Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Politik’

Bürgerbewegungen in Griechenland nehmen Abgeordnete in die Pflicht

17. Juni 2011 / Aufrufe: 709 7 Kommentare

In Griechenland fordern Bürgerbewegungen die Abgeordneten ihrer Präfekturen auf, die Interessen des Volkes und nicht der Bankiers und des Großkapitals zu verteidigen.

Anlässlich der anstehenden Ratifizierung des umstrittenen “mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms 2011 – 2015″ stellten unabhängige lokale Bürgerbewegungen den Abgeordneten ihrer Präfekturen außergerichtliche Proteste zu, in denen sie die Rechtswidrigkeiten des zwischen Griechenland und seinen Gläubigern vereinbarten “Moratoriums” und die diesbezügliche Verantwortung der griechischen Politiker aufzeigen. Ein solches außergerichtliches Protestschreiben wurde inziwschen auch den Abgeordneten der Präfektur Chania auf der Insel Kreta zugestellt.

Wir erwarten von denen, die wir in das griechische Parlament wählen, die Interessen des griechischen Volkes und nicht die Interessen der Bankiers und des Großkapitals zu vertreten“. Dies unterstrich unter anderem das Mitglied der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania, Sakis Kouvatsos, in Erklärung der von Bürgern aus Chania ergriffenen Initiative, an die Abgeordneten der Präfektur ein außergerichtliches Protestschreiben zuzustellen, mit dem sie die Abgeordneten auffordern, gegen das mittelfristige Programm zu stimmen und parallel betonen, dass “wenn sie (die Abgeordneten) dies nicht tun, in vollem Umfang die Verantwortungen übernehmen, für die sie sich zu rechtfertigen haben werden“.

Der Inhalt des außergerichtlichen Protestschreibens der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania wird nachstehend in möglichst wortgetreuer deutscher Übersetzung wiedergegeben.

Außergerichtlicher Protest an die Abgeordneten der Präfektur Chania

VOR DER BEVÖLKERUNG VON CHANIA, JEDEM ZUSTÄNDIGEN GERICHT UND JEDER ANDEREN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE AN
1) VALYRAKIS IOSIF
2) DAMIANAKIS EVTYCHIOS UND
3) KOUROUPAKI EVANGELIA, Abgeordnete der Partei PA.SO.K in der Präfektur Chania / Kreta.
Zustellung zwecks Kenntnisnahme und für jede rechtliche Konsequenz auch an den Abgeordneten aus Chania Christos Markogiannakis, obwohl er im Mai 2010 als lokaler Abgeordneter der Partei Nea Dimokratia gegen das Gesetz N. 3845/2010 stimmt.

Damen und Herren Abgeordnete der Präfektur Chania,

In letzter Zeit wird viel darüber geredet, ob das Vermögen des griechischen Staates veräußert oder auf andere Weisen (Verpachtung, Nutzungsüberlassung usw.) verwertet werden muss. Diese Diskussion ist jedoch leider gegenstandslos, da die Gesamtheit des staatlichen Vermögens und der Hoheitsrechte Griechenlands blockiert sind und von unseren Gläubigern, also den Staaten der Eurozone und dem IWF kontrolliert werden, so wie dies zusammenfassend mit den nachstehenden Ausführungen belegt wird:

1. Gemäß den komplexen Bestimmungen sophistischen Charakters des Artikels 4 Par. 2 des “Kredithilfeabkommens” vom 08.05.2010 zwischen der Republik Griechenland und den anderen sechzehn Staaten der Eurozone ist das gesamte mobile und immobile Vermögen des griechischen Staates zur Bedienung des Kredits und so lange dieser besteht blockiert.

2. Die Freigabe des staatlichen Vermögens ist und bleibt außer Sicht, solange nicht die Entbindung unseres Landes von dem Kredit sichtbar wird.

3. Aus dem wirklichen Sinn der Bestimmungen des Artikels 4 Par. 2 des Abkommens geht hervor:
a) Griechenland wird gegenüber den Gläubigern des Abkommens mit seinem gesamten mobilen und immobilen Vermögen verpflichtet,
b) kann keinen anderen Gläubiger durch Pfand, Hypothek oder eine Garantie anderer Art absichern, damit dieser den Gläubigern des Abkommens gegenüber Vorrang erwirbt, und
c) jegliche andere auf Basis der speziellen Bestimmungen des Artikels 4 des Abkommens gestattete Verwertung oder Veräußerung wird den Gläubigern zugute kommen.

4. Der Inhalt der Bindung des staatlichen Vermögens ist nicht vorab bekannt. Bestimmt – in der Essenz von den Gläubigern auferlegt – wird dieser mit dem “Absprachememorandum” vom 03.05.2010, das einen internationalem Vertrag auf Basis des “Kredithilfeabkommens” darstellt, und mit den bis heute und den zukünftigen “ratifizierten Moratorien”, die auf Basis der Einleitung des “Einigungsmemorandums”, das diese vorsieht, ebenfalls einen internationalen Vertrag darstellen. Auf Basis dieser Vorsehung sind die Gläubiger berechtigt, die Mittel und die Modi zur Auferlegung des Basiskreditvertrags kontinuierlich ihren Interessen anzugleichen, ohne dass Griechenland und dem griechischen Volk bekannt ist, welchen Inhalt ihre Verpflichtungen in der Zukunft erhalten werden.

5. Die Bestimmungen des Artikels 4 haben zur Folge, dass:
a) jede Verwertung von Vermögensteilen (Immobilien, Küsten, unterirdischen und unter dem Meer gelegene Quellen nationalen Reichtums, archäologische Stätten usw.), Aktien, Obligationen und anderen Wertpapieren und Rechten zu Gunsten des Kredits und folglich nur mit Zustimmung der Troika erfolgt,
b) die griechische Regierung zu keinerlei Verwertung irgendwelcher Vermögensteile zugunsten der Entwicklung oder zugunsten des griechischen Volks, sondern nur zu Gunsten der Gläubiger schreiten kann,
c) die griechische Regierung ohne die Zustimmung ihrer Gläubiger keinerlei Vertrag wirtschaftlichen Gegenstands mit einem dritten Land oder einer Organisation abschließen kann, ohne dass die Gläubiger den Vertrag und
d) die Form der Verwertung genehmigen: Veräußerung, langfristige Nutzungsüberlassung, Verpachtung, Verkauf von Aktien oder Obligationen des Staates oder einer Gesellschaft zur Verwertung des Staatsvermögens usw. wird von der formalen oder formlosen Zustimmung der Gläubiger abhängen.

