Bürgerbewegungen in Griechenland nehmen Abgeordnete in die Pflicht
In Griechenland fordern Bürgerbewegungen die Abgeordneten ihrer Präfekturen auf, die Interessen des Volkes und nicht der Bankiers und des Großkapitals zu verteidigen.
Anlässlich der anstehenden Ratifizierung des umstrittenen “mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms 2011 – 2015″ stellten unabhängige lokale Bürgerbewegungen den Abgeordneten ihrer Präfekturen außergerichtliche Proteste zu, in denen sie die Rechtswidrigkeiten des zwischen Griechenland und seinen Gläubigern vereinbarten “Moratoriums” und die diesbezügliche Verantwortung der griechischen Politiker aufzeigen. Ein solches außergerichtliches Protestschreiben wurde inziwschen auch den Abgeordneten der Präfektur Chania auf der Insel Kreta zugestellt.
“Wir erwarten von denen, die wir in das griechische Parlament wählen, die Interessen des griechischen Volkes und nicht die Interessen der Bankiers und des Großkapitals zu vertreten“. Dies unterstrich unter anderem das Mitglied der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania, Sakis Kouvatsos, in Erklärung der von Bürgern aus Chania ergriffenen Initiative, an die Abgeordneten der Präfektur ein außergerichtliches Protestschreiben zuzustellen, mit dem sie die Abgeordneten auffordern, gegen das mittelfristige Programm zu stimmen und parallel betonen, dass “wenn sie (die Abgeordneten) dies nicht tun, in vollem Umfang die Verantwortungen übernehmen, für die sie sich zu rechtfertigen haben werden“.
Der Inhalt des außergerichtlichen Protestschreibens der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania wird nachstehend in möglichst wortgetreuer deutscher Übersetzung wiedergegeben.
Außergerichtlicher Protest an die Abgeordneten der Präfektur Chania
VOR DER BEVÖLKERUNG VON CHANIA, JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT UND JEDER ANDEREN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE AN
1) VALYRAKIS IOSIF
2) DAMIANAKIS EVTYCHIOS UND
3) KOUROUPAKI EVANGELIA, Abgeordnete der Partei PA.SO.K in der Präfektur Chania / Kreta.
Zustellung zwecks Kenntnisnahme und für jede rechtliche Konsequenz auch an den Abgeordneten aus Chania Christos Markogiannakis, obwohl er im Mai 2010 als lokaler Abgeordneter der Partei Nea Dimokratia gegen das Gesetz N. 3845/2010 stimmt.
Damen und Herren Abgeordnete der Präfektur Chania,
In letzter Zeit wird viel darüber geredet, ob das Vermögen des griechischen Staates veräußert oder auf andere Weisen (Verpachtung, Nutzungsüberlassung usw.) verwertet werden muss. Diese Diskussion ist jedoch leider gegenstandslos, da die Gesamtheit des staatlichen Vermögens und der Hoheitsrechte Griechenlands blockiert sind und von unseren Gläubigern, also den Staaten der Eurozone und dem IWF kontrolliert werden, so wie dies zusammenfassend mit den nachstehenden Ausführungen belegt wird:
1. Gemäß den komplexen Bestimmungen sophistischen Charakters des Artikels 4 Par. 2 des “Kredithilfeabkommens” vom 08.05.2010 zwischen der Republik Griechenland und den anderen sechzehn Staaten der Eurozone ist das gesamte mobile und immobile Vermögen des griechischen Staates zur Bedienung des Kredits und so lange dieser besteht blockiert.
2. Die Freigabe des staatlichen Vermögens ist und bleibt außer Sicht, solange nicht die Entbindung unseres Landes von dem Kredit sichtbar wird.
3. Aus dem wirklichen Sinn der Bestimmungen des Artikels 4 Par. 2 des Abkommens geht hervor:
a) Griechenland wird gegenüber den Gläubigern des Abkommens mit seinem gesamten mobilen und immobilen Vermögen verpflichtet,
b) kann keinen anderen Gläubiger durch Pfand, Hypothek oder eine Garantie anderer Art absichern, damit dieser den Gläubigern des Abkommens gegenüber Vorrang erwirbt, und
c) jegliche andere auf Basis der speziellen Bestimmungen des Artikels 4 des Abkommens gestattete Verwertung oder Veräußerung wird den Gläubigern zugute kommen.
