Die Bezüge und Privilegien der Abgeordneten und Angestellten des Parlaments in Griechenland werden von der griechischen Bevölkerung als unverschämte Provokation empfunden.
Die Belastung des griechischen Staatshaushalts mit Dutzenden Millionen Euro durch die Privilegien, welche die Abgeordneten und die Bediensteten des Parlaments unter den derzeitigen Umständen genießen, wird von dem griechischen Volk auf breiter Basis als unverschämte Provokation empfunden, da es erachtet, dass der Beitrag aller griechischen Bürger zu der nationalen Anstrengung, aus dem dunklen Tunnel der Wirtschaftskrise herauszukommen, diese beiden Kategorien nicht “tangiert”.
Der volkswirtschaftliche Niedergang, in den das Land geraten ist, lässt keinen Zweifel daran, dass es eine seit dem Wechsel des Regimes (sprich der Einführung einer parlamentarischen Demokratie) bis in die heutigen Tage von allen Regierungen befolgte Resultante der Politiker darstellt, sich auf mehr oder weniger unverblümte Weise schamlos zu begünstigen. Die Forderung der Bürger, dass ohne Ausnahmen Alle ihren Beitrag zu leisten haben, hat eine konkrete sittliche Basis, die jedoch die Abgeordneten und Bediensteten des Parlaments in ihrer Mehrheit zu ignorieren scheinen.
Abgeordnete blocken Kürzungen und stellen obendrein Nachforderungen
Und als ob dies nicht genug wäre, wie Nikolaos Vafiadis in seiner Untersuchung anführt, die zu seiner Entlassung bei der Zeitung Kathimerini führte und eine große Diskussion entfachte, stellen sich die “Väter des Volkes” nicht nur jeglicher Kürzung ihrer absurden Privilegien sowohl auf dem Niveau der Bezüge als auch sonstigen Leistungen entgegen: Anlässlich der Forderung mehr als 800 ehemaliger Abgeordneter, rückwirkende Erhöhungen in der Höhe der Vergütungen und Renten der höchsten Richter zu erhalten, werden sogar zusätzliche (Nach-) Forderungen in einer Größenordnung von ungefähr 250.000 für jeden Abgeordneten veranschlagt.
Die monatliche Basisvergütung bzw. “Diät” griechischer Parlamentarier erreicht ungefähr 6.000 Euro, und die Abgeordneten unterliegen auch Abzügen für den Zweig der Altersvorsorge (6,67%) und zugunsten ihrer Parteien, die sich bei Nea Dimokratia und PASOK auf 10% und bei KKE und SYRIZA dagegen auf 20% belaufen.
Bezüge und Privilegien der Abgeordneten in Griechenland
Die (Basis-) Diät der Abgeordneten wird zu ihrem gesamten Betrag pauschal besteuert – was in der Praxis bedeutet, dass dieses Einkommen nicht den sonstiger Einkünften der Abgeordneten hinzugerechnet und somit auch nicht der regulären progressiven Einkommensteuer unterliegt. Abgesehen von den Grundbezügen kommen die Angeordneten jedoch auchin den Genuß einer Reihe signifikanter weiterer Leistungen und Privilegien, von denen ein “Normalbürger” nicht einmal zu träumen wagen würde.
- Im Jahr 2010 teilten die 300 Abgeordneten den Betrag von 42,5 Millionen Euro untereinander auf.
- Ihre monatlichen Bezüge belaufen sich im Durchschnitt auf 10.000 Euro.
- Davon werden 50% pauschal besteuert und der Rest eventuellen anderen Einkünften bzw. dem regulär steuerpflichtigen Gesamteinkommen hinzugerechnet.
- Im Jahr 2010 teilten die pensionierten Abgeordneten oder die Ehepartner und die ledigen Töchter verstorbener Abgeordneter 35 Millionen Euro untereinander auf.
- 4,3 Millionen Euro sind für die Pensionen der ehemaligen Premierminister bestimmt.
- Zur Begründung des Anrechts auf eine Abgeordnetenpension sind nur 4 Jahre (also im Regelfall nur eine einzige Legislaturperiode) erforderlich.
