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Archiv für die Kategorie ‘Verkehrswesen’

Reduzierung der Flüge nach Athen in Griechenland

23. Januar 2012 / Aufrufe: 468 Keine Kommentare

Etliche in Griechenland aktive in- und ausländische Fluggesellschaften reduzieren in Reaktion auf die schwierige Marktlage 2012 ihre Linienflüge nach Athen.

Die Fluggesellschaften bereiten sich auf die schlimmsten Monate der vergangenen Jahre vor, da der Rückgang des verfügbaren Einkommens der griechischen Verbraucher, die politische Ungewissheit, der schlechte Name des Landes, aber auch die unelastischen Kosten des internationalen Flughafens Athen “Eleftherios Venizelos” ein negatives Klima und geringe Erwartungen bezüglich der Markttätigkeit schaffen.

Sowohl ausländische als auch griechische Fluggesellschaften ändern bereits ihre Züge auf dem Schachbrett der Flugnutzung und neigen zu einem mehr mit dem Tourismus verknüpften und saisonbedingter orientierten Betrieb und setzen ihre Schwerpunkte auf den Sommer. Parallel sind jedoch auch Reduzierungen der Sommerflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen zu verzeichnen, was in der Sache – zumindest bis auf weiteres – die griechische Hauptstadt zum Verlierer macht.

Aegean gibt Berlin auf und gewinnt Düsseldorf für sich

Nach zweieinhalb Jahren stellt die Aegean Airlines ab dem 08. Januar 2012 die Verbindung Athens mit dem Berliner Flughafen Tegel ein, der von der Gesellschaft bis vor kurzem mit wöchentlich vier Flügen mit Athen verbunden wurde. Wird die Lücke nicht von einer anderen Fluggesellschaft gefüllt, verbleibt dann somit auf der Strecke Athen – Berlin nur die Easyjet, die vom Flughafen Schönefeld aus agiert.

Dafür bleibt jedoch die Aegean auf der Strecke Athen – Düsseldorf allein, die ab dem 21. Januar 2012 von der Lufthansa aufgegeben wird, die bisher fünf Flüge in der Woche durchführt. Die Lücke wird die Aegean füllen, die in den Ticket-Suchmaschinen sieben Flüge pro Woche sowohl für die Winter- als auch Sommersaison eingestellt hat.

Ebenfalls nimmt die Aegean in ihr “Streckensortiment” mehr saisonale, jedoch mit dem Tourismus verbundene – und also “sicherere” – Flüge wie beispielsweise die Verbindung Korfu – Brüssel auf, die ab dem 01. Juni bis zum 30. September mit jeweils einem Flug pro Tag bedient werden soll. Entsprechend wird auch die Verbindung Heraklion – Brüssel verstärkt und gemäß dem Flugplan ab dem 28. März bis gegen Ende Oktober ebenfalls mit einem Flug pro Tag bedient werden wird.

KLM reduziert – Olympic legt zu

Bei den westeuropäischen Zielen hat die Olympic Air nur die Linie Athen – Amsterdam beibehalten, auf der sie im Wettbewerb zu der KLM und der Transavia steht. Die Olympic wird für die Sommersaison die Frequenz der Flüge zwischen den beiden Hauptstädten verdoppeln und anstatt bisher eines fortan zwei Flüge pro Tag durchführen, weil die bisher zweimal täglich in beiden Richtungen zwischen Amsterdam und Athen verkehrende KLM nur noch jeweils einen Flug pro Tag durchführen wird.. Parallel wird in der Sommersaison auch der “Billigflieger” Transavia die Strecke Athen – Amsterdam alltäglich bedienen, anstatt der drei Flüge pro Woche in der Wintersaison.

Die Olympic wird für die Sommersaison ebenfalls die Frequenz nach und von Bukarest auf neun Flüge pro Woche erhöhen, auf welcher Linie sie – mit dem Vorteil des besseren “Brands” – mit der Tarom konkurriert. Weiter wird die Olympic im Sommer 2012 die Flüge nach Kairo von sechs auf sieben Flüge pro Woche auf einer Linie erhöhen, auf der sie stabil mit der Egypt Air konkurriert. Die Egypt Air wird ihre Flüge nach Athen für die Sommersaison allerdings sogar von sieben auf zehn Flüge pro Woche erhöhen.

