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Artikel Tagged ‘immobiliensteuer’

Niveau der Immobilien-Besteuerung in Griechenland ist nicht tragfähig

11. Mai 2013 / Aufrufe: 833 1 Kommentar

Laut einer Studie der Alpha Bank hat die Besteuerung der Immobilien in Griechenland ein Niveau erreicht, das nicht überlebensfähig und für die gesamte Wirtschaft schädlich ist.

Die Direktion für Wirtschaftsstudien der Alpha Bank sagt in einer einschlägigen Studie “Nein” zur Nutzung der Immobilienbesteuerung als Mittel zur Umverteilung der Einkommen in der Gesellschaft und charakterisiert sie sogar als “ineffizient, unerwünscht, nicht realisierbar“.

Wie betont wird, “stagniert die Aktivität auf dem Immobilienmarkt nach einem nie dagewesenen Rückgang in der Periode 2008 – 2012 heute auf einem unverhältnismäßig niedrigen Niveau, geht weiterhin zurück und reißt dabei wichtige Zweige der Wirtschaft mit sich.

Überbesteuerung der Immobilien trifft die ehrlichen Steuerzahler

Ebenfalls ging trotz des signifikanten Rückgangs der Immobilienpreise die Anzahl der Verträge über Immobilientransaktionen 2012 im Verhältnis zu 2005 um 83,3% zurück, während die Neubelebung des Immobilienmarkts von dem Durcheinander verhindert wird, das bei der Besteuerung des Immobilienvermögens herrscht. Die verschiedenen neuen Steuermaßnahmen werden beschlossen, ohne dass die Möglichkeit zu ihrer Durchsetzung gewährleistet und ihre Relation zu den schon seit früher bestehenden Maßnahmen untersucht wird, welche die Immobilien bereits für den selben Zweck belasten und so zu einer Überbesteuerung speziell jener Steuerzahler führen, die ihren steuerlichen Verpflichtungen konsequent nachkommen (oder es zumindest versuchen).

Die effiziente Besteuerung des tatsächlichen Wertes und Wertzuwachses der Immobilien ist in dem Maß gerecht und notwendig, in dem dieser Wert auf von dem Staat erbrachten Infrastrukturen und Leistungen beruht. Wenn jedoch die Steuerbelastung der Immobilien unkontrolliert auf nicht überlebensfähige Niveaus aufgebläht wird, wie es 2013 geschieht, wird der Besitz von Immobilien für deren Eigentümer fortan zu einem Verlustgeschäft, und zwar ohne dass ein Markt für die Verflüssigung eines Teils dieser Immobilien existiert.

Ohne die Neubelebung der Transaktionen auf dem Immobilienmarkt wiederum ist die effiziente Durchsetzung einer wie auch immer gearteten Besteuerung der Immobilien und sogar auch der selbigen Einkommensbesteuerung unmöglich. Die geplante “Einheitliche Immobilien-Vermögenssteuer” darf deshalb nicht als Mittel zur Einkommensumverteilung benutzt werden, sondern hat eine auf Leistung und Gegenleistung basierende Steuer auf eine konkrete Immobilie zu sein.

Die angezeigte Besteuerung der Immobilien auf Basis der internationalen Erfahrung ist eine Steuer wie die Steuer, die mittels der DEI (EETIDE = Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen) erhoben wird, mit einem sich für die Mehrheit der Immobilien auf ungefähr 0,5% gestaltenden Steuersatz (gegenüber 0,3% – 0,4% der EETIDE), damit es möglich ist, steuerliche Entlastungen für die kleinen Immobilien in Gebieten mit niedrigem Sachwert zu gewähren und der Fiskus in der Lage ist, die jährlich rund 3 Mrd. € aus der Immobilienbesteuerung einzunehmen.

1% – 2% erreichende Steuersätze auf das Immobilienvermögen (anstatt auf jede Immobilie separat) sind dagegen ineffizient, unerwünscht und meistens nicht machbar. Ebenso sind solche Steuersätze nicht nur für den Immobilienmarkt, sondern auch für die Wirtschaft in ihrer Gesamtheit katastrophal.

(Quelle: Imerisia.gr)

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Grundbesitzern in Griechenland geht es an den Kragen

7. Mai 2013 / Aufrufe: 9.926 7 Kommentare

Mit einer neuen Immobiliensteuer werden in Griechenland die Eigentümer sämtlicher – auch keinerlei Einkommen abwerfender – Landstücke zur Kasse gebeten werden.

Das Finanzministerium “strickt” ein neues Formular E9 (= Immobilien-Deklaration) zu dem Zweck zusammen, mit der ab 2014 in Kraft tretenden neuen “Einheitlichen Immobiliensteuer” alle Eigentümer von Landstücken – unter anderem auch Landwirte und sogar Eigentümer von Ländereien, die definitiv keinerlei Einkommen abwerfen – steuerlich zu “packen” zu bekommen.

Damit die bisher nicht oder nur lückenhaft vorliegenden entsprechenden Daten zusammengetragen werden, müssen die betroffenen Steuerpflichtigen bis zum 31 August 2013 das (neue) Formular E9 elektronisch einreichen.

Immobiliensteuer muss jährlich wenigstens 3 Mrd. Euro einbringen

Es ist anzumerken wert, dass von der neue “Einheitlichen Immobiliensteuer” (die an Stelle der 2011 eingeführten Sonderabgabe auf elektrifizierte Flächen EETIDE und der Immobilien-Vermögensteuer FAP treten wird) keinerlei Immobilien ausgenommen sein werden, also beispielsweise auch nicht einmal die Ländereien hauptberuflicher Landwirte und Flurstücke, die nicht wirtschaftlich nutzbar sind oder / und keinerlei Einkommen abwerfen. Das von der Troika geforderte Ziel ist die Beitreibung von Einnahmen in Höhe von 3 – 3,2 Mrd. Euro jährliche.

Die Erhebung der neuen Steuer entwickelt sich jedoch für den Wirtschaftsstab der Regierung zu einer besonders schwierigen Gleichung, da auf Basis der Szenarien, welche der parteiübergreifende Ausschuss für die Besteuerung der Immobilien ausgearbeitet hat, das Ziel der 3 Mrd. Euro nicht erreicht wird und sich ein “Loch” von ungefähr 1 Mrd. ergibt.

Spezieller gelangen die von dem parteiübergreifenden Ausschuss bearbeiteten Pläne für die neue Immobiliensteuer zu einem volkswirtschaftlichen Ergebnis von insgesamt 2 bis 2,3 Mrd. Euro, und zwar im einzelnen:

  • ungefähr 1 Mrd. Euro aus der Besteuerung der urbanen Immobilien,
  • 450 – 500 Mio. Euro aus der Besteuerung der Immobilien der Unternehmen und der Kirche und
  • 500 – 600 Mio. Euro aus der Besteuerung außerhalb von Bebauungsplänen liegender Flächen.