Selbst wenn Griechenland als frei gilt, den Modus und die Form (durch Verkauf, Verpachtung, Abtretung usw.) der Verwertung seines Vermögens zu bestimmen, wird das Produkt der Verwertung jetzt und in Zukunft gebundenes Vermögen darstellen.
All dies bedeutet, dass die Innen- und Wirtschaftspolitik des Landes absolut gebunden ist.

6. Aus der Kombination der Kreditverpflichtungen Griechenlands mit dem “bedingungslosen und unwiderruflichen” Verzicht auf jede Einrede des nationalen Hoheitsrechts und jede andere Einrede, der ebenfalls als Klausel in dem “Kredithilfeabkommen” enthalten ist (Artikel 14 Par. 5, 15 Par. 1 a nebst Anhang 4 mit Mustergutachten des Nationalen Rechtsbeirats), wird ersichtlich, dass die gesamte wirtschaftliche Basis Griechenlands an die Zwecke des Kredits gebunden ist. Mit anderen Worten, Griechenland kann sich im Fall der Verhängung einer Maßnahme gegen unser Land durch die Gläubiger weder auf seine Sicherheit auf Basis der hoheitlichen Rechte noch auf die grundgesetzlichen und internationalen Garantien seines historischen und kulturellen Erbes und auch nicht auf die Garantien der natürlichen Umgebung und auch nicht einmal auf den Wert und die Würde des Menschen in Zusammenhang mit der Lebensweise seines Volkes berufen.

7. Die vorstehende Kombination der Bindung des staatlichen Vermögens, der nationalen Souveränität und jeglicher anderer Rechte (Art. 4 in Kombination mit Art. 15 Par. 1 a des Abkommens) bedeutet nicht nur die völlige wirtschaftliche Bindung durch die Gläubiger, aber auch Folgendes:
a) Die Souveränität, das historische und natürliche Umfeld und jedes andere Recht Griechenlands unterliegt den Gläubigern zugunsten des Kredits.
b) Die Gläubiger oder ihr Berechtigter (da sie auf Basis des Artikels 2 Par. 3 des Abkommens ihre Rechte auf einen Dritten übertragen dürfen) können wirtschaftliche und politische Gewalt gegen Griechenland ausüben, sowohl auf dem Sektor der Außenpolitik (Bevormundung der Außenpolitik) als auch hinsichtlich der Lösung der nationalen Themen des Landes.

8. Als internationale Verträge, mit denen Griechenland und die Griechen persönlich gebunden werden, hätten auf Basis der Artikel 36 Par 2 und 28 Par. 2 der Verfassung das “Kredithilfeabkommen”, das “Einigungsmemorandum” und die “ratifizierten Moratorien” mit einer Mehrheit von drei Fünfteln der Mitglieder des Parlaments bestätigt werden müssen. Somit haben wir eine Verletzung des Regimes und die Usurpation der Volkshoheit auf Basis der Artikel 1 und 120 der Verfassung. Artikel 1 Par. 3 bestimmt: “Alle Mächte entspringen aus dem Volk, existieren zu seiner und der Gunst der Nation und werden wie von der Verfassung bestimmt ausgeübt”.

Im vorliegenden Fall entspringt die auf Basis der Kreditvereinbarungen ausgeübte Macht weder aus dem Volk, da sie nicht von der Volksvertretung bestätigt wurde, noch fungiert sie zugunsten des Volkes und der Nation, da zu ihrer Anwendung die von der Verfassung vorgesehenen Verfahren missachtet wurden. Die Macht zur Umsetzung der Kreditbedingungen liegt außerhalb der Verfassung und der europäischen Legalität. Es ist eine Macht “de facto”.

9. Mit der totalen Bindung der nationalen Hoheitsrechte, des historischen und nationalen Umfeldes, des staatlichen Vermögens und der totalen Manipulation der Innen- und Wirtschaftspolitik durch die Gläubiger befindet sich Griechenland substantiell unter der vollumfänglichen Vormundschaft seiner Gläubiger. Dieser Zustand ist noch schlimmer als die alte Form der Bevormundung eines Volkes, die Protektorat genannt wurde, weil unsere Gläubiger uns keinerlei Schutz und Sicherheit bieten.

10. Die Kreditverträge sind rechtlich nichtig, da sie fundamentale Grundsätze der Verfassung sowie auch der europäischen und internationalen Gesetzlichkeit verletzen. Griechenland braucht eine Regierung, die den Mut haben wird, die Streichung der unlauteren Klauseln und die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit zu verlangen.

Es braucht eine Regierung, die unter Aufzeigung der Nichtigkeit der Klauseln wegen Verletzung fundamentaler Grundsätze, die sie nichtig machen, deren Ausführung verweigern wird. Es braucht eine Regierung, die eine internationale Rechnungsprüfung zur Bestimmung der Höhe der unmoralischen Schulden des Landes verlangt, die nicht tatsächlich geschuldet werden und deswegen nicht bezahlt werden müssen.

Zu dem ersten Thema:

Das neue Moratorium hat keine Bedingungen zu enthalten, welche die Verfassung und das europäischen und internationale Recht verletzten. Ebenfalls ist es dem Parlament zur Bestätigung durch 3/5 der Mitglieder des Parlaments (180 Abgeordnete) vorzulegen. Die Umgehung des Parlaments stellt einen Staatsstreich und eine Usurpation der Volkshoheit dar.