Griechisch-russischer “Kampf”

In den Wettbewerb zwischen der Aegean und der Aeroflot auf der Verbindung Athen – Moskau wird im Sommer auch die Siberia Airlines – besser bekannt als S7 Airlines – einen “Keil” treiben und einen Flug pro Woche durchführen. Die Aegean wird gemäß ihrem Sommerprogramm – wie im übrigen auch im Winter – die vier Linienflüge pro Woche beibehalten. Sie wird jedoch auch der Konkurrenz der Aeroflot begegnen, die ihre Sommerflüge nach Athen von sieben auf elf erhöhen wird. Die Aegean verstärkt dagegen die Strecke Thessaloniki – Moskau, da die Gesellschaft auf den russischen “Abstieg” nach Chalkidiki setzt.

Linienflüge nach Athen wird im Sommer ebenfalls die Austrian Airlines reduzieren, da sie von 11 Flügen pro Woche im Sommer 2011 im Jahr 2012 nur noch sieben durchführen wird. Die Aegean, die auf der konkreten Strecke mit der Austrian konkurriert, wird im Sommer ihre Flüge nach Wien auf sieben anstatt fünf (und sechs) in der Wintersaison erhöhen.

Weniger Linienflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen

Die finnische Blue1 wird auf der Strecke Athen – Helsinki in dem Zeitraum ab dem 5. Mai bis zum 29. September einen Direktflug pro Woche und zwischen 5. Juli und 4. August drei Flüge durchführen. Jedoch werden selbst in der Hochsaison die Flüge um einen pro Woche reduziert sein, da es im Sommer 2011 vier waren.

Ebenfalls zu einer Reduzierung von drei auf zwei Flügen pro Woche wird die Croatia Airlines auf der Strecke Athen – Dubrovnik schreiten. Die selbe Gesellschaft wird jedoch ab April und bis zum Ende des Sommers zweimal wöchentlich die Verbindung Athen – Zagreb aufnehmen.

Zu einer Reduzierung ihrer Flüge wird im Sommer auch die Aerosvit schreiten, da sie gerade einmal nur einen Flug pro Woche (gegenüber im vergangenen Jahr zwei) auf der Strecke Odessa – Athen beibehalten wird, während die Air Baltic anstatt im Sommer 2011 fünf Flüge pro Woche 2012 nur noch vier Flüge pro Woche beibehalten wird.

Auf der Strecke Montreal – Athen wird die Air Canada die Sommerflüge auf zwei pro Woche anstatt drei im Jahr 2011 reduzieren und auch nicht wie anfänglich geplant die Flüge von Toronto erhöhen, sondern sie bei vier pro Woche halten. Ebenfalls strich die amerikanische United die früher im Jahr 2011 geplanten Sommer-Direktflüge nach Athen. Die Flüge zur griechischen Hauptstadt werden per Anschluss mittels europäischer Städte von anderen Fluggesellschaften erfolgen.

Es sind jedoch auch einige neue Linienflüge geplant. Die italienische Air One wird ab Mai drei Flüge pro Woche von Venedig nach Athen aufnehmen, während die MA (Middle East Airlines) im Sommer ihre Flüge von Beirut nach Athen sogar auf acht pro Woche anstatt sechs im Jahr 2011 erhöhen wird.

(Quelle: To Vima)

Freigabe des Lkw-Transportwesens in Griechenland ab 2012

5. Oktober 2011 / Aufrufe: 169 Keine Kommentare

In Griechenland soll die völlige Freigabe des Lkw-Transportwesens bereits ab Januar 2012 und nicht wie anfänglich vorgesehen schrittweise bis Mitte 2013 erfolgen.

Der griechische Minister für Transportwesen, Infrastrukturen und Netze Giannis Ragkousis gab am Montag (03.10.2011) den Vertretern der Transportunternehmer die völlige Freigabe des Spedition- und Straßentransportwesens ohne jegliche Übergangsfristen und -regelungen ab dem 01. Januar 2012 bekannt.

Laut Informationen eröffnete der Minister den Vertretern des Berufszweigs, dass die völlige Freigabe des konkreten Sektors bereits ab Anfang 2012 und nicht wie von den gesetzlichen Regelungen seines Amtsvorgängers Dimitris Reppas vorgesehen erst ab Juli 2013 erfolgen wird. Außerdem wird auch die Standortbindung abgeschafft, was in der Praxis bedeutet, dass die (lizenzierten) Lastwagen innerhalb des gesamten Staatsgebiets Transporte durchführen können, während die Erteilung neuer Lizenzen nur noch mit Verwaltungsgebühren in der Größenordnung von etwa 1.500 Euro zu Buche schlagen soll.

