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Archiv für die Kategorie ‘Wirtschaft’

Kunden der Energa und Hellas Power in Griechenland kehren zur DEI zurück

25. Januar 2012 / Aufrufe: 213 Keine Kommentare

Die Kunden der alternativen Stromlieferanten Energa und Hellas Power in Griechenland müssen bis auf weiteres zur öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft zurückkehren.

Ab Mitternacht bzw. um 0:00 Uhr des 25. Januar 2012 kehren die ungefähr 210.000 Kunden der alternativen Stromlieferanten ENERGA und HELLAS POWER obligatorisch zur Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) zurück, da der Verwalter des Transportsystems für elektrischen Strom (DESMIE) beschlossen hat, die Verträge mit den beiden Gesellschaften wegen erheblicher Zahlungsrückstände zu kündigen und die Unternehmen aus dem Register der Stromlieferanten zu löschen.

In einer gemeinsamen Bekanntmachung vom 24. Januar 2012 betonen die griechische Energieregulierungsbehörde (RAE) und der DESMIE, dass die beiden in Rede stehenden Gesellschaften fortan keine Kunden mit elektrischem Strom versorgen können, aber auch, dass diese Entwicklung nicht die Stromversorgung der betroffenen Kunden beeinflusst und es auch nicht erforderlich ist, dass letztere ihrerseits unmittelbar zu irgend einer Handlung schreiten.

Rückführung der Kunden von Energa und Hellas Power zur DEI

Der Übergang der Kunden der Energa und der Power Hellas ab Beginn des 25. Januar zur DEI erfolgt automatisch. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haben sich im weiteren Verlauf die betroffenen Verbraucher innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten für einen Lieferanten ihrer Wahl (DEI oder Drittanbieter) zu entscheiden und mit diesem einen neuen Vertrag abzuschließen. Während dieses Zeitraums werden ihnen die bekannten allgemein gültigen Tarife in Rechnung gestellt. Die DEI hat für die Kunden der beiden Gesellschaften ebenfalls eine Hotline unter der Rufnummer 214-214-2000 eingerichtet, die Montag – Sonntag während der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr besetzt ist.

Die beiden Gesellschaften ENERGA und HELLAS POWER sind auf einen neuen gemeinsamen Eigentümer, nämlich den Konzern “Worldwide Energy Limited” übertragen worden, dessen Konten jedoch von der Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten blockiert worden sind. Laut Informationen beruft sich der DESMIE in den Beschlüssen zur Kündigung der Verträge der beiden Gesellschaften:

  • Für die Hellas Power (vormals “Nea Efarmogi”) auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 44.000.000 Euro, für welche im Dezember mit einem Vergleichsakt der beiden Seiten eine Zahlungsregelung vereinbart wurde, ohne dass jedoch die Hellas Power die vorgesehenen Raten entrichtet. Weiter führt der DESMIE an, dass die Gesellschaft im Januar 2012 große Energieexporte aus Griechenland tätigte und damit die Gefahr eines enormen Anstiegs ihrer Verbindlichkeiten an den DESMIE entstand, da die Einnahmen aus den Exporten außerhalb Griechenlands eingenommen worden wären. Der DESMIE beruft sich ebenfalls auf die Blockierung der Konten der Gesellschaft durch die Behörde für die Bekämpfung von Einnahmen aus kriminellen Aktivitäten.
  • Für die Energa auf fällige Verbindlichkeiten in Höhe von 40.000.000 und ebenfalls die Blockierung ihrer Konten. Der DESMIE lehnte auch den Antrag der als Nachfolger der Energa in Erscheinung getretenen Gesellschaft “Kentor” auf Aufnahme in das Register der Stromlieferanten ab.

Es wird angemerkt, dass außer den fälligen Verbindlichkeiten auch die laufenden Verpflichtungen bestehen, die sich gemäß den Einschätzungen des DESMIE mit einem Rhythmus von 750.000 Euro pro Tag für jede der beiden Gesellschaften erhöhen, während die DEI weitere 67 Mio. Euro von ihnen fordert.

(Quellen: in.gr, To Vima)

Vorstandsvergütungen der Staatsunternehmen in Griechenland

24. Januar 2012 / Aufrufe: 293 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland gab auf ein parlamentarische Anfrage die jährlichen Aufwendungen der Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen bekannt.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage, die von der Abgeordneten der PASOK-Partei Frau Eva Kaili eingereicht wurde, übermittelte das griechische Finanzministerium dem Parlament Angaben zu den Aufwendungen der staatlichen bzw. staatlich kontrollierten gemeinnützigen Unternehmen (DEKO), der Postbank (TT) und der Griechischen Agrarbank (ATE) für die Vergütung ihrer amtierenden Vorstände.

Wie in dem von Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos unterzeichnetem Schreiben erläutert wird, basieren die Angaben auf den Beschlüssen der ordentlichen Hauptversammlungen, die 2011 zur Genehmigung der jeweiligen Jahresabschlüsse einberufen wurden, und beziehen sich auf die gesamten Vergütungen der Vorstandsmitglieder für das selbe Jahr.

