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Archiv für die Kategorie ‘Verkehrswesen’

Änderungen bei Straßenverkehrsordnung in Griechenland

16. April 2013 / Aufrufe: 968 6 Kommentare

Diverse Modifizierungen der Straßenverkehrsordnung in Griechenland sehen unter anderem die Wiedereinführung von Haftstrafen für das Fahren ohne Führerschein vor.

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht empfindliche Geldstrafen und sogar auch (wieder) Haftstrafen für Fahrer, die ohne Führerschein oder mit einem nicht mehr gültigen Führerschein “erwischt” werden vor. Ebenfalls sind diverse Änderungen bei dem Modus der Ausstellung und Verlängerung der Gültigkeit von Führerscheinen sowie in Umsetzung der Verordnung 2006/126/EU die Einführung neuer Führerscheinklassen vorgesehen.

Schließlich sollen neue Führerscheine fortan im genormten “Scheckkartenformat” ausgestellt werden, während die alten Führerscheine bis spätestens 2033 umgetauscht werden müssen, sofern sie nicht bereits früher ablaufen.

200 Euro Geldstrafe plus Haft für Fahren ohne Führerschein

Konkreter handelt es sich bei den Änderungen, die mit einem Erlass eingeführt werden, den das Entwicklungsministerium dem Parlament vorgelegt hat, um Folgende:

  • Geldstrafe in Höhe von 200 Euro für den Fahrer eines Kraftrads oder Autos, wenn festgestellt wird, dass er ohne einen geeigneten Führerschein fährt. Ebenfalls tritt wieder die alte Bestimmung der StVO in Kraft, die für das Fahren ohne Führerschein eine Haftstrafe von ein bis zwölf Monaten vorsieht. Weiter wird der Führerschein – sofern vorhanden – für 30 Tage eingezogen.
  • Die Verwaltungsstrafe, die gegen einen Berufsfahrer (Lastwagen, Bus) verhängt wird, sofern er das Fahrzeug führt, ohne die geeignete Bescheinigung seiner beruflichen Eignung inne zu haben, wird von 200 Euro auf 400 Euro verdoppelt, und der Führerschein wird – sofern vorhanden – für 30 Tage eingezogen.
  • Geldstrafe in Höhe von 20 Euro für jede nicht von dem Fahrer mitgeführte Unterlage, anstatt bisher 20 Euro unabhängig von der Anzahl der nicht mitgeführten Papiere. Der Fahrer ist analog zu der ihm entsprechenden Kategorie verpflichtet, bei sich zu führen:
    • den gesetzlichen Führerschein,
    • die Fahrzeugzulassung,
    • den Versicherungsnachweis,
    • den Kfz-Steuerbeleg,
    • den Bericht der technischen Hauptuntersuchung,
    • die Abgasuntersuchungs-Karte,
    • sowie gegebenenfalls – sofern zutreffend bzw. gefordert:
      • die spezielle Fahrerlaubnis zum Führen eines öffentlich lizenzierten Fahrzeugs (Taxi, Speditionsfahrzeuge usw.),
      • die Bescheinigung über die berufliche Eignung,
      • die Schulungsbescheinigung für die Beförderung von Gefahrgut und die übrigen von dem ADR-Abkommen geforderten Unterlagen gemäß Gesetz N. 1741/1987,
      • die Tacho-Prüfbescheinigung,
      • die Geschwindigkeitsbegrenzer-Bescheinigung und den entsprechenden Aufkleber,
      • jede weitere analog zu der Kategorie des Fahrzeugs erforderliche Unterlage oder Bescheinigung.

Führerscheine, Kopien, Bescheinigungen usw.

Die Gebühr für die Prüfung der Führerscheinanwärter wird auf 90 Euro festgesetzt. Die Gesamtkosten für den Erwerb eines Führerscheins haben sich allerdings wegen der Verpflichtung zur Absolvierung von mehr Fahrstunden deutlich erhöht.

Parallel ist eine Gebühr von 30 Euro für den Ausdruck eines Führerscheins jeder beliebigen Kategorie vorgesehen. In jedem Fall der Ausstellung einer Führerscheinkopie jeder beliebigen Kategorie wegen Verlustes oder Diebstahls ist außer dem notwendigen Betrag für den Ausdruck des Führerscheins auch der Betrag von 30 Euro zu entrichten. Für Führerscheinanwärter, die bei der Prüfung durchgefallen sind, wird eine Gebühr von 10 Euro eingeführt, die sie für jede erneute Prüfung zu entrichten haben.

