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Archiv für die Kategorie ‘Tourismus’

Reduzierung der Flüge nach Athen in Griechenland

23. Januar 2012 / Aufrufe: 468 Keine Kommentare

Etliche in Griechenland aktive in- und ausländische Fluggesellschaften reduzieren in Reaktion auf die schwierige Marktlage 2012 ihre Linienflüge nach Athen.

Die Fluggesellschaften bereiten sich auf die schlimmsten Monate der vergangenen Jahre vor, da der Rückgang des verfügbaren Einkommens der griechischen Verbraucher, die politische Ungewissheit, der schlechte Name des Landes, aber auch die unelastischen Kosten des internationalen Flughafens Athen “Eleftherios Venizelos” ein negatives Klima und geringe Erwartungen bezüglich der Markttätigkeit schaffen.

Sowohl ausländische als auch griechische Fluggesellschaften ändern bereits ihre Züge auf dem Schachbrett der Flugnutzung und neigen zu einem mehr mit dem Tourismus verknüpften und saisonbedingter orientierten Betrieb und setzen ihre Schwerpunkte auf den Sommer. Parallel sind jedoch auch Reduzierungen der Sommerflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen zu verzeichnen, was in der Sache – zumindest bis auf weiteres – die griechische Hauptstadt zum Verlierer macht.

Aegean gibt Berlin auf und gewinnt Düsseldorf für sich

Nach zweieinhalb Jahren stellt die Aegean Airlines ab dem 08. Januar 2012 die Verbindung Athens mit dem Berliner Flughafen Tegel ein, der von der Gesellschaft bis vor kurzem mit wöchentlich vier Flügen mit Athen verbunden wurde. Wird die Lücke nicht von einer anderen Fluggesellschaft gefüllt, verbleibt dann somit auf der Strecke Athen – Berlin nur die Easyjet, die vom Flughafen Schönefeld aus agiert.

Dafür bleibt jedoch die Aegean auf der Strecke Athen – Düsseldorf allein, die ab dem 21. Januar 2012 von der Lufthansa aufgegeben wird, die bisher fünf Flüge in der Woche durchführt. Die Lücke wird die Aegean füllen, die in den Ticket-Suchmaschinen sieben Flüge pro Woche sowohl für die Winter- als auch Sommersaison eingestellt hat.

Ebenfalls nimmt die Aegean in ihr “Streckensortiment” mehr saisonale, jedoch mit dem Tourismus verbundene – und also “sicherere” – Flüge wie beispielsweise die Verbindung Korfu – Brüssel auf, die ab dem 01. Juni bis zum 30. September mit jeweils einem Flug pro Tag bedient werden soll. Entsprechend wird auch die Verbindung Heraklion – Brüssel verstärkt und gemäß dem Flugplan ab dem 28. März bis gegen Ende Oktober ebenfalls mit einem Flug pro Tag bedient werden wird.

KLM reduziert – Olympic legt zu

Bei den westeuropäischen Zielen hat die Olympic Air nur die Linie Athen – Amsterdam beibehalten, auf der sie im Wettbewerb zu der KLM und der Transavia steht. Die Olympic wird für die Sommersaison die Frequenz der Flüge zwischen den beiden Hauptstädten verdoppeln und anstatt bisher eines fortan zwei Flüge pro Tag durchführen, weil die bisher zweimal täglich in beiden Richtungen zwischen Amsterdam und Athen verkehrende KLM nur noch jeweils einen Flug pro Tag durchführen wird.. Parallel wird in der Sommersaison auch der “Billigflieger” Transavia die Strecke Athen – Amsterdam alltäglich bedienen, anstatt der drei Flüge pro Woche in der Wintersaison.

Die Olympic wird für die Sommersaison ebenfalls die Frequenz nach und von Bukarest auf neun Flüge pro Woche erhöhen, auf welcher Linie sie – mit dem Vorteil des besseren “Brands” – mit der Tarom konkurriert. Weiter wird die Olympic im Sommer 2012 die Flüge nach Kairo von sechs auf sieben Flüge pro Woche auf einer Linie erhöhen, auf der sie stabil mit der Egypt Air konkurriert. Die Egypt Air wird ihre Flüge nach Athen für die Sommersaison allerdings sogar von sieben auf zehn Flüge pro Woche erhöhen.

Griechisch-russischer “Kampf”

In den Wettbewerb zwischen der Aegean und der Aeroflot auf der Verbindung Athen – Moskau wird im Sommer auch die Siberia Airlines – besser bekannt als S7 Airlines – einen “Keil” treiben und einen Flug pro Woche durchführen. Die Aegean wird gemäß ihrem Sommerprogramm – wie im übrigen auch im Winter – die vier Linienflüge pro Woche beibehalten. Sie wird jedoch auch der Konkurrenz der Aeroflot begegnen, die ihre Sommerflüge nach Athen von sieben auf elf erhöhen wird. Die Aegean verstärkt dagegen die Strecke Thessaloniki – Moskau, da die Gesellschaft auf den russischen “Abstieg” nach Chalkidiki setzt.

Linienflüge nach Athen wird im Sommer ebenfalls die Austrian Airlines reduzieren, da sie von 11 Flügen pro Woche im Sommer 2011 im Jahr 2012 nur noch sieben durchführen wird. Die Aegean, die auf der konkreten Strecke mit der Austrian konkurriert, wird im Sommer ihre Flüge nach Wien auf sieben anstatt fünf (und sechs) in der Wintersaison erhöhen.

