Archiv

Archiv für die Kategorie ‘Gesundheitswesen’

Militärkrankenhäuser in Griechenland stehen Zivilisten offen

17. Juni 2010 / Aufrufe: 63 Keine Kommentare

Die Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki in Griechenland stehen fortan auch Zivilisten offen. Verteidigungsminister Evangelos Venizelos gab 13 Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitswesen und Militär bekannt.

Der Verteidigungsminister betonte, dass “das bekannte hohe Niveau der medizinischen Leistungen der Militärkrankenhäuser der Streitkräfte unbeeinträchtigt bleibt” und äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass die Militärärzte “im Bewusstsein der Verantwortung” den Beschlüssen der politischen und militärischen Führung entsprechen werden. Ergänzend stellte Evangelos Venizelos klar, dass die Militärkrankenhäuser wegen ihrer Natur nicht in das bekannte Bereitschaftssystem eingegliedert werden.

Die bekannt gegeben Maßnahmen sind konkret:

1. Allen Bürgern eröffnet sich der Zugang zu den Militärkrankenhäusern in Athen und Thessaloniki (401, GNA, NNA, NIMTS, 424). Die Anzahl der Zivilisten, welche in jedes militärische Krankenhaus eingewiesen werden können, wird von der Belegung des jeweiligen Krankenhauses und der Schwere des Falles abhängen, da der Vorzug Fällen von speziellem wissenschaftlichen Interesse gegeben werden wird, welche spezialisiertes Personal erfordern. Ebenfalls werden eventuell einhergehende besondere gesellschaftliche Gründe berücksichtigt werden.

2. In die Gruppe der Berechtigten, die ein Anrecht auf eine Behandlung in den militärischen Krankenhäusern haben, werden mit den selben für das militärische Personal geltenden Bedingungen auch die Mitglieder des zivilen Personals des Verteidigungsministeriums sowie das gesamte Personal der Einheiten der Sicherheitskräfte nebst deren Veteranen aufgenommen.

3. Nach dem Vorbild der Betten in den Intensivstationen der Militärkrankenhäuser, deren Zuteilung durch das Nationale Zentrum für Gesundheitsbetrieb (EKEPY) erfolgt, werden die alltäglich verfügbaren Betten der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki jeden Morgen dem EKEPY gemeldet, um damit Patienten dienen zu können, die mittels der nationalen Notfallzentrale (EKAB) eingewiesen werden.

4. Die Laboratorien und Spezialpraxen der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki bieten die Möglichkeit zur Durchführung spezieller Untersuchungen für jeden Bürger. Im Internet wird ein Liste mit Beispielen für spezifische Untersuchungen publiziert, die in den Krankenhäusern des Militärs entweder mittels Überweisung aus einem Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY), in dem der Patient behandelt wird, oder auch durch direkte Vereinbarung eines Termins durchgeführt werden.

5. Die Spezialärzte, welche in Lazaretteinheiten in den Provinzen Dienst tun, werden den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitssystems (ESY) für die Deckung eventueller Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Nach der selben Logik werden die Einrichtungen der Krankenhäuser des ESY im Bedarfsfall auch zur Bedienung des militärischen Personals und primär für die Ausführung von Untersuchungen zur Verfügung stehen, für deren Durchführung sich das militärische Personal derzeit in andere Gebiete begeben muss. Die Einzelheiten werden mit einem gemeinsamen Beschluss des Verteidigungsministers und des Gesundheitsministers bestimmt werden, jedoch kommt die Maßnahme nach vorheriger Abstimmung der Leitung eines jeden interessierten Krankenhauses des ESY und des Militärs sofort zur Anwendung.

6. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums bezüglich des Ganztagbetriebs des Krankenhäuser des ESY wird auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Eine beachtliche Anzahl an Labors und Spezialabteilungen der Militärkrankenhäuser sind bereits auch nachmittags in Betrieb, dies wird nun verallgemeinert werden.