Vorhandene Lizenzen verlieren jeden immateriellen Wert

Es sei daran erinnert, dass während des ursprünglich vorgesehenen Übergangsstadiums eine schrittweise Minderung der derzeitigen Lizenzgebühren um 30% am 01.01.2011, um weitere 35% im Januar 2012 und um die restlichen 35% im Jahr 2013 erfolgen sollte. Gemäß diesem Zeitplan wären für den Eintritt in den Berufsbereich erst ab Juli 2013 überhaupt keine speziellen Lizenzgebühren mehr, sondern nur noch die entsprechenden Verwaltungsgebühren zu entrichten gewesen. Mit der völligen Freigabe des Berufsfeldes ab Januar 2012 verlieren dagegen die existierenden Lizenzen praktisch schon heute jeden immateriellen Wert.

Die Berufskraftfahrer bzw. Lastwagenbesitzer drückten von ihrer Seite ihre völlige und strikte Ablehnung der von Minister Giannis Ragkousis angekündigte neuen Regelung aus, während am Dienstag (04.10.2011) der Vorstand des Berufsverbands zu einer außerordentlichen Sitzung zusammentreten wird, um über die weitere Haltung zu beschließen, obwohl die vorherrschende Strömung bereits jetzt zu dynamischen Protestaktion neigt.

Die Besitzer der Lastwagen und Tankwagen argumentieren, nicht in der Lage zu sein, bis Ende des Jahres die gesetzlich vorgesehenen Speditions- bzw. Transportgesellschaften zu gründen, da ihrer Fahrzeuge zu einer großen Anzahl entweder auf Kredit gekauft worden und somit gebunden oder aber geleast sind, was in beiden Fällen zur Folge hat, dass die Fahrzeuge nicht auf Gesellschaften überschrieben werden können (siehe auch Versorgungsprobleme in Griechenland wegen Streik der Lastwagenbesitzer).

(Quelle: in.gr)

Eisenbahn in Griechenland lockt mit Angeboten und Innovationen

10. August 2011 / Aufrufe: 306 3 Kommentare

Die Eisenbahn in Griechenland will mit Sonderangeboten, einer neuen Entschädigungspolitik und weiteren innovativen Dienstleistungen das Geschäft beleben.

Die Betriebsgesellschaft der Eisenbahnen in Griechenland (TRAINOSE) will ab der nächsten Woche (also ab dem 15. August 2011) mit dem Vertrieb von verbilligten Fahrkarten für die Bahnstrecke Athen – Thessaloniki per Internet beginnen. Wie der Präsident und geschäftsführende Vorstand der TRAINOSE Athanasios Ziliaskopoulos unterstrich, sind diese Fahrkarten ab dem 21. August 2011 gültig.

Konkret sollen von dem monatlichen Kontingent der insgesamt 210.000 Plätze auf der besagten Strecke jeden Monat 15.000 Plätze zum Preis von je 9 Euro, 15.000 Plätze zum Preis von je 19 Euro und weitere 15.000 Plätze zum Preis von je 29 Euro angeboten werden.

Entschädigung der Fahrgäste für Zugverspätungen

Im Rahmen der Modernisierung der Eisenbahn-Infrastruktur in Griechenland soll weiter zum ersten Mal in der Eisenbahngeschichte des Landes eine Politik zur Entschädigung der Fahrgäste für eventuell auftretende Verspätungen zur Umsetzung kommen, die sich an den entsprechenden Regelungen in den USA orientiert.

Demnach soll jedem Fahrgast im Fall der Verspätung seines Zuges für den nächsten Kauf einer Fahrkarte ein Preisnachlass gewährt werden, der sich für Verspätungen bis zu einer halben Stunde auf 25%, für Verspätungen von mehr als 60 Minuten auf 50% und für Verspätungen von mehr als 90 Minuten auf 75% beläuft.

Internet und Mobiltelefonie in Zügen und Abholdienst in Thessaloniki

Weiter will die TRAINOSE ab dem 01. September 2011 innerhalb der Züge die Möglichkeit zur Internet-Nutzung und den kontinuierlichen Zugang zu den Netzen der Mobiltelefonie aller (griechischen) Provider bieten.

