Neu Sätze für Einkommenssteuer 2010 in Griechenland

10. Februar 2010 / Aufrufe: 2.682 Einen Kommentar schreiben Kommentare

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Mit dem neuen Steuergesetz in Griechenland werden für die Erhebung der Einkommenssteuer anstatt derzeit 3 fortan 7 progressiv gestaffelte Steuersätze zur Anwendung kommen. Parallel wird die in den meisten Fällen bisher erheblich günstiger ausfallende pauschale Besteuerung diverser Einkommensquellen ersatzlos gestrichen.

Obwohl das neue Steuergesetz noch nicht ratifiziert ist, scheint inzwischen festzustehen, dass in Griechenland rückwirkend ab Anfang 2010 die Einkommenssteuer gemäß einer um fünf Steuersätze erweiterten progressiven Skala erfolgen wird. Im Gegensatz zu dem bisherigen Steuergesetz werden außerdem die Sätze der Einkommenssteuer fortan abgesehen von wenigen Ausnahmen unabhängig von der Quelle des Einkommens zur Anwendung kommen.

Bisherige Steuersätze (Lohnempfänger) Neue Steuersätze (global)
Einkommen (€) Steuersatz Einkommen (€) Steuersatz
0-12.000 0% 0-12.000 0%
12.001-30.000 25% 12.001-16.000 18%
30.001-75.000 35% 16.001-22.000 24%
Über 75.000 40% 22.001-26.000 26%
26.001-32.000 32%
32.001-40.000 36%
40.001-60.000 38%
60.001-100.000 40%
Über 100.000 45%

Was den pauschalen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 12.000 Euro betrifft, wird dieser nun zwar allen Steuerpflichtigen (also insbesondere auch Freiberuflern und Selbständigen) gewährt, kann jedoch andererseits nur noch ausgeschöpft werden, wenn ein nach Einkommen gestaffelter Betrag mit Zahlungsbelegen (sprich offiziellen Quittungen und Rechnungen) über Ausgaben zur allgemeinen Lebenshaltung belegt wird.

Weiterführende Informationen bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland.

  1. Thomas
    7. Februar 2011, 19:36 | #1

    Ich habe tatsächlich jeden Beleg gesammelt, in eine Excel-Tabelle eingetragen und
    in einem Ordner archiviert. Das sind ca. 12 x 50 Belege, also gute 600 Einzelquittungen.
    Arbeitszeit ca. 12 Mannstunden
    Diese Quittungen sind kleine Bon-Abschnitte der Kassen der Supermärkte. Eine Zuordnung
    zum Steuerpflichtigen findet nicht statt. Normalerweise muss der Selbststöndige in GR
    eine Quittung vorlegen, auf der seine Steuernummer vermerkt ist (Timologio)
    Wer kontrolliert diese Belege, die bereits nach einem Jahr anfangen, blass zu werden?

  2. admin
    7. Februar 2011, 21:04 | #2

    Nach dem derzeitigen Stand gilt Folgendes:

    a) Wird die Einkommensteuererklärung auf konventionelle Weise (also in “Papierform”) eingereicht, sind bei dem zuständigen Finanzamt alle gesammelten Quittungen in einem verschlossenen Umschlag einzureichen, auf dem Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen sowie die Anzahl und der Gesamtnennwert der Quittungen notiert sind. Eine Kontrolle bei der Übergabe ist nicht vorgesehen.

    b) Wird die Einkommensteuer per Internet eingereicht (was beispielsweise für Gewerbetreibende umd Unternehmen ab diesem Jahr obligatorisch ist), sind die maßgeblichen Daten (Aussteller, Steuernummer, Datum, Betrag) jeder Quittung in ein Online-Formular einzugeben, während die Quittungen selbst mit Fürsorge und Verantwortung des Steuerpflichtigen über 5 Jahre (gerechnet ab dem Beginn des nächsten Fiskaljahrs, also effektiv fast 6 Jahre) auf geeignete Weise aufzubewahren und auf Verlangen dem zuständigen Finanzamt beizubringen sind.

    Ergänzend sei angemerkt, dass im Rahmen einer eventuellen Prüfung auftretende Unstimmigkeiten (inkorrekte Angaben, verblichene Quittungen) in jedem Fall von dem jeweiligen Steuerpflichtigen zu vertreten sind.

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