustand heruntergespielt. Sie wurde nicht unmittelbar behandelt. Das Wahrscheinlichste ist, dass der Arzt legal oder illegal anderweitig außerhalb des Krankenhauses beschäftigt war.

In einem in der Gerichtsakte vorhandenen Schreiben der Ärztekammer Athen wurde unterstrichen, dass bei Operationen solcher Art die Patienten postoperativ von einem Team qualifizierter Ärzte beobachtet werden müssen, die natürlich nicht existierten. Zum Unglück der Frau fiel auch noch ein Wochenende dazwischen.

Wie gesagt ist an den Wochenenden der Betrieb der öffentlichen Krankenhäuser üblicherweise eingeschränkt, weil “die Großen weggehen und die Praktikanten zurücklassen”. Trotz aller Bemühungen war es bereits zu spät, die junge Frau starb.

Vertuschungsabkommen und Verbrechen mit gestutzter Strafe

Der Disziplinarausschuss der Ärztekammer Thessaloniki bestrafte den Arzt für die finanzielle Bereicherung mit dem zeitlich befristeten Entzug seiner Zulassung und einer Geldstrafe. Und was geschah damit? Der Arzt legte Berufung bei dem Obersten Disziplinarausschuss des Panhellenischen Ärzteverbands (PIS) ein, der zur Verhandlung des Einspruchs nach sechs Jahren tagte! Dort wurde einfach nur festgestellt, dass seine Tat verjährt war.

Es bleibt abzuwarten, wann endlich die Ankündigung des Staates bezüglich einer mehrheitlichen Beteiligung von Richtern an den Disziplinarausschüssen realisiert werden wird.

Die einzige moralische Genugtuung der Verwandten der verlorenen jungen Frau war der Schuldspruch des Strafgerichts. Aber auch hier gestutzt, da auf Basis des einschlägigen Gesetzes, so wie es nach den wiederholten Modifizierungen heruntergekommen ist, wenn jemand zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt wird, seine Strafe selbst auch dann zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn er früher eine andere Verurteilung bis zu einem Jahr hatte.

Eine junge Frau kam aus der Provinz, um ihre überflüssigen Pfunde los zu werden, und kehrte in einem Sarg zurück. Opfer des gierigen Ungeheuers, welches Korruption heißt, und das der Staat immer noch nicht erlegen konnte.

Die Frage ist: Kann er (der Staat) nicht … oder will er nicht?

(Quelle: To Vima)

Chefärztin in Griechenland wegen Erpressung und Korruption verhaftet

9. Dezember 2011 / Aufrufe: 429 14 Kommentare

In Griechenland wurde die Chefärztin einer öffentlichen Entbindungsstation in Athen wegen versuchter Erpressung und passiver Korruption verhaftet.

Eine 62-jährige Gynäkologin – Geburtshelferin, die in einer staatlichen Entbindungsstation in Athen beschäftigt ist, wurde von Polizeibeamten des Dezernats der griechischen Polizei (ELAS) für interne Angelegenheiten mit der Beschuldigung der versuchten Erpressung und passiven Bestechung verhaftet. Konkret hatte die Ärztin von einer vor der Entbindung stehenden Schwangeren 1.300 Euro verlangt, um sie einem Kaiserschnitt zu unterziehen.

Wie bekannt wurde, hatte die Chefärztin der Entbindungsstation des in Rede stehenden öffentlichen Krankenhauses laut den erhobenen Beschuldigungen den Betrag von 1.300 Euro verlangt, um bei einer schwangeren Frau zu einem Kaiserschnitt zu schreiten. Dieses Geld war zusätzlich zu den 1.700 Euro vorgesehen, auf welchen Betrag sich für den konkreten Fall die gesetzlich vorgesehenen Behandlungskosten des Krankenhauses belaufen.