Gesenkt werden die Gebühren für die Erstausstellung (von 110 Euro auf 90 Euro), Verlängerung (von 90 Euro auf 70 Euro) und die Ausstellung einer Kopie eines Führerscheins sowie auch für die Ausstellung einer Berufsfähigkeitsbescheinigung (von 70 Euro auf 40 Euro). Zwecks Reduzierung des bürokratischen Aufwands wird ebenfalls bestimmt, dass von den Bürgern das Entgelt für die primärstufige ärztliche Untersuchung direkt an die Ärzte und nicht mehr wie bisher geltend mittels der Verkehrsämter der Verwaltungsbezirke des Landes entrichtet werden.

Weiter wird die Geltungsdauer der Führerscheine global (sofern für spezielle Kategorien nicht anders bestimmt) auf 15 Jahre beschränkt. Für die Verlängerung der Gültigkeit der Fahrerlaubnis muss der Inhaber sich einer ärztlichen Untersuchung (Pathologe – Augenarzt) unterziehen. Die Geltungsdauer der Führerscheine, die vor der Vollendung des 65. Lebensjahr verlängert werden, darf für alle Führerschein-Kategorien nicht über das 68. Lebensjahr des Führerscheininhabers hinausgehen.

Parallel werden in Umsetzung der Verordnung 2006/126/EU die – bisher in Griechenland nicht existierenden – neuen Führerscheinkategorien eingeführt, nämlich für Mopeds (AM), Lastwagen bis 7,5 Tonnen (C1) und Busse mit bis zu 16 Plätzen (D1). Außerdem wird auch der Moped-Führerschein nicht mehr von der Verkehrspolizei, sondern fortan von den Dienststellen des Verkehrsministeriums erteilt.

Schließlich werden die neuen Führerscheine das Format von Plastik-Kreditkarten in normierter europäischer Form und mit erhöhten Sicherheitsstandards haben. Die alten Führerscheine gelten weiterhin, sind jedoch bis spätestens 2033 zu ersetzen.

(Quelle: Seleo.gr, in.gr)

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Privatisierung der TRAINOSE in Griechenland rückt näher

6. Dezember 2012 / Aufrufe: 180 Keine Kommentare

Drei neue Regelungen des Entwicklungsministeriums in Griechenland öffnen den Weg zur Privatisierung der Betriebsgesellschaft TRAINOSE der Griechischen Eisenbahn.

Das griechische Entwicklungsministerium gab mit drei in einer gesetzlichen Verfügung enthaltenen Regelungen den Weg zur Privatisierung der TRAINOSE frei.  Bis Ende des ersten Quartals 2013 wird nun auch das “grüne Licht” seitens der Europäischen Kommission hinsichtlich des Themas der staatlichen Zuschüsse an die Griechische Bahn (OSE) erwartet, damit das einschlägige Verfahren der Privatisierung beginnen kann.

Konkret sehen die drei in Rede stehenden Regelungen Folgendes vor:

  • Abtrennung der Sparte der Wartung des Rollmaterials von der OSE und Gründung der staatlichen Wartungsgesellschaft ROSCO. Hauptaktivitäten der ROSCO werden die Erbringung von Leistungen für Wartung, Reparatur und Restaurierung des Roll- und sonstigen Materials der Eisenbahn und anderer schienengebundener Verkehrsmittel, aber auch die Verwaltung und Vermietung von Rollmaterial an Dritte sein. Praktisch wird die ROSCO die Sparte der Wartung des Rollmaterials der OSE (Direktion für Wartung des Rollmaterials) absorbieren, so wie diese in der internen Betriebsordnung des Trägers definiert ist
  • Abtrennung der GAIOSE (Gesellschaft für die Verwaltung des Immobilienvermögens der Eisenbahn) von der OSE und ihre schnellstmögliche Autonomisierung. Der griechische Staat wird das Vermögen als Gegenleistung für die Übernahme der Schulden der OSE übernehmen.
  • Gegenleistungsfreie Übertragung des Rollmaterials der OSE an den Staat oder einen staatlichen Träger in den kommenden zwei Monaten zur gewerblichen Verwertung.

