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Artikel Tagged ‘immobiliensteuer’

IWF will neue Steuererhöhungen in Griechenland

6. Februar 2012 / Aufrufe: 617 7 Kommentare

Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.

Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.

Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat.

Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern

Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:

  • Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.
    Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.
  • Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.
  • Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.
  • Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.
  • Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.
  • Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.
  • Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.
  • Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.
  • Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.
  • Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.
  • Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.
  • Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.

(Quelle: To Vima)

Preisrutsch bei Luxusimmobilien in Griechenland

27. Januar 2012 / Aufrufe: 591 5 Kommentare

In Griechenland sehen sich infolge der explodierenden Immobilien-Besteuerung immer mehr Eigentümer gezwungen, ihr Eigentum mit erheblichen Preisabschlägen zu veräußern.

Die rigide und unter anderem speziell auf das Immobilienvermögen fokussierte Steuerpolitik der griechischen Regierung bewirkt eine neue Welle von Verkaufsangeboten hauptsächlich in dem Segment der luxuriösen und teuren Immobilien. Einerseits die neue Immobilien-Sonderabgabe, die mittels der Stromrechnungen der DEI und alternativen Stromlieferanten verhängt wurde und vermutlich dauerhaft etabliert werden wird, und andererseits die neuen Einkommens- und Lebenshaltungsindizien machen den Besitz solcher Immobilien fortan allgemein unrentabel und für “Normalbürger” einfach unerschwinglich.

Wohnungen mit einer Fläche von über 150 m², luxuriöse Maisonetten und Einfamilienhäuser in den Athener Vorstadtbezirken, aber auch in provinziellen Regionen beginnen mit signifikanten Abschlägen verkauft zu werden, da ihr Besitz außerordentlich teuer zu stehen kommt. Es ist bezeichnend, dass viele Eigentümer der hohen Besteuerung, die den griechischen Immobilienmarkt heimsucht, nicht mehr zu entsprechen vermögen und gezwungen sind, ihr Eigentum zwangsgedrungen feilbieten und zu (fast) jedem Preis verkaufen müssen.

2012 beschert dem griechischen Immobilienmarkt neue Preisverfälle

Laut Informationen aus Maklerbüros begann das neue Jahr für den Immobilienmarkt mit 150.000 – 200.000 oder möglicherweise sogar noch mehr unverkauften Häusern, wovon sich die Hälfte auf große Flächen oder Wohnungen mit einem Wert von mehr als 2.000 Euro pro Quadratmeter bezieht. Schon seit Monaten wird eine Tendenz zum Verkauf solcher Immobilien beobachtet, und die geforderten Preise sind zwar anfänglich immer noch hoch, geben jedoch nach einschlägigen Verhandlungen signifikant nach.

Luxushäuser werden heute im Vergleich zu der Hochpreis-Phase des Jahres 2006 um bis zu 40% billiger verkauft, was zum Ergebnis hat, dass Käufer, die derzeit über Geld verfügen und bar zahlen können, sehr günstig hochwertige Immobilien in ihren Besitz bringen. Wie einige konkrete Beispiele zeigen, bieten sich zahlreiche Gelegenheiten zu “Schnäppchen-Käufen”:

  • In dem sündhaft teuren Vorstadtbezirk Panorama bei Thessaloniki wurde ein luxuriöses Einfamilienhaus zum Schnäppchenpreis von unter unter 2.000 €/m² verkauft.
  • In Penteli wurde ein Haus von 150 m², für das vor drei Jahren noch 650.000 Euro gefordert wurden, mit einem Nachlass von 200.000 Euro, also für 450.000 Euro abgegeben. Der Eigentümer rief schließlich sogar die Kaufinteressenten an und unterbreitete ihnen selbst Kaufangebote.
  • In Kifisia wird ein Einfamilienhaus von 230 qm nebst dem Grundstück von 250 qm für 500.000 Euro verkauft.
  • In dem teuren Bezirk Politia steht eine neu erbaute Maisonette von 225 qm für 530.000 Euro zum Verkauf.
  • Sogar auch in Filothei wird eine Neubau-Maisonette von 140 qm nebst Schwimmbecken für weniger als 700.000 Euro verkauft.
  • Im Bezirk Vouliagmeni, wo der objektbezogen bestimmte Wert nahe bei 10.000 €/m² liegt (und folglich mit hohen Einkommensindizien, Steuern und Abgaben einhergeht), wird eine 280 m² umfassende Maisonette mit Penthaus für unter 750.000 Euro verkauft.
  • In Glyfada lässt sich für 640.000 Euro eine luxuriöse Eigentumswohnung von 150 m² erwerben, wobei der Preis jedoch verhandelbar ist.

Investitionsgelegenheiten bei gewerblichen Immobilien

Lukrative Investitionsgelegenheiten lassen sich auch bei gewerblichen Objekten – speziell Ladenlokalen und Büroräumen – finden, wobei allerdings das Risiko besteht, dass solche Immobilie für geraume Zeit leer stehen werden. Ebenfalls gibt es viele Grundstücke, die auf einen Käufer warten, wie beispielsweise ein Grundstück von 143 m² in Galatsi für 100.000 Euro, ein für 180.000 Euro zum Verkauf anstehendes Grundstück von 500 m² mit einem Bebauungsfaktor von 0,5 usw.

Marktkenner erwarten, dass auch 2012 ein Jahr starker fallender Tendenzen auf dem Immobilienmarkt sein wird. Speziell bei den teuren Immobilien wird ein neuer “Krach” bei den Preisen erwartet, da die Eigentümer solcher Immobilien zunehmend mit der Erkenntnis konfrontiert werden, dass die neuen Einkommensindizien und die hohen Abgaben und Steuern es für sie unrentabel machen, ihr Vermögen zu erhalten.

Insider prognostizieren, dass das Jahr 2012 von heftigen Marktentwicklungen mit sinkenden Preisen, Anstieg des Bestands unverkaufter Immobilien, verzweifelten Bauunternehmern und unter den Hammer gebrachten Wohnungen und Häusern gekennzeichnet sein wird. Der Alptraum der wirtschaftlichen Krise und anhaltenden tiefen Rezession lähmt alles und droht den siechenden Immobilienmarkt völlig zum Ersticken zu bringen.

Trotz der Tatsache, dass in Krisensituationen der Immobilienmarkt eine sichere Zuflucht für alle bietet, die über Geld verfügen, kann dies jedoch dem Markt nicht insgesamt helfen. Auch wenn es schon jetzt nicht an lukrativen Gelegenheiten mangelt und es bis Ende des Jahres 2012 sogar noch erheblich mehr sein werden, bewirkt das Fehlen bereitwilliger Investoren einen Handelsstopp auf dem griechischen Immobilienmarkt.

(Quelle: Vradyni)

Ende des Immobilienmarkts in Griechenland

11. Januar 2012 / Aufrufe: 1.224 7 Kommentare

Experten erachten die neuen Steuermaßnahmen und anstehende Anhebung der Sachwerte als endgültigen Gnadenschuss für den Immobilienmarkt in Griechenland.

Die Erhöhung der amtlichen Immobilien-Sachwerte in Kombination mit mit dem neuen System zur Besteuerung des Immobilienvermögens in Griechenland wird nicht nur den Gnadenschuss für einen halbtoten Immobilienmarkt bedeuten, sondern auch zu einer unglaublichen Steuerjagd auf hunderttausende Immobilieneigentümer führen. Ebenfalls werden mit der Anhebung der Sachwerte auch die notariellen Provisionen, das Honorar des – in der Regel obligatorisch – zu bestellenden Rechtsanwalts, die Kosten der Eintragung von Rechten in Grundbuch / Hypothekenregister, die Vergütung des Immobilienmaklers sowie auch global alle Abgaben und Gebühren sprunghaft ansteigen, die auf Basis der Sachwerte erhoben werden.

Die Angleichung der Immobilien-Sachwerte war ursprünglich ab Anfang 2012 gedacht, scheint jedoch inzwischen für wenigstens ein halbes Jahr zurückgestellt worden zu sein und ab dem kommenden Juni 2012 zu beginnen. Zusammen mit den Sachwerten wird höchstwahrscheinlich auch das neue Besteuerungssystem für das Immobilienvermögen gelten, das unter anderem eine Zusammenlegung aller immobilienbezogenen Steuern vorsieht.