Die wirtschaftlichen Bedingungen des 2. Moratoriums haben gerecht und nicht unmenschlich wie in den Kreditvereinbarungen von Mai 2010 zu sein. Das 2. Moratorium ist dem Parlament vorzulegen, da es das erste (also die ursprünglichen Kreditvereinbarungen) annulliert, und mit ihm die unlauteren Klauseln, wie: den Verzicht auf die nationale Hoheit, die totale Bindung des staatlichen Vermögens und die Verletzungen der verfassungsmäßigen Rechte der Arbeitnehmer und Rentner.

Der globale Verzicht auf die Einreden der nationalen Hoheit und jede andere Immunität stellt Hochverrat dar, und deswegen haben Sie, Damen und Herren Abgeordnete, darauf besonders zu achten.

Wir betonen Ihnen gegenüber weiter, dass seit Entstehung der Welt bis heute, also seit der Antike mit der damals bekannten Form des Staates (Städte – Staaten) bis zur heutigen Form der Bildung von Staaten, kein, aber auch wirklich kein einziger Staat seine nationale Hoheit – Immunität abgab bzw. darauf verzichtete.

Den weltweit einzigen Fall eines solchen entehrenden und schändlichen Verzichts stellt Griechenland dar, mit der Unterzeichnung am 08-05-2010 des allgemein als Moratorium bekannten sogenannten Kredithilfeabkommens, das in Gesetz N. 3845/06-05-2010 abgebildet wurde, dem im griechischen Parlament von allen Abgeordneten der PASOK-Partei wie von einer unter Einsatzbefehl stehenden Truppe (Parteidisziplin) zugestimmt wurde, ohne es zu studieren (wie hätte es auch studiert werden können, da die Gesamtheit der insgesamt fast 1.300 Seiten umfassenden unterzeichneten Texte nicht an sie ausgegeben wurde).

Unter den Abgeordneten, die für das Gesetz stimmten, befinden sich auch die beiden ersten von Ihnen, Valyrakis Iosif und Damianakis Evtychios (die Dritte von Ihnen, Kouroupaki Evangelia, war damals nicht Abgeordnete). Außer den Abgeordneten Vasilios Ikomomou (Abgeordneter aus Attika), Sofia Sakorafa (Abgeordnete aus Athen) und Ioannis Dimaras (Abgeordneter aus Athen) stimmten ebenfalls die 15 Abgeordneten der LAOS-Partei und die Abgeordnete Theodora (Dora) Bakogianni für das Gesetz, währen die Abgeordneten aller übrigen Parteien dagegen stimmten.

In Anbetracht all dessen PROTESTIEREN wir auf schärfste Weise gegen den Angriff auf das griechische Volk, nicht nur die heute lebenden, aber auch die zukünftigen, die ungeborenen Generationen der Hellenen unter Ihrer (siehe oben) Mithilfe in Ketten zu legen, und FORDERN SIE AUF, sei es auch heute, angesichts auch des neuen Moratoriums, das sich die Regierung unter dem lügnerisch betitelten Vorwand “der Rettung des Vaterlandes” dem griechischen Parlament vorzulegen anschickt, sich auf die Höhe ihres Auftrags als Vertreter des griechischen Volkes und nichts als Vollstrecker unlauterer Befehle Ihrer Partei zu erheben.

Sie schulden, jetzt, per Anfrage oder Interpellation die Verteilung der Texte der Kreditvereinbarungen von Mai 2010 (erstes “Moratorium”) zu verlangen, um sich – sei es auch erst jetzt – darüber zu informieren. Ihre Nachlässigkeit, dies bis heute zu tun, stellte eine Verachtung des griechischen Volkes dar, das Sie gemäß dem wahren Sinn Ihrer Entsendung vertreten. Sie schuldeten, das griechische Volk über den Inhalt der Kreditvereinbarungen zu informieren, welche die nationale Hoheit und das Staatsvermögen Griechenlands an Händen und Füßen fesselten – was Sie jedoch niemals getan haben.

Wenn Sie dies nicht sei es auch jetzt tun, haben Sie absolut keinerlei Entschuldigung. Sie werden eidbrüchig sein und der Geschichte als solche übergeben werden, und wir wiederum ERKLÄREN Ihnen, dass wir uns vorbehalten, Sie deswegen auch öffentlich anzuprangern und zu jeder weiteren notwendigen und rechtmäßigen Handlung gegen Sie zu schreiten.

Die Hekatomben von Toten für die Freiheit dieses kleinen, dieses großen Platzes der Griechenland heißt, erheben sich aus ihren Gräbern und erinnern uns – jedoch wahrhaft und nicht unter verlogenen Titeln – an das aus der römischen Epoche bekannte “SALUS POPULUS SUPREMA LEX ESTO” (das Heil des Volkes sei höchstes Gesetz).

Und noch viel früher (-480) hinterließen uns die Kämpfer von Salamina als heiliges Vermächtnis ihre Hymne “Ω παιδες Ελλήνων, ίτε, ελευθερουτε πατρίδ’ ελευθερουτε δε παίδας, γυναίκας, θεων τε πατρώων έδη, θήκας τε προγόνων. Νυν υπέρ πάντων αγών.” (Ihr Söhne der Griechen, auf, befreit das Vaterland, befreit die Kinder und Frauen, die Sitze der angestammten Götter, die Gräber der Ahnen. Um all dies geht der Kampf.)

Wir und Millionen anderer Griechen hören diese Hymne auch heute, seit den Tiefen der Jahrhunderte. Sie, Herren Abgeordnete, hören sie sie? Werden Sie sie endlich hören?

Ein zuständiger Gerichtsvollzieher wird beauftragt, das Vorliegende rechtmäßig an jeden der Empfänger zuzustellen, zu deren Kenntnisnahme und für jede rechtliche Folge.