Somit wird nach Einnahmen von ungefähr 1 Mrd. Euro gesucht, um die Lücke zu schließen. Die Vollendung des “Puzzles” wird erwartet, sobald der Prozess der Erfassung aller außerhalb des Bebauungsplans liegender Flurstücke und Ländereien abgeschlossen sein wird.

Der parteiübergreifende Ausschuss stelle bei seiner letzten Sitzung allerdings fest,  dass für die Gestaltung der neuen Tabelle für die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Flächen im Formular E9 die Zeit nicht ausreicht, und beschloss, die Einreichungsfrist bis Ende August zu verlängern. Konkret wird das Ende der Frist für die Abgabe des diesjährigen E9, mit dem jeder Steuerzahler verpflichtet ist, das Abbild seines Immobilienvermögens zu aktualisieren, von dem 30 Juni 2013 auf den 31 August 2013 verlegt.

Immobiliendeklaration E9 ist obligatorisch elektronisch einzureichen

Die natürlichen Personen, die am 01 Januar 2013 Landflächen außerhalb von Bebauungsplänen, also Landstücke, Acker-, Weide- und sonstige Flurstücke besaßen, werden aufgefordert sein, die spezielle Anwendung auf dem Internetportal der Zentrale für Informationssysteme (GGPS) aufzusuchen und elektronisch Erklärungen E9 des neuen Typs einzureichen, in denen die “Tabelle 2″, in der die außerhalb von Bebauungsplänen liegenden Flächen deklariert werden, ganz neu gestaltet und völlig andersartige strukturiert sein wird.

In dieser neugestalteten Tabelle wird von den Steuerpflichtigen verlangt werden, sehr viel mehr Informationen zu den in ihrem Besitz befindlichen Landstücken und übrigen Flächen anzugeben, damit die GGPS exakt die “objektiven” (sprich nach dem System der sogenannten objektorientierten Sachwertbestimmung bestimmten) Werte dieser Immobilien ermitteln kann, auf welche die neue “Einheitliche Immobiliensteuer” erhoben wird.

Zu den zusätzlichen Informationen, die jeder Steuerpflichtige zu deklarieren aufgefordert sein wird, zählt die Angabe, ob die Landfläche sich in einer “Höhenlage” oder “mittleren Höhenlage” oder “Ebene” befindet. Ebenfalls wird die genaue Entfernung zum Meer anzugeben und zu deklarieren sein, ob die Fläche unversehrt und bebaubar ist und ob sie eine Front zu einer Straße hat.

Der “objektive” Wert der Vermögens der natürlichen Personen beläuft sich auf Basis der bis heute geltenden Zonenpreise des Finanzamts von März 2007 auf 520,5 Mrd. Euro, während das Immobilienvermögen der juristischen Personen auf 250 Mrd. Euro veranschlagt wird. Das Beeindruckende ist jedoch, dass das Finanzministerium den “objektiven” Gesamtwert der Flurstücke und außerhalb des Bebauungsplans liegenden Immobilien, die bis heute nicht besteuert werden, auf ungefähr 450 – 500 Mrd. Euro ansetzt. Die Anzahl der Eigentümer von Immobilien innerhalb des Bebauungsplans beläuft sich auf insgesamt 5.569.336.

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Immobilien-Sondersteuer auch auf Rohbauten in Griechenland

26. April 2013 / Aktualisiert: 27. April 2013 / Aufrufe: 358 Keine Kommentare

Die außerordentliche Immobilien-Sonderabgabe 2013 in Griechenland wird auch auf Gebäudeflächen erhoben, die sich noch im Bau befinden.

Die neue einheitliche Immobilien-Sonderabgabe (EETA) wird ab Juni 2013 alle elektrifizierten bebauten Immobilienflächen jeder beliebigen Art und unabhängig davon belasten, ob sie fertiggestellt sind oder nicht.

Anlässlich einschlägiger Berichte über die Erhebung einer neuen Steuer auch auf die im Bau befindlichen Gebäude (Rohbauten) erklärte das Finanzministerium am 25 April 2013 jedoch, “es wird keinerlei neue Steuer erhoben“.

EETIDE wurde kurzerhand in EETA umgetauft …

Wie das Ministerium klarstellte, wurde die EETIDE – sprich die bis heute geltende Abgabe – auch auf die elektrifizierten im Bau befindlichen Gebäude (> Baustellen-Strom) erhoben und von der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) auf dem Verwaltungsweg geregelt. Was sich mit dem Multi-Gesetzentwurf (auf den sich die in Rede stehenden Berichte beziehen) ändere, sei nur die ausdrückliche Erwähnung in dem Gesetz, und daher trete mit der Erhebung der neuen Abgabe keinerlei Änderung ein.

Erklärend sei angemerkt, dass die im Herbst 2011 infolge des Drucks der Troika beschlossene und von dem Obersten Gerichtshof (Areopag) mit einem Gefälligkeitsurteil abgesegnete, jedoch ausdrücklich auf 2 Jahre befristet “Einheitliche Sonderabgabe auf Elektrifizierte Flächen” (EETIDE) für 2013 geflissentlich (um nicht zu sagen “schlitzohrig”) in eine “Einheitliche Immobilien-Sonderabgabe” (EETA) umbenannt wurde, um nicht zuletzt erneut den verfassungswidrigen Charakter dieser völlig willkürlich bemessenen Sonderabgabe zu übertünchen.

(Quelle: Marketbeast.gr)

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Griechenland erwägt Senkung der Grunderwerbsteuer

4. März 2013 / Aufrufe: 214 Keine Kommentare

Griechenland erwägt die Senkung der aktuell höchsten Steuerbelastung in Europa bei der Übertragung von Immobilien und die Senkung der MwSt in der Gastronomie.

Laut einer Erklärung des stellvertretenden Finanzministers Giorgos Mavraganis gegenüber der Zeitung “Ta Nea” untersucht die griechische Regierung die Möglichkeiten zur Senkung der Immobilientransaktionssteuer (sprich Grunderwerbsteuer), deren derzeitige Sätze zu den höchsten in ganz Europa zählen. “Wir untersuchen die Senkung der Transaktionssteuer im Rahmen der volkswirtschaftlichen Möglichkeiten des Landes. Die heutigen Steuersätze zählen zu den höchsten in Europa“, erklärte Herr Mavraganis charakteristisch.

