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Archiv für die Kategorie ‘Auto - Motrorrad’

Benzinpreise in Griechenland steigen trotz gesetzlichem Plafond weiter an

28. März 2010 / Aufrufe: 504 Keine Kommentare

Die Benzinpreise in Griechenland steigen trotz der inzwischen in mehreren Präfekturen gesetzlich festgesetzten Höchstpreise unaufhaltsam an.

Angesichts der anlässlich der Erhöhungen der Mineralölsteuer und der Mehrwertsteuer beobachteten Tendenzen zu Wucherpreisen hat die griechische Regierung für mehrere Regionen gesetzliche Höchstpreise für Benzin und Diesel festgelegt, die jedoch in der Praxis kaum eingehalten werden.

Die Tankstellenbesitzer protestieren vehement – und wohl auch berechtigt – gegen jede Preiskontrolle, solange diese nicht auf allen Vertriebsebenen durchgesetzt wird. Aufgrund der aktuellen gesetzlich verfügten Höchstpreise sind Tankstellen nach der offiziellen Lesart dazu gezwungen, im Extremfall sogar unter dem Einstandspreis zu verkaufen.

Die Betreiber der Tankstellen in Griechenland fordern schon seit Jahren unter anderem die Kontrolle insbesondere auch der Raffinerien, die ihre Abgabepreise nach wie vor nach freiem Gutdünken bestimmen. Bisher hat sich jedoch keine Regierung getraut, die äußerst bedenklich verquickten Interessen wirklich anzutasten. Nicht zuletzt infolge dieser selektiven “Blindheit” sind in Griechenland während der vergangenen zwölf Monate die Benzinpreise um rund 50% gestiegen.

Einerseits hielt Griechenland im EU-Vergleich – zumindest auf die “alten” EU-Staaten bezogen – hinsichtlich der Einkommen traditionell schon immer das Schlusslicht, hat jedoch bezüglich der Benzinpreise inzwischen Platz 3 erklommen und glänzt vor Steuern sogar mit den höchsten Benzinpreisen überhaupt.

Obwohl spasmodische Maßnahmen auf keinen Fall zur Bewältigung des allgemeinen Problems beitragen, wurden für acht griechische Präfekturen für den Zeitraum ab Montag (29.03.2010) bis Ostersonntag (04.04.2010) die nachstehend aufgelisteten Höchstpreise verfügt:

Präfektur Bleifrei Normal € Bleifrei Super € Super € Diesel €
Dodekanisa 1,519 1,710 1,552 1,240
Heraklion 1,522 1,736 1,579 1,281
Thesprotia 1,494 1,271
Lasithiou 1,545 1,271
Preveza 1.479 1,679
Rethimnos 1,563 1,783 1,600 1,294
Fokida 1,492 1,0%
Chania 1,539 1,745 1,596 1,289

Es sei angemerkt, dass Missachtungen der Verfügung mit Geldstrafen ab 5.000 bis zu 1.500.000 Euro geahndet werden können.

Informationen zu den Treibstoffpreisen bietet eine von dem griechischen Entwicklungsministerium betriebene Webseite  mit der Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland – allerdings leider nur auf Griechisch.

Autobesitz in Griechenland wird mit Einkommen verknüpft

19. März 2010 / Aufrufe: 386 Keine Kommentare

Das neue Steuergesetz in Griechenland sieht die Verknüpfung des Besitzes eines privaten Kraftfahrzeuges mit der Deklarierung eines – steuerpflichtigen – Mindesteinkommens vor.

Mit dem neuen Steuergesetz werden in Griechenland wieder auf breiter Basis die aus alten Zeiten bekannten und berüchtigten “Tekmiria” (= Indizien für ein – gegebenenfalls zu versteuerndes – Einkommen) eingeführt. Diese unter anderem aus Besitzstand und Lebensführung abgeleiteten fiktiven Einkommen addieren sich schnell zu einem völlig irrealen fiktiven Gesamteinkommen, für welches der Steuerpflichtige nicht nur Einkommenssteuern entrichten muss, sondern unter Umständen obendrein auch noch steuer- und strafrechtlich belangt wird. Insbesondere der Besitz eines privaten Autos galt in Griechenland aus steuerrechtlicher Sicht schon immer als Indiz für Reichtum.

