Archiv

Artikel Tagged ‘bestechung’

Korruption im Obdachlosenzentrum Athen in Griechenland

24. Juli 2011 / Aufrufe: 178 4 Kommentare

In Griechenland wurden gegen Funktionäre des Obdachlosenzentrums der Stadtgemeinde Athen Verfahren wegen passiver Korruption, Pflichtverletzung und Geldwäsche eingeleitet.

Mit der Justiz konfrontiert sehen werden sich der Präsident und der Direktor des Obdachlosenzentrums der Stadtgemeinde Athen. Letzterer hatte Geld von einem Lieferanten für Fertiggerichte Geld verlangt, damit dessen Unternehmen bei zukünftigen Ausschreibungen von Belieferungsverträgen, aber auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber dem Unternehmen Vorteile gewährt werden.

Nachdem ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde, werden der Präsident und der Direktor des Obdachlosenzenztrums der Gemeinde Athen der fortgesetzten passiven Bestechung, der Pflichtverletzung sowie auch der Geldwäsche beschuldigt. In den selben Fall ist auch ein 43-jähriger Mitarbeiter des Präsidenten verwickelt.

Die Polizeibeamten des Departments für interne Angelegenheiten nahmen in Kifisia den Direktor fest, während der Präsident und sen 43-jährige Mitarbeiter nicht verhaftet wurden, weil die Beschuldigungen gegen sie außerhalb der Schnellgerichtsfristen erfolgten. Der Fall wurde aufgedeckt, nachdem der Oberbürgermeister von Athen den Leiter der griechischen Polizei (ELAS) informiert hatte.

Wie die Untersuchung ergab, zeigte am 16. Juli 2011 der 45-jährige Generaldirektor des privaten Fertiggericht-Unternehmens, das über vier Jahre das Obdachlosenzentrum mit Mahlzeiten für die abendliche Beköstigung der Obdachlosen belieferte, bei der Abteilung für interne Angelegenheiten an, dass der Direktor des Zentrums von ihm 10.000 Euro verlangte, um in Zukunft in Zusammenhang mit den Ausschreibungen von Belieferungen, aber auch bezüglich der Schulden der Gemeinde an sein Unternehmen bevorzugt behandelt zu werden.

Vor wenigen Monatensoll der 45-Jährige Direktor des Lieferunternehmens dem Direktor des Obdachlosenzentrums bereits andere 7.500 Euro gegeben haben.

Provision für Freigabe geschuldeter Gelder

Parallel verlangten laut der Anzeige des Direktors der Lieferunternehmens der Präsident des Obdachlosenzentrums und sein 43-jährigen Mitarbeiter vor wenigen Tagen, ihnen 10% der Verbindlichkeiten der Stadtgemeinde an sein Unternehmen in Höhe von 406.000 Euro zu entrichten, um die dem Unternehmen geschuldeten Gelder freizugeben. Wie jedoch der Direktor des Lebensmittelunternehmens anführte, verweigerte er so etwas.

Am Abend des Donnerstag (22. Juli 2011) vereinbarte der 45-jährige auf Anweisungen, die ihm von den Polizeibeamten erteilt wurden, mit dem Direktor des Obdachlosenzentrums ein Treffen an einer Nebenstraße der Nationalstraße Athen – Lamia in Höhe bei Kifisia, wo er ihm einen 10.000 Euro enthaltenden Umschlag übergab. Als der Amtsträger der Gemeinde Athen den Umschlag entgegen nahm. schritten die Polizeibeamten ein und verhafteten ihn. Der Festgenommene wird dem Staatsanwalt des Strafgerichts Athen vorgeführt werden..

(Quelle: in.gr)

Steuer-Rambos in Griechenland wegen Bestechung verhaftet

17. Mai 2011 / Aufrufe: 291 2 Kommentare

In Griechenland wurden wieder einmal Beamten des Sonderdezernats zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wegen passiver Bestechung festgenommen.