Die “Charta” der steuerlichen Belastungen der Immobilienübertragungen in Europa enthüllt, dass die in Griechenland erhobenen Steuersätze in Höhe von 8% und 10% die höchsten sind, unter Ausnahme von Belgien. Sollte die Regierung das Ziel der Senkung der Immobilienübertragungssteuer erreichen (wobei allerdings die Troika das letzte Wort haben wird), wird erwartet, dass dies als Gegengewicht zu der Einführung der neuen “einheitlichen Immobiliensteuer” wirken wird, die dem Fiskus jährlich 3 Mrd. Euro einbringen soll.

Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie

Außer der Senkung der Grunderwerbsteuer wird die Regierung auch die Senkung der MwSt.-Sätze auf dem Sektor der Gastronomie anstreben. Es wird erwartet, dass auch Premierminister Antonis Samaras persönlich dieses Thema bei den Beratungen mit den Vertretern der Gläubiger stellen wird.

Hauptargumente der griechischen Regierung werden in diesem Zusammenhang die gesunkenen (anstatt gestiegenen …) Einnahmen aus der Mehrwertsteuer sowie die innerhalb eines Jahres verzeichneten 4.500 Unternehmensschließungen auf dem Sektor der Gastronomie und der Verlust von 20.000 Arbeitsplätzen in der Branche sein.

(Quelle: To Vima)

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Fiskus in Griechenland sucht verzweifelt nach 6,5 Mrd Euro

13. Februar 2013 / Aktualisiert: 13. Februar 2013 / Aufrufe: 453 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland muss zur Rettung des Haushalts 2013 wenigstens 6,5 Milliarden Euro aus Immobiliensteuern und Verbindlichkeiten eintreiben.

Als Rettungsring für die öffentlichen Kassen betrachtet das griechische Finanzministerium (YPOIK) die Immobilien und die Schuldner des Fiskus. Nach dem enttäuschenden Ergebnis an der Front der öffentlichen Einnahmen im ersten Monat des Jahres 2013 (der einen Rückstand von 300 Mio. Euro im Vergleich zu der Zielvorgabe bescherte) wird der Wirtschaftsstab der Regierung versuchen, die Einnahmeziele des Haushalts aus der Besteuerung der Immobilien und der Eintreibung fällige Verbindlichkeiten der Steuerzahler an den Fiskus zu erreichen.

Letztendlich handelt es sich jedoch eher um einen Versuch, der einer Herkulesaufgabe gleicht, da die Gesamtsumme, die aus Immobiliensteuern und fälligen Verbindlichkeiten bis Ende des Jahres in die öffentlichen Kassen fließen muss, sich auf den astronomischen Betrag von 6,5 Mrd. Euro bzw. 3% des Bruttoinlandprodukts beläuft.

Immobilienbesitzer sollen 2013 wenigstens 4,5 Mrd. Euro zahlen

Die Führung des Finanzministeriums mag behaupten, die Gesamtrechnung aus der Besteuerung des Immobilienbesitzes werde sich auf jährlich 3,2 Mrd. Euro belaufen, in diesem Jahr ist jedoch die Rechnung sehr viel höher. Konkreter beläuft sich 2013 die Gesamtsumme, welche die Steuerzahler für den Besitz ihrer Immobilien zu zahlen aufgefordert sind, auf den Betrag von wenigstens 4,5 Mrd. Euro. Dieser Betrag wird aus folgenden Quellen herrühren:

  • Aus den drei (noch ausstehenden) der fünf Raten der “Abzocke” (EETIDE), die von dem Fiskus innerhalb des Jahres 2013 eingenommen werden, wobei die Zahlung der letzten Rate für Juni 2013 programmiert worden ist. Es wird veranschlagt, dass aus den drei Raten in diesem Jahr wenigstens 1,1 Mrd. Euro in die Staatskasse fließen werden.
  • Aus der ebenfalls noch anhängigen Immobilien-Vermögenssteuer (FAP) für die Jahre 2011 und 2012. Die Steuer werden ungefähr 650.000 Eigentümer zu zahlen aufgefordert sein, also alle, die auf persönlicher Basis ein Immobilienvermögen im “objektorientiert” bestimmten Wert von über 200.000 inne haben. Der Versand der FAP-Bescheide für 2011 und 2012 wird noch in diesem Monat (Februar 2013) beginnen, und die Steuer wird in drei Monatsraten zu entrichten sein (es wird allerdings untersucht, auch mehr Raten zu ermöglichen). Weiter wird im Finanzministerium erwogen, die FAP für 2011 und 2012 mit einem gemeinsamen Bescheid zu erheben, um die Steuerzahler nicht mit dem Erhalt mehrerer Bescheide in Verwirrung zu bringen. Das Ministerium hat veranschlagt, aus der FAP für 2011 und 2012 in diesem Jahr den Betrag von 1,2 Mrd. Euro einnehmen zu werden.
  • Aus der neuen einheitlichen Immobiliensteuer, die auf das Immobilienvermögen erhoben wird, welches die Steuerpflichtigen am 01-01-2013 in ihrem Besitz hatten. Die neue Steuer soll an Stelle der FAP und der “Abzocke” (EETIDE) treten und muss der Staatskasse jedes Jahr den Betrag von ungefähr 3,2 Mrd. Euro einbringen. Speziell für 2013 wird geschätzt, dass die Steuer den Betrag von 2,1 Mrd. Euro einbringen wird, da sie nicht insgesamt innerhalb des laufenden Jahres eingenommen werden wird. Diesbezüglich sei angemerkt, dass wegen der aufeinanderfolgenden Bescheide und der “Abzocke”, welche die Steuerzahler in diesem Jahr bezahlen werden, geplant wird, dass der Versand der Bescheide über die neue Immobiliensteuer ab September 2013 beginnen wird und die Entrichtung innerhalb des Jahres 2014 zum Abschluss kommt.

Haushaltsplan 2013 enthält “offenen” Posten von 2,1 Mrd. Euro

Die obige Rechnung wird auch von den im diesjährigen Haushalt vorgesehenen Posten bestätigt. Aus den “Steuern auf das Vermögen” ist vorgesehen, dass 3,2 Mrd. Euro eingenommen werden, worin – wie angemerkt wird – die einheitliche Immobiliensteuer des Jahres 2013 und einige Raten der “Abzocke” enthalten sind. Aus direkten Steuern vorheriger Fiskaljahre wird die Einnahme des Betrags von 3,3 Mrd. Euro veranschlagt, von denen sich 1,2 Mrd. Euro auf die Einnahmen aus der FAP 2011 und 2012 beziehen.