Aufwendungen griechischer Staatsunternehmen für Vorstandsvergütungen

Aus den bereitgestellten Daten geht im Einzelnen hervor:

  • Bei der Griechische Erdölgesellschaft (ELPE) belief sich der Betrag auf (Anmerkung: brutto) 414.235,52 Euro (es wird klargestellt, dass die in dem Betrag enthaltenen Vergütungen des Vorsitzenden und des geschäftsführenden Vorstands gegenüber dem Jahr 2009 bereits um 15% reduziert sind).
  • Bei der Öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) belief sich der Brutto-Betrag auf 419.814,53 Euro.
  • Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Piräus (OLP) belief er sich auf 272.865,05 Euro (es wird klargestellt, dass die entsprechende Summe sich 2009 auf 651.191,53 Euro belief).
  • Bei der Hafenbetriebsgesellschaft Thessaloniki (OLTH) belief sich der Brutto-Betrag auf 184.156,39 Euro. – Bei dem OPAP auf 659.844,60 Euro.
  • Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft der Hauptstadt (EYDAP) auf 160.506,04 Euro.
  • Bei der Postbank (TT) belief sich der Brutto-Betrag auf 1.323.841,93 Euro (es wird klargestellt, dass der Betrag die Vergütungen der beiden Vertreter des griechischen Fiskus im Vorstand der Gesellschaft gemäß N. 3723/2008 umfasst).
  • Bei der Griechischen Agrarbank (ATE) belief sich der Brutto-Betrag auf 792.320,13 Euro.
  • Bei der Wasser- und Abwassergesellschaft Athen (EYATH) waren es 220.658,29 Euro.
  • Bei der Öffentlichen Gasgesellschaft (DEPA) waren es 261.622,10 Euro.
  • Bei der Telekommunikationsgesellschaft (OTE) waren es 430.551,23 Euro (es wird klargestellt, dass der betrag im Verhältnis zu 2009 um 10% reduziert ist).
  • Bei der Griechischen Post (ELTA) schließlich belief sich der Brutto-Gesamtbetrag der Vorstandsvergütungen auf 107.299,83 Euro.

Deckelung der Bezüge der Vorstände und Direktoren der DEKO

Der Finanzminister ruft in Erinnerung, dass gemäß Gesetz N. 3833/2010 die Höchstgrenze der Bezüge der geschäftsführenden Vorstände und Präsidenten der DEKO bei dem Betrag von monatlich 5.856,08 Euro bzw. jährlich 70.272,96 Euro liegt. Für die Vorstandsmitglieder beläuft sich dagegen die Obergrenze ihrer monatlichen Vergütung für die Beteiligung am Vorstand auf den Betrag von 300 Euro, der allerdings nur gezahlt wird, sofern sie an monatlich 4 Sitzungen teilnehmen, anderenfalls wird die Vergütung entsprechend gekürzt.

Weiter betont Finanzminister Evangelos Venizelos, dass die Jahresabschlüsse jedes Jahr von der ordentlichen Hauptversammlung kontrolliert werden, an der ein Vertreter des griechischen Fiskus teilnimmt. Wird eine Verletzung der obigen Bestimmungen festgestellt, werden die Bilanzen nicht genehmigt und die Betroffenen zur Rückzahlung des Mehrbetrags aufgefordert.

Evangelos Venizelos unterstreicht gleichzeitig, dass gemäß Gesetz N. 3429/2006 im Fall der Feststellung einer Verletzung seiner Bestimmungen per Beschluss des ministeriumsbergreifenden Gremiums der DEKO Einnahmen der öffentlichen Unternehmen aus dem regulären Haushalt von bis zu 50% des jährlich vorgesehenen Betrags blockiert, staatliche Bürgschaften für Kredite verweigert und die Vorstände ihres Amts enthoben werden können. Parallel kann jede andere von straf-, zivil- oder verwaltungsrechtlichen Bestimmungen vorgesehene Strafe verhängt werden.

Die Angaben über die Gesamthöhe der Jahresbezüge der Vorstandsmitglieder der DEKO hatte mit einer parlamentarischen Anfrage die Abgeordnete der PASOK-Partei Frau Eva Kaili verlangt und angemerkt, dass die Politik der Kosteneinsparung nicht nur auf Lohnempfänger und Rentner zur Anwendung kommen kann und auferlegt, dass die in den oberen Etagen der DEKO herrschende Lage veröffentlicht wird.

Klarstellung der griechischen Postbank zu den Vorstandsvergütungen

Die Postbank (TT) stellt in Zusammenhang mit einer Publikation unter tovima.gr über die Vergütungen der Vorstände bei DEKO, TT und ATE zur Vermeidung falscher Eindrücke klar, dass in dem sich auf die Postbank (TT) beziehenden Betrag enthalten sind:

  • Die Vergütungen für insgesamt sechzehn Personen, unabhängig von der Amtszeit und dem Verbleib eines jeweiligen Vorstandsmitglied.
  • Die Summe ihrer jährlichen Bruttobezüge aus Gehältern und Entschädigungen.
  • Die darauf entfallenden Arbeitgeberabgaben.

(Quelle: To Vima)

Senkung der Honorare der Notare in Griechenland

22. Januar 2012 / Aufrufe: 297 2 Kommentare

In Griechenland wurden ab 2012 die gesetzlichen Honorare und Provisionen der Notare für die Beurkundung in Geld bewerteter Verträge um bis zu 30 Prozent gesenkt.

Nach einem gemeinschaftlich gefassten Ministerialbeschluss des Finanzministers und des Justizministers über die “Provisionen der Notare” werden die gesetzlichen Mindesthonorare der Notare in Griechenland 2012 im Vergleich zum Vorjahr um bis zu 30% geringer ausfallen.

