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Artikel Tagged ‘steuererhöhung’

IWF will neue Steuererhöhungen in Griechenland

6. Februar 2012 / Aufrufe: 105 Keine Kommentare

Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.

Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.

Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat.

Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern

Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:

  • Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.
    Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.
  • Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.
  • Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.
  • Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.
  • Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.
  • Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.
  • Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.
  • Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.
  • Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.
  • Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.
  • Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.
  • Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.

(Quelle: To Vima)

Kommission verpflichtet Griechenland zu neuen Maßnahmen

12. Dezember 2011 / Aufrufe: 522 3 Kommentare

Athen musste für die Freigabe der sechsten Kreditcharge neue Maßnahmen zusagen, welche die Rezession in Griechenland unweigerlich noch weiter vertiefen werden.

Die Europäische Kommission veröffentlichte die über die Freigabe der 6. Rate der Hilfskredite an Griechenland getroffene Vereinbarung zwischen der griechischen Regierung und der Troika, die am Montag (12.12.2011) nach Athen zurückkehren wird.

Aus dieser Vereinbarung und der 5. Aktualisierung des Moratoriums, welche die Basis der Beratungen über das neue Moratorium sein wird, geht hervor, dass damit gerechnet wird, dass neue Interventionen auf dem öffentlichen Sektor, auf dem privaten Sektor, aber auch an der Steuerfront auf den  Verhandlungstisch gebracht werden.

Gemäß dem offiziellen Text der endgültigen Vereinbarung mit der Troika hat sich Athen unter anderem zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • Ständige Immobilienabgabe mittels der Stromrechnungen, mit steigenden Einnahmen in den nächsten Jahren.
  • Umsetzung der vollumfänglichen Pflicht zur Offenlegung jeglichen Vermögens (“πόθεν έσχες”), die in dem Entwurf des neuen Steuergesetzes vorgesehen ist.
  • Streichung aller steuerlichen Ausnahmen und Sonderregelungen bei der Besteuerung von Unternehmen und der Mehrwertsteuer.
  • Konsolidation aller Vermögenssteuern.
  • Überprüfung des Systems der MwSt.-Erstattung an die Landwirte.
  • Schließung von 200 Finanzämtern im Jahr 2012.

Troika beharrt auf “Liberalisierung” des Arbeitsmarkts in Griechenland

Was den Bereich der Arbeitsverhältnisse betrifft, wird gemäß den von der griechischen Regierung eingegangenen Verpflichtungen damit gerechnet, dass alle kritischen Themen aufs Tapet gebracht werden.

Speziell und unter anderem hat Athen sich verpflichtet, zu einem Dialog mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu schreiten und alle Parameter des Arbeitsmarktes zu diskutieren, die sich auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken, und – zum ersten Mal – zu einer dreiseitigen nationalen Vereinbarung gelangen, die sich auf Löhne, Versicherungsbeiträge und Flexibilität im Arbeitsmarkt beziehen wird.

Ebenfalls wird die griechische Regierung ein Gesetz einzubringen haben, das Verhandlungen auf Basis von “Sondervereinbarungen”, sprich eines neuen Modells kollektiver Verträge gestattet, das sich auf alle Unternehmen unabhängig von deren Größe bezieht. All dies muss sogar bis Ende Juni 2012 endgültig gemacht werden, wobei der Beginn der Verhandlungen in den Januar 2012 gelegt wird.

(Quelle: MEGA)

Weitere Kürzungen und neue Steuererhöhungen für 2012

Falls es für das Jahr 2012 zusätzliche Maßnahmen geben werden muss (was inzwischen kaum noch außer Zweifel steht), wird erwartet, dass das Gewicht auf den Bereich der öffentlichen Ausgaben fällt, da die bisherigen Fakten eine dramatische Verzögerung bei den Einnahmen, aber auch Verzögerungen bei Schlüsselmaßnahmen zur Bereinigung des öffentlichen Sektors wie beispielsweise der Zwangsfreistellung zeigen.

Wegen der steuerlichen Erschöpfung der Arbeitnehmer und Rentner wird mit Druck entweder zur Ausweitung der Zwangsfreistellung oder auch zu Entlassungen auf dem engeren und allgemeinen öffentlichen Sektor gerechnet, während auch die Kürzungen bei den speziellen Besoldungsordnungen, also Richtern, Uniformträgern, Diplomaten, Akademikern, Ärzten des staatlichen Gesundheitswesens (ESY) usw. erheblich sein werden.

Zusätzlich zu allem anderen wird von der Regierung verlangt werden, die Verpflichtung zu einer dreiseitigen Vereinbarung mit den Sozialpartnern über die Arbeitsverhältnisse und die Mindestlöhne einzuhalten, während neue Kürzungen bei den Zusatzrenten, der Abbau sozialer und Fürsorgeprogramme auf Basis des Erwarteten Berichts des OECD, aber auch die Beschränkung der ärztlichen und medizinischen Versorgung eingeleitet wird.

Auf der Ebene der Steuereinnahmen charakterisiert die Kommission in dem Bewertungsbericht die Erfassung der großen Steuerhinterziehung als Ausgangpunkt und betont, dass derzeit keinerlei Senkung der Steuersätze angebracht sind.

Erwogene Maßnahmen zur unmittelbaren Steigerung der Einnahmen sind:

  • Erhöhung der Immobilienwerte, was unter anderem auch die Berechnung der neuen Immobilienabgabe für 2012 mit höheren Werten zur Folge haben wird.
  • Besteuerung der Personenunternehmen wie die kleinen und mittleren Unternehmen bzw. Personengesellschaften, also mit einem Steuersatz von 20% und ohne jeglichen persönlichen Steuerfreibetrag.
  • Erneute Erhöhung der Zigarettensteuer.
  • Erneute Erhöhung der Sonderverbrauchsteuer auf Heizöl, bevor die steuerliche Gleichstellung von Heizöl und Dieselkraftstoff im Oktober 2012 erfolgt.
  • Erneute Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern.