Obwohl der derzeitige Entwurf des Steuergesetzes dem griechischen Parlament erst am kommenden Dienstag (23. März 2010) zur Ratifizierung vorgelegt werden soll, gilt folgende Regelung inzwischen als beschlossene Sache:

  • Der auf Basis der Ausgaben für Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsbeiträge, Treibstoff und Wartung eines privaten PKW fiktiv angesetzte finanzielle Aufwand wird für Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von bis zu 1.200 cm³ auf einen Grundbetrag von 3.000 Euro pro Jahr festgesetzt.
  • Für Fahrzeuge mit einem Motorhubraum ab 1.200 cm³ bis 2.000 cm³ erhöht sich der bis 1.200 cm³ geltende Grundbetrag von 3.000 Euro um weitere 300 Euro je 100 cm³.
  • Für Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von über 2.000 cm³ erhöht sich der bis 1.200 cm³ geltende Grundbetrag von 3.000 Euro um weitere 400 Euro je 100 cm³.

Der nach vorstehender Staffelung ermittelte fiktive finanzielle jährliche Aufwand für die Haltung eines privaten PKW ermäßigt sich

  • um 20% für Fahrzeuge, die in Griechenland erstmalig vor mehr als 5 bis 10 Jahren zugelassen wurden,
  • um 40% für Fahrzeuge, die in Griechenland erstmalig vor mehr als 10 Jahren zugelassen wurden.

Die Regelung kommt nicht auf private PKW Fahrzeuge zur Anwendung, für welche ein von einem autorisierten internationalen oder nationalen Träger ausgestelltes “Authentizitäts- bzw. Oldtimer-Zertifikat” vorliegt. Ebenfalls ausgenommen sind private Fahrzeuge, die speziell für die Nutzung durch Behinderte hergerichtet sind.

Rapider Rückgang der Kfz-Neuzulassungen in Griechenland

13. März 2010 / Aufrufe: 124 Keine Kommentare

Aktuelle Daten der nationalen Statistikbehörde bestätigen einen erheblichen Rückgang der Neuwagenkäufe in Griechenland und folglich auch der einschlägigen Einnahmen des Staates.

Konkret wurden in Griechenland im Februar 2010 gerade einmal 13.727 neue Fahrzeuge zugelassen, während in der Periode 2004 – 2007 für den jeweiligen Vergleichsmonat der Durchschnitt bei 20.916 Neuzulassungen lag – was einem Rückgang von immerhin 34,4% entspricht. Im Vergleich zu Februar 2008 mit 23.291 Neuzulassungen beläuft sich der Rückgang im Februar 2010 sogar auf 41%. Bei der Anzahl der Besucher von Neuwagenausstellungen zeichnet sich aktuell sogar ein globaler Einbruch von 45% – 50% ab, was als Vorzeichen für einen noch stärkeren Rückgang der Neuwagenverkäufe / Neuzulassungen in den nächsten Monate anzusehen ist.

Laut dem Verband der autorisierten Kraftfahrzeug-Importeure (SEAA) bedroht der freie Fall des griechischen Automarktes nicht nur die mehr als 30.000 auf dem weitläufigeren Sektor tätigen Unternehmen und die fast 90.000 in der Fahrzeugbranche beschäftigten Arbeitskräfte, sondern minimiert zusätzlich auch die volkswirtschaftlichen Einkünfte, die sich normalerweise allein nur aus den Fahrzeugverkäufen auf über 1,5 Milliarden Euro belaufen müssten.

In die selbe Richtung, sprich Minderung der volkswirtschaftlichen Einnahmen und weitere Schrumpfung des Fahrzeugmarktes, wirkt sich gemäß dem SEAA auch die kürzlich beschlossene Luxussteuer auf größere bzw. teurere Fahrzeuge (und zwar sogar auch für Behinderte und kinderreiche Familien) aus. Laut den Importeuren muss all diesem unmittelbar mit Entwicklungsmaßnahmen zugunsten des Automarktes entgegen gesteuert werden, so wie entsprechend auch in Spanien, Portugal und Irland geschehen, und ebenfalls schnellstmöglich eine erneute Untersuchung der außerordentlich ernsthaften Themen erfolgen, welche durch die neue Besteuerung verursacht wurden.