Die außergerichtlich protestierenden, aufrufenden und erklärenden
Mitglieder und Freunde der Bewegung Unabhängiger Bürger von Chania

(Quelle: FlashNews.gr)

Relevante Informationen: Interview des Professors für Verfassungsrecht J. Kasimatis

Neue Steuern und Sonderabgaben in Griechenland

13. Juni 2011 / Aufrufe: 1.958 11 Kommentare

Das mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015 in Griechenland sieht unter anderem erneute rigorose Steuererhöhungen und Sonderabgaben vor.

Die von der “Troika” (IWF, EU, EZB) erzwungenen Sparmaßnahmen haben Griechenland n eine tiefe Rezession gestürzt. Der Absturz der Wirtschaft und der rapide Rückgang der Inlandsnachfrage haben zu einem rasanten Rückgang der öffentlichen Einnahmen geführt, während die zunehmende Verarmung großer Teile der Bevölkerung die explodierende Arbeitslosigkeit das gesamte Sozialsystem zum Zusammenbruch zu drohen bringt.

Obwohl kein Zweifel daran besteht, dass jede weitere einnahmeorientierte Maßnahme die Rezession unweigerlich vertiefen wird, weiß sich die griechische Regierung unter dem Druck der Gläubiger nicht anders zu helfen, als trotzdem erneut die Steuerschraube anzuziehen. Das derzeit im Parlament debattierte “mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015″ sieht unter anderem die Erhöhung bestehender Steuern und die Einführung neuer Abgaben und Steuern vor, die dem Fiskus allein bis Ende 2011 zusätzliche Steuereinnahmen in der Größenordnung von wenigstens 6 Milliarden Euro und bis 2015 rund 15 Milliarden Euro einbringen müssen, um die Vorgaben des neuen “Moratoriums” einhalten zu können.

Mit einer Ratifizierung des neuen bzw. zusätzlichen Sanierungsprogramms ist kaum vor Ende Juni 2011 zu rechnen, deshalb sind die nachstehend aufgeführten partiellen Rahmenvorgaben nicht als endgültig zu betrachten. Es wird jedenfalls ersichtlich, welches ungeheure  Ausmaß die Auswirkungen der – fallweise ab Anfang 2011 rückwirkend in Kraft tretenden – Maßnahmen auf Einkommen und Renten sowie letztendlich die gesamte Wirtschaft haben werden.

Maßnahmen Mehreinnahmen in Mio. €
2011 2012 2011 -2015
Solidaritätsabgabe 1 % – 4 % auf Einkommen und Erhöhung der fiktiven Einkommensteuerveranlagung 400 1.400 bisher noch undefiniert
Neu Abgabe auf alle Immobilien und Senkung der Immobiliensteuer-Freibeträge 500 215 1.215
Erhöhung der Kfz-Steuer 2012 100 - -
Sonderabgabe auf Boote, Fahrzeuge mit großem Hubraum, Flugzeuge, Schwimmbecken 100 - -
Erhöhung bestehender und Einführung neuer Verbrauchssteuern 250 315 565
Besteuerung von Finanztransaktionen 100 - -
Erhöhung der MwSt. im Gaststättengewerbe von 13 % auf 23 % ab dem 01.09.2011 300 700 1.000
Abgaben auf Schwarzbauten 300 - -
Erhöhung der Zigarettensteuer 150 150 300
Streichung von Steuerfreibeträgen und Steuerbefreiungen 100 500 900
Kürzung von Sozialbezügen und Sozialleistungen 345 251 661
Senkung der Abfindungszahlungen für Pensionäre 120 130 250
Senkung von Zusatzrenten 50 310 860
Neue Sonderabgabe von 8 % für Rentner unter 60 Jahren und Renten ab 1.700 € sowie Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten unter 1.700 € 88 88 176
Minderung der Rentenzahlungen der Kasse für Seeleute (NAT) um 6 % 50 50 100
Reduzierung der Anzahl der Empfänger von Behinderten- und Berufsunfähigkeitsrenten 25 80 625
Senkung der Hauptrenten der OGA und der Mindestrenten anderer Sozialversicherungsträger 0 100 210
Neue Solidaritätsabgabe von 3 % auf die Bezüge der Bediensteten des öffentlichen Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 455 - 455
Neue Solidaritätsabgabe der Freiberufler und Selbständigen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 100 - 100
Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Bezüge des privaten Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 74 219 305

(Quelle der Daten: Ta Nea / 11.06.2011)

Parlament in Griechenland hebt Immunität straffälliger Abgeordneter auf

9. Juni 2011 / Aufrufe: 64 Keine Kommentare

Das griechische Parlament hob in einer geheimen Abstimmung die parlamentarische Immunität vier Abgeordneter auf, die verschiedener Vergehen bezichtigt werden.

Die Aufhebung der parlamentarischen Immunität wurde konkret für die Abgeordneten Giannis Amiridis (PASOK), Lampros Michou (PASOK), Kostas Kollias (ND) und Pavlos Makrakis (LAOS) beschlossen. Die geheime Abstimmung über die Aufhebung der Immunität erfolgte wegen nachstehender Beschuldigungen und führte zu den jeweils angeführten Ergebnissen:

  • G. Amiridis – Umweltverschmutzung
    Ja: 133, Nein: 49, Enthaltungen: 7, Ungültig: 1
  • L. Michou – Leichte Körperverletzung und Bedrohung
    Ja: 167, Nein: 17, Enthaltungen: 5, Ungültig: 1
  • K. Kollias – Fahrlässige Brandstiftung
    Ja: 168, Nein: 13, Enthaltungen: 8, Ungültig: 1
  • P. Markakis – 1. Amtsmissbrauch und Veruntreuung
    Ja: 148, Nein: 30, Enthaltungen: 11, Ungültig: 1
    2. Verantwortung für fahrlässige Körperverletzung durch einen Untergebenen
    Ja: 151, Nein: 30, Enthaltungen: 8, Ungültig: 1

(Quelle: in.gr / 08.06.2011)

CIA befürchtet allgemeine Unruhen in Griechenland

22. Mai 2011 / Aufrufe: 474 2 Kommentare

Laut dem amerikanischen Geheimdienst besteht die Möglichkeit, dass in Griechenland infolge der harten Sparmaßnahmen mit allgemeinen Unruhen zu rechnen ist.

