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Archiv für die Kategorie ‘Wirtschaft’

Installation und Betrieb von PV-Anlagen in Griechenland

22. Juni 2010 / Aufrufe: 903 Keine Kommentare

Das neue Gesetz zur Forcierung der Nutzung erneuerbarer Energiequellen soll insbesondere auch ausländischen Investoren die Realisierung von PV-Projekten in Griechenland erleichtern.

Das in Griechenland kürzlich publizierte Gesetz 3851/2010 zur “Beschleunigung der Ausweitung der Erneuerbaren Energiequellen zur Bekämpfung des Klimawandels” enthält etliche Änderungen, die sich im Gegensatz zu dem bisher geltenden Gesetz N. 3468/2006 über “Erzeugung elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen … als betont investorenfreundlich darstellen. Die griechische Regierung verdeutlicht mit dem neuen Gesetz die Absicht zur primären Förderung des Wirtschaftssektors der Erneuerbaren Energien.

Für die Produktion elektrischer Energie aus regenerativen Energiequellen ist in Griechenland nach wie vor eine Erzeugerlizenz erforderlich, die jedoch gemäß der neuen Gesetzgebung fortan direkt von der Energie-Regulierungsbehörde RAE erteilt wird. Außerdem wurden die Bearbeitungszeiten für die Genehmigungsverfahren erheblich gestrafft: Die RAE ist nunmehr verpflichtet, die Erfüllung der Kriterien und der Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung innerhalb von 2 Monaten ab der Einreichung des Antrags zu überprüfen.

Verfahren zur Installation einer PV-Anlage in Griechenland im Überblick

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 1 MW unterliegen gemäß der neuen Gesetzgebung einem vereinfachten Genehmigungsverfahren und sind damit von dem deutlich aufwändigeren regulären Verfahren der Lizenzerteilung ausgenommen.

Nach Abwicklung des Genehmigungsverfahren ist innerhalb von 30 Monaten die sogenannte Installationsgenehmigung einzuholen, für deren Erteilung der Generalsekretär der jeweiligen Peripherie zuständig ist. Diese Installationsgenehmigung ist nach wie vor für 2 Jahre gültig.

Weiter sind nach Erteilung der Produktionslizenz einzuholen:

  1. Angebot für den Anschluss an das Verbund- oder lokale Stromversorgungsnetz.
  2. Der Bescheid bezüglich der Umweltverträglichkeit (EPO).
  3. Eine Genehmigung des zuständigen Fortsamtes (sofern erforderlich).

Das Anschlussangebot wird innerhalb von 4 Monaten ab Antragstellung von der DESMIE unterbreitet. Ebenso hat innerhalb von 4 Monaten ab Einreichung einer vollumfänglichen Akte der Bescheid über die Umweltverträglichkeit zu ergehen, wobei das Verfahren zur Erteilung des Bescheides über die Umweltverträglichkeit (EPO / griechisch: ΕΠΟ = Έγκριση Περιβαλλοντικών Όρων) nunmehr im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung der Installationsgenehmigung durchgeführt wird.

Die Betriebsgenehmigung ist innerhalb einer exklusiven Frist von 20 Tagen zu erteilen und hat bei PV-Anlagen eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren. Für Photovoltaik-Anlagen, die von dem regulären Genehmigungsverfahren befreit sind, wird weder eine Installationsgenehmigung noch eine Betriebsgenehmigung benötigt. Der Vertrag mit dem Netzbetreiber über den Verkauf der erzeugten elektrischen Energie gilt in jedem Fall für die Dauer von 20 Jahren.

Weiterführende Quellen:

Rechtsanwälte in Griechenland beschließen zweiwöchigen Streik

18. Juni 2010 / Aufrufe: 278 6 Kommentare

Das Plenum der Präsidenten der Anwaltskammern in Griechenland beschloss einstimmig einen zweiwöchigen Ausstand der Rechtsanwälte in ganz Griechenland.

Angesichts der im Rahmen der geplanten Liberalisierung diverser “geschlossener Berufe” anstehenden Freigabe ihrer Honorare beziehungsweise insbesondere der Abschaffung der bisher obligatorischen Mindestvorauszahlungen für die Auftritte vor den griechischen Gerichten verhärten die Rechtsanwälte in Griechenland ihre Haltung und werden vom 23. Juni 2010 bis zum 07. Juli 2010 ihren Aufgaben fern bleiben.

Außerdem beschloss das in Thessaloniki zusammengetretene Plenum der Präsidenten der griechischen Rechtsanwaltskammern, dass der Vorsitzende Dimitris Paxinos ein Treffen mit dem Premierminister Jorgos Papandreou verlangen soll um dem Regierungschef die Positionen der Anwälte in Bezug auf das konkrete Thema darzulegen. Es wurde betont, dass im Fall der Verweigerung des verlangten Treffens mit dem Premierminister die Rechtsanwälte eine Protestkundgebung in Athen planen werden.