(Quelle: MEGA)

Neues Steuergesetz in Griechenland belastet niedrige Einkommen

16. Oktober 2011 / Aufrufe: 662 6 Kommentare

Das neue Steuergesetz in Griechenland sieht erneut überproportionale Belastungen der niedrigen Einkommen und rigorose Streichungen von Steuerbefreiungen vor.

Der Entwurf des neuen griechischen Steuergesetzes sieht unter anderem eine innerhalb nur weniger Monate zum wiederholten Mal geänderte Einkommensteuerskala mit enormen Belastungen speziell der niedrigen und mittleren Einkommen sowie auch signifikante Änderungen und Streichungen bei den allgemeinen Steuerbefreiungen vor.

Gemäß Artikel 38 des bereits am 06. Oktober 2011 von Finanzminister Evangelos Venizelos dem Parlament vorgelegten (anfänglichen) Gesetzentwurfs über “Rentenbestimmungen, einheitliche Besoldungsordnung – Beförderungsordnung, Zwangsbeurlaubung und andere Bestimmungen zur Umsetzung des Mittelfristigen Rahmens der Volkswirtschaftlichen Strategie 2011 – 2015” wird eine neue progressive Steuerskala mit weniger Stufen und die Senkung des globalen Einkommensteuerfreibetrags auf nur noch 5.000 Euro eingeführt.

Die neue Steuerskala mit rückwirkender Geltung ab Januar 2011 für die Besteuerung der diesjährigen Einkommen, die mit der Einkommensteuererklärung des Fiskaljahrs 2012 zu deklarieren sind, stellt sich folgendermaßen dar:

Einkommens-Stufe / -Segment (Euro) Steuersatz % Steuer gemäß Segment / Stufe(Euro) Gesamteinkommen (Euro) Gesamtsteuer (Euro)
5.000 0 0 7.000 0
7.000 10 700 12.000 700
4.000 18 720 16.000 1.420
10.000 25 2.500 26.000 3.920
14.000 35 4.900 40.000 8.820
20.000 38 7.600 60.000 16.420
40.000 40 16.000 100.000 32.420
über 100.000 45

Diese neue Steuerskala weist zwei Steuerskalen weniger auf als erst im Juli 2011 mit dem Gesetz N. 3986/2011 über “Dringliche Maßnahmen zur Umsetzung des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmens 2011 – 2015“ beschlossen und führt wegen des erneut reduzierten Steuerfreibetrags, der von anfänglich 12.000 Euro erst auf 8.000 Euro und nun auf 5.000 Euro gesenkt wird, zu enormen zusätzlichen Belastungen der niedrigen und mittleren Einkommen. Beispielsweise wird ein Steuerpflichtiger mit einem Jahreseinkommen von 14.000 Euro, auf das bisher im Regelfall eine Einkommensteuer von 360 Euro € erhoben wurde, nunmehr mit sage und schreibe 1.060 € zur Kasse gebeten!

Wie es in dem Gesetzentwurf lautet, wird “aus sozialen Gründen Vorsorge getroffen, damit  jüngere Steuerpflichtige im Alter von bis zu einschließlich 30 Jahren, Rentner im Alter ab 65 Jahren sowie auch Behinderte einen Steuerfreibetrag von 9.000 Euro haben werden“. Zusätzlich wird speziell für Rentner und Behinderte, falls ihr Gesamteinkommen mehr als 9.000 Euro beträgt, der sich auf Basis der Einkommens- bzw. Steuerstufe ergebende Betrag “gedeckelt”, damit in jedem Fall das Netto-Gesamteinkommen, das sich nach Abzug der Steuer ergibt, nicht unter dem Betrag von neuntausend (9.000) Euro liegt. Ebenfalls aus sozialen Gründen erhöht sich der Steuerfreibetrag der ersten Stufe der Skala um 2.000 Euro für jedes der beiden ersten Kinder des Steuerpflichtigen, die ihn belasten, und um 3.000 Euro für jedes weitere Kind.

Wenn das Gesamteinkommen eines Steuerpflichtigen auch Einkommen aus Immobilien umfasst wird auf den entsprechenden Bruttobetrag – unter Ausnahme des allgemein steuerfreien Einkommen aus Eigennutzung – neben der regulären Einkommensteuer eine Zusatzsteuer in Höhe von 1,5% erhoben. Speziell sofern es sich um Wohnungen mit einer Fläche von mehr als 300 Quadratmetern oder um eine berufliche oder gewerbliche (Ver-) Mietung handelt, erhöht sich dieser Satz auf 3%. Die sich daraus ergebende Steuer ist nicht auf die Höhe der Hauptsteuer beschränkt.

Drastische Streichungen bei Steuerbefreiungen

Gemäß den Bestimmungen des Gesetzentwurfs mindern steuerbegünstigte Aufwendungen fortan nicht mehr wie bisher in dem jeweils vorgesehenen Umfang das steuerpflichtige Gesamteinkommen des Steuerpflichtigen. Stattdessen wird auf Aufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden dürfen, nur noch ein konkreter Nachlass auf den jeweiligen Steuersatz gewährt. Dementsprechend wird beispielsweise für folgende Aufwendungen der sich analog zu der jeweiligen Einkommensstufe ergebende Steuersatz um 10% gemindert:

  • Ausgaben für ärztliche und krankenhäusliche Behandlungen.
  • Mietzahlungen, die jährlich für die Hauptwohnung des Steuerpflichtigen und seiner Familie entrichtet werden.
  • Aufwendung für Nachhilfe- und Privatunterricht.
  • Zinsen aus Krediten, die zum Kauf einer Hauptwohnung aufgenommen werden.
  • Zinsen aus Krediten, die für Abstützung, Reparatur, Erhaltung oder Verschönerung denkmalgeschützter Bauten aufgenommen werden.
  • Beiträge für persönliche Lebens-, Kranken-, Sterbe und Unfallversicherungen.
  • Unterhaltszahlungen, die von dem einen an den anderen Ehepartner entrichtet werden.
  • Beträge, die schenkungsbedingt an den Staat, Träger lokaler Selbstverwaltungen (OTA) usw. gezahlt werden.
  • Der Wert geschenkter medizinischer Geräte und Krankenwagen.
  • Schenkungsbeträge an gemeinnützige Einrichtungen, Verbände nicht gewinnorientierten Charakters, die Bildungsleistungen gewähren und Stipendien usw. erteilen, sowie auch die Beträge, mit denen nicht gewinnorientierte inländische juristische Personen des privaten Rechts gesponsert werden, sofern diese kulturelle Zwecke verfolgen.
  • Beträge, die für die energietechnische Aufwertung einer Immobilie aufgebracht werden.
  • Beiträge, die an Versicherungsträger entrichtet werden.

Wie ersichtlich wird, ergeben sich damit signifikante Kürzungen der Steuerbefreiungen und entsprechend höhere Belastungen für die Steuerpflichtigen, da beispielsweise sogar auch Pflichtbeiträge an gesetzliche Versicherungsträger fortan grundsätzlich erst einmal als “Einkommen” eingestuft und bestenfalls zu einem gewissen Satz von der Einkommensteuer befreit werden.

(Quelle: in.gr)

Zwangsbeurlaubungen und Rentenkürzungen in Griechenland

23. September 2011 / Aufrufe: 619 11 Kommentare

Die Regierung in Griechenland gab noch vor Abschluss der Gespräche mit der Troika 30.000 Zwangsbeurlaubungen, Rentenkürzungen und Steuererhöhungen bekannt.

Noch vor Beendung der Verhandlungen mit der Troika gab die griechische Regierung ein Paket am Mittwoch (21.09.2011) beschlossener neuer Maßnahmen bekannt, die unter anderem die unmittelbare Anordnung der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) für 30.000 Bediensteten des engeren und allgemeinen öffentlichen Sektors, erneute Rentenkürzungen und nicht zuletzt auch die Senkung des jährlichen Einkommensteuerfreibetrags auf 5.000 Euro und umfassen.

(Speziell zu letzterem ist anzumerken, dass infolge der erneuten Senkung des persönlichen Steuerfreibetrags fortan selbst Empfänger von Arbeitslosengeld mit einem monatlichen Familieneinkommen von sage und schreibe 460 Euro einkommensteuerpflichtig werden – von den Fällen, in denen zusätzlich auch noch das eine oder andere der berüchtigten und alles andere als objektiven “Einkommensindizien” zum Tragen kommt, ganz zu schweigen!)

Laut der noch am selben Tag (21.09.2011) durch Regierungssprecher Elias Mosialos erfolgten Bekanntmachung wurden unter anderem folgende Basismaßnahmen beschlossen:

  • Der pauschale jährliche Einkommensteuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro gesenkt.
  • Bei Renten von über 1.200 Euro wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 20% gekürzt.
  • Für Rentner im Alter von unter 55 Jahren mit Renten von über 1.000 Euro wird bis zur Erreichung des 55. Lebensjahrs der über 1.000 Euro hinausgehende Betrag um 40% gekürzt.
  • Bis Ende 2011 werden 30.000 Bedienstete des engen und allgemeinen öffentlichen Sektors zwangsbeurlaubt.
  • Die neue Besoldungsordnung bzw. Bewertungsskala im öffentlichen Dienst wird für die Gesamtheit der öffentlichen Bediensteten gleich sein.
  • Reformen und Privatisierungen werden beschleunigt.

Zumindest laut den Äußerungen des Regierungssprechers gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters umfassen die Beschlüsse der Regierung auch die Ausweitung der Sonderabgabe auf das Immobilienvermögen mittels der DEIwenigstens bis 2014“.

Rentenkürzungen ab 01. November 2011

Wie Arbeitsminister Georgios Koutroumanis in der Hauptnachrichtensendung des Kanals Mega am 21.09.2011 klar stellte, wird die neue Kürzung der Renten von über 1.200 Euro um 20% unmittelbar, nämlich konkret ab dem 01. November 2011 umgesetzt werden. Folglich wird beispielsweise ein Rentner, der eine Rente von 1.500 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 60 Euro (also 20% von 300 Euro) geminderten Betrag erhalten.

Was die Rentner im Alter von unter 55 Jahren betrifft, wird für diese die Kürzung ebenfalls ab dem 01/11/2011 in Kraft treten und 40% erreichen. Beispielsweise wird ein Rentner unter 55 Jahren, der eine Rente von 1.400 Euro erhält, ab dem 01/11/2011 einen um 160 Euro (also 40% von 400 Euro) geminderten Betrag erhalten.

(Es sei angemerkt, dass die erneuten Rentenkürzungen zusätzlich zu der bereits in Kraft getretenen Sonder- bzw. Solidaritätsabgabe “LAFKA” zur Anwendung kommen.)

“Griechenland bleibt im Euro, die Ziele sind bis 2014 garantiert”

In seiner Bekanntmachung führte der Regierungssprecher an, dass die Maßnahmen “das Signal an die Märkte und unsere Partner senden, dass Griechenland seine Verpflichtungen einhalten wird“.

Unter der Betonung, dass Griechenland in der Eurozone bleiben wird, äußerte Elias Mosialos, dass die Maßnahmen die Einhaltung der Ziele bis 2014 garantieren, und merkte an, dass die Verhandlungen mit der Troika zum Abschluss gebracht werden, wenn der Leiter deren Vertretungen in der nächsten Woche in Athen eintreffen wird.