Schließlich können in Thessaloniki eintreffende Zugreisende, deren Reiseziel im Großraum Thessaloniki liegt,  auch den neuen Dienst “Zug-Taxi” (τραίνο-ταξί) in Anspruch nehmen. Wie Athanasios Ziliaskopoulos erklärte, haben Fahrgäste, die ihre Zugfahrt in Thessaloniki, Larisa, Katerini und Volos antreten, die Möglichkeit, mit einem einheitlichen preisvergünstigten Ticket zusammen mit der Buchung der Zugfahrt auch ein Taxi zu bestellen, das sie in Thessaloniki am Bahnhof erwarten und zu ihrem Reiseziel fahren wird.

(Quelle: in.gr)

Strafverfahren gegen Taxifahrer in Griechenland

29. Juli 2011 / Aufrufe: 290 5 Kommentare

In Griechenland wurden wegen der Ausschreitungen der streikenden Taxibesitzer inzwischen 82 Ermittlungsverfahren eingeleitet, in die mehrere tausend Personen verwickelt sind.

Von Dienststellen der Verkehrspolizei in ganz Griechenland sind bereits zweiundachtzig Verfahren gegen Taxibesitzer eingeleitet worden, während der Präsident des Berufsverbands der Taxifahrer Athen (SATA / ΣΑΤΑ) sich ausdrücklich von den Ausschreitungen distanzierte, zu denen am 28. Juli 2011 in Piräus, Thessaloniki und anderen Orten Griechenlands randalierende Taxibesitzer speziell auch zu Lasten von Touristen geschritten waren.

Wie die griechische Polizei (ELAS / ΕΛΑΣ) bekannt gab, wurden die Verfahren, in welche 6.415 Personen verwickelt sind, in dem Zeitraum vom 18. – 27 Juli 2011 eingeleitet. 35 Akten wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und betreffen 6.415 Personen. Die Strafbestände beziehen sich auf Verkehrsbehinderungen und andere Vergehen.

Thomas Lymperopoulos, Präsident des SATA, distanzierte sich in einer TV-Sendung von den Geschehnissen des 28. Julis und schrieb die Ausschreitungen Einzelhandlungen verärgerter Taxibesitzer zu, die ihre Lizenzen verlieren und autonom agieren, ohne von dem Dachverband kontrolliert werden zu können. Er verurteilte diese ungesetzlichen Handlungen unverblümt und betonte, dass diese Minderheit nicht die Gesamtheit der Berufskraftfahrer ausdrückt.

Parallel kündigte der Präsident des SATA an, dass die Delegation des Dachverbands bei dem Treffen mit dem Verkehrsministers Ragkousis am 29. Juli 2011** zwei grundsätzliche Forderungen stellen wird, um den Streik umgehend zu beenden. Die erste bezieht sich auf die Umsetzung der Analogie der Taxi-Lizenzen zur Bevölkerung und die zweite auf die Erhaltung der derzeitigen Lizenzen.

(Quelle: Ethnos)

** Auch diese Begegnung verlief ergebnislos, woraufhin die Taxibesitzer beschlossen, ihren unbefristeten Streik fortzusetzen und parallel zu weiteren Protestaktionen zu schreiten.

Freigabe der Taxi-Lizenzen in Griechenland

4. Juli 2011 / Aufrufe: 371 Keine Kommentare

Im Rahmen der Liberalisierung der sogenannten geschlossenen Berufe wurden in Griechenland die Beschränkungen bei der Vergabe von Taxi-Lizenzen aufgehoben.

Laut dem neuen Minister für Transportwesen Giannis Ragkousis kann fortan jeder Interessent bei der zuständigen Bezirksverwaltung ohne weiteres eine Taxi-Lizenz beantragen. Gleichzeitig betonte der Minister, dass er nicht den Präsidialerlass bezüglich der Freigabe des Taxi-Gewerbes unterzeichnen werde, der von seinem Amtsvorgänger Dimitrios Reppas vorbereitet worden war und die Liberalisierung des Berufszweig an eine Reihe diverser Voraussetzungen knüpfte.

