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Archiv für die Kategorie ‘Rechtswesen’

Schwarzbau-Regulierung in Griechenland verfassungswidrig

3. Mai 2013 / Aktualisiert: 03. Mai 2013 / Aufrufe: 1.581 4 Kommentare

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland befand das aktuelle Verfahren zur Legalisierung von Schwarzbauten und Bauverstößen für verfassungswidrig.

Informationen zufolge befand der Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) bei einem Musterprozess hinter verschlossenen Türen die Regulierung der Schwarzbauten der “neuen Generation” (sprich aller, die nach dem 31.01.1983 errichtet wurden) mit der “Einfrierung” ihres Abrisses für 30 Jahre – sofern die einschlägige Geldstrafe zu Gunsten der “Grünen Kasse” entrichtet wird – wie ebenfalls auch das gesamte Gesetz N. 4014/2011 für verfassungswidrig. Die offizielle Veröffentlichung des Urteils des Senats des StE wird in den kommenden 1 – 2 Monaten erwartet.

Bis März 2013 waren rund 310.000 “Regulierungen” nach dem N. 4014/2011 abgeschlossen worden und weitere 137.000 Deklarationen befinden sich im Stadium der Bearbeitung. Bisher wurden 801.649 Mio. Euro eingenommen, die ausstehenden Ratenzahlungen betragen etwa 600 Mio. Euro und die zu entrichtenden Geldstrafen aus den in Bearbeitung befindlichen Anträge belaufen sich auf 1.319 Mrd. Euro. Insgesamt geht es also um fast 2,7 Mrd. Euro, mit deren Einnahme der Fiskus gerechnet hatte und die nun verloren zu gehen drohen.

StE beharrt auf “harter” Linie gegen Schwarzbau-Legalisierungen

Spezieller befanden die Richter des Senats des Verwaltungsgerichtshofs bei der in Rede stehenden Sitzung mehrheitlich, dass das Gesetz N. 4014/2011 dem Artikel 24 Absatz 2 der Verfassung entgegen steht, der die Umwelt, die rationale städtebauliche Planung, das Wohnumfeld usw. schützt. Ebenfalls akzeptierten die Richter nicht, dass Gründe des öffentlichen Interesses die Belastung – des bereits sehr belasteten – Wohnumfelds auferlegen und gaben den einschlägigen Annullierungsanträgen statt.

Das Oberste Kassationsgericht hatten Einwohner verschiedener Regionen angerufen, die vertraten, das strittige Gesetz verletzte den Artikel 24 der Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMR). Weiter verlangten sie die Annullierung der Ministerialbeschlüsse, welche die Verfahren der Erhebung der speziellen Gebühr – Geldstrafe und deren Abführung an die “Grüne Kasse” festlegen, den Modus der Einreichung der erforderlichen Unterlagen und Dokumente bestimmen usw.

Parallel stellte der Verwaltungsgerichtshof auch die neue gesetzgeberische Initiative der gegenwärtigen Regierung in Frage, die plant, zu einer Massen-Regulierung ungenehmigter bauten und Baumaßnahmen zu schreiten, indem diese analog zu Umfang und Schwere des Bauverstoßes entsprechenden Kategorien zugeteilt werden.

Ergänzend sei angemerkt, dass die per Definition verbindlich zweckgebundenen – also ausschließlich an die sogenannte “Grüne Kasse” abzuführenden – Strafgelder in der Praxis zur Deckung anderweitiger Defizite verwendet wurden und werden, was ebenfalls von Anfang an einen rechtlichen Ansatzpunkt bot, die “Regulierung” der Schwarzbauten zu kippen.

Tausende Immobilienbesitzer hängen erneut “in der Luft”

Wie juristische Kreise betonen, schafft dieser Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs eine Sackgasse für tausende Bürger, die ihre Schwarzbauten nach Gesetz 4014/2011 regulierten, und verursacht Aufruhr wegen der zigtausend Fälle, in denen in den beiden letzten Jahren Immobilien übereignet und notarielle Akte erfolgten.

Gleichzeitig werden enorme Fragen bei den Bürgern aufgeworfen, die sich den einschlägigen Regelungen des Gesetzes unterworfen haben und erhebliche Geldbeträge für die Legalisierung ihrer Schwarzbauten entrichteten. Fragen stellen sich unter anderem dahingehend ein, ob die Beträge, die für die Legalisierung von Schwarzbauten gezahlt worden sind, erstattet werden, oder ob sich eine Lösung einer anderen Form finden wird.

Die selben juristischen Kreise kommentieren, es müsse ebenfalls berücksichtigt werden, dass auch Honorare an Ingenieure entrichtet worden sind, welche die große Last der Erledigung der Legalisierung auf sich nahmen, und fügen an, dass auf jeden Fall eine umgehende gesetzgeberische Intervention von Seite des Umweltministeriums erfolgen müsse.

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Materielle Dankbarkeitsbezeugung ist in Griechenland keine Bestechung

6. April 2013 / Aufrufe: 1.656 7 Kommentare

Laut einer aufsehenerregenden gesetzlichen Bestimmung stellt in Griechenland eine materielle Leistung als Ausdruck der Dankbarkeit keine Bestechung dar.

Ein Erdbeben auf politischer Ebene, Knirschen im Raum der Justiz, aber auch unbeantwortete Fragen ruft die Enthüllung der Sendung “Reportage” des TV-Senders GR über die Legalisierung der Bestechung hervor! Das unglaubliche Thema wurde in einer Sendung des GR enthüllt, in der das jüngst von dem Parlament verabschiedete Drogengesetz präsentiert wurde.

Aus dem eingehenden Studium des Gesetzes ergab sich, dass mit Artikel 60 / Paragraph 3 die Gesetzgeber Fürsorge trafen, das moralisch versunkene und wirtschaftlich “zerschmetterte” Griechenland noch weiter zu “reduzieren”, da sie die Bestechung (sprich auch das sogenannte “Fakelaki” = Geldbriefchen) legalisierten!

Materielle Leistung als Ausdruck der Dankbarkeit ist keine Bestechung

In dem konkreten Artikel lautet es charakteristisch, “die einfache materielle Leistung zwecks des Ausdrucks der Dankbarkeit stellt keine Bestechung dar“.

Die Fragen, welche das Justizministerium, aber auch das Megaro Maximou (Anmerkung: gemeint ist der Regierungssitz) zu beantworten haben, sind viele:

  • Wer ist der Inspirator der konkreten Verordnung und auf was zielte er ab?
  • Was bedeutet “einfache materielle Leistung” und wie wird diese definiert?
  • Wie ist es möglich, dass in einem Land, das angeblich wünscht, dass die Korruption und der Filz bekämpft, aber auch die Steuerhinterziehung eingedämmt wird, die Bestechung und die “Geschäfte” außerhalb der steuerlichen Kontrolle legalisiert werden?