4. Der Inhalt der Bindung des staatlichen Vermögens ist nicht vorab bekannt. Bestimmt – in der Essenz von den Gläubigern auferlegt – wird dieser mit dem “Absprachememorandum” vom 03.05.2010, das einen internationalem Vertrag auf Basis des “Kredithilfeabkommens” darstellt, und mit den bis heute und den zukünftigen “ratifizierten Moratorien”, die auf Basis der Einleitung des “Einigungsmemorandums”, das diese vorsieht, ebenfalls einen internationalen Vertrag darstellen. Auf Basis dieser Vorsehung sind die Gläubiger berechtigt, die Mittel und die Modi zur Auferlegung des Basiskreditvertrags kontinuierlich ihren Interessen anzugleichen, ohne dass Griechenland und dem griechischen Volk bekannt ist, welchen Inhalt ihre Verpflichtungen in der Zukunft erhalten werden.
5. Die Bestimmungen des Artikels 4 haben zur Folge, dass:
a) jede Verwertung von Vermögensteilen (Immobilien, Küsten, unterirdischen und unter dem Meer gelegene Quellen nationalen Reichtums, archäologische Stätten usw.), Aktien, Obligationen und anderen Wertpapieren und Rechten zu Gunsten des Kredits und folglich nur mit Zustimmung der Troika erfolgt,
b) die griechische Regierung zu keinerlei Verwertung irgendwelcher Vermögensteile zugunsten der Entwicklung oder zugunsten des griechischen Volks, sondern nur zu Gunsten der Gläubiger schreiten kann,
c) die griechische Regierung ohne die Zustimmung ihrer Gläubiger keinerlei Vertrag wirtschaftlichen Gegenstands mit einem dritten Land oder einer Organisation abschließen kann, ohne dass die Gläubiger den Vertrag und
d) die Form der Verwertung genehmigen: Veräußerung, langfristige Nutzungsüberlassung, Verpachtung, Verkauf von Aktien oder Obligationen des Staates oder einer Gesellschaft zur Verwertung des Staatsvermögens usw. wird von der formalen oder formlosen Zustimmung der Gläubiger abhängen.
Selbst wenn Griechenland als frei gilt, den Modus und die Form (durch Verkauf, Verpachtung, Abtretung usw.) der Verwertung seines Vermögens zu bestimmen, wird das Produkt der Verwertung jetzt und in Zukunft gebundenes Vermögen darstellen.
All dies bedeutet, dass die Innen- und Wirtschaftspolitik des Landes absolut gebunden ist.
6. Aus der Kombination der Kreditverpflichtungen Griechenlands mit dem “bedingungslosen und unwiderruflichen” Verzicht auf jede Einrede des nationalen Hoheitsrechts und jede andere Einrede, der ebenfalls als Klausel in dem “Kredithilfeabkommen” enthalten ist (Artikel 14 Par. 5, 15 Par. 1 a nebst Anhang 4 mit Mustergutachten des Nationalen Rechtsbeirats), wird ersichtlich, dass die gesamte wirtschaftliche Basis Griechenlands an die Zwecke des Kredits gebunden ist. Mit anderen Worten, Griechenland kann sich im Fall der Verhängung einer Maßnahme gegen unser Land durch die Gläubiger weder auf seine Sicherheit auf Basis der hoheitlichen Rechte noch auf die grundgesetzlichen und internationalen Garantien seines historischen und kulturellen Erbes und auch nicht auf die Garantien der natürlichen Umgebung und auch nicht einmal auf den Wert und die Würde des Menschen in Zusammenhang mit der Lebensweise seines Volkes berufen.
7. Die vorstehende Kombination der Bindung des staatlichen Vermögens, der nationalen Souveränität und jeglicher anderer Rechte (Art. 4 in Kombination mit Art. 15 Par. 1 a des Abkommens) bedeutet nicht nur die völlige wirtschaftliche Bindung durch die Gläubiger, aber auch Folgendes:
a) Die Souveränität, das historische und natürliche Umfeld und jedes andere Recht Griechenlands unterliegt den Gläubigern zugunsten des Kredits.
b) Die Gläubiger oder ihr Berechtigter (da sie auf Basis des Artikels 2 Par. 3 des Abkommens ihre Rechte auf einen Dritten übertragen dürfen) können wirtschaftliche und politische Gewalt gegen Griechenland ausüben, sowohl auf dem Sektor der Außenpolitik (Bevormundung der Außenpolitik) als auch hinsichtlich der Lösung der nationalen Themen des Landes.