Die übrigen 2,1 Mrd. Euro werden im Text des Haushaltplans nicht näher erläutert, obwohl sie eine sehr kritische Größe für seine erfolgreiche Ausführung darstellen. Laut Informationen aus dem Finanzministerium besteht dieser Posten hauptsächlich aus der Einnahme fälliger Verbindlichkeiten der Steuerzahler, die bis einschließlich 2012 entstanden, und bezieht sich auch auf Strafsteuern aus Kontrollen bezüglich der Einkommen vergangener Jahre (z. B. Kontrolle von Überweisungen, Öffnung von Bankkonten).

Damit das Einnahmeziel von 2,1 Mrd. Euro aus den fälligen Verbindlichkeiten erzielt wird, beabsichtigt das Finanzamt, in den nächsten Monaten seine Haltung gegenüber allen Schuldnern des Fiskus zu verhärten, indem es bis aufs Äußerste Zwangsmaßnahmen wie Pfändungen bei Dritten bzw. “Drittpfändungen” (z. B. Löhne, Renten, Mieten, Forderungen an Kunden), Konfiszierungen und Verflüssigungen von Vermögenswerten u. a. aktivieren.

Über 50% der Immobilienbesitzer vermögen Steuern nicht aufzubringen

Ergänzend sei daran erinnert, dass laut einer gegen Ende Januar 2013 durchgeführten demoskopischen Erhebung mehr als die Hälfte der Immobilienbesitzer erklärt, 2013 die fälligen Immobilienabgaben und -steuern nicht entrichten zu können. Sinngemäß gilt dies auch allgemein für immer mehr Steuerzahler, was nicht zuletzt die wachsenden Rückstände bei den Einnahmezielen belegen: Kein logischer Mensch würde vorsätzlich provozieren, sich für ein paar tausend oder sogar auch nur hundert Euro den harten Sanktionen bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung (also auch der Inhaftierung) auszusetzen, zu deren rigoroser Durchsetzung sich das Finanzministerium entschlossen zeigt, wenn er finanziell in der Lage wäre, seinen Verbindlichkeiten zu entsprechen.

Diese Problematik ist natürlich auch der griechischen Regierung bewusst, die angesichts der Entwicklung der Einnahmen inzwischen ernsthaft um die Ausführung des diesjährigen Haushaltsplans bangt, woran wiederum das gesamte “Konsolidierungsprogramm” gekoppelt ist. Nachdem jedoch bisher diverse Regelungen, zahlungsunfähigen Steuerschuldnern über langfristige Zahlungsvereinbarungen entgegen zu kommen, von der Troika vehement blockiert wurden, bleibt abzuwarten, ob die Gläubiger endlich auch praktisch eingestehen, dass die abstrusen Vorgaben nicht zu erfüllen sind, oder aber weiterhin auf ihrem katastrophalen Vorgehen bestehen werden.

(Quelle: ForologikaNea.gr)

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6. Februar 2013 / Aufrufe: 641 5 Kommentare

Autor: Giorgos Mavrotas

Thema: Immobilienbesitzer in Griechenland können Steuern nicht zahlen

Ich sage ja nicht, nicht zahlen oder nicht beitragen zu wollen, aber auch nicht, dass sie mir obendrein das Haus wegnehmen.” Mein Freund Lukas war verzweifelt. Er bekam gerade den Bescheid über die FAP (Immobilienvermögen-Steuer, die an Stelle der ETAK – Einheitlichen Immobilienabgabe trat) für das Jahr 2010, und der Betrag, den er zahlen musste, belief sich auf das Fünffache des Jahres 2009.

Schau mal, das Haus meiner Frau (Erbschaft, erbaut in den 50er Jahren) war ein Einfamilienhaus in guter Lage, mit Garten, und die ETAK (= einheitliche Immobilienabgabe) des Jahres 2009 in Höhe von 1.400 € wurde zur FAP(a) (“Backpfeife”) des Jahres 2010 in Höhe von 7.000 €! Wie Lukas beim Finanzamt beschieden wurde, an das er sich in der Hoffnung auf einen Fehler wendete, wird er – einerseits wegen der Streichung der Freibeträge, andererseits wegen der Anhebung der Steuersätze – um die 600 Euro “Miete” pro Monat für sein eigenes Haus zu zahlen haben. Und zwar – wie er mir sagte – für ein Haus, das er an Erbschaftssteuern und neulich auch “Abzocken” (sprich Sonderabgaben, s. EETIDE) an die Elektrizitätsgesellschaft (DEI) in Gold aufgewogen hatte.

Als der Leiter des Finanzamts Lukas obendrein mitteilte, demnächst auch die FAP-Bescheide für 2011 und 2012 erhalten zu werden, entging er nur knapp dem Schlaganfall. Seine Sünde war, die Immobilie nicht “auf Gegenleistungsbasis” abgegeben zu haben, als dies noch möglich war, sondern romantisch gewesen zu sein. Er wollte einen Garten für seine Kinder und seine Frau hing sentimental daran. Also unzulässiger Luxus, selbst Schuld … . Hier mag mir nun eingewendet werden, andere verlieren ihre Jobs, andere gehen Pleite und sind “blank”, andere wandern aus: Du ziehst Dich an der FAP hoch? Wie zweitrangiger sie jedoch auch sein mag, stellt sie gleichzeitig ein Beispiel dafür dar, wie man den “braven Familienvater” zum Steuerhinterzieher macht.

Lukas wird praktisch für etwas bestraft, das er nicht getan hat. Er hatte niemals in seinem Leben einen Kredit aufgenommen und seine Hände immer nur so weit ausgestreckt, wie er konnte. Zusammen mit seiner Frau muss er in den guten Zeiten 3.000 Euro im Monat verdient haben (jetzt etwas über 2.000), und es reichte ihnen aus, bestens unabhängig über die Runden zu kommen. Sie hatten keinen Jeep (Lukas fährt einen Citroen Saxo), kein Freizeitboot und auch keinen Swimming-Pool. Sie hatten keine Haushaltshilfe und auch keine Kindermädchen für ihre Kinder. Urlaub machten sie 10 Tage im Jahr, üblicherweise im Dorf seiner Frau oder an anderen “exotischen” Zielen des Golfs von Argos. Sie hatten keine Schulden und ihnen wurde nichts geschuldet. Sie hatten jedoch einen Fehler: sie lebten dort, wo man vom Staat als reich angesehen wird! Der nach dem System der “objektorientierten Wertermittlung” bestimmte Wert war höher als sie hätten auszuhalten vermögen. Und ich denke, Lukas ist nicht der Einzige in dieser Kategorie.