1.300 Euro “Zusatzhonorar” für Gynäkologin und Anästhesiologen

Die mit der Forderung konfrontierte junge Frau zeigte an, dass von ihr die Gynäkologin den konkreten Geldbetrag als zusätzliches Honorar für sich selbst und den Anästhesiologen verlangt hatte, der bei dem Vorgang der Kaiserschnitt-Operation mitwirken würde. Ebenfalls hatte ihr die Ärztin beschieden, dass sie im Fall der Nichtentrichtung des verlangten Betrags die Schwangere nicht selbst operieren, sondern der Dienst habende Arzt des Krankenhauses den Entbindungseingriff durchführen würde.

Als die Frau wenige Tage nach der Kaiserschnitt-Entbindung am Donnerstag (08.12.2011) aus der Entbindungsstation entlassen wurde, händigte ihr Ehemann der Ärztin bei einem vorbestimmten Treffen den Betrag von 1.000 Euro als Anzahlung auf den verlangten Gesamtbetrag von 1.300 Euro aus. Danach nahmen Polizeibeamte die Ärztin fest und fanden in deren Tasche die 1.000 Euro, die in vorgemerkten Geldscheinen übergeben worden waren.

(Quelle: in.gr)

Krankenhäuser verweigern Aufnahme unversicherter Schwangerer

Wie bereits vor einigen Tagen von zwei Frauenorganisationen in Griechenland angezeigt wurde, war im vergangenen Monat in öffentlichen Krankenhäusern in mehreren Fällen kurz vor der Entbindung stehenden schwangeren Frauen die Aufnahme verweigert worden, weil sie nicht die vorgesehenen Behandlungsgebühren zu entrichten vermochten.

Konkret verweigerten staatliche Krankenhäuser in Athen, Thessaloniki, Rhodos und Rethymnos in konsequenter Umsetzung der neuen Bestimmungen bezüglich der “geschlossenen Einheitsbehandlung” mehreren hochschwangeren Frauen die Aufnahme und Behandlung, weil die betroffenen Frauen nicht die geforderte Vorauszahlung in Höhe von 950 Euro bzw. sogar 1.500 Euro leisten konnten!

Auf Basis der neuen “Preisliste” des griechischen Gesundheitsministeriums kostet in den staatlichen Krankenhäusern eine natürliche Entbindung 950 Euro, während ein Kaiserschnitt mit 1.500 Euro in Rechnung gestellt wird. Die Schwangeren müssen diesen Betrag gegebenenfalls vorab in bar entrichten und können danach die Verrechnung mit dem “Entbindungsgeld” beantragen, dessen Höhe sich jedoch im Fall einer natürlichen Geburt auf nur 600 Euro beläuft bzw. für einen Kaiserschnitt entsprechend höher, jedoch ebenfalls bei weitem nicht kostendeckend ausfällt.

Mit reichlicher Verzögerung intervenierte schließlich das griechische Ministerium für Arbeit und Sozialversicherung und betonte in einem Runderlass, dass fortan die Vorauszahlung des konkreten Betrags nicht erforderlich sei, wobei jedoch die Frage bezüglich der Differenz zwischen der neuen offiziellen Preisliste des Gesundheitsministeriums und der Höhe der gewährten “Entbindungsbeihilfe” nach wie vor offen bleibt.

(Quelle: Eleftherotypia)

Wer kommt für “unversicherte” Geburten auf?

Schwangere ohne Sozialversicherung werden demnach in Griechenland bis auf weiteres auch dann in öffentlichen Krankenhäusern entbinden können, wenn sie die Behandlungskosten nicht vorab aufzubringen vermögen, sich jedoch danach früher oder später mit den einschlägigen Forderungen des Fiskus konfrontiert sehen.

Die Frage, ob in diesem Rahmen das entbundene Kind in die Pflicht genommen werden bzw. möglicherweise sogar zur Zwangsversteigerung gebracht werden kann, wird gegebenenfalls noch höchstgerichtlich geklärt werden müssen … .