Giannis Ragkousis fügte an, dass im Rahen des Gesetzes N. 3919/2011 über “Grundsatz der beruflichen Freizügigkeit, Abschaffung ungerechtfertigter Einschränkungen bei Zugang und Ausübung von Berufen” die Freigabe der Taxis bereits seit dem 02. Juli 2011 in Kraft trat und das Ministerium im Lauf der Woche die Art und Weise bestimmen werde, auf die sich die Interessenten zum Erwerb einer Taxi-Lizenz an die Bezirksverwaltung zu wenden haben.

Vergabe von Taxi-Lizenzen durch die Bezirksverwaltungen in Griechenland

Indirekt lies der Minister damit anklingen, dass es bei den Bezirksverwaltungen liegen wird zu bestimmen, wie viele Taxis in jeder Region zugelassen werden, und erklärte, dass für bestimmte abgelegene Gebiete oder Regionen mit ausgeprägtem Saisonbetrieb besondere Sorge getragen werde.

Es wird allerdings mit Reaktionen des Berufsverband der Taxifahrer von Attika (SATA / ΣΑΤΑ) gerechnet, der die Verhandlungen bezüglich der Angelegenheit als abgeschlossen erachtete. Der Verband hatte mit einer Bekanntmachung vom 10. Juni 2011 den Entwurf für das Präsidialdekret über den Betrieb von gewerblich genutzten Personenkraftwagen begrüßt und sprach von einem “Verhältnis des aufrichtigen Dialogs und der Kooperation” mit der damaligen politischen Führung des Verkehrsministeriums.

Laut dem Verband erzielte der Erlass Reppas ein sicheres Berufsumfeld für alle Taxibesitzer, Beförderungsdienstleistung hoher Qualität für die Bürger, eine Aufwertung des beruflichen Ansehens und die Angleichung der Dienstleistungen an jene der übrigen europäischen Länder. Angesichts des Umstandes, dass Giannis Ragkousis den Präsidialerlass bezüglich der Liberalisierung des Taxi-Gewerbes nun schließlich doch nicht in Kraft setzen will, wird mit Gegenreaktionen und Protestaktionen seitens des Berufszweiges gerechnet.

(Quelle: Ta Nea)

Wracks müssen in Griechenland innerhalb von 3 Monaten gehoben werden

8. Juni 2011 / Aufrufe: 87 Keine Kommentare

Laut einem Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichtshofs in Griechenland müssen gesunkene Schiffe innerhalb von 3 Monaten gehoben werden.

Gemäß den Auflagen der Verfassung und mit dem Schutz der Umwelt als Leitlinie müssen Schiffwsracks von der Besitzergesellschaft innerhalb von drei Monaten ab dem Untergang geborgen werden, und zwar auch ohne einen begründenden Beschluss. Dieses Urteil verkündete der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland (StE) in Untersuchung des Falls eines mit Baumaterial beladenen Frachters, der 2004 im saronischen Golf gesunken war.

Sollte sich der Schiffseigentümer nicht daran halten, hat laut dem Urteil des StE die Bergung durch den zuständigen öffentlichen Träger zu erfolgen und die Reederei die Kosten zu tragen. Ebenfalls wurde betont, dass für die Bergung von Wracks keinerlei Begründung hinsichtlich der Verschmutzungsgefahr erforderlich sei.

In den Fällen, in denen die Bergung erwiesenermaßen unmöglich oder besonders schwierig ist, sind begründete Alternativmaßnahmen wie die Neutralisierung der gesunkenen Fracht und die Zerlegung des Wracks auf dem Meeresboden zu berücksichtigen.

Das Urteil basiert auf Artikel 24 der Verfassung und den speziellen Grundsätzen der Vorbeuge und Wiederherstellung.

Die Historie des Falls

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof untersuchte den Antrag einer Reederei, welche die Aufhebung des Beschlusses des Hafenmeisters von Ägina verlangte, der eine Geldstrafe gegen die Gesellschaft verhängte weil sie sich weigerte, das Wrack der Avantis III zu heben. Ebenfalls wurde die Gesellschaft zur Zahlung der Kosten der Bergung verpflichtet, die schließlich auf Anweisung des Hafenamts erfolgte.

Der mit 1.467 Tonnen Baumaterialien (Gipsplatten, Bruchsteinplatten, Sandstrahlungsmaterial, Eisen und Dachpfannen) beladene Frachter Avantis III sank im November 2004 nach einem Aufprall auf das Felsenriff Dorousa Agkistriou. Die Gesellschaft argumentierte, dass die Bergung des gesunkenen Frachters wegen der Verbreitung der umweltverschmutzenden Fracht eine weitere Umweltbelastung verursachen würde, und schlug aus diesem Grund die Einzementierung des Wracks mit Schnellbeton oder die Entsorgung der Ladung mithilfe spezieller Techniken vor.