Am Montagnachmittag (16.05.2011) wurden in Athen von Polizeibeamten der Abteilung für interne Angelegenheiten drei Beamten des – dem griechischen Finanzministerium unterstehenden – Sonderdezernats für Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität (YpEE, vormals SDOE, im Volksmund als “Steuer-Rambos” tituliert) mit der Beschuldigung der passiven Bestechung festgenommen.

Konkret handelt es sich um drei Männer (zwei 45-Jährige und einen 48-Jährigen), gegen die ein Strafverfahren wegen gemeinschaftlich und gewohnheitsmäßig ausgeübter passiver Beamtenbestechung (Schwerverbrechen) sowie auch des gemeinschaftlich ausgeübten Versuchs der Erpressung eingeleitet wurde. In die Anklage gegen den 48-Jährigen wurde zusätzlich auch die Straftat des illegalen Besitzes und Führens einer Waffe aufgenommen, da in seinem Besitz eine Pistole mit einem Magazin und einer Patrone gefunden wurden.

Wie von der griechischen Polizei (ELAS) bekannt gegeben wurde, begaben sich die konkreten Beamten zu einem Unternehmen (Reifendienst) in Ägaleo und forderten von der Inhaberin auf erpresserische Weise den Betrag von 1.000 Euro, um (nur) die geringstmöglichen Geldstrafen für (Steuer-) Vergehen festzustellen.

Erpresste Unternehmerin schaltete Dezernat für interne Angelegenheiten ein

Die Inhaberin des Unternehmens schaltete jedoch die Abteilung für interne Angelegenheiten ein, woraufhin die entsprechenden Geldscheine markiert wurden, die sie im weiteren Verlauf den “Steuer-Rambos” übergab. Letztere wurden dann beim Verlassen des Betriebs festgenommen und die markierten Geldscheine bei einem der Täter – konkret dem 48-jährigen Beamten – gefunden.

Wie sich aus den polizeilichen Ermittlungen ergab, hatten die selben Beamten das konkrete Unternehmen auch bereits vor etwa zehn Tagen aufgesucht und auf die selbe Weise Geld gefordert und erhalten, um als Gegenleistung die geringstmöglichen Geldstrafen für festgestellte Steuervergehen zu verhängen. Bei den anschließenden Haussuchungen wurden ein erheblicher Geldbetrag in bar in der Wohnung des verhafteten 48-Jährigen sowie auch ein luxuriöser PKW gefunden und beschlagnahmt.

Seitens des Finanzministerium wurde bekannt gegeben, dass bereits “Verwaltungsmaßnahmen ergriffen wurden und ein Disziplinarverfahren folgen werde“, sowie auch ausdrücklich betont, dass “die Führung des Finanzministeriums entschlossen ist, in Fällen des deliktischen Verhaltens von Beamten keinerlei Toleranz zu zeigen, die entsprechenden Bestrafungen zu verhängen und unerbittlich gegen jedes Phänomen der Korruption innerhalb der Behörden des Finanzministeriums vorzugehen“.

Es sei angemerkt, dass gemäß den Bestimmungen des neuen griechischen Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung für derartige Straftaten speziell im Fall von Beamten des Finanzministeriums unabhängig von dem strittigen Betrag (also praktisch bereits ab nur einem Euro) bis zu 10 Jahre Haft und auch die Möglichkeit zur sofortigen vorläufigen Inhaftierung vorgesehen ist.

(Quelle: in.gr / 16.05.2011)

Festnahmen wegen Beamtenbestechung und Erpressung in Griechenland

10. Juni 2010 / Aufrufe: 161 Keine Kommentare

Der Dienststellenleiter des Forstamtes Lavrio in Griechenland wurde von Polizeibeamten des Dezernats für interne Angelegenheiten wegen Bestechung und Erpressung verhaftet.

Wie von der Leitung der Polizei bekannt gegeben wurde, zeigte bei der Dienststelle für interne Angelegenheiten der griechischen Polizei ein Rentner an, dass der Leiter des Forstamtes Lavrio 1.000 Euro von ihm verlange um eine Bescheinigung über die Charakterisierung eines dem Rentner gehörenden Landstücks in Keratea auszustellen.