Die Bekanntmachung des Regierungssprechers Elias Mosialos

Der Regierungsausschuss spezifizierte heute die Maßnahmen, die zur Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele der Jahre 2011 und 2012 führen und die Vollendung der Umsetzung des Programms zur Stützung der griechischen Wirtschaft bis 2014 gestatten. Die Gespräche mit der Troika werden – wie gestern (20.09.2011) bekannt gegeben wurde – nach der Ankunft ihres Kommissars in Athen Anfang nächster Woche abgeschlossen werden.

Es ist eine absolut gegebene und fundamentale Entscheidung des Landes, wieder zu einem volkswirtschaftlich unabhängigen und gleichwertigen Mitgliedsland der Eurozone zu werden, indem es schnellstmöglich zu einem primären Überschuss gelangt.

Diese Entscheidungen senden auch unseren Partnern und den Märkten das Signal, dass Griechenland seine Verpflichtungen sowohl erfüllen Kann als auch will und immer im harten Kern des Euro und der Europäischen Union bleiben wird. “Weil die griechischen Bürger ein klares Bild über eine Reihe von Themen haben müssen, die Gegenstand unkontrollierter Gerüchte werden, gibt die Regierung bereits heute (21.09.2011) den klaren Rahmen der kritischen Beschlüsse bekannt:

A) Der Steuerfreibetrag wird auf 5.000 Euro, also das durchschnittliche Niveau der Länder der Eurozone festgesetzt.

B) Die neue Besoldungsordnung – Bewertungsskala wird tatsächlich, einheitlich, leistungsbezogen, transparent und gerecht sein und wird gleichzeitig zur Erhöhung der Produktivität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung und ihrer Amtsträger motivieren.

C) Es tritt keinerlei Kürzung bei den Renten in Höhe von bis zu 1.200 Euro ein. Um dies zu erreichen, wird der über 1.200 Euro hinausgehende Betrag um 1.200 Euro gekürzt, damit die Verhältnismäßigkeit und die interne Gerechtigkeit des Systems gewährleistet wird.
Speziell für die Rentner unter 55 Jahren und bis zum Erreichen des Alters von 55 Jahren wird der über 1.000 Euro hinausgehende Teil der Rente um 40% gekürzt werden.

D) Das System der “Arbeitsreserve” (= Zwangsbeurlaubung) wird mit dem Ziel umgesetzt werden, ihm bis Ende 2011 unter Anwendung leistungsbezogener und transparenter Kriterien unter der Kontrolle des ASEP 30.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes zu unterstellen, damit das tatsächlich überzählige Personal gefunden wird. Die betrifft also insgesamt ungefähr 3% der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und weiteren öffentlichen Sektors.

E) Der Regierungsausschuss fasste ebenfalls eine Reihe von Beschlüssen zur Forcierung struktureller Änderungen und hauptsächlich der Privatisierungen, der Öffnung der Berufsbereiche und des Arbeitsmarktes und der Umstrukturierung der Träger des weiteren öffentlichen Sektors.

F) Das nationale Steuersystem, das bis Ende Oktober verabschiedet werden wird, wird einer Reihe von Ungerechtigkeiten, die seit Jahrzehnten vorherrschen und den gesellschaftlichen und entwicklungsrelevanten Zusammenhalt des Landes untergraben, einen endgültigen Schluss setzen.

(Quelle: in.gr)

In Griechenland stehen neue Steuermaßnahmen an

22. September 2011 / Aufrufe: 560 1 Kommentar

Nachdem die griechische Regierung die mit dem aktualisierten Moratorium übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, stehen in Griechenland nun erneut Steuermaßnahmen an.

Zur Kompensation der verschleppten Maßnahmen bzw. der daraus resultierenden Abweichungen von den volkswirtschaftlichen Vorgaben muss die griechische Regierung erneut zu drastischen Steuermaßnahmen wie unter anderem einer dramatischen Senkung des Steuerfreibetrags, weiteren Streichung von Steuerbefreiungen und einem neuen “Angriff” auf die Immobilien schreiten.

Bei den laufenden Verhandlungen sollen am 19.09.2011 die Funktionäre der Troika sogar auch die Senkung des jährlichen Einkommensteuerfreibetrags auf 4.000 Euro auf den Tisch gebracht haben, da sie erachten, dass die von der Regierung bereits getroffenen Maßnahmen und selbst auch die neue Immobilien-Sonderabgabe nicht die erwarteten Einnahmen einbringen werden, um die “schwarzen Löcher” schließen zu können.
(Anmerkung: Inzwischen wurde die Senkung des Steuerfreibetrags auf 5.000 Euro bekannt gegeben. Weiter sei daran erinnert, dass erst im Juli 2011 der Freibetrag rückwirkend ab Anfang 2011 von bis dahin 12.000 Euro auf 8.000 Euro reduziert wurde, was abgesehen von allen übrigen Aspekten unmittelbar zu erheblichen Lohnsteuernachzahlungen führte.)

Sicher ist jedenfalls, dass die volkswirtschaftliche Sackgasse, in welche das Land wegen der Verzögerungen und Schwankungen der Regierung während des vergangenen Zeitraums hinsichtlich der Realisierung der gegenüber unseren Gläubigern übernommenen Verpflichtungen geraten ist, aber auch die erhöhten Bedürfnisse des Jahres 2011 das bisher nicht umgesetzte “Paket” der Maßnahmen, die in dem Mittelfristigen Programm enthalten sind, noch näher bringt.

Finanzministerium schröpft erneut private Haushalte

Außer den einschneidenden Änderungen auf dem engen und weiteren öffentlichen Sektor und der Schließung von Trägern und Organismen mit unmittelbaren Entlassungen der Bediensteten beschleunigt der Wirtschaftsstab somit auch die Ergreifung der in den Schubladen verbliebenen einnahmeorientierten Maßnahmen, deren Realisierung den Etat der privaten Haushalte noch mehr belasten und jedes nach dem steuerlichen “Aderlass” noch verbliebene verfügbare Einkommen praktisch eliminieren wird.