Folgen der Erhöhung der amtlichen Immobilien-Sachwerte

Aus der heutigen Marktlage geht jedenfalls hervor, dass die Marktpreise in den beiden letzten Jahren infolge der Wirtschaftskrise und des Absturzes des griechischen Immobilienmarkts um bis zu 30% gefallen sind. Diese Minderung bedeutet automatisch, dass sich die Schere zwischen den offiziellen Sachwerten und den derzeit auf dem Markt “spielenden” Preisen geschlossen hat. Eine unkontrollierte Erhöhung der Sachwerte wird gleichzeitig alle Geschäftsvorgänge in der Branche verteuern und parallel bewirken, dass infolge des von 400.000 Euro auf 200.000 Euro gesenkten Freibetrags tausende Eigentümer unter das das System der Immobilienbesteuerung fallen.

In Einzelheiten wird die Angleichung der Immobilien-Sachwerte unter anderem belasten:

  • Die Immobiliensteuer, zu der alle Steuerzahler veranlagt werden, die persönliches Immobilienvermögen von mehr als 200.000 Euro besitzen.
    Fortan handelt es sich nicht mehr um eine Besteuerung “großen Vermögens”, sondern um eine Rückkehr zur “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) durch die Hintertür. Laut dem Panhellenischen Verband der Immobilienbesitzer (POMIDA) schlägt sich der finanzielle Aderlass der Immobilienbesitzer in dem mit einem Satz von 0,2% besteuerten Sachwert-Segment ab 200.000 bis 400.000 Euro mit 400 – 800 Euro nieder. Auch Eigentümer, die dieser Besteuerung bisher noch knapp entgehen konnten, werden 2012 also definitiv in das Visier des Finanzamts geraten.
  • Die Transaktionssteuer auf Erbschaften, Schenkungen und elterliche Zuwendungen.
    Die einschlägigen Freibeträge belaufen sich derzeit auf 200.000 Euro für Ledige bzw.  250.000 Euro für Verheiratete und erhöhen sich um 25.000 Euro für jedes der beiden ersten Kinder und um 30.000 Euro für das dritte und jedes weitere Kind. Über diese Freibeträge hinausgehende Übertragungen unterliegen einer Transaktionssteuer mit einem Satz von 10%.
    Experten betonen, dass im Fall einer Erhöhung der Immobilien-Sachwerte ohne Angleichung auch der Steuerfreibeträge der Steuersturm alle Eigentümer treffen wird.
  • Die sich derzeit auf 8% – 10% belaufende Übertragungssteuer.
    Für die Übertragung einer Immobilie mit einem offiziellen Sachwert in Höhe von 100.000 Euro sind 8% für den Wert bis 20.000 Euro und 10% für den restlichen Betrag, also insgesamt 9.600 Euro zu entrichten. Wenn die Immobilie einen Sachwert von 130.000 Euro erhält, beträgt die Steuer dann 12.600 Euro.

Im übrigen steigen analog zu der Erhöhung der amtlichen Sachwerte natürlich auch die Provision des beurkunden Notars, das Honorar des mitwirkenden Rechtsanwalts, die Kosten der Eintragung dinglicher Rechte in Grundbuch oder / und Hypothekenregister und die Courtage des Maklers. Wenn beispielsweise ein Notar 1% bei einem Sachwert von 100.000 Euro erhält, erhebt er von dem Käufer eine Provision in Höhe von 1.000 Euro. Werden die Sachwerte um 50% erhöht, steigt das Honorar des Notars auf 1.500 Euro.

Schließlich ist nicht zu vergessen, dass für die “regulierten” teilumbauten Flächen und Schwarzbauten zwar keine rückwirkende Steuer zu entrichten sein mag, diese Flächen und Gebäude ab dem nächsten Jahr jedoch auf dem Formular E9 deklariert werden müssen, womit Steuern und fiktive Veranlagungen auf Basis der neuen Fläche der Wohnung / des Hauses berechnet werden. Die größte Abzocke, die letztendlich alle Haushalte und Unternehmen trifft, stellt jedoch die auf alle elektrifizierten Flächen erhobene neue Sonderabgabe elektrifizierte Flächen dar, die obligatorisch über die Stromrechnung der DEI bzw. der alternativen Stromanbieter zu entrichten ist.

(Quelle: Vradyni)

Hinweise zur Immobilien-Sondersteuer in Griechenland

23. Dezember 2011 / Aufrufe: 545 4 Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland beharrt auf der Entrichtung zu hoch berechneter Immobiliensteuern, die erst ab April 2012 zur Verrechnung oder Erstattung kommen.

Alle Verbraucher, die bei den Daten zur Berechnung der Immobilienabgabe auf den Rechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) bzw. der alternativen Stromlieferanten Fehler gefunden haben, haben zur Korrektur der Fehler bei Fläche, Alter und Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie bis zum 20. Januar 2012 die zuständigen Gemeindeverwaltungen aufsuchen.

Wie in einem einschlägigen Runderlass des Finanzministeriums angemerkt wird, müssen die Steuerzahler jedoch in jedem Fall – also auch bei noch so krassen Fehlberechnungen – die für 2011 festgestellte Abgabe zahlen. Die überzahlten Beträge werden nach Korrektur der Daten, die zu den Fehlberechnungen geführt haben, gegen die Immobilienabgabe für das Jahr 2012 aufgerechnet werden. Parallel gibt der Runderlass Anweisungen über Zahlungserleichterungen für jene Steuerzahler, welche die neue Immobilienabgabe nicht wie vorgesehenen bzw. innerhalb der regulären Fristen zu entrichten vermögen.

Es sei angemerkt, dass der in Rede stehende Runderlass auf Basis eines gesetzlichen Erlasses erging, der unter anderem die Entrichtung der Immobilienabgabe des Jahres 2012 in fünf Zweimonatsraten und den 31. März 2012 als Stichtag für die Berechnung der Immobilien-Sondersteuer für 2012 vorsieht.

Berichtigung inkorrekter Daten für Immobilien-Sonderabgabe

Auf Basis des aktuellen Runderlasses wird die Korrektur inkorrekter Immobiliendaten gemäß dem folgenden Verfahren erfolgen:

1) Der Verwalter des Stromnetzes der DEI wird allen Gemeindeverwaltungen des Landes elektronische Aufstellungen zuschicken, welche die in dem Verwaltungsbezirk einer jeden Gemeinde gelegenen Immobilien mit den Daten enthalten, auf deren Basis die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ermittelt wurde.

2) Die interessierten Bürger, die bei den Daten zur Berechnung der Abgabe falsche Angaben gefunden haben, müssen zur Berichtigung von Fehlern bei Fläche, Alter oder Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie die zuständige Gemeindeverwaltung aufsuchen. Die Bürger können die Korrektur bis zum 20. Januar 2012 bei den Gemeinden beantragen. Zusätzlich müssen die Gemeinden des gesamten Landes überprüfen, ob in den einschlägigen Aufstellungen die korrekten Zonenpreise angegeben sind und im Fall von Fehlern zu deren Korrektur schreiten.

3) Nach Abschluss dieses Verfahrens haben die Gemeinden bis zum 27. Januar 2012 die aktualisierten Aufstellungen an den Verwalter des Netzes der DEI schicken, der sie anschließend an die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums (GGPS) zu entsenden hat, wo eine Kontrolle der Zonenpreise erfolgen wird. Falls bei einem Zonenpreis ein Fehler gefunden wird, korrigiert die GGPS die Aufstellung und informiert die zuständige Gemeinde über die Korrektur. Danach übermittelt die GGPS die Aufstellungen bis zum 10. Februar 2012 an den Netzverwalter.

4) Nach Erhalt der korrigierten Aufstellungen ermittelt der Verwalter des Netzes der DEI auf Basis der neuen Daten die Immobilienabgabe, die der elektrifizierten Immobilie entspricht, und sofern sich ein geringerer Abgabenbetrag ergibt als ursprünglich auf Basis der Daten vom 17. September 2011 veranschlagt wurde, wird die überzahlte Differenz von dem Betrag der Immobilienabgabe für das Jahr 2012 abgezogen. Falls sich eine negative Differenz ergibt, wird der Betrag von der DEI oder den alternativen Stromlieferanten erstattet.