(Quellen: Imerisia)

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Tempi-Tal in Griechenland 5 – 9 November 2012 gesperrt

3. November 2012 / Aufrufe: 149 Keine Kommentare

Die Nationalstraße 1 – Europastraße 75 Athen wird im Tempi-Tal in Griechenland wegen Wartungsarbeiten am 5 – 9 November 2012 tagsüber für den Verkehr gesperrt.

Die Nationalstraße im Tal von Tempi (Tempe) wird wegen Wartungsarbeiten ab dem 05 bis einschließlich zum 09 November 2012 jeweils von 07:00 Uhr morgens bis 20:00 Uhr abends für den Verkehr gesperrt.

Wie die Betriebsgesellschaft Aegean Motorway bekannt gab, ist für die Bedürfnisse von Arbeiten “zur Kontrolle und Wartung der Steinschlagschutzmaßnahmen im Tal von Tempi [...] die Unterbrechung des Verkehrs im Tal von Tempi ab Montag (05.11.2012) und jeden Tag bis Freitag (09.11.2012) von sieben (7) Uhr morgens bis acht (8) Uhr abends erforderlich. Die während der Dauer der Unterbrechung des Verkehrs im Tempi-Tal sowie die Umgehungstrecken werden von der griechischen Polizei bekannt gegeben werden“.

Für weitere Informationen können sich die Autofahrer unter der Rufnummer 2410 741440 an das Callcenter der Aegean Motorway sowie auch die Website der Gesellschaft wenden.

(Quelle: in.gr)

Transportwesen in Griechenland bleibt trotz Liberalisierung geschlossen

2. November 2012 / Aufrufe: 322 1 Kommentar

Trotz der theoretisch erfolgten Liberalisierung stellt das Speditionswesen in Griechenland in der Praxis weiterhin einen geschlossenen Berufsbereich dar.

Starke Nerven, aber auch “tiefe” … Taschen erfordert in Griechenland das Verfahren zum Erwerb einer internationalen Speditionslizenz auf Basis der Bestimmungen des Gesetzes über die Liberalisierung das Lastwagen-Marktes, die – wie alles zeigt – nur auf dem Papier verbleibt.

Die Ausstellung einer neuen Lizenz erfordert abgesehen von den unerschwinglichen Kosten eine wahre Engelsgeduld, um die dutzende bürokratischen “Hürden” zu nehmen – was zum Ergebnis hat, dass die Antragsteller sich letztendlich dem Sekundärmarkt zuwenden und wieder “Schwarzgeld” bewegen, wie es auch in den letzten Jahren geschah.

Die “Imerisia” bringt den “Leidensweg” auf die Bühne, den ein bekannter Unternehmer erlebte, der beschloss, sich zwecks Gründung einer großen Firma auf den Speditionsmarkt zu begeben. Als natürliche Person benötigte er für die Erteilung einer Straßentransportlizenz anfänglich eine Bankgarantie in Höhe von 18.000 Euro. Wie er moniert, war dies jedoch nur der Anfang, da ihm umgehend mitgeteilt wird, dass der angeschaffte Lastwagen wenigstens der europäischen Verordnung Euro5 entsprechen muss!

Diesbezüglich ist anzumerken, dass die bereits in der Branche tätigen Gewerbetreibenden für die Erteilung einer neuen Lizenz nur einen einfachen Beleg einer Bank benötigen, auf dessen Basis nachgewiesen wird, dass sie über flüssige Mittel in Höhe von 9.000 Euro verfügen, während sie auch ein Fahrzeug anschaffen können, welches nur die Emissionswerte gemäß Euro4 erfüllt.

Vorschriften gestalten Erwerb neuer Transportlizenzen unrentabel

Laut Faktoren des Marktes wird die Beantragung einer neuen Straßentransport-Lizenz wirtschaftlich unrentabel, da sie die Anschaffung eines Fahrzeugs der Klasse Euro5 erfordert, das sehr viel teurer als entsprechende Fahrzeuge der Klasse Euro4.

Wie der griechische Unternehmer gegenüber der “IsT” bezeichnend anführt, muss jemand, um in den Beruf des Lastwagenbetreibers einzusteigen:

  • Eine Bankgarantie über 18.000 Euro bereitstellen.
  • Einen (Firmen-) Sitz gründen.
  • Einen neuen Lastwagen kaufen und dafür wenigstens 80.000 Euro entrichten.
  • Zur Beantragung einer Reihe von Unterlagen (Führungszeugnis usw.) schreiten.
  • Einen Abstellplatz für den Lastwagen schaffen.