Speziell die Senkung des Steuerfreibetrags auf 5.000 Euro bedeutet, dass zum wiederholten Mal und trotz aller gegenteiligen Versicherungen des Wirtschaftstabs den größten Schlag wieder die wirtschaftlich schwächeren Gruppen der Bevölkerung und die niedrigen und mittleren Einkommen erleiden.

Die politische Führung des Finanzministeriums hat jedenfalls bereits die Realisierung des “Pakets” eingeleitet, das unter anderem die Erhöhung der Einheitswerte der Immobilien, aber auch die Angleichung der Sonderverbrauchssteuer auf das Heizöl ** an die des Dieseltreibstoffs umfasst, was erneut die privaten Haushalte belastet, da sich die Erhöhung des Heizölpreises ** in der ersten Phase in der Größenordnung von 40 Cent pro Liter bewegen wird.

Weitere Erhöhung der Besteuerung von Immobilien in Griechenland

Was wiederum die Einheitswerte der Immobilien betrifft, plant die Führung des Finanzministeriums – wie sie gegenüber der “Naftemporiki bereits enthüllt hat – die unmittelbare Angleichung der Einheitswerte an die Marktpreise, damit es keine Differenzierungen gibt und ein einheitliches “Preisregister” geschaffen wird, das ermöglichen wird, jederzeit die Änderungen auf dem Markt verfolgen und die Steuern angleichen zu können, die auf die Immobilien erhobenen werden. Die in dem Stabilitätsprogramm enthaltenen volkswirtschaftlichen Maßnahmen sehen außerdem vor, dass die Erhöhungen der Immobilien-Einheitswerte in zwei Raten erfolgen und dem Fiskus Einnahmen in Höhe von 500 Millionen Euro einbringen sollen.

Die wie auch immer ausfallende Erhöhung der Einheitswerte wird jedenfalls zweifellos die mittels der Rechnungen der DEI auf die Immobilien erhobene neue “Abzocke” noch “gepfefferter” machen, zumal die Troika so wie so davon ausgeht, dass die Abgabe nicht die erwarteten 2,6 Mrd. Euro pro Jahr einbringen wird und die Regierung nur 1 Mrd. Euro einzunehmen schaffen wird.

Außer den obigen Maßnahmen hat die Führung des Finanzministeriums jedoch bereits auch sieben weitere Maßnahmen im “Köcher”, die sich auf folgende Punkte beziehen:

  • Änderung der Tabakbesteuerung,
  • Erneute Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuern für Kraftfahrzeuge.
  • Abschaffung ausgewählter Steuerrückzahlungen.
  • Etablierung einer allgemeinen Grenze bei den Steuerrückzahlungen.
  • Abschaffung von Steuerbefreiungen und Steuern zugunsten Dritter.
  • Erhöhung der Kriterien zur fiktiven Einkommensbesteuerung Selbständiger um 60%.
  • Erhöhung der Besteuerung des Immobilienvermögens.

Es ist anzumerken, dass die Streichung der Gesamtheit der Steuerbefreiungen für alle geplant ist, die Jahreseinkommen von über 30.000 Euro haben, während auch ein Vorschlag vorliegt, diesen Betrag auf 40.000 Euro anzusetzen.

Die zehn Gründe, aus denen die Troika “wild” wurde

Die Verhärtung der Haltung der Troika und das sich bei Partnern und Märkten gebildete Klima, dass Griechenland die Vereinbarungen nicht umsetzt, sind nicht unbegründet. Sie entspringen der Feststellung, dass während der beiden letzten Monate keine der Verpflichtungen realisiert wurde, welche die griechische Regierung mit dem vierten aktualisierten Moratorium und dem gegen Ende Juni 2011 zwischen der Regierung und der Troika vereinbarten Mittelfristigen Rahmenprogramm übernommen hatte.

Diese Tatsache verärgerte die Kontrolleure, die – als sie gegen Ende August 2011 für die neue Überprüfung eintrafen – feststellten, dass sich seit Juni 2011 nicht geändert hatte. Die Maßnahmen, welche die Regierung zu ergreifen schuldete, jedoch gemäß den mit dem Moratorium gesetzten Fristen verzögerte, sind:

  1. Die Forcierung der “Arbeitsreserve” (= Zwangsfreistellung bzw. -beurlaubung) auf dem öffentlichen Sektor und bei öffentlichen Unternehmen und Trägern und die Ermittlung des überflüssigen Personals, “was bis Ende Juli 2011 abgeschlossen zu sein hat“.
  2. Die Abschaffung unnötiger öffentlicher Träger und Organismen (0,5% des BIP). 77 dieser Träger wurden bereits abgeschafft, und bis Mitte August wären weitere 40 zu streichen, andere 25 zusammenzulegen und Pläne zur Fusion oder Sanierung weiterer 11 großer Träger zu erstellen gewesen. Dies wurde bis Mitte August nicht vollendet.
  3. Die neue Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor auf Basis des aktualisierten Moratoriums hätte im Juli verabschiedet und ihre Umsetzung ab Mitte August erfolgen müssen, um schrittweise in drei Jahren zum Abschluss zu kommen. Bisher ist noch nicht einmal der Vorentwurf der Änderungen bekannt gegeben worden.
  4. Die Regierung hätte – unter Anwendung ab Juli 2011 – den Katalog der schweren und gesundheitsschädlichen Berufe überprüfen sollen, damit die Anzahl der in schweren und gesundheitsschädlichen Berufen beschäftigten Arbeitnehmer auf unter 10% der Summe aller Arbeitnehmer begrenzt wird. Dies ist immer noch nicht abgeschlossen.
  5. Die Regierung schuldete, ab Ende August die neue Verordnung über die Invalidenrenten mit dem Ziel der Beschränkung der widerrechtlich gezahlten Renten umzusetzen.
  6. Die Forcierung des ehrgeizigen Privatisierungsprogramms, das auf Einnahmen von 5 Mrd. Euro innerhalb des Jahres 2011 abzielt. Während des dritten Quartals 2011 wird die Regierung ihre Beteiligungen an der Postbank, den Häfen Piräus und Thessaloniki, dem Trinkwasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungsunternehmen Thessaloniki, der staatlichen Gasgesellschaft, der TRAINOSE, der LARKO, dem Kasino Parnitha, der ETA sowie auch andere Vermögenswerte veräußern. Wegen des schlechten Klimas auf den Märkten gilt es jedoch als schwierig, die Ziele zu tangieren.
  7. Die Regelung der fälligen Verbindlichkeiten des Fiskus an Privatleute bzw. die Wirtschaft. Diese Verbindlichkeiten belaufen sich bereits auf 6,5 Mrd. Euro und es st kein Kapital für ihre Begleichung vorhanden.
  8. Die Umsetzung des Haushaltsplans und die Gewährleistung der Erreichung der Ziele des Programms. In den drei Monaten Juni – August 2011 entglitt das Defizit weiter, was zu neuen Maßnahmen führt.
  9. Die Obstruktion bei der Öffnung der geschlossenen Berufe.
  10. Die Ausweitung der speziellen Unternehmensverträge.