Die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ist folglich so zu zahlen, wie sie auf Basis der – sei es inkorrekten – Daten vom 17. September 2011 berechnet worden ist, und wenn der Betrag der Abgabe auf Basis der korrigierten Daten geringer als ursprünglich berechnet ausfällt, wird die Differenz mit der Abgabe verrechnet, die der Immobilie für das Jahr 2012 entspricht.

Zahlungserleichterungen und Aussetzung der Stromsperre

Alle Steuerzahler, die sich auf Unvermögen zur Entrichtung der Immobilien-Sonderabgabe berufen, müssen elektronisch einen Antrag stellen, indem sie das einschlägige Online-Formular der GGPS ausfüllen. Wer den Antrag nicht allein elektronisch zu stellen vermag, kann ihn handschriftlich bei dem zuständigen Finanzamt einreichen, das ihn dann zur Erfassung an die elektronische Adresse der Datenverarbeitungszentrale weiterleiten wird.

Nach Bearbeitung der Anträge und der Daten der Steuerpflichtigen wird die GGPS ihrerseits eine einschlägige Datei an das zuständige Finanzamt zur endgültigen Untersuchung des Antrags entsenden. Der Dienststellenleiter des Finanzamts wird außer der Aussetzung der Unterbrechung der Stromversorgung entweder die Entrichtung der Abgabe in mehr als den vorgesehenen Raten – die sich für 2011 auf zwei und für 2012 auf fünf belaufen – oder die Begrenzung des Betrags der Abgabe auf eine als notwendig erachtete Höhe beschließen können, damit der Zahlungspflichtige der Zahlung nachkommen kann, ohne dass seine eigene Existenz oder die der mit ihm zusammen wohnenden und ihn steuerlich belastenden Personen gefährdet wird.

Für die zweite Kategorie der Befreiungen, die sich auf Steuerzahler bezieht, bei denen spezielle gesundheitliche Gründe des Nutzers der Immobilie, auf welche die Sonderabgabe erhoben wurde, oder der Person einhergehen, die mit dem jeweiligen Steuerpflichtigen zusammenwohnen und ihn steuerlich belastet, und belegt wird, dass die Abschaltung des elektrischen Stroms ihr Leben oder ihre Gesundheit einer ernsthaften Gefahr aussetzen wird, ist keine elektronische Beantragung erforderlich.

In diesen Fällen ist für die Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Aussetzung der Anweisung zur Stromabschaltung und ihrer Ausführung ausschließlich der Dienststellenleiter des für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamts zuständig, der auf Antrag des Interessenten einen einschlägigen Beschluss erlässt.

Regelungen für 2012 und reduzierte Sätze für gewerbliche Immobilien

Gemäß dem Runderlass wird für das Jahr 2012 die Immobilien-Sonderabgabe von der DEI und den alternativen Stromlieferanten in fünf Raten gleicher Höhe ab April 2012 bis Januar 2013 mit den Stromrechnungen eingezogen werden. Für das Jahr 2012 belastet die Immobilien-Abgabe denjenigen, der am 31. März 2012 Eigentümer oder Nutznießer der elektrifizierten Immobilie ist. Für die Berechnung der Höhe der “außerordentlichen jährlichen Sonderabgabe auf elektrifizierte Immobilien” (E.E.T.I.D.E.) des Jahres 2012 wird der Umfang der bebauten Fläche, die Höhe des Zonenpreises und das Alter der Immobilie berücksichtigt, so wie sie sich auf Basis der Informationen des Verwalters des Netzes der DEI am 31. März 2012 darstellen.

Bei nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien (beispielsweise Industriebetriebe, Parkhäuser, Hotels usw.) mit über 1.000 Quadratmetern wird der sich auf Basis des Zonenpreises ergebende Faktor zur Berechnung der Abgabe für den über 1.000 Quadratmeter der Immobilie um 30% und für den über 2.000 Quadratmeter hinausgehen Teil der Immobilie um 60% reduziert. Weiter werden von der Immobilien-Sonderabgabe 35% der für die Berechnung der Abgabe zugrunde gelegten Gesamtfläche der ausschließlich touristischen Hauptunterkünfte (Hotels und Campingplätze) befreit.

Ermäßigte Immobilienabgabe für Behinderte und Kinderreiche

Der reduzierte Satz von 0,50 Euro pro Quadratmeter der E.E.T.I.D.E. kommt für Personen zur Anwendung, wenn sie selbst oder sie steuerlich belastende Personen eine Behinderung ab 80% und mehr aufweisen, sowie auch für Personen, die an Gehirnlähmung, geistiger Behinderung, Autismus oder Down-Syndrom leiden und ab 67% oder mehr behindert sind.

Der reduzierte Satz, der für die Behinderten oder mit einem Behinderten steuerlich belasteten Personen sowie auch für Kinderreiche gilt, kommt außer in dem Fall, wo die selbst bewohnte Hauptwohnung dem oder der Berechtigten gehört, auch dann zur Anwendung, wenn besagte Wohnung nach vollem Eigentum oder in Gemeinschaftseigentum des Gatten oder der Gattin des oder der Berechtigten gehört, sowie auch, wenn der Gemeinschaftseigentumsanteil an der selbst bewohnten Hauptwohnung unter den Gatten aufgeteilt ist.

Vorstehendes gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen (z. B. Einkommenskriterien, Wohnungsfläche, Zonenpreis usw.) erfüllt werden und schließlich der Gesamtwert des Immobilienvermögens beider Gatten – auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 – nicht über 150.000 Euro liegt, der sich für jedes geschützte Kind um 10.000 Euro erhöht.

Speziell für Kinderreiche kommt der reduzierte Satz auch dann zur Anwendung, wenn wegen Todes einer ihrer beiden Eltern ein oder mehrere der geschützten Kinder Gesamteigentümer oder Gemeinschaftseigentümer oder Nutznießer der selbst bewohnten Hauptwohnung sind. In diesem Fall müssen entsprechend die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen erfüllt werden und zusätzlich darf der Gesamtwert des Immobilienvermögens des Kinderreichen und der geschützten Kinder – auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 – nicht über 150.000 Euro liegt, zuzüglich jeweils weiterer 10.000 Euro für jedes geschützte Kind.

(Quelle: in.gr)

Relevante Informationen:

Steuerwahn in Griechenland kennt keine Grenzen

3. Dezember 2011 / Aufrufe: 1.100 14 Kommentare

In Griechenland sind ungefähr 5,5 Millionen Steuerzahler aufgefordert, bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten.

Die Erledigung dutzender – außerordentlicher und nicht – steuerlicher Verpflichtungen durch die Bürger, in Kombination mit dem von der Regierung fieberhaft vorbereiteten neuen Paket von Spar- und Steuermaßnahmen in Höhe von 7 Mrd. Euro für die Jahre 2013 – 2015, stellen das Puzzle des Marathon-Golgatha dar, den Haushalte und Unternehmen in Griechenland in dem unmittelbar bevorstehenden Zeitraum zu bewältigen aufgefordert sind.

Die Tribute an das Finanzamt müssen unmittelbar eingetrieben werden, weil anderenfalls der Staatshaushalt des Jahres 2011 und das “Mittelfristige Volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015″ völlig aus dem Rahmen zu laufen drohen. Um vorgesehene Einnahmen in Höhe von über 12 Milliarden Euro noch dem Haushaltsabschluss des Jahres 2011 zurechnen zu können, haben Millionen griechischer Steuerzahler bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten:

1. Außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Einkommen und Renten

Bis zum 30. November 2011 war die dritte Rate des Multisteuerbescheids von allen zu entrichten, die den Bescheid bereits im September 2011 erhalten hatten, oder die erste Rate, sofern der Bescheid erst kürzlich zugestellt wurde. Die nächste Rate ist bis Ende Dezember 2011 zu zahlen. Ab Januar 2012 wird außerdem die dem (voraussichtlichen) Einkommen des Jahres 2012 entsprechende Sonderabgabe jeden Monat zusammen mit der Einkommensteuer für Arbeitnehmer und Rentner einbehalten werden.