Griechenland führt Meldepflicht für Auslandsüberweisungen ein

21. September 2011 / Aufrufe: 457 Keine Kommentare

Griechenland schreitet zur rückwirkenden Kontrolle von Auslandsguthaben und verpflichtet die Banken zur Meldung aller Auslandsüberweisungen an das Finanzministerium.

Das Finanzministerium in Griechenland schreitet zu Überprüfungen der Einlagen bei Auslandsbanken, die ab 2009 erfolgten und mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen. Laut dem einschlägigen Runderlass müssen die griechischen Banken die relevanten Angaben über Kapitaltransfers ins Ausland an die Zentralstelle des Finanzministeriums melden. Parallel haben die Banken fortan die entsprechenden Daten jeden Monat zu übermitteln.

In Zusammenhang mit der Bewertung dieser Informationen wird es eine Art von Besteuerung geben, obwohl das Ministerium betont, dass der genaue Modus bisher noch nicht geklärt worden ist. Jedenfalls wird in dem Beschluss des stellvertretenden Finanzministers Pantelis Ikonomou klargestellt, dass unabhängig von der Anzahl der Institute, über welche die Überweisungen getätigt wurden, die Auslandsanweisungen natürlicher und juristischer Personen überprüft werden, die mehr als 100.000 Euro pro Jahr betragen.

Seitens des Finanzministeriums wird angeführt, dass bei der Handhabung der “Informationen” die Gepflogenheiten anderer Länder befolgt werden. Falls festgestellt wird, dass die Steuerpflichtigen die Guthaben nicht rechtfertigen, sprich keinen Nachweis über die (legale) Herkunft des Vermögens erbringen können, bestände eine Möglichkeit darin, zusammen mit der Steuer, die sie auf die ungemeldeten Einkommen zu entrichten haben, Geldstrafen und Strafsteuern gegen sie zu verhängen.

Griechenland verpflichtet Banken zur Meldung von Auslandsüberweisungen

Die griechischen Banken haben der Zentrale für Datenverarbeitungssysteme einen Katalog mit den Daten (Vor- und Nachname, Steuernummer usw.) der Steuerpflichtigen, die Guthaben auf Konten bei Banken im Ausland gebracht haben, sowie auch den konkreten Beträgen und Bestimmungsländern zu übermitteln. Die erste Übermittlung der Listen durch die Banken wird sich auf den Zeitraum bis zum 31. Juli 2011 beziehen und muss bis zum 31. Oktober 2011 abgeschlossen werden.

Kredit- und Finanzierungsinstitute, Zahlungsinstitute und die griechische Post sind demnach verpflichtet, Angaben zu folgenden Vorgängen an die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme zu übermitteln:

  • Guthabentransfers, Überweisungen, Direktabbuchungen und Bankschecks ihrer Kunden (natürlicher und juristischer Personen) zum Transfer von Kapital ins Ausland,
  • Einnahmen mit diesen verbundener Unternehmen mittels Kreditkarten.

In Bezug auf Guthabentransfers, die von einem Zahlkonto initiiert werden, welches der Einzahler / Auftraggeber bei dem Kreditinstitut oder einem anderen Anbieter von Zahldiensten unterhält, und Überweisungen, die ohne die Führung eines Zahlkontos mit Bargeld initiiert werden, sind folgende Angaben zu übermitteln:

  • dreistelliger Bank-Code, so wie von der Griechischen Bank bestimmt,
  • Vor- und Nachname des Einzahlers oder des ersten Berechtigten des Kontos, das belastet wird,
  • Gesamtzahl der Berechtigten des belasteten Kontos,
  • Steuernummer des Einzahlers oder des ersten Berechtigten des belasteten Kontos,
  • Personalausweis – oder Passnummer, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnort des Einzahlers oder des ersten Berechtigten des belasteten Kontos, sofern keine Steuernummer vorliegt,
  • Einzel-Referenznummer der Überweisung,
  • Kürzel (Code) der Devise der Transaktion,
  • Betrag der Transaktion,
  • Datum der Transaktion,
  • Zielland des Guthabentransfers oder der Überweisung,
  • Vor- und Nachname des Empfängers bzw. Berechtigten,
  • Bank des Empfängers bzw. Berechtigten.