Justizdiener sind von den Socken

Staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Kreise bringen nicht nur ihre Verwunderung über die konkrete Bestimmung zum Ausdruck, sondern sprechen unverblümt von einer Legalisierung der Bestechung. Sie stellen sogar offen die Frage, wie es möglich ist, dass etwas Derartiges in einem Moment legalisiert wurde, wo in dem selben Gesetzentwurf signifikante Bestimmungen zur Bekämpfung der Korruption eingeführt wurden, wie beispielsweise “der Betrieb eines Staatsanwaltsbüros zur Bekämpfung der Korruptions-Verbrechen“.

Laut gerichtlichen Quellen gibt die konkrete Bestimmung der Mehrheit der Personen, welche in Vorgänge der aktiven oder passiven Bestechung verwickelt sind, das Recht, der Beschuldigung der Annahme von Bestechungsgeldern auf der Hand liegend damit zu begegnen, sich auf eine materielle Leistung “zum Ausdruck der Dankbarkeit” zu berufen!

Wie sie sogar anfügen, besonderen Eindruck ruft die Tatsache hervor, dass auch der Zeitpunkt unbestimmt bleibt, zu dem die … “Dankbarkeit” auf materielle Weise zum Ausdruck gebracht wird. Einfach gesagt kann – wie sie kommentieren – als Ausdruck der “Dankbarkeit” das Geldbriefchen an den Arzt vor dem chirurgischen Eingriff, aber auch der bekannte “Beschleunigungszuschlag” (umgangssprachlich “grigorosimo”) an den Beamten des Bauamts betrachtet werden!

Mit diesen Logiken kehren wir zu der Mentalität zurück, die uns in die heutige Erniedrigung geführt hat. Wie damals, als gewisse Personen öffentlich die kleinen Geschenke legalisierten und die Beschleunigungsgebühr belohnten.

Es sei daran erinnert, das die konkrete Logik mittels der Erklärungen des Andreas Papandreou im Jahrzehnt der 80er Jahre an den damaligen Spitzenfunktionär der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI), Dimitris Mavrakis, regierte, also damals, als letzterer sich 500 Millionen Drachmen einstrich und der ehemalige Premierminister die historische Phrase äußerte: “… mag er sich ein kleines Geschenk machen, aber nicht gleich 500 Millionen!

Ein ähnlicher “Spruch” verlautete auch im Juni 2005 aus dem Mund des ehemaligen Staatssekretär des Finanzministeriums, Adam Regkouzas, der im Gespräch mit Finanzbeamten gesagt hatte: “Ich bitte sie völlig freundlich und völlig nachsichtig, die Beschleunigungsgebühr von allein einzuschränken und zu senken.” (!)

Leider wurden im Griechenland der Krise 2013 diese … Epoche machenden Aussprüche fortan zu Gesetzen des Staates!

(Quelle: Zougla.gr)

Die Justiz in Griechenland und Attila 3

4. April 2013 / Aufrufe: 695 5 Kommentare

Laut Analysen der Laiki Bank in Zypern beläuft sich deren problematisches Portefeuille aus Krediten in Griechenland auf 3,5 Mrd Euro, also 20% des zyprischen BIP.

Am Freitagmorgen hielt bei dem Flug von Larnaka nach Athen eine Dame ein Blatt Papier mit einigen Dutzend Namen in ihrer Hand, die sie einen nach dem anderen ihrer Sitznachbarin vorlas. Wie sie dieser erklärte, waren es die Namen Derjenigen, die während der kritischen Tage vor der Eurogruppe Gelder aus Zypern ins Ausland geschafft haben sollen. Einige Stunden vorher wurde in den Büros der zypriotischen Abgeordneten eine andere Liste mit den Namen der Politiker verbreitet, deren Kredite gelöscht wurden.

Zypern sucht – wie vorher auch Griechenland – nach jenen parasitären Phänomenen, von denen es annimmt, dass diese das Land bis zu der Krise brachten. Aus einer Summe von Gerüchten oder aus Tatsachen, welche folgen werden, werden die Zyprioten nach dem Bediensteten suchen, der Schuld hatte, nach dem staatlichen Funktionär, der ein Faulpelz war, nach dem Politiker, der korrupt war. Und die zyprische Presse, wie ebenfalls auch die griechische, der jahrelang Stumme, wird diverse Phänomene der Korruption entdecken, die sie jedoch allgemein Einigen, vielleicht dem Elend anlasten, aber vermeiden wird, die Realität zu verzeichnen.

Skandalöse Deckung durch den Leiter der Griechischen Bank

“Attila 3″ (Anmerkung: Anspielung auf die türkischen Invasion) auf Zypern wurde von den Banken geschaffen. Also von den Bankiers, durch ihre Praktiken und von den beiden Zentralbanken. Der Zentralbank Zyperns und der Zentralbank Griechenlands. Der Geschäftsführer der Zentralbank Zyperns, Athanasios Orfanidis, wie auch sein griechischer Amtskollege, George Provopoulos, übten keinerlei Kontrolle im Betrieb der Bankensysteme aus. Sie ließen die Bankiers “mähen”, die Zukunft Zyperns verpfänden, Kredite ohne Sicherheiten vergeben. Was Herrn Provopoulos betrifft, trägt er ebenfalls die Verantwortung für die Deckung des Andreas Vgenopoulos vor der griechischen Justiz, wo Herr Provopoulos – anstatt als Mitverantwortlicher für die Sache MIG vorgeladen zu werden – als Entlastungszeuge des Herrn Vgenopoulos geladen wurde.

2006 kaufte Andreas Vgenopoulos mit zwei Fonds 22% der Laiki Bank Zyperns. Die zyprischen Großaktionäre zogen dem vorherigen Inhaber der Aktien – der HSCB – einen griechischen Investor vor. Etwas später warf er den alten Vorstand der Bank hinaus und setzte seine eigenen Leute ein. Danach bürdete er der Laiki die Bank Marfin-Egnatia auf und ließ sie einen hohen Preis für deren Kauf zahlen. Der nächste Schritt war, dass Geschäftsstellen in Athen Filialen wurden, anstatt Tochtergesellschaften, wie es international aus Gründen der Bank- / Gesellschaftssicherheit geschieht. So begannen sie, für Kreditfinanzierungen ungeheure Geldbeträge von Zypern zu den griechischen Filialen zu schaffen.

Unkontrolliertes “Kredit-Karussel” brachte Laiki in Schieflage

Die Laiki Bank gewährte Kredite an “Investoren”, die am Kauf von Aktien des Konzern interessiert waren. Man nahm also Geld bei einer Bank des Konzerns auf, um im Konzern eine Erhöhung des Aktienkapitals durchzuführen. Als Sicherheit für diese Kredite dienten die selbigen Aktien. Dies mag in der Bankenpraxis geschehen, aber wenn die verpfändeten Aktien zu fallen beginnen, muss der Investor – Kreditnehmer den Wertunterschied erstatten. Ebenfalls ist nicht gestattet, dass Kredite vergeben werden, die in den selben Unternehmenskonzern investiert werden, weil sie die Bank einem starken Risiko aussetzen.