Mehrwertsteuer für Rechtsanwälte und Notare in Griechenland ungeregelt

16. Juni 2010 / Aufrufe: 178 Keine Kommentare

Ab Juli 2010 sollen in Griechenland Leistungen von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Grundbuchverwaltern mit 23% Mehrwertsteuer belastet werden, jedoch stehen die Anweisungen des Finanzministeriums weiterhin aus.

Obwohl die zuständigen Dienststellen des griechischen Finanzministeriums schon lange die Rundschreiben zur Anwendung von Artikel 62 des Gestzes N. 3842/2010 verschickt haben müssten, wonach die Befreiungen nach Artikel 22 der MwSt-Verordnung in Griechenland aufgehoben werden, wurden bisher wegen des “erhöhten Arbeitsaufkommens” die entsprechenden Anweisungen noch nicht einmal definiert.

Angesichts dieser Situation ist nicht auszuschließen, dass die Umsetzung der Maßnahme (sprich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Dienstleistungen der in Rede stehenden Berufsgruppen) aufgeschoben wird. Damit bleibt jedoch auch weiter ungewiss, auf welche Änderungen sich die betroffenen Freiberufler sowie letztendlich auch deren Klientel einstellen und zu welchen Anpassungen sie schreiten müssen. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit ein Aufschub des Inkrafttretens der neuen Regelungen bis Anfang September 2010, damit in der Zwischenzeit kritische Themen geklärt werden können.

Ein solcher Aufschub würde sich allerdings unmittelbar auf die seitens des Finanzministeriums eingeplanten Einnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro aus der Mehrwertsteuer auf den Umsatz der Rechtsanwälte, Notare und unbesoldeten Grundbuchverwalter und speziell auch aus den Immobilientransaktionen auswirken. So hätte beispielsweise zusätzlich zu den bisherigen Kosten der Käufer einer Wohnung im Wert von 200.000 Euro ab dem 01. Juli 2010 für den Rechtsanwalt 260 Euro, den Notar 400 Euro und die Grundbuchstelle 200 Euro, sprich insgesamt 860 Euro Mehrwertsteuer zu entrichten.

Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen verteuert “Recht” in Griechenland

Jedenfalls wird ein Aufschub der Erhebung der Mehrwertsteuer die griechischen Rechtsanwälte befriedigen, die seit April 2010 wiederholt zu Protestaktionen bzw. Arbeitsniederlegungen geschritten waren. Das Plenum der Anwaltskammern in Griechenland vertritt die Ansicht, dass aus dem EU-Recht keinerlei Verpflichtung zur Erhebung der Mehrwersteuer auf Anwaltsleistungen besteht. Dagegen gehe aus Artikel 375 der Direktive 2006/112/EU hervor, dass Griechenland zeitlich unbeschränkt berechtigt sei, die Dienstleistungen der Anwälte von der Mehrwertsteuer auszunehmen.

Die Rechtsanwälte argumentieren für die Ausnahme ihrer Leistungen von der Mehrwertsteuer nach wie vor damit, dass der Charakter des – in Griechenland gesetzlich verankert den Status den unbesoldeten Staatsbeamten inne habenden – Rechtsanwalts und der Schutz des Rechtes des Bürgers auf den unbehinderten Zugang zu den Gerichten und den rechtlichen Schutz durch diese bestehen bleiben müsse.

Laut den griechischen Anwaltskammern ist die Ausnahme der Anwaltsleistungen von der Mehrwertsteuer jener Gruppe von Befreiungen zuzuordnen, die als Aktivitäten allgemeinen Interesses charakterisiert sind und deren Bereitstellung an den Bürger der Staat zu den geringstmöglichen Kosten sicherzustellen schuldet.

Welle von Pfändungen und Zwangsversteigerungen in Griechenland

12. Juni 2010 / Aufrufe: 536 1 Kommentar

In Griechenland wird ein rapider Anstieg der von Finanzämtern und Banken gegen säumige Schuldner angestrengten Pfändungen und Zwangsversteigerungen verzeichnet.

In dem Bemühen, Geld in die leeren Kassen des griechischen Fiskus zu bringen, schreiten Finanzämter in letzter Zeit schon wegen geringfügiger Schulden in Höhe von nur einigen dutzend oder hundert Euro zur Pfändung und Zwangsversteigerung sogar von Gebrauchsgegenständen und Haushaltseinrichtungen, um auf diese Weise fällige Forderungen einzutreiben. Parallel ist laut Angaben des nationalen Bundes der Organisationen für den Schutz der Verbraucher und Kreditnehmer bei den Gerichten ein Anstieg von bis zu 110% bei den von Banken betriebenen Pfändungen zu verzeichnen.