Der amerikanische Geheimdienst CIA schließt einen Anstieg der Gewalterscheinungen in Griechenland nicht aus und führt an, dass eine Zunahme der allgemeinen Unruhen in Griechenland zur “Anzweiflung der Fähigkeit der Regierung zur Durchsetzung von Umstrukturierungen” führen und Phänomene der Gewalt und Aufruhr zur Folge haben könnte.

In der turnusmäßigen Ausgabe des World Factbook, in dem zu jedem Land ein Profil erarbeitet wird, führt die CIA an: “Die griechischen Arbeitnehmergewerkschaften streiken wegen der neuen Sparmaßnahmen, jedoch hatten die Streiks bisher eine geringe Auswirkung auf das Bestreben der Regierung, Reformen zu verfügen. Ein Anstieg der allgemeinen Unruhen könnte jedoch die Fähigkeit der Regierung in Frage stellen, Umstrukturierungen durchzusetzen und die Ziele des Haushaltsplans zu erfüllen, und sogar auch zu Aufruhr oder Gewalt führen“.

Bezüglich der Wirtschaft führt die regelmäßige Ausgabe des World Factbook an, dass im Jahr 2010 die Verschuldung Griechenlands “einen signifikanten Druck auf die Eurozone verursachte und das Thema zur Sprache brachte, ob ein Mitgliedstaat freiwillig die gemeinsame Währung aufgeben oder aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden könne“.

Ebenfalls betont die CIA, dass Griechenland Reformationen eingeführt habe, fügt allerdings auch hinzu, dass sich die Investoren nach wie vor fragen, ob das Land angesichts einer düsteren wirtschaftlichen Aussicht und der Unzufriedenheit der Bevölkerung auch weiterhin die Bemühungen um die volkswirtschaftliche Angleichung fortsetzen können wird.

(Quelle: in.gr / 21.05.2011)

Rezession in Griechenland kippt den Haushaltsplan

16. Mai 2011 / Aufrufe: 298 Keine Kommentare

Aufgrund der nachhaltigen wirtschaftlichen Rezession in Griechenland zeichnet sich zunehmend ab, dass die wirtschaftlichen Ziele des Haushaltsplans 2011 nicht erreichbar sind.

Nachdem in Griechenland das Haushaltsdefizit 2010 mit 10,5% abschloss, erscheint es angesichts der aktuellen Entwicklungen inzwischen unmöglich, das Defizit in diesem Jahr wie ursprünglich vorgesehen auf 7,5% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) senken zu können. Gemäß den Berechnungen der ausländischen Sachverständigen wird das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr bei 9,4% – 9,5% liegen. Die “Troika” (IWF, EU, EZ) übt deshalb Druck auf die griechische Regierung aus, die aus den Korrekturmaßnahmen erwarteten Mehreinnahmen von etwa 3 Milliarden Euro für das Jahr 2011 durch weitere unmittelbar zu treffende Maßnahmen auf etwa 6 Milliarden Euro zu verdoppeln.

Gemessen an dem Vergleichzeitraum des Vorjahres gingen im 1. Quartal 2011 die Einnahmen um 9,2%, zurück wogegen die Regierung mit einem Anstieg von 8,5% gerechnet hatte. Das “schwarze Loch” des Staatsetats beläuft sich inzwischen auf über 2 Milliarden Euro, da außer der signifikanten Verzögerungen bei den Einnahmen auch die öffentlichen Ausgaben zu Überschreitungen führten. Höher als erwartet fallen auch die Zinsbelastungen aus, die gemäß den Berechnungen der Troika um wenigstens 100 Millionen Euro steigen und sich 2011 anstatt der veranschlagten 15,9 Milliarden Euro auf über 16 Milliarden Euro summieren werden – gegenüber 13,4 Milliarden Euro für das Jahr 2010.

Den größten Dorn stellt nach wie vor die tiefe wirtschaftliche Rezession dar, wozu auch die immer noch nicht durchgesetzte Öffnung der “geschlossenen” Berufe und Liberalisierung der Märkte beiträgt. Auf Jahresbasis ist das griechische BIP um etwa 6% abgestürzt, und der minimale Anstieg im 1. Quartal 2011 um 0,8% bestätigt einfach nur seine Stagnation auf dem historischen Tiefpunkt von Dezember 2010. In diesem Klima setzen sich ebenfalls die schweren Einbrüche und die Vernichtung der Industrieproduktion (Januar: – 5,2%, Februar: – 4,8%, März: – 8%) sowie auch der Absturz des Bausektors fort.

Rigoroser Rückgang der Baugenehmigungen in Griechenland

Bei der Erteilung von Baugenehmigungen zeigte sich im Januar 2011 ein Rückgang um 62,6% bzw. von 4.051 erteilten Genehmigungen im Vergleichsmonat Januar 2011 auf nur 1.512 im Januar 2011. Laut den Daten der nationalen Statistikbehörde (ELSTAT) ging die private Bautätigkeit hinsichtlich der Fläche um 74,6% (307.700 m² gegenüber 4.271.000 m² im entsprechenden Vorjahresmonats) und hinsichtlich des Volumens um 72,9% (1.155.800 m³ gegenüber 4.271.000 m³ im entsprechenden Vorjahresmonat) zurück.

In der realen Wirtschaft ist die Vergabe neuer Kredite durch die Banken auf ein beispiellos niedriges Niveau gesunken. Die Kreditausweitung gegenüber Unternehmen und Haushalten nahm im Februar 2011 um 0,3% und im März 2011 um 0,4% weiter ab.

Die Arbeitslosigkeit klettert dagegen von Monat zu Monat auf immer neu Höchststände: während im Januar 2010 die offizielle Arbeitslosenquote noch mit 11,3% ausgewiesen wurde, lag sie im Januar 2011 bereits bei 15,1% und stieg im Februar 2011 sogar auf 15,9% – womit laut den Daten der ELSTAT weitere 181.952 Personen in die endlosen Listen der Arbeitslosen aufgenommen werden mussten.