Resultat? Das Kapital, welches er bereitzustellen hat, übersteigt 120.000 Euro.

Somit ist es kein Zufall, dass ein Lastwageneigentümer charakteristisch betont, “… andererseits sind die Lastwagenhändler zum Aufkauf einer unglaublichen Menge von Lizenzen geschritten, welche mit alten Lastwagen ‘vermählt’ sind, die sie für Preise ab 15.000 Euro erstehen und dann zum dreifachen Preis weiterverkaufen … . Von der in Rede stehenden Strategie würde ich sagen, dass sie keine Liberalisierung der Straßentransporte, sondern eine vollumfängliche Liberalisierung der Schattenwirtschaft ist!

Auf der anderen Seite bleibt das System der An- und Verkäufe von Lizenzen und Fahrzeugen erhalten, die sich zwischen 8.000 und 10.000 Euro nur für die Lizenz bewegen, die obligatorisch von dem analog zu seinem Alter in Rechnung gestellten Lastwagen begleitet ist, womit zusätzliche Defizite für den Staatshaushalt geschaffen werden.

Liberalisierung mittels der Händler!

Mit der Liberalisierung bei den Straßentransporten wurde nicht nur nicht der “illegale” An- und Verkauf von Lizenzen und Lastwagen durch “Händler” gestoppt, sonder dagegen sogar verstärkt. Der Zusammenbruch des Transportsektors hat sogar auch die Preise in den Keller geschickt, da nicht wenige Eigentümer von Lastwagen nach einem Austritt aus dem Beruf mittels Verkaufs ihrer Lizenz, aber auch ihres Fahrzeugs in einem Handel suchen.

Andererseits hat die hohe Arbeitslosigkeit sehr viele und speziell ehemalige Berufsfahrer von Firmen dazu geführt, in der Hoffnung, als Selbständige zu überleben zu schaffen, nach “Gebrauchtlizenzen” zu suchen, da sie für die Beantragung einer neuen Lizenz wenigstens 120.000 Euro benötigen würden! Außerdem reicht – wie Marktfaktoren gegenüber der “IsT” betonen – die Abfindung der ehemaligen Fahrer gerade einmal aus, um irgendein 15 Jahre altes Fahrzeug zusammen mit seiner Lizenz zu erwerben … .

Verbote wegen ABS

Ab dem 01 Januar 2014 sind Betrieb, Taxierung und Transfer gebrauchter Fahrzeuge (Busse, Lastwagen usw.) untersagt, die nach dem 11 September 2003 aus Ländern der Europäischen Union nach Griechenland importiert worden sind, sofern sie nicht über ein Brems-Antiblockiersystem (ABS) verfügen (siehe auch Griechenland verbietet Busse und Lastwagen ohne ABS).

Dem Thema des ABS begegnen die Eigentümer alter Lastwagen jedenfalls mit Humor, da – wie sie gegenüber der “IsT” anführen – nach der Anbringung des Systems und der Bescheinigung des TÜV jedes noch so alte Fahrzeug übertragen werden kann, und dabei anklingen ließen, dass gegen Entrichtung eines entsprechenden Betrags sowohl das ABS-System als auch die Bescheinigungen in der Zulassung eines jeden beliebigen Lastwagens “erscheinen” … .

Rund 50% der lizenzierten Lastwagen stehen still

Die Lastwagenbesitzer sprechen von einer “imaginären” Liberalisierung und betonen, dass die heutige Situation ungefähr 50% der Lastwagen in Ermangelung von Möglichkeiten zum Transporteinsatz “stillgelegt” hat. Seitens des Entwicklungsministeriums wird betont, dass innerhalb eines kurzen Zeitraums ungefähr 15 neue Lizenzen für Lastwagen erteilt worden sind, diese Anzahl jedoch nicht stellvertretend seien kann, da der dazwischen liegende Zeitraum nicht eindeutig die Tendenzen des Marktes wiederzugeben vermag.

Es wird sogar angeführt, dass die Preise auf dem Sekundärmarkt signifikant gesunken sind, was ein Resultat des Gesetzes über die Liberalisierung darstellte. Es ist jedoch kein Zufall, dass der Präsident des Verbands der Besitzer privater Lastwagen, P. Skoulikidis, betont, dass der Rückgang der Preise nicht ein Ergebnis der Liberalisierung der Branche, sondern des intensiven Wettbewerbs zwischen den Lastwagenbesitzern war, um am Markt zu verbleiben.