7. Die Militärkrankenhäuser befinden sich kontinuierlich und rund um die Uhr in Bereitschaft.

8. Die Militärärzte, aber auch die im Waffendienst stehen Ärzte, die in den militärischen Einheiten zur Erstversorgung des militärischen Personals positioniert sind, werden mit den Gesundheitszentrum in ihren Bezirken kooperieren, damit einerseits die Ärzte ihre Dienste den Gesundheitszentren zugunsten der allgemeinen Bevölkerung und andererseits im Bedarfsfall die Einrichtungen der Gesundheitszentren auch für das militärische Personal zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass es in den in abgelegenen Gebieten stationierten Einheiten immer ein Arzt der Einheit geben wird.

9. Die Militärkrankenhäuser in Attika (401, NNA, GNA) übernehmen, die medizinische Versorgung der Bewohner des Inseln an der “unwirtschaftlichen Route” der Ägäis (Samothraki, Skyros, Ag. Evstratios, Farmakonisi, Agathonisi, Psarra, Kleine Kykladen usw.) zu unterstützen.

10. Außer den allesamt von den Streitkräften durchgeführten Lufttransporten der nationalen Notfallzentrale (EKAB) werden im Rahmen der Planung der EKAB die Krankenwagen der militärischen Einheiten und Verbände für den Transport von Patienten von den Gesundheitszentren der Provinz zu den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ohne jedoch die Bedürfnisse der Einheiten zu behindern.

11. In allen Krankenhäusern der Streitkräfte wird in ausreichendem Umfang Offizierspersonal für Wirtschaft und Datenverarbeitung eingesetzt werden, damit die schnellstmögliche Nutzung des EDV-Systems “Filippos” und die Einführung der doppelten Buchführung erzielt wird. Es ist beabsichtigt, möglichst viele Stellen (Einheiten, Gesundheitszentren usw.) an das Telemetrie-Programm des Systems “Filippos” anzuschließen.

12. Alle Beschlüsse der Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität, Arbeit und Sozialversicherung und Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, die sich auf die Beschaffung und Verteilung von Medikamenten und Material beziehen, werden auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Bis zur vollständigen Anwendung dieser Maßnahmen werden die einschlägigen Vorgänge bereichsübergreifend und auf einheitliche Weise für alle Krankenhäuser der Streitkräfte und alle Zweige durchgeführt werden, um somit die höchstmöglichen Rabattstufen zu erzielen. Das selbe gilt auch hinsichtlich der Durchführung elektronischer Ausschreibungen, mit denen sich die ersten Erfahrungen als besonders positiv erwiesen haben.

13. Die existierende Produktionsstätte des Militärs für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterial wird vollständig für die Deckung der Bedürfnisse aller Zweige der Streitkräfte genutzt werden.

Notstand in Krankenhäusern in Griechenland

14. Juni 2010 / Aufrufe: 293 1 Kommentar

Infolge des Mangels an notwendigen Materialen selbst für elementare medizinische Handlungen herrscht in den öffentlichen Krankenhäusern in Griechenland eine tragische Lage.

Inzwischen werden außer den programmierten chirurgischen Eingriffen auch Notoperationen aufgeschoben, bestimmte diagnostische Untersuchungen können nicht mehr durchgeführt werden und die Sammlung freiwilliger Blutspenden droht landesweit völlig zum Erliegen zu kommen. Der Präsident der Krankenhausärzte Dimitris Varnavas erklärte in einem eindringlichen Appell, dass in den Krankenhäusern ein enormer Mangel herrsche und für den Fall, dass nicht noch in dieser Woche (sprich ab Montag, dem 14. Juni 2010) Maßnahmen ergriffen werden, sogar auch mit dem Verlust von Menschenleben gerechnet werden müsse.