Etwas Derartiges war niemals geschehen. Die Griechische Bank, jene, die heute Maßnahmen im Namen der Bankenstabilität ergreift, übte keine Kontrolle bezüglich der Bankenstabilität aus, die von diesen Kreditvergaben bedroht wurde. Und der Kapitalmarkt-Ausschuss auch nicht. Das selbe geschah auch mit der Zentralbank Zyperns, bei der Vorstandsmitglieder Schreiben an den Leiter schickten und die Gefahren betonten. Unter den Kreditnehmern befand sich das Vatopedi-Kloster, das einen Kredit von 173 Millionen erhielt und mittels einer Offshore-Gesellschaft 133 Millionen in den MIG-Konzern investierte.

Als im weiteren Verlauf die Laiki wegen dieser Politik Liquiditätsprobleme zu haben begann, flossen Gelder aus dem Eurosystem (ELA) herein, die den selben Weg nahmen. Eine entsprechende Politik hatte die Cyprus Bank, die in der Zeit der griechischen und internationalen Krise Filialen in Griechenland eröffnete und Banken in Russland und Rumänien kaufte. Die Kredite flossen natürlich mit allem, was sie zu Sicherheiten tauften, mit der “Genehmigung” der Griechischen Bank.

Faule Griechenland-Kredite entsprechen 20% des BIP Zyperns

Laut den Analysen der Laiki Bank in Zypern beläuft sich das problematische Portefeuille der Bank aus Krediten in Griechenland derzeit auf 3,5 Mrd. Also 20% des BIP des Landes. Das Weitere ist bekannt. Die Dinge sind inzwischen offensichtlich und es ist skandalös, dass in den Tagen, in denen Zypern wegen dieser Politik zusammenbricht, der stellvertretende Staatsanwalt des Berufungsgerichts, Ioannis Moraitakis, die Akte des MIG-Falls schließt und sich als Argument der Versicherungen des Provopoulos bedient, alles sei ordnungsgemäß geschehen. Des Provopoulos, den er als Angeklagten wegen mangelhafter Kontrolle und unwahrer Versicherungen hätte vorladen müssen.

Wenn der Staatsanwalt erachtet, Provopoulos habe ihm die Wahrheit gesagt, soll er seinen Fernseher bei den Nachrichtensendungen einschalten. Oder, noch schlimmer, soll er den Befehl zur Anweisung zur Schließung der Akte an die Bürger Zyperns schicken.

Herr Moraitakis hat vorab denjenigen für “unschuldig” erklärt, der heute aufgefordert ist, sich für ein offensichtliches Verbrechen an einem ganzen Volk zu rechtfertigen. Entgegen jeder Logik und wirtschaftlichen Realität wird Vgenopoulos sogar den Staatsanwalt benutzen, um – als “Unschuldiger” – zum Verfolger all jener zu werden, welche die Wahrheit enthüllten.

(Quelle: Kouti tis Pandoras, Autor: Kostas Vaxevanis, Übersetzung: Griechenland-Blog)

Zustand der Rechtsverweigerung in Griechenland

30. März 2013 / Aufrufe: 551 1 Kommentar

Der Justiz-Index der EU zeigt für Griechenland einen Zustand der Rechtsverweigerung und niedriges Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz.

Laut dem neuen Leistungsanzeiger 2013 für die nationalen Justizsysteme in der EU, der am Mittwoch von der Europäischen Kommission an die Öffentlichkeit gegeben wurde, herrscht in Griechenland ein zustand der Rechtsverweigerung. Konkret betont die Kommission auf Basis der Daten des Weltwirtschaftsforums, dass Griechenland hinsichtlich der Auffassung der Bürger bezüglich der Unabhängigkeit der Justizsysteme in ihrem Land unter weltweit 144 Ländern auf dem 98. Platz liegt.

Was die Wahrnehmung über die “Unabhängigkeit” der Justizsysteme betrifft, liegt Griechenland in der EU auf Basis der selben Daten auf Rang 24, gefolgt von Bulgarien, Rumänien und der Slowakei. Finnland, Holland, Irland, Deutschland und Schweden befinden sich unter den 10 Ländern mit den am meisten “unabhängigen” Justizsystemen weltweit.

Signifikante Verzögerungen in der Rechtsprechung in Griechenland

Außerdem betrug laut dem von der Kommission veröffentlichten Justizindex 2013 die Verhandlungsdauer gerichtlicher Angelegenheiten in Griechenland – ausgenommen der strafrechtlichen Prozesse – im Durchschnitt 510 Tage. Was die Gesamtheit der gerichtlichen Angelegenheiten betrifft, beläuft sich die Zeit ihrer Verhandlung in Griechenland im Durchschnitt auf ungefähr 190 Tagen.

Die Verhandlungszeit gerichtlicher Angelegenheiten in der EU bewegt sich von 50 Tagen in Litauen und 120 Tagen in der Tschechei und in Österreich bis hin zu 500 Tagen in Italien und Zypern und 850 Tagen auf Malta.

Laut der Kommission bietet der Leistungsanzeiger über die nationalen Justizsysteme in der EU objektive, zuverlässige und vergleichbare Daten in Zusammenhang mit der Funktion der Justizsysteme in den 27 Mitgliedstaaten. In allgemeinen Linien sind die Hauptfolgerungen aus dem Justizindex der Europäischen Kommission über die Gerichtsbarkeiten in der EU Folgende:

  1. Die Dauer des gerichtlichen Verfahrens variiert signifikant zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Ein Drittel der Mitgliedstaaten hat wenigstens zweimal längere Verfahrensdauern als die Mehrzahl der Mitgliedstaaten. Die Probleme sind verschiedene, während betont wird, dass die niedrigen Quoten der Lösung der Angelegenheiten zu einer erhöhten Anzahl anhängiger Sachen führen.
  2. Die Beobachtung und Bewertung hilft bei der Verbesserung der Geschwindigkeit und der Qualität der Justiz. Die meisten Mitgliedstaaten haben ein vollständiges Beobachtungssystem, jedoch liegen etliche Mitgliedstaaten auf diesem Sektor zurück.
  3. Die alternativen Methoden zur Lösung der Differenzen, wie die Vermittlung, Reduzieren die Arbeitslast der Gerichte. Die alternativen Methoden sind auf breiterer Ebene zu nutzen.
  4. Die Ansicht der Bürger über “Unabhängigkeit” der nationalen Justizsysteme variieren in den Mitgliedstaaten in hohem Grad. Trotz der Tatsache, dass sich hinsichtlich der Ansicht über die Unabhängigkeit der Justiz bestimmte Mitgliedstaaten weltweit unter den “Top Ten” befinden, gibt es bei den Bürgern gewisser Mitgliedstaaten ein eher niedrigeres Niveau.