(Quelle: Eleftherotypia)

Roche stoppt Belieferungen von Krankenhäusern in Griechenland

20. September 2011 / Aufrufe: 114 Keine Kommentare

Das schweizerische Pharma-Unternehmen Hoffmann-La Roche stellte wegen unbeglichener Verbindlichkeiten die Belieferung griechischer Krankenhäuser mit Medikamenten ein.

Wie am vergangenen Sonntag (18.09.2011) Severin Schwan, Vorstandschef des schweizerischen Pharmakonzerns Roche erklärte, stellte das Unternehmen die Belieferung griechischer Krankenhäuser mit Medikamenten ein, weil die Krankenhäuser ihre Verbindlichkeiten nicht begleichen. “Es gibt Krankenhäuser, die seit 3 oder 4 Jahren ihre Schulden nicht bezahlt haben. Wir sind an einem Punkt angekommen, nicht mehr regulär zusammenarbeiten zu können.

Ein Vertreter des Unternehmens führte an, dass Roche bereits seit dem Sommer die Belieferung bestimmter griechischer Krankenhäuser einstellte. Laut Severin Schwan haben – im Gegensatz zu den Apotheken -  “die griechischen Krankenhäuser die Angewohnheit, die Unternehmen der Pharmaindustrie nicht zu bezahlen“.

Einige Krankenhäuser haben nach der Einstellung der Belieferung durch Roche wieder zu zahlen begonnen, da sie verstehen, dass ihr Ruf gegenüber den Patienten gefährdet ist“, betonte Severin Schwan und merkte parallel an, das Roche die Lieferungen an Apotheken erhöhte, die ihre Verbindlichkeiten regelmäßig begleichen.

(Quelle: in.gr)

Datenschutz in Krankenhäusern in Griechenland unzulänglich

20. April 2011 / Aufrufe: 41 Keine Kommentare

Die griechische Datenschutzbehörde charakterisiert das Sicherheitsniveau beim Umgang mit persönlichen Gesundheitsdaten in Krankenhäusern in Griechenland als unzulänglich.

Obwohl die meisten Datenverarbeitungssystem der kontrollierten Krankenhäuser über Sicherheitsmechanismen verfügen, waren diese nicht hinreichend aktiviert worden“, führt die Behörde unter anderem an und spricht ebenfalls von fehlender Organisation und nicht existenten Strategien.

Die Behörde für Datenschutz führte in zehn öffentlichen und privaten Krankenhäusern sowie auch Kliniken Kontrollen durch, um deren Rechner und Netzwerke auf das Niveau ihrer Sicherheit zu überprüfen. Die Kontrollen konzentrierten sich auf die Nutzung elektronischer Netze und Kommunikationen zur Verwaltung der Gesundheitsdaten der Patienten, die Führung der elektronischen ärztlichen Akten der Patienten und auch die Gewährleistung des Datengeheimnisses und der Sicherheit bei der Verarbeitung persönlicher Daten.

Laut einer Bekanntmachung der Behörde “zeigen die Schlussfolgerungen aus den Kontrollen, dass das Sicherheitsniveau insbesondere in den öffentlichen Krankenhäusern allgemein unzulänglich ist, was primär auf das Fehlen von Organisation und Verfahren und weniger auf rein technische Mängel zurückzuführen ist. Charakteristisches Beispiel stellen die nicht existenten oder unzureichenden Sicherheitsstrategien und die Unzulänglichkeiten bei der Handhabung der Kommunikationsmittel, den Benutzern der Datenverarbeitungssysteme und des physischen Archivs ärztlicher Akten dar“.