Weniger Linienflüge ausländischer Gesellschaften nach Athen

Die finnische Blue1 wird auf der Strecke Athen – Helsinki in dem Zeitraum ab dem 5. Mai bis zum 29. September einen Direktflug pro Woche und zwischen 5. Juli und 4. August drei Flüge durchführen. Jedoch werden selbst in der Hochsaison die Flüge um einen pro Woche reduziert sein, da es im Sommer 2011 vier waren.

Ebenfalls zu einer Reduzierung von drei auf zwei Flügen pro Woche wird die Croatia Airlines auf der Strecke Athen – Dubrovnik schreiten. Die selbe Gesellschaft wird jedoch ab April und bis zum Ende des Sommers zweimal wöchentlich die Verbindung Athen – Zagreb aufnehmen.

Zu einer Reduzierung ihrer Flüge wird im Sommer auch die Aerosvit schreiten, da sie gerade einmal nur einen Flug pro Woche (gegenüber im vergangenen Jahr zwei) auf der Strecke Odessa – Athen beibehalten wird, während die Air Baltic anstatt im Sommer 2011 fünf Flüge pro Woche 2012 nur noch vier Flüge pro Woche beibehalten wird.

Auf der Strecke Montreal – Athen wird die Air Canada die Sommerflüge auf zwei pro Woche anstatt drei im Jahr 2011 reduzieren und auch nicht wie anfänglich geplant die Flüge von Toronto erhöhen, sondern sie bei vier pro Woche halten. Ebenfalls strich die amerikanische United die früher im Jahr 2011 geplanten Sommer-Direktflüge nach Athen. Die Flüge zur griechischen Hauptstadt werden per Anschluss mittels europäischer Städte von anderen Fluggesellschaften erfolgen.

Es sind jedoch auch einige neue Linienflüge geplant. Die italienische Air One wird ab Mai drei Flüge pro Woche von Venedig nach Athen aufnehmen, während die MA (Middle East Airlines) im Sommer ihre Flüge von Beirut nach Athen sogar auf acht pro Woche anstatt sechs im Jahr 2011 erhöhen wird.

(Quelle: To Vima)

Steuerchaos wegen Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

10. Oktober 2011 / Aufrufe: 589 6 Kommentare

Die Anfang September 2011 in Kraft getretene Erhöhung der Mehrwertsteuer auf dem Sektor der Gastronomie in Griechenland hat zu einem wahren Steuer-Chaos geführt.

Infolge der am 01. September 2011 in Griechenland in Kraft getretenen Erhöhung der Mehrwertsteuer für Mineralwasser, Fruchtsäfte, Fast-Food-Produkte, Snacks usw. sowie den globalen Sektor der Gastronomie um 10% (sprich von 13% auf 23%) hat sich die paradoxe Situation ergeben, dass ein und das selbe Produkt sowohl unter den reduzierten (13%) als auch den regulären (23%) Mehrwertsteuersatz fallen kann!

Reichlich einen Monat nach Inkrafttreten der konkreten Mehrwertsteuererhöhung erließ das griechische Finanzministerium einen Runderlass, mit dem allerdings die wirren Bestimmungen nicht etwa korrigiert, sondern offiziell “geklärt” wurden. Aufgrund welcher Erwägungen der Gesetzgeber zu dem Entschluss kam, dass Mineralwasser ohne Kohlensäure oder eine Blätterteigpastete mit Puddingfüllung mit 13%, Mineralwasser mit Kohlensäure oder eine Blätterteigpastete mit Käsefüllung dagegen mit 23% zu besteuern ist, bleibt also weiterhin ungeklärt. Stattdessen erfolgten umfangreiche “Klarstellungen”, die nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben werden.

Erläuterungen des griechischen Finanzministeriums zur Anwendung des Mehrwertsteuersatzes von 23% in der Gastronomie in Griechenland

1. Die standardisierten Produkte, die in einem industriellen Verfahren hergestellt werden und an den Verkaufspunkten für den Massenkonsum angeboten werden, fallen weiterhin unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 13%. Diese Produkte, die für den Massenkonsum hergestellt und an den Verkaufspunkten verpackt präsentiert werden, Sandwiches und Gemüse- oder Fruchtsalate, die luftdicht verschlossen sind und auf ihrer Verpackung die erforderlichen Auszeichnungen hinsichtlich ihrer Zutaten und Haltbarkeit (Herstellungs- und Haltbarkeitsdatum) führen, fallen als normierte Nahrungsmittel weiterhin unter der Voraussetzung unter den reduzierten Satz (13%), dass sie nicht hauptsächlich von Einzelhandelsunternehmen oder Einzelhandelsketten, sondern mittels eines industrialisierten Verfahrens hergestellt und in Mengen an den Verkaufspunkten angeboten werden. Die vorverpackten Produkte fallen dagegen unter den regulären Mehrwertsteuersatz von 23%, wenn sie dem Endverbraucher nach der aus welchem Grund (z. B. zum Aufwärmen oder Aufbacken) auch immer erfolgenden Entfernung der Verpackung angeboten oder vor Ort verzehrt werden.

2. Im Fall der Beherbergung mit Frühstück und zwei Mahlzeiten (Vollpension) gegen einen pauschalen Preis und unter der Voraussetzung, dass die Differenzierung der Gegenleistung nach den jeweiligen Sätzen nicht möglich ist, fallen 25% des pauschalen Gesamtpreises als für das Frühstück und die beiden Mahlzeiten entrichtete Gegenleistung unter den regulären Mehrwertsteuersatz.