Die im EU-Vergleich teilweise erheblich über dem allgemeinen Durchschnitt liegenden Honorare und Provisionen der griechischen Notare gestalten den Abschluss selbst relativ unbedeutender notarieller Verträge häufig unangemessen kostspielig. Gemäß dem in Rede stehenden Ministerialbeschluss dürfen die Notare für die Errichtung von Urkunden, deren Gegenstand in Geld bewertet wird, fortan folgende Gebühren, Provisionen und Vergütungen erheben:

Neue gesetzliche Honorare und Provisionen der Notare in Griechenland

  1. Eine Grundvergütung von 20 Euro und eine proportionale Vergütung, die auf Basis des Gesamtwerts berechnet wird, der in dem Vertrag deklariert wird, oder ggf. des höheren Wertes, der von der zuständigen Behörde (in der Regel dem Finanzamt) vorläufig oder endgültig festgesetzt wird. Der Prozentsatz dieser Vergütung wird analog zu der Höhe des Wertes des Gegenstands des Rechtsgeschäfts folgendermaßen bestimmt:
    • Für den Betrag bis 120.000,00 Euro auf 1%
    • Für den Betrag von 120.000,01 bis 380.000,00 Euro auf 0,70%
    • Für den Betrag von 380.000,01 bis 2.000.000,00 Euro auf 0,65%
    • Für den Betrag von 2.000.000,01 bis 5.000.000,00 Euro auf 0,55%
    • Für den Betrag von 5.000.000,01 bis 8.000.000,00 Euro auf 0,50%
    • Für den Betrag von 8.000.000,01 bis 10.000.000,00 Euro auf 0,40%
    • Für den Betrag von 10.000.000,01 bis 12.000.000,00 Euro auf 0,30%
    • Für den Betrag von 12.000.000,01 bis 20.000.000,00 Euro auf 0,25%
    • Für den Betrag ab 20.000.000,01 Euro und mehr auf 0,10%
    • Für den über 20.000.000,01 Euro hinausgehenden Vertragswert darf mit einer schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Notar und dem Auftraggeber der Vertragserrichtung ein Honorar unter dem Satz von 0,10% vereinbart werden.
  2. Fünf (5,00) Euro für jedes zusätzliche Blatt der notariellen Urkunden, für welche das proportionale Honorar gemäß der obigen Staffelung bestimmt wird.
  3. Vier (4,00) Euro für jedes Blatt der Abschriften der selben wie vorstehenden notariellen Urkunden, sofern diese Abschriften unmittelbar mit der Errichtung der Urkunde ausgestellt werden. Die Gebühren und Provisionen für die Ausstellung dieser Abschriften müssen auf dem urschriftlichen Vertrag zusammen mit den übrigen wie weiter oben bestimmten Provisionen angeführt werden.

Sonderregelungen für Versteigerungen und Vorverträge

Unter Ausnahme von den vorstehenden Bestimmungen wird die proportionale Vergütung des Notars für die nachstehend angeführten Urkunden folgendermaßen bestimmt:

  1. Für jede Versteigerungshandlung kann das von dem Meistbietenden zu entrichtende Honorar nicht weniger als zwölf (12,00) Euro und auch nicht mehr als einhundert zwanzig (120,00) Euro betragen.
    Im Fall des Zuschlags verschiedener Immobilien mit dem selben Versteigerungsbericht an mehr als einen Meistbieter wird von jedem ein getrenntes Honorar entrichtet, das auf Basis des jeweiligen Zuschlagspreises berechnet wird.
  2. Für jede Urkunde zur Errichtung der Satzung einer Aktiengesellschaft kann die proportionale Vergütung nicht mehr als vierhundertachtzig (480,00) Euro betragen, deren Hälfte der Vergütung als Beitrag an die Einheitskasse der Freiberufler (E.T.A.A.) zugunsten des Zweigs der Juristenkasse (TA.N.) entrichtet wird.
  3. Für Vorverträge mit Anzahlung oder mit Kaufpreiszahlung bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags berechnet sich die proportionale Vergütung auf Basis des bei Unterzeichnung des Vorvertrags entrichteten Betrags und des Betrags, der bis zur Unterzeichnung des endgültigen Vertrags entrichtet werden wird.
    Diese proportionale Vergütung wird bei der Errichtung des endgültigen Vertrags verrechnet, sofern dieser fristgerecht in Ausführung des Vorvertrags aufgesetzt wird.
  4. Für die Errichtung von Urkunden, die sich auf die Begleichung einer Forderung oder eine Korrektur beziehen, ist eine proportionale Vergütung zu entrichten, wenn für die beglichene Forderung oder den Vertrag, der korrigiert, modifiziert oder wiederholt wird, keine proportionalen Notar-Provisionen erhoben worden sind, anderenfalls sind die Grundgebühren zu entrichten.

(Quelle: in.gr)

Griechenland bringt Tafelsilber unter den Hammer

17. Januar 2012 / Aufrufe: 736 8 Kommentare

Griechenland muss ungeachtet der extrem schlechten Marktlage den Verkauf von Staatsunternehmen und staatlichen Immobilien forcieren.

