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Versicherte der ETAA in Griechenland klagen gegen Griechische Bank

29. November 2011 / Aufrufe: 125 Keine Kommentare

Versicherte des gesetzlichen Versicherungsträgers ETAA in Griechenland erstatten gegen die Griechische Bank Strafanzeige wegen Veruntreuung der Kassenrücklagen.

Mit einer bei dem Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft, Ioannis Sakellakos, eingereichten Strafanzeige beantragt der Vorsitzende der Technischen Kammer Griechenlands, Christos Spirtzis, die dringliche Strafuntersuchung der Weise der Verwaltung der Rücklagen der Einheitskasse für Freiberufler (ETAA) durch die Griechische Bank. Gegenstand der Anrufung der Staatsanwaltschaft sind die Beträge, die – wie in der Anzeige betont wird – “seitens der Griechischen Bank ohne die geringste Genehmigung und Informierung der Verwaltungen der ETAA auf unkontrollierte Weise in Obligationen und Bonds von etlichen Mrd. Euro investiert wurden“.

Die Strafanzeige ist von der Rechtsanwaltskammer Athen, dem Griechischen Verband der Zahnärzte, dem Panhellenischen Ärzteverband, dem Verband der Notare im Bezirk der Berufungsgerichte Athen – Piräus – Ägäis und Dodekanes, der Technischen Kammer Griechenlands, dem Verband der Gerichtsvollzieher Griechenlands und dem Pharmazeutischen Verband von Attika unterzeichnet. Es wird sogar verlangt, die Untersuchung der Sache einem Untersuchungsrichter der Berufungsstaatsanwaltschaft anzutragen.

Die Griechische Bank soll der ETAA wissentlich Schaden zugefügt haben

Laut den in der Strafanzeige ausgeführten Darlegungen wurden von der Griechischen Bank seit 1997 Gelder, deren Höhe auf bis zu 6 Mrd. Euro geschätzt wird, zum Kauf von Obligationen des griechischen Fiskus verwendet, ohne dass die Berechtigten informiert worden sind.

Es wird ebenfalls geschätzt, dass 85% der Rücklagen in Obligationen platziert sind, und in der Anzeige wird angeführt: “In einer Epoche, in der von dem Mittelfristigen Volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm eine enorme Erhöhung der Versicherungsbeiträge vorgesehen ist, forciert die Griechische Bank als ausschließlicher Verwalter der Rücklagen unserer Kassen, dass diese sowohl unter den “Haircut” fallen als auch ein erheblicher Teil davon verloren geht.

In einer Bekanntmachung zu dem Thema führt die Rechtsanwaltskammer Athen (DSA) an: “Die in Rede stehende “Investition” ergab sich als Resultat des offensichtlich verfassungswidrigen Gesetzes 2469/1977, auf dessen Basis die ETAA ihre Rücklagen zwangsweise bei der Griechischen Bank hinterlegte und letztere diese – unkontrolliert und ohne jegliche Vorsicht und Sorgfalt – in griechischen Staatsanleihen platzierte“.

Wie die DSA Athen unterstreicht, ging die ETAA aus der Fusion drei äußerst gesunder Kassen (Juristenkassen TSMEDE und TSAY) hervor und war weiterhin schwungvoll und stark, da auf sie die Versicherungsbeiträge der Mitglieder dieser Kassen zusammen mit ihren Rücklagen und übrigen Mitteln übertragen wurden.

RAK Athen beschuldigt Griechische Bank vorsätzlicher Fehlinvestitionen

Die DSA Athen argumentiert ebenfalls: “Als öffentliche Macht ausübendem institutionellen Organ des Staates war der Griechischen Bank (mittels ihrer Organe) von ihrer Seite – und zwar seit dem Jahr 2009 – aus ihren jährlichen Wirtschaftsberichten die tragische Situation der griechischen Wirtschaft und die Existenz der enormen Staatsverschuldung bekannt. Trotzdem wählte sie, bis einschließlich heute unter Verwendung der Rücklagen der ETAA zu Investitionen in Titel des griechischen Fiskus zu schreiten, welche Handlung für unsere Kasse einen offenkundigen Schaden mit sich bringt, dessen genaue Höhe aus der durchzuführenden Untersuchung vollständig enthüllt zu werden erwartet wird. Jedenfalls geht klar hervor, dass die Griechische Bank als Verwalter fremden – und zwar sogar durch spezielle Bestimmungen geschützten – Vermögens auf eine dem Interesse der ETAA und der Gesamtheit deren Versicherter entgegenstehende Weise handelte. Infolge dessen zeigt sich inzwischen die existente Gefahr, dass die ETAA zukünftig nicht in der Lage sein wird, Renten und Leistungen zu zahlen.”

In der Bekanntmachung der ETAA wird ebenfalls betont, dass “das rechtswidrige Verhalten der Griechischen Bank durch ihre Verwaltungsorgane stattfand, die in voller Kenntnis des anstehenden und sicheren Schadens der ETAA handelten. Folglich wird dringend die unmittelbare Untersuchung des Themas gemäß den Bestimmungen des Strafrechts erforderlich, damit die Verantwortlichen der obigen strafbaren Taten enthüllt und der von dem geltenden Recht vorgesehenen Bestrafung zugeführt werden“.