3. Der Zimmerservice, der in der Bereitstellung von Speisen oder / und Getränken auf den Zimmern von Hotelbetrieben und der übrigen Unterkünfte besteht, fällt (einschließlich auch des Wassers ohne Kohlensäure) als Gastronomieleistung unter den regulären MwSt.-Satz (23%). Die Verbräuche aus der Minibar stellen dagegen Belieferungen mit Produkten dar und werden mit dem Satz belastet, der für jedes Gut gilt.

4. Der vor Ort erfolgende Konsum an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, über welche die Gastronomie-Betriebe verfügen (Restaurants, Grillstuben, Tavernen, Fast-Food-Betriebe, Cafés, Trinkhallen, Cafeterias usw.) fällt unabhängig von der Art des verzehrten Guts als Gastronomieleistung unter den regulären MwSt.-Satz von 23% (unter Einbezug von Kuchen, Wasser ohne Kohlensäure und Brot). Dies gilt auch für die Restaurants bzw. Mensas, die im Rahmen der Beköstigung von Schülern, Studenten und allgemein Auszubildenden betrieben werden, und für Fälle des Vorortverzehrs an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, die nicht ausschließlich von den Kunden eines Gastronomie-Betriebs, sondern von den Kunden mehrere an dem selben Ort aktiver Gastronomie-Betriebe benutzt werden (z. B. mit Tischen und Stühlen ausgestattete gemeinschaftlich genutzte Fläche in einem Einkaufzentrum).

5. Bei den von Gastronomie-Betrieben oder Catering-Unternehmen gelieferten und zum sofortigen Verzehr fertigen Speisen, Kuchen usw. “im Paket” wird jeder Artikel mit dem Satz besteuert, dem er unterliegt, und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Übergabe eines einzelnen Guts oder ein Bündel mehrerer Güter handelt (zum unmittelbaren Verzehr fertige Speisen 23%, kohlesäurefreies natürliches oder technisches Mineralwasser und Brot 13%, Sprudelwasser, Säfte, Erfrischungsgetränke und Spirituosen 23% usw.).
Dies gilt sowohl in den Fällen, in denen die Übergabe auf Verantwortung des Verkäufers erfolgt (z. B. Lieferung nach Hause), als auch in den Fällen, in denen die Übergabe der Güter im Geschäft stattfindet, ihr Verzehr jedoch außerhalb des Geschäfts erfolgt.
Das selbe gilt auch in den Fällen, in denen ein Unternehmen die Belieferung von Krankenhäusern, Restaurants in Bildungseinrichtungen, Studentenmensas usw. mit fertigen Gerichten, Kuchen und Getränken versorgt.

6. Unter den regulären MwSt.-Satz (23%) fallen auch die Fälle des Caterings, wenn es sich nicht um eine einfache Warenübergabe handelt, sondern gleichzeitig auch Serviceleistungen (z. B. Servierservice, notwendige Materialien zum Verzehr wie Tische, Tischtücher, Teller, Besteck usw.) erbracht werden, und zwar unabhängig davon, ob letztere gesondert in Rechnung gestellt werden. Falls also das selbe Unternehmen die fertigen Gerichte und die Serviceleistungen bereitstellt, unterliegt die gesamte Leistung dem regulären Mehrwertsteuersatz v0n 23%, unter Einbeziehung von Kuchen, abgefülltem Wasser ohne Kohlensäure und Brot.
Das selbe gilt auch in dem Fall, in dem Konditoreien oder andere Lieferanten anlässlich von Taufen, Hochzeiten oder Seelenmessen auf Anweisung ihres Kunden die Auslieferung von Kuchen, Speiseeis oder anderen Artikeln in der Kirche oder einer anderen Räumlichkeit oder die Verteilung an die Gäste übernehmen und dabei das notwendige Personal und die Ausrüstung bereitstellen (z. B. Servierplatten, Tisch für deren Aufstellung oder Eiswagen, Behältnisse usw.).

7. Bei der Ausgabe von Gütern durch Verkaufsautomaten wird jeder Artikel mit dem Satz besteuert, dem er unterliegt, und zwar unabhängig von dem Ort der Aufstellung dieser Automaten.

8. Werden Kuchen und Speiseeis innerhalb der Geschäfte verzehrt, von denen sie verkauft werden, unterliegen sie dem regulären MwSt.-Satz (23%). Unter den reduzierten Satz (13%) fallen sie, wenn sie außerhalb dieser Geschäfte verzehrt werden, und zwar unabhängig davon, ob sie in geschlossener oder offener Verpackung (“in die Hand”) angeboten werden.

9. Die für den unmittelbaren Verzehr fertigen (gebackenen usw.) Blätterteigprodukte und Blätterteigpasteten wie mit Feta, Wurst oder Käse gefüllte Blätterteigteilchen, “Bugatsa”, Crépes, Croissants usw. unterliegen in dem Fall, in dem es sich nicht um Übergaben normierter Massenkonsumprodukte handelt, dem regulären MwSt.-Satz (gleich ob der Verzehr innerhalb der Verkaufsgeschäfte erfolgt oder nicht). Wenn bestimmte der obigen Blätterteigprodukte und -pasteten oder Backwaren süßende Substanzen enthalten und ihnen damit ein süßer Geschmack verliehen wird, gelten sie als Kuchen und unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz, wenn sie nicht innerhalb der Geschäfte verzehrt werden, von denen sie angeboten werden.
Wenn die Lieferungen der obigen Güter dem regulären MwSt.-Satz unterliegen und diese Güter an Cafeterias verkauft werden, kommt dieser Satz unabhängig davon zur Anwendung, ob es sich um Cafeterias handelt, die innerhalb von Schulen, Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen oder -betrieben oder in Krankenhäusern, Kliniken, Altersheimen, Asylen usw. betrieben werden oder nicht. Die Verkäufe ungebackener Blätterteigprodukte und -pasteten unterliegen dem reduzierten Mehrwertsteuersatz (13%), sofern es sich nicht um Waren handelt, die für den sofortigen Verzehr fertig sind.