Nachdem ein entsprechender Geldbetrag von der Polizei markiert worden war, begab sich gestern (09. Juni 2010) der Rentner in Begleitung eines Polizeibeamten in Zivilkleidung in das Büro des Leiters des Forstamts von Lavrio und händigte ihm dort den verlangten Betrag aus. Kurz darauf wurde der Beamte des Forstamts verhaftet. Bei der Leibesvisitation des Festgenommenen wurden jedoch nur 300 Euro bei ihm gefunden. Im weiteren Verlauf gestand der Verhaftete ein, die übrigen 700 Euro in den Toilettenräumen des Verwaltungsgebäudes versteckt zu haben, wo der Betrag dann auch von den Polizisten gefunden wurde. Der verhaftete Dienststellenleiter des Forstamts wurde dem Staatsanwalt überstellt.

Festnahmen wegen Bestechung und Erpressung auch in Rethymnos

Ebenfalls am Mittwoch, dem 09. Juni 2010, verhafteten im Kampf gegen die Korrruption Polizeibeamte der Abteilung für interne Angelegenheit der Abteilung der Kriminalpolizei Rethymnos den Leiter der Dienststelle des Gesundheitsamtes der Präfektur Rethymnos, welcher der Erpressung, passiven Bestechung und Pflichtverletzung beschuldigt wird, eine der Erpressung und der direkten Beihilfe zur passiven Bestechung beschuldigte 46-jährige Ingenieurin sowie einen der direkten Beihilfe zur passiven Beamtenbestechung beschuldigten Privatmann.

Auch hier wurde ein als Anzahlung vorgesehener Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro gekennzeichnet, den die Eigentümer eines Geschäftes der Ingenieurin in deren Büro aushändigten und von ihr eine Akte in Empfang nahmen, die außer den übrigen Unterlagen auch einen positiven Bericht des Gesundheitsamts Rethymnos über das Geschäftslokal der in Rede stehenden Eigentümer enthielt.

Die Polizeibeamten schritten ein und verhafteten die Ingenieurin, bei welcher der vormarkierte Geldbetrag befunden und beschlagnahmt wurde. Danach nahmen sie in einem Café in Rethymnos auch den Privatmann fest, der das Geld in Empfang genommen und dem Leiter des Gesundheitsamts Rethymnos überbracht hätte.

Anschließend erfolgte im Gesundheitsamt Rethymnos eine Durchsuchung. Dabei wurde festgestellt, dass die Akte des Ladenlokals auf Intervention des Dienststellenleiters von einer Beamtin bearbeitet worden war, die er angewiesen hatte, den einschlägigen positiven Bericht aufzusetzen – allerdings ohne dass letztere eine Inspektion vor Ort durchführt, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Weil die Frist für ein Schnellverfahren inzwischen verstrichen war, wurde die wegen Ausstellung einer unwahren Bescheinigung mitangeklagte konkrete Beamtin nicht verhaftet, sondern ein reguläres Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Aus der Durchsuchung der Archive des Gesundheitsamtes und der durchgeführten Voruntersuchung ging hervor, dass während der Jahre 2008 – 2010 für sechzehn den gesundheitsamtlichen Bestimmungen unterliegenden Geschäfte auf die selbe Weise positive Berichte ausgestellt worden waren. Der verhaftete Leiter des Gesundheitsamtes gestand ein, dass der konkrete Bericht zur Erteilung einer Betriebserlaubnis auf seine Anweisung von der vorstehend angeführten Beamtin angefertigt worden war. Die Verhafteten wurden nebst der zu ihren Lasten angelegten Klageschrift dem Staatsanwalt des Strafgerichts Rethymnos überstellt.

Untersuchung aller Verträge mit Daimler in Griechenland angeordnet

26. März 2010 / Aufrufe: 65 Keine Kommentare

Anlässlich der Aufdeckung des Bestechungs- und Schmiergeldskandals um den Daimler-Konzern wurde in Griechenland die Untersuchung aller direkt und indirekt mit Daimler abgeschlossenen Verträge angeordnet.