Auch die Taxi sind “geschlossen”

Ein weiterer geschlossener Beruf, nämlich der des Eigentümers / Fahrers für die öffentliche Nutzung lizenzierter Personenkraftwagen (Taxi), scheint sich ebenfalls nicht zu “öffnen”, da trotz der Tatsache, dass die Gesetzgebung fertig ist, welche die Ausgabe neuer Lizenzen vorsieht, das Interesse besonders niedrig ist.

Nach dem Fehlschlagen der Öffnung des Sektors der lizenzierten Lastwagen und Tankwagen, auf dem keine einzige neue Lizenz ausgegeben wurde und ungefähr 50% der Lastwagen wegen des Rückgangs Arbeitsaufkommens stillstehen, scheint auch die Taxi-Branche nicht viele Anträge anzuziehen und sich das ehemals ungeheure Interesse der Bürger umzukehren, die vormals bis zu 250.000 Euro zahlten, um eine Taxi-Lizenz zu “kaufen”.

Die bis zu 5.000 Euro erreichenden Kosten der Bankgarantie, aber auch der laut dem Verband der Taxifahrer verzeichnete Rückgang des Arbeitsaufkommens um 40% bis zu 50% bewirkten ein gesunkenes Interesse an neuen Lizenzen auf Attika. Insgesamt wurden in Umsetzung des Gesetzes über die Liberalisierung der Branche bei den Verkehrsämtern des Verwaltungsbezirks Attika gerade einmal 131 Lizenzen für Personenkraftwagen öffentlicher Nutzung beantragt.

Die von den Interessenten eingereichten Anträge beziehen sich auf den Erwerb neuer Taxi-Lizenzen oder die Umwandlung vorhandener Taxi-Lizenzen in Lizenzen für Sondermietfahrzeuge, also Lizenzen für sechs- und neunsitzige Personenfahrzeuge, die mit dem neuen Gesetz in Verkehr gebracht werden können.

Wie die Bezirksverwaltung detaillierter bekannt gab, wurden beantragt:

  • Neununddreißig neue Lizenzen für Pkw öffentlicher Nutzung.
  • Siebenundsechzig neue Lizenzen für Sondermietfahrzeuge.
  • Zwölf neue Lizenzen für Behinderten-Sondermietfahrzeuge.
  • Neun Umwandlungen vorhandener Taxi-Lizenzen in Lizenzen für Sondermietfahrzeuge.
  • Vier Umwandlungen vorhandener Taxi-Lizenzen in Lizenzen für Behinderten-Sondermietfahrzeuge.

In den Bereich des Verwaltungsbezirks Attika fallen der einheitliche Bezirkssitz von Attika und die Inselbezirke, welche die Kommunalbezirke Kythira, Ägina, Troizinia, Salamina, Angistro, Poros und Spetses umfassen.

(Quelle: Imerisia)

Autofahrer in Griechenland meiden Mautstrecken

2. Oktober 2012 / Aufrufe: 142 Keine Kommentare

Die Einnahmen auf den mautpflichtigen Autostraßen in Griechenland sind wegen des sinkenden Verkehrsaufkommens deutlich zurückgegangen.

Die wirtschaftliche Krise und der Beschluss etlicher Bürger, für ihre Bewegungen die öffentlichen Verkehrsmittel zu benutzen, hat zu einem deutlichen Rückgang des Verkehrsaufkommens auf der mautpflichtigen “Attiki Odos” geführt.

Einschlägigen Daten zufolge sind die täglichen Passagen um 90.000 gesunken, was im Verhältnis zu 2009 einem Rückgang des Verkehrsaufkommens von 30% entspricht. Derzeit befahren täglich nur noch durchschnittlich 217.000 Fahrzeuge die Attiki Odos, wogegen es im Jahr 2009 täglich 307.000 Fahrzeuge waren. Ein Rückgang um 40% zeigt sich auch bei dem Verkehrsaufkommen auf den Nationalstraßen.