Nachdem die einschlägigen Pharmaunternehmen und Lieferanten wegen offener Forderungen in Höhe von gut 5 Milliarden Euro seit Anfang Juni ein “Embargo” gegen die öffentlichen Krankenhäuser in Griechenland verhängt haben, beginnt der Blackout im Belieferungssystem des staatlichen Gesundheitssystems zu einem ungeheuren Mangel bei sanitären und medizinischen Materialien zu führen: es gibt keine Spritzen, Gazen, Fäden, Handschuhe, Reagenzien, Beutel, Dialysefilter, Röntgenfilme und sogar nicht einmal mehr Pflaster. Aufgrund dieser Situation müssen inzwischen nicht nur programmierte, sondern auch dringend erforderliche Operationen abgesagt werden.

Die Patienten des öffentlichen Gesundheitssystems haben unsägliche Strapazen zu erleiden. Im Rahmen der Gesamtlage erschwert sich ihre Betreuung zusätzlich und in vielen Fällen sind wegen fehlender Reagenzien die Labors nicht in der Lage, die Diagnosen mit biochemischen Untersuchungen zu unterstützen, während in den Notaufnahmen bestimmte Untersuchungen überhaupt nicht mehr durchgeführt werden können. Der Mangel an orthopädischem Material führt zur Annullierung chirurgischer Eingriffe in den Athener Krankenhäusern KAT und Asklipio Voulas, während in den Provinzkrankenhäusern inzwischen ein Mangel an notwendigen Materialien sogar auch auf Intensivstationen verzeichnet wird.

Zur selben Zeit dauern in ungefähr 20 Krankenhäusern Griechenlands (darunter Tzanio, Geniko Kratiko Nikäas und Attikon) die Arbeitsverweigerungen wegen unbezahlter Notdienst-Schichten an, wobei die Ärzte allerdings betonen, dass sie selbst nach Zahlung der fälligen Vergütungen und Beendigung der Arbeitsverweigerung ihre Arbeit wegen des herrschenden Materialmangels trotzdem nicht aufnehmen könnten.

Nicht zuletzt macht der Mangel an Beuteln für Blut und Reagenzien auch die Sammlung von Blutspenden unmöglich, und die Panhellenische Liga der Verbände der freiwilligen Blutspender warnt davor, dass ab Montag (14. Juni 2010) alle Blutspendestellen im ganzen Land nicht mehr zur Annahme von Blutspenden in der Lage sein werden.

Griechenland strebt Schuldenregelung mit Pharmaunternehmen an

31. Mai 2010 / Aufrufe: 116 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Begleichung der Schulden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an Pharmaunternehmen in bar oder mit staatlichen Schuldscheinen regeln.

Die staatlichen Krankenhäuser in Griechenland begleichen Rechnungen ihrer Lieferanten im Durchschnitt erst nach 800 Tagen und übertreffen damit um rund ein Fünffaches den entsprechenden statistischen EU-Durchschnitt. Die griechische Regierung ist somit nicht nur in die Pflicht genommen, endlich der unfassbaren Korruption und Verschwendung im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland Einhalt zu gebieten, sondern auch mit einem ungeheuren Schuldenberg konfrontiert, der trotz aller bisherigen Maßnahmen kontinuierlich anwächst.

Um die zum Teil seit Jahren unbezahlten Lieferanten zu befriedigen, die bereits wiederholt die Belieferung staatlicher Krankenhäuser vorübergehend eingestellt hatten, soll laut einer gemeinsamen Bekanntmachung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität die Begleichung der staatlichen Schulden an die Pharmaunternehmen und Lieferanten medizinischer Güter auf folgende Weise geschehen:

  • Die älteren Verbindlichkeiten aus den Jahren 2005 – 2006 in Höhe von ungefähr 230 Millionen Euro werden umgehend und in bar bezahlt werden.
  • Die Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 – 2009 werden mit zinslosen handelbaren Schuldscheinen des griechischen Fiskus beglichen. Für Schulden des Jahres 2007 sollen Titel mit 2-jähriger, für Schulden des Jahres 2008 Titel mit 3-jähriger und für Schulden des Jahres 2009 am 01. Januar 2011 Titel mit 4-jähriger Laufzeit ausgegeben werden.
  • Parallel wird die Regierung mit einer gesetzlichen Regelung, die sie in den kommenden Tagen dem Parlament vorlegen wird, jenes Problem angehen, das sich durch Beschlüsse der Rechnungskammer in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Ausgaben der Jahre 2007 – 2009 eingestellt hat.