3.000 Zahlungsbefehle allein Anfang März 2010

Aus den Daten des Verbandes der Kreditnehmer- und Verbraucherschutzorganisationen geht ein enormer Anstieg der Pfändungen seitens der Banken hervor. “Der minimale Anstieg bewegt sich bei 30%, während es jedoch auch Gerichte gibt, wo im Vergleich zum Vorjahr die Pfändungen um bis zu 110% angestiegen sind“, gab gegenüber der griechischen Tageszeitung Zeitung Ta Nea der Verbandsvorsitzende Vangelis Kritikos an. “Bezeichnend für das Klima, aber auch die herrschende wirtschaftliche Lage ist, dass während der ersten 10 Tage des Monats März 2010 ungefähr 3.000 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse beantragt und ausgestellt wurden.

Die Einzelrichterkammer des Landgerichts Athen erließ im Jahr 2009 ungefähr 12.500, im Jahr 2009 ungefähr 24.000 und allein im ersten Quartal des Jahres 2010 bereits 8.500 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse. Die Zwangsversteigerungen der Banken wurden per Ministererlass bis zum 30. Juni 2010 gestoppt. Gemäß der Einschätzung des Verbandes der Kreditnehmer zeigt jedoch die Zunahme der Pfändungen, dass – sobald diese wieder erlaubt sein werden – eine enorme Welle von Zwangsversteigerungen folgen wird.

Finanzamt in Griechenland pfändet Gardine für 147 Euro!

Als ich das außergerichtliche Schreiben vorfand, mit dem mir das Finanzamt Korydallos den Beschluss zustellte, für eine Schuld in Höhe von ursprünglich 147 Euro meine Gardine mit einem Startgebot in Höhe von 200 Euro zur Zwangsversteigerung zu bringen, dachte ich erst an eine Farce. Danach stellte ich jedoch fest, dass irgendjemand es wirklich ernst damit meinte, bei mir eine Gardine zu pfänden und zur Zwangsversteigerung zu bringen,” gab gegenüber der Zeitung Ta Nea eine Frau Elisabet M. an (deren vollständige persönliche Daten der Redaktion vorliegen sollen, jedoch aus Datenschutzgründen nicht publiziert wurden).

Die Verbindlichkeit entstand dadurch, dass mein Gatte im Jahr 2003 seine Steuererklärung verspätet einreichte und deswegen ein Strafgeld in Höhe von 42 Euro verhängt wurde. Weiter erhielt er im Jahr 2005 ein Strafmandat, kümmerte sich jedoch nicht um die Bezahlung. Wie wir aus dem Gerichtsbeschluss erfuhren, erreichten diese beiden Strafgelder von anfänglich insgesamt 147 Euro mit den verhängten Versäumniszuschlägen den Betrag von 596 Euro. In dem Zeitraum, über den sich die Versäumniszuschläge auf die anfängliche Schuld von 147 Euro ansammelten, behielt das Finanzamt allerdings die fälligen Einkommensteuerrückzahlungen meines Gattens mit der Begründung ein, diese mit dem geschuldeten Betrag zu verrechnen.

Mit der Zustellung des Beschlusses über die Pfändung und Zwangsversteigerung der Gardine verlangte das Finanzamt von Frau Elisabet M., ihre Gardine zur “Kasse” zu bringen. “Ich beschied denen jedoch, dass ich nicht auch noch die Transportkosten für meine Gardine zahlen werde. Außerdem besitze ich zwei Gardinen: eine weiße und eine orangefarbene. Wann immer sie wollen, können sie selbst kommen und sich die aussuchen, welche ihnen am besten gefällt.

Finanzamt in Griechenland pfändet 31 Jahre altes Sofa!

Ein 31 Jahre altes Sofa und zwei “gleichaltrige” Sessel stellten die einzigen Vermögenswerte des 70-jährigen Rentners Giannis K. und seiner Gattin Evmorfia dar. Wie Giannis K. am 06. Mai erfuhr, schrieb das Finanzamt Nikäa zur Zwangsversteigerung aus: “1. ein Wohnzimmer, bestehend aus einem viersitzigen Sofa und zwei Sesseln, gebraucht, aus Holz, Farbe braun, bezogen mit braunem Stoff, Schätzwert 586,94 Euro, 2. ein Esszimmer, bestehend aus einem runden Tisch und 6 Stühlen, alles aus Holz, Stühle mit braunem Stoffbezug, gebraucht, Schätzwert 586,94 Euro. Mangels weiteren Vermögens beläuft sich der Wert der Versteigerungsgegenstände auf 1.173 Euro. Das Startgebot wird auf 939,10 Euro bestimmt“.

