Hohe Geldstrafen für Kraftfahrzeuge ohne TÜV und ASU in Griechenland
Ab Juni 2011 erhöhen sich in Griechenland die Strafgebühren für nicht fristgemäße TÜV-Prüfungen auf bis zu 200 Prozent der regulären Prüfgebühr.
Fahrzeughalter in Griechenland, die ihr Fahrzeug nicht fristgemäß zur technischen Kontrolle bei einer autorisierten Prüfstelle (KTEO = Κέντρο Τεχνικού Ελέγχου Οχημάτων) vorführen, haben ab Juni 2011 erhebliche Strafgebühren zu entrichten, die sich auf bis zu 200% der regulären Prüfgebühr belaufen. Außerdem müssen fortan bei der technischen Überprüfung obligatorisch eine gültige ASU-Karte ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Diese und weitere Bestimmungen sind Bestandteil der neuen Gesetzgebung, die in Griechenland ab Juni 2011 in Kraft tritt und im Fall einer nicht fristgemäßen TÜV-Prüfung nach Dauer der jeweiligen Überfälligkeit gestaffelte Strafgebühren vorsieht, die sich speziell für PKW folgendermaßen ergeben:
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