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Artikel Tagged ‘versicherung’

Angetrunkene Fahrer in Griechenland ohne Versicherungsschutz

31. Mai 2011 / Aufrufe: 151 Keine Kommentare

Laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs in Griechenland verlieren angetrunkene Fahrer den Versicherungsschutz und müssen verursachte Schäden aus eigener Tasche bezahlen.

Der oberste griechische Gerichtshof Areopag urteilte, dass für alle Schäden, die ein unter Alkoholeinfluss (mehr als 0,50 mg/l) stehender Fahrer bei einem Verkehrsunfall einem oder mehreren Dritten zufügt, der angetrunkene Fahrer selbst und nicht seine Versicherung aufkommen muss. Auch in Fällen, in denen anfänglich die Versicherungsgesellschaft den Geschädigten entschädigt, ist somit anschließend der Versicherer von dem alkoholisierten Fahrer zu entschädigen, der den Unfall verursacht hat.

Die Richter des Areopags, die aufgefordert waren, in einem solchen Fall zu entscheiden und mit ihrem Urteil die Rechtsprechung zu formen, gaben unter Auslegung der geltenden griechischen Gesetzgebung, des Zivilgesetzbuchs und der Straßenverkehrsordnung einer berufungsbeklagten Versicherungsgesellschaft Recht.

Was den konkreten Fall betrifft, wiesen die Richter des Areopags die Berufungsklage eines Autofahrers ab, der die Aufhebung des Urteils des Oberlandesgerichts verlangte. Mit dem OLG-Urteil war der Fahrer verurteilt worden, seiner Versicherungsgesellschaft den Betrag von 164.053 Euro nebst Zinsen zu erstatten, den letztere als Entschädigung an einen Motorradfahrer gezahlt hatte, der in einem von dem alkoholisierten Fahrer verursachten Unfall verletzt worden war.

Die Richter wiesen die Argumentation des bei dem Unfall angetrunkenen Fahrers zurück, ihm sei die Vertragsklausel unbekannt gewesen, im Fall des Fahrens unter Alkoholeinfluss persönlich für die Zahlung von Entschädigungen haften zu müssen. Die Richter akzeptierten diese Behauptung nicht, weil die strittige Klausel in dem Versicherungsvertrag angeführt wird und der Fahrer auch nach der Aushändigung der Police an ihn die in Rede stehende Klausel nicht angefochten und zurückgewiesen hatte.

(Quelle: Vradyni / 31.05.2011, S. 24)

Versicherungsträger OAEE in Griechenland in der roten Zone

31. Mai 2011 / Aufrufe: 187 Keine Kommentare

Die finanzielle Situation der gesetzlichen Pflichtkasse für Selbständige und Unternehmer in Griechenland soll sich dermaßen zugespitzt haben, dass die Renten gefährdet sein könnten.

Laut der griechischen Tageszeitung Vradyni ist die Zahlungsfähigkeit des gesetzlichen Sozialversicherungsträgers für Selbständige und Unternehmer in Griechenland (OAEE, griechisch: Οργανισμός Ασφάλισης Ελεύθερων Επαγγελματιών) ernsthaft in Frage gestellt, da die Anzahl der Versicherten, die nicht mehr ihre Versicherungsbeiträge an die Pflichtkasse entrichten, beunruhigend ansteigt.

Wie die Vradyni unter Berufung auf eigene Informationen berichtet, verzögern inzwischen in Griechenland die Versicherungskassen die Bewilligung von Rentenanträgen, da deren Anzahl sehr hoch ist. Angesichts rund 300.000 anhängiger Rentenanträge von Versicherten, die bis zum 31. Dezember 2010 einen Rentenanspruch fundamentiert hatten,  sei die politische Führung des Arbeitsministeriums höchstbesorgt und ziehe sogar Maßnahmen zur “Einfrierung” der Anerkennung von Versicherungszeiten in Betracht, um auf diese Weise die Bewilligung und Zahlung von Renten hinauszuzögern. Ein solches Szenarium wurde allerdings bisher weder von Seite des Ministeriums noch von den Direktionen der Versicherungsträger bestätigt.