Trotz des Rückgangs des Verkehrsaufkommens bleiben die Mautgebühren jedenfalls entweder stabil oder steigen. Speziell die Betriebsgesellschaft der Attiki Odos soll Informationen zufolge ihre Bereitschaft erklärt haben, zu einer Senkung der Mautgebühren zu schreiten, wenn dafür im Gegenzug der regulär im Jahr 2014 auslaufende Vertrag über die Nutzungsüberlassung des Projekts entsprechend verlängert werden wird.

(Quelle: Tsantiri.gr)

Höhere Mautgebühren auf Egnatia-Autobahn A2 – E90 in Griechenland

30. September 2012 / Aufrufe: 193 Keine Kommentare

An den Mautstellen der Egnatia-Autobahn in Griechenland werden ab Oktober 2012 für alle Fahrzeugkategorien um 20 Prozent erhöhte Mautgebühren erhoben.

Laut einer Bekanntmachung der Egnatia Odos AG und auf Basis eines einschlägigen Ministerialbeschlusses sind an allen Mautstationen der Egnatia-Autobahn A2 / Europastraße E90 in Griechenland ab dem 01 Oktober 2012 je nach Fahrzeugkategorie um 0,30 Euro bis 1,40 Euro höhere Mautgebühren zu entrichten.

Konkret gestalten sich die Gebühren je Streckenabschnitt und Durchfahrt folgendermaßen:

  • Zweiräder und Dreiräder: 1,70 € (von 1,40 €)
  • Leichtfahrzeuge mit oder ohne Anhänger und bis zu einer Höhe von 2,20 m: 2,40 € (von 2,00 €)
  • Busse, Lastwagen und sonstige Fahrzeuge mit weniger als 4 Achsen: 6,00 € (von 5,00 €)
  • Fahrzeuge mit vier und mehr Achsen: 8,40 € (von 7,00 €)

Begründet wird die Erhöhung der Mautgebühren auf der gesamten Egnatia-Straße unter anderem mit dem erwarteten Anstieg der Wartungskosten, die sich derzeit in einer Größenordnung von jährlich 40 Mio. Euro bewegen und bisher durch die Mautgebühren nur knapp gedeckt wurden. Weiter wird betont, dass die Mautgebühren auf der Egnatia-Autobahn sowohl im nationalen als auch internationalen Vergleich immer noch relativ niedrig liegen.

Es ist allerdings anzumerken, dass entlang der gesamten Ausbaustrecke nach wie vor zum Teil schwere konstruktive Mängel vorliegen und die notwendigen – von den optionalen ganz zu schweigen – lokalen Infrastrukturen und Begleitprojekte aus Geldmangel zum größten Teil immer noch nicht fertiggestellt bzw. nicht einmal in Angriff genommen worden sind.

(Quelle: in.gr)

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Griechenland verbietet Busse und Lastwagen ohne ABS

29. September 2012 / Aufrufe: 130 Keine Kommentare

Laut einem Urteil des obersten Gerichtshofs ist in Griechenland ab 2014 der Verkehr ab Herbst 2003 importierter Busse, Lastwagen und Anhänger ohne ABS verboten.

Ab dem 01 Januar 2014 sind in Griechenland Verkehr, Taxierung und Übereignung von Bussen, Lastwagen und Anhängern verboten, die nach dem 11 September 2003 aus Ländern der EU nach Griechenland importiert wurden, sofern sie nicht über ein Brems-Antiblockiersystem (ABS) verfügen. Diesen Beschluss fasste die 4. Kammer des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) mit seinem Urteil Nr. 3283/2012 und wies damit die Berufung des Panhellenischen Verbands der Fahrzeugimporteure sowie auch der Gebrauchtwagen-Importeure und -Händler ab.

Der Verband hatte von dem Obersten Gerichtshof die Aufhebung eines Beschlusses des Verkehrsministers verlangt, der sich auf die gebrauchten Fahrzeuge bestimmter Kategorien (M2, M3, N2, N3, O3 und O4) bezog welche nach dem 11.09.2003 aus Ländern der EU importiert wurden. Diese Fahrzeuge können jedenfalls in Griechenland betrieben werden, sofern sie mit einem ABS ausgestattet sind bzw. nachgerüstet werden und eine einschlägige Bescheinigung des (griechischen) TÜVs vorliegt.