Leistungsanzeiger soll Effizienz der Justizsysteme steigern helfen

Abschließend betont die Kommission, dass die Verbesserung der Qualität, der Unabhängigkeit und der Effizienz der Justizsysteme bereits Teil des Verfahrens der Harmonisierung der Wirtschaftspolitiken der EU im Rahmen des europäischen Halbjahrs darstellt, das zum Ziel hat, dass die Grundlagen für die Rückkehr zum Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen gelegt werden.

Justizkommissarin Viviane Reding erklärte Folgendes: “Der neue Justiz-Index wird als ein Frühwarnsystem fungieren und der EU und den Mitgliedstaaten in unseren Bemühungen um die Erzielung einer effektiveren Justiz im Dienst unserer Bürger und Unternehmen dienen.

Wirtschaftskommissar Olli Rehn erklärte seinerseits: “Die hochqualitative, unabhängige und effiziente Justiz ist von substantieller Bedeutung für die Entwicklung eines unternehmensfreundlichen Umfelds. Der neue Leistungsanzeiger wird den Mitgliedstaaten der EU helfen, ihre Justizsysteme zu stärken und ihre Bemühungen um die Stimulierung der Investitionen und der Schaffung von Arbeitsplätzen helfen.

(Quelle: in.gr)

Sperrung von Bankkonten in Griechenland verfassungswidrig

26. März 2013 / Aufrufe: 1.382 Keine Kommentare

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland befand die pauschale Sperrung von Bankkonten und Vermögenswerten für verfassungswidrig.

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof befand die gesetzliche Regelung, die dem Sonderdezernat für Wirtschaftskriminalität (SDOE) die Möglichkeit gibt, zur Blockierung von Bankkonten, Bankschließfächern usw. jeder Natur zu schreiten, für verfassungswidrig und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegenstehend.

Spezieller befand die 4. Kammer des höchstens Berufungsgerichts mit ihrem Urteil Nr. 1032/2013, dass die Bestimmung des Artikels 30 (Paragraph 5 Fall e) des Gesetzes N. 3296/2004, welche die Blockierung von Bankkonten und Vermögensteilen im Fall von wirtschaftlichen Verbrechen und Steuerhinterziehung und Schwarzhandels großen Ausmaßes vorsieht, im Widerspruch zu den Artikeln 5 (Recht auf Teilnahme an dem wirtschaftlichen usw. Leben des Landes), 17 (Schutz des Eigentums) und 25 (Grundsatz des gesellschaftlichen Rechtsstaats) sowie ebenfalls auch zu Artikel 1 des Ersten Zusatzprotokolls der EMRK (Schutz des Vermögens) steht.

Wegen der Verfassungswidrigkeit wurde das gesamte Thema jedenfalls zur endgültigen Beurteilung an den Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofs weitergeleitet.

Ernsthafte Einschränkung der Vermögensrechte

Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs betonen, dass die strittige Bestimmung des N. 3296/2004, welche die Blockierungen der Bankkonten und Vermögenswerte jeder Art vorsieht, einen signifikanten Eingriff in von der Verfassung geschützte Rechte mit sich bringt – angesichts der Tatsache, wie die Richter unterstreichen, dass für die Dauer der Blockierung der unter Überprüfung stehenden Person die Möglichkeit zur Nutzung und Verfügung ihrer Vermögensteile genommen wird – und zwar sogar baren Geldes und mobiler Werte, die bei Kreditinstituten aufbewahrt werden.

Diese Maßnahme – fahren die Richter des Verwaltungsgerichtshofs fort – bringt eine ernsthafte Einschränkung der Vermögensrechte und der wirtschaftlichen und beruflichen Freiheit des Steuerzahlers mit sich. Also des Schutzes von Gütern, die mit den Bestimmungen der Artikel 17 und 5 der Verfassung verankert sind.

Wie in dem gerichtlichen Beschluss betont wird, mag diese Maßnahme zwar auf die Bedienung eines Zwecks öffentlichen Interesses und konkret die Gewährleistung des Erhalts der Vermögenswerte des Kontrollierten abzielen, damit die Befriedigung von Forderungen des Fiskus gegen ihn möglich ist, falls festgestellt wird, dass er das vermutete Vergehen begangen hat, sowie ebenfalls auch auf die Erhaltung von Elementen, welche bei der Erforschung der möglichen Verübung des Vergehens Gegenstand der Kontrolle darstellen können. Allein nur der Zweck dieser Maßnahme reiche jedoch nicht aus, um aus verfassungsrechtlicher Sicht die strittige Bestimmung des N. 3296/2004 zu legitimieren, zumal sie mit dem nachfolgenden Präsidialdekret P.D. 85/2005 keine weitere Spezifizierung erfuhr.

Die Richter unterstreichen, dass aus den Auflagen der Verfassung erforderlich ist, dass die Voraussetzungen für die Verhängung der strittigen Maßnahme der Blockierung von Bankkonten usw. in dem Gesetz gemäß dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit und dem Grundsatz des Rechtsstaats auf klare und objektive Weise beschrieben werden.

Die Blockierung wird in speziellen Fällen verhängt

Im vorliegenden Fall des Gesetzes N. 3296/2004 – betonen die Richter des Verwaltungsgerichtshofs – wird die Blockierung der Bankkonten und Vermögenswerte in speziellen Fällen zur Sicherstellung von Interessen des Fiskus oder in Fällen eines wirtschaftlichen Verbrechens und Steuerhinterziehung und Schwarzhandels großen Ausmaßes verhängt. Wie in dem gerichtlichen Beschluss unterstrichen wird, bleibt “der Verwaltung unter Verwendung undefinierter Begriffe eine umfangreiche Entscheidungsfreiheit überlassen, ohne dass die Voraussetzungen für die Verhängung der strittigen Maßnahme auf ausreichende Weise klar und konkret bestimmt werden“.

Außerdem wird in dem strittigen Gesetz keinerlei Einschränkung weder hinsichtlich des Ausmaßes der Vermögenswerte, die blockiert werden können, noch hauptsächlich hinsichtlich der zeitlichen Dauer der Blockierung gesetzt. Ebenfalls wird in dem Gesetz nicht spezieller das Verfahren der Verhängung und Aufhebung der Maßnahme der Blockierung mit der Vorsehung einschlägiger verfahrenstechnischer Garantien analog zu der Ernsthaftigkeit der ergriffenen Maßnahme geregelt. Daraufhin befanden die Richter den Artikel 30 (Paragraph 5 Fall e) des N. 3296/2004 für verfassungswidrig und gegen die EMRK.

Im konkreten Fall war bei der Bezirksdirektion Zentralmakedoniens des SDOE eine Anzeige erstattet worden. Die Anzeige bezog sich auf einen Unternehmer, der ein Personenunternehmen für den Import von Landwirtschaftsmaschinen betreibt. Aus der Kontrolle der Organe des SDOE ergaben sich Hinweise auf Steuerhinterziehung und Schwarzhandel großen Ausmaßes, unter Anwendung von Tricks wie der Unter-Fakturierung. Somit wurde die Blockierung der Bankkonten usw. beschlossen und der entsprechende Bescheid der zuständigen Staatsanwaltschaft des Landgerichts zugestellt, die eine Voruntersuchung durchführt.