Es wird angemerkt, dass ein Teil der Schulden der Krankenhäuser, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, im Dezember 2009 beglichen wurde.

Ebenfalls laut der gemeinsamen Bekanntgabe wird die Regierung kein erneutes Auflaufen von Schulden an die Lieferanten zulassen und die Begleichung jeder rechtskonformen Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeinschaft erfolgen.

Schließlich wird an die Unternehmen, welche die staatlichen Krankenhäuser beliefern, der Appell gerichtet, mit Verantwortung gegenüber den kritischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes konstruktiv bei den vorstehenden Regelungen mitzuwirken und qualitative Produkte zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Leo Pharma nimmt in Griechenland Medikamente vom Markt

30. Mai 2010 / Aufrufe: 123 Keine Kommentare

Nach der Novo Nordisk kündigte nun auch das dänische Pharmaunternehmen Leo Pharma die Einstellung des Vertriebs zweier bekannte Medikamente in Griechenland an.

Nachdem in Reaktion auf die gesetzlich verordnete globale Preissenkung für Medikamente das dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk bereits in der vergangenen Woche den Abzug einer Reihe seiner Insulin- bzw. Diabetiker-Präparate vom griechischen Markt angekündigt hatte, beschloss nun auch das ebenfalls dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk, zwei seiner populären Medikamente in Griechenland nicht mehr vertreiben zu wollen.

Konkret handelt es sich um ein Präparat zur Verhinderung der Blutgerinnung und ein Medikament zur Behandlung der Schuppenflechte. Ein Funktionär der Unternehmensleitung der Leo Pharma führt an, dass die Senkung der Medikamentenpreise um 25% Arbeitsplätze in Europa in Gefahr bringe, und zwar auch in Dänemark, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Laut einem Artikel der BBC News behauptet die Leo Pharma, dass der griechische Staat dem Unternehmen 244 Millionen Euro schulde. Ein Sprecher der Novo Nordisk erklärte, Griechenland schulde dem Unternehmen 24,4 Millionen Euro, was jedoch keine Rolle bei dem getroffenen Beschluss gespielt habe, den Vertrieb der Medikamente in Griechenland einzustellen: ausschlaggebend sei einzig die Entscheidung gewesen, die Preise der Präparate nicht zu senken.

Aus griechischen Regierungskreisen verlautet dagegen die Vermutung, dass die dänischen Unternehmen Athen erpressen, weil sie bei bestimmten Schlüsselmedikamenten eine Monopolstellung auf dem Markt inne haben. Das Medium beherbergt auch die Stellungnahme des Generalsekretärs des griechischen Wirtschaftsministeriums Stefanos Combinos, der in seinen Erklärungen unterstreicht, dass Griechenland bei den Arzneimitteln eins der teuersten Länder in Europa war, die Pharma-Industrie in Griechenland über Jahrzehnte hohe Gewinne erzielt haben und die Unternhemen die Annahme der Preissenkungen schuldig seien.

Unglaubliche Korruption in Krankenhäusern in Griechenland aufgedeckt

23. Mai 2010 / Aufrufe: 305 1 Kommentar

Einen Kreis unglaublicher Korruption und Verschwendung in Krankenhäusern in Griechenland deckt eine von drei Ministerien in Kooperation mit der Justiz geführte Untersuchung auf.