Seine Ersparnisse auf der Bank sind seit langer Zeit versiegt. Die Lösung ist also, das Haus zu verkaufen und irgendwo zu wohnen, wo sie es sich “leisten” können (unter den heutigen Umständen ist der richtige Begriff wohl eher nicht “verkaufen”, sondern “auf den Kopf hauen”). Nicht, weil Lukas in seinem Leben irgendwelche falschen Entscheidungen traf und die Kredite platzten oder sein Unternehmen den Bach hinunter ging, sondern weil der Staat es so beschloss, um seine eigenen Fehler zu kaschieren. Der Staat verlangt von Bürgern wie Lukas, die Schwierigkeiten zu stemmen (Lohnsenkungen, Anhebung der Altersgrenzen, Erhöhung der Einkommensteuer) und sucht gleichzeitig in ihren Taschen nach, ob noch irgend etwas von einem älteren Vermögen übrig geblieben ist.

Es mag eingewendet werden, es sei ein Ausnahmezustand. Und ja, ich stimme zu. Abgesehen von den Steuermaßnahmen und Kürzungen habe ich jedoch nicht gesehen, dass irgend etwas anderes umgesetzt wird, damit die notwendigen Reformen erfolgen. Das politische System sucht bei der leichten Lösung Zuflucht und schiebt praktisch all das auf, was es beeinträchtigt.

Nun mag man mir sagen, es sei nicht der Weltuntergang, das Haus ihrer Eltern aufzugeben und irgendwo anders hinzuziehen, wo sie es sich “leisten” können. Unter den heutigen Umständen wird es weder die erste noch die letzte Ungerechtigkeit sein. Deine Arbeit zu verlieren, ist tragisch. Das Wahrscheinlichste ist aber, dass Du in sechs Monaten, einem Jahr wieder eine Arbeit findest, wenn auch möglicherweise nicht die selbe. Wenn Du jedoch auf solche Weise das Haus verlierst, in dem Du groß wurdest, weil Du den Lasten nicht zu entsprechen vermagst, wirst Du weder in sechs noch in sechzig Monaten ein anderes und sicherlich nicht das selbe bekommen.

Was Lukas jedoch am meisten auf den Senkel geht, ist dass tausende luxuriöse Schwarzbauten (für die nichts gezahlt worden ist und auch nichts gezahlt werden wird) oder auf Offshore-Gesellschaften eingetragene Häuser existieren, die “Krümel” abführen (wenn sie es überhaupt tun). Wenn somit jemand Steuern hinterzieht oder unterbesteuert wird, muss der Staat jemanden überbesteuern, um seine “Verluste” auszugleichen. Da er Dir sagt, den Unredlichen kann ich nicht fassen, lasst uns also den Redlichen melken. Dies macht also die FAP für die natürlichen Personen. Und üblicherweise straft der Staat jeden ab, der “mit dem Evangelium in der Hand wandelt”, weil er das schwache Glied der Kette ist. Dieser Dummkopf, der alles deklariert hat, keine Schulden haben will und versucht, seinen Verpflichtungen nachzukommen, die kontinuierlich erhöht werden und Druck auf ihn ausüben bis er platzt.

Der Staat weiß, dass Lukas und ein jeder Lukas nichts machen kann. Streik? Besetzung? In Griechenland kommt leider Dein Recht zusammen mit dem Dir zur Verfügung stehenden Druckmittel auf die Waage. Du hast um so mehr Recht, je mehr Druck Du ausüben (oder “dienstbar sein”) kannst. Und das sehen wir permanent um uns herum. Somit befürchte ich sehr, dass die übertriebenen Beträge der FAP nicht nur einfach der Tropfen, der das Glas zum Überlaufen bringt, aber die “Ungeschicklichkeit” seien werden, die das Glas vom Tisch stößt … .

Quelle: Protagon
Deutsche Übersetzung: Griechenland-Blog

Immobilienbesitzer in Griechenland können Steuern nicht zahlen

29. Januar 2013 / Aktualisiert: 23. April 2013 / Aufrufe: 2.638 Keine Kommentare

Mehr als die Hälfte der Eigentümer von Immobilien in Griechenland erklären, 2013 die in Zusammenhang mit ihrem Eigentum fälligen Steuern nicht zahlen zu können.

Laut einer aktuellen demoskopischen Erhebung der Kapa Research, die am 26 Januar 2013 auf der Konferenz des Panhellenischen Verbands der Immobilieneigentümer (POMIDA) präsentiert wurde, erklärt einer von zwei Bürgern, 2013 die Steuern auf die Immobilien nicht zu zahlen vermögen und versuchen werden, entweder Immobilien sogar auch unter deren “objektorientiertem” (sprich nach dem offiziellen System der objektbezogenen Wertbestimmung festgesetzten) Wert zu verkaufen oder sich Geld zu leihen, um den strafrechtlichen Sanktionen zu entgehen, die für die Schuldner des Fiskus vorgesehen sind.

Konkret erreicht laut der in Rede stehenden Erhebung der Anteil der Befragten, die einschätzen, in diesem Jahr nicht die Immobiliensteuern (FAP, “Abzocke” / EETIDE, Einkommensteuer usw.) zu zahlen vermögen werden, rund 54%, während weitere 32% erklären, ihren Verpflichtungen wahrscheinlich zu entsprechen, ohne sich jedoch sicher zu sein.

Steuerfalle führt zu Verkauf, Kredit oder Pfändung

Den Immobilienbesitzern, die zukünftig die ihnen auferlegten Steuern nicht zu zahlen vermögen, werden sich entscheiden müssen, eine Immobilie – sei es auch unter deren objektbezogenem Wert – zu veräußern, sich auf irgend eine Weise Geld zu leihen oder aber die Immobilien vom Fiskus beschlagnahmen zu lassen.

Die Schwierigkeiten waren bereits seit den vergangenen Jahren sichtbar, da auf die Frage, welche Steuern sie in den letzten drei Jahren zahlten, 9,3% der Eigentümer das Unvermögen zur Entrichtung der Immobilien-Sonderabgabe (“Abzocke” bzw. EETIDE) erklären, 8,1% antworten, die Vermögenssteuer (FAP) 2010 nicht zahlen zu können, und 5,1% geben an, die “Einheitliche Immobilienabgabe” (ETAK) des Jahres 2009 nicht entrichten zu können.

Je nach Kategorie sind außerdem 5% – 7% zu Regulierungen geschritten, um ihren steuerlichen Verpflichtungen entsprechen zu können. Speziell bezüglich der “Abzocke” erklären 65% der befragten, die Abgabe zwar gezahlt zu haben, jedoch unter Schwierigkeiten.