(Quelle: Imerisia.gr)

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Ehemaliger Minister in Griechenland mit Neigung zur Kriminalität

14. März 2013 / Aufrufe: 405 3 Kommentare

Der wegen Korruption angeklagte ehemalige Verteidigungsminister Akis Tzochatzopoulos wird in der Klageschrift als Persönlichkeit mit Hang zur Kriminalität charakterisiert.

Die Berufungsrichter erachten, dass der ehemalige griechische Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos und seine Mitangeklagten eine kriminelle Organisation darstellten. In der Klageschrift werden der ehemalige Minister, aber auch seine Mitangeklagten, deren Prozess vor dem dreisitzigen Schwurgericht wegen der illegalen Provisionen aus Rüstungsprogrammen auf den 22 April 2013 anberaumt wurde, als Persönlichkeit die “zur Kriminalität neigt, mit alleinigem Ziel das Geld” beschrieben.

Mit ihrer Anklageschrift (Nr. 545/2013) gegen 19 der anfänglich 21 Angeklagten erachten die Berufungsrichter, dass der seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft befindliche Politiker und seine Mitangeklagten eine kriminelle Organisation mit Struktur und konkreten Rollen darstellten, die “gemeinschaftlich oder auch allein agierend die Straftat der Legalisierung von Einnahmen aus illegaler Aktivität verübten, die in der gegen den griechischen Fiskus gerichteten Straftat der fortgesetzten passiven Bestechung des ehemaligen Ministers besteht“.

Kriminelle Organisation zur Legalisierung illegaler Einkommen

In der Anklage wird angeführt, dass die in Rede stehende Organisation Anfang des Jahres 1998 geschaffen wurde und bis einschließlich April 2010 mit dem Zweck aktiv war, “illegale Einnahmen von signifikantester Höhe mittels eines gut aufgebauten und komplexen Netzes” zu verbergen. Gemäß der Beurteilung der Berufungsrichter waren alle Angeklagten analog zu der von jedem bekleideten Rolle an der Organisation beteiligt. Konkret wird angeführt:

Sie waren über eine Reihe von Jahren auf methodische Weise aktiv und erzielten, dass eine Menge von Transaktionen zur Legalisierung der illegalen Einnahmen des ehemaligen Ministers realisiert werden und über einen labyrinthischen Weg immense Geldbeträge mittels eines komplexen Netzes von Firmen, Bankkonten, Zwischenpersonen und Auslandsgesellschaften zu dem Zweck bewegt wurden, die wahre Herkunft des Vermögens in ihrer Kenntnis zu verschleiern, dass diese Einnahmen, von denen ein großer Teil in den Kauf von Vermögenswerten angelegt wurde, aus einer kriminellen Aktivität stammen, aber offensichtlich auch auf ihren persönlichen wirtschaftlichen Vorteil abzielend.

In der Klagebegründung wird sogar auch die kollektive Haltung bewertet, die viele der Angeklagten befolgten: “Auf Basis all dessen, was sich ergab, kann das Element des direkten Vorsatzes schwer von den Methodisierungen getrennt werden, zu denen sie in den meisten Fällen Zuflucht nahmen, damit die Herkunft des Vermögens verschleiert wird.

Bezüglich des ehemaligen engen Mitarbeiters, Giannis Smpokos, und nunmehr Mitangeklagten des ehemaligen Ministers führt die Anklage unter anderem an: Herr Tsochatzopoulos, “gemeinschaftlich fortgesetzt handelnd mit Ioannis Smpokos, verheimlichte vorsätzlich Vermögen mit dem Zweck, dessen illegale Herkunft zu verbergen. Konkret:

  1. während des Zeitraums von ungefähr Anfang 2000 bis zum 16-04-2010 übergab er ihm den Betrag von 1.000.000 Euro zum Zweck der Verheimlichung, dass er aus dem Verbrechen seiner illegalen Bestechung als ehemaliger Minister herrührt, und
  2. zu dem selben Zweck trug er ihm in dem Zeitraum von Anfang 1998 bis 16-04-2010 die Verwaltung eines Teilbetrages des illegalen Vermögens aus Bestechung in einem Betrag von wenigstens 40.000.000 Euro mit einem geschätzten Ertrag aus dieser Verwaltung im Jahr 2010 bei ungefähr 80.000.000 Euro an.

Bezüglich der Immobilie bei der Akropolis betont die Anklage, dass die in Untersuchungshaft befindliche Ehefrau des Akis Tsochatzopoulos, Viki Stamati, diese zu dem Zweck der Verheimlichung von Geldern erwarb, die aus der Straftat der passiven Bestechung ihres Gatten herrührten, wobei betont wird, dass sie zum Zweck der Verbergung der Herkunft der Gelder zu Renovierungsarbeiten in Höhe von wenigstens 1,3 Millionen Euro schritt.

Hinsichtlich der ebenfalls in Untersuchungshaft befindlichen Tochter Areti Tsochatzopoulou des Hauptangeklagten wird in der Anklage angeführt, dass “sie während der Jahre 2004 – 2006 Vermögen zum Zweck der Verbergung dessen illegaler Herkunft in der Kenntnis umwandelte, dass es aus dem Verbrechen der passiven Bestechung des Akis Tsochatzopoulos herrührt, indem sie Vermögen von wenigstens 150.000 Euro in Bauarbeiten anlegte.

(Quelle: Voria.gr)

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Tsochatzopoulos: Mit der Justiz in Griechenland stimmt etwas nicht

13. März 2013 / Aufrufe: 609 1 Kommentar

Der ehemalige Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos in Griechenland lastet der Justiz an, ihn aus Rache zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilt zu haben.

In einer schriftlichen Erklärung aus der Haftvollzugsanstalt Korydallos in Athen lastet der ehemalige griechische Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos den Richtern, die ihn jüngst zu einer achtjährigen Haftstrafe verurteilten, eine “Racheverurteilung” auf politische Interventionen an.

Es ist nicht möglich, irgend etwas ist mit der Justiz los“, vertritt in seinem Schreiben der ehemalige Minister und charakterisiert seine Verurteilung wegen inkorrekter Deklarationen seiner Vermögenslage hinsichtlich der – inzwischen konfiszierten – Immobilie in der Straße Dionysiou Areopagitou sogar als “für das Griechenland nach der Militärjunta beispiellos“.

Wenige Tage, nachdem dem seit rund einem Jahr in Untersuchungshaft befindlichen Politiker auch der Prozess wegen der Provisionen bei Rüstungsprogrammen angekündigt wurde, richtet sich Akis Tsochatzopoulos an die politischen Führer und fragt sie, ob sie die “Eingriffe” in die Justiz akzeptieren.

Der – wie in der Presse publizierte – vollständige Wortlaut der Erklärung wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben.