Die Datenschutzbehörde schritt zu Erteilung von Hinweisen und wird sowohl in den selben als auch anderen Krankenhäusern einen zweiten Kontrollzyklus durchführen. Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass in Griechenland in der Vergangenheit wiederholt Fälle ans Licht der Öffentlichkeit gerieten, in denen vertrauliche Gesundheitsdaten und Patientenakten ohne weiteres illegal weitergegeben und nicht zuletzt für wirtschaftliche Zwecke missbraucht worden waren.

Erneut Embargo der Lieferanten gegen Krankenhäuser in Griechenland

11. Oktober 2010 / Aufrufe: 107 Keine Kommentare

Die Lieferanten medizintechnischer Ausrüstung und medizinischen Verbrauchsmaterials haben erneut einen Lieferstopp gegen die Krankenhäuser in Griechenland verhängt.

Wegen der horrenden Schulden der staatlichen griechischen Krankenhäuser an die Lieferanten medizinischen Materials beschlossen letztere, ab Montag (11. Oktober 2010) die staatlichen Krankenhäuser erneut nicht mehr zu beliefern. Vertreter des Verbandes der Lieferanten wissenschaftlicher und medizinischer Ausrüstung und Materialien beklagen, dass sich die während der vergangenen sechs Jahre (2004 – 2010) aufgelaufenen Verbindlichkeiten der Krankenhäuser allein gegenüber den 193 Mitgliedern des Verbandes auf über 2,6 Milliarden Euro belaufen. Seit Beginn des Jahres 2010 wiederum haben die Krankenhäuser nur 4,6% der erhaltenen Lieferungen bezahlt.

Die Lieferanten fordern unter anderem die Begleichung der Verbindlichkeiten der staatlichen Krankenhäuser aus dem ersten Halbjahr 2010 und die Fortsetzung der Zahlungen zur Begleichung der Verbindlichkeiten aus den Folgemonaten. Ebenfalls verlangt der Verband die nach wie vor nicht erfolgte Zahlung der gesetzlich vorgesehene Abschlagzahlung in Höhe von 200.000 Euro auf die Altschulden an jeden Lieferanten, der sich der neulich getroffenen Schuldenregelung mit dem Staat angeschlossen hat.

Ambulante Behandlung in Griechenland auch für Ausländer gebührenpflichtig

17. September 2010 / Aufrufe: 264 Keine Kommentare

Die in Griechenland gesetzlich eingeführte Gebühr für ambulante Behandlungen in öffentlichen Krankenhäusern gilt ausnahmslos für alle Patienten, also auch für Ausländer.

Bei einem überraschenden Besuch des Athener Krankenhauses “Tzaneio” und dem anschließenden Rundgang durch die Ambulanzen bemerkte der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos, dass die in den öffentlichen Krankenhäusern gesetzlich angeordnete Gebühr für den Besuch einer Ambulanz nur von griechischen Patienten gezahlt, jedoch nicht von Ausländern erhoben wurde. Der Minister beeilte sich daraufhin klarzustellen, dass die Ambulanzgebühr grundsätzlich von allen Patienten (sprich auch Ausländern) zu zahlen sei und kündigte an, die seiner Ansicht nach offensichtlich nicht korrekt interpretierte gesetzliche Bestimmung umgehend in einem entsprechenden Runderlass an die Krankenhäuser zu ergänzen.

Es sei angemerkt, dass die obligatorische Entrichtung einer “Ambulanzgebühr” erst neulich im Rahmen der Bemühungen um die wirtschaftliche Sanierung der öffentlichen bzw. staatlichen Krankenhäuser beschlossen wurde. Seit dem Inkraftreten der entsprechenden gesetzlichen Verordnung ist somit für jeden Besuch einer ambulanten Krankenhaus-Praxis eine Gebühr in Höhe von derzeit 3 Euro zu entrichten. Es erscheint allerdings fraglich, ob und wie lange es bei diesem Betrag bleiben wird, da anfänglich auch erheblich höhere Gebühren zur Rede standen.

