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Sonderabgabe auf Jahreseinkommen ab 100000 Euro in Griechenland

3. Juni 2010 / Aufrufe: 91 Keine Kommentare

In Griechenland wird auf 2009 erzielte Jahreseinkommen in einer Gesamthöhe ab 100.000 Euro rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% des Gesamteinkommens erhoben.

Unter die Sonderabgabe von 1% fallen alle natürlichen Personen, die in ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarieren. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, auf welches die Sonderabgabe erhoben wird,  werden auch Zinsen aus Bankguthaben, Gewinne aus Aktienverkäufen und Investment-Fonts sowie ebenfalls pauschal oder nach speziellen Bestimmungen besteuerte Einkommen berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Daten deklarieren in Griechenland etwa 17.500 Personen ein persönliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder höher. Die Sonderabgabe in Höhe von 1% wird allerdings auch mehr als 50.000 Personen belasten, die zwar niedrigere steuerpflichtige Einkommen deklarieren, andererseits jedoch steuerfreie Einkünfte haben und nun aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte (gleich ob steuerpflichtig oder nicht) trotzdem unter die Sonderabgabe fallen.

Von der Sonderabgabe nicht betroffen sind juristische Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften), da die Sonderabgabe auf jene Einkünfte erhoben wird, welche die natürlichen Personen aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften erzielen. Weiter sind von der Sonderabgabe nur Entlassungsentschädigungen, einmalige Zahlungen von Vorsorge- und Versicherungskassen und die einmaligen Zahlungen an Beamte bei ihrer Pensionierung usw. ausgenommen.

Nicht von der Sonderabgabe ausgenommen sind dagegen beispielsweise Gewinne aus Verkäufen aus Aktien, gleich ob diese an der inländischen oder einer ausländischen Börse notiert sind oder nicht, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Investment-Fonds und aus Rückkaufvereinbarungen (Repos), Altersrenten ausländischer Herkunft, die nur im Ausland besteuert werden, sowie auch Lohneinkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Ebenfalls unter die Sonderabgabe fallen unter anderem alle Zinsen aus Bankguthaben und Spareinlagen, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Bonds, Zinsen aus Anleihen, die von Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Griechenland ausgegeben werden, die Vergütungen und Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, der Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eigenständig bzw. pauschal besteuerte Lohneinkünfte und sogar auch spezielle Gefahrenzulagen.

Die Sonderabgabe wird auf das gesamte – gleich ob reale, fiktive, steuerpflichtige oder nicht – im Fiskaljahres 2010 deklarierte bzw. im Jahr 2009 erzielte persönliche Nettoeinkommen (also nicht Familieneinkommen) einer natürlichen Person erhoben, wenn dieses 100.000 Euro oder mehr beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen nur aus einer oder mehreren Quellen stammt, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle Einkommen aus jeder beliebigen Quelle berücksichtigt (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Handelsbetriebe, bewegliche Werte,  Selbständigkeit, freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen usw.). Beläuft sich die Summe aller Einkünfte auf 100.000 Euro oder mehr, wird die Sonderabgabe in Höhe von 1% auf das gesamte (!) Einkommen fällig.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung in Griechenland bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland – Steuersätze, Sonderabgaben, Fristen.

Steuererklärung in Griechenland per Internet

1. April 2010 / Aufrufe: 156 Keine Kommentare

Mit gut einem Monat Verspätung ist in Griechenland seit dem 01. April 2010 endlich die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung natürlicher Personen auch per Internet möglich.

Die ursprünglich ab dem 01. März 2010 gestaffelt auslaufenden Fristen für die Abgabe der jährlichen Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 bzw. Fiskaljahr 2010 haben sich aufgrund organisatorischer und technischer Probleme um insgesamt rund einen Monat verschoben. Seit dem 01. April 2010 ist über das Internetportal der Zentrale für Datenverarbeitung des griechischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen nun endlich auch wieder die Einreichung der Steuererklärungen per Internet möglich.

Alle User, die sich bereits in der Vergangenheit verifizieren lassen haben, können die technisch aufgewertete Sektion mit den bisherigen Zugangsdaten nutzen. Interessenten, die noch nicht über einen persönlichen Account verfügen, können das Verfahren der Registrierung per E-Mail abwickeln und werden im Regelfall innerhalb von drei bis fünf Tagen freigeschaltet.

Die aktuellen Fristen für die Einreichung der Einkommenssteuererklärung in Griechenland steuerpflichtiger natürlicher Personen sind unter Steuererklärung in Griechenland aufgelistet. Der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass ab 2011 in Griechenland die Abgabe der jährlichen Steuererklärung nur noch per Internet möglich sein soll.

Erneut 48-stündiger Streik bei Finanzämtern in Griechenland

1. März 2010 / Aufrufe: 193 Keine Kommentare

Die Beamten der Finanzämter in Griechenland haben aus Protest gegen die geplante Kürzung ihrer Gehälter und Zulagen einen weiteren 48-stündigen Streik für den 8. und 9. März 2010 angekündigt.

Obwohl die endgültigen Maßnahmen zur Minderung des Haushaltsdefizits Griechenlands noch nicht verkündet worden sind, zeichnen sich erheblich umfangreichere Kürzungen der Gehälter und Zulagen auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor ab bisher erwartet. Die Gewerkschaften haben jedoch jede weitere Kürzung der Bezüge zum “casus belli” erklärt und zeigen sich fest entschlossen, die geplanten Sparmaßnahmen um jeden Preis verhindern zu wollen.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland inzwischen die Periode der Einreichung der jährlichen Einkommenssteuererklärungen begonnen hat jeder weitere Streik der Finanzbeamten zu beachtlichen Problemen führen wird. Das Finanzministerium sah sich aus organisatorischen Gründen bereits gezwungen, die ursprünglich ab dem 01. März 2010 nach Steuernummern gestaffelt endenden Eingabefristen um knapp 2 Wochen zu verlängern. Jede weitere Verzögerung bei der Bearbeitung der Steuererklärungen wird die heikle Finanzlage des Fiskus noch weiter verschärfen.

Weitere Informationen bietet der Artikel Einkommenssteuererklärung in Griechenland