10. Was die Ausnahme der innerhalb von Bildungseinrichtungen oder -etrieben und Einrichtungen sozialer Fürsorge und Krankenhausbetrieben betriebener Cafeterias von dem regulären Mehrwertsteursatz betrifft, wird betont, dass unter den reduzierten Satz von 13% nur die Speisewaren der Cafeterias wie beispielsweise Sandwichs, Toasts, Blätterteigteilchen und -pasteten fallen, wenn sie zum Verzehr außerhalb des Geschäfts ausgegeben werden, und nicht die (Warm-) Getränke und sonstige Getränke (gleich ob alkoholisch oder nicht). Das selbe gilt auch für die Cafeterias, die innerhalb von Konservatorien und Musikschulen betrieben werden, da es sich um Bildungsbetriebe oder -einrichtungen handelt.
Die Ausnahme gilt nicht für Ausgaben dieser Güter durch Cafeterias, die innerhalb militärischer Einheiten, Forschungszentren, Museen, öffentlichen Behörden usw. betrieben werden, die dem regulären Satz (23%) unterliegen.
Der Vorortverzehr beliebiger Güter an Tischen / auf Sitzgelegenheiten, welche entweder die Cafeteria oder der Bildungsträger bereitstellt, unterliegt als gastronomische Leistung dem regulären Mehrwertsteuersatz von 23%.

11. Die Ausgabe von Zubereitungen, Gerichten und Speisen durch Betriebe mit gemischter Betriebserlaubnis “Cafeteria – Restaurant”, die innerhalb von Bildungseinrichtungen oder Krankenhausbetrieben oder Trägern sozialer Fürsorge betrieben werden, fallen insgesamt nicht unter den reduzierten Satz der Mehrwertsteuer. Unter den reduzierten Satz fallen nur die Cafeteria-Artikel wie beispielsweise Sandwichs, Toastbrote, Blätterteigteilchen und -pasteten und nicht die Restaurantartikel wie gekochte Speisen. Der Konsum aller obigen Artikel innerhalb dieser Geschäfte wird mit dem regulären Mehrwertsteuersatz besteuert.

12. Die alkoholfreien Getränke außer kohlesäurefreien Wassers, also die fertigen (Warm-) Getränke, Säfte, Sprudelwasser und Erfrischungsgetränke unterliegen ab dem 01.09.2011 allgemein dem regulären Mehrwertsteuersatz von 23% (Import, innergemeinschaftlicher Erwerb, Groß- oder Einzelhandel, Verkauf innerhalb oder außerhalb gastronomischer Betriebe).
Trinkfertiger Kaffee sowie auch andere trinkfertige (Warm-) Getränke (Tee usw.) werden mit dem regulären Satz besteuert, und zwar unabhängig davon, ob sie innerhalb von Gastronomiebetrieben konsumiert werden oder es sich um eine Übergabe durch einen beliebigen Betrieb handelt (Supermarkt, Lebensmittelgeschäft, Kiosk, Restaurant, Cafeterias innerhalb oder außerhalb von Bildungs- oder Krankenhauseinrichtungen usw.).
Unter den reduzierten Satz (13%) fallen weiterhin Kaffee, Tee, Kakao usw., wenn sie keine trinkfertigen Getränke darstellen, sondern lose oder verpackt sowie auch in einer Verpackung angeboten werden, die Zucker, Strohhalm usw. enthält.
Konzentrate von Säften, Erfrischungsgetränken, Kaffee und anderen Gütern unterliegen nicht als Fertiggetränke dem Satz von 23%, wenn sie nicht fertig für den Verzehr sind, sondern einer weiteren Bearbeitung bedürfen. Der reduzierte Satz (13%) kommt weiterhin auf Milch (standardisiert oder nicht) einschließlich auch der Kakaomilch zur Anwendung.

13. Es tritt keine Änderung bei den Bestimmungen ein, die sich auf die Ermäßigung der Sätze beziehen, die in konkreten Inselregionen zur Anwendung kommen.

Quellen: Ethnos

Angst und Schrecken im Zentrum von Athen in Griechenland

19. August 2011 / Aufrufe: 478 9 Kommentare

Im Zentrum der Stadt Athen in Griechenland agieren organisierte Banden, die Autos aufbrechen, Passanten bestehlen und an den Verkehrsampeln Autofahrer überfallen.

In der griechischen Nachmittagszeitung “Vradyni” publizierte Giannis Alexiou, der selbst Opfer eines Überfalls wurde, am 18. August 2011 unter dem Titel “Angst und Schrecken im Zentrum von Athen” einen Artikel über die Verhältnisse im Zentrum von Athen, der nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.

Im Bezirk Monastiraki treibt eine Bande Drogensüchtiger ihr Unwesen und ist laut Aussagen zu Angst und Schrecken der Fahrzeugbesitzer, die ihre Wagen in der Gegend abstellen, aber auch der Touristen geworden, die in dem Gebiet unterwegs oder in Hotels untergebracht sind. Eine ganze Diebesbande agiert skrupellos in dem Bezirk ab Monastiraki, der Straße Ermou und den umliegenden Gebieten bis hin zu Psyrri. Die Bande geht alltäglich und systematisch ihren Aktivitäten nach und veräußert das Diebesgut an einer konkreten Stelle, und es existiert sogar ein … “Zusteller”, der unabsetzbare Beute an Bestohlene zurückgibt.