8. Als internationale Verträge, mit denen Griechenland und die Griechen persönlich gebunden werden, hätten auf Basis der Artikel 36 Par 2 und 28 Par. 2 der Verfassung das “Kredithilfeabkommen”, das “Einigungsmemorandum” und die “ratifizierten Moratorien” mit einer Mehrheit von drei Fünfteln der Mitglieder des Parlaments bestätigt werden müssen. Somit haben wir eine Verletzung des Regimes und die Usurpation der Volkshoheit auf Basis der Artikel 1 und 120 der Verfassung. Artikel 1 Par. 3 bestimmt: “Alle Mächte entspringen aus dem Volk, existieren zu seiner und der Gunst der Nation und werden wie von der Verfassung bestimmt ausgeübt”.
Im vorliegenden Fall entspringt die auf Basis der Kreditvereinbarungen ausgeübte Macht weder aus dem Volk, da sie nicht von der Volksvertretung bestätigt wurde, noch fungiert sie zugunsten des Volkes und der Nation, da zu ihrer Anwendung die von der Verfassung vorgesehenen Verfahren missachtet wurden. Die Macht zur Umsetzung der Kreditbedingungen liegt außerhalb der Verfassung und der europäischen Legalität. Es ist eine Macht “de facto”.
9. Mit der totalen Bindung der nationalen Hoheitsrechte, des historischen und nationalen Umfeldes, des staatlichen Vermögens und der totalen Manipulation der Innen- und Wirtschaftspolitik durch die Gläubiger befindet sich Griechenland substantiell unter der vollumfänglichen Vormundschaft seiner Gläubiger. Dieser Zustand ist noch schlimmer als die alte Form der Bevormundung eines Volkes, die Protektorat genannt wurde, weil unsere Gläubiger uns keinerlei Schutz und Sicherheit bieten.
10. Die Kreditverträge sind rechtlich nichtig, da sie fundamentale Grundsätze der Verfassung sowie auch der europäischen und internationalen Gesetzlichkeit verletzen. Griechenland braucht eine Regierung, die den Mut haben wird, die Streichung der unlauteren Klauseln und die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu verlangen.
Es braucht eine Regierung, die unter Aufzeigung der Nichtigkeit der Klauseln wegen Verletzung fundamentaler Grundsätze, die sie nichtig machen, deren Ausführung verweigern wird. Es braucht eine Regierung, die eine internationale Rechnungsprüfung zur Bestimmung der Höhe der unmoralischen Schulden des Landes verlangt, die nicht tatsächlich geschuldet werden und deswegen nicht bezahlt werden müssen.
Zu dem ersten Thema:
Das neue Moratorium hat keine Bedingungen zu enthalten, welche die Verfassung und das europäischen und internationale Recht verletzten. Ebenfalls ist es dem Parlament zur Bestätigung durch 3/5 der Mitglieder des Parlaments (180 Abgeordnete) vorzulegen. Die Umgehung des Parlaments stellt einen Staatsstreich und eine Usurpation der Volkshoheit dar.
Die wirtschaftlichen Bedingungen des 2. Moratoriums haben gerecht und nicht unmenschlich wie in den Kreditvereinbarungen von Mai 2010 zu sein. Das 2. Moratorium ist dem Parlament vorzulegen, da es das erste (also die ursprünglichen Kreditvereinbarungen) annulliert, und mit ihm die unlauteren Klauseln, wie: den Verzicht auf die nationale Hoheit, die totale Bindung des staatlichen Vermögens und die Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte der Arbeitnehmer und Rentner.
Der globale Verzicht auf die Einreden der nationalen Hoheit und jede andere Immunität stellt Hochverrat dar, und deswegen haben Sie, Damen und Herren Abgeordnete, darauf besonders zu achten.
Wir betonen Ihnen gegenüber weiter, dass seit Entstehung der Welt bis heute, also seit der Antike mit der damals bekannten Form des Staates (Städte – Staaten) bis zur heutigen Form der Bildung von Staaten, kein, aber auch wirklich kein einziger Staat seine nationale Hoheit – Immunität abgab bzw. darauf verzichtete.
Den weltweit einzigen Fall eines solchen entehrenden und schändlichen Verzichts stellt Griechenland dar, mit der Unterzeichnung am 08-05-2010 des allgemein als Moratorium bekannten sogenannten Kredithilfeabkommens, das in Gesetz N. 3845/06-05-2010 abgebildet wurde, dem im griechischen Parlament von allen Abgeordneten der PASOK-Partei wie von einer unter Einsatzbefehl stehenden Truppe (Parteidisziplin) zugestimmt wurde, ohne es zu studieren (wie hätte es auch studiert werden können, da die Gesamtheit der insgesamt fast 1.300 Seiten umfassenden unterzeichneten Texte nicht an sie ausgegeben wurde).