Irgend etwas ist mit der Justiz in Griechenland los

Das Urteil in der Verhandlung des dreisitzigen Schwurgerichts von Athen am vergangenen Montag 04.03.2013 entwickelte sich zu einer “richterlichen Verfolgung” unter einem politischem Deckmantel gegen mich. Dieses Gericht brachte es mit zwei Stimmen – die eine Berufungsrichterin stimmte für unschuldig – fertig, ein in dem demokratischen Griechenland nach der Militärjunta beispielloses, ein einzigartiges URTEIL über nur einen einzigen der – derzeitigen und ehemaligen – 560 Abgeordneten zu fällen, die von dem parlamentarischen Kontrollausschuss unter dem Vorsitzenden Herrn Argyris seit 2010 überprüft wurden.

Mit diesem Urteil “mutierte” die Mehrheit ein simples formales Verfahren der Handhabung der Vermögensdeklarationen der Abgeordneten, das auf das Wohl der Justiz, der Politik und der selbigen Demokratie abzielt, zu einer absurden ohrenbetäubenden und rächenden VERURTEILUNG: 7 Jahre “Kerker”, plus ein (1) Jahr für die Vergehen, ohne mildernde Umstände und Bewährung, und nebst Konfiszierung meines Vermögens. Für einen Abgeordneten, der 26 Jahre lang bei 10 nationalen Wahlen (1981 – 2007) in der Stadt Thessaloniki gewählt wird, wegen unvollständiger und inkorrekter Vermögensdeklarationen der Jahre 2009 und 2008.”

Dieses “Urteil” stellt einen MEILENSTEIN in der Funktion der Justiz, in der Funktionen der Drei-Parteien-Regierung, des Justizministers und in der Funktion der Demokratie dar. Es kann nicht sein, irgend etwas ist mit der Justiz los. Immer mehr Bürger sagen dies. Ich richte mich also an die Führer und Vorsitzenden der parlamentarischen Fraktionen im Parlament der Griechen und frage sie:

Mein Herren, akzeptieren oder verurteilen Sie die Phänomene der

● Interventionen, die sich in den letzten Jahren als politische, von Seite der Regierung, private und öffentliche Machteingriffe häufen?

● Wer sind diejenigen, die Macht ausüben, indem sie in die Justiz eingreifen, wie bei den Richtern des Verfahrens am Montag 04.03.2013, und beispiellose eliminierende Strafen verhängen, weit entfernt von den Bedeutung des “gerechten Prozesses” des Artikels 6 der EMRK, die untrennbar mit der Verfassung und der griechischen Gesetzgebung einhergeht?

● Wer sind diejenigen, die im Raum der Justiz während des – im übrigen streng geheimen – Vorverfahrens intervenieren und die Büros der Staatsanwaltschaft und Untersuchungsrichter in verborgene Pressezentren umwandeln, mit selektiven und gelenkten “durchgesickerten Verlautbarungen” an Journalisten und Menschen der Massenmedien, welche die Persönlichkeit und die Rechte der Angeklagten beeinträchtigen?

Vor einigen Tagen – noch vor seiner jüngst erfolgten Berufung in das Ministeramt – sah sich der stellvertretende Minister Herr Charalampos Athanasiou von den “Stylobaten” der gerichtlichen Gewalt beim Landgericht Athen gezwungen, sich wegen des merkwürdigen heute in der Justiz herrschenden Zustands öffentlich an die Richter und Staatsanwälte zu wenden, nicht die mildernden Umstände des “früheren Lebenswandels” der angeklagten Bürger abzuweisen.

Auf der anderen Seite rief der PASOK-Vorsitzende Evangelos Venizelos öffentlich die Richter auf, bei den von ihnen in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität erbrachten ehrgeizigen und erfolgreichen Bemühungen in der Ausübung ihres Amtes ihre jegliche Manipulation durch die ÖFFENTLICHE MEINUNG zu vermeiden, damit so auch die Methoden des “Robespierrismus” vermieden werden.

Wir würden hinzufügen, dass das sogenannte “öffentliche Rechtsempfinden” weder ein Leitpfaden noch eine Verbindlichkeit für die Justiz, die staatsanwaltschaftlichen Amtsträger und die Richter sein kann. Dieser Prozess brachte die “rote Warnlampe” in den Beziehungen zwischen Staat und Justiz zum Leuchten, da letztere mit den erfolgten Interventionen eindeutig als Pol der Macht aufgezeigt wurde. In dieser neuen Beziehung haben die Differenzen bei den Bewertungen und Entscheidungen der Justizdiener, die verfolgen, sich mit den erhöhten Ermächtigungen hervorzutun, die ihnen im Namen der Justiz der Staat für das öffentliche Interesse und den Schutz der griechischen Bürger erteilt hat, als unmittelbares Opfer die UNSCHULDIGEN BÜRGER.

Anstatt dass also der Staat mit der Überprüfung der Deklarationen des dienstlichen Status von Bürgern jeder Kategorie die von uns allen gewünschte Transparenz für alle und alles und auf diese Weise die VOLLENDUNG der Demokratie kräftigt, derer wir in der von uns durchlebten Krise so sehr bedürfen, gelangten wir leider bei “Verfolgungen” an, welche Kräfteverhältnissen dienen.

(Quelle: in.gr)

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Neue Strafverfahren gegen ehemalige Minister in Griechenland

11. März 2013 / Aufrufe: 481 1 Kommentar

In Griechenland wurden gegen drei weitere ehemalige Minister Strafverfahren in Zusammenhang mit ihren Vermögensdeklarationen eingeleitet.

Die Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts Athen leitete wegen inkorrekter Vermögensdeklarationen (“πόθεν έσχες”) Strafverfahren zu lasten der ehemaligen Minister Petros Doukas (Nea Dimokratia, u. a. Staatssekretär im Finanzministerium und im Außenministerium), Georgios Voulgarakis (Nea Dimokratia, u. a. Minister für öffentliche Ordnung, Kultur, Handelsschifffahrt) und Giannos Papantoniou (PASOK, u. a. Finanzminister und Verteidigungsminister) ein.

Die Anklagen zu Lasten der drei Politiker wurden nach Untersuchung der Daten erhoben, welche der Staatsanwaltschaft des Berufungsgerichts der zuständige parlamentarische Ausschuss übermittelte, der die Vermögensdeklarationen der Abgeordneten untersucht.

Umgeschichtetes Bankguthaben und “vergessene” Konten der Ehefrauen

Im Fall des Petros Doukas, der infolge der Verschärfung des Gesetzes nach 2010 mit einem Schwerverbrechen konfrontiert ist, scheint eine ungerechtfertigte Minderung seines Vermögens entdeckt worden zu sein. Konkret erscheint sein Vermögen bei seinen Bankguthaben im Jahr 2010 um 1,1 Mio. Euro geringer als im Vergleich zu 2009. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass der ehemalige Minister keine überzeugende Erklärung für diese Veränderung geben konnte, obwohl selbiger angeklagter Politiker behauptet haben soll, diese Gelder seien von einem Anlagekonto auf ein Investment-Konto transferiert worden.