Die Täter sind hauptsächlich Drogensüchtige, die blitzschnell zuschlagen und eine besondere Vorliebe für Auto-Kofferräume zeigen, die sie im Handumdrehen in der Hoffnung aufbrechen, darin von den Fahrern verstaute Taschen und persönliche Gegenstände zu finden. Danach unterziehen sie das Diebesgut einer Untersuchung (üblicherweise an einem hinter der Kirche in der Straße Asomaton gelegenen Platz) und sortieren die Beute aus, um die verwertbaren Stücke anschließend zu verscherbeln und sich ihre Dosis zu besorgen.

Alltäglich beklagen hunderte nichtsahnende Passanten im Bezirk Monastiraki den Verlust ihrer Mobiltelefone, Taschen, Sonnenbrillen, Fotoapparate, Geldbörsen, Uhren, Digitalkameras, Schmuckstücke und jeder Art persönlicher Gegenstände, angefangen von Arbeitsunterlagen, Quittungsblöcken, Sparbüchern und Kontokarten bis hin zu Ausweisen und – speziell im Fall von Touristen – Reisepässen, und natürlich von Bargeld, das sich “verflüchtigt” hat.

Nachdem die Opfer der Diebstähle in Abfallbehältern und an diversen Stellen erfolglos nach den verlorenen Gegenständen suchen, begeben sie sich zum Polizeirevier Akropolis, wo ein ungemeines Gedränge herrscht! Ganze Touristengruppen und natürlich hunderte Einzelpersonen werden alltäglich auf der in Rede stehenden Wache vorstellig, wo die Beamten nicht mit der Ausgabe von Anträgen nachkommen.

Obdachloser bringt Diebesgut zurück

Das Überraschende ist, dass in diesem ganzen Täterkreis an der Situation auch ein in seiner Arbeitsweise außerordentlich organisierter “Zusteller” für Diebesgut profitiert, der die konkreten Stellen kennt, an denen die Diebe alle ihnen nutzlos erscheinenden Gegenstände wegwerfen. Der Mann sucht dann nach Kommunikationsdaten der Bestohlenen und nimmt so schnell wie möglich Kontakt zu ihnen auf, um ihnen alles (noch) Vorhandene zu übergeben – und zwar ohne dafür Geld zu verlangen, jedoch gibt jeder etwas … .

Der “Zusteller” ist obdachlos und zeigt in seiner Arbeit Kultur und Methodik. Er ist freundlich und hinterlässt auf seine Weise … einen ausgezeichneten Eindruck bei allen, die mit ihm in Kontakt kommen. Er lebt auf den Bänken der Gegend und bringt sein eigenes … konstruktives Werk ein, da er sich in die Diebstähle nicht einmischt.

Organisierte Raubüberfälle an Verkehrsampeln

In letzter Zeit ist es Mode geworden, dass sich einzelne Drogensüchtige und auf den ersten Blick ungefährliche Person an den Verkehrsampeln im Bezirk Monastiraki, aber auch der weitläufigeren Gegend bis zum Koumoundourou-Platz und an den “Obdachlosen-Ampeln” im Stadtbezirk Athen nichtsahnenden allein im Wagen befindlichen Autofahrern nähern. Zuerst bitten sie auf die bekannte Weise um etwas Geld. Die Fahrer, die sich darauf einlassen, werden dann durch das Fenster an den Haaren gepackt und festgehalten, während weitere 5 – 6 Personen auftauchen, den Wagen entern und in Windeseile durchsuchen und nicht häufig auch brutal auf den nichtsahnenden Fahrer einschlagen.

“Sie stahlen mir das Geld, nahmen alles im Wagen Befindliche mit, schlugen mich und brachen mir das Bein”, bezeugt B. B., der in dem Bezirk arbeitet und die Sensibilität hat, Drogensüchtigen Geld zu geben. “Das Schlimmste von allem ist, dass sie mir die Mappe mit allen Versen und Musikstücken entwendeten, die ich seit meiner Kindheit bis heute schrieb” erklärte der Künstler, der an der Ampel an der Straße Koumoundouris einem Raubüberfall zum Opfer fiel.

Der Umschlagsplatz für das Diebesgut

Bei den im Bezirk Monastiraki Beschäftigten ist es ein offenes Geheimnis, dass die Gasse hinter der unten an der zentralen Straße in Monastiraki gelegenen Kirche St. Filippos (Αγ. Φιλίππου) der Ort ist, an dem von morgens bis mittags die Drogensüchtigen ihre “Ware” für ein paar Euro feilbieten, um mit dem Erlös ihre Dosis sicherzustellen.

Geschichten des alltäglichen Wahnsinns im Zentrum von Athen, die uns an die Decke gehen lassen und denen wir alleine nicht entgegen treten können … .

(Quelle: Vradyni)

Strafverfahren gegen Taxifahrer in Griechenland

29. Juli 2011 / Aufrufe: 290 5 Kommentare

In Griechenland wurden wegen der Ausschreitungen der streikenden Taxibesitzer inzwischen 82 Ermittlungsverfahren eingeleitet, in die mehrere tausend Personen verwickelt sind.

Von Dienststellen der Verkehrspolizei in ganz Griechenland sind bereits zweiundachtzig Verfahren gegen Taxibesitzer eingeleitet worden, während der Präsident des Berufsverbands der Taxifahrer Athen (SATA / ΣΑΤΑ) sich ausdrücklich von den Ausschreitungen distanzierte, zu denen am 28. Juli 2011 in Piräus, Thessaloniki und anderen Orten Griechenlands randalierende Taxibesitzer speziell auch zu Lasten von Touristen geschritten waren.