Aufzeigend ist auch, dass 54% der Eigentümer kein Einkommen aus ihren Immobilien erzielen und nur Steuern zahlen. Ebenfalls wendet einer von vier Immobilienbesitzern über 30% der Einkommen aus Mieten für die Bezahlung der Vermögenssteuern (außerordentliche Abgaben, ETAK, FAP, EETIDE) auf, wobei die – ab 2013 sogar ohne jeglichen Freibetrag ab dem ersten Euro fällig werdende -  Einkommensteuer noch nicht einmal berücksichtigt ist.

Weitere signifikante Erkenntnisse aus der Erhebung sind:

  • Die Krise auf dem Mietmarkt hat hauptsächlich die gewerblichen Immobilien, aber auch die Wohnungen getroffen. Von den Eigentümern gewerblicher Räumlichkeiten haben 24,7% leer stehende / freie Immobilien, während der entsprechende Anteils sich bei den Wohnung bei 12% bewegt.
  • Allgemein ist auch der Rückgang der Einkommen aus der Nutzung von Immobilien. 24,3% der Befragten erklären, in den beiden letzten Jahren seien die Einkommen aus Immobilien “sehr” gesunken, 60,4% geben an “beachtlich” und 14,1% “wenig”. 99,1% der Eigentümer erlitten also einen mehr oder weniger signifikanten Rückgang ihres Einkommens.
  • Die überwältigende Mehrheit (über 80%) der Eigentümer ist zu Mietsenkungen geschritten, die sich im Durchschnitt bei 25% bewegen, während sich der Anteil jener, die erklären, die Mieten mit Verzögerung eingenommen zu haben, auf über 50% gestaltet.
  • Überwältigend (82,7%) ist ebenfalls der Anteil derjenigen die erklären, die Vermietung von Immobilien sei eine Aktivität, die Verluste und keine Gewinne abwirft, während mehr als die Hälfte erachtet, es sei vorteilhafter, eine Wohnung zu mieten, als über eine eigene zu verfügen.
  • 30% der Eigentümer erachten, der “objektbezogen” festgestellte Wert ihrer Immobilien sei höher als der Marktwert, während 22% meinen, die “objektbezogenen” Preise haben mit den Marktpreisen gleichgezogen. 11% haben bereits Immobilien unter und 6% zu dem “objektbezogen” bestimmten Wert zu verkaufen versucht.
  • Einer von vier Kreditnehmern zahlt die Raten seines Kredits nicht fristgemäß, während der Anteil jener, die einschätzen, ihren Kredit in Zukunft nicht zu bedienen vermögen werden, sich auf 48% gestaltet.
  • Auf Basis des Musters der Erhebung hochgerechnet sind 81,8% der Bevölkerung Eigentümer irgendeiner – für Wohnzwecke oder gewerblich genutzten – Immobilie.
  • Bei 13% der Eigentümer liegt irgend eine Form baulicher Verstöße vor. Von diesen sind weniger als die Hälfte (46,5%) zu dem Verfahren der “Regulierung” (sprich rückwirkenden Legalisierung) geschritten. All jene, die es nicht getan haben, verlangen unter anderem niedrigere Geldstrafen, eine dauerhaftere Legalisierungslösung und niedrigere Architekten-Honorare, um voranzuschreiten.
  • 63% der Eigentümer haben ihr Vermögen überhaupt nicht versichert, hauptsächlich unter Berufung auf die Kosten.
  • Was den POMIDA betrifft, ist seine “Wiedererkennbarkeit” hoch (61,3% erklären, ihn zu kennen) und 51% haben eine positive oder sehr positive Meinung über den Verband.

Abschließend sei angemerkt, dass die demoskopische Erhebung telefonisch an einem Muster von 1.414 Personen aus dem ganzen Land durchgeführt wurde.

(Quelle: Voria)

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Steuergewitter für Immobilienbesitzer in Griechenland

7. Januar 2013 / Aktualisiert: 23. April 2013 / Aufrufe: 3.030 5 Kommentare

Mit einem wahren Sturm von Immobiliensteuern und Abgaben will das Finanzministerium in Griechenland von den Immobilienbesitzern 3,2 Mrd. Euro eintreiben.

Die Eigentümer von Immobilien erweisen sich ein weiteres Mal als die leichte Beute für die Eintreibung zusätzlicher Steuern und die Stützung des Staatshaushalts. Das Immobilienvermögen der Griechen wird in die Pflicht genommen werden, einen großen Teil der volkswirtschaftlichen Angleichung zu decken, und die fortwährenden “Briefchen” des Finanzamts werden eine ungeheure Belastung für die Haushalte verursachen.

Die Steuerpflichtigen mit Immobilienvermögen in Griechenland werden in diesem Jahr an das Finanzamt Steuern und Abgaben zu entrichten haben, die insgesamt 3,2 Mrd. Euro tangieren werden. Fast jeden Monat sowie auch Ende des Jahres werden die Eigentümer zumindest eine Steuer für die in ihrem Besitz befindlichen Immobilien zahlen, was beweist, dass die Immobilienbesitzer die besten Kunden des Finanzamts sind.

FAP, EETIDE und neue einheitliche Immobiliensteuer

Die steuerlichen “Schläge” für die Immobilienbesitzer werden kontinuierlich sein, da mit Abschluss der Versendung der Bescheide der Immobilien-Vermögenssteuer (FAP / FMAP – siehe FMAP – Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland) für 2010 im Februar 2013 die Bescheide über die gleichzeitige Entrichtung der Vermögenssteuer für 2011 und 2012 zum Versand kommen werden. Bis April oder Mai 2013 werden die Immobilienbesitzer die restlichen verbliebenen Raten der – sich formal auf das Jahr 2012 beziehenden – außerordentlichen Immobilien-Sonderabgabe EETIDE (“Abzocke” – siehe Neue Sonderabgabe auf Immobilien in Griechenland) entrichten, die weiterhin mit den Stromrechnungen der DEI kommen wird. Im zweiten Halbjahr 2013 werden die Immobilienbesitzer dann die neue einheitliche Immobiliensteuer zahlen, die fortan auch auf alle außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Landstücke (einschließlich landwirtschaftlicher Nutzflächen!) und Immobilien erhoben werden wird.

Unter dem Strich werden die Immobilienbesitzer innerhalb des Jahres 2013 also mehrfach zur Kasse gebeten. Zu diesen Steuern ist weiter hinzuzurechnen, dass die “Mini”-Vorlage zum Steuergesetz zusätzliche Steuerbelastungen für die Steuerpflichtigen bringt, welche Einkommen aus Mieten erzielen, und außerdem bei den Übereignungen von Immobilien eine (neue) Besteuerung des Wertzuwachses mit einem Satz von 20% zu Lasten des Verkäufers vorsieht.