2. Gewerbeabgabe für das Jahr 2011

Freiberufler, Selbständige und Unternehmen zahlen außer der Sonderabgabe auf ihre Einkommen auch die neue Gewerbegebühr. Die Mitte 2011 rückwirkend beschlossene neue Abgabe wurde für das Jahr 2011 auf einheitlich jeweils 300 Euro für den (Haupt-) Geschäftssitz und weitere 300 Euro für jede Filiale festgesetzt. Für das Jahr 2012 steigt die Gebühr je nach regionaler Einwohnerzahl auf jeweils bis zu 500 Euro.

3. Sonderabgabe auf Lebenshaltungskosten des Jahres 2011

Mit dem Multi-Bescheid zahlen auch die Eigentümer von Privatfahrzeugen mit einem Hubraum von über 1.929 cm³, die Inhaber von Freizeitbooten sowie auch alle Besitzer von Swimming-Pools eine Sonderabgabe, die entsprechend auf Basis des Hubraums (PKW), der Länge (Boote) oder der Fläche (Pools) erhoben wird.

4. Immobilien-Sondersteuer des Jahres 2011

Im Gange ist der Versand der Stromrechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI bzw. der alternativen Stromlieferanten, mit denen auch die neue Immobiliensteuer entrichtet wird. Mit einem neuen Ministerialbeschluss wurde die ab Rechnungsstellung beginnende Frist, innerhalb welcher die Verbraucher die Immobilien-Sonderabgabe entrichten müssen, um sich nicht mit einer möglichen Abschaltung der Stromversorgung konfrontiert zu sehen, von 40 auf 80 Tage verlängert.

Die erste Rate der neuen Immobilienabgabe ist auch selbst dann regulär zu entrichten, wenn Fehler in der Berechnung existieren oder Befreiungen (für Langzeitarbeitslose, kinderreiche Familien und andere besonders schutzbedürftige Gruppen) vorliegen. In den Fällen, in denen sich aufgrund der zahllosen und zum Teil immensen Berechnungsfehler eine Steuerdifferenz ergibt, wird diese mit dem nächsten Steuerbescheid oder mit der nächsten Abrechnung der DEI mittels Verrechnung mit zukünftigen Verbindlichkeiten erstattet werden.

5. Abwicklung anhängiger Steuersachen der Jahre 2000 – 2009 und Einreichung “vergessener” Erklärungen

Am 30. Dezember 2011 läuft die Frist für die Inanspruchnahme der Regelungen für die Abwicklung anhängiger Steuerangelegenheiten (sprich Schließung nicht speziell geprüfter Geschäftsperioden gegen Entrichtung auf Basis pauschaler Kriterien bestimmter Nachsteuern) der Jahre 2000 – 2009 aus. Die ursprünglich am 30. November 2011 ausgelaufene Frist für die nachträgliche Einreichung “vergessener” bzw. ergänzender Steuererklärungen wurde ebenfalls bis Ende Dezember 2011 verlängert.

6. Kraftfahrzeugsteuern des Jahres 2012

Die um 2 bis zu 120 Euro erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 sind bis zum 30. Dezember 2011 zu bezahlen. Der Versand der einschlägigen Steuerbescheide hat gegen Ende November begonnen.

7. Einheitliche Immobilienabgabe ETAK 2009

Innerhalb des Dezembers 2011 werden knapp 1,3 Millionen Steuerzahler die “vergessenen” Steuerbescheide zur Entrichtung der (seit 2010 wieder abgeschafften) “Einheitlichen Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer” (ETAK) des Jahres 2009 erhalten. Zu dieser Steuer veranlagt werden Ledige mit einem Immobilienvermögen im Wert von über 100.000 Euro und Verheiratete mit Immobilien im Wert von über 200.000 Euro.

8. Sonderabgabe 2009 auf großes Immobilienvermögen

Alle Eigentümer von Immobilienvermögen mit einem nach dem System der “objektorientierten Wertbestimmung” festgestellten Wert von über 400.000 Euro werden mit den ETAK-Bescheiden für 2009 auch eine Sonderabgabe zu zahlen haben.

9. Steuer auf Immobilienvermögen für das Jahr 2010 (FMAP)

Bis Ende Dezember werden bei über 200.000 Steuerzahler, die am 01.01.2010 Immobilien im sachwertorientiert bestimmten Gesamtwert von mehr als 400.000 Euro besaßen, die “Rechnung” über die Immobiliensteuer – Grundsteuer (FAP / FMAP) des Jahres 2010 einzutreffen beginnen.

10. Einkommensteuer des Fiskaljahres 2011

Die Entrichtung der jährlichen Einkommensteuer, die sich aus der Abrechnung der Steuererklärungen für Einkommen des Jahres 2010 ergab, ist im Gange. Die Bearbeitung von etwa 600.000  Steuererklärungen ist allerdings nach wie vor nicht abgeschlossen, und alle Steuerzahler, deren Steuerbescheid eine Steuerschuld ausweist, müssen diese nun in einer Einmalzahlung entrichten.

Die Entgleisung des griechischen Staatshaushalts 2011

Das in den zehn Monaten Januar – Oktober 2011 aufgetretene “Etat-Loch” von 3,1 Mrd. Euro lässt eine Entgleisung des diesjährigen Defizits auf ein Niveau von über 9% des BIP erwarten.

Trotz der Korrektur der Einnahmeziele nach unten (anstatt der mit dem Mittelfristigen Rahmenprogramm vorgesehenen 54 Mrd. wurde die Vorgabe auf 51,3 Mrd. Euro gesenkt) ist inzwischen höchstwahrscheinlich, dass das Jahr 2011 mit einem neuen und höheren Defizit schließen wird. Alles wird von den Einnahmen entschieden werden, die in den nächsten Wochen in die Kassen des Fiskus fließen werden, da bis spätestens Februar 2012 noch Steuern in Höhe von 12,038 Mrd. Euro eingenommen werden müssen, damit der Haushalt des Jahres 2011 ohne weitere Abweichungen abgeschlossen werden kann.

(Quelle: Vradyni)

Immobiliensteuer in Griechenland auf Obdachlosen-Container

27. November 2011 / Aufrufe: 488 2 Kommentare

Die seit 1995 obdachlosen Erdbebenopfer in der Gemeinde Grevena in Griechenland sollen für ihre Container-Notunterkünfte die neue Immobiliensteuer entrichten.

Anlässlich der gesetzlich verfügten “Abzocke” zu Lasten des Immobilienbesitzes in Griechenland erinnerte sich die griechische Regierung endlich wieder einmal auch an die obdachlosen Erdbebenopfer in Grevena, die vor über 15 Jahren infolge des Erdbebens am 13. Mai 1995 ihre Häuser und Wohnungen verloren und seitdem in Containern wohnen und vergeblich auf die damals vollmundig zugesagte staatliche Hilfe beim Wiederaufbau der betroffenen Ansiedlungen warten.

Unter Berufung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung wurde auch den Bewohnern dieser in Rede stehenden Container-Notunterkünfte mittels der Stromrechnung der Bescheid über die Besteuerung ihrer “Immobilien” zugestellt!

Gemeinde verlangt Ausnahme der Wohncontainer von Immobiliensteuer

Laut dem Radiosender star-fm.gr baten die Erdbebenopfer der drei Ansiedlungen Kalamitsi, Kalohio und Mesolakko des Gemeindeverbands Grevena die Gemeindeverwaltung um Beistand, da ihr Leidensweg kein Ende nimmt. Die Gemeinde Grevena wird daraufhin der DEI sogar eine außergerichtliche Aufforderung zustellen, für die Wohncontainer der drei erdbebengeschädigten Ansiedlung die Immobilienabgabe nicht in Rechnung zu stellen.

Wie der Generalsekretär Andreas Toskas des Gemeindeverbands Grevena in einer Sendung des Sendernetzes “ERA Westmakedonien” betonte, wurde die Gemeindeverwaltung auf Ersuchen der Erdbebenopfer dieser Ansiedlungen tätig, und erklärte: “Diese Handlung zeigt in ihrer ganzen Pracht die Improvisation auf, mit der die ganze Geschichte der Sonderabgabe auf das Immobilienvermögen angegangen wurde.