Wie die griechische Polizei (ELAS / ΕΛΑΣ) bekannt gab, wurden die Verfahren, in welche 6.415 Personen verwickelt sind, in dem Zeitraum vom 18. – 27 Juli 2011 eingeleitet. 35 Akten wurden inzwischen an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet und betreffen 6.415 Personen. Die Strafbestände beziehen sich auf Verkehrsbehinderungen und andere Vergehen.

Thomas Lymperopoulos, Präsident des SATA, distanzierte sich in einer TV-Sendung von den Geschehnissen des 28. Julis und schrieb die Ausschreitungen Einzelhandlungen verärgerter Taxibesitzer zu, die ihre Lizenzen verlieren und autonom agieren, ohne von dem Dachverband kontrolliert werden zu können. Er verurteilte diese ungesetzlichen Handlungen unverblümt und betonte, dass diese Minderheit nicht die Gesamtheit der Berufskraftfahrer ausdrückt.

Parallel kündigte der Präsident des SATA an, dass die Delegation des Dachverbands bei dem Treffen mit dem Verkehrsministers Ragkousis am 29. Juli 2011** zwei grundsätzliche Forderungen stellen wird, um den Streik umgehend zu beenden. Die erste bezieht sich auf die Umsetzung der Analogie der Taxi-Lizenzen zur Bevölkerung und die zweite auf die Erhaltung der derzeitigen Lizenzen.

(Quelle: Ethnos)

** Auch diese Begegnung verlief ergebnislos, woraufhin die Taxibesitzer beschlossen, ihren unbefristeten Streik fortzusetzen und parallel zu weiteren Protestaktionen zu schreiten.

Haft und Geldstrafen für wildes Campen in Griechenland

15. Juni 2011 / Aufrufe: 654 5 Kommentare

Wildes Campen ist in Griechenland gesetzlich verboten und wird sowohl mit Haft und Geldstrafen als auch kommunalen Ordnungsstrafen geahndet.

Auf Anfrage der Abgeordneten der Partei “Demokratische Linke” betont der Staatssekretär des griechischen Ministeriums für Kultur und Tourismus Jorgos Nikitiadis in einem Schreiben, welches er an das Parlament weiterleitete, dass die Gesetzgebung über organisierte Zeltlager für die Missachtung der einschlägigen Vorschriften bis zu drei Monate Haft oder Geldstrafen, aber auch eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 146,74 Euro pro Person vorsieht.

Der Staatssekretär erinnert daran, dass auf Basis der geltenden Gesetzgebung das Campen in den organisierten touristischen Zeltlagern (Camping-Plätze) gestattet ist, die primäre Hotelunterkünfte darstellen, und unterstreicht, dass Übertretungen mit bis zu drei Monaten Haft oder einer Geldstrafe oder auch mit beiden Strafen geahndet werden, während von der kommunalen Verwaltung, innerhalb deren Bereich die Gesetzesverletzung erfolgt, eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 146,74 Euro je Person verhängt wird.

Die Entkriminalisierung des feien Campierens könnte erreicht werden, nachdem vorher die gemeinsam zuständigen Ministerien den geeigneten institutionellen Rahmen und die geeigneten Infrastrukturen gestalten, damit der Naturanbeter die Natur genießen kann, sie jedoch parallel auch schützt und aufzeigt“, legt der Staatssekretär ebenfalls dar.

(Quelle der Daten: in.gr / 14.06.2011)

Ertrinken zweithäufigste Unfalltodesursache in Griechenland

14. Juni 2011 / Aufrufe: 109 Keine Kommentare

Analog zur Bevölkerung liegt Griechenland in Europa auf dem ersten und international auf dem zweiten Platz der Unfallstatistik tödlicher Badeunfällen.

Auf die Bevölkerung des Landes bezogen werden in Griechenland im EU-Vergleich jedes Jahr die meisten Toten durch Ertrinken verzeichnet. Zur selben Zeit können die vorgesehenen Stellen der Rettungsschwimmer mangels Interesse nicht einmal zur Hälfte besetzt werden.

Jeden Sommer ist nach den Verkehrsunfällen das Ertrinken die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache. “Jedes Jahr verlieren in Griechenland ungefähr 400 Personen ihr Leben durch Ertrinken“, erklärt der Leiter der griechischen Rettungsschwimmerakademie (ENAK) Nikos Giovanidis und fügt an: “In der Mehrzahl der Fälle werden nicht einmal die einfachen, jedoch grundsätzlichen Maßnahmen getroffen – nämlich Kinder kontinuierlich zu beaufsichtigen und darauf zu achten, vor dem Schwimmen wenigstens drei Stunden nicht gegessen zu haben.

Am meisten gefährdet sind Kleinkinder im Alter von 1 bis 5 Jahren sowie Menschen im Alter von über 65 Jahren, bei denen gesundheitliche Gründe einhergehen und zum Ertrinken führen. Untersuchungen der ENAK bestätigen, dass weder die griechischen Kinder noch die Erwachsenen über grundsätzliche Themen in Zusammenhang mit dem Schwimmen informiert sind. Die Eltern werden deshalb ermuntert dafür zu sorgen, dass die Kinder ab dem dritten Lebensjahr Unterricht durch ausgebildete Personen erhalten.