Die von den Immobilienbesitzern 2013 zu begleichende Steuer-”Rechnung” umfasst:

  • Immobilien-Vermögenssteuer (FAP) des Jahres 2010.
    Ungefähr 200.000 Steuerpflichtige, die am 01 Januar 2010 Gebäude und innerhalb von Bebauungsplänen gelegene Grundstücke mit einem “sachbezogenen” Gesamtwert von über 400.000 besaßen, werden aufgefordert, die FAP des Jahres 2010 zu entrichten. Die ersten FAP-Bescheide des Jahres 2010 sind bereits an ungefähr 140.000 Steuerzahler verschickt worden, wobei die ursprünglich am 31 Dezember 2012 auslaufende Frist für die Entrichtung der ersten Rate bis zum am 31 Januar 2013 verlängert wurde..
  • Zweifache Immobilien-Vermögenssteuer für 2011 und 2012.
    Ungefähr 500.000 Steuerpflichtige, die am 01 Januar 2011 und am 01 Januar 2012 Gebäude und innerhalb von Bebauungsplänen gelegene Grundstücke mit einem “sachbezogenen” Gesamtwert von über 200.000 Euro besaßen, werden ab Februar 2013 einen einheitlichen Steuerbescheid erhalten, der die FAP für 2011 und 2012 umfasst. Es wird in Erwägung gezogen, dass die Steuer in bis zu 10 Raten bis Ende 2013 entrichtet wird.
  • Immobilien-Sonderabgabe.
    Mehr als 5 Millionen Haushalte werden aufgefordert sein, innerhalb der ersten fünf Monate des Jahres 2013 die zwei oder drei letzten Raten der Sonderabgabe auf elektrifizierte Gebäude (EETIDE) zu entrichten, welche sie 2012 besaßen oder inne hatten. Zur Entrichtung der Abgabe ist grundsätzlich der Eigentümer der jeweiligen Immobilie verpflichtet, auf Grund der Erhebung über die Stromrechnungen sind jedoch in der Praxis gegebenenfalls zuerst einmal die Mieter in die Pflicht genommen.
  • Einheitliche Immobilien-Vermögenssteuer für das Jahr 2013.
    Für das Jahr 2013 ist die Erhebung einer neuen Steuer auf den Besitz immobilen Vermögens vorgesehen, die auf alle Immobilien – sogar auch landwirtschaftlich genutzte Flurstücke – erhoben wird. Diese Steuer wird FAP und EETIDE ersetzen und soll innerhalb des 2. Halbjahrs 2013 erhoben und eingezogen werden.

Besteuerung von Mieteinnahmen ab dem ersten Euro

Um bis zu 900% erhöhte Steuern werden all jene Steuerpflichtigen zu zahlen aufgefordert sein, die ein Einkommen ausschließlich aus Mieten haben, da sie fortan ab dem ersten Euro (also ohne jeglichen Steuerfreibetrag) mit wenigstens 10% besteuert werden.

Gemäß der Vorlage zum Steuergesetz wird die Besteuerung der Einkommen aus Mieten nicht der Staffelung der Einkommensteuer folgen, aber fortan eigenständig mit einem Satz von 10% für Einkommen von bis zu 12.000 Euro und 33% für Einkommen von über 12.000 Euro erfolgen.

Verlierer sind mit dem neuen System die Immobilieneigentümer, die keine anderen Einkommen haben, da sie den Steuerfreibetrag von bisher 5.000 Euro verlieren und ab dem ersten Euro besteuert werden. Die Belastungen für die konkrete Kategorie von Immobilienbesitzern beginnen ab 500 Euro pro Jahr für ein Jahreseinkommen von bis zu 12.000 Euro. Für höhere Einkommen aus Mieten erreichen die zusätzlichen Steuern bis zu 1.820 Euro pro Jahr.

20%-ige Wertzuwachssteuer zu Lasten der Immobilienverkäufer

Den griechischen Immobilienmarkt erwartet ein neuer starker Schock, da ab dem 01 Januar 2013 alle durchgeführten Übertragungen von Immobilien fortan doppelt, nämlich gleichzeitig mit der Wertzuwachssteuer und der Transaktionssteuer besteuert werden. Bei jedem Immobiliengeschäft ist also der Verkäufer verpflichtet, eine Wertzuwachssteuer mit einem Satz von 20% zu zahlen, während der Käufer mit der Immobilien-Transaktionssteuer belastet wird.

Von der doppelten Besteuerung bei den Verträgen über die Übereignung von Gebäuden, Grundstücken und Flurstücken in Kombination mit der Angleichung der nach dem System der “sachwertorientierten Wertbestimmung” festgesetzten Immobilienwerte wird erwartet, dass sie die Lage auf dem Immobilienmarkt, der bereits von der anhaltenden wirtschaftlichen Krise gebeutelt – sprich weitgehend zusammengebrochen – ist, noch mehr verschlechtern wird.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass laut bisher bekannt gewordenen Szenarien unter anderem auch die Möglichkeit einer Befreiung von der neuen Steuer unter gewissen Voraussetzungen – wie beispielsweise bei einem Verkauf nicht vor Ablauf eines bestimmten Zeitraums ab dem Erwerb einer Immobilie – erwogen wurde, derzeit jedoch noch keinerlei endgültige Informationen bekannt sind.

(Quelle: Imerisia)

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Areopag billigt Immobilienabgabe in Griechenland per Stromrechnung

20. Dezember 2012 / Aufrufe: 629 1 Kommentar

Der Oberste Gerichtshof in Griechenland billigte aus Gründen des öffentlichen Interesses die heftig umstrittene Einziehung der Immobilien-Sonderabgabe per Stromrechnung.

Die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI wird regulär darin fortfahren, die außerordentliche Immobilienabgabe – die sogenannte “Abzocke” – mittels der Stromrechnungen einzuziehen, jedoch wird das Unternehmen den Verbrauchern, welche die Abgabe nicht zahlen, nicht den Strom abschalten dürfen. Dies beschloss gestern (19 Dezember 2012) der dreiköpfige Richterrat des Obersten Gerichtshofs (Areopag) und folgte damit praktisch einem bereits im Mai 2012 ergangenen Beschluss des Senats des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE).

Die Richter gaben damit dem Antrag des griechischen Finanzministers Giannis Stournaras statt, das jüngst verkündete Urteil der mehrsitzigen Kammer des Landgerichts Athen auszusetzen, mit dem die Einziehung der Immobilienabgabe (EETIDE) mittels der Stromrechnungen der DEI für rechtswidrig befunden wurde.