Datenschutzbehörde verbietet Autovermietern in Griechenland schwarze Liste

10. März 2010 / Aufrufe: 64 Keine Kommentare

Das Plenum der Behörde für den Schutz von Daten persönlicher Natur wies den Antrag des Verbandes touristischer Autovermieter in Griechenland auf Führung einer Liste unseriöser Kunden ab.

Konkret wollte der Verband touristischer Autovermietungsunternehmen (STEEA) in Griechenland eine Datenbank mit den persönlichen Daten “fauler” bzw. unseriöser Kunden anlegen und den Mitgliedern des Verbandes per Internet (sprich über einen passwortgeschützten Mitgliederbereich) exklusiven Zugriff auf diese kontinuierlich und zeitnah aktualisierte Datenbank gewähren.

Laut dem STEEA sollte diese Datenbank dem Zweck dienen, das Vermögen seiner Mitglieder bzw. letztere vor Verträgen mit “faulen” Kunden – Mietern zu schützen. Der STEEA erachtete die Führung der Datenbank und die Verarbeitung der Daten als notwendig, um seine Mitglieder unmittelbar informieren und warnen und folglich analogen Fällen vorbeugen zu können.

Die Datenschutzbehörde argumentierte dagegen, dass die Erstellung einer Datenbank mit den Daten unseriöser Kunden nur dann gerechtfertigt werden könne, wenn der von der Branche der Leihwagenvermieter erlittene Schaden dermaßen hoch sei, dass damit die Einschränkung der Person in ihrer Privatsphäre fortan notwendig werde.

Benzinpreise in Griechenland steigen weiter

4. März 2010 / Aufrufe: 1,313 Keine Kommentare

Die am 03. März 2010 beschlossene erneute Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland hat die Preise für Benzin und Diesel prompt in die Höhe getrieben. In Athen stieg der Benzinpreis auf bis zu 1,50 Euro pro Liter normales Bleifrei.

Nach der am Mittwoch (03.03.2010) von der griechischen Regierung angekündigten erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer von (jeweils “netto”) 8 Cent pro Liter Benzin und 3 Cent pro Liter Diesel sahen sich die Konsumenten bereits am Donnerstag mit für Benzin um 10 Cent und für Diesel um 5 Cent pro Liter erhöhten Treibstoffpreisen konfrontiert. Da allerdings die erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer erst ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen sollen, wird dies zu einem weiteren Preisschub bei Benzin und Diesel sowie dann auch auch Heizöl führen.

Es sei angemerkt, dass der Preis für normales Bleifrei derzeit im Durchschnitt bei etwa 1,35 Euro pro Liter liegt, jedoch selbst in Athen auch bereits Preise von bis zu 1,50 Euro pro Liter gefordert werden. In der Summe sind in Griechenland die Kraftstoffpreise während der vergangenen drei Monate um rund 30% gestiegen.

Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Erhöhung der Kfz-Steuer in Griechenland ab

25. Januar 2010 / Aufrufe: 625 1 Kommentar

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland wies die Klage gegen die Mitte 2009 per Ministerbeschluss verfügte und Oktober 2009 modifizierte Erhöhung der Kfz-Steuer ab.

Die in Rede stehende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland war im Sommer 2009 von der damaligen Regierung Karamanlis in Kombination mit dem Programm der subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge beschlossen worden. Die Steuererhöhung war mit der Finanzierung der Subventionen für das Abwrackprogramm und eventueller anschließender Fahrzeugneukäufe begründet worden. Da das griechische Parlament zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen worden war, sollte die Bestätigung der Steuererhöhung durch das Parlament nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 übernahm die neue Regierung Papandreou die Steuererhöhung mit einigen Änderungen, stellte jedoch das Programm der subventionierten Abwrackung kurzerhand ein. Außerdem ist der Ministerbeschluss, mit welchem die Erhöhung der Autosteuer verfügt wurde, bis heute – also Ende Januar 2010 – nicht wie von der Verfassung vorgesehen vom Parlament bestätigt worden und somit formal nicht rechtskräftig.