Sollte sich die düstere Prognose bestätigen, dass in Griechenland die Anzahl der offiziell als arbeitslos registrierten Personen in diesem Jahr (2011) auf eine Million ansteigen wird, dürfte der erhoffte Aufschwung noch weiter in die Ferne rücken und gleichzeitig eine drastische Zunahme der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Explosionen zu befürchten sein.

(Quelle: Vradini / 16.05.2011)

Pessimismus und soziale Spannungen in Griechenland

13. Mai 2011 / Aufrufe: 187 Keine Kommentare

In der Bevölkerung in Griechenland zeichnen sich zunehmend Pessimismus, Unzufriedenheit und soziale Spannungen ab.

Das von der “Public Issue” für Rechnung des griechischen Sendeanstalt SKAI und der Zeitung Kathimerini erhobene monatliche “Politische Barometer” weist für den Monat Mai 2011 eine weitere Zunahme der gesellschaftlichen Unzufriedenheit und politischen Ungewissheit aus.

Nachdem im Januar 2011 schon 69% der Befragten die Ansicht vertraten, dass sich in Griechenland die Dinge in die falsche Richtung entwickeln, schließen sich nun bereits 83% der Befragten dieser Meinung an. Die heutige Funktion des Staates beurteilt etwa die Hälfte (48%) der befragten Bürger als noch schlechter als vor fünf Jahren, 18% als besser und 32% als wie gehabt.

66% der Befragten rechnen während der nächsten zwei bis drei Monaten mit etlichen Streiks und Protestaktionen (im Januar 2011 waren es immerhin noch 84%), während 25% mit nur wenigen Streiks und Protesten in den nächsten Monaten rechnen.  Parallel erwarten 24% der Befragten, dass sich in den nächsten fünf Jahren die allgemeine wirtschaftliche Lage verbessern wird (im Januar 2011 belief sich der entsprechende Anteil auf 36%), 29% rechnen mit einer Stagnation und 47% mit einer Verschlechterung.

Verlust des Vertrauens in die politischen Parteien in Griechenland

Bezüglich der beiden großen politischen Parteien (Nea Dimokratia / ND und PASOK) äußern sich 87% der Befragten unzufrieden und nur 12% zufrieden (speziell bezüglich der ND 91% unzufrieden und nur 7% zufrieden). 71% der Befragten erachten keine der beiden großen Partei als gute Regierung für das Land ein, wobei 18% der Regierung der PASOK-Partei und 7% der ND den Vorzug geben.

Bei der Bewertung der Popularität der politischen Führungspersonen liegt trotz allem nach wie vor Premierminister Jorgos Papandreou an der Spitze (34 Punkte), gefolgt von Antonis Samaras (33 Punkte), Aleka Papariga (31 Punkte) Alexis Tsipras (30 Punkte) und Jorgos Karatzaferis (29 Punkte).

33% der Befragten erachten Jorgos Papandreou als den geeignetsten Premierminister für das Land, für Antonis Samaras sprechen sich dagegen nur 22% aus. “Sieger” ist allerdings mit 41% “Niemand”! Parallel sprechen sich 34% der Befragten für kooperative Regierungen und 20% für eine Koalitionsregierung aus, nur 17% möchten Einparteienregierungen.

Hinsichtlich der Popularität der politischen Parteien liegt derzeit die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) mit 31% an der Spitze, gefolgt von der PASOK-Partei (29%), LAOS und SYRIZA mit 26% und der ND mit 24% (wobei infolge von Mehrfachbenennungen die Summe über 100% liegt). Bezüglich der Bewertung der Oppositionsparteien beurteilen allerdings 29% der Befragten keine als die beste, 19% sprechen sich für KKE, 18% für LAOS, 15% für ND und 13% für SYRIZA aus.

Weiter erachten 69% der Befragten Neuwahlen als überflüssig, 29% sprechen sich dafür aus. Sollte es zu Neuwahlen kommen, erwarten 39% der Befragten einen knappen Sieg der PASOK-Partei. Jedenfalls bevorzugen 37% die Enthaltung / “Protestwahl” (Januar 2011: 34%).

Bezüglich der Wahlabsicht sprechen sich schließlich 37% der Befragten für die Enthaltung, 32% für PASOK und 29% für ND aus. Nachdem im September 2010 noch 44% der Befragten für die PASOK-Partei waren, ist hier also ein erheblicher Rückgang zu verzeichnen, während die ND während der vergangenen drei Monate deutliche Zuwächse verbuchen konnte.

Was die übrigen Parteien betrifft, würden gemäß der aktuellen Erhebung 12% der Befragten KKE, 8% LAOS, 6,5% SYRIZA, 3,5% die “Grüne und demokratische Linke” und 1,5% die “Demokratische Koalition” wählen.

Griechenland schließt Auslandsvertretungen in Deutschland und EU

9. Mai 2011 / Aufrufe: 523 1 Kommentar

Im Rahmen der auferlegten Sparmaßnahmen zur Sanierung des Staatshaushaltes schreitet Griechenland zu Schließungen und Zusammenlegungen von Auslandsvertretungen.

Mit drei Präsidialdekreten, deren Entwürfe der 5. Kammer des obersten griechischen  Verwaltungsgerichtshof zur Bearbeitung vorgelegt wurden, schreitet Griechenland zur Schließung von 7 Generalkonsulaten (davon 3 allein in Deutschland) und 2 Konsulaten sowie auch zur Abschaffung der ständigen Vertretung Griechenlands bei der Westeuropäischen Union.

Geschlossen werden konkret die griechischen Generalkonsulate in Brüssel, London, Paris, Hannover, Köln, Leipzig und Napoli sowie die Konsulate in in Nis (Serbien) und Durban (Indien). Einige der Bediensteten bzw. Planstellen der geschlossenen konsularischen Dienststellen sollen zu anderen griechischen Auslandsvertretungen verlegt werden.