Bemerkenswert ist, dass die Erdbebenopfer mit Erhalt ihrer Stromrechnungen überrascht feststellten, dass darauf die Fläche der Container aufgeführt ist, die nun seit 17 Jahren offensichtlich als ihre Hauptwohnung angesehen werden. Wie auch alle anderen Bürger sind die Betroffenen verpflichtet, die Immobiliensteuer fristgerecht zu entrichten und im übrigen darauf zu hoffen, dass ihren Einsprüchen stattgegeben und die ihnen zustehende Erstattung irgendwann mit zukünftigen Verbindlichkeiten zur Verrechnung kommen wird.

(Quelle: Epikaira)

Stromsperre wegen Steuerschulden in Griechenland ist rechtswidrig

26. November 2011 / Aufrufe: 482 4 Kommentare

Die Anordnung des Finanzministeriums in Griechenland, Schuldnern der per Stromrechnung erhobenen Immobiliensteuer den elektrischen Strom abzuschalten, ist rechtwidrig.

Laut dem EU-Kommissar für Energie Günther Öttinger verletzt die von dem griechischen Finanzministerium angeordnete Maßnahme, Schuldnern der über die Stromrechnungen erhobenen neuen Immobiliensteuer den elektrischen Strom abzuschalten, eine einschlägige Direktive der Europäischen Gemeinschaft.

In Beantwortung einer einschlägigen Frage des Europa-Abgeordneten der SYRIZA-Partei Nikos Hountis betont EU-Kommissar Öttinger, dass die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI bzw. die Stromlieferanten allgemein nicht berechtigt sind, einem Bürger den elektrischen Strom abzuschalten, wenn dieser zwar die neue außerordentliche Immobilienabgabe nicht entrichtet, jedoch die Stromrechnung ordnungsgemäß begleicht.

Stromabschaltung wegen Steuerschulden verletzt Direktive 2009/72/EG

Der griechische EU-Abgeordnete vertrat in seiner Anfrage, dass auf Basis der Gemeinschaftsgesetzgebung “der Staat nicht berechtigt ist, die Lieferanten elektrischer Energie zu verpflichten, jenen Konsumenten den Strom abzuschalten, die nicht die geforderte Steuer zahlen“, im übrigen jedoch ihren getätigten Stromverbrauch regulär bezahlen. Parallel unterstrich er, das wie von der einschlägigen Richtlinie 2009/72 bestimmt noch weniger die Stromversorgung schutzbedürftiger Konsumenten abgeschaltet werden darf.

In seiner Antwort an den EU-Abgeordneten Hountis erklärt der deutsche EU-Kommissar, dass die Regierungen in jedem Fall die “Befolgung der Gesamtheit der einschlägigen gemeinschaftlichen Gesetzgebung einschließlich der Verordnung 2009/72/EG und deren Bestimmungen gewährleisten müssen, die sich auf den Schutz der Konsumenten, die Rechte der schutzbedürftigen Verbraucher und die Grundversorgung beziehen“.

Wie Energiekommissar Öttinger betont, “gebären die Bestimmungen in Zusammenhang mit der Grundversorgung eine klare Verpflichtung der Mitgliedstaaten und gewähren den Haushaltsverbrauchern das Recht auf Versorgung mit elektrischer Energie“, während “die Richtlinie keine Bestimmungen enthält, welche dieses Recht von der Situation des Haushaltes oder seiner einzelnen Mitglieder bezüglich ihrer steuerlichen Verpflichtungen abhängig macht“.

Hinsichtlich des Schutzes der schutzbedürftigen Verbraucher” betont der deutsche EU-Kommissar schließlich, dass “die Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Einhaltung der Rechte und Pflichten sicherzustellen, die mit den schutzbedürftigen Verbrauchern in Verbindung stehen“.

Intervention des Bürgeranwalts in Griechenland

Kalliopi Spanou, die derzeit die Position des Ombudsmanns bzw. der Ombudsfrau des Bürgers in Griechenland bekleidet, verlangt die unmittelbare Korrektur der Fehler bei der Berechnung der neuen Immobilienabgabe hinsichtlich der Zonenpreise und Quadratmeter. Gleichzeitig verlangt sie die erneute Untersuchung der Erhebung der Abgabe auf Baustellenanschlüsse, die Befreiung aller Personen von der Sonderabgabe, die nachweislich außer Stande sind, die Steuer zu entrichten, und die Ausweitung des reduzierten Faktors auch auf Personen mit jeder Art von Behinderung.

Die Ombudsfrau unterstreicht ebenfalls, dass die Unterbrechung der Stromversorgung von Bürgern, die nicht die Abgabe zu entrichten vermögen, die Verfassung und die Bürgerrechte verletzt, und gibt abschließend bekannt, den Finanzminister Evangelos Venizelos über das Thema in Kenntnis gesetzt zu haben.

(Quelle: in.gr)

Finanzministerium beharrt auf rechtswidrigen Forderungen

Ergänzend sei angemerkt, dass der griechische Finanzminister Evangelos Venizelos trotz der Tatsache, dass die Maßnahme der Stromabschaltung zur Erzwingung der Entrichtung der neuen Immobiliensteuer von Anfang als in jeder Hinsicht rechtswidrig eingestuft wurde, nicht einmal vor dem unverblümten Versuch der massiven Manipulation der Justiz in Griechenland zurückschreckte.

Ungeachtet aller Bedenken beharrt der Finanzminister bis heute auf seiner unnachgiebigen Position “erst zahlen, dann beschweren“, damit um jeden Preis die gesetzten Einnahmeziele erreicht werden. In diesem Sinn wurde in einem aktuellen Runderlass erneut unmissverständlich klargestellt, dass selbst in Fällen, in denen Bürger infolge hanebüchener Fehlberechnungen aufgefordert sind, geradezu irrwitzige Beträge in vier- und fünfstelligen Größenordnungen zu zahlen, die festgestellte Forderung auf jeden Fall fristgerecht abzuführen ist und gegebenenfalls, sprich im Fall von “Überzahlungen”, erst ab 2012 mit eventuellen zukünftigen Verbindlichkeiten zur Verrechnung kommen wird.

Klagen gegen neue Immobiliensteuer in Griechenland

1. November 2011 / Aufrufe: 339 Keine Kommentare

In Griechenland wurden inzwischen etliche Klagen und Beschwerden gegen die neue Immobiliensteuer eingereicht, die mittels der Stromrechnung erhoben wird.

Bei dem Verwaltungslandgericht Athen wurde der erste Antrag gegen eine Rechnung der DEI eingereicht, in dem die außerordentliche Sonderabgabe auf elektrifizierte bebaute Flächen enthalten ist, während beim Obersten Verwaltungsgerichtshof weiterhin Beschwerden gegen den Beschluss des stellvertretenden Finanzministers eingereicht werden, mit dem der Modus und das Verfahren des Einzugs der neuen Steuerabgabe bestimmt werden. Der Eigentümer einer Einzimmerwohnung, der die neue Steuer nicht zu entrichten vermag, aber auch nicht die finanzielle Möglichkeit hat, einen Anwalt zu bezahlen, beantragte vor dem höchsten Berufungsgericht sogar Prozesskostenhilfe.

Das Landgericht rief konkret ein Athener Rechtsanwalt an und beantragte, die letzte ihm von der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) zugeschickte Rechnung als verfassungswidrig und illegal und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegenstehend zu annullieren. In der strittigen Stromrechnung ist zusätzlich auch der Betrag von 832 Euro enthalten, der die erste Rate der neuen außerordentlichen Steuer für eine Wohnung des Klägers im Gebiet von Athen darstellt. Der Rechtsanwalt unterstützt, dass die neue Sonderabgabe substantiell eine Steuer darstellt und ihre Erhebung etlichen Bestimmungen der Verfassung und der EMRK widerspricht.

