Griechenland verbietet Parallelexporte von Medikamenten
Griechenlands Medikamentenaufsichtsbehörde verhängte zum wiederholten Mal ein vorläufiges Verbot sogenannter paralleler Exporte pharmazeutischer Produkte.
Als außerordentlich Maßnahme zum Schutz der öffentlichen Gesundheit schritt die Medikamenten-Aufsichtsbehörde (EOF) Griechenlands zur Verhängung eines vorläufigen Verbots sogenannter Parallelexporte und des innergemeinschaftlichen Vertriebs einer Reihe pharmazeutischer Produkte.
Bei besagten Produkten handelt sich speziell um Insulin-Präparate, Thrombose-Medikamente, Präparate für das zentrale Nervensystem, Atmungssystem-Sprays, Osteoporose-Präparate.
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