Nachdem öffentlich bekannt wurde, dass Daimler in wenigstens 22 Ländern (darunter auch Griechenland) Schmiergelder in Höhe von insgesamt vielen Millionen Dollar an staatliche Amtsträger und Funktionäre gezahlt hatte, um sich staatliche Aufträge zu sichern, ordnete die politische Führung des griechischen Ministeriums für Verkehrs- und Transportwesen die Untersuchung aller Belieferungen an, die in Griechenland entweder direkt durch den Fahrzeughersteller Daimler oder über Tochtergesellschaften des Konzerns erfolgt waren.

Wie in einem Bericht der griechischen Tageszeitung Ta Nea angeführt wird, ist Daimler in Griechenland hauptsächlich über Mercedes nicht nur auf dem Sektor der Luxusfahrzeuge für das Parlament und die Ministerien, sondern auch in Zusammenhang mit Militärfahrzeugen, Lastwagen, Kleinlastwagen, Fahrzeugen zur Personalbeförderung, Wagen der Müllabfuhr, Feuerwehrfahrzeuge und Krankenwagen aktiv, für deren Beschaffung etliche sowohl staatliche als auch kommunale Ausschreibungen erfolgt waren, wie ebenfalls auch für die Reparatur und Wartung dieser Fahrzeuge auf Jahresbasis.

Speziell kaufte laut dem Bericht die griechische Staatsbahn (OSE) von der Daimler-Tochter ADtranz insgesamt 36 Diesellokomotiven. Die ersten 26 Maschinen wurden 1995 (Jahr des Vertragsabschlusses) gekauft und der OSE schrittweise bis 1998 übergeben. 1997 wurden jedoch im Rahmen der programmatischen Vereinbarungen des griechischen Ministeriums für Verkehrs- und Transportwesen von der ADtranz weitere 10 Dieselloks gekauft, die bis Ende 2003 zur Auslieferung kamen. Diese 10 Maschinen waren anfänglich – natürlich mit anderen Fahrgestellen – für das Schmalspurnetz auf der Peleponnes vorgesehen, im weiteren Verlauf wurde die Bestellung jedoch modifiziert, sodass auch diese Lokomotiven für die Normalspur ausgelegt wurden.

Funktionäre der OSE erinnern sich daran, dass diese nach Griechenland gelangten Dieselloks außerordentlich teuer waren, da sie pro Stück mit jeweils 4,5 – 5 Millionen Euro in Rechnung gestellt wurden, gegenüber einem Stückpreis von 3 Millionen Euro, zu dem sie in andere Länder geliefert worden waren. Seitens der OSE wurde dieser erhöhte Preis damals mit dem Umstand gerechtfertigt, dass die 36 nach Griechenland gelieferten Diesellokomotiven “besonderen Vorschriften” entsprachen, welche dem Bahnunternehmen jederzeit den Umbau in Elektrolokomotiven ermöglichten.

Jedenfalls hatte mittels der programmatischen Vereinbarungen des Jahres 1997 die ADtranz entweder alleine oder zusammen mit anderen Gesellschaften auch weitere Aufträge in Griechenland erhalten. Diese Vereinbarungen, welche auf Beschlüssen der Vorstände der Verkehrsträger des Ministeriums für Verkehrs- und Transportwesen basierten, wiesen auch die Genehmigung des überparteilichen Ausschusses des griechischen Parlaments auf.

Eine dieser Vereinbarungen bezog sich auf die Belieferung des Unternehmens der elektrischen Stadtbahn Athen – Piräus (ISAP) mit 120 Zügen, mit einem Gesamtetat von 127,6 Millionen Euro, durch das Konsortium der Griechischen Werften, Siemens und ADtranz. Ebenfalls wird in dem Zeitungsartikel bemerkt, dass zu den Stammkunden der Daimler – Mercedes Benz auch das Athener Nahverkehrsunternehmen ETHEL (Tochtergesellschaft der Athener Verkehrsbetriebe OASA) zählt, dessen Fahrzeugpark etliche Mercedes-Busse umfasst.