Militärkrankenhäuser in Griechenland stehen Zivilisten offen

17. Juni 2010 / Aufrufe: 101 Keine Kommentare

Die Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki in Griechenland stehen fortan auch Zivilisten offen. Verteidigungsminister Evangelos Venizelos gab 13 Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitswesen und Militär bekannt.

Der Verteidigungsminister betonte, dass “das bekannte hohe Niveau der medizinischen Leistungen der Militärkrankenhäuser der Streitkräfte unbeeinträchtigt bleibt” und äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass die Militärärzte “im Bewusstsein der Verantwortung” den Beschlüssen der politischen und militärischen Führung entsprechen werden. Ergänzend stellte Evangelos Venizelos klar, dass die Militärkrankenhäuser wegen ihrer Natur nicht in das bekannte Bereitschaftssystem eingegliedert werden.

Die bekannt gegeben Maßnahmen sind konkret:

1. Allen Bürgern eröffnet sich der Zugang zu den Militärkrankenhäusern in Athen und Thessaloniki (401, GNA, NNA, NIMTS, 424). Die Anzahl der Zivilisten, welche in jedes militärische Krankenhaus eingewiesen werden können, wird von der Belegung des jeweiligen Krankenhauses und der Schwere des Falles abhängen, da der Vorzug Fällen von speziellem wissenschaftlichen Interesse gegeben werden wird, welche spezialisiertes Personal erfordern. Ebenfalls werden eventuell einhergehende besondere gesellschaftliche Gründe berücksichtigt werden.

2. In die Gruppe der Berechtigten, die ein Anrecht auf eine Behandlung in den militärischen Krankenhäusern haben, werden mit den selben für das militärische Personal geltenden Bedingungen auch die Mitglieder des zivilen Personals des Verteidigungsministeriums sowie das gesamte Personal der Einheiten der Sicherheitskräfte nebst deren Veteranen aufgenommen.

3. Nach dem Vorbild der Betten in den Intensivstationen der Militärkrankenhäuser, deren Zuteilung durch das Nationale Zentrum für Gesundheitsbetrieb (EKEPY) erfolgt, werden die alltäglich verfügbaren Betten der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki jeden Morgen dem EKEPY gemeldet, um damit Patienten dienen zu können, die mittels der nationalen Notfallzentrale (EKAB) eingewiesen werden.

4. Die Laboratorien und Spezialpraxen der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki bieten die Möglichkeit zur Durchführung spezieller Untersuchungen für jeden Bürger. Im Internet wird ein Liste mit Beispielen für spezifische Untersuchungen publiziert, die in den Krankenhäusern des Militärs entweder mittels Überweisung aus einem Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY), in dem der Patient behandelt wird, oder auch durch direkte Vereinbarung eines Termins durchgeführt werden.

5. Die Spezialärzte, welche in Lazaretteinheiten in den Provinzen Dienst tun, werden den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitssystems (ESY) für die Deckung eventueller Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Nach der selben Logik werden die Einrichtungen der Krankenhäuser des ESY im Bedarfsfall auch zur Bedienung des militärischen Personals und primär für die Ausführung von Untersuchungen zur Verfügung stehen, für deren Durchführung sich das militärische Personal derzeit in andere Gebiete begeben muss. Die Einzelheiten werden mit einem gemeinsamen Beschluss des Verteidigungsministers und des Gesundheitsministers bestimmt werden, jedoch kommt die Maßnahme nach vorheriger Abstimmung der Leitung eines jeden interessierten Krankenhauses des ESY und des Militärs sofort zur Anwendung.

6. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums bezüglich des Ganztagbetriebs des Krankenhäuser des ESY wird auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Eine beachtliche Anzahl an Labors und Spezialabteilungen der Militärkrankenhäuser sind bereits auch nachmittags in Betrieb, dies wird nun verallgemeinert werden.