Parallel ist die Einrichtung von Konsulatsbüros in drei griechischen Botschaften vorgesehen, und zwar:

  • einer Konsulatsstelle in der griechischen Botschaft in Brüssel, die für das gesamte belgische Staatsgebiet zuständig sein wird,
  • einer Konsulatsstelle in der griechischen Botschaft in London, die für das gesamte Territorium des Vereinigten Königsreich zuständig sein wird,
  • einer Konsulatsstelle in der griechischen Botschaft in Paris, die für das französische Staatsgebiet zuständig sein wird, jedoch unter Ausnahme der Regionen, die in den Zuständigkeitsbereich des griechischen Generalkonsulats in Marseille fallen.

Weiter erfolgt im Rahmen der Schließungen und Zusammenlegungen eine Neubestimmung der Zuständigkeitsbereiche der griechischen Konsulatsstellen in Brasilien, Deutschland, Italien, Südafrika und Serbien.

Änderungen sind schließlich auch bei der personellen Zusammensetzung der ständigen Vertretung Griechenlands bei der Europäischen Union in Brüssel vorgesehen.

Griechenland will Siemens auf Schadenersatz verklagen

31. Januar 2011 / Aufrufe: 136 Keine Kommentare

Die griechische Regierung will wegen der Schmiergeldzahlungen des Unternehmens Siemens in Griechenland sowhl Strafgelder verhängen als auch Schadenersatz einklagen.

Nachdem der parlamentarische Untersuchungsausschuss, der Ausmaß und Hintergründe der Siemens-Schmiergeldaffäre in Griechenland ans Licht bringen sollte, endlich einen – wenn auch nicht unumstrittenen – Abschlussbericht vorgelegt hat, will Griechenland nun rechtliche Schritte gegen Siemens einleiten.

Der griechische Premierminister Andreas Papandreou beauftragte die Minister Charis Kastanidis (Justizministerium), Michalis Chrysochoidis (Entwicklungsministerium), Jorgos Papakonstantinou (Finanzministerium) und Charis Pampoukis (Staatsministerium) mit der Einleitung der geeigneten Maßnahmen, die sich unter anderem auf die Verhängung von Strafgeldern und die Erhebung von Schadenersatzklagen beziehen:

  • Justizminister Charis Kastanidis wird die gesetzlichen Schritte zur Verhängung von Strafgeldern bezüglich der Verletzung der Grundsätze über Transparenz initiieren.
  • Entwicklungsminister Michalis Chrysochoidis wird eine Untersuchung der Wettbewerbs-Kommission in Zusammenhang mit Themen des gesunden Wettbewerbs bestellen.
  • Finanzminister Jorgos Papakonstantinou wird mittels des Rechtsausschusses des Staates die Möglichkeit zur Erhebung von Klagen auf Entschädigung des griechischen Fiskus untersuchen.
  • Das Finanzministerium wird als Anteilseigner ebenfalls zusammen mit den als Anteilseigner der geschädigten Unternehmen für die Aufsichtsführung zuständigen Ministern die Erhebung und den Verlauf der Klagen auf Entschädigung des Schadens beaufsichtigen, der den Unternehmen durch die rechtswidrige Aktivität des Unternehmens Siemens zugefügt wurde.
  • Die globale Koordination der gesamten Sache wird Staatsminister Charis Pampoukis übernehmen.

Parallel sollen alle Ausschreibungen, in denen Siemens den Zuschlag bekam, erneut überprüft und die sogenannte “Validitätsvereinbarung” unterzeichnet werden.

Die Aufnahme der gegen Siemens gerichteten rechtlichen Initiativen bezüglich des Schadens, der dem griechischen Staat und den von ihm beaufsichtigten Trägern während der letzten zwanzig Jahre durch die rechtswidrige Aktivität des Siemens-Konzerns zugefügt wurde, plant die Regierung für Mitte Februar 2011. Mit einschlägigen Ergenissen wird allerdings selbst im besten Fall nicht vor Ablauf von wenigstens einem halben Jahr gerechnet.

Laut einer Reportage in der Sonntagsausgabe der griechischen Tageszeitung Eleftherotypia umfassen die geplanten Schritte:

  • Schadenersatzklage gegen die Muttergesellschaft Siemens und die griechische Tochtergesellschaft Siemens Hellas auf Entschädigung des griechischen Fiskus; die Klage wird in Kooperation mit einer deutschen Rechtskanzlei erhoben werden.
  • Klage seitens der Unternehmen, an denen der Staat beteiligt und deren Aufsichtsorgan ist (OTE, OSE, Gesundheitssektor usw.), auf Entschädigung des Schadens, der diesen Unternehmen mit der “Umlage” der Schmiergeldzahlung auf die überteuerte Rechnungsstellung für jedes Projekt zugefügt wurde.
  • Untersuchung seitens der Wettbewerbskommission und Verhängung von Strafgeldern in Zusammenhang mit Verletzungen des gesunden Wettbewerbs, aber auch Überprüfung durch den Kapitalmarkt-Ausschuss.

Der mit der Erforschung der Siemens-Schmiergeldaffäre beauftragte parlamentarische Untersuchungsausschuss schätzt den verursachten Schaden auf wenigstens 2 Milliarden Euro. Es wird jedoch nach internationalen Gutachtern gesucht, welche die genaue Bestimmung der Schadenshöhe übernehmen werden.

Ruf nach Überprüfung der Parteifinanzen

Verteidigungsminister Evangelos Venizelos merkt gegenüber der Eleftherotypia an:

Hauptanliegen ist die Einleitung der Verfahren zur Verhängung von Strafgeldern und die Erhebung von Schadenersatzklagen gegen Siemens, damit sich endlich ein Weg zur Entschädigung des griechischen Fiskus findet und ernsthafte und realisierbare Transparenz-Klauseln auferlegt werden. Es ist jedoch ebenfalls notwendig, dass nachdrückliche Maßnahmen zur Transparenz umgesetzt werden und alle erforderlichen Überprüfungen der Kassen und Finanzen der politischen Parteien erfolgen. Meines Erachtens muss bezüglich der ganzen Angelegenheit ein spezielles Gesetz verabschiedet werden, welches die Voraussetzungen und Garantien für die Präsenz des Siemens-Unternehmens, aber auch eines jeden anderen Unternehmens bei den öffentlichen Ausschreibungen definiert.