Zu wenige Rettungsschwimmer in Griechenland

Zur selben Zeit besteht bei den Bürgern kein Interesse, sich für die Rettungsschwimmerstellen zu bewerben, obwohl es sich um eine gut bezahlte Saisonarbeit handelt. “Leider können wir derzeit unsere Bedürfnisse nicht einmal zu 50 % abdecken“, unterstreicht der Leiter der ENAK und betont: “In einer Zeit, wo das Land von Arbeitslosigkeit heimgesucht wird, finden wir nicht einmal in Attika Rettungsschwimmer. Ich rede nicht von abgelegenen Gebieten, ich spreche von Attika.

Wer Rettungsschwimmer werden möchte, muss für den Einsatz am Meer zwischen 18 und 45 Jahren bzw. für die Beaufsichtigung von Schwimmbecken nicht älter als 65 Jahre sein und eine zweiwöchige Ausbildung absolvieren, um das Diplom als professioneller Rettungsschwimmer zu erwerben. Danach muss er einen Führerschein für Schnellboote erwerben und eine Prüfung beim Hafenamt ablegen. Die Kosten für Ausbildung und Prüfungen belaufen sich auf ungefähr 800 Euro. Die Vergütung der Rettungsschwimmer bewegt sich bei 7 Arbeitsstunden täglich im Bereich von 1.000 bis 2.000 Euro pro Monat, häufig wird auch die Unterkunft gestellt.

Laut dem Leiter der ENAK muss gemäß den gesetzlichen Auflagen an jedem Schwimmbecken ein Sicherheitsaufseher – sprich ausgebildeter Rettungsschwimmer – Dienst tun. Jedermann ist berechtigt, dies zu verlangen und durchzusetzen.

(Quelle der Daten: in.gr / 13.06.2011)

Etliche Strände in Griechenland verloren die Blaue Flagge

25. Mai 2011 / Aufrufe: 352 Keine Kommentare

In Griechenland verloren etliche Badestrände die begehrte Blaue Flagge, die für jeweils ein Jahr als Umweltauszeichnung an vorbildliche Sportboothäfen und Badestellen vergeben wird.

Insgesamt wehen 2011 in Griechenland 34 Blaue Flaggen weniger als im Vorjahr. Konkret wurde für das Jahr 2011 die begehrte Auszeichnung landesweit an 387 Badestrände und 9 Marinas vergeben, wogegen im Vorjahr 421 Strände und 9 Marinas mit der Blauen Flagge ausgezeichnet worden waren. Trotzdem belegt Griechenland damit unter insgesamt 41 Ländern weiterhin den 2. Platz, während Spanien erneut auf dem 1. Platz der Rangliste liegt.

Laut der Griechischen Gesellschaft für Naturschutz / EEPF (Ελληνική Εταιρεία Προστασίας της Φύσης / ΕΕΠΦ), die in Griechenland für das Programm verantwortlich ist, schloss das griechische Gremium 11 Küsten aufgrund unzureichender Wasserqualität und andere 11 Küsten wegen Rückständen bei der Organisation und der Anzahl der Stichprobenerhebungen aus. Weitere 12 griechische Strände wurden von dem internationalen Gremium der Blauen Flaggen ausgeschlossen, weil die Anzahl der Stichproben zur Kontrolle der Wasserqualität zu gering war. Weltweit wurden für das Jahr 2011 insgesamt 3.012 Strände und 638 Marinas mit der Blauen Flagge ausgezeichnet.

Die nationale Rangliste führen die Präfekturen Lassithi (Kreta) mit 40 und Dodekanes mit 37 ausgezeichneten Stränden an, während auf Chalkidiki 10 der im Vorjahr insgesamt 40 prämierten Strände die Auszeichnung verloren und 2011 die Blaue Flagge folglich nur noch an 30 Stränden gehisst werden darf.

Weitere Informationen bieten die Gesamtaufstellung mit der Blauen Flagge ausgezeichneter Strände und Marinas in Griechenland (Webseite, externer Link) und eine geographische Übersicht der Blauen Flaggen in Griechenland 2011 (PDF-Datei, ca. 8,5 MB).

(Quelle: To Vima / 25.05.2011)

Areopag will gegen Inbesitznahme der Strände in Griechenland vorgehen

21. Mai 2011 / Aufrufe: 206 1 Kommentar

Der Staatsanwalt des Obersten Gerichtshofs in Griechenland charakterisierte die vielerorts praktizierte willkürliche Blockierung und Inbesitznahme der Strände als rechtswidrig.

Die Staatsanwaltschaft des Obersten Gerichtshofs (Areopag) in Griechenland schickt sich zur Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen an um zu unterbinden, dass die Strände durch die Aufstellung von Sonnenschirmen, Liegestühlen, Kanus, Freizeitbooten, Tretbooten usw. auf eine Weise in Beschlag genommen werden,  die es dem Publikum unmöglich macht, einen freien (sprich nicht bewirtschafteten) Platz zu finden.

Unterstrichen wurde dies von dem Richter am Areopag Joannis Tentes, der diese auf breiter Basis übliche Praxis der willkürlichen Inbesitznahme der Strände über deren gesamte Länge und Breite als illegal charakterisierte und Kontrollen sowohl bei den Privatleuten, welche Strandzonen pachten und wirtschaftlich nutzen, als speziell auch der zur Beaufsichtigung verpflichteten kommunalen Behörden ankündigte.

Wie Richter Joannis Tentes vor dem Plenum des Areopags betonte, “beabsichtigt die höchste Staatsanwaltschaft des Landes zu Interventionen zu schreiten, um den einschlägigen Verhaltensweisen sowohl der Privatleute als auch kommunaler oder sonstiger Behörden Einhalt zu gebieten, sofern letztere vorsätzlich die Ausübung der erforderlichen Kontrollen vernachlässigen“.