Laut einem Artikel in der Wochenendausgabe (22./23. Mai 2010) der Zeitung To Vima, der die laufende Untersuchung an das Licht der Öffentlichkeit bringt, stellen Lieferanten medizinischer Güter griechischen Krankenhäusern ein Mehrfaches der in anderen EU-Ländern geltenden Preise in Rechnung und belasten auf diese Weise erheblich die Versicherungsträger.

Als bezeichnend wird angeführt, dass von ein und der selben Firma die selben Materialien, welche von jedem Krankenhaus in London oder Madrid den Krankenkassen mit 100 Euro in Rechnung gestellt werden, in Griechenland je nach den Gewinngelüsten der Ärzte und Lieferanten mit Beträgen von ab 300 Euro bis zu 3.000 Euro abgerechnet werden.

Aus der Untersuchung geht hervor, dass es Krankenhäuser gibt, die wissentlich nutzloses Material abnehmen, weil auf diese Weise die Lieferanten die Preise für brauchbare Materialien senken. Ebenfalls bedient sich das Pflegepersonal hemmungslos und ohne jegliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien – mit dem Ergebnis, dass sich selbst gar nicht dem Personal der Krankenhäuser zugehörige private Krankenschwestern mit Material für zu Hause eindecken.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte gegenüber der Zeitung ein den Fall verfolgender Funktionär der griechischen Regierung.

Griechische Kassen zahlen für möglicherweise bis zu 150.000 Karteileichen

Im Rahmen der laufenden Untersuchung kamen die Prüfer ebenfalls zu der Feststellung, dass die gesetzlichen Versicherungsträger immer noch nicht zur Bereinigung (geschweige denn Abgleichung) ihrer Register in der Lage sind, um die genaue Anzahl der Versicherten in Erfahrung zu bringen. Aus Regierungsquellen wird unterstützt, dass sich die Anzahl der verstorbenen Versicherten, die bei den Kassen weiterhin als Versicherte geführt werden, möglicherweise auf bis zu 150.000 beläuft.

Pharmaunternehmen nehmen in Griechenland Medikamente vom Markt

22. Mai 2010 / Aufrufe: 149 Keine Kommentare

In Reaktion auf die staatliche Preispolitik für Medikamente in Griechenland beginnen Pharmaunternehmen den Vertrieb diverser Präparate auf dem griechischen Markt einzustellen. In den Apotheken beginnen sich bereits Versorgungsengpässe insbesondere bei bestimmten von Diabetikern benötigten Präparaten abzuzeichnen, sodass inzwischen die Betroffenen teilweise von Apotheke zu Apotheke ziehen müssen, um die für ihre Therapie benötigten Medikamente überhaupt noch zu erhalten.

Wie die griechische Tageszeitung TA NEA berichtete, kündigte ein großes Pharmaunternehmen (und zwar konkret die dänische Gesellschaft Novo Nordisk) in einem Schreiben an die Ärzte bereits am vergangenen Mittwoch (19. Mai. 2010) an, in Griechenland den Vertrieb von in ihrer Mehrzahl für die Therapie von Diabetikern bestimmten 17 Medikamenten einstellen zu werden. Laut Informationen sollen in den nächsten Tagen auch andere Pharmaunternehmen zu entsprechenden Schritten schreiten werden. Anlass für diese Reaktionen stellt die neue offizielle Preisliste dar, die eine durchschnittliche Senkung der Medikamentenpreise in einer Größenordnung von 25 %, in einigen extremen Einzelfällen jedoch sogar auch bis zu 95 % verfügt.

In seinem diesbezüglichen Schreiben erklärt das in Rede stehende Unternehmen “Es handelt sich um eine beispiellose Schmähung unserer Produkte, und angesichts der Tatsache, dass unsere Preise in Griechenland so wie so schon zu den niedrigsten in Europa zählten, müsste unser Unternehmen mit Verlusten arbeiten und würde deswegen nicht mehr überlebensfähig sein.” und gelangt zu der Einschätzung, dass die Umsetzung der neuen Preisliste “nicht in Einklang mit der griechischen und europäischen Gesetzgebung stehe und bald wiederrufen werde“.