7. Die Militärkrankenhäuser befinden sich kontinuierlich und rund um die Uhr in Bereitschaft.

8. Die Militärärzte, aber auch die im Waffendienst stehen Ärzte, die in den militärischen Einheiten zur Erstversorgung des militärischen Personals positioniert sind, werden mit den Gesundheitszentrum in ihren Bezirken kooperieren, damit einerseits die Ärzte ihre Dienste den Gesundheitszentren zugunsten der allgemeinen Bevölkerung und andererseits im Bedarfsfall die Einrichtungen der Gesundheitszentren auch für das militärische Personal zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass es in den in abgelegenen Gebieten stationierten Einheiten immer ein Arzt der Einheit geben wird.

9. Die Militärkrankenhäuser in Attika (401, NNA, GNA) übernehmen, die medizinische Versorgung der Bewohner des Inseln an der “unwirtschaftlichen Route” der Ägäis (Samothraki, Skyros, Ag. Evstratios, Farmakonisi, Agathonisi, Psarra, Kleine Kykladen usw.) zu unterstützen.

10. Außer den allesamt von den Streitkräften durchgeführten Lufttransporten der nationalen Notfallzentrale (EKAB) werden im Rahmen der Planung der EKAB die Krankenwagen der militärischen Einheiten und Verbände für den Transport von Patienten von den Gesundheitszentren der Provinz zu den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ohne jedoch die Bedürfnisse der Einheiten zu behindern.

11. In allen Krankenhäusern der Streitkräfte wird in ausreichendem Umfang Offizierspersonal für Wirtschaft und Datenverarbeitung eingesetzt werden, damit die schnellstmögliche Nutzung des EDV-Systems “Filippos” und die Einführung der doppelten Buchführung erzielt wird. Es ist beabsichtigt, möglichst viele Stellen (Einheiten, Gesundheitszentren usw.) an das Telemetrie-Programm des Systems “Filippos” anzuschließen.

12. Alle Beschlüsse der Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität, Arbeit und Sozialversicherung und Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, die sich auf die Beschaffung und Verteilung von Medikamenten und Material beziehen, werden auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Bis zur vollständigen Anwendung dieser Maßnahmen werden die einschlägigen Vorgänge bereichsübergreifend und auf einheitliche Weise für alle Krankenhäuser der Streitkräfte und alle Zweige durchgeführt werden, um somit die höchstmöglichen Rabattstufen zu erzielen. Das selbe gilt auch hinsichtlich der Durchführung elektronischer Ausschreibungen, mit denen sich die ersten Erfahrungen als besonders positiv erwiesen haben.

13. Die existierende Produktionsstätte des Militärs für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterial wird vollständig für die Deckung der Bedürfnisse aller Zweige der Streitkräfte genutzt werden.

Griechenland strebt Schuldenregelung mit Pharmaunternehmen an

31. Mai 2010 / Aufrufe: 187 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Begleichung der Schulden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an Pharmaunternehmen in bar oder mit staatlichen Schuldscheinen regeln.

Die staatlichen Krankenhäuser in Griechenland begleichen Rechnungen ihrer Lieferanten im Durchschnitt erst nach 800 Tagen und übertreffen damit um rund ein Fünffaches den entsprechenden statistischen EU-Durchschnitt. Die griechische Regierung ist somit nicht nur in die Pflicht genommen, endlich der unfassbaren Korruption und Verschwendung im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland Einhalt zu gebieten, sondern auch mit einem ungeheuren Schuldenberg konfrontiert, der trotz aller bisherigen Maßnahmen kontinuierlich anwächst.