Auf Basis dieser formal verfassungswidrigen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer erhob die griechische Verbraucherorganisation INKA zusammen mit drei griechischen Fahrzeughaltern Klage vor dem Obersten Gerichtshof und verlangte die Annullierung der Steuererhöhung. Der berichterstattende Richter stellte zwar das rechtmäßige Interesse der Kläger in Frage, schloss sich jedoch im übrigen dem Aspekt der Verfassungswidrigkeit der verfügten Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer an.

Am Montag, dem 25. Januar 2010, tagte das Plenum des Obersten Verwaltungsgerichtshofes hinter verschlossenen Türen und wies die Klage schließlich ab. Das Urteil begründete das Gericht mit der Ansicht, dass der Schaden, auf den sich die klagende Partei beruft, nicht durch den Ministerbeschluss als solchen, sondern die gesetzliche Verfügung hervorgerufen wird, welche die Kraftfahrzeugsteuer vorsieht. Den Vorsitz führte der Richter Panagiotis Pikramenos.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.

Grundlegende Änderungen bei Kfz-Steuer in Griechenland geplant

17. Januar 2010 / Aufrufe: 389 Keine Kommentare

Die griechische Regierung plant grundlegende Änderungen bei Bemessung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland. Ziel ist die Besteuerung der Nutzung anstatt des reinen Besitzes eines Fahrzeuges.

Nicht zuletzt aufgrund der empörten Reaktionen auf die rigorose, ungerechte und letztendlich auch verfassungswidrige Erhöhung der Kfz-Steuer für das Jahr 2010 plant die Regierung grundlegende Änderungen bei der Erhebung der Autosteuer in Griechenland.

Ersten Informationen zufolge zieht der Wirtschaftstab der Regierung sogar die Abschaffung der Fahrzeugsteuer in der bisherigen Form (also auch der jährlich ausgegebenen “Vignetten”) in Erwägung. Stattdessen soll zukünftig vorrangig die Benutzung und nicht allein der Besitz eines Fahrzeuges besteuert werden.

Gemäß einem möglichen Szenarium könnte an Stelle der konventionellen Kfz-Steuer eine zusätzliche pauschale Verbrauchssteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff in Höhe von 11 Cent pro Liter treten. Dies würde sich am Beispiel eines typischen PKW der Mittelklasse bei einer Jahreslaufleistung von 15.000 Kilometern und einem daraus resultierenden Treibstoffverbrauch von 1.200 Litern in einer “Konsumsteuer” in Höhe von 132 Euro pro Jahr niederschlagen.

Ein derartiges Modell der Kraftfahrzeugbesteuerung würde all jene Fahrzeugbesitzer begünstigen, die mit ihren Fahrzeugen nur geringe Kilometerleistungen realisieren, sowie allgemein auch kleinere und technologisch moderne Fahrzeuge mit niedrigerem Verbrauch. Andererseits würden sich jedoch im gewerblichen Bereich erhebliche Kostensteigerungen ergeben und letztendlich zu Lasten der Verbraucher auswirken. Es bleibt daher abzuwarten, ob und in welchem Umfang eine solche Regelung wirklich zur Anwendung kommen und dabei gegebenenfalls zwischen privater und gewerblicher Nutzung eines Fahrzeuges unterschieden wird.

Ergänzend sei angemerkt, dass gegen die Erhöhung der Kfz-Steuer 2010 derzeit eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Griechenland anhängig ist. Die entsprechende Verfügung war im Sommer 2009 noch unter der vorherigen Regierung Karamanlis ergangen, ist nach wie vor nicht einmal vom Parlament bestätigt worden und gilt im übrigen als verfassungswidrig.

Ab 2010 keine Kfz-Versicherung mehr ohne TÜV in Griechenland

15. Dezember 2009 / Aufrufe: 402 6 Kommentare

Ungefähr 2 Millionen Fahrzeuge werden in Griechenland in der nächsten Zeit bei den Zentren für technische Fahrzeugkontrolle vorgeführt werden müssen (griechisch: Kentro Technikou Elegchou Ochimaton bzw. KTEO, entspricht dem deutschen TÜV), weil die Besitzer anderenfalls diese  Fahrzeuge fortan nicht mehr versichern werden können.