Sorge um die Zinssätze und Liquidität der Banken

In diesem besonders schweren Klima, das die harten Verhandlungen mit der Troika geschaffen haben, erfolgt heute (20.09.2011) die Auktion der Schatzbriefe dreimonatiger Laufzeit in Höhe von 1,25 Mrd. Euro, von der sich der Träger für die Verwaltung der öffentlichen Schulden die Beschaffung eines Betrags in Höhe von bis zu 2 Mrd. Euro erhofft.

Der Erfolg der Auktion und die Beschaffung des konkreten Betrags sind extrem notwendig zur Stärkung der schwachen Kassenlage des Fiskus, die unter der Verzögerung der 6. Rate des Kredits durch den Stützungsmechanismus leidet. Mit dem gesammelten Betrag sollen auslaufende Schatzbriefe verlängert werden, anderenfalls werden Kassenbestände aufgewendet werden müssen, um die Inhaber auszuzahlen.

Insgesamt laufen im September und im Oktober Schatzbriefe in Höhe von jeweils 4 Mrd. Euro aus, was einen kontinuierlichen Druck bedeuten. Was den Zinssatz betrifft, hatte sich dieser bei der vorherigen Auktion im August bei 4,50% gestaltet.

Das Klima wird jedenfalls speziell auch durch die Einschränkungen belastet, welche die Europäische Zentralbank den griechischen Banken mit der maximalen Höhe der Verschreibungen gesetzt hat, die sie als Pfand für die Gewährung von Barmitteln akzeptiert und auf 4 Mrd. Euro pro Bank festgesetzt hat.

(Quelle: Naftemporiki)

** Erhöhung der Heizölpreise in Griechenland

Laut “inoffiziellen” Informationen soll sich das griechische Finanzministerium inzwischen mit der Troika auf die sofortige Angleichung der Heizölpreise an den Preis für Diesel geeinigt haben. Im Vergleich zu den Heizölpreisen, die sich gegen Ende der vorherigen Heizperiode im April 2011 bei durchschnittlich etwa 0,90 Euro pro Liter eingependelt hatten, wird auf dieser Basis (sprich auf das damalige Preisniveau bezogen) mit der offiziell am 15. Oktober beginnenden neuen Heizperiode der Heizölpreis auf das Niveau von 1,40 Euro pro Liter emporschnellen.

(Quelle: in.gr)

Einer anderen Quelle zufolge soll dagegen die Angleichung der Heizölpreise an die Treibstoffpreise wie in dem aktualisierten Moratorium von Juli 2011 vorgesehen in zwei Stufen erfolgen, und zwar – wiederum auf die Preise gegen Ende der vergangenen Heizperiode bezogen – 2011 um etwa 6 Cent pro Liter und 2012 um etwa 32 Cent pro Liter.

(Quelle: Ethnos)

Neue Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland

18. Juli 2011 / Aufrufe: 761 Keine Kommentare

Die neuen und zum Teil sogar rückwirkend in Kraft tretenden Steuern, Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland führen zu enormen Belastungen der Bevölkerung.

Mit der Umsetzung der neuen Steuermaßnahmen des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms 2011 – 2015 und des entsprechenden Anwendungsgesetzes kommen in Griechenland bis zum Ende des Jahres ein wahres Gewitter von Bescheiden des Finanzamts und neue Steuerbelastungen auf alle Steuerpflichtigen zu.

Die “offenen Rechnungen” mit dem Finanzamt beziehen sich auf die Einkommensteuer bzw. erhöhte Lohnsteuerabzüge, die neue Solidaritäts-Sonderabgabe, die neue Gewerbeabgabe, erhöhte Kraftfahrzeugsteuern sowie Sonderabgaben auf private Kraftfahrzeuge, Freizeitboote und Schwimmbecken und Steuern auf Immobilienvermögen.

Nicht zuletzt werden parallel ein weiteres Mal die “billigen” Zigaretten teurer, während ab dem 01. September 2011 mit der Anhebung der Mehrwertsteuer von 13% auf 23% Erhöhungen bei den Produkten, die in Tavernen, Cafeterien, Grill-Lokalen usw. serviert werden, bei den Erfrischungsgetränken und den Fruchtsäften zum Tragen.