(Quelle: in.gr)

Unglaubliche Korruption in Krankenhäusern in Griechenland aufgedeckt

23. Mai 2010 / Aufrufe: 620 1 Kommentar

Einen Kreis unglaublicher Korruption und Verschwendung in Krankenhäusern in Griechenland deckt eine von drei Ministerien in Kooperation mit der Justiz geführte Untersuchung auf.

Laut einem Artikel in der Wochenendausgabe (22./23. Mai 2010) der Zeitung To Vima, der die laufende Untersuchung an das Licht der Öffentlichkeit bringt, stellen Lieferanten medizinischer Güter griechischen Krankenhäusern ein Mehrfaches der in anderen EU-Ländern geltenden Preise in Rechnung und belasten auf diese Weise erheblich die Versicherungsträger.

Als bezeichnend wird angeführt, dass von ein und der selben Firma die selben Materialien, welche von jedem Krankenhaus in London oder Madrid den Krankenkassen mit 100 Euro in Rechnung gestellt werden, in Griechenland je nach den Gewinngelüsten der Ärzte und Lieferanten mit Beträgen von ab 300 Euro bis zu 3.000 Euro abgerechnet werden.

Aus der Untersuchung geht hervor, dass es Krankenhäuser gibt, die wissentlich nutzloses Material abnehmen, weil auf diese Weise die Lieferanten die Preise für brauchbare Materialien senken. Ebenfalls bedient sich das Pflegepersonal hemmungslos und ohne jegliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien – mit dem Ergebnis, dass sich selbst gar nicht dem Personal der Krankenhäuser zugehörige private Krankenschwestern mit Material für zu Hause eindecken.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte gegenüber der Zeitung ein den Fall verfolgender Funktionär der griechischen Regierung.

Griechische Kassen zahlen für möglicherweise bis zu 150.000 Karteileichen

Im Rahmen der laufenden Untersuchung kamen die Prüfer ebenfalls zu der Feststellung, dass die gesetzlichen Versicherungsträger immer noch nicht zur Bereinigung (geschweige denn Abgleichung) ihrer Register in der Lage sind, um die genaue Anzahl der Versicherten in Erfahrung zu bringen. Aus Regierungsquellen wird unterstützt, dass sich die Anzahl der verstorbenen Versicherten, die bei den Kassen weiterhin als Versicherte geführt werden, möglicherweise auf bis zu 150.000 beläuft.

Kassen in Griechenland zahlen keine rezeptfreien Medikamente mehr

20. Mai 2010 / Aufrufe: 238 Keine Kommentare

Die Krankenkassen in Griechenland tragen ab sofort keinerlei Kosten mehr für Medikamente, die nicht der gesetzlichen Rezeptpflicht unterliegen.

Wie die Generalsekretärin für Sozialversicherung A. Dretta in einem Schreiben an die zuständigen Träger bekannt gab, dürfen die griechischen Krankenkassen mit sofortiger Wirkung ab Donnerstag, dem 20. Mai 2010 nicht mehr die Kosten für rezeptfreie Medikamente übernehmen – und zwar auch dann nicht, wenn solche Medikamente explizit verschrieben werden. Die Versicherungsträger wollen auf diese Weise jährlich wenigstens 300 Millionen Euro einsparen.

In einer Sendung der Radiostation VIMA 99,5 erklärte allerdings der Vorsitzende des Athener Apothekerverbandes, dass es derzeit keinen Medikamenten-Katalog zur Umsetzung der neuen Regelung gebe. Parallel vermeldete er auch die Praxis gewisser Unternehmen, die (obligatorischen) Coupons auf den Verpackungen bestimmter Medikamente auszutauschen, damit diese unter die Kategorie der verschreibungspflichtigen Medikamente fallen.

Laut einem Artikel in der griechischen Tageszeitung TO VIMA betrifft die Maßnahme “253 alltägliche Medikamente” wie Schmerzmittel, fiebersenkende Präparate, Säureblocker, Antiallergika, (Husten-) Säfte und Salben, für deren Verschreibung die Krankenkassen im Jahr 2009 mit insgesamt rund 300 Millionen belastet worden sind. Zu dieser Kategorie zählen unter anderem bekannte Medikamente und Präparate wie Aspirin, Depon, Ρanadol, Salospir, Αpotel, Î’isolvon, Fenistil, Lonarid, Μaalox und Simeco.

Ab sofort müssen folglich alle Versicherten einschließlich der Rentner die in die Kategorie der rezeptfreien Medikamente fallenden Präparate ausnahmslos und unabhängig von den Kosten selbst dann aus eigener Tasche zahlen, wenn ihnen solche Medikamente im Rahmen einer Therapie ärztlich verschrieben werden.

Obwohl der Beschluss der Zentralstelle für Sozialversicherung mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt, ist laut dem Zeitungsbericht die Liste mit den Bezeichnungen der betroffenen Präparate nicht verfügbar, weil sie sich noch … auf dem Weg zum Gesundheitsministerium befinde. Nach Informationen wird die Liste auf einem älteren Katalog basieren, der von dem Nationalen Organismus für Pharmazeutika (EOF) bereits im Jahr 2006 erstellt worden ist und im September 2009 aktualisiert wurde.