Selektive Belieferungen mit Medikamenten

Das Unternehmen gab allerdings bekannt, einige seiner Medikamente unbeeinträchtigt zu den von der neuen Preisliste verfügten niedrigeren Preisen zu liefern um keine Probleme bei jenen Patienten zu verursachen, die seine Präparate benutzen. Es stellt jedoch klar, dass dies nicht für alle Präparate gelte, und unterstreicht die vorläufige Einstellung des Vertriebs von 17 pharmazeutischen Präparaten. Das Unternehmen legt den Ärzten sogar nahe, ihre Patienten über diese Lage zu informieren und über alternative Therapielösungen für den Fall zu sprechen, dass es bei dem von ihnen benutzten Medikament zu einem Versorgungsausfall kommen sollte.

Die griechischen Apotheker unterstreichen von ihrer Seite, dass es angesichts der hervorgerufenen energischen Gegenreaktionen eine Frage der Zeit sei, bis auch bei Präparaten anderer Hersteller Versorgungslücken auftreten werden. “Die uniformen Senkungen der Medikamentenpreise hatten als Ergebnis, dass die Preise für Präparate, welche so wie so nicht überteuert waren, beschämende Niveaus erreichten – und dies geschah, weil nicht der Durchschnitt der drei niedrigsten Preise in Europa berücksichtigt wurde“, betont gegenüber der Zeitung TA NEA der Vorsitzende des Apothekerverbandes Athen – Piräus Kostas Kouvaris.

Wie letzterer unterstreicht, wird die neue Preisliste parallel “in einer Kettenreaktion auch die in der EU geltenden Preise beeinflussen, und es ist zu erwarten, dass damit ein noch größeres Problem verursacht wird – und zwar deswegen, weil in jenen Ländern, die Griechenland in ihre Liste der drei Staaten aufgenommen haben, welche als Referenz für die Ermittlung des europäischen Durchschnittspreises der Medikamente berücksichtigt werden, die Preise rapide sinken werden. Deswegen sind Gegenreaktionen auch von den Muttergesellschaften zu erwarten.

Kassen in Griechenland zahlen keine rezeptfreien Medikamente mehr

20. Mai 2010 / Aufrufe: 120 Keine Kommentare

Die Krankenkassen in Griechenland tragen ab sofort keinerlei Kosten mehr für Medikamente, die nicht der gesetzlichen Rezeptpflicht unterliegen.

Wie die Generalsekretärin für Sozialversicherung A. Dretta in einem Schreiben an die zuständigen Träger bekannt gab, dürfen die griechischen Krankenkassen mit sofortiger Wirkung ab Donnerstag, dem 20. Mai 2010 nicht mehr die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen – und zwar auch dann nicht, wenn solche Medikamente explizit verschrieben werden. Die Versicherungsträger wollen auf diese Weise jährlich wenigstens 300 Millionen Euro einsparen.

In einer Sendung der Radiostation VIMA 99,5 erklärte allerdings der Vorsitzende des Athener Apothekerverbandes, dass es derzeit keinen Medikamenten-Katalog zur Umsetzung der neuen Regelung gebe. Parallel vermeldete er auch die Praxis gewisser Unternehmen, die (obligatorischen) Coupons auf den Verpackungen bestimmter Medikamente auszutauschen, damit diese unter die Kategorie der verschreibungspflichtigen Medikamente fallen.

Laut einem Artikel in der griechischen Tageszeitung TO VIMA betrifft die Maßnahme “253 alltägliche Medikamente” wie Schmerzmittel, fiebersenkende Präparate, Säureblocker, Antiallergika, (Husten-) Säfte und Salben, für deren Verschreibung die Krankenkassen im Jahr 2009 mit insgesamt rund 300 Millionen belastet worden sind. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem bekannte Medikamente und Präparate wie Aspirin, Depon, Ρanadol, Salospir, Αpotel, Βisolvon, Fenistil, Lonarid, Μaalox und Simeco.