- Alle erstmalig vor 1993 in das Parlament gewählten Abgeordneten beziehen ab ihrem 55. Lebensjahr die Abgeordnetenpension.
- Alle (aktiven) Abgeordneten, die älter als 65 Jahre sind, erhalten gleichzeitig sowohl die Abgeordnetendiät als auch die Abgeordnetenpension.
- Mobiltelefon (bis zu 200 Euro monatlich).
- 8 Festnetztelefonanschlüsse (bis 12.000 Euro)
- Fahrzeug (das von dem Parlament mit der Methode des Leasing gemietet wird).
- Kostenlose Unterkunft in einem zentral gelegenen Hotel für die Abgeordneten der Provinz.
- Büro außerhalb des Parlaments und Büro-Verbrauchsmaterial, Portobefreiung, kostenlose Benutzung von Bussen, Eisenbahn und Küstenschifffahrt sowie auch 52 Rückflugtickets zu zu dem Wahlbezirk, sofern dieser mehr als 200 Kilometer von Athen entfernt liegt.
- Möglichkeit zur Aufnahme zinsloser Kredite vom Parlament und zinsvergünstigter Kredite von den Banken.
- Jeder Abgeordnete hat vier abrufbare und durch Versetzung zugeteilte staatliche Beamten sowie auch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in seinem Dienst, der natürlich von dem Parlament bezahlt wird.
Weitere Entschädigungen und Zulagen der griechischen Parlamentarier
Parallel erhalten die 300 “Auserwählten” höchst signifikante Beträge für die Organisation ihres Büros. Konkret belaufen sich diese Zuwendungen für die Abgeordneten ohne Wahlbezirk, der Wahlbezirke A’ und B’ Athen, und A’ und B’ Piräus auf 20% (1.200 Euro) und für die Abgeordneten der Peripherie auf 25% (1.500 Euro) ihrer Diät.
Für die Reisekosten wird den Angeordneten ohne Wahlbezirk, der Wahlbezirke A’ und B’ Athen, A’ und B’ Piräus, aber auch allen, deren Bezirke über eine Flugverbindung mit Athen verfügen, der Betrag von 450 Euro, den Abgeordneten, deren Bezirke näher an der Hauptstadt liegen, 600 Euro, und allen, deren Bezirke entfernt liegen, 750 Euro gezahlt, während den Abgeordneten der Kykladen und Dodekanes-Inseln 1.000 Euro gezahlt werden.
Ebenfalls unterhalten die ehemaligen Premierminister und Parlamentspräsidenten – auch wenn sie nicht wiedergewählt werden – ein Büro im Parlament (charakteristische Fälle: Konstantinos Karamanlis und Kostas Simitis).
Weiter haben die 300 Parlamentarier zusätzliche steuerfreie wirtschaftliche Gewinne aus ihrer Teilnahme an Sommersitzungen des Parlaments und parlamentarischen Ausschüssen, mit einer Vergütung von 300 Euro pro Ausschuss. Weiter erhalten die Abgeordneten jeden Monat einen Betrag, der 1.000 Briefe an ihre Wähler rechtfertigt und zu den Festen (Weihnachten, Ostern) verdoppelt wird.
Bezüglich der kostenlos benutzten Festnetztelefone werden 7 bis 8 Telefonanschlüsse gewährt. Die Gebührenfreiheit belastet das Parlament bis zu dem Gesamtbetrag von 13.500 Euro jährlich für jeden Abgeordneten und für die Gesamtheit der Anschlüsse, während auch eine Internet-Leitung abgedeckt wird. Bei den Mobiltelefonen hat jeder Abgeordnete Recht auf einen Anschluss bei einem Anbieter seiner Wahl, und das Parlament übernimmt für ihn außer den Grundgebühren monatlich bis zu 250 Euro.
Schließlich haben die Abgeordneten der Peripherie die Möglichkeit, in einem Hotel oder einer Wohnung ihrer Wahl zu wohnen und aus diesem Grund monatlich 1.000 Euro zu erhalten.
