Griechenland hebt das Bankgeheimnis für Auslandsanleger auf und bietet gleichzeitig Inhabern nicht regulär deklarierter Auslandsguthaben eine weitgehend straffreie Steuerregelung an.
Das griechische Finanzministerium schreitet umgehend zur Aufhebung des Bankgeheimnisses für alle – in der Regel „Großsparer“ -, die in letzter Zeit ihre Guthaben von den griechischen Banken abgezogen und zu Banken im Ausland transferiert haben.
Laut einem Bericht der Zeitung Ta Nea liegt das Ziel dieser Maßnahme in der Überprüfung der Herkunft der Gelder durch das Finanzamt um festzustellen, ob die Guthaben dieser Konten durch die Einkommen gerechtfertigt sind, welche die Kontoinhaber während der letzten Jahre dem Finanzamt meldeten. Finanzminister Evangelos Venizelos richtete in diesem Rahmen aus dem Parlament einen Apell an diese Steuerpflichtigen, sich freiwillig zu stellen und ihre Angelegenheiten unter Entrichtung der ihnen entsprechenden Steuern in Ordnung zu bringen.
Wie der Finanzminister warnte, sei das Finanzministerium in der Lage, mittels der Aufhebung des Bankgeheimnisses die Überweisungen in Erfahrung zu bringen, die in letzter Zeit in das Ausland erfolgten, und all diese Anleger zur Deklaration der einschlägigen Angaben auffordern werde. Gleichzeitig sei es dem Ministerium möglich, sowohl zur Recherche der Zinsen aus Auslandsguthaben, aber auch der Nutzung von Kreditkarten bei Auslandsbanken zu schreiten.
„Es ist eine Chance für jeden, der eine Lücke mit den Steuerbehörden annimmt, sich zu melden und diese Angaben zu machen, da diese Daten für das Ministerium zugänglich sind und die Kontrollen erfolgen werden.„
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass Griechenland selbstverständlich keinerlei rechtliche Handhabe hat, den legalen freien Kapitalverkehr zu unterbinden oder gar zu kriminalisieren – auch wenn der Bevölkerung mittels populistischer Parolen möglicherweise gerne das Gegenteil suggeriert werden soll.
(Quelle: Ta Nea)