Die beiden anderen ehemaligen Minister, Giannos Papantoniou und Giorgos Voulgarakis, werden im Grad eines Vergehens belangt, da in den Archiven der sogenannten “Liste Lagarde” nicht deklarierte Vermögensteile ihrer Ehefrauen gefunden worden sein sollen.

Der ehemalige Minister der PASOK-Partei (Papantoniou) begegnet einer Anklage, da er in seiner Vermögensdeklaration des Jahres 2008 ein Bankkonto mit 2,2 Mio. Dollar verheimlicht zu haben scheint, das seine Ehefrau Marianna Kourakou bei einer Filiale der Bank HSBC in Genf führte. Als der ehemalige Minister vor den parlamentarischen Ausschuss geladen wurde, behauptete er, dass es sich um einen Teil des Vermögens seiner Ehefrau aus deren vorheriger Ehe handele.

Entsprechend bezieht sich die Anklage gegen Herrn Voulgarakis auf ein Bankkonto seiner Ehefrau Katerina Peleki bei der selben Bank bei deren Genfer Filiale mit einem Guthaben in Höhe von 117.000 Euro, das in der Vermögensdeklaration des ehemaligen Ministers für das Jahr 2007 nicht angegeben zu worden scheint. Auf Basis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung scheint das strittige Konto einer Offshore-Gesellschaft zu gehören, mit Frau Peleki als Mitinhaberin.

Anklage im Hauptverfahren gegen Akis Tsochatzopoulos

Der ehemalige Verteidigungsminister Akis Tsochatzopoulos wird sich derweilen demnächst nebst weiteren 18 Mitangeklagten vor Gericht wegen “Geldwäsche” zu verantworten haben, der Verhandlungstermin vor der dreiköpfigen Schwurgerichtsammer wurde auf den 22 April 2013 festgesetzt.

In ihrer Anklageschrift (Nr. 545/2013) befinden die Berufungsrichter, dass sich sowohl der Hauptangeklagte Akis Tsochatzopoulos als auch seine Ehefrau Viky Stamati, seine Tochter Areti Tsochatzopoulos, der ehemalige enge Mitarbeiter des Generalssekretärs für Rüstung, Giannis Smpokos, und eine Reihe weiterer Mitangeklagter auf der Anklagebank des dreiköpfigen Schwurgerichts verantworten werden müssen.

Die in der selben Sache anfänglich erhobenen Anschuldigungen gegen Äkaterini Stamati, Tante der Ehefrau des Akis Tsochatzopoulos, und Eftychios Atsopardis, Vertreter der Offshore-Gesellschaft “Bluebell”, wurden dagegen fallen gelassen, da befunden wurde, dass sich gegen sie keine ausreichenden Indizien ergeben, um sie vor Gericht zu bringen. Speziell in Bezug auf Eftychios Atsopardis hatte dies auch der Staatsanwalt vorgeschlagen.

Konkret werden mit der Anklageschrift folgende Personen unter der Beschuldigung der gewerbsmäßigen und fortgesetzten Legalisierung von Einnahmen aus krimineller Aktivität vor Gericht gebracht:

  • Akis Tsochatzopoulos, u. a. ehemaliger Verteidigungsminister, Hauptangeklagter
  • Asterios Ikonomidis, Unternehmer auf dem Konstruktionssektor
  • Evfrosyni Lampropoulou, Buchhalterin
  • Nikos Zigras, Unternehmer und Cousin des Hauptangeklagten
  • Giorgos Zachpatzidis, Unternehmer
  • Areti Tsochatzopoulou, Tochter des Hauptangeklagten
  • Viki Stamati, Ehefrau des Hauptangeklagten
  • Gioannis Smpoko
  • Talita-Maria Tsekoura, rechtsanwältin
  • Nikos Georgoulakis, tritt als Eigentümer einer Offshore-Gesellschaft auf
  • Panagiotis Stamatis, Bruder der Ehefrau des Hauptangeklagten
  • Pantelis Zachariadis, tritt als Miteigentümer einer Offshore-Gesellschaft auf
  • Oratios Melas, Vertreter einer Offshore-Gesellschaft
  • Konstantinos Antoniadis
  • Spyros Chatzinikolaou, Rechtsanwalt
  • Gudrun Tsochatzopoulou, ehemalige Ehefrau des Hauptangeklagten
  • Fotis Arvanitidis
  • Nikos Karatzas, Eigentümer der Buchhandlung IANOS
  • Giorgos Konstantatos

Mit der Anklageschrift wird auch befunden, dass die strafrechtliche Verfolgung des Akis Tsochatzopoulos und seiner ehemaligen Ehefrau wegen des sich auf das Jahr 1997 und mit einem Immobilienkauf in Zusammenhang stehende einzelnen Tatvorwurfs der Legalisierung von Einnahmen aus krimineller Aktivität endgültig einzustellen ist. Ebenfalls wird die strafrechtliche Verfolgung aller Angeklagten, die sich auf die Beschuldigung  der Bildung einer Organisation bezieht, endgültig eingestellt.

(Quelle: in.gr, in.gr)

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Justiz in Griechenland verbittet sich Richterschelte

9. März 2013 / Aufrufe: 412 9 Kommentare

Die Justiz in Griechenland appelliert an alle, in Zusammenhang mit aktuellen Verfahren zumindest bis zu deren endgültigem Abschluss auf extreme Erklärungen zu verzichten.

Anlässlich der jüngsten Verurteilungen des ehemaligen Bürgermeisters von Thessaloniki, Vasilis Papageorgopoulos, nebst anderen in den einschlägigen Fall Verwickelten, sowie auch des ehemaligen Ministers Akis Tsochatzopoulos, unterstreicht der Verband der Richter und Staatsanwälte in einer Bekanntmachung, dass Erklärungen zu vermeiden seien, welche “die äußersten Grenzen der öffentlichen Kritik an den gerichtlichen Beschlüssen überschreiten, so wie es in den letzten Tagen geschieht“.

Ebenfalls wiederholt der Verband, “jeder griechische Bürger und hauptsächlich die an dem öffentlichen Leben des Landes Beteiligten schulden, besonders vorsichtig und zurückhaltend zu sein, wenn sie sich auf Gerichtsurteile beziehen“.

Weiter lautet es in der Bekanntmachung: “Erklärungen, mit denen gerichtliche Beschlüsse – je nachdem, ob sie gefallen oder nicht – missbilligt oder begrüßt werden, sind zumindest bis zur Verkündung eines unwiderruflichen Urteils zu vermeiden, weil sie billigerweise einerseits als Eingriff in das Werk der Justiz in direkter Missachtung der Verfassung und andererseits wiederum als Versuch der Erschütterung des Vertrauens der Bürger hinsichtlich der Unbefangenheit und ein Fundament des Rechtsstaates darstellenden Unabhängigkeit der Richter aufgefasst werden.