Den Vorschlag der Gesellschaft, das Wrack mit Beton abzudecken, wies sowohl das Ministerium für Handelsschifffahrt als auch das Hafenamt Ägina zurück. Dagegen  akzeptierten die Behörden die schnellstmögliche Hebung des Sandstrahlungsmaterials und die Erstellung einer Studie durch das Griechische Zentrum für Meeresforschung (ELKETHE) bezüglich der Auswirkungen des in dem gesunkenen Frachters befindlichen Eisens und der anschließenden Beurteilung, das Wrack zu heben oder nicht. Das Hafenamt forderte im weiteren Verlauf die Reederei auf, so schnell wie möglich ihre Vorschläge über die Schritte zu unterbreiten, die sie unternehmen würde.

Die Gesellschaft reichte jedoch keinerlei Vorschläge ein, und so wurde gegen sie die Geldstrafe gemäß den Bestimmungen des Gesetzes N. 2881/2001 verhängt. Außerdem ordnete das Hafenamt, unter Berufung auf den Bericht des ELKETHE die Hebung und Entfernung des Wracks auf Kosten der Gesellschaft an.

Die fünfte Kammer des Obersten Verwaltungsgerichtshofs befand mit ihrem Urteil, dass das Hafenamt Ägina nicht verpflichtet war, den Beschluss der in solchen Fällen die Regel darstellenden Hebung des Wracks zu begründen, noch zu untersuchen, ob alternative Lösungen existierten.

Griechenland senkt Tarife in der Küstenschifffahrt

2. Juni 2011 / Aufrufe: 112 Keine Kommentare

In Griechenland kommen ab Anfang Juni 2011 Preissenkungen von bis zu 10 Prozent bei den Beförderungstarifen in der Küstenschifffahrt zum Tragen.

Dank der Ratifizierung einer einschlägigen Novellierung durch das griechische Parlament bezüglich der Abschaffung einer Reihe von Abgaben, Provisionen und Steuern, die bisher zugunsten Dritter auf Beförderungsentgelte in der nationalen Küstenschifffahrt erhoben wurden,  gestalten sich die Tarife ab dem 01. Juni 2011 um ungefähr 8 – 10 Prozent günstiger.

Das Ministerium für maritime Angelegenheiten, Inseln und Fischerei hat den entsprechenden Runderlass bereits an die Küstenschifffahrtsverbände und die Schifffahrtskammer zugestellt, woraufhin inzwischen die Gesellschaften Attica Group, Aegean Speed Lines und Hellenic Seaways mit Wirkung ab dem 01. Juni 2011 entsprechende Preissenkungen bekannt gegeben haben. Grundsätzlich sind erst einmal alle Unternehmen zur Senkung der Beförderungstarife verpflichtet, auch wenn einige Gesellschaften danach unter Berufung auf die gestiegenen Treibstoffpreise möglicherweise wieder zu Tariferhöhungen schreiten werden.

Es sei angemerkt, dass anlässlich der Streichung der bisher zugunsten Dritter erhobenen Steuern und Provisionen neulich die beiden Küstenschifffahrtsverbände EEN und SEEN mit dem zuständigen Minister zu einem “Gentleman-Agreement” bezüglich der Reduzierung der Beförderungstarife geschritten waren.

(Quelle: in.gr / 31.05.2011)

Autobahnausbau und Mautminderung in Griechenland zweifelhaft

29. Mai 2011 / Aufrufe: 164 Keine Kommentare

Finanzzierungsprobleme gefährden den weiteren Ausbau der Autobahnen in Griechenland und machen auch die erwartete Minderungen der Mautgebühren unwahrscheinlich.

Wie Funktionäre des griechischen Ministeriums für Infrastrukturen zugaben, hängen die Autobahnbauprojekte derzeit praktisch in der Luft, da die Banken die Finanzierung der laufenden Projekte gestoppt haben und sich die Verhandlungen an einem kritischen Punkt befinden. Angesichts dieser Entwicklung erscheint auch die erwartete Senkung der Mautgebühren nicht erfolgen zu können. “Während der letzten Zeit haben sich die Banken auf die Hinterbeine gestellt, weil sie die Projekte als nicht überlebensfähig beurteilen“.

