6. Februar 2012 / Aufrufe: 616
Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.
Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.
Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat.
Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern
Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:
- Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.
Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.
- Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.
- Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.
- Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.
- Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.
- Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.
- Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.
- Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.
- Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.
- Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.
- Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.
- Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.
(Quelle: To Vima)
10. Februar 2010 / Aufrufe: 2.760
Mit dem neuen Steuergesetz in Griechenland werden für die Erhebung der Einkommenssteuer anstatt derzeit 3 fortan 7 progressiv gestaffelte Steuersätze zur Anwendung kommen. Parallel wird die in den meisten Fällen bisher erheblich günstiger ausfallende pauschale Besteuerung diverser Einkommensquellen ersatzlos gestrichen.
Obwohl das neue Steuergesetz noch nicht ratifiziert ist, scheint inzwischen festzustehen, dass in Griechenland rückwirkend ab Anfang 2010 die Einkommenssteuer gemäß einer um fünf Steuersätze erweiterten progressiven Skala erfolgen wird. Im Gegensatz zu dem bisherigen Steuergesetz werden außerdem die Sätze der Einkommenssteuer fortan abgesehen von wenigen Ausnahmen unabhängig von der Quelle des Einkommens zur Anwendung kommen.
| Bisherige Steuersätze (Lohnempfänger) |
Neue Steuersätze (global) |
| Einkommen (€) |
Steuersatz |
Einkommen (€) |
Steuersatz |
| 0-12.000 |
0% |
0-12.000 |
0% |
| 12.001-30.000 |
25% |
12.001-16.000 |
18% |
| 30.001-75.000 |
35% |
16.001-22.000 |
24% |
| Über 75.000 |
40% |
22.001-26.000 |
26% |
|
|
26.001-32.000 |
32% |
|
|
32.001-40.000 |
36% |
|
|
40.001-60.000 |
38% |
|
|
60.001-100.000 |
40% |
|
|
Über 100.000 |
45% |
Was den pauschalen jährlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 12.000 Euro betrifft, wird dieser nun zwar allen Steuerpflichtigen (also insbesondere auch Freiberuflern und Selbständigen) gewährt, kann jedoch andererseits nur noch ausgeschöpft werden, wenn ein nach Einkommen gestaffelter Betrag mit Zahlungsbelegen (sprich offiziellen Quittungen und Rechnungen) über Ausgaben zur allgemeinen Lebenshaltung belegt wird.
Weiterführende Informationen bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland.
11. Januar 2010 / Aufrufe: 366
Laut aktuellen Erklärungen beabsichtigt die griechische Regierung bis auf weiteres nicht zu einer Erhöhung oder Änderungen der Mehrwertsteuer in Griechenland zu schreiten.
Obwohl die griechische Regierung verzweifelt nach Möglichkeiten sucht, dem Fiskus zusätzliche Einnahmen zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen zu verschaffen, scheint eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland bis auf weiteres nicht beabsichtigt zu sein. Zu dieser Entscheidung wird wesentlich beigetragen haben, dass Erhöhungen der Mehrwertsteuer dem Fiskus in der Vergangenheit bei weitem nicht die erwarteten Mehreinnahmen gebracht, andererseits jedoch sowohl einen weiteren Anstieg der allgemeinen Steuerhinterziehung als insbesondere auch jedes Mal einen enormen Preisschub zur Folge hatten.
Offensichtlich ernsthafter war dagegen die Möglichkeit in Erwägung gezogen worden, anstatt der beiden heutigen in Griechenland zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersätze von 9% und 19% einen einheitlichen Steuersatz von 15% einzuführen. Dies hätte allerdings unweigerlich zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherpreise für Lebensmittel geführt und besonders hart die wirtschaftlich schwächeren Schichten der Bevölkerung getroffen.
Nicht zuletzt angesichts des Widerstandes aus den eigenen Reihen wurde schließlich seitens der Regierung bekannt gegeben, dass derzeit keine Änderungen bei der Mehrwertsteuer geplant seien. Eine bereits seit geraumer Zeit in Rede stehende Erhöhung der Mineralölsteuer sei ebenfalls nicht beabsichtigt, weil sich die daraus resultierende Erhöhung der Treibstoffpreise unmittelbar auf die angeschlagene Wirtschaft auswirken würde.
Wirklich vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht. Sollte während der kommenden zwei, drei Monate das globale Steueraufkommen hinter den äußerst optimistisch angesetzten Erwartungen zurückbleiben, wird die Regierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl die Mehrwertsteuer als gegebenenfalls auch die Mineralölsteuer erhöhen, um das beschlossene Sanierungsprogramm nicht bereits in der Anlaufphase in Frage zu stellen.
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