Wie in einem aktuellen Artikel der griechischen Tageszeitung TA NEA berichtet wird, geht es um eine neue gesetzliche Regelung, welche derzeit von dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehrswesen vorbereitet wird und direkt nach Weihnachten dem griechischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden soll. Mit der in Rede stehenden Verfügung soll den Versicherern verboten werden, weiterhin Kraftfahrzeuge zu versichern, die trotz bestehender Verpflichtung nicht beim TÜV vorgeführt worden sind oder die technische Kontrolle nicht bestanden haben.

Konkret werden die Versicherer bei Abschluss oder Verlängerung einer Kfz-Versicherung fortan von dem Fahrzeughalter zusätzlich zu den bisher üblichen Unterlagen die Vorlage des Prüfberichts des griechischen TÜV bzw. KTEO verlangen müssen. Andererseits werden auch die Prüfstellen (KTEO) verpflichtet sein, im Rahmen der technischen Überprüfung eines Fahrzeuges die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice zu verlangen.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland Fahrzeuge erstmalig nach vier Jahren ab der ersten Zulassung und dann alle zwei Jahre zur offiziellen technischen Untersuchung vorzuführen sind. Anders als in Deutschland erfolgt jedoch nach wie vor keinerlei Datenaustausch zwischen Meldestellen, TÜV und Versicherungsgesellschaften.

Schätzungen zufolge befinden sich in ganz Griechenland etwa 4,6 Millionen Fahrzeuge im Verkehr, die unter die Bestimmungen bezüglich der obligatorischen periodischen technischen Kontrolle durch die offiziellen Prüfungsstellen fallen. Laut den vorliegenden Daten der Prüfstellen des gesamten Landes (sprich 57 staatlicher und 107 privat betriebener KTEO) wurden jedoch nur etwa 55% dieser Fahrzeuge bei den Prüfstellen vorgeführt.

Allein in den Präfekturen Athen und Thessaloniki sollen während der vergangenen drei Jahre etwa 1,2 Millionen Fahrzeuge und im übrigen Land rund weitere 800.000 Fahrzeuge nicht der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle unterzogen worden sein, womit dem Fiskus Einnahmen in der Größenordnung von rund 50 Millionen Euro entgangen sind.

Abwrackprämie steht in Griechenland weiter aus

27. November 2009 / Aufrufe: 46 Keine Kommentare

Während der Geltung des im November 2009 überraschend wieder eingestellten Programms zur subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge waren weit über 70.000 Autos gemäß den Bestimmungen regulär zur Verschrottung übergeben worden. Die ehemaligen Besitzer dieser verschrotteten Fahrzeuge haben jedoch bisher keinen einzigen Cent der Ihnen zustehenden Abwrackprämie erhalten, und auch die zugesagte Barsubvention für Folgekäufe neuer Fahrzeuge kam bisher nicht zur Auszahlung. Mit einem neuen Ministererlass wurde nun das Auszahlungsverfahren modifiziert.

Konkret müssen die ehemaligen Besitzer der verschrotteten Fahrzeuge bei der zuständigen Zulassungsstelle zusammen mit der Bescheinigung über die reguläre Abwrackung ihres Fahrzeuges einen Antrag einreichen und unter anderem ihre persönliche Steuernummer und eine Bankverbindung angeben. Die Zulassungsbehörde wird dann das Prüfungsverfahren einleiten und die Akte an die übrigen beteiligten Ämter weiterleiten. Wird die Zahlung der Abwrackprämie bewilligt, bekommt der Antragsteller den ihm zustehenden Betrag schließlich auf sein Konto überwiesen. Sollte der Antragsteller allerdings dem Fiskus aus irgend einem Grund fällige Zahlungen schulden, werden diese gegebenenfalls mit der bewilligten Abwrackprämie verrechnet.

Sinngemäß gilt dieses Verfahren auch für die Beantragung der Barsubvention in Höhe von pauschal 1.000 Euro im Fall eines nach der Abwrackung eines Altfahrzeugs erfolgten Kaufes eines schadstoffarmen Fahrzeugs. Zusammen mit dem Antrag sind dann Kaufbeleg und Fahrzeugschein des neuen Fahrzeugs vorzulegen.