Unter den Abgeordneten, die für das Gesetz stimmten, befinden sich auch die beiden ersten von Ihnen, Valyrakis Iosif und Damianakis Evtychios (die Dritte von Ihnen, Kouroupaki Evangelia, war damals nicht Abgeordnete). Außer den Abgeordneten Vasilios Ikomomou (Abgeordneter aus Attika), Sofia Sakorafa (Abgeordnete aus Athen) und Ioannis Dimaras (Abgeordneter aus Athen) stimmten ebenfalls die 15 Abgeordneten der LAOS-Partei und die Abgeordnete Theodora (Dora) Bakogianni für das Gesetz, währen die Abgeordneten aller übrigen Parteien dagegen stimmten.
In Anbetracht all dessen PROTESTIEREN wir auf schärfste Weise gegen den Angriff auf das griechische Volk, nicht nur die heute lebenden, aber auch die zukünftigen, die ungeborenen Generationen der Hellenen unter Ihrer (siehe oben) Mithilfe in Ketten zu legen, und FORDERN SIE AUF, sei es auch heute, angesichts auch des neuen Moratoriums, das sich die Regierung unter dem lügnerisch betitelten Vorwand “der Rettung des Vaterlandes” dem griechischen Parlament vorzulegen anschickt, sich auf die Höhe ihres Auftrags als Vertreter des griechischen Volkes und nichts als Vollstrecker unlauterer Befehle Ihrer Partei zu erheben.
Sie schulden, jetzt, per Anfrage oder Interpellation die Verteilung der Texte der Kreditvereinbarungen von Mai 2010 (erstes “Moratorium”) zu verlangen, um sich – sei es auch erst jetzt – darüber zu informieren. Ihre Nachlässigkeit, dies bis heute zu tun, stellte eine Verachtung des griechischen Volkes dar, das Sie gemäß dem wahren Sinn Ihrer Entsendung vertreten. Sie schuldeten, das griechische Volk über den Inhalt der Kreditvereinbarungen zu informieren, welche die nationale Hoheit und das Staatsvermögen Griechenlands an Händen und Füßen fesselten – was Sie jedoch niemals getan haben.
Wenn Sie dies nicht sei es auch jetzt tun, haben Sie absolut keinerlei Entschuldigung. Sie werden eidbrüchig sein und der Geschichte als solche übergeben werden, und wir wiederum ERKLÄREN Ihnen, dass wir uns vorbehalten, Sie deswegen auch öffentlich anzuprangern und zu jeder weiteren notwendigen und rechtmäßigen Handlung gegen Sie zu schreiten.
Die Hekatomben von Toten für die Freiheit dieses kleinen, dieses großen Platzes der Griechenland heißt, erheben sich aus ihren Gräbern und erinnern uns – jedoch wahrhaft und nicht unter verlogenen Titeln – an das aus der römischen Epoche bekannte “SALUS POPULUS SUPREMA LEX ESTO” (das Heil des Volkes sei höchstes Gesetz).
Und noch viel früher (-480) hinterließen uns die Kämpfer von Salamina als heiliges Vermächtnis ihre Hymne “Ω παιδες Ελλήνων, ίτε, ελευθερουτε πατρίδ’ ελευθερουτε δε παίδας, γυναίκας, θεων τε πατρώων έδη, θήκας τε προγόνων. Νυν υπέρ πάντων αγών.” (Ihr Söhne der Griechen, auf, befreit das Vaterland, befreit die Kinder und Frauen, die Sitze der angestammten Götter, die Gräber der Ahnen. Um all dies geht der Kampf.)
Wir und Millionen anderer Griechen hören diese Hymne auch heute, seit den Tiefen der Jahrhunderte. Sie, Herren Abgeordnete, hören sie sie? Werden Sie sie endlich hören?
Ein zuständiger Gerichtsvollzieher wird beauftragt, das Vorliegende rechtmäßig an jeden der Empfänger zuzustellen, zu deren Kenntnisnahme und für jede rechtliche Folge.
Die außergerichtlich protestierenden, aufrufenden und erklärenden
Mitglieder und Freunde der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania
(Quelle: FlashNews.gr)
Relevante Informationen: Interview des Professors für Verfassungsrecht J. Kasimatis










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