(Quelle: in.gr)

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Papageorgopoulos spricht von ungeheurem Justizirrtum in Griechenland

9. März 2013 / Aufrufe: 841 11 Kommentare

Der zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte ehemalige Bürgermeister von Thessaloniki beteuert seine Unschuld und spricht von einem Justizirrtum.

Der am 27 Februar 2013 wegen Mittäterschaft in einem spektakulären Unterschlagungsfall bei der Gemeindeverwaltung Thessaloniki zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilte und seitdem in der Strafvollzugsanstalt Diavata / Thessaloniki einsitzende ehemalige Bürgermeister Vasilis Papageorgopoulos beteuert weiterhin seine Unschuld.

Herr Papageorgopoulos behauptet, er selbst habe den Unterschlagungsskandal aufgedeckt und spricht von einem absoluten Irrtum der Justiz, wie er in einem aus dem Gefängnis geschriebenen Brief darlegt, der nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Ich erwartete einen Freispruch und hörte “lebenslänglich”

Der Schlag war schwer. Unglaublich! Und zwar besonders, wenn er Resultat eines ABSOLUTEN JUSTIZIRRTUMS ist. Dich in Deinen guten Anzug zu werfen und mit einem Lächeln zum Gericht zu gehen, um “Deinen feierlichen Freispruch” zu hören und dann mit dem Häftlingsfahrzeug der Polizei nach Diavata gebracht zu werden, ist sehr schwer. UNERTRÄGLICH.

Wenn über fünfeinhalb Monate keinerlei KONKRETES BEWEISELEMENT gegen Dich zu Gehör kam, Du niemals Bekanntschaft mit dem eidbrüchigen Bediensteten der Gemeinde Thessaloniki (einem unter 5.000 Angestellten) gemacht hast, der laut der Anklageschrift, laut der Prüfung der TH DOY (Anmerkung: es ist das zuständiges Finanzamt gemeint) und dem Bericht der Wirtschaftskontrolleurin jahrelang Unterschlagung und Fälschung betrieb, noch bevor ich zum Bürgermeister von Thessaloniki vereidigt wurde, wenn der Direktor der Kassenstelle, das Sekretariat des Direktors und die Vorgesetzte des Angestellten, der die Unterschlagung betrieb, Dich nirgendwo in ihren Aussagen erwähnen und Du mit Deinen 66 Jahren – nach einer Karriere, auf die viele neidisch sein würden – LEBENSLÄNGLICH hörst, ist das schwer zu ertragen!

Ich glaube, es ist in der Historie der Justiz beispiellos: Keine Zuständigkeiten wirtschaftlicher Natur zu haben, nirgendwo in der alltäglichen Verwaltung etwas zu unterschreiben, während der eidbrüchige Angestellte von 3 für die Ausgaben zuständigen Vorgesetzten kontrolliert wird, die freigesprochen werden, er in diesen 10 Jahren von 2 Direktoren der Finanzstelle kontrolliert wird, die bis zum Berufungsverfahren (zu Recht) auf Bewährung bestraft werden, die Direktoren der Finanzstelle keine Rechenschaft an den stellvertretenden Bürgermeister für Finanzen oder den Bürgermeister, aber auf Basis des B.D. von ’59 an den Rechnungshof ablegen, alle KONTROLLINSTITUTIONEN (Rechnungshof, Finanzministerium, Bezirksverwaltung Zentralmakedoniens, beeidigte Prüfer usw.) schriftlich bestätigen, dass die Finanzstelle der Gemeinde Thessaloniki tadellos funktioniert, der selbige Vorsitzende des Gerichts sagt, “die Bankkonten des Papageorgopoulos wurden erforscht und nichts gefunden“, und sie Dich schließlich zu LEBENSLÄNGLICH verurteilen, ist das schwer zu ertragen!

Das einzige, was Dich rettet, ist dass Du die WAHRHEIT kennst, Du weißt, EIN REINES GEWISSEN zu haben und es fertig bringst, Dich AUFRECHT zu halten.

Von diesen Gefühlen beherrscht sah ich an einem Samstag (02-03-2009) die Morgensendung eines großen Athener TV-Kanals, in der auch der Direktor einer Zeitung unserer Stadt geladen war. Ich dachte, es werden irgendwelche signifikanten Dinge zu Gehör kommen und verfolgte die Sendung aufmerksam. Als der Direktor der Zeitung das Wort ergriff, sagte er: “Papageorgopoulos hat zwei große Fehler begangen.” Ich dachte, endlich 2 konkrete Beweiselemente zu hören zu bekommen, die meine Beteiligung an den Unterschlagungen beweisen, und vernehme überrascht: “Der erste Fehler war, dass er (24 Stunden nach der Enthüllung) eine Pressekonferenz gab und von 1,5 – 2 Mio. € sprach! Und der zweite, dass er den selben Verteidiger mit dem Sekretär der Gemeinde hatte! …

Es verschlug mir die Sprache! Ist das möglich? IST DAS MÖGLICH? Also ehrlich, was hat das damit zu tun? Was hat all das mit LEBENSLÄNGLICH zu tun? Wurde ich verurteilt, weil ich 34 Stunden nach meiner Informierung durch den Leiter der Finanzstelle eine Pressekonferenz gab und übermittelte, was mir der Leiter der Finanzstelle berichtet hatte, der die Untersuchung durchgeführt hatte? Und warum wird die Tatsache verheimlicht, dass wir am nächsten Tag (20-02-2008) per Gerichtsbeschluss das Vermögen des eidbrüchigen Angestellten bis zum Betrag von 10 Mio. € blockierten um auf der sicheren Seite zu sein, wie mir die Rechtsstelle vorgeschlagen hatte? Und warum wird die Tatsache verschwiegen, dass wir auf Vorschlag wiederum der Rechtsstelle ein neues Verfahren zur Blockierung von Vermögensteilen bis zur Höhe von 30 Mio. € initiierten?

Bin ich wirklich zu LEBENSLÄNGLICH verurteilt worden, weil ich den selben Verteidiger mit dem Generalsekretär der Gemeinde hatte? Sind wir ernsthaft? Was ist daran zu beanstanden? Wo steht es geschrieben? Waren die Schuldigen vor dem Prozess vorbestimmt worden? War der Generalsekretär vor dem Prozess für schuldig erklärt worden und somit zu beanstanden, dass ich den selben Verteidiger habe?

Verurteilen wir mit solchen Kriterien wirklich einen Menschen zu LEBENSLÄNGLICH, der sein Leben seiner Stadt und seinem Vaterland widmete, und zwar sogar ohne dass gegen ihn das geringste “konkrete Beweiselement” vorgebracht wurde, das ihn mit dem eidbrüchigen Angestellten in Verbindung bringt, obwohl die Rechtsprinzipien immer seine Existenz fordern?

ICH DENKE, DASS MANCHE SICH GEDANKEN MACHEN MÜSSEN. Und die Bürger von Thessaloniki sollen sich sicher sein, dass ich sie während meiner 12-jährigen Amtszeit als Bürgermeister NIEMALS verraten habe!

(Quelle: Seleo.gr)

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