FMAP – Jährliche Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland
Ab Anfang 2010 werden Immobilien in Griechenland anstatt mit der bisherigen Einheitsabgabe ETAK wieder mit der progressiven Grundsteuer FMAP besteuert. Offshore-Gesellschaften müssen fortan sogar eine jährliche Grundsteuer in Höhe von 10 Prozent entrichten.
Wie bereits im vergangenen Jahr für den Fall des Wahlsieges der PASOK-Partei angekündigt, werden Immobilien in Griechenland seit Anfang 2010 anstatt mit der unter der vorherigen Regierung beschlossenen jährlichen “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) wieder mit einer progressiven Besitz- bzw. Grundsteuer (FMAP) besteuert. Der Grundsteuer-Freibetrag für natürliche Personen beläuft sich derzeit auf 400.000 Euro, darüber hinaus kommt die bis auf weiteres geltende nachstehende progressive Staffelung zur Anwendung:
| Immobilienvermögen (€) | Jährlicher Steuersatz |
| Bis 400.000 | 0% |
| 400.001 – 500.000 | 0,1% |
| 500.001 – 600.000 | 0,3% |
| 600.001 – 700.000 | 0,6% |
| 700.001 – 800.000 | 0,9% |
| 800.001 – 5.000.000 | 1,0% |
| Über 5.000.000 | 2,0% |
Maßgeblich ist wie gesagt nicht der reale, sondern der nach dem System der “sachwertorientierten” (sprich fiktiven) Wertermittlung festgestellte Wert des Immobilienvermögens. Es sei angemerkt, dass der Steuersatz in Höhe von 2% für Immobilien mit einem Wert ab 5 Millionen Euro im Rahmen der Anfang März verkündeten Sparmaßnahmen in Griechenland beschlossen wurde.
Ebenfalls sei angemerkt, dass mit Wirkung ab Januar 2010 der Steuersatz auf alle im Besitz sogenannter “Offshore-Gesellschaften” befindlicher Immobilien von bisher 3% auf 10% erhöht wurde, jedoch parallel die (zeitlich befristete!) Möglichkeit geboten wird, die betroffenen Immobilien zu vergünstigten Konditionen auf natürliche Personen umschreiben zu können.
Weitere Informationen bietet der Artikel FMAP – Grundsteuer in Griechenland.













Letzte Kommentare