9. Juni 2011 / Aufrufe: 88
Die Behörde für den Schutz personenbezogener Daten in Griechenland befand die öffentliche Anprangerung von Steuersündern für rechtswidrig.
Die griechische Datenschutzbehörde befand die Veröffentlichung der Namen von Ärzten, die sich Steuervergehen zu Schulde kommen lassen haben sollen, auf der Webseite des griechischen Finanzministeriums für rechtswidrig und verpflichtete deshalb das Ministerium, die Listen mit den Namen von Ärzten und zweier medizinischer Diagnosezentren innerhalb von 15 Tagen von der einschlägigen Webseite zu entfernen.
Die Datenschutzbehörde unterstreicht, dass die Publizierung der Listen mit den Namen Athener Ärzte und zweier Diagnosezentren, denen Steuervergehen vorgeworfen werden, von keiner gesetzlichen Regelung ausdrücklich vorgesehen ist. Weiter wird angemerkt, dass dagegen diese Art der Datenverarbeitung mit den Bestimmungen des Artikels 85 der Einkommensteuerordnung (KFE) und des Artikels 31 der Verordnung über Bücher und Belege (KBS) kollidiert, welche Verordnungen den Grundsatz des Steuergeheimnisses etablieren, das nur in den von dem Gesetzgeber einschränkend bestimmten Fällen gebeugt wird.
Die Datenschutzbehörde befasste sich mit der Sache auf Anzeige der Ärztekammer Athen und betroffener Arzte in Athen und Piräus.
(Quelle: in.gr / 07.06.2011)
7. Februar 2010 / Aufrufe: 898
Die griechische Regierung beabsichtigt, in unmittelbarer Zukunft große und namhafte Steuerhinterzieher zu verhaften und exemplarisch zu bestrafen. Damit soll der griechischen Gesellschaft ein nachhaltiges Signal gegebenen werden, dass das Versteckspiel mit den Finanzämtern zu Ende ist.
Stellen die Behörden Steuerhinterziehungsdelikte durch Geschäfte (keine Ausgabe von Quittungen, nicht fristgerechte und nicht vollständige Abführung der Mehrwertsteuer usw.) fest, wird gleichzeitig für einen bestimmten Zeitraum die Betriebserlaubnis des Geschäftes ausgesetzt und im Wiederholungsfall sogar endgültig eingezogen werden.
Laut in der Wochenendausgabe der griechischen Zeitung To Vima publizierten Informationen hat die Behörde für Sonderkontrollen (YPEE) während des letzten Monats ungefähr zehn Fälle erheblicher Steuerhinterziehung durch bekannte Großunternehmer ausgemacht, welche mithilfe falscher Steuererklärungen und fiktiver Geschäfte systematisch die Finanzbehörden betrogen.
Ebenfalls sind dutzende Unternehmen ausfindig gemacht worden, welche – obwohl sie keine Liquiditätsprobleme haben – seit ungefähr einem Jahr nicht mehr die Mehrwertsteuer abführen und offensichtlich darauf bauen, dass es wie auch in der Vergangenheit irgendwann wieder eine Schuldenregelung ohne Zuschläge und Strafgelder geben wird.
Trotz der Vorbehalte der Behörde für den Schutz persönlicher Daten wird sehr bald mit der Bekanntgabe und Veröffentlichung der vollständigen Identität der Steuersünder gerechnet, um allen Steuerpflichtigen die Botschaft zu übermitteln, dass die Kontrollen an Intensivität zunehmen werden und fortan niemand mehr den Zangen der Verfolgungsbehörden entkommen kann.
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