In dem Versuch, Einnahmen zur Einschränkung der unendlichen “schwarzen Löcher” bei öffentlichen Defiziten und Staatsverschuldung zu generieren, bring die griechische Regierung beschleunigt das “Tafelsilber”, sprich diverse ausgewählte Allgemeinnützige Staatsbetriebe (DEKO) und staatliche Immobilien zum Verkauf. Regierungsvertreter und Finanzminister Evangelos Venizelos und der Staatssekretär für Verwaltungsreform Dinos Rovlias unterzeichneten den Beschluss zur Zusammenlegung der Zentraldirektion für Privatisierungen und des Zentralsekretariats der DEKO.

Die neue Formation wird den bisherigen DEKO-Sekretär Giorgos Kyriakos zum Leiter haben, während der Wirtschaftswissenschaftler Giorgos Cristodoulakis den Posten des Sondersekretärs für Umstrukturierungen und Privatisierungen verlässt. Die auch angesichts des Eintreffens der Troika beschleunigten Entwicklungen machen offensichtlich, dass fortan praktisch alle DEKO Privatisierungskandidaten sind.

Vorrangige Veräußerung teilsanierter börsennotierter Unternehmen

Es sei in Erinnerung gerufen, dass die börsennotierten Unternehmen, bei denen bereits Sanierungsprogramme umgesetzt werden, die ersten Staatsunternehmen auf der Liste der Privatisierungen sein werden, nämlich

  1. Griechische Agrarbank (ATEbank) AG
    Αγροτική Τράπεζα της Ελλάδος (ATEbank) ΑΕ
  2. Öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) AG
    Δημόσια Επιχείρηση Ηλεκτρισμού (ΔΕΗ) ΑΕ
  3. Öffentliche Gasgesellschaft (DEPA) AG
    Δημόσια Επιχείρηση Αερίου (ΔΕΠΑ) ΑΕ
  4. Griechische Post (EL.TA.) AG
    Ελληνικά Ταχυδρομεία (ΕΛ.ΤΑ.) ΑΕ
  5. Wasser- und Abwassergesellschaft Thessaloniki (EYATH) AG
    Εταιρία Ύδρευσης Αποχέτευσης Θεσσαλονίκης (ΕΥΑΘ) ΑΕ
  6. Wasser- und Abwassergesellschaft Athen (EYATH) AG
    Εταιρία Ύδρευσης Αποχέτευσης Αθηνών (ΕΥΔΑΠ) ΑΕ
  7. LARKO (Allgemeine Bergbau- und Hüttenbetriebe)
    ΛΑΡΚΟ
  8. OPAP AG (Staatlicher Träger für Glücks-, Lotterie- und Wettspiele)
    ΟΠΑΠ ΑΕ
  9. Hafenbetriebsgesellschaft Thessaloniki (OLTH) AG
    Οργανισμός Λιμένος Θεσσαλονίκης (ΟΛΘ) ΑΕ
  10. Hafenbetriebsgesellschaft Piräus (OLP) AG
    Οργανισμός Λιμένος Πειραιώς (ΟΛΠ) ΑΕ
  11. Postbank AG
    Ταχυδρομικό Ταμιευτήριο ΑΕ
  12. EL.PE (Griechische Erdölgesellschaft)
    ΕΛ.ΠΕ.

Die Kasse für die Verwertung von Staatsvermögen bereitet auch die neuen Privatisierungs-Ausschreibungen vor. Laut Spitzenfunktionären der Kasse werden im ersten Quartal 2012 die öffentlichen Ausschreibungen für die Gasgesellschaften DEPA und DESFA, den Träger für die Ausführung von Pferderennen, die “Griechische Verteidigungssysteme” (EAS) und die LARKO erfolgen. Ebenfalls wird die Ausschreibung zur Veräußerung einer kleinen Anzahl staatlicher Immobilien beginnen.

Speziell bezüglich der Entwicklungen in Griechenland wird für die Realisierung des Privatisierungsprogramms der Abschluss der Restrukturierung der Staatsverschuldung (PSI) maßgeblich sein. Sofern das Unternehmen des freiwilligen “Haircuts” von Erfolg gekrönt sein wird, erwartet die Verwaltung der Verwertungskasse einen starken Impuls für das Privatisierungsprogramm. Hoffnungen bestehen auch für die Ausweitung der Verträge über die Überlassung der Autobahnen sowie auch für den Beginn innerhalb des ersten Halbjahrs 2012 der Diskussionen über die Ausweitung des Vertrags für den Flughafen “Eleftherios Venizelos”.

(Quelle: Vradyni)

Zehntausenden Haushalten in Griechenland droht Stromabschaltung

16. Januar 2012 / Aufrufe: 861 4 Kommentare

In Griechenland droht zehntausenden Haushalten wegen unbezahlter Rechnungen der elektrische Strom abgeschaltet zu werden.

Gemäß Informationen der Zeitung “Ethnos” hat die Handelsdirektion der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI rund 30.000 Anweisungen zur Stromabschaltung an die zuständige Abteilung des Unternehmens geschickt. Es handelt sich um Stromrechnungen, welche die neue Immobilienabgabe enthalten und überfällig sind, da ab dem Datum der Rechnungsstellung inzwischen ein Zeitraum von 80 Tagen verstrichen ist. Ab der kommenden Woche laufen somit 30.000 Haushalte in Gefahr, ohne elektrischen Strom zu bleiben.