Parlament kritisiert “unwahre und unhaltbare” Veröffentlichungen
Das Parlament übt seinerseits in einer Bekanntmachung seiner Pressestelle offiziell scharfe Kritik an den “unwahren und unhaltbaren Veröffentlichungen, welche die öffentliche Meinung falsch informieren und die Gefahr schaffen, sie gegen die gewählten Vertreter des griechischen Volks zu richten“.
Wie unter anderem betont wird, haben sich nach den Minderungen der Gesamtbezüge der Abgeordneten, die sich infolge der Vorschläge des Parlamentsvorsitzenden und der Beschlüsse des Plenums des Parlaments eingestellt haben, die Gesamtbezüge der Abgeordneten um 40% reduziert, während neulich die Einbehaltung eines vollen Monatsgehalts beschlossen wurde. In der selben Bekanntmachung wird unterstrichen:
a) Seit September 2009 bis heute sank die Anzahl der Bediensteten des Parlaments um 90 Personen.
b) Nach der im vergangenen Jahr auf Vorschlag des Vorsitzenden des Parlaments von dem Plenum einstimmig verabschiedeten Änderung der Parlamentsordnung wird – wenn und wann Personalbedarf besteht – die Einstellung mit absolut transparenten und leistungsbezogenen Kriterien ausschließlich mittels des ASEP erfolgen.
“Alle diese obigen Beschlüsse hat das Parlament wiederholt bekannt gegeben” und “es wäre zweckdienlich, dass sie von den Massenmedien berücksichtigt werden, wenn solche Ungenauigkeiten aufgestellt werden“, endet bedeutungsvoll die Bekanntmachung der Pressestelle des Parlaments.
Jedenfalls ist es der ausdrücklichen Anmerkung wert, dass die Kommunistische Partei Griechenlands (KKE) nicht nur die einzige Partei ist, die sich der Befriedigung der Forderung auf die Zahlung rückwirkender Bezüge widersetzt, sondern ihre Abgeordneten führen auch den größten Teil ihrer Vergütungen für die Bedürfnisse der Partei ab. Parallel spricht sich die KKE für eine drastische Kürzung der Diäten der Abgeordneten, aber auch die Streichung der diversen Zulagen für alle aus, die an den Parlamentsausschüssen teilnehmen.
Anzahl, Vergütungen und Privilegien der Bediensteten des Parlaments
Möglicherweise noch provokanter als die Bezüge und Privilegien der Abgeordneten stellen sich jene der parlamentarischen Bediensteten dar, die sich bezeichnenderweise traditionell zu einem signifikanten Anteil aus dem persönlichen und politischen “Umfeld” der jeweiligen Abgeordneten und deren Parteien rekrutieren.
- 1.340 unbefristet festangestellte Parlamentsbedienstete.
- 1.200 per (explizit beantragter) Versetzung zugeteilte Beamten und wissenschaftliche Mitarbeiter der Abgeordneten.
- Ihre gesamten Lohnkosten liegen bei 106 Millionen Euro. Sie erhalten zwei zusätzliche Gehälter, die neulich in der Form von Zulagen in ihre Grundbezüge integriert wurden.
- Ein neueingestellter Bediensteter mit obligatorischer Schulbildung (was in etwa dem deutschen Hauptschulabschluss entspricht) erhält monatlich 1.900 Euro netto.
- Von ihrer obligatorischen Versicherung im Zweig der Hauptaltersvorsorge der IKA-ETAM wurden sogar auch alle Bediensteten befreit, die im Jahr 2011 eingestellt wurden. Sie bekommen nach 28,5 Dienstjahren eine reguläre Rente und erhalten von der Wohlfahrtskasse der Parlamentsbediensteten (TAYB) eine einmalige Abfindung in Höhe von zwei Monatsgehältern für jedes Versicherungsjahr (jeder 100.000 – 150.000 Euro).
- Die TAYB profitiert von der Vermietung der Kantinen, des Restaurants und der beherbergten Dienststellen (Nationalbank usw.) und hat auch die Rechte für das Recycling des Papiers inne.
- Auf Kosten des Parlaments werden ebenfalls 74 Sonderwachen besoldet, während allen sonstigen zur Bewachung des Parlaments eingesetzten Polizeibeamten auch eine monatliche Sonderzulage gezahlt wird.
(Quellen: Vradyni)
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