Speziell der OAEE benötigt abgesehen von all seinen übrigen Betriebskosten jeden Monat rund 250 Millionen Euro für die Zahlung von Renten an seine Versicherten. Etwa 80% der Einnahmen der Kasse rühren aus Sozialversicherungsbeiträgen her, welche Unternehmen und Selbständigen entrichten, sind jedoch infolge der Wirtschaftskrise dramatisch gesunken. Laut dem Direktor der OAEE Gerasimos Voudouris schulden von den 832.000 Versicherten der Kasse rund 300.000 Pflichtversicherte seit wenigstens 5 Jahren Versicherungsbeiträge und enthalten dem Träger den schwindelerregenden Betrag von etwa 3 Milliarden Euro vor.

Stagnation der Beiträge und Überalterung der Versicherten des OAEE

Es sei angemerkt, dass nur 1.200 Unternehmer von der letzten Regelung Gebrauch machten, für ihre Verbindlichkeiten gegenüber dem OAEE zu vorteilhaften Konditionen und unter hohen Nachlässen einen Zahlungsplan zu vereinbaren. Für ungefähr 2 Milliarden Euro wurden nach wie vor überhaupt keine Vereinbarungen getroffen, während die Möglichkeit zur Eintreibung von etwa 700 Millionen Euro bei 130.000 Unternehmern, die ihre Aktivitäten inzwischen endgültig eingestellt haben, fortan mehr als ungewiss erscheint.

Die Daten des Geschäftsplans 2011 – 2013 des OAEE zeigen einen minimalen Anstieg der Einnahmen, während ebenfalls angeführt wird, dass die Gesundheitskosten nicht in den Griff zu bekommen sind und die Verbindlichkeit gegenüber der Kasse nicht eingetrieben werden können. Außerdem gilt für die Zukunft des OAEE das erste Halbjahr 2011 als besonders kritisch, da abgesehen von der ungünstigen Wirtschaftssituation,  in deren Folge hunderttausende Versicherte einfach nicht mehr zur Entrichtung ihrer Versicherungsbeiträge in der Lage sind, die massenweise Verrentung vieler Versicherter der OAEE begonnen hat. Schätzungen zufolge wird das durchschnittliche Renteneintrittsalter der Versicherten des OAEE von derzeit 66 Jahren in drei Jahren auf 64 Jahre gesunken sein.

Versicherungsreform erweist sich für OAEE als Bumerang

Ergänzend sei angemerkt, dass im Gegensatz zu anderen Kassen die Versicherten des OAEE bis Ende 2010 allgemein nur dann unabhängig von jeder Altersgrenze in (Früh-) Rente gehen konnten, wenn sie insgesamt 37 lang bei einer gesetzlichen Pflichtkasse für Selbständige versichert waren. Da im Rahmen dieser diskriminierenden Bestimmung weder Versicherungszeiten bei nicht für Selbständige zuständigen gesetzlichen Kassen noch “Ersatzzeiten” (Ausbildung, Wehrdienst usw.) berücksichtigt wurden, lag bei dem OAEE bisher nicht nur der Anteil der regulären “Frührentner” sehr niedrig, sondern aufgrund der übrigen Regelungen auch das durchschnittliche Eintrittsalter in die reguläre Altersrente sowohl im nationalen als auch EU-weiten Vergleich überdurchschnittlich hoch.

Die letzte Versicherungsreform, deren einschlägige Regelungen ab 2011 zur Anwendung kommen und für Millionen Versicherte der gesetzlichen Pflichtkassen in Griechenland zum Teil erhebliche Nachteile mit sich bringen, trieb allerdings bei allen Kassen und somit auch dem OAEE zahlreiche Versicherte aus Furcht vor weiteren und noch unvorteilhafteren Maßnahmen zu dem Entschluss, so schnell wie möglich in Rente zu gehen.

(Quelle: Vradyni / 30.05.2011, S. 3)

Kfz-Versicherer Evropaiki Pronia AEGA in Griechenland geschlossen

2. April 2011 / Aufrufe: 173 Keine Kommentare

Nachdem in Griechenland erneut eine Versicherungsgesellschaft schließen musste, verlieren etwa 154000 Fahrzeughalter ihren Versicherungsschutz.

Das Gremium für Kredit- und Versicherungsthemen der Griechischen Bank beschloss die endgültige Widerrufung der Lizenz der Versicherungsgesellschaft “Evropaiki Pronia AEGE” (Ευρωπαϊκή Πρόνοια ΑΕΓΑ). Das Unternehmen war in Griechenland seit 1995 auf dem Sektor der Schadenversicherungen und insbesondere im Zweig der Kfz-Haftpflichtversicherung aktiv und verfügte gemäß einschlägigen Informationen über ein Portefeuille von rund 154.000 Kfz-Haftpflichtverträgen, was einem Gesamtmarktanteil von etwa 2% entspricht.