Der Rentner, der eine Altersrente in Höhe von monatlich 550 Euro von dem gesetzlichen Versicherungsträger  IKA bezieht, hatte dem Finanzamt erklärt, dass er die aus anhängigen Steuersachen herrührende Schuld nicht zu begleichen vermag. “Das Sofa, die Sessel, der Esstisch und die Stühle waren meine Aussteuer für unsere Ehe. Vor eineinhalb Jahren schenkte uns mein Sohn neue Möbel für Wohnzimmer und Essecke, weil unsere alten kaputt gegangen waren und wir sie auf den Müll gegeben haben. Man hatte Angst, sich auf die Stühle zu setzen, welche das Finanzamt pfänden wollte,” erklärte Frau Evmorfia gegenüber der Zeitung Ta Nea.

Das Finanzamt akzeptierte schließlich eine Abzahlungsvereinbarung mit den beiden Rentnern, da die Gegenstände, welche es zur Zwangsversteigerung bringen wollte, bereits vor etlichen Monaten auf einer Müllkippe gelandet waren … .

Abenteuer einer verkannten Pizza in Griechenland

6. Juni 2010 / Aufrufe: 251 Keine Kommentare

Zwei Strafverfahren wegen Förderung des Drogenkonsums, eine Expertise des staatlichen Justizausschusses, kontinuierliche Interventionen des “Anwalts des Bürgers” und ein offizielles Schreiben des EU-Ausschusses – wobei es jedoch nicht etwa um einen spektakulären Fall von Drogenhandel, sondern um eine simple Pizza geht!

Der Grund besteht darin, dass in dem Logo der “Mystic Pizza” der Punkt auf dem “i” kein Punkt ist, sondern durch das gefiederte Blatt der Cannabis sativa dargestellt und die in Rede stehende Pizza mit dem (legalen und natürlich nicht halluzinogenen) Mehl zubereitet wird, welches aus den Samen von biologischem Kultur-Hanf bzw. der Cannabis sativa stammt.

Abgesehen von dem gemeinsamen Gattungsnamen hat “Cannabis sativa” kaum etwas mit der – auch in Griechenland zu den verbotenen Drogenpflanzen zählenden – Art “Cannabis indica” zu tun bzw. ist aufgrund des geringen THC-Gehalts zumindest als Drogenpflanze uninteressant. Dieser Umstand hält allerdings Beamten des griechischen Staates, die vermutlich im Biologie-Unterricht immer nur geschlafen haben oder gar bei der Vergabe einer zumindest elementaren Intelligenz einfach übergangen worden waren, nicht davon ab, den Inhaber der in Rede stehenden Pizzeria über einen Zeitraum von sieben Jahre zu strapazieren, was unter anderem dazu führte, dass dem schicksalsgeprüften Mann zweimal ein Prozess wegen Bewerbung und Vertrieb von Drogen angehängt wurde!

Vor zehn Jahren kam der Unternehmer Babis Ananiadis erstmalig auf die Idee, biologisches Hanf- bzw. Cannabis-Mehl aus Deutschland zu importieren und dieses für die Zubereitung einer biologischen und gesünderen Pizza angesichts der Tatsache zu benutzen, dass der biologische Hanf in der gesamten Europäischen Gemeinschaft legal angebaut wird und dank seiner besonderen vorteilhaften Auswirkungen auf die Umwelt und den menschlichen Organismus sogar speziell subventioniert wird. “Offensichtlich steht der biologische Hanf Cannabis sativa in keinerlei Zusammenhang mit der halluzinogenen Cannabis indica, was jedoch die Beamten der damaligen Ministerien für Landwirtschaft und Handel nicht daran hinderte, mich unentwegt zu verhöhnen und zu beschuldigen, dass ich Haschischmehl nach Griechenland zu importieren beabsichtige“, erklärte der Unternehmer gegenüber der Zeitung To Vima.

Sehr schnell nahmen die gerichtlichen Abenteuer ihren Lauf. “Innerhalb von fünf Jahren wurde gegen mich wegen der Darstellung des Hanfblatts in dem Logo meines Unternehmens zweimal ein Strafverfahren angestrengt“, berichtet Babis Ananiadis. Obwohl er in beiden Verhandlungen nach Gutachten sogar der EU-Kommission mit Pauken und Trompeten freigesprochen wurde, konnte der Unternehmer jedoch nicht den TV-Richtern entrinnen, welche in den gleichermaßen populären wie peinlichen Morgensendungen diverser griechischer Fernsehsender weiterhin seine Verurteilung forderten – was ihn allerdings nur dazu brachte, noch beharrlicher an seinem Vorhaben festzuhalten und die Absurdität der griechischen Behörden bloß zu stellen: Wenn Ihr es schafft Coca Cola dazu zu bringen, den Begriff “Coca” aus ihrem Logo zu entfernen, werde auch ich das Hanfblatt aus dem meinigen entfernen“.