1. Erhöhte Steuerabzüge bei Löhnen – Renten

Unmittelbar zur Anwendung kommen die Senkung des Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro und die neue Steuerskala, die bei Lohnempfängern und Rentnern zu erhöhten Steuerabzügen führt. Ab diesem Monat (Juli 2011) werden über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Bezügen von 600 bis zu 1.000 Euro eine Minderung ihrer Bezüge um 1% – 3% feststellen. Über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Nettobezügen von über 1.000 Euro werden monatlich von 28,14 Euro bis zu 32,83 Euro verlieren. Eine noch höhere Minderung von 33 Euro bis zu 38 Euro monatlich werden Lohnempfänger mit einem oder zwei Kindern und Bezügen von über 1.000 Euro erleiden.

Innerhalb der nächsten Tage wird der Runderlass der Finanzministeriums mit den Anweisungen zur Einbehaltung der Steuer bei den Löhnen und Renten mit der neuen Steuerskala erwartet. Was die Steuer betrifft, die sich aus der rückwirkenden Senkung des Steuerfreibetrags ab Anfang 2011 ergibt, entschied sich das Finanzministerium dafür, diese rückwirkenden Steuerabzüge nicht laufenden Jahr 2011, sondern mit dem Steuerbescheid der Einkommensteuererklärung 2012 einzuziehen.

2. “Außerordentliche” Solidaritätsabgabe von 1% – 4% des Einkommens

Bis Ende August werden die Bescheide zur Entrichtung der Sonderabgabe bei all den Steuerpflichtigen einzutreffen beginnen, die Einkommen von mehr als 12.000 Euro deklarieren. Die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme des Finanzministeriums wird übernehmen, die Steuerpflichtigen ausfindig zu machen und ihnen die Bescheide zuzustellen, mit denen sie zur Begleichung der Abgabe entweder mit einer einmaligen Zahlung oder in 2 bis 6 Monatsraten zu entrichten, wobei jedoch keine Rate geringer als 300 Euro sein kann. Beträgt die Abgabe insgesamt weniger als 300 Euro, ist sie in einer einmaligen Zahlung zu entrichten.

Für Steuerpflichtige mit Einkommen ab 12.000 bis zu 20.000 Euro wird der Betrag der Abgabe mit einem Satz von 1% des Gesamteinkommens erhoben und sich auf 121 bis zu 200 Euro belaufen. Alle Steuerpflichtigen, die ein Jahreseinkommen von über 20.000 und bis zu 50.000 Euro deklariert haben, werden eine Sonderabgabe von 2% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge von 408 bis zu 1.000 Euro zu entrichten haben. Die Steuerpflichtigen mit Jahreseinkommen von über 50.000 und bis zu 100.000 Euro müssen eine Sonderabgabe von 3% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge entrichten, die sich von 1.500 bis zu 3.000 Euro bewegen. Schließlich werden alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2010 ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro hatten, die Abgabe mit einem Satz von 4% des Gesamteinkommen zahlen, also zur Entrichtung von Beträgen von über 4.000 Euro aufgefordert werden.

3. Gewerbeabgabe für Selbständige, Unternehmen und Scheinselbständige

Ende August mit Anfang September werden mehr als 1.000.000 Freiberufler und Gewerbetreibende zur Zahlung der neuen Gewerbeabgabe aufgefordert werden, die für dieses bzw. das Jahr 2010 auf 300 Euro festgesetzt wurde und ab dem nächsten Jahr auf 400 bzw. 500 Euro steigen wird.

Die Gewerbeabgabe werden auch all jene Steuerpflichtigen zu entrichten haben, die im Jahr 2010 wegen “Inaktivität” keinerlei Umsätze hatten, die 700-Euro-Arbeitnehmer, welche abhängige Arbeit bei einem Arbeitgeber erbringen und gegen Rechnung entlohnt werden, sowie auch die Arbeitnehmer, die zusätzlich auch Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen. Von der neuen Gewerbeabgabe ausgenommen sind nur:

  • Neue Selbständige, die ihr Gewerbe noch keine 5 Jahre ausüben.
  • Alle, die bis zu 3 Jahren vor ihrem Renteneintritt stehen, sofern sie über 62 Jahre alt sind.
  • Die Einwohner von Dörfern mit weniger als 500 Einwohnern und Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern

Die einschlägigen Bescheide wird die Zentrale für Datenverarbeitung (GGPS) ausstellen und versenden. Speziell alle Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2010 ein persönliches (deklariertes oder fiktiv bestimmtes) Gesamteinkommen von über 12.000 Euro haben, werden den Bescheid zur Entrichtung der Gewerbeabgabe zusammen mit dem Zahlungsbescheid für die Solidaritäts-Sonderabgabe erhalten.

4. Sonderabgaben auf Autos, Boote und Swimmingpools

Im Herbst werden die Eigentümer privater Kraftfahrzeuge mit einem Motorhubraum von über 1.929 cm³ und einem Alter von bis zu 10 Jahren (gerechnet ab dem Jahr der Erstzulassung in Griechenland), die Besitzer von Freizeitbooten (mit Ausnahme offener Boote mit einer Länge von bis zu 6 Metern) sowie auch Eigentümer von Swimmingpools zur Entrichtung auch einer Sonderabgabe aufgefordert werden, die mit 5% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltungskosten des Fiskaljahres 2011 erhoben wird. Die Bescheide zur Feststellung der Sonderabgabe werden von der Datenverarbeitungszentrale (GGPS) ausgestellt und den Steuerpflichtigen zugestellt werden.

5. Besteuerung von Immobilien

Bis zum Ende des Jahres 2011 wird die Einziehung der “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) des Jahres 2009 abgeschlossen sein und das Verfahren zur Erhebung der Steuer auf Immobilienvermögen von den Eigentümern begonnen haben. Speziell für dieses Jahr wird die Immobiliensteuer (FAP) unter Berücksichtigung des rückwirkend ab Anfang 2011 auf 200.000 Euro gesenkten Steuerfreibetrag berechnet werden.