Laut der griechischen Tageszeitung Ta Nea führte die zuständige Dienststelle der Griechischen Bank Kontrollen der Finanzen des Unternehmens aus, dessen gesamtes Vermögen seit Februar 2011 “eingefroren” worden war. Nachdem die Gesellschaft nicht das notwendige Kapital sicherstellen konnte, wurde der Reorganisationsplan des Unternehmens abgelehnt und die endgültige Einziehung der Lizenz beschlossen.

Die Inhaber in Kraft stehender Kfz-Haftpflichtpolicen des geschlossenen Unternehmens bleiben gemäß den gesetzlichen  Bestimmungen in Griechenland automatisch noch für 30 Tage durch die “Hilfskasse” (Επικουρικό Κεφάλαιο) versichert und müssen sich spätestens bis zum Ablauf dieser Frist bei einem anderen Anbieter versichert haben. Sollten sie innerhalb dieser Frist einen Unfall verursachen, erfolgt die Schadenregulierung über die Hilfskasse.

Eventuelle Rückforderungen von Versicherungsbeiträgen für den Zeitraum ab der Widerrufung der Lizenz des Versicherers bis zum Auslaufen der jeweiligen Versicherungspolicen werden den Versicherungsnehmern nach Abschluss der Unternehmensliquidation von dem Liquidator zurückgezahlt. Anhängige Gerichtsverfahren werden von der Hilfskasse weitergeführt.

Ab 2010 keine Kfz-Versicherung mehr ohne TÜV in Griechenland

15. Dezember 2009 / Aufrufe: 735 6 Kommentare

Ungefähr 2 Millionen Fahrzeuge werden in Griechenland in der nächsten Zeit bei den Zentren für technische Fahrzeugkontrolle vorgeführt werden müssen (griechisch: Kentro Technikou Elegchou Ochimaton bzw. KTEO, entspricht dem deutschen TÜV), weil die Besitzer anderenfalls diese  Fahrzeuge fortan nicht mehr versichern werden können.

Wie in einem aktuellen Artikel der griechischen Tageszeitung TA NEA berichtet wird, geht es um eine neue gesetzliche Regelung, welche derzeit von dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehrswesen vorbereitet wird und direkt nach Weihnachten dem griechischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden soll. Mit der in Rede stehenden Verfügung soll den Versicherern verboten werden, weiterhin Kraftfahrzeuge zu versichern, die trotz bestehender Verpflichtung nicht beim TÜV vorgeführt worden sind oder die technische Kontrolle nicht bestanden haben.

Konkret werden die Versicherer bei Abschluss oder Verlängerung einer Kfz-Versicherung fortan von dem Fahrzeughalter zusätzlich zu den bisher üblichen Unterlagen die Vorlage des Prüfberichts des griechischen TÜV bzw. KTEO verlangen müssen. Andererseits werden auch die Prüfstellen (KTEO) verpflichtet sein, im Rahmen der technischen Überprüfung eines Fahrzeuges die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice zu verlangen.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland Fahrzeuge erstmalig nach vier Jahren ab der ersten Zulassung und dann alle zwei Jahre zur offiziellen technischen Untersuchung vorzuführen sind. Anders als in Deutschland erfolgt jedoch nach wie vor keinerlei Datenaustausch zwischen Meldestellen, TÜV und Versicherungsgesellschaften.

Schätzungen zufolge befinden sich in ganz Griechenland etwa 4,6 Millionen Fahrzeuge im Verkehr, die unter die Bestimmungen bezüglich der obligatorischen periodischen technischen Kontrolle durch die offiziellen Prüfungsstellen fallen. Laut den vorliegenden Daten der Prüfstellen des gesamten Landes (sprich 57 staatlicher und 107 privat betriebener KTEO) wurden jedoch nur etwa 55% dieser Fahrzeuge bei den Prüfstellen vorgeführt.

Allein in den Präfekturen Athen und Thessaloniki sollen während der vergangenen drei Jahre etwa 1,2 Millionen Fahrzeuge und im übrigen Land rund weitere 800.000 Fahrzeuge nicht der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle unterzogen worden sein, womit dem Fiskus Einnahmen in der Größenordnung von rund 50 Millionen Euro entgangen sind.