Cannabis-Hysterie in Griechenland hat auch “Cannabis Shop” ruiniert

Der Hysterie der griechischen Staatsbeamten gegenüber allem, was den Begriff “Cannabis” enthält, waren auch die Besitzer des “Cannabis Shop” zum Opfer gefallen, gegen welche sage und schreibe 80 gerichtliche Freisprüche bezüglich der Schwerverbrechen des Besitzes, des Handels und der Verbreitung von Drogen ergangen sind! “Wir bemühen uns darum, ein in ganz Europa legales ökologisches und biologisches Produkt zu verkaufen und finden uns als Angeklagte wieder, mit all den Gerichtskosten und dem daraus resultierenden wirtschaftlichen Ruin“, merkte gegenüber der Zeitung To Vima die Inhaberin des “Cannabis Shop” in Athen Krista Pappa an, die erst im Dezember 2009 auch von der letzten der gegen sie erhobenen Anklagen freigesprochen wurde.

Im übrigen ist es kein Zufall, dass von den 17 “Cannabis Shops”, die es im Jahr 2000 in Griechenland gab, heute nur noch ein einziger (nämlich der in Athen) existiert. Die Inhaber der übrigen Geschäfte wurden durch die missbräuchlichen Verfolgungen der Behörden in den Bankrott getrieben und fordern heute von dem griechischen Staat hohe Entschädigungen ein.

Konsumrückgang in Griechenland macht Haushaltsplan zunichte

4. Juni 2010 / Aufrufe: 273 Keine Kommentare

Der Rückgang der Nachfrage in Griechenland und die rückläufigen Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern drohen den Haushaltsplan 2010 zu kippen.

Angesichts der Tatsache, dass trotz der intensiven Bemühungen der Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen (SDOE) bezüglich der Eindämmung der Steuerhinterziehung die staatlichen Einnahmen bisher deutlich sowohl unter den im Haushaltsplan 2010 vorgegebenen als  auch in der mit EU und IWF ausgehandelten Stabilitäts- und Wachstumsvereinbarung gesetzten Zielen liegen, rückt zunehmend die Ergreifung neuer Steuermaßnahmen zu Lasten der Haushalte und Berufstätigen näher.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stiegen im Mai 2010 die Einnahmen des Staates um nur etwa 5%, während im Jahreshaushalt 2010 ein doppelt so hohes Ziel (10,2%) gesetzt ist, und die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Bezug auf Großunternehmen haben sich sogar rückläufig entwickelt. Letzteres wird auf den signifikanten Rückgang der Nachfrage zurückgeführt, der sich auf dem inländischen Markt abzeichnet, wobei sich die erst ab Anfang Juli 2010 in Kraft tretende zweite bedeutsame Erhöhung des regulären Satzes der Mehrwertsteuer von 21% auf 23% noch gar nicht ausgewirkt hat.

Einen weiteren wichtigen Faktor für das Zurückbleiben der Einnahmen unter dem vorgegebenen Niveau stellte zweifellos auch der Umstand dar, dass während der vergangenen Monate der Betrieb der Finanzämter im gesamten Staatsgebiet unzureichend war, da sich deren Vorsteher darüber bewusst sind, dass ihre Versetzung eine Frage der Zeit ist. Das Wirtschaftsministerium hat bereits seit der vergangenen Woche die Einsetzung neuer Dienststellenleiter in 20 Finanzämtern angekündigt, die es während der vorherigen Monate nicht geschafft hatten, die gesetzten Einnahmeziele zu erreichen.

Von Seite der SDOE können trotz der auf alltäglicher Basis durchgeführten umfangreichen Kontrollen die Finanzämter nicht zur Verhängung der Geldstrafen gezwungen und natürlich auch nicht unter Druck gesetzt werden, diese einzutreiben. Im Wirtschaftsministerium ist allgemein bekannt, das ab dem Zeitpunkt, zu dem jemand bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, bis zur Zahlung der verhängten Geldstrafen etliche Jahre nötig sind.

Neue Steuermaßnahmen in Griechenland erwartet

Aus Marktkreisen wird betont, dass der Rückgang des Konsums auch auf die verfügten Erhöhungen der Sätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoff (Mineralösteuer), Getränke (Getränkesteuer) und Zigaretten (Tabaksteuer)  zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Steuersätze in Kombination mit der wirtschaftlichen Krise hat also die Verbraucher dazu geführt, ihren Konsum nachhaltig einzuschränken. Diese Entwicklung macht jedoch definitiv die Planung des Wirtschaftsministeriums zunichte, welches im Bestreben um die Erhöhung der Einnahmen des Staates in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich auch neue schmerzhafte Maßnahmen zu Lasten der Lohnempfänger und Rentner ankündigen wird.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Fiskus noch an der Steuerschraube drehen kann, ohne den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und letztendlich des gesamten Staatsgefüges zu verursachen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Haushalte in Verarmung und Verelendung abgleiten und kontinuierlich das Heer der Bürger anwächst, die nicht einmal mehr elementare menschliche Bedürfnisse wie Unterkunft oder gar Ernährung befriedigen können, wird inzwischen ernsthaft vor der Gefahr einer gesellschaftlichen Explosion ungeahnten Ausmaßes gewarnt.