Laut dem Obersten Verwaltungsgerichtshof sind die Beschränkungen aus Gründen allgemeinen Interesses gerechtfertigt, da sie auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit abzielen. Die Richter wiesen die Argumentation der Importeure ab, diese Maßnahme werde nicht in allen europäischen umgesetzt. Wie der StE befand, bedeutet die Tatsache, dass ein Land weniger strenge Voraussetzungen für den Betrieb von Fahrzeugen setzt als ein anderes, keine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.

Schließlich wiesen die Richter auch das Argument, das Vermögen der Besitzer sei bedroht, mit der Begründung ab, dass die betroffenen Eigentümer die Fahrzeuge mit einem Antiblockier-System nachrüsten und dann ohne Einschränkung betreiben können.

(Quelle: in.gr)

Mehr Inlandsflüge der Cyprus Airways in Griechenland

24. September 2012 / Aufrufe: 155 Keine Kommentare

Die zypriotische Fluggesellschaft Cyprus Airways verstärkt ihre Präsenz auf dem Sektor der Inlandflüge in Griechenland und nimmt auch neue Routen in ihren Winterflugplan auf.

Die zypriotische Fluggesellschaft Cyprus Airlines weitet nach dem – wie angeführt wird – positiven Echo auf die Bedienung der Route Athen – Thessaloniki ihre unternehmerischen Aktivitäten im griechischen Raum aus.

Konkret wird die Cyprus Airlines ab der am 28 Oktober 2012 beginnenden Wintersaison tägliche oder häufige Flüge zu den wichtigsten Flughägen Griechenlands in ihren Flugplan aufnehmen. Wie bekannt gegeben wurde, wird die Gesellschaft folgende Routen bedienen:

  • Athen – Iraklio, 3 Flüge täglich
  • Athen – Rhodos, 1 Flug täglich
  • Thessaloniki – Iraklio, 1 Flug täglich
  • Thessaloniki – Rhodos, 3 Flüge pro Woche

Ebenfalls ab der kommenden Wintersaison werden die Flüge auf den beiden bestehenden Inlandsrouten der Cyprus Airlines in Griechenland wie folgendermaßen erhöht:

  • Athen – Thessaloniki, 3 Flüge täglich (anstatt bisher 2)
  • Iraklio – Rhodos, 4 Flüge pro Woche (anstatt bisher 3)

(Quelle: E-Typos)

4 Tote und 47 Verletzte bei Busunglück in Griechenland

15. September 2012 / Aufrufe: 217 Keine Kommentare

Bei einem Busunglück außerhalb der Stadt Thessaloniki in Griechenland verloren 4 russische Touristen ihr Leben und weitere 47 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Ein Busunglück mit vier Toten und siebenundvierzig zum Teil schwer Verletzten ereignete sich am vergangenen Freitag (14 September 2012) um 04:30 Uhr morgens außerhalb der Stadt Thessaloniki. Der Unfall geschah auf der Straße Nea Moudania – Thessaloniki, wo der mit den Touristen besetzte Bus aus bisher ungeklärter Ursache umstürzte.

Wie der Leiter der Verkehrspolizei Thessaloniki, Theodoros Kyriakidis, gegenüber der Nachrichtenagentur AMPE erklärte, hatten die russischen Touristen ihren Urlaub im Gebiet von Chalkidiki verbracht und und fuhren mit dem Bus in Richtung des Flughafens “Makedonia”, um von dort den Fug in ihre Heimat anzutreten. Zur Zeit des Unfalls regnete es in dem Gebiet und es war ein Einsatz der Feuerwehr erforderlich, um alle Touristen aus dem umgestürzten Bus zu bergen.

37 Verletzte wurden in Krankenhäuser in Thessaloniki eingeliefert. Vier Personen sind besonders schwer verletzt, ohne jedoch laut den bisherigen Informationen in Lebensgefahr zu schweben. Insgesamt neun Verletzte wurden in das Krankenhaus ACHEPA gebracht und zum Teil umgehend Operationen unterzogen. Am schwersten verletzt war eine Person, die multiple Knochenbrüche und sonstige Verletzungen erlitten hatte.

Der verunglückte Bus war mit insgesamt 49 Touristen aus Russland, einem Fahrer und einem Beifahrer besetzt. Ermittlungen bezüglich der Ursachen des Unfalls führt die Verkehrspolizei des lokalen Polizeireviers Thermi durch.