Neu Drohungen wurden währenddessen von Seite der GENOP-DEI ausgestoßen, deren Vorsitzender Nikos Fotopoulos gegenüber der Zeitung “Ethnos” erklärte: “Es wird zu ähnlichen Geschehnissen wie während der Periode der Privatisierung der Busse kommen. Erinnert Euch daran, was 1991-92 geschah! Wir werden jedem die Hosen herunterziehen, der einem Armen, Arbeitslosen und Tagelöhner den Strom abzuschalten versuchen wird. Wir werden jedem die Hände abschlagen, der den Stromzähler eines Geringverdieners anzutasten wagen wird, der seine Rechnung nicht zu bezahlen vermag.

Aufschub der Stromabschaltung aus gesundheitlichen Gründen

Nikos Fotopoulos fügte ebenfalls an, dass sich der Verband der Techniker Griechenlands ebenfalls weigere, zu solchen Maßnahmen (sprich der zwangsweisen Stromabschaltung) zu schreiten. Andererseits soll laut einschlägigen Quellen auch die Unternehmensleitung der DEI noch nicht das “grüne Licht” gegeben haben, damit die Anweisungen an die privaten Unternehmen weitergeleitet werden, welche die Stromabschaltungen vornehmen. Mit einer Klärung des Themas wird in dieser Woche gerechnet.

Bei den in Rede stehenden Stromrechnungen, die sich im “roten Bereich” befinden, soll es sich (auch) um die ersten Rechnungen handeln, die im vergangenen Oktober 2011 ausgestellt wurden und erstmalig die neue Immobilien-Sonderabgabe enthalten. Eine Quelle des Finanzministeriums erinnerte in Bezug auf das Thema der 30.000 Anweisungen zur Stromabschaltung an eine einschlägige Erklärung des Ministers Evangelos Venizelos, der beteuert hatte: “Es wird keinem Bürger der Strom abgeschaltet werden, der nachweislich nicht zur Begleichung der Rechnung der DEI in der Lage ist.

Gemäß der Gesetzgebung wird einem Verbraucher der Strom nicht in Fällen abgeschaltet, in welchen spezielle gesundheitliche Gründe entweder bei dem Nutzer der Immobilie oder bei mit diesem zusammen wohnenden Personen einhergehen, wie beispielsweise bei Personen, deren Leben von mechanischer Unterstützung abhängig ist.

(Quelle: Ethnos)

GENOP-DEI spricht von 1,5 Millionen unbezahlten Stromrechnungen

Sowohl bezüglich der Anzahl der überfälligen Stromrechnungen als auch der ergangen Anweisungen zur Stromabschaltung werden je nach Quelle abweichende oder diffuse Angaben gemacht. Dieses “Versteckspiel” erweckt den Eindruck, dass möglichweise das wahre Ausmaß des Problems zweckdienlich kaschiert wird. Im Gegensatz zu dem vorstehend zitierten Artikel der Zeitung “Ethnos” wurde auf dem Nachrichtenportal in.gr zwar ebenfalls eine einschlägige Meldung publiziert, in der jedoch keine Zahlen genannt werden und außerdem unter Berufung auf die  DEI behauptet wird, die anstehenden Stromabschaltungen beziehen sich ausschließlich auf “Verbraucher, die ihre Rechnungen seit langer Zeit nicht bezahlt und hohe Schulden haben” und stehen (noch) nicht mit der neuen Immobiliensteuer in Zusammenhang.

Die GENOP-DEI spricht jedenfalls von derzeit insgesamt 1,5 Millionen unbezahlten Stromrechnungen, von denen 250.000 seit wenigstens drei oder mehr Monaten fällig sind, sowie von bereits 50.000 ergangenen Anweisungen der DEI zur Unterbrechung der Stromversorgung zahlungsrückständiger Verbraucher.

Ergänzend sei angemerkt, dass parallel zu dem steilen Anstieg der Stromabschaltungen auch kontinuierlich die Anzahl der Haushalte und Verbraucher zunimmt, denen wegen unbezahlter Rechnungen die Wasserversorgung abgestellt wurde.

Rüstungsindustrie nimmt Griechenland schamlos aus

13. Januar 2012 / Aufrufe: 1.579 27 Kommentare

Ein Bericht der ZEIT enthüllt, dass Griechenland trotz drohenden Staatsbankrotts nach wie vor zugunsten der deutschen Rüstungsindustrie skrupellos ausgenommen wird.

Die deutsche Zeitung ZEIT publizierte einen umfangreichen Artikel über die Rüstungsverträge, welche die deutschen Unternehmen mit den griechischen Behörden unterzeichnen, und betont, dass Berlin offensichtlich kein Problem damit habe, nicht nur Profit herauszuschlagen, sondern sogar auch Druck bezüglich der Rüstungs-Programme auszuüben … die das Moratorium nicht berührt.

Wenn die nächste Tranche der Hilfskredite gewährt wird, besteht die reale Möglichkeit, dass neue Verträge unterzeichnet werden“, berichtet – oder “verspricht …” – ein Funktionär aus Athen, wozu die Zeitung bemerkt, dass Griechenland und Portugal die besten Abnehmer der deutschen Rüstungsindustrie sind.

Deutschland forciert Rüstungsaufträge trotz drohender Staatspleite

Die Zeitung notiert als “paradox”, dass, während die nächsten Monate als kritisch sogar auch für den Verbleib Griechenlands in der Eurozone gelten, die Sparmaßnahmen die Krankenhausärzte zu Streik und Bedienung nur der Notfälle geführt haben, es in den Schulen keine Bücher gibt und die öffentlichen Bediensteten aus Angst vor den Entlassungen streiken, die Pakete der Maßnahmen “an dem Militär und der Rüstung fast spurlos vorbeigegangen sind“.