Finanzämter in Griechenland verweigern fällige Steuerrückzahlungen

Im Rahmen der Politik des griechischen Wirtschaftsministeriums verweigern die Finanzämter de facto nicht nur die Auszahlung berechtigter Steuerrückzahlung jeder Art, sondern grundsätzlich auch die Verrechnung fälliger Steuererstattungen mit eventuellen Steuerschulden betroffener Personen und Unternehmen. Lohnsteuerrückzahlungen werden schon seit geraumer Zeit unter dem Vorwand notwendiger Überprüfungen verschleppt, und speziell in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde faktisch ein globaler Zahlungsstopp bis Ende September 2010 verfügt.

Das Wirtschaftsministerium beeilte sich vorgestern (02. Juni 2010) zwar klarzustellen, dass die Überprüfung der Unternehmen in Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer keine “Einfrierung” der Zahlungen bedeute, auf welche die Firmen und Selbständigen ein Anrecht haben. Speziell wird in der Bekanntmachung angeführt, dass “mit dem Ministererlass 1072 vom 26. Mai 2010 die mit dem Ministererlass vom 01. Mai 2010 bestimmte Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. September 2010 verlängert wird. Mit dem konkreten Ministererlass wird mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an die Berechtigten nach einer vorläufigen Überprüfung oder in speziellen Fällen nach einer regulären Buchprüfung fortgefahren und die Erstattung nicht etwa “eingefroren”. Ziel ist, der Untergrabung der Steuerrückzahlungen ohne Überprüfung hinsichtlich gefälschter und fiktiver Rechnungen an angebliche Berechtigte gegenüber zu treten.

Seitens für Unternhemen tätiger Buchhalter und Steuerberater wurde allerdings gemeldet, dass selbst dann, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird und das Unternehmen die “Prüfungen” erfolgreich besteht, die Verzögerung bei der Auszahlung der Beträge der Mehrwertsteuer erheblich ist.

Griechenland strebt Schuldenregelung mit Pharmaunternehmen an

31. Mai 2010 / Aufrufe: 192 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Begleichung der Schulden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an Pharmaunternehmen in bar oder mit staatlichen Schuldscheinen regeln.

Die staatlichen Krankenhäuser in Griechenland begleichen Rechnungen ihrer Lieferanten im Durchschnitt erst nach 800 Tagen und übertreffen damit um rund ein Fünffaches den entsprechenden statistischen EU-Durchschnitt. Die griechische Regierung ist somit nicht nur in die Pflicht genommen, endlich der unfassbaren Korruption und Verschwendung im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland Einhalt zu gebieten, sondern auch mit einem ungeheuren Schuldenberg konfrontiert, der trotz aller bisherigen Maßnahmen kontinuierlich anwächst.

Um die zum Teil seit Jahren unbezahlten Lieferanten zu befriedigen, die bereits wiederholt die Belieferung staatlicher Krankenhäuser vorübergehend eingestellt hatten, soll laut einer gemeinsamen Bekanntmachung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität die Begleichung der staatlichen Schulden an die Pharmaunternehmen und Lieferanten medizinischer Güter auf folgende Weise geschehen:

  • Die älteren Verbindlichkeiten aus den Jahren 2005 – 2006 in Höhe von ungefähr 230 Millionen Euro werden umgehend und in bar bezahlt werden.
  • Die Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 – 2009 werden mit zinslosen handelbaren Schuldscheinen des griechischen Fiskus beglichen. Für Schulden des Jahres 2007 sollen Titel mit 2-jähriger, für Schulden des Jahres 2008 Titel mit 3-jähriger und für Schulden des Jahres 2009 am 01. Januar 2011 Titel mit 4-jähriger Laufzeit ausgegeben werden.
  • Parallel wird die Regierung mit einer gesetzlichen Regelung, die sie in den kommenden Tagen dem Parlament vorlegen wird, jenes Problem angehen, das sich durch Beschlüsse der Rechnungskammer in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Ausgaben der Jahre 2007 – 2009 eingestellt hat.

Es wird angemerkt, dass ein Teil der Schulden der Krankenhäuser, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, im Dezember 2009 beglichen wurde.

Ebenfalls laut der gemeinsamen Bekanntgabe wird die Regierung kein erneutes Auflaufen von Schulden an die Lieferanten zulassen und die Begleichung jeder rechtskonformen Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeinschaft erfolgen.