Ab sofort müssen folglich alle Versicherten einschließlich der Rentner die in die Kategorie der rezeptfreien Medikamente fallenden Präparate ausnahmslos und unabhängig von den Kosten selbst dann aus eigener Tasche zahlen, wenn ihnen solche Medikamente im Rahmen einer Therapie ärztlich verschrieben werden.

Obwohl der Beschluss der Zentralstelle für Sozialversicherung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, ist laut dem Zeitungsbericht die Liste mit den Bezeichnungen der betroffenen Präparate nicht verfügbar, weil sie sich noch … auf dem Weg zum Gesundheitsministerium befinde. Nach Informationen wird die Liste auf einem älteren Katalog basieren, der von dem Nationalen Organismus für Pharmazeutika (EOF) bereits im Jahr 2006 erstellt worden ist und im September 2009 aktualisiert wurde.

Areopag schränkt Erhebung gesundheitsbezogener Daten durch Versicherer in Griechenland ein

17. Februar 2010 / Aufrufe: 149 Keine Kommentare

Gemäß einem Urteil des Areopag vom 16. Februar 2010 dürfen Versicherer in Griechenland gesundheitsbezogene perönliche Daten nur mit Zustimmung sowohl der Versicherten als auch der Behörde für Datenschutz sammeln.

Der Areopag (= oberster Gerichtshof in Griechenland für Zivil- und Strafsachen) wies den Antrag einer Versicherungsgesellschaft auf die Aufhebung eines Berufungsurteils ab, mit dem die Gesellschaft zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 15.000 Euro als finanzielle Entschädigung an eine Versicherte für deren immateriellen Schaden verurteilt worden war, den die Betroffene durch die rechtswidrige Beeinträchtigung ihrer Persönlichkeit erlitten hatte. Laut der Urteilsbegründung ist die Beeinträchtigung darauf zurückzuführen, dass sich die Versicherungsgesellschaft von einem Diagnosezentrum auf illegale Weise die Ultraschallbilder der Eileiter nebst der begleitenden ärztlichen Begutachtung verschafft hatte.

Eingangs befand das Gericht, dass aus der geltenden Gesetzgebung hervorgeht, “dass, damit die in Form der Zusammentragung oder Nutzung oder in Korrelation oder Verknüpfung gebrachte einhergehende Verarbeitung sensibler Daten persönlichen Charakters, die sich – unter anderem – auf die Gesundheit beziehen, gesetzlich gestattet ist, nicht die vorherige Erteilung der Zustimmung des von der Auswertung Betroffenen durch seine freie, ausdrückliche, spezielle und in vollem Bewusstsein abgegebene Willenserklärung an den für die Verarbeitung (der Daten) Verantwortlichen ausreiche, sondern auch die Genehmigung der Behörde für den Schutz von Daten persönlichen Charakters erforderlich ist, welche (Genehmigung) auf einen diesbezüglichen Antrag des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen  erteilt wird.

Indem laut dem Urteil des Areopag die Versicherungsgesellschaft auf rechtswidrige Weise persönliche Gesundheitsdaten zusammentrug, “beeinträchtigte sie die Persönlichkeit der Betroffenen hinsichtlich der Offenbarung der informationsrelevanten Selbstverfügung, eliminierte die Individualität und verursachte einen unlauteren Eingriff in deren Privatleben durch die Kommerzialisierung ihrer Gesundheitsdaten und mit dem Ergebnis, die Zerrüttung ihrer psychischen Ruhe herbeizuführen,  aber ihr auch immateriellen Schaden zuzufügen“.

Als rechtswidrig wird in dem Urteil auch die in den Lebensversicherungsverträgen vorhandene Klausel bezeichnet, welche die Versicherungsgesellschaften berechtigt, Archive persönlicher und sensibler Daten zusammenzutragen, zu bearbeiten und zu führen, aber auch von Krankenhäusern, Diagnosezentren usw. anzufordern.