Vertreter der Daimler in Griechenland verweigern jedenfalls Stellungsnahmen zu den Bestechungen in den 22 Ländern, zu denen auch Griechenland zählt.

Bestechung, Korruption und Intransparenz in Griechenland

19. November 2009 / Aufrufe: 581 4 Kommentare

Bestechung, Korruption, steuerliche Intransparenz und mangelndes Vertrauen in die Behörden gelten als die grundlegenden Hauptprobleme in Griechenland. Zu diesem Ergebnis kam die PricewaterhouseCoopers (PwC) im Rahmen einer in Kooperation mit der Business-School INSEAD durchgeführten internationalen Untersuchung zur Wirtschaftskriminalität. Laut der Untersuchung schafft die wirtschaftliche Rezession weltweit fruchtbaren Boden für den Anstieg der Gefahren des Wirtschaftsverbrechens.

Bestechung und Korruption

50% der Befragten gaben an, durch ein Wirtschaftsverbrechen geschädigt worden zu sein. Dabei war der ernsthafteste, aber auch häufigste Tatbestand, dem sie dabei begegneten, Bestechung und Korruption.

Andere häufig angeführte und gemäß dem Untersuchungsergebnis ein wesentliches Problem darstellende Formen der Wirtschaftskriminalität waren Unterschlagung von Betriebsmitteln, Geldwäsche und steuerliche Intransparenz.

Auf die Frage “Welche sind Ihrer Meinung nach die Faktoren, die zur Erhöhung des Drucks und der Motivationen zu einem Wirtschaftsverbrechen beitrugen“, gaben die griechischen Befragten im Vergleich zu den Westeuropäern doppelt so oft an, dass “die Ansicht vorherrscht, dass ihre Mitbewerber bestechen, um Verträge zu gewinnen”.

Bestechung und Korruption befinden sich zusammen mit betrügerischen Darlehens- oder / und Kreditanträgen an der Spitze der Liste der Formen der Wirtschaftskriminalität, welchen die griechischen Unternehmer in Zukunft zu begegnen erwarten.

Unwissen und Nichteinhaltung der Verfahrensweisen

39% der Befragten gaben zu, innerhalb der letzten 12 Monate nicht ein einziges Mal die Verfahren zur Bewertung des Betrugsrisikos durchgeführt zu haben.

Erwähnenswert ist, dass fast ein Viertel derjenigen Befragten, welche angaben, durch ein wirtschaftliches Verbrechen geschädigt worden zu sein, dies “zufällig” entdeckt zu haben erklärte, während sehr wenige angaben, dass es von den Behörden entdeckt worden sei. Auf die Frage, zu welchen Schritten sie gegen die Urheber des wirtschaftlichen Verbrechens in ihrem Unternehmen geschritten waren, führten gerade einmal 36% die Kündigung an (wobei auf internationalem Niveau der Anteil bei 85% lag), während 23% gerichtlich vorgingen (international 48%). Ebenfalls beunruhigend ist, dass ungefähr die selben Prozentsätze auch im Vorgehen gegen die Verantwortlichen außerhalb des Unternehmens zu beobachten sind, während ein Anteil von 18% angab, überhaupt nichts unternommen zu haben.

Was Aufdeckung und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität betrifft, ist ebenfalls eine mangelnde Kooperation mit den Behörden zu beobachten. Konkret gaben von denjenigen Befragten, die erklärt hatten, von einem Wirtschaftsverbrechen betroffen gewesen zu sein, nur die wenigsten an, zu gerichtlichen Maßnahmen geschritten zu sein (9%) oder die Behörden über die Urheber innerhalb oder außerhalb des Unternehmens informiert zu haben (14 %).

Fehlendes Vertrauen und mangelnde Kooperation mit den Behörden

Eine der wichtigsten Fragen der Untersuchung bezieht sich auf die gesetzlichen und regulierenden Praktiken gegenüber der Wirtschaftskriminalität. Auch hier bietet Griechenland kein positives Bild. Konkret erachten fast 60% der Befragten den Rechtsapparat und die Regulierungsbehörden als ineffektiv oder wenig effektiv.