Schließlich wird an die Unternehmen, welche die staatlichen Krankenhäuser beliefern, der Appell gerichtet, mit Verantwortung gegenüber den kritischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes konstruktiv bei den vorstehenden Regelungen mitzuwirken und qualitative Produkte zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Leo Pharma nimmt in Griechenland Medikamente vom Markt

30. Mai 2010 / Aufrufe: 239 Keine Kommentare

Nach der Novo Nordisk kündigte nun auch das dänische Pharmaunternehmen Leo Pharma die Einstellung des Vertriebs zweier bekannte Medikamente in Griechenland an.

Nachdem in Reaktion auf die gesetzlich verordnete globale Preissenkung für Medikamente das dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk bereits in der vergangenen Woche den Abzug einer Reihe seiner Insulin- bzw. Diabetiker-Präparate vom griechischen Markt angekündigt hatte, beschloss nun auch das ebenfalls dänische Pharmaunternehmen Novo Nordisk, zwei seiner populären Medikamente in Griechenland nicht mehr vertreiben zu wollen.

Konkret handelt es sich um ein Präparat zur Verhinderung der Blutgerinnung und ein Medikament zur Behandlung der Schuppenflechte. Ein Funktionär der Unternehmensleitung der Leo Pharma führt an, dass die Senkung der Medikamentenpreise um 25% Arbeitsplätze in Europa in Gefahr bringe, und zwar auch in Dänemark, wo das Unternehmen seinen Sitz hat.

Laut einem Artikel der BBC News behauptet die Leo Pharma, dass der griechische Staat dem Unternehmen 244 Millionen Euro schulde. Ein Sprecher der Novo Nordisk erklärte, Griechenland schulde dem Unternehmen 24,4 Millionen Euro, was jedoch keine Rolle bei dem getroffenen Beschluss gespielt habe, den Vertrieb der Medikamente in Griechenland einzustellen: ausschlaggebend sei einzig die Entscheidung gewesen, die Preise der Präparate nicht zu senken.

Aus griechischen Regierungskreisen verlautet dagegen die Vermutung, dass die dänischen Unternehmen Athen erpressen, weil sie bei bestimmten Schlüsselmedikamenten eine Monopolstellung auf dem Markt inne haben. Das Medium beherbergt auch die Stellungnahme des Generalsekretärs des griechischen Wirtschaftsministeriums Stefanos Combinos, der in seinen Erklärungen unterstreicht, dass Griechenland bei den Arzneimitteln eins der teuersten Länder in Europa war, die Pharma-Industrie in Griechenland über Jahrzehnte hohe Gewinne erzielt haben und die Unternhemen die Annahme der Preissenkungen schuldig seien.

Piräus steht als Kreuzfahrthafen in Griechenland in Frage

29. Mai 2010 / Aufrufe: 230 Keine Kommentare

Der Hafen Piräus in Griechenland könnte von den Listen der Bestimmungshäfen Dutzender Kreuzfahrtschiffe gestrichen werden, weil die andauernden Streiks und syndikalistischen Mobilmachungen zu Problemen im Tourismusverkehr führen.

Die kommende Woche wird Entwicklungen im Thema des Hafens Piräus als Bestimmungshafen für dutzende Kreuzfahrtschiffe bringen. Der von dem Panhellenischen Verband der Seeleute (PNO) für Montag, den 31. Mai 2010 ausgerufene Streik führte bereits zu der Entscheidung, den Kreuzfahrer Zenith nicht in Piräus anlegen sondern Malta anfahren zu lassen, um tausenden Touristen die infolge des Streiks erwarteten Komplikationen zu ersparen. Die etwa 1.000 Touristen, die am 31. Mai 2010 in Piräus an Bord der Zenith gehen sollten, müssen nun allerdings die Strapaze in Kauf nehmen, sich per Flugzeug nach Malta zu begeben.

Die Eigentümer der Zenith denken inzwischen ernsthaft darüber nach, ob der Hafen Piräus auch weiterhin in die Route Kreuzfahrtschiffs einbezogen werden soll. Der Vertreter der Betriebsgesellschaft der Zenith in Griechenland äußerte gegenüber der Zeitung To Vima: “Das Schiff wird am 07. Juni 2010 noch einmal versuchen, den Hafen Piräus anzulaufen. Sollten sich dabei jedoch Probleme einstellen, wird die Zenith nicht mehr wiederkommen.

Der Verband der griechischen Touristik-Unternehmen schickte ein Schreiben an das Ministerium für Bürgerschutz, damit letzteres für die Vermeidung von Episoden im Hafen Piräus am kommenden Montag (31.05.2010) Sorge trage. Es sei angemerkt, dass bis zum kommenden Mittwoch (02.06.2010) die Ankunft von 13 Kreuzfahrtschiffen mit insgesamt 18.000 Passagieren und 7.000 Besatzungsmitgliedern im Hafen Piräus vorgesehen ist.

