Die Steuerfahnder in Griechenland nehmen bekannte Reeder und Großunternehmer wegen nicht entrichteter Immobiliensteuern und Sonderabgaben ins Visier.
In Griechenland gibt es dutzende Fälle, in denen Reeder und Großunternehmer es ignorieren, die Immobilien-Sonderabgabe zu entrichten, was zur Folge hat, dass dem Fiskus viele Millionen Euro aus dieser – im Volksmund als „Abzocke“ bezeichneten – Immobilienabgabe entgehen. Informationen zufolge hat das Finanzministerium die Akten zahlreicher Großreeder und -unternehmer geöffnet, die in der Schifffahrt, aber auch im Immobilienwesen tätig sind, und die ersten an das Licht der Öffentlichkeit gelangenden Fakten sind enthüllend.
Einer der griechischen Top-Reeder mit dutzenden Tankern, der auf der internationalen Rangliste eine hervorragende Position bekleidet, hat in den letzten 6 Jahren nicht die insgesamt 6,2 Mio. Euro betragende Immobilien-Sondersteuer (also die entsprechende Steuer vor der bekannten und alle betreffenden „Abzocke“) für eine ihm gehörende riesige Immobilie von 6.000 qm neben dem Herzzentrum „Onassio“ abgeführt. Für die konkrete Immobilie, die auf eine Offshore-Gesellschaft eingetragen ist, sind Immobilien-Sondersteuern verhängt worden, die bis 2009 3% und ab 2009 gemäß einem neulich verabschiedeten Gesetz über die Immobilien, die auf Offshore-Gesellschaften eingetragen sind, 15% (!!) des sachwertorientiert ermittelten Immobilienwertes entsprechen.
Zur selben Stunde befindet sich im Visier der SDOE auch der Eigentümer der Immobilie der unvergesslichen Malvina Marshall. Es handelt sich um einen Engländer, der die Immobilie an eine Offshore-Gesellschaft mit Sitz auf den Marshall-Inseln abtrat. Bezüglich der konkreten Immobilie ist festgestellt worden, dass die entsprechenden Steuern in Höhe von 1 Mio. Euro nicht entrichtet wurden, und der Eigentümer der Immobilie wird bald aufgefordert werden, die ihm entsprechende Abgaben zu entrichten.
In einer Anstrengung, möglichst viele Einnahmen zusammenzubringen, hat das Finanzministerium jedenfalls die großen Finanzämtern angewiesen, penibel die Fälle von Unternehmern zu untersuchen, welche bei den Finanzämtern als „unbekannt“ geführt werden, da sich sich systematisch weigern, ihre Verpflichtungen in Ordnung zu bringen.
(Quelle: Imerisia)
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