Weiter argumentiert der Anwalt unter anderem, “dass die neue Steuer die zweite steuerliche Belastung des Immobilienbesitzes innerhalb des selben Fiskaljahres (2011) darstellt, da alle, die ein Immobilienvermögen von über 200.000 Euro haben, mit der Immobiliensteuer (FAP) belastet werden, was zur Folge hat, dass eine Verletzung auch des Grundsatzes des Verbots der doppelten Besteuerung bzw. des Verbots der erneuten Besteuerung des selben Besteuerungsobjekts aus dem selben Grund verzeichnet wird“.

Anwaltskammern und Eigentümer klagen vor Verwaltungsgerichtshof

Parallel beantragten vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof (StE) in Griechenland die Rechtsanwaltskammer von Kalamata, ein Rechtsanwalt, zwei Eigentümer von Immobilien (in Piräus und Kypseli) und eine Eigentümerin von acht Wohnungen im Gebiet von Attika die Annullierung des einschlägigen Gesetzes, aber auch des strittigen Beschlusses des Finanzministers, der die Erhebung der neuen Sondersteuer vorsieht.

Die Rechtsanwaltskammer von Athen, die bei dem Obersten Verwaltungsgerichtshof ebenfalls Beschwerde gegen die neue Sonderabgabe eingelegt hat, die mittels der Rechnungen der DEI erhoben werden wird, beantragte auch, dass seine Beschwerde von dem Plenum des höchsten Berufungsgericht im “Express-Verfahren” gemäß Gesetz N. 3900/2010 (Musterprozess) verhandelt wird.

Es sei daran erinnert, dass Beschwerde gegen die neue Abgabe ebenfalls auch von dem Verband “Griechische Steuerzahler” eingelegt wurde. Alle diese Anträge, mit denen die Annullierung des strittigen Beschlusses des Generalsekretärs des Finanzministeriums und des neuen Gesetzes gefordert wird, welches die neue Sonderabgabe vorsieht, werden vor dem Plenum des Obersten Verwaltungsgerichtshofs verhandelt werden.

Mittelloser Wohnungseigentümer beantragt beim StE Prozesskostenhilfe

Eindruck hat bei den höchsten Richtern die Beschwerde gegen die neue Abgabe hervorgerufen, die der Eigentümer einer 48-Quadratmeter-Wohnung mit einem monatlichen Einkommen von 361 Euro bzw. einem Jahreseinkommen von 4.332 Euro eingelegt hat. Der konkrete Eigentümer ist aufgefordert, zusammen mit der Stromrechnung der DEI zusätzlich den Betrag von 350 Euro zu entrichten, der die neue Sonderabgabe repräsentiert.

Der Kläger unterstreicht in seiner – übrigens von ihm selbst aufgesetzten – Beschwerde, dass die neue Sondersteuer für ihn eine übermäßige Last darstelle, da er nur ein ärmliches Einkommen habe. Weiter unterstreicht er, dass die für den Fall der Nichtbezahlung der Rechnung der DEI nebst der Immobilienabgabe vorgesehene Abschaltung des Stroms – und speziell, wenn sie mitten im Winter erfolgt – unmenschlich und entwürdigend sei, zumal die elektrische Energie ein öffentliches Gut darstelle.

Ebenfalls führt er an, dass die internationale Konvention über die wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte von einer kontinuierlichen Verbesserung der Lebensverhältnisse spricht, während die EMRK sowohl das private als auch das familiäre Leben schützt. Wie der konkrete Eigentümer argumentiert, sei die neue Steuer folglich erpresserisch, verfassungswidrig, gegen die EMRK widersprechend und illegal.

Parallel beantragte er bei dem StE Prozesskostenhilfe, damit wegen seines wirtschaftlichen Unvermögen der Präsident des Obersten Verwaltungsgerichtshofs einen Verteidiger für ihn bestellt, um ihn vor Gericht zu vertreten. Schließlich reichte er außer der Beschwerde auch einen Aussetzungsantrag ein, der von dem StE bekanntlich in einem sehr viel kürzen Zeitraum im Verhältnis zu der Beschwerde untersucht wird, deren Verhandlung erheblich später geschieht.

Ergänzend sei angemerkt, dass von Seite des Finanzministeriums in einem Runderlass ausdrücklich betont wird, dass die Immobilienabgabe unabhängig von anhängigen Beschwerden und Klagen auf jeden Fall fristgerecht zu entrichten ist und anderenfalls konsequent die vorgesehenen Maßnahmen (Stromabschaltung, Feststellung durch das Finanzamt, Zwangsmaßnahmen usw.) einzuleiten sind. Ebenfalls wurde den öffentlichen Hinterlegungsstellen inzwischen untersagt, Hinterlegungen zur Begleichung von Stromrechnungen ohne Entrichtung der neuen Immobiliensteuer anzunehmen.

(Quelle: in.gr)

Zwangsbeurlaubungen und Rentenkürzungen in Griechenland

23. September 2011 / Aufrufe: 622 11 Kommentare

Die Regierung in Griechenland gab noch vor Abschluss der Gespräche mit der Troika 30.000 Zwangsbeurlaubungen, Rentenkürzungen und Steuererhöhungen bekannt.

Noch vor Beendung der Verhandlungen mit der Troika gab die griechische Regierung ein Paket am Mittwoch (21.09.2011) beschlossener neuer Maßnahmen bekannt, die unter anderem die unmittelbare Anordnung der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) für 30.000 Bediensteten des engeren und allgemeinen öffentlichen Sektors, erneute Rentenkürzungen und nicht zuletzt auch die Senkung des jährlichen Einkommensteuerfreibetrags auf 5.000 Euro und umfassen.

(Speziell zu letzterem ist anzumerken, dass infolge der erneuten Senkung des persönlichen Steuerfreibetrags fortan selbst Empfänger von Arbeitslosengeld mit einem monatlichen Familieneinkommen von sage und schreibe 460 Euro einkommensteuerpflichtig werden – von den Fällen, in denen zusätzlich auch noch das eine oder andere der berüchtigten und alles andere als objektiven “Einkommensindizien” zum Tragen kommt, ganz zu schweigen!)

Laut der noch am selben Tag (21.09.2011) durch Regierungssprecher Elias Mosialos erfolgten Bekanntmachung wurden unter anderem folgende Basismaßnahmen beschlossen:

  • Der pauschale jährliche Einkommensteuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro gesenkt.
  • Bei Renten von über 1.200 Euro wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 20% gekürzt.
  • Für Rentner im Alter von unter 55 Jahren mit Renten von über 1.000 Euro wird bis zur Erreichung des 55. Lebensjahrs der über 1.000 Euro hinausgehende Betrag um 40% gekürzt.
  • Bis Ende 2011 werden 30.000 Bedienstete des engen und allgemeinen öffentlichen Sektors zwangsbeurlaubt.
  • Die neue Besoldungsordnung bzw. Bewertungsskala im öffentlichen Dienst wird für die Gesamtheit der öffentlichen Bediensteten gleich sein.
  • Reformen und Privatisierungen werden beschleunigt.

Zumindest laut den Äußerungen des Regierungssprechers gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters umfassen die Beschlüsse der Regierung auch die Ausweitung der Sonderabgabe auf das Immobilienvermögen mittels der DEIwenigstens bis 2014“.

Rentenkürzungen ab 01. November 2011

Wie Arbeitsminister Georgios Koutroumanis in der Hauptnachrichtensendung des Kanals Mega am 21.09.2011 klar stellte, wird die neue Kürzung der Renten von über 1.200 Euro um 20% unmittelbar, nämlich konkret ab dem 01. November 2011 umgesetzt werden. Folglich wird beispielsweise ein Rentner, der eine Rente von 1.500 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 60 Euro (also 20% von 300 Euro) geminderten Betrag erhalten.

Was die Rentner im Alter von unter 55 Jahren betrifft, wird für diese die Kürzung ebenfalls ab dem 01/11/2011 in Kraft treten und 40% erreichen. Beispielsweise wird ein Rentner unter 55 Jahren, der eine Rente von 1.400 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 160 Euro (also 40% von 400 Euro) geminderten Betrag erhalten.

(Es sei angemerkt, dass die erneuten Rentenkürzungen zusätzlich zu der bereits in Kraft getretenen Sonder- bzw. Solidaritätsabgabe “LAFKA” zur Anwendung kommen.)