Es sei daran erinnert, dass der Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) geurteilt hatte, die EETIDE stehe nicht der Verfassung und dem ersten Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen. Parallel hatten die Richter des Verwaltungsgerichtshofs den Beschluss des Staatssekretärs des Finanzministeriums (der die Abgabe auferlegt) zu dem Teil annulliert, in dem er die Unterbrechung der Stromversorgung für jeden vorsieht, der die EETIDE nicht entrichtet.

Gefährdung der volkswirtschaftlichen Zielvorgaben

Der dreiköpfige Richterrat des Areopags, mit Areopag-Richter Panagiotis Roumpis als Vorsitzenden und den Areopag-Richtern Georgios Sakkas und Dimitra Yfanti als Mitglieder, gab dem Antrag des Herrn Stournaras statt und setzte das strittige Urteil der mehrsitzigen Kammer des Landgerichts Athen aus, welches der DEI untersagte, die umstrittene Abgabe mittels der Stromrechnungen einzuziehen.

Die drei Areopag-Richter befanden, dass aus der Umsetzung des Beschlusses des mehrköpfigen Landgerichts “für den griechischen Fiskus als wahren Berechtigten und die DEI SA als nicht berechtigte Prozesspartei die Gefahr eines Schadens auftreten wird, der nicht leicht zu beseitigen sein wird, da mit der nicht sofortigen Entrichtung der EETIDE mittels der DEI die Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele des Hilfsprogramms von EU / EZB / IWF für Griechenland sowohl für 2012 als auch für 2013 einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wird“.

Daraufhin gaben die Areopag-Richter dem Antrag des Finanzministers Giannis Stournaras in diesem Zweig statt.

Strafbewehrtes Verbot der Stromabschaltung bleibt in Kraft

Obwohl Finanzministerium und DEI mit ihren Anträgen nicht die Aussetzung des Zweigs des erstinstanzlichen Urteils verlangt hatten, der sich auf die Abschaltung des Stroms und die Pönalien bezieht, setzten die Richter des Areopags das erstinstanzliche Urteil in jenem Teil nicht aus, der einerseits die DEI verpflichtet, “den Verbrauchern, welche die Elektrifizierungsabgabe nicht entrichten, nicht den Strom abzuschalten“, und andererseits auch nicht jene Bestimmung des erstinstanzlichen Urteils “über die Androhung einer Geldstrafe für ihre Verletzung je Verbraucher und Tag ihrer Missachtung“.

Wenn also die DEI zu einer Stromabschaltung schreitet, ist sie verpflichtet, wie in dem erstinstanzlichen Urteil vorgesehen jedem Verbraucher für jeden Tag der Abschaltung den Betrag von 300 Euro als Pönale zu zahlen.

Dieser Beschluss des dreiköpfigen Richterrats des Areopags ist gültig, bis ein endgültiges Urteil über den Antrag des Herrn Stournaras ergehen wird, der die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils verlangt. Dieser Antrag wird am 22 März 2013 vor dem Areopag verhandelt werden.

Finanzminister und DEI führen Bevölkerung in humanitäre Krise

Finanzminister Giannis Stournaras erklärte: “Es ist offensichtlich, dass ich den Beschluss des Areopags respektieren werde. Das Problem bezieht sich außerdem auf die nächsten sechs Monate, weil danach die EETIDE in die einheitliche Immobiliensteuer integriert werden wird. Das Finanzministerium hat dem Höchsten Gericht die zwingenden Gründe öffentlichen Interesses unterbreitet, welche erfordern, dass das System der Einziehung der EETIDE mittels der DEI nicht gestört wird. Und für die Bürger ist darüber hinaus die Zahlung mittels der DEI und nicht bei den Finanzämtern einfacher, weil letzteres größere Strapazen bedeutet“.

Das Beharren des Herrn Stournaras, die “Immobilien-Abzocke” zusammen mit dem Strom auf den Rechnungen der DEI einzuziehen, führt in Kombination mit den vernichtenden Erhöhungen beim Strompreis in eine reale humanitäre Krise, in dem für unser Volk härtesten Winter der letzten Jahrzehnte“, betont in einer Bekanntmachung die Pressestelle der SYRIZA-Partei bezüglich der “Abzocke” der DEI.

Weiter merkt sie an “der Minister und die Drei-Parteien-Regierung möchten inmitten des Frostes schutzlose Menschen sehen, des Grundgutes der Elektrifizierung zu entbehren” und fügt hinzu “wir müssen sie stoppen. Sie sind gefährlich“.

(Quelle: in.gr)

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Strafanzeige gegen Finanzminister in Griechenland

13. Dezember 2012 / Aufrufe: 342 1 Kommentar

Gegen den Finanzminister in Griechenland wurde wegen seines Beharrens auf der für rechtswidrig befundenen Einziehung der Immobilien-Sonderabgabe Strafanzeige erstattet.

Die parlamentarische Fraktion der rechtsradikalen Chrysi Avgi erstattete am vergangenen Dienstag (11 Dezember 2012) gegen den Finanzminister Giannis Stournaras Strafanzeige bezüglich dessen Anweisung an die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI, die Einziehung der außerordentlichen Immobilien-Sonderabgabe (EETIDE) fortzusetzen, obwohl diese Praxis jüngst mit einem (vollstreckbaren!) Landgerichtsurteils für verfassungswidrig befunden und strafbewehrt untersagt wurde.

Die rechtswidrige Intervention Stournaras zur Einziehung der Immobilien-Sonderabgabe offenbart den Vorsatz der Koalitionsregierung, den griechischen Staat aufzulösen und ihn in ein Protektorat der Zinswucherer zu verwandeln“, betont die Chrysi Avgi und erklärte unter anderem in ihrer Bekanntmachung: “All jene, die das griechische Volk zur Armut verurteilt haben, sollen endlich auch die strafrechtliche Verantwortung ihrer Handlungen akzeptieren.

Konkret beschuldigt die Chrysi Avgi in ihrer Anzeige Finanzminister Stournaras der Ermunterung zur Vollziehung eines Vergehens, Anstiftung zur Missachtung eines gerichtlichen Urteils und Anstiftung zur Pflichtverletzung” und fordert die strafrechtliche Verfolgung des namentlich Angezeigten und aller anderen Mitverantwortlichen wegen der Straftaten der Artikel 186, 261, 259, 244, 232A, 46 und 263Α des griechischen Strafgesetzbuchs.

(Quelle: in.gr)

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