112 Tote wegen Schweinegrippe in Griechenland

30. Januar 2010 / Aufrufe: 119 Keine Kommentare

In Griechenland verstarben weitere vier Menschen an der Schweinegrippe. Insgesamt hat das Virus H1N1 in Griechenland bisher bereits 112 Todesopfer gefordert.

Bei den zuletzt verstorbenen Personen handelte es sich um zwei Männer im Alter von 29 und 39 Jahren, die beide unter Fettleibigkeit litten, eine 44-jährige Frau mit einem Nervenleiden und eine 74-jährige Frau mit einem Gefäßleiden. In allen Fällen stellten sich nach der Infektion mit dem Virus H1N1 Komplikationen ein, die schließlich zum Tod der Erkrankten führten.

Laut Informationen des Gesundheitsministeriums wurde ein weiterer mit dem Virus H1N1 infizierter Patient in eine Intensivstation eingeliefert und befindet sich in kritischem Zustand.

Trinkwasser in Griechenland zunehmend mit Nitraten belastet

26. Januar 2010 / Aufrufe: 120 Keine Kommentare

In zahlreichen Gebieten Griechenlands ist das aus Brunnen und Bohrbrunnen gewonnene Wasser stark mit Nitraten belastetund nicht mehr als Trinkwasser nutzbar.

Aufgrund der hohen Nitratbelastung als gesundheitsgefährdend eingestuft wird das Wasser aus Brunnen und Bohrungen im Gebiet von Mesogia (Attika), Kopaida (Viotia), Argolida, Thessalien, in der Ebene von Thessaloniki, in den Becken der Flüsse Pinios und Strimonas und in der Ebene von Arta. Diese Gebiete sind offiziell als hoch belastet charakterisiert.

Laut einer Reportage der griechischen Tageszeitung “Ta Nea” liegt in Griechenland die Belastung des Wassers mit Nitraten im roten Bereich. Bezeichnend ist der Umstand, dass an 42% der 418 Stellen, an denen in ganz Griechenland Stichproben genommen und analysiert werden, die Konzentration der Nitrate über 50 mg pro Liter liegt. Zum Vergleich sei angeführt, dass der Grenzwert für Trinkwasser in Deutschland bei 50 mg pro Liter und in der Schweiz bei 25 mg pro Liter liegt, während für Säuglinge und Kleinkinder bereits der Grenzwert von 12 mg pro Liter als gesundheitsgefährdend eingestuft wird.

Hauptquellen der hohen Nitratbelastung stellen laut dem Zentralen Wasseramt landesweit sowohl die landwirtschaftlichen Aktivitäten als aufgrund der großen Konzentration tierischer Ausscheidungen auch die Viehwirtschaft dar. Die Spezialisten betonen, dass die erhöhten Nitratmengen im menschlichen Organismus gefährlich werden und bei Säuglingen das Blue Baby Syndrom sowie sogar auch Magenkrebs verursachen können.

Laut Jiannis Koumantakis, Prof. i.R. der technischen Geologie und Hydrogeologie an der Nationalen Technischen Universität Athen, rührt die Nitratbelastung nicht nur aus Düngemitteln her, da in fast dem gesamten Becken von Attika die Brunnen und Bohrbrunnen von durchlässigen Fäkaliengruben und dem undichten Abwassersystem verseucht worden sind.

Wie der Präfekt von Ostattika Leonidas Kouris betont, “verfügen das Gebiet von Mesogia und 90% des östlichen Bereichs von Attika über kein Abwassernetz. Dies bedeutet in der Praxis, dass alle Bohrbrunnen und Brunnen im Gebiet von Mesogia unbrauchbar geworden sind, weil das Wasser daraus primär aufgrund der Verschmutzungen durch Sickergruben und Düngemittel der verbliebenen landwirtschaftlichen Gebiete nicht mehr getrunken werden kann.