Falls sich zwischenzeitlich nicht doch noch etwas ändern wird ist somit kaum damit zu rechnen, dass die von Seite des Ministeriums für Ende Juni 2011 in Aussicht gestellten Senkungen der Mautgebühren auf den Autostraßen Griechenlands stattfinden werden. Geplant war, dass für die nächsten 3 Jahre der Fiskus die Kosten der Mautsenkungen übernimmt und parallel in einer ersten Phase den Betrag von 500 Millionen Euro aus dem Staatshaushalt sicherstellt um über die nächsten 6 – 8 Monate für die Finanzierung der Projekte zu bürgen. Innerhalb dieses Zeitraums soll die Gesellschaft “Griechische Autobahnen” (Ελληνικοί Αυτοκινητόδροµοι) gegründet werden, die als “Mitgift” die Anrechte an den zukünftigen Mauteinnahmen (etwa 20 Milliarden Euro) erhält und die Bürgschaften für die Finanzierungen übernehmen wird. 

Laut Funktionären der Firmenkonsortien erachten jedoch die Banken, bisher keine ausreichenden Sicherheiten dafür erhalten zu haben, ihre Gelder für das im April 2011 von der Regierung bekannt gegebene mittelfristige Programm auch wirklich zu bekommen.

Mautsenkung und Verlegung gerichtlich blockierter Trassen

Es sei daran erinnert, dass der erste Vorschlag der Regierung an die Baufirmen und Banken zur Weiterführung der Projekte vorsah, für 3 Jahre die Mautgebühren auf den fertiggestellten Autobahnabschnitten um 25% – 30% und auf den noch im Bau befindlichen Abschnitten um 50% zu senken.

Weiter umfasst der Vorschlag auch die Verlegung der Trassenführung der Autobahnabschnitte, die durch Urteile des Obersten Verwaltungsgerichtshof (StE) blockiert worden sind. Falls die Projekte eingestellt werden, muss der Fiskus Entschädigungen in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro zahlen. Gestoppt wurden bisher die Arbeiten auf der Autobahn Korinth – Patras und im Tal von Tempi (Tempe) sowie auch die öffentlichen Auftragsarbeiten um Bereich des “Hufeisens” bei Maliakos (Umgehungstrecke Stylida / Lamia).

Zur gleichen Zeit blockiert sind die Arbeiten auf der “Ionischen Straße” (Ιόνια Οδός) im Gebiet bei Klakova, an dem Knotenpunkt bei Mintiloglio (Μιντιλόγλιο) in Achaia, im Biotop bei Kaiafas (Καϊάφας) (hier müssen 25 Kilometer auf dem Abschnitt Pyrgos – Kalo Nero durch Beschluss des Obersten Verwaltungsgerichtshofs “entcharakterisiert” werden) und auf der E-65 (Autobahnabschnitt, der die PATHE mit der Egnatia-Straße – A2 verbindet), wo der Oberste Verwaltungsgerichtshof die vorläufige Einstellung der Arbeiten auf einer Strecke von 42 Kilometern verfügt hat.

(Quelle: Ta Nea / 27.05.2011)

Kurzfristige Sperrung der Nationalstraße im Tempi-Tal in Griechenland

21. April 2011 / Aufrufe: 98 Keine Kommentare

Die Nationalstraße 1 / E 75 Athen – Thessaloniki in Griechenland wird im Tempi-Tal am Dienstag und Mittwoch der letzten Aprilwoche 2011 vorübergehend für den Verkehr gesperrt.

Laut der einschlägigen Bekanntmachung der Aegean Motorway SA wird wegen erforderlicher Sicherungsarbeiten die Nationalstraße 1 / Europastraße 75 Athen – Thessaloniki im Tal von Tempi (Tempe) am kommenden Mittwoch (27.04.2011) ab 06:00 Uhr für den Verkehr gesperrt und am darauffolgenden Donnerstag (28.04.2011) ab 21:00 Uhr wieder freigegeben werden.

Wie die Betriebsgesellschaft bekannt gab, wurde bei der Auswertung der periodischen halbjährlichen Überprüfung der Hänge im Tempi-Tal festgestellt, dass aufgrund der geologischen Entwicklungen in dem Gebiet an einer konkreten Stelle erneut die Ausführung von Sicherungsarbeiten erforderlich geworden ist, um einem eventuellen Felssturz vorzubeugen. Da jedoch keine unmittelbare Gefahr bestehe, wurden zur Vermeidung von Behinderungen des Osterverkehrs die Arbeiten auf die Woche nach Ostern angesetzt.