(Quelle: in.gr / 20.05.2011)

60 Prozent der Arbeitnehmer im Tourismus in Griechenland unversichert

29. April 2011 / Aufrufe: 221 Keine Kommentare

Laut offiziellen Angaben arbeiten rund 60 Prozent der Beschäftigten in der Tourismusbranche in Griechenland arbeiten ohne Sozialversicherung.

In den Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes in Griechenland arbeiten drei von fünf Arbeitnehmern ohne Sozialversicherung. In der konkreten Wirtschaftsbranche konzentriert sich der höchste Anteil der sogenannten “Schwarzarbeit”, da 60% der Beschäftigten nicht sozialversichert werden und illegal und unter den schlimmsten Formen der flexiblen Beschäftigung arbeiten.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima zeigen die offiziellen Daten für das Jahr 2010, dass von insgesamt 550.000 Beschäftigten der Tourismusbranche in den Monaten Juni bis September 228.000 Personen bei dem Sozialversicherungsträger IKA versichert waren (davon 130.000 Personen in Betrieben des Gaststättengewerbes und 98.000 Personen in den Hotels).

Dieses Bild der Arbeitsbedingungen in der Tourismusbranche beschrieben bei einer Pressekonferenz die Vertreter des Panhellenischen Berufsverbands der Arbeitnehmer im Gaststättengewerbe und in der Touristik.

Die Gewerkschaftler sprachen von “Entlassungswellen, Kürzung der Bezüge, einseitigen und erpresserischen Änderungen der Arbeitsbedingungen und einem starken Anstieg der zwangsweisen Arbeitsplatzteilung” – in einer Branche, die für das Jahr 2011 einen zweistelligen Anstieg (über 10%) der Touristenankünfte erwartet.

Sie beschuldigen die Hoteliers und Unternehmer der Branche, dass sie

  • Personal zu den Mindestlöhnen der GSEE und nicht des Branchentarifs einstellen,
  • die Arbeitsplatzteilung anwenden, während sie gleichzeitig von dem OAED für die Sozialabgaben subventioniert werden, was jedoch das konkrete Programm verbietet,
  • Arbeitslose unter 24 Jahren zu Lehrlingen “umtaufen” die ihr Praktikum ableisten, um ihnen so nur 60% der Mindestlöhne des Manteltarifvertrags der GSEE zu zahlen,
  • die vollständige Deregulierung des Arbeitsmarktes und die ungezügelte Ausweitung jeder Form der flexiblen Beschäftigung verfolgen.

Wie die Gewerkschaftler anmerken, nehmen die Unternehmen der Branche gleichzeitig Programme zur Bezuschussung der Sozialabgaben in Anspruch und genießen unter anderem Vergünstigungen wie einen reduzierten Mehrwertsteuersatz von 6,5% und die Ermäßigung der Fremdenabgabe von 2% auf 0,5% des Umsatzes.

Aus anderen Quellen wurde verlautbar, dass in Hotelbetrieben fallweise bis zu 100% der Beschäftigten als “Praktikanten” beschäftigt werden oder auch systematisch Arbeitskräfte über längere Zeit überhaupt nicht bezahlt und dann entlassen werden, um anschließend neue Arbeitskräfte einzustellen und mit diesen das selbe Spiel zu treiben.

Griechische Bahn stellt alle internationalen Zugverbindungen ein

13. Februar 2011 / Aufrufe: 1.067 1 Kommentar

Die griechische Eisenbahn stellt ab sofort alle internationalen Zugverbindung ein und schreitet auch zu weiteren Ausdünnungen und Einstellung des Zugverkehrs in Griechenland.

Im Rahmen des gesetzlich beschlossenen Sanierungsprogramms stellt die griechische Bahn (OSE) ab Sonntag, dem 13. Februar 2011, alle Zugverbindungen ins Ausland für unbestimmte Zeit ein. Ebenfalls ab Sonntag treten insbesondere auf Bahnstrecken in Nordgriechenland weitere Stilllegungen und Fahrplanänderungen Kraft.

Auf der Bahnlinie Thessaloniki – Edessa tritt an Stelle des bisherigen Fahrplans für Personen- und Güterzüge ein neuer ausgedünnter Fahrplan für Züge in beiden Richtungen. Außerdem werden zwischen Thessaloniki und Edessa zwei Sonderzugpaare eingesetzt, die in Kombination mit Anschlussbussen ab dem Bahnhof Arnissa den Ausflugsverkehr zu dem Wintersportzentrum Kaimaktsalan bedienen sollen.

Auch auf der Bahnstrecke Thessaloniki – Alexandroupolis – Dikea wird der Zugverkehr weiter ausgedünnt. Nachdem die durchgehenden Züge Athen – Alexandroupolis – Athen bereits zu Beginn des Jahres 2011 allesamt ersatzlos gestrichen worden waren, kommen zwischen Thessaloniki und Dikea fortan nur noch zwei Zugpaare zum Einsatz:

  • Zugpaar Nr. 90/91 (IC): Abfahrt ab Thessaloniki um 07:24 (als Anschlusszug für Zug Nr. 604 Athen – Thessaloniki) und in der Gegenrichtung ab Dikäa um 16:26 Uhr (mit Anschluss in Thessaloniki an IC 75 nach Athen).
  • Zugpaar Nr. 610/611: Abfahrt ab Thessaloniki um 15:48 Uhr und in der Gegenrichtung ab Dikea um 05:19 Uhr.