Wie die ZEIT fortfährt, ist in dem Stabilitäts- und Entwicklungsprogramm eine Reduzierung von nur 0,2%, sprich ungefähr 457 Mio. Euro bei der Rüstung vorgesehen, was jedoch – wie die Zeitung weiter ausführt – zu der “Kürzung von 1,8 Mrd. Euro bei den Sozialausgaben” ins Verhältnis zu setzen ist. Die Zeitung beruft sich sogar auf einen Funktionär in Athen, der sich ständig in der Nähe der Diskussionen um die Rüstungsprogramme aufhält. “Falls im März die nächste Rate von 80 Mio. Euro ausgezahlt wird, besteht eine signifikante Möglichkeit, dass neue Verträge abgeschlossen werden“, wonach “sogar wenn nur eine Milliarde übrig bleibt, es eine verbindliche Bestellung für einen Eurofighter oder eine Fregatte geben kann“.

Der große Gewinner ist konstant die deutsche Rüstungsindustrie, wie auch im Fall des (ebenfalls vor dem Bankrott stehenden) Portugals, merkt die ZEIT an. Auf die Frage, warum die Rüstungsausgaben zumindest augenscheinlich unverhältnismäßig hoch zu der Größe des Landes sind, führt die Zeitung die Antwort des ehemaligen Außenministers Dimitris Droutsas an, der an den “Rüstungswettbewerb” mit der Türkei sowie auch daran erinnert, dass “Griechenland, ob wir es wollen oder nicht, gezwungen ist, über ein starkes Militär zu verfügen“.

Die ZEIT kommentiert in diesem Punkt: “Herr Droutsas hat keine Einwände aus der griechischen Bevölkerung zu befürchten, da der griechische Militärsektor Sicherheit, aber auch Arbeitsplätze verspricht“.

(Quellen: in.gr, Zeit Online)

Entschuldung überschuldeter Privatpersonen in Griechenland

12. Januar 2012 / Aufrufe: 179 Keine Kommentare

Überschuldete Privatleute können in Griechenland gegebenenfalls auch ohne Zustimmung ihrer Gläubiger eine Schuldenregelung bis hin zur völligen Entschuldung durchsetzen.

Überschuldete Privatleute in Griechenland können im Rahmen des von dem sogenannten “Gesetz Katseli” (N. 3869/2010 – Regelung der Verbindlichkeiten überschuldeter natürlicher Personen) vorgesehenen Verfahrens der Schuldenbereinigung eine Schuldenregelung unter bestimmten Voraussetzungen auch einseitig durchsetzen, wenn der vorherige obligatorische Versuch zur Erreichung eines außergerichtlichen Vergleichs mit den Gläubigern ergebnislos verlief. Die einschlägigen Regelungen des Gesetzes können allerdings grundsätzlich nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden, die keine “Kaufleute” im gesetzlichen Sinn und nicht konkursfähig sind.

Bezeichnenderweise wurden während der vergangenen Monate etliche Schuldner per Gerichtsbeschluss sogar auf einen Schlag von allen ihren Schulden, sprich in der Regel Verbindlichkeiten gegenüber Banken aus Bau- / Wohnungsfinanzierungen, Darlehen, Kreditkarten, Verbraucherkrediten usw. befreit. Ebenfalls bezeichnend ist, dass die vor einer gerichtlich verfügten Schuldenbereinigung obligatorisch zu unternehmenden außergerichtlichen Einigungsversuche in den wenigsten Fällen zu einem Vergleich führten.

Ergänzend sei angemerkt, dass private Schuldner neben der Schuldenbereinigung ebenfalls die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragen können. Es gibt allerdings auch einige “Fallen”, die – wenn man in sie hineintappt – eine Schuldenregelung gemäß den in Rede stehenden Bestimmungen des Gesetzes 3869/2010 definitiv unmöglich machen.

Weiterführende Informationen:

Griechenland soll Akropolis verpachten

10. Januar 2012 / Aufrufe: 377 6 Kommentare

Griechenland soll die Akropolis und alle sonstigen antiken Stätten an Privatleute verpachten, um Geld in die Staatskasse zu bringen und den Tourismus zu fördern.

Die Forderung, die wirtschaftliche Nutzung aller archäologischen Stätten in Griechenland konsequent Privatleuten anzutragen, wurde nicht etwa wieder einmal von Bild, Fokus & Co., sondern von dem griechischen Politiker Gerasimos Gkiakoumatos (Γεράσιμος Γιακουμάτος) aufs Tapet gebracht. Herr Gkiakoumatos beharrt in seinen Äußerungen unter dem Motto “Besser privat verpachtet als wegen Streik geschlossen” darauf, die Nutzung der archäologischen Stätten so schnell wie möglich Privatleuten anzutragen.

Der ehemalige Staatssekretär für Beschäftigung und sozialen Schutz und Abgeordnete der Partei Nea Dimokratia (N.D.), Gerasimos Gkiakoumatos, appelliert an die griechische Regierung, die Nutzung der Anlagen der Akropolis und des Parthenon Privatleuten zu überlassen, damit Gelder in die öffentlichen Kassen fließen: “Anstatt Löhne und Renten zu kürzen, soll der Staat lieber die Akropolis – und nicht nur – verpachten. Er soll alle archäologischen Stätten verpachten, Delphi, den Apollo-Tempel, alle – und zwar jetzt!

