Elektronische Einkommensteuererklärung in Griechenland
In Griechenland müssen 2012 unter anderem auch Arbeitnehmer mit Jahreseinkommen ab 12000 Euro ihre Einkommensteuererklärung obligatorisch elektronisch einreichen
Ab diesem Jahr müssen die Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer und aller Steuerpflichtigen, welche Einkommen aus Immobilien, landwirtschaftlichen Aktivitäten oder Auslandseinkommen erzielen, obligatorisch elektronisch per TAXISnet eingereicht werden, sofern ihr Jahreseinkommen 12.000 Euro übersteigt. Diese Regelung ist in einem Beschluss des stellvertretenden Finanzministers Pantelis Ikonomou im Rahmen der Politik zur Vereinfachung der Steuerverfahren und der Erleichterung der Steuerpflichtigen vorgesehen.
Von dieser Verpflichtung sind Steuerpflichtige ausgenommen, welche Einkommen aus Renten haben, außer wenn sie auch Einkommen aus einem Personenunternehmen oder einem freien / selbständigen Beruf erwerben oder an einer Kommanditgesellschaft oder Offenen Handelsgesellschaft beteiligt sind.
Die Regelung betrifft alle Erklärungen, welche entweder von den Steuerpflichtigen selbst mit ihren persönlichen Zugangsdaten oder von einem bevollmächtigten Buchhalter – Steuerberater mit dessen persönlichen Zugangsdaten eingereicht werden, wobei es im letzteren fall keine Rolle spielt, ob die Steuerpflichtigen selbst bei den elektronischen Diensten des TAXISnet registriert sind oder.
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