Weitere Einzelheiten bietet der Beitrag Subventionierte Kfz-Verschrottung in Griechenland. Es sei angemerkt, dass nach wie vor kein konkreter Zeitplan für die Auszahlung der Prämien bestimmt wurde und somit weiterhin ungewiss bleibt, wann die Berechtigten endlich ihr Geld erhalten werden.

Rigorose Erhöhung der Kfz-Versicherungsprämien in Griechenland

27. November 2009 / Aufrufe: 84 Keine Kommentare

Obwohl bereits im Jahr 2009 die Prämien für die obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung in Griechenland um insgesamt fast 40% stiegen, kündigten die Versicherungsgesellschaften für Anfang 2010 eine erneute Erhöhung der Versicherungsprämien um auf jeden Fall mehr als 10% bis möglicherweise sogar deutlich über 20% an. Weitere Erhöhungen im Laufe des Jahres 2010 sowie auch der nachfolgenden Jahre gelten bereits jetzt als beschlossen.

Durch die kontinuierlichen Beitragserhöhungen werden die griechischen Versicherer versuchen, einerseits ihren notorischen Kapitalbedarf zu decken, der sich angesichts des bevorstehenden Inkrafttretens des Abkommens Solvency II und der damit verbundenen noch strengeren Regelungen bezüglich der Kapitaldeckung deutlich erhöhen wird, und andererseits die erhöhten Kosten abzuwälzen, die sie für die Gegenversicherung der von ihnen selbst versicherten Risiken aufbringen müssen. Parallel wirkt sich zusätzlich eine Änderung der Gesetzgebung bezüglich der Verkehrshilfe aus, was die in Griechenland üblichen (sprich zwangsweise eine Reihe unverlangter Zusatzleistungen einschließenden) Policen insgesamt um weit über 20% verteuern wird. Bezeichnenderweise sind derzeit praktisch alle noch auf dem griechischen Markt verbliebenen Versicherer unverblümt darum bemüht, sich im Bestreben nach einer internen Kostensenkung gegenseitig die “guten” Versicherungsnehmer abzuwerben – also solche Kunden, die im bisherigen Versicherungslauf überhaupt keine oder nur minimale Schadensfälle geltend gemacht haben.

Es ist anzumerken, dass 2010 das zweite Jahr der rigorosen Prämienerhöhungen ist. Die diesjährigen Erhöhungen wurden zum Teil mit dem Inkrafttreten der einschlägigen EU-Verordnung bezüglich der obligatorischen Anhebung der Mindestdeckungssummen auf 500.000 Euro für Personenschäden und 100.000 Euro für Sachschäden begründet.

Gemäß den Einschätzungen in Kreisen des Marktes wird sich allerdings der “Tsunami” der Beitragserhöhungen nicht auf das Jahr 2010 beschränken, sondern auch in den folgenden Jahren fortsetzen. Abgesehen von den bereits angeführten Begründungen ergibt sich dies auch aus einem weiteren substantiellen Anlass: aufgrund der Wirtschaftskrise ist ein – für das Jahr 2010 noch stärker erwarteter – rapider Rückgang der Ergebnisse auf dem Sektor der Lebensversicherungen zu verzeichnen, die sich wiederum primär auf einschlägige Zusatzversicherungen im Bereich der Krankheitsvorsorge stützen. Angesichts dieses Einbruchs stellt nach vielen Jahren der Bereich der obligatorischen Kfz-Haftpflichtversicherung wieder die “Dampflokomotive” in der Marktentwicklung dar, mit deren Hilfe nicht nur die Probleme hinsichtlich der verfügbaren Barmittel, sondern auch die Gewinnentwicklung zum Zweck der Kapitalbildung saniert werden soll.

Was die unmittelbar anstehenden Beitragserhöhungen betrifft, werden diese unter Ausnahme der Verkehrshilfe auf jeden Fall über 10% liegen. Die bisherigen “Billigversicherer” werden dagegen zu sehr viel höheren Anhebungen der Versicherungsprämien schreiten, da sich ihnen nach den Konkursen und Schließungen etlicher konkurrierender Versicherungsgesellschaften endlich die Möglichkeit bietet, die eigene Gewinnlage nachhaltig aufbessern zu können.