Nutzung archäologischer Stätten könnte Einnahmen und Tourismus fördern

Das Thema der “Verwertung” der archäologischen Stätten durch private Unternehmer kommt damit nicht nur in Griechenland, sondern auch im Ausland plötzlich erneut zur Diskussion. Nicht nur Herr Gkiakoumatos will die Akropolis verpachten, aber auch die ausländischen Massenmedien wärmen das Thema wieder auf.

Herr Gkiakoumatos beharrt jedenfalls in seinen Äußerungen gegenüber der Zeitung “To Vima” auf der Nutzung der archäologischen Stätten durch Privatleute, und zwar schnellstmöglich. “Anstatt dass die Akropolis wegen Streiks geschlossen bleibt, ist es vorzuziehen, sie an Privatleute zu verpachten. Natürlich unter der Aufsicht des Staates. So wird der Staat gesicherte Einnahmen haben, der Tourismus ansteigen und die Akropolis rund um die Uhr geöffnet bleiben. Wie bitte? Wird die Akropolis ihren Ort verlassen, wenn wir sie verpachten? Sind die Franzosen, die Versailles verpachten, schlauer als wir?

Was die möglichen Einwände betrifft, die es bezüglich seines Vorschlags, die Akropolis, Delphi, Knossos und alle übrigen archäologischen Stätten an Privatleute zu verpachten, antwortete Herr Gkiakoumatos: “Die kleinen Psychopathen und Klammeraffen sollen die Theorien des Gestern beiseite lassen und das Morgen des Vaterlandes sehen.

(Quelle: To Vima)

Ergänzende Klarstellungen nach Sturm der Entrüstung

Wie zu erwarten war, riefen die – zum Teil offensichtlich aus welchem Grund auch immer nicht unbedingt sinngemäß zitierten – Äußerung tatsächlich einen Sturm der Entrüstung hervor, auf den Herr Gkiakoumatos mit einer strengen Bekanntmachung reagierte:

Spekulation und Falschinformierung haben auch ihre Grenzen. Heiligtümer, Monumente und speziell der Leuchtturm der Zivilisation für die gesamte Welt, den die Akropolis verkörpert, sind nicht zu vermieten. Was jedoch geschehen könnte, wäre, in unserem Land eine juristische Person öffentlichen Rechts zu schaffen, die unter privatwirtschaftlichen Kriterien agiert und deren Zweck die Verwertung aller archäologischer Stätten sein wird, zum Vorteil unseres Landes und unserer Geschichte.

Das ist mein Vorschlag und das ist die Wahrheit. Alles andere ist Spekulation. Nicht alle mögen mit diesem Vorschlag von mir einverstanden sein, jedoch haben wir immer noch eine Demokratie. Und auf jeden Fall gestatte ich niemandem und speziell nicht gewissen Pseudo-Hellenen, ihre Stimme zu erheben und wem auch immer und erst recht mir Belehrungen über ethische Werte, Prinzipien und Traditionen zu erteilen.

(Quelle: newsbeast.gr)

Höhere Strompreise in Griechenland ab Anfang 2012

10. Januar 2012 / Aufrufe: 531 16 Kommentare

Die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft in Griechenland hat die rückwirkend ab Anfang 2012 in Kraft gesetzten Preiserhöhungen bekannt gegeben.

Die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft (DEI) in Griechenland gab die nach Stellungnahme der Energie-Regulierungsbehörde (RAE) und mit dem einschlägigen Beschluss des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) genehmigten neuen Tarife bekannt (siehe auch Erhöhung der Strompreise in Griechenland ab 2012), auf deren Basis

  • sich die durchschnittliche Tariferhöhung im Niederspannungsnetz auf 9,2% beläuft,
  • der Sozialtarif für wirtschaftlich schwache Haushalte unverändert bleibt,
  • der Tarif für Kinderreiche unverändert bleibt,
  • sich die Tarife für Haushaltskonsumenten ab 9% bis zu 12,1% erhöhen, wobei die Erhöhung für Konsumenten mit höheren Verbräuchen höher ausfallen,
  • sich die Tarife für Konsumenten mit einem Verbrauch von über 3.000 kWh / 120 Tage um 54% höher gestalten als bei Haushaltsverbrauchern mit den niedrigsten Verbräuchen,
  • speziell für die kleinen und mittleren Unternehmen die Preiserhöhung gemäßigt ausfällt.

Erhöhung der Strompreise für private Verbraucher

Die nachstehende Tabelle listet eine auszugsweise Gegenüberstellung der alten und neuen Tarife im Niederspannungsnetzt (einphasig / 230 Volt) nebst der resultierenden Preiserhöhung für Haushalte, gewerbliche (Klein-) Betriebe, landwirtschaftliche Nutzung und öffentliche Beleuchtung (Straßen, Plätze) auf. Die auf 100 kWh / 120 Tage umgerechnet ausgewiesenen Belastungen beziehen sich ausschließlich auf den jeweiligen Stromverbrauch nebst Steuern, jedoch ohne Berücksichtigung sämtlicher weiterer Abgaben und Gebühren (wie unter anderem speziell der EEG-Abgabe, die ebenfalls ab Anfang 2012 um 3% erhöht wurde), die über die Stromrechnung erhoben werden!

