Griechenland aktiviert TEPAI
Für in Griechenlands Hoheitsgewässern befindliche Freizeitboote und Schiffe mit einer Länge von über 7 Metern ist ab sofort eine TEPAI genannte Gebühr zu entrichten.
Griechenlands „Unabhängige Behörde für Öffentliche Einnahmen“ (AADE) gab bekannt, dass seit dem 09/05/2019 auf ihrer Website unter der Sektion eTEPAI die elektronische Anwendung für die sogenannte „Gebühr für Freizeit- und Ausflugsschiffe“ (TEPAI) verfügbar ist.
Die Anwendung ist auch in englischer Sprache verfügbar, während die Zahlung der TEPAI mit allen verfügbaren elektronischen Methoden erfolgen kann.
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