Während der Sperrung des in Rede stehenden Straßenabschnittes wird der Verkehr über die bekannten Umgehungsstrecken umgeleitet werden (siehe auch Langfristige Sperrung der Nationalstraße Athen – Thessaloniki bei Tempe), konkrete Regelungen wird die Verkehrspolizei kurzfristig bekannt geben. Weitere Informationen werden über das Callcenter (Rufnummer: +30 2410 741440) und die Homepage der Aegean Motorway SA erteilt.

Trunkenheit am Steuer führt in Griechenland nicht obligatorisch zu Mitschuld

21. April 2011 / Aufrufe: 91 Keine Kommentare

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Griechenland ist ein unter Alkoholeinfluss stehenden Autofahrer nicht obligatorisch an jedem Verkehrsunfall mitschuldig.

Der Areopag befasste sich mit einer Verkehrsunfallsache, in der ein unter Alkoholeinfluss stehender Autofahrer mit seinem Fahrzeug regulär bei grüner Ampel in eine Straßenkreuzung einfuhr und dort von einem anderen Fahrzeug gerammt wurde, dessen Fahrer die in seiner Fahrtrichtung rote Verkehrsampel missachtet hatte. Der Fahrer des gerammten Fahrzeugs verlor bei dem Unfall sein Leben.

Konkret missachtete im Januar 2001 an einer Kreuzung auf der Nationalstraße bei dem Gemüsegroßmarkt in Thessaloniki ein Autofahrer die in seiner Fahrtrichtung rote Verkehrsampel und raste mit seinem Wagen mit einer Geschwindigkeit von 130 km/h seitlich in ein anderes Fahrzeug, das zu diesem Zeitpunkt bei grüner Ampel und mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h die Kreuzung überquerte und dessen Fahrer durch den Aufprall getötet wurde.

Die Richter des Areopags befanden, dass bei dem Unfall keinerlei Mitschuld des bei dem Unfall getöteten zweiten Fahrers einherging, obwohl bei ihm ein Blutalkoholspiegel von 1,4 Promille festgestellt wurde und er außerdem auch keinen Sicherheitsgurt trug. Laut dem gerichtlichen Urteil, aber auch gemäß der Beweisführung war der Fahrer, der die rote Ampel missachtet hatte, bereits vor der Kreuzung durch eine gelb blinkende Vorampel darauf hingewiesen worden, dass die nachfolgende Verkehrsampel bereits auf Rot stand oder umspringen würde. Obendrein fuhr er mit 130 km/h, obwohl auf der Straße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 90 km/h besteht.

Auswirkung von Alkohol und Sicherheitsgurt auf Unfallgeschehen

Gemäß dem Urteil der Richter des Areopags wirkte sich in dem konkreten Unfallgeschehen das Vorhandensein von Alkohol im Blut des unglücklichen Fahrers in keiner Weise auf seine Fahrweise und Reaktionsmöglichkeit aus, da er von dem Fahrer, der die rote Ampel überfahren hatte, gerammt wurde und von seiner Seite keinerlei Spielraum für eine Reaktion bestand.

Weiter wurde befunden, dass auch trotz des Umstandes, dass der getötete Fahrer nicht angeschnallt war, ihn kein Mitverschulden traf, da sein Fahrzeug von der Fahrerseite gerammt wurde und er dabei weder von seinem Sitz geschleudert wurde noch auf die Frontscheibe des Wagens aufprallte. Folglich lag keinerlei substantielle Einflussnahme auf den Eintritt des Unfalls und das Ausmaß der erlittenen Verletzungen vor (der Tod trat aufgrund einer Lazeration der Aorta ein). Laut den Richtern war bei dem Hergang des Unfalls das Tragen des Sicherheitsgurtes bedeutungslos, da dieser hauptsächlich im Fall frontaler Kollisionen schütze.

Folglich wurde befunden, dass für den Unfall ausschließlich der Fahrer verantwortlich war, der die rote Verkehrsampel missachtet hatte, womit vier Verwandte des getöteten Fahrers sowie auch sein Versicherer endlich die anhängigen Entschädigungzahlungen erhalten können.