Kommunalwahlen in Griechenland zeigen politische Umschichtungen

9. November 2010 / Aufrufe: 218 1 Kommentar

Das Ergebnis der Kommunalwahlen in Griechenland am 07. November 2010 offenbart eine deutliche Verschiebung der Kräfte der politischen Parteien.

Gemäß einer von der griechischen TV-Sendeanstalt MEGA präsentierten Auswertung der Ergebnisse der ersten Runde der Kommunal- und Landtagswahlen in Griechenland zeichnet sich im Vergleich zu den Parlamentswahlen im Herbst 2009 eine deutliche Verschiebung der Kräfteverhältnisse der politischen Parteien ab.

Auf die Parlamentswahlen 2009 bezogen verlor die PASOK- bzw. derzeitige Regierungspartei etwa 1.100.000 Wähler (2009: 3.000.000 Millionen Stimmen) und die Partei Nea Dimokratia (ND) rund 500.000 Wähler (2009: 2.300.000 Stimmen). Dagegen ist die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) die einzige Partei, die sowohl verhältnismäßig als auch in absoluten Zahlen an Kraft gewann und im Vergleich zu dem Wahlgang im Oktober 2009 einen Zuwachs von 75.000 Stimmen bzw. insgesamt ungefähr 520.000 Wähler für sich gewinnen konnte.

In jedem Fall handelt es sich um auf Basis der von den Parteien unterstützten Kandidaturen, sprich ohne Berücksichtigung lokaler Allianzen und Kooperationen abgeleitete Auswertungen. Für die übrigen (kleineren) Parteien gestaltet sich die Interpretation des Wahlergebnisses aufgrund der lokalen Kooperationen mit den beiden größeren Parteien schwieriger.

Was die globalen Stimmanteile insgesamt betrifft, liegen laut den Einschätzungen des Senders MEGA die Parteien PASOk und ND bei 34,6% und 32,6%, während die KKE mit einem erreichten Anteil von etwa 10,9% einen deutlichen Zuwachs verzeichnete.

Im übrigen trug zu der Gestaltung des Wahlergebnisses maßgeblich die hohe Wahlenthaltung bei, die auf das gesamte Land bezogen bei 41% und damit fast eben so hoch lag wie die anlässlich der Europaparlamentswahlen 2009 verzeichnete Stimmenthaltung in Höhe von etwa 47%. Während bei den Parlamentswahlen im Oktober 2009 noch über 7 Millionen gültige Stimmen abgegeben worden waren, wurden bei der ersten Runde der diesjährigen Kommunalwahlen 2010 in ganz Griechenland nur etwa 5.950.000 gültige Stimmen gezählt.

Noch höher fiel die Wahlenthaltung mit 43% im Bereich von Attika und mit einem historischen Höchstwert von 57% in der Stadtgemeinde Athen aus. Bezeichnenderweise wurden in Athen gerade einmal knapp über 200.000 gültige Stimmen gezählt, während anlässlich der Kommunalwahlen im Jahr 2006 sogar bei den in zweiter Runde erfolgten Stichwahlen immerhin noch rund 275.000 gültige Stimmen abgegeben worden waren.

Ergänzend sei angemerkt, dass der Wahlgang am 07. November 2010 in etwa 30% der kommunalen Wahlbezirke zu endgültigen Ergebnissen führte. In den übrigen Bezirken sind dagegen in einem zweiten Wahlgang Stichwahlen erforderlich, die am Sonntag, dem 14. November 2010 stattfinden werden.

Kommunalwahlen in Griechenland ohne Exit-Poll

5. November 2010 / Aufrufe: 122 Keine Kommentare

Wegen finanzieller Einschränkungen muss auf Wahltagsbefragungen – Exit-Polls anlässlich der Kommunal- und Landtagswahlen in Griechenland am 07. November 2010 verzichtet werden.

Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage sahen sich die führenden griechischen Fernsehanstalten  gezwungen, die Pläne zur Durchführung der üblichen Wahltagsbefragungen bzw. Exit-Polls am Tag der ersten Runde der Kommunalwahlen und Landtagswahlen am Sonntag, dem 07. November 2010 endgültig aufzugeben.

Vor etwa einem Monat untersuchten sowohl Vertreter der staatlichen Sendeanstalt ERT als auch fünf privater TV-Sender und der größten demoskopischen Institute anfänglich die Möglichkeit der gemeinsamen Planung und Finanzierung einer Wahltagsumfrage, die auf die Hochrechnung der Ergebnisse des Wahlgangs am 07. November 2010 in den 13 griechischen Verwaltungsbezirken und den 3 größten kommunalen Wahlbezirken Athen, Piräus und Thessaloniki beschränkt sein sollte.

Im Rahmen der im weiteren Verlauf erfolgenden Beratungen wurden die Gesamtkosten allerdings auf etwa 120.000 – 150.000 Euro bzw. ungefähr 30.000 Euro für jede der beteiligten Sendeanstalten angesetzt. Obwohl von Seite der ERT durchaus die Bereitschaft bestand, die auf sie entfallende Kostenbeteiligung beizusteuern, wurde der finanzielle Aufwand schließlich für zu hoch befunden.

Laut einschlägigen Quellen basierte die negative Entscheidung nicht zuletzt auf der Überlegung, dass ein entsprechender Aufwand ebenfalls für die – insbesondere in den konkreten Wahlbezirken als gegeben anzusehenden – Stichwahlen am Folgesonntag (14. November 2010) aufzubringen sei und sich damit die Kosten auf einen nicht mehr vertretbaren Gesamtbetrag summieren würden.