“Griechenland bleibt im Euro, die Ziele sind bis 2014 garantiert”

In seiner Bekanntmachung führte der Regierungssprecher an, dass die Maßnahmen “das Signal an die Märkte und unsere Partner senden, dass Griechenland seine Verpflichtungen einhalten wird“.

Unter der Betonung, dass Griechenland in der Eurozone bleiben wird, äußerte Elias Mosialos, dass die Maßnahmen die Einhaltung der Ziele bis 2014 garantieren, und merkte an, dass die Verhandlungen mit der Troika zum Abschluss gebracht werden, wenn der Leiter deren Vertretungen in der nächsten Woche in Athen eintreffen wird.

Die Bekanntmachung des Regierungssprechers Elias Mosialos

Der Regierungsausschuss spezifizierte heute die Maßnahmen, die zur Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele der Jahre 2011 und 2012 führen und die Vollendung der Umsetzung des Programms zur Stützung der griechischen Wirtschaft bis 2014 gestatten. Die Gespräche mit der Troika werden – wie gestern (20.09.2011) bekannt gegeben wurde – nach der Ankunft ihres Kommissars in Athen Anfang nächster Woche abgeschlossen werden.

Es ist eine absolut gegebene und fundamentale Entscheidung des Landes, wieder zu einem volkswirtschaftlich unabhängigen und gleichwertigen Mitgliedsland der Eurozone zu werden, indem es schnellstmöglich zu einem primären Überschuss gelangt.

Diese Entscheidungen senden auch unseren Partnern und den Märkten das Signal, dass Griechenland seine Verpflichtungen sowohl erfüllen Kann als auch will und immer im harten Kern des Euro und der Europäischen Union bleiben wird. “Weil die griechischen Bürger ein klares Bild über eine Reihe von Themen haben müssen, die Gegenstand unkontrollierter Gerüchte werden, gibt die Regierung bereits heute (21.09.2011) den klaren Rahmen der kritischen Beschlüsse bekannt:

A) Der Steuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro, also das durchschnittliche Niveau der Länder der Eurozone festgesetzt.

B) Die neue Besoldungsordnung – Bewertungsskala wird tatsächlich, einheitlich, leistungsbezogen, transparent und gerecht sein und wird gleichzeitig zur Erhöhung der Produktivität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und ihrer Amtsträger motivieren.

C) Es tritt keinerlei Kürzung bei den Renten in Höhe von bis zu 1.200 Euro ein. Um dies zu erreichen, wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 1.200 Euro gekürzt, damit die Verhältnismäßigkeit und die interne Gerechtigkeit des Systems gewährleistet wird.
Speziell für die Rentner unter 55 Jahren und bis zum Erreichen des Alters von 55 Jahren wird der über 1.000 Euro hinausgehende Teil der Rente um 40% gekürzt werden.

D) Das System der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) wird mit dem Ziel umgesetzt werden, ihm bis Ende 2011 unter Anwendung leistungsbezogener und transparenter Kriterien unter der Kontrolle des ASEP 30.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu unterstellen, damit das tatsächlich überzählige Personal gefunden wird. Die betrifft also insgesamt ungefähr 3% der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und weiteren öffentlichen Sektors.

E) Der Regierungsausschuss fasste ebenfalls eine Reihe von Beschlüssen zur Forcierung struktureller Änderungen und hauptsächlich der Privatisierungen, der Öffnung der Berufsbereiche und des Arbeitsmarktes und der Umstrukturierung der Träger des weiteren öffentlichen Sektors.

F) Das nationale Steuersystem, das bis Ende Oktober verabschiedet werden wird, wird einer Reihe von Ungerechtigkeiten, die seit Jahrzehnten vorherrschen und den gesellschaftlichen und entwicklungsrelevanten Zusammenhalt des Landes untergraben, einen endgültigen Schluss setzen.

(Quelle: in.gr)

In Griechenland stehen neue Steuermaßnahmen an

22. September 2011 / Aufrufe: 562 1 Kommentar

Nachdem die griechische Regierung die mit dem aktualisierten Moratorium übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, stehen in Griechenland nun erneut Steuermaßnahmen an.

Zur Kompensation der verschleppten Maßnahmen bzw. der daraus resultierenden Abweichungen von den volkswirtschaftlichen Vorgaben muss die griechische Regierung erneut zu drastischen Steuermaßnahmen wie unter anderem einer dramatischen Senkung des Steuerfreibetrags, weiteren Streichung von Steuerbefreiungen und einem neuen “Angriff” auf die Immobilien schreiten.

Bei den laufenden Verhandlungen sollen am 19.09.2011 die Funktionäre der Troika sogar auch die Senkung des jährlichen Einkommensteuerfreibetrags auf 4.000 Euro auf den Tisch gebracht haben, da sie erachten, dass die von der Regierung bereits getroffenen Maßnahmen und selbst auch die neue Immobilien-Sonderabgabe nicht die erwarteten Einnahmen einbringen werden, um die “schwarzen Löcher” schließen zu können.
(Anmerkung: Inzwischen wurde die Senkung des Steuerfreibetrags auf 5.000 Euro bekannt gegeben. Weiter sei daran erinnert, dass erst im Juli 2011 der Freibetrag rückwirkend ab Anfang 2011 von bis dahin 12.000 Euro auf 8.000 Euro reduziert wurde, was abgesehen von allen übrigen Aspekten unmittelbar zu erheblichen Lohnsteuernachzahlungen führte.)

Sicher ist jedenfalls, dass die volkswirtschaftliche Sackgasse, in welche das Land wegen der Verzögerungen und Schwankungen der Regierung während des vergangenen Zeitraums hinsichtlich der Realisierung der gegenüber unseren Gläubigern übernommenen Verpflichtungen geraten ist, aber auch die erhöhten Bedürfnisse des Jahres 2011 das bisher nicht umgesetzte “Paket” der Maßnahmen, die in dem Mittelfristigen Programm enthalten sind, noch näher bringt.

Finanzministerium schröpft erneut private Haushalte

Außer den einschneidenden Änderungen auf dem engen und weiteren öffentlichen Sektor und der Schließung von Trägern und Organismen mit unmittelbaren Entlassungen der Bediensteten beschleunigt der Wirtschaftsstab somit auch die Ergreifung der in den Schubladen verbliebenen einnahmeorientierten Maßnahmen, deren Realisierung den Etat der privaten Haushalte noch mehr belasten und jedes nach dem steuerlichen “Aderlass” noch verbliebene verfügbare Einkommen praktisch eliminieren wird.

Speziell die Senkung des Steuerfreibetrags auf 5.000 Euro bedeutet, dass zum wiederholten Mal und trotz aller gegenteiligen Versicherungen des Wirtschaftstabs den größten Schlag wieder die wirtschaftlich schwächeren Gruppen der Bevölkerung und die niedrigen und mittleren Einkommen erleiden.

Die politische Führung des Finanzministeriums hat jedenfalls bereits die Realisierung des “Pakets” eingeleitet, das unter anderem die Erhöhung der Einheitswerte der Immobilien, aber auch die Angleichung der Sonderverbrauchssteuer auf das Heizöl ** an die des Dieseltreibstoffs umfasst, was erneut die privaten Haushalte belastet, da sich die Erhöhung des Heizölpreises ** in der ersten Phase in der Größenordnung von 40 Cent pro Liter bewegen wird.

Weitere Erhöhung der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Was wiederum die Einheitswerte der Immobilien betrifft, plant die Führung des Finanzministeriums – wie sie gegenüber der “Naftemporiki bereits enthüllt hat – die unmittelbare Angleichung der Einheitswerte an die Marktpreise, damit es keine Differenzierungen gibt und ein einheitliches “Preisregister” geschaffen wird, das ermöglichen wird, jederzeit die Änderungen auf dem Markt verfolgen und die Steuern angleichen zu können, die auf die Immobilien erhobenen werden. Die in dem Stabilitätsprogramm enthaltenen volkswirtschaftlichen Maßnahmen sehen außerdem vor, dass die Erhöhungen der Immobilien-Einheitswerte in zwei Raten erfolgen und dem Fiskus Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro einbringen sollen.