Tarifstufe
Gesamtverbrauch je Abrechnungsperiode
(kWh / 120 Tage)
2011
Gesamtbelastung für Strom + Steuern
(€ / 1.000 kWh)
2012
Gesamtbelastung für Strom + Steuern
(€ / 1.000 kWh)
Erhöhung
Strom + Steuern
(%)
Haushalts-Sondertarife
Sozialtarif 83,6 83,6 0,0%
Tarif für Kinderreiche 92,8 92,8 0,0%
Haushaltstarif ohne Zeittarif (Γ1)
0 – 800 113,8 124,1 9,0%
801 – 1.000 124,3 137,5 10,8%
1.001 – 1.200 126.1 140,0 11,0%
1.201 – 1.600 127,2 139,1 9,4%
1.601 – 2.000 133,8 148,3 10,8%
2.001 – 3.000 166,4 186,5 12,1%
3.001 und mehr 170,7 191,4 12,2%
Haushaltstarif mit Zeittarif (Γ1Ν)
0 – 800 103,6 112,9 9,0%
801 – 1.000 112,1 123,6 10,2%
1.001 – 1.200 113,3 125,4 10,6%
1.201 – 1.600 113,6 124.4 9,5%
1.601 – 2.000 119,7 131,1 9,5%
2.001 – 3.000 141,6 157.1 11,0%
3.001 und mehr 132,7 158,7 11,6%
Gewerblicher Tarif (Kleinunternehmen – Γ21 / Γ21Β)
Handelsbetriebe 161,0 172,2 7,0%
Manufakturbetriebe 149,9 161,9 8,0%
Landwirtschaftstarif
68,5 74,6 8,9%
Straßenbeleuchtung
114,5 131,6 14,9%

Ergänzend sei angemerkt, dass es sich bei der aktuellen Erhöhung der Strompreise um die zwölfte Tariferhöhung innerhalb von ungefähr zwei Jahren handelt. Trotzdem hat die DEI angesichts der im vergangenen Jahr 2011 verzeichneten Verluste inzwischen bereits weitere Erhöhungen der Strompreise im Lauf des Jahres 2012 in Aussicht gestellt hat.

(Quelle: in.gr)

Troika will Griechenland exemplarisch abstrafen

7. Januar 2012 / Aufrufe: 1.284 13 Kommentare

Der Leiter des Wirtschaftsstabs der Regierung Papadimos gestand freimütig ein, dass die Bevölkerung in Griechenland exemplarisch abgestraft werden soll.

Mit einer knappen Äußerung, die ohne weiteres den Status der Definition des Zynismus beanspruchen kann, erklärte Gkikas Chardouvelis, Leiter des Wirtschaftsstabs des Premierministers Lukas Papadimos, dem griechischen Volk klar das Verhältnis zwischen der Übergangsregierung Papdimos und und der Troika sowie auch die Gründe, aus denen sich die Bevölkerung auf Gleisen bewegt, die in die Verelendung und völlige Verarmung führen.

Iin einer Sendung des Fernsehsender SKAI am 05. Januar 2012 gestand Gkikas Chardouvelis, sich auf die Arbeitsverhältnisse und Lohnangleichungen beziehend, ohne zu erröten ein, dass die Troika anerkennt, dass im Fall der verlangten Streichung des (in Griechenland als 13. und 14. Monatslohn bezeichneten) Oster-, Urlaubs- und Weihnachtsgeldes auf dem privaten Sektor die Nachfrage noch weiter zurückgehen und es eine noch größere Rezession geben wird. Wie er erklärte, tut die Troika dies seines Erachtens, damit die Griechen sich der tatsächlichen Probleme des Landes gegenwärtig werden.

Troika treibt Griechen aus Erziehungsgründen in Verelendung

Mit wenigen Worten, die Troika verurteilt das griechische Volk aus … pädagogischen Gründen zur Verelendung und gibt damit Chrysanthos Lazaridis, dem engen Mitarbeiter des Oppositionsführers und Vorsitzenden der Nea Dimokratia (ND) Antonis Samaras, völlig Recht, der – wie einer seiner Gesprächspartner gegenüber Journalisten äußerte – bei der letzten Begegnung mit den Vertretern der Troika mit dem Eindruck verblieb, dass die Griechen exemplarisch abgestraft werden sollen.

Gkikas Chardouvelis gestand im Wesentlichen ebenfalls ein, dass niemand auf der Gegenseite existiert, um die Gelüste und Verlangen der Troika zu bremsen, die ihre Befehle einer Regierung folgsamer Organe aufzwingt, die nicht nur einfach kein einziges Argument gegen den Orkan vorbringt, der die griechische Gesellschaft zu völliger Verarmung verurteilt, sondern kommentarlos alles ausführt, als ob es sich um Befehle zu Kriegszeiten handelt.

Das Eingeständnis von höchsten zuständigen Lippen, dass der Troika bewusst ist, dass all das, was sie Griechenland aufzwingen wird, in eine noch tiefere Rezession, also zu noch höherer Arbeitslosigkeit, noch geringeren Einkommen und noch mehr Armut führen wird, verkörpert letztendlich das Markenzeichen der Regierung Papadimos und wie letztere – sei es auch nur elementare – Verhandlungen über die griechischen Interessen zu führen vermag.

(Quelle: Vradyni)