Um die zum Teil seit Jahren unbezahlten Lieferanten zu befriedigen, die bereits wiederholt die Belieferung staatlicher Krankenhäuser vorübergehend eingestellt hatten, soll laut einer gemeinsamen Bekanntmachung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität die Begleichung der staatlichen Schulden an die Pharmaunternehmen und Lieferanten medizinischer Güter auf folgende Weise geschehen:

  • Die älteren Verbindlichkeiten aus den Jahren 2005 – 2006 in Höhe von ungefähr 230 Millionen Euro werden umgehend und in bar bezahlt werden.
  • Die Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 – 2009 werden mit zinslosen handelbaren Schuldscheinen des griechischen Fiskus beglichen. Für Schulden des Jahres 2007 sollen Titel mit 2-jähriger, für Schulden des Jahres 2008 Titel mit 3-jähriger und für Schulden des Jahres 2009 am 01. Januar 2011 Titel mit 4-jähriger Laufzeit ausgegeben werden.
  • Parallel wird die Regierung mit einer gesetzlichen Regelung, die sie in den kommenden Tagen dem Parlament vorlegen wird, jenes Problem angehen, das sich durch Beschlüsse der Rechnungskammer in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Ausgaben der Jahre 2007 – 2009 eingestellt hat.

Es wird angemerkt, dass ein Teil der Schulden der Krankenhäuser, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, im Dezember 2009 beglichen wurde.

Ebenfalls laut der gemeinsamen Bekanntgabe wird die Regierung kein erneutes Auflaufen von Schulden an die Lieferanten zulassen und die Begleichung jeder rechtskonformen Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeinschaft erfolgen.

Schließlich wird an die Unternehmen, welche die staatlichen Krankenhäuser beliefern, der Appell gerichtet, mit Verantwortung gegenüber den kritischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes konstruktiv bei den vorstehenden Regelungen mitzuwirken und qualitative Produkte zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Unglaubliche Korruption in Krankenhäusern in Griechenland aufgedeckt

23. Mai 2010 / Aufrufe: 620 1 Kommentar

Einen Kreis unglaublicher Korruption und Verschwendung in Krankenhäusern in Griechenland deckt eine von drei Ministerien in Kooperation mit der Justiz geführte Untersuchung auf.

Laut einem Artikel in der Wochenendausgabe (22./23. Mai 2010) der Zeitung To Vima, der die laufende Untersuchung an das Licht der Öffentlichkeit bringt, stellen Lieferanten medizinischer Güter griechischen Krankenhäusern ein Mehrfaches der in anderen EU-Ländern geltenden Preise in Rechnung und belasten auf diese Weise erheblich die Versicherungsträger.

Als bezeichnend wird angeführt, dass von ein und der selben Firma die selben Materialien, welche von jedem Krankenhaus in London oder Madrid den Krankenkassen mit 100 Euro in Rechnung gestellt werden, in Griechenland je nach den Gewinngelüsten der Ärzte und Lieferanten mit Beträgen von ab 300 Euro bis zu 3.000 Euro abgerechnet werden.

Aus der Untersuchung geht hervor, dass es Krankenhäuser gibt, die wissentlich nutzloses Material abnehmen, weil auf diese Weise die Lieferanten die Preise für brauchbare Materialien senken. Ebenfalls bedient sich das Pflegepersonal hemmungslos und ohne jegliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien – mit dem Ergebnis, dass sich selbst gar nicht dem Personal der Krankenhäuser zugehörige private Krankenschwestern mit Material für zu Hause eindecken.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte gegenüber der Zeitung ein den Fall verfolgender Funktionär der griechischen Regierung.

Griechische Kassen zahlen für möglicherweise bis zu 150.000 Karteileichen

Im Rahmen der laufenden Untersuchung kamen die Prüfer ebenfalls zu der Feststellung, dass die gesetzlichen Versicherungsträger immer noch nicht zur Bereinigung (geschweige denn Abgleichung) ihrer Register in der Lage sind, um die genaue Anzahl der Versicherten in Erfahrung zu bringen. Aus Regierungsquellen wird unterstützt, dass sich die Anzahl der verstorbenen Versicherten, die bei den Kassen weiterhin als Versicherte geführt werden, möglicherweise auf bis zu 150.000 beläuft.