Die wie auch immer ausfallende Erhöhung der Einheitswerte wird jedenfalls zweifellos die mittels der Rechnungen der DEI auf die Immobilien erhobene neue “Abzocke” noch “gepfefferter” machen, zumal die Troika so wie so davon ausgeht, dass die Abgabe nicht die erwarteten 2,6 Mrd. Euro pro Jahr einbringen wird und die Regierung nur 1 Mrd. Euro einzunehmen schaffen wird.

Außer den obigen Maßnahmen hat die Führung des Finanzministeriums jedoch bereits auch sieben weitere Maßnahmen im “Köcher”, die sich auf folgende Punkte beziehen:

  • Änderung der Tabakbesteuerung,
  • Erneute Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern für Kraftfahrzeuge.
  • Abschaffung ausgewählter Steuerrückzahlungen.
  • Etablierung einer allgemeinen Grenze bei den Steuerrückzahlungen.
  • Abschaffung von Steuerbefreiungen und Steuern zugunsten Dritter.
  • Erhöhung der Kriterien zur fiktiven Einkommensbesteuerung Selbständiger um 60%.
  • Erhöhung der Besteuerung des Immobilienvermögens.

Es ist anzumerken, dass die Streichung der Gesamtheit der Steuerbefreiungen für alle geplant ist, die Jahreseinkommen von über 30.000 Euro haben, während auch ein Vorschlag vorliegt, diesen Betrag auf 40.000 Euro anzusetzen.

Die zehn Gründe, aus denen die Troika “wild” wurde

Die Verhärtung der Haltung der Troika und das sich bei Partnern und Märkten gebildete Klima, dass Griechenland die Vereinbarungen nicht umsetzt, sind nicht unbegründet. Sie entspringen der Feststellung, dass während der beiden letzten Monate keine der Verpflichtungen realisiert wurde, welche die griechische Regierung mit dem vierten aktualisierten Moratorium und dem gegen Ende Juni 2011 zwischen der Regierung und der Troika vereinbarten Mittelfristigen Rahmenprogramm übernommen hatte.

Diese Tatsache verärgerte die Kontrolleure, die – als sie gegen Ende August 2011 für die neue Überprüfung eintrafen – feststellten, dass sich seit Juni 2011 nicht geändert hatte. Die Maßnahmen, welche die Regierung zu ergreifen schuldete, jedoch gemäß den mit dem Moratorium gesetzten Fristen verzögerte, sind:

  1. Die Forcierung der “Arbeitsreserve” (= Zwangsfreistellung bzw. -beurlaubung) auf dem öffentlichen Sektor und bei öffentlichen Unternehmen und Trägern und die Ermittlung des überflüssigen Personals, “was bis Ende Juli 2011 abgeschlossen zu sein hat“.
  2. Die Abschaffung unnötiger öffentlicher Träger und Organismen (0,5% des BIP). 77 dieser Träger wurden bereits abgeschafft, und bis Mitte August wären weitere 40 zu streichen, andere 25 zusammenzulegen und Pläne zur Fusion oder Sanierung weiterer 11 großer Träger zu erstellen gewesen. Dies wurde bis Mitte August nicht vollendet.
  3. Die neue Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor auf Basis des aktualisierten Moratoriums hätte im Juli verabschiedet und ihre Umsetzung ab Mitte August erfolgen müssen, um schrittweise in drei Jahren zum Abschluss zu kommen. Bisher ist noch nicht einmal der Vorentwurf der Änderungen bekannt gegeben worden.
  4. Die Regierung hätte – unter Anwendung ab Juli 2011 – den Katalog der schweren und gesundheitsschädlichen Berufe überprüfen sollen, damit die Anzahl der in schweren und gesundheitsschädlichen Berufen beschäftigten Arbeitnehmer auf unter 10% der Summe aller Arbeitnehmer begrenzt wird. Dies ist immer noch nicht abgeschlossen.
  5. Die Regierung schuldete, ab Ende August die neue Verordnung über die Invalidenrenten mit dem Ziel der Beschränkung der widerrechtlich gezahlten Renten umzusetzen.
  6. Die Forcierung des ehrgeizigen Privatisierungsprogramms, das auf Einnahmen von 5 Mrd. Euro innerhalb des Jahres 2011 abzielt. Während des dritten Quartals 2011 wird die Regierung ihre Beteiligungen an der Postbank, den Häfen Piräus und Thessaloniki, dem Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen Thessaloniki, der staatlichen Gasgesellschaft, der TRAINOSE, der LARKO, dem Kasino Parnitha, der ETA sowie auch andere Vermögenswerte veräußern. Wegen des schlechten Klimas auf den Märkten gilt es jedoch als schwierig, die Ziele zu tangieren.
  7. Die Regelung der fälligen Verbindlichkeiten des Fiskus an Privatleute bzw. die Wirtschaft. Diese Verbindlichkeiten belaufen sich bereits auf 6,5 Mrd. Euro und es st kein Kapital für ihre Begleichung vorhanden.
  8. Die Umsetzung des Haushaltsplans und die Gewährleistung der Erreichung der Ziele des Programms. In den drei Monaten Juni – August 2011 entglitt das Defizit weiter, was zu neuen Maßnahmen führt.
  9. Die Obstruktion bei der Öffnung der geschlossenen Berufe.
  10. Die Ausweitung der speziellen Unternehmensverträge.

Sorge um die Zinssätze und Liquidität der Banken

In diesem besonders schweren Klima, das die harten Verhandlungen mit der Troika geschaffen haben, erfolgt heute (20.09.2011) die Auktion der Schatzbriefe dreimonatiger Laufzeit in Höhe von 1,25 Mrd. Euro, von der sich der Träger für die Verwaltung der öffentlichen Schulden die Beschaffung eines Betrags in Höhe von bis zu 2 Mrd. Euro erhofft.

Der Erfolg der Auktion und die Beschaffung des konkreten Betrags sind extrem notwendig zur Stärkung der schwachen Kassenlage des Fiskus, die unter der Verzögerung der 6. Rate des Kredits durch den Stützungsmechanismus leidet. Mit dem gesammelten Betrag sollen auslaufende Schatzbriefe verlängert werden, anderenfalls werden Kassenbestände aufgewendet werden müssen, um die Inhaber auszuzahlen.

Insgesamt laufen im September und im Oktober Schatzbriefe in Höhe von jeweils 4 Mrd. Euro aus, was einen kontinuierlichen Druck bedeuten. Was den Zinssatz betrifft, hatte sich dieser bei der vorherigen Auktion im August bei 4,50% gestaltet.

Das Klima wird jedenfalls speziell auch durch die Einschränkungen belastet, welche die Europäische Zentralbank den griechischen Banken mit der maximalen Höhe der Verschreibungen gesetzt hat, die sie als Pfand für die Gewährung von Barmitteln akzeptiert und auf 4 Mrd. Euro pro Bank festgesetzt hat.

(Quelle: Naftemporiki)

** Erhöhung der Heizölpreise in Griechenland

Laut “inoffiziellen” Informationen soll sich das griechische Finanzministerium inzwischen mit der Troika auf die sofortige Angleichung der Heizölpreise an den Preis für Diesel geeinigt haben. Im Vergleich zu den Heizölpreisen, die sich gegen Ende der vorherigen Heizperiode im April 2011 bei durchschnittlich etwa 0,90 Euro pro Liter eingependelt hatten, wird auf dieser Basis (sprich auf das damalige Preisniveau bezogen) mit der offiziell am 15. Oktober beginnenden neuen Heizperiode der Heizölpreis auf das Niveau von 1,40 Euro pro Liter emporschnellen.

(Quelle: in.gr)

Einer anderen Quelle zufolge soll dagegen die Angleichung der Heizölpreise an die Treibstoffpreise wie in dem aktualisierten Moratorium von Juli 2011 vorgesehen in zwei Stufen erfolgen, und zwar – wiederum auf die Preise gegen Ende der vergangenen Heizperiode bezogen – 2011 um etwa 6 Cent pro Liter und 2012 um etwa 32 Cent pro Liter.

(Quelle: Ethnos)