(Quelle:Medienberichte)

Benzinpreis in Griechenland über 2 Euro

26. August 2012 / Aktualisiert: 26. August 2012 / Aufrufe: 4.024 6 Kommentare

Der Preis für bleifreies Normalbenzin ist in einigen Gebieten Griechenlands inzwischen auf über 2 Euro pro Liter gestiegen, ohne dass ein Ende der Preisrallye in Sicht ist.

Die Treibstoffpreise klettern in Griechenland ohne Ende in die Höhe, während die Verbraucher eine unglaubliche Belastung bei ihren Familienetats kennen lernen. In bestimmten Gebieten Griechenlands ist der Preis für bleifreies Benzin inzwischen auf über 2 Euro pro Liter gestiegen.

Die teuersten Tankstellen sind in Piräus, wo der Benzinpreis bei 2,036 Euro pro Liter liegt, in Iraklio auf Kreta, wo der Liter für bis zu 2,03 Euro verkauft wird, und auf Euböa mit 2 Euro pro Liter gefunden worden. Einen Hauch vor 2 Euro (genau gesagt bei 1,99 Euro pro Liter) liegen Tankstellen in den Regionen Chania, Lasithi und Evros, aber auch in Achaia und Elis gibt es Tankstellen mit Preisen von 1,98 Euro pro Liter.

Im landesweiten Durchschnitt hat sich der Preis für bleifreies Benzin auf 1,836 Euro pro Liter gestaltet. Die Serie der aufeinanderfolgenden Preiserhöhungen hält seit dem 2 Juli 2012 an, mit dem Ergebnis, dass der Anstieg sich auf insgesamt 17,4 Cent pro Liter summiert.

Preistreiberei der Raffinerien und Marktverzerrungen

Die Rallye der Preise wird zu einem signifikanten Teil auf die Preistreiberei der mediterranen Raffinerien zurückgeführt, die in den Sommerperioden wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens immer die Preise erhöhen. Gleichzeitig belastet der große Rückgang des Euro gegenüber dem Dollar die Preise der Produkte erheblich.

Jedenfalls begegnet abgesehen von der internationalen Praxis der inländische Treibstoffmarkt auch seinen eigenen Verzerrungen. Wer auf die Gebiete mit dem teuersten bleifreien Benzin achtet, wird feststellen, dass es dauerhaft die selben sind, wie beispielsweise Kefalonia und Kreta. Eins der bedeutendsten Probleme, welches von Marktfaktoren beobachtet werden, ist das Fehlen von Treibstofflagern. Die Tanklager helfen in einem sehr hohen Grad bei der Reduzierung der Transportkosten, speziell auf den Inseln. Beispielsweise auf Kreta gibt es jedoch solche Anlagen nicht.

Zusätzlich ist in Kefalonia leicht festzustellen, dass die überwältigende Mehrheit der Tankstellen Marken von Handelsgesellschaften für Mineralölprodukte führen, die alle dem selben Raffinerie-Konzern angehören. Folglich funktioniert in dem konkreten Beispiel der Wettbewerb nur bedingt.

60% des Benzinpreises sind Steuern

Das größte “Gewicht” auf dem griechischen Treibstoffmarkt und konkret bei der Gestaltung der Preise am Zapfschlauch ist jedoch die hohe Besteuerung. Die Sonderverbrauchssteuer, die Mehrwertsteuer und die übrigen Abgaben entsprechen ungefähr 60% des Endpreises. Um die Steuern zu senken, muss jedoch die Troika “grünes Licht” geben.

Wie ein Amtsträger des Entwicklungsministeriums anmerkte, “hat die Besteuerung der Treibstoffe gemäß der Überlegung der Troika einerseits die Schöpfung höherer Einnahmen zum Ziel, jedoch verfolgt sie hauptsächlich die weitere Senkung des Verbrauchs, damit die interne Abwertung erzielt und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmenszweige stimuliert wird“.

Weiter ist zu betonen, dass die Gewinnspannen der Handelsunternehmen und Tankstellen trotz der großen Preisrallye sinken, weil die Nachfrage erheblich zurückgegangen ist und die Tankstellenbetreiber und Handelsunternehmen versuchen, mittels der Komprimierung ihrer Gewinnspanne Marktanteile zu halten.

Informationen über die Preise für Benzin und Diesel im ganz Land bietet eine von dem griechischen Entwicklungsministerium betriebene Webseite  mit der Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland – allerdings leider nur auf Griechisch.

(Quelle: Imerisia)