Laut Schätzungen, auf welche sich die griechische Tageszeitung Ta Nea in einem Artikel der Samstagsausgabe beruft, führt allein die Entscheidung, die Zenith einen anderen Hafen anlaufen zu lassen, zu erheblichen Einbußen für den griechischen Markt: die Kasse der Akropolis wird 25.000 Euro verlieren und der Betriebsgesellschaft des Hafens Piräus (OLP) werden sogar Einnahmen in Höhe von etwa 45.000 Euro entgehen.

Auf den 40 Kreuzfahrtschiffen, über welche der Konzern der Zenith verfügt, sind 110 griechische Seeleute beschäftigt, und 11 Schiffe der Gesellschaft legen jedes Jahr 400 Mal in Häfen griechischer Inseln an und bringen dort rund 1 Million Touristen an Land.

Wir können uns als Land nicht den Luxus leisten, die Touristen zu vertreiben und in konkurrierende Länder zu schicken und damit Milliarden zu verlieren. Es müssen endlich Maß und gemeine Logik die Oberhand gewinnen“, betont in seiner Bekanntmachung der Oberbürgermeister von Piräus Panagiotis Fassoulas und unterstreicht, dass die Stornierung des Einlaufens der Zenith einen Schlag für den Tourismus darstelle. “Die Behinderung des touristischen Verkehrs und die Geiselnahme von Touristen durch Syndikalisten sind unerhörte Handlungen, die einem bizarren Boykott der griechischen Wirtschaft gleich kommen. Eine solche Haltung ist letztendlich gegen die Interessen der Berufstätigen gerichtet.

OECD prognostiziert Rezession und Arbeitslosigkeit in Griechenland

26. Mai 2010 / Aufrufe: 365 Keine Kommentare

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sieht in Griechenland eine tiefe Rezession und den Anstieg der Arbeitslosigkeit auf über 14 % bis Ende 2011 voraus.

Diese düstere Prognose veröffentlichte die OECD in einem Bericht über die weltweiten wirtschaftlichen Aussichten und schätzt ein, dass die Sparmaßnahmen der griechischen Regierung negative Auswirkungen auf das Wachstum haben werden. Weiter wird betont, dass die Umsetzung rigoroser Reorganisationen eine “zwingende Notwendigkeit” darstelle, und gleichzeitig davor gewarnt, dass ein eventuelles Misslingen der Realisierung der in dem Memorandum zwischen Griechenland und EU – IWF enthaltenen Maßnahmen den zukünftigen wirtschaftlichen Aufschwung in Gefahr bringen werde.

Als “Katalysator” für die Stabilisierung und den Aufschwung der griechischen Wirtschaft wird sich vielleicht die Schattenwirtschaft erweisen, da seitens der OECD betont wird, dass die Paraökonomie möglicherweise zu einem höheren Anstieg der inländischen Nachfrage als derzeit vorausgesehen führen wird.

Unter dem Druck der enormen volkswirtschaftlichen Anpassung, der engen Verhältnisse auf dem Finanzierungssektor und des schwachen Klimas wird die Wirtschaftsaktivität in Griechenland voraussichtlich eine weitere Schrumpfung um 3,7 % im Jahr 2010 und um 2,5 % im Jahr 2011 verzeichnen“, wird in dem Bericht ausgeführt.

Haushaltsdefizit und Anstieg der Arbeitslosigkeit in Griechenland

Bezüglich der Arbeitslosigkeit in Griechenland wird eingeschätzt, dass die offizielle Arbeitslosenquote im Jahr 2010 auf 12, % und im Jahr 2011 auf 14,3 % ansteigen wird, während das Haushaltsdefizit für das Jahr 2010 mit 8,1 % und im Jahr 2011 mit 7,1 % erwartet wird.

Die grundlegende und dauerhafte volkswirtschaftliche Anpassung in Kombination mit den koordinierten Reorganisationen stellt den Schlüssel zur Widerherstellung des Vertrauens und des Wachstums dar. Das Gelingen der Eindämmung der öffentlichen Ausgaben mittels der Reorganisation des Versicherungssystems und der Verbesserung der Effizienz auf dem öffentlichen Sektor sind von kritischer Bedeutung für den Erfolg des Programms.

Die OECD merkt für die Eurozone an, dass diese sich dank des Stützungspakets und der Stärkung des Handels schrittweise erhole, der Rückgang der Wettbewerbsfähigkeit und die Staatswirtschaften der peripheren Wirtschaften jedoch Gefahren bergen. Das Wachstum in der Eurozone wird für 2010 mit 1,2 % und für das Jahr 2011 mit 1,8 % prognostiziert. Wie in dem Bericht betont wird, “werden Schwierigkeiten in der Widerherstellung der Wettbewerbsfähigkeit und gesunder Volkswirtschaften in einigen Ländern der Peripherie den Aufschwung eventuell hemmen“.