6. Preiserhöhung bei billigen Zigaretten

Bis Ende Juli werden die Preise der sogenannten “billigen” Zigaretten um bis zu 60 Cents pro Paket erhöht werden. Die Raucher werden diese Zigaretten dann zu Preisen von 3,80 bis 4 Euro pro Paket kaufen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Anhebung der minimalen Sonderverbrauchssteuer, welche die Zigaretten anstatt mit 75% fortan mit 100% der Summe der Sonderverbrauchssteuer belastet, die auf den gemittelten Einzelhandelsverkaufspreis der Zigaretten erhoben wird.

7. Mehrwertsteuererhöhung um 10 Prozent

Ab dem 01. September 2011 erhöht sich der Satz der Mehrwertsteuer, welche auf die Verkaufspreise aller Erfrischungsgetränke, Säfte und abgefüllten Sprudelwasser sowie auch die Darreichung von Speisen in Restaurants, Tavernen, Gaststätten, Pizzerien, Grill-Restaurants, Cafeterien, Konditoreien usw. erhoben wird, von 13% auf 23%.

8. Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer

Alle Besitzer von Fahrzeugen werden in den beiden Monaten November – Dezember 2011 zur Zahlung der im Durchschnitt um bis zu 12,5% erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 aufgefordert werden.

9. Erhöhung der Besteuerung von Erdgas

Ab dem 1. September 2011 wird das zur Beheizung tausender Haushalte genutzten Erdgas teurer werden.

10. Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Heizöl

Ab dem 15. Oktober 2011 tritt die von 21 auf 60 Euro pro 1.000 Liter, also von 2 auf 6 Cent pro Liter erhöhte Sonderverbrauchssteuer auf das Heizöl in Kraft, welches die natürlichen Personen für die Periode vom 15. Oktober bis zum 30. April eines jeden Jahres beziehen und nutzen.

(Quelle: Vradyni)

Neue Steuern und Sonderabgaben in Griechenland

13. Juni 2011 / Aufrufe: 1.691 11 Kommentare

Das mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015 in Griechenland sieht unter anderem erneute rigorose Steuererhöhungen und Sonderabgaben vor.

Die von der “Troika” (IWF, EU, EZB) erzwungenen Sparmaßnahmen haben Griechenland n eine tiefe Rezession gestürzt. Der Absturz der Wirtschaft und der rapide Rückgang der Inlandsnachfrage haben zu einem rasanten Rückgang der öffentlichen Einnahmen geführt, während die zunehmende Verarmung großer Teile der Bevölkerung die explodierende Arbeitslosigkeit das gesamte Sozialsystem zum Zusammenbruch zu drohen bringt.

Obwohl kein Zweifel daran besteht, dass jede weitere einnahmeorientierte Maßnahme die Rezession unweigerlich vertiefen wird, weiß sich die griechische Regierung unter dem Druck der Gläubiger nicht anders zu helfen, als trotzdem erneut die Steuerschraube anzuziehen. Das derzeit im Parlament debattierte “mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015″ sieht unter anderem die Erhöhung bestehender Steuern und die Einführung neuer Abgaben und Steuern vor, die dem Fiskus allein bis Ende 2011 zusätzliche Steuereinnahmen in der Größenordnung von wenigstens 6 Milliarden Euro und bis 2015 rund 15 Milliarden Euro einbringen müssen, um die Vorgaben des neuen “Moratoriums” einhalten zu können.

Mit einer Ratifizierung des neuen bzw. zusätzlichen Sanierungsprogramms ist kaum vor Ende Juni 2011 zu rechnen, deshalb sind die nachstehend aufgeführten partiellen Rahmenvorgaben nicht als endgültig zu betrachten. Es wird jedenfalls ersichtlich, welches ungeheure  Ausmaß die Auswirkungen der – fallweise ab Anfang 2011 rückwirkend in Kraft tretenden – Maßnahmen auf Einkommen und Renten sowie letztendlich die gesamte Wirtschaft haben werden.

Maßnahmen Mehreinnahmen in Mio. €
2011 2012 2011 -2015
Solidaritätsabgabe 1 % – 4 % auf Einkommen und Erhöhung der fiktiven Einkommensteuerveranlagung 400 1.400 bisher noch undefiniert
Neu Abgabe auf alle Immobilien und Senkung der Immobiliensteuer-Freibeträge 500 215 1.215
Erhöhung der Kfz-Steuer 2012 100 - -
Sonderabgabe auf Boote, Fahrzeuge mit großem Hubraum, Flugzeuge, Schwimmbecken 100 - -
Erhöhung bestehender und Einführung neuer Verbrauchssteuern 250 315 565
Besteuerung von Finanztransaktionen 100 - -
Erhöhung der MwSt. im Gaststättengewerbe von 13 % auf 23 % ab dem 01.09.2011 300 700 1.000
Abgaben auf Schwarzbauten 300 - -
Erhöhung der Zigarettensteuer 150 150 300
Streichung von Steuerfreibeträgen und Steuerbefreiungen 100 500 900
Kürzung von Sozialbezügen und Sozialleistungen 345 251 661
Senkung der Abfindungszahlungen für Pensionäre 120 130 250
Senkung von Zusatzrenten 50 310 860
Neue Sonderabgabe von 8 % für Rentner unter 60 Jahren und Renten ab 1.700 € sowie Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten unter 1.700 € 88 88 176
Minderung der Rentenzahlungen der Kasse für Seeleute (NAT) um 6 % 50 50 100
Reduzierung der Anzahl der Empfänger von Behinderten- und Berufsunfähigkeitsrenten 25 80 625
Senkung der Hauptrenten der OGA und der Mindestrenten anderer Sozialversicherungsträger 0 100 210
Neue Solidaritätsabgabe von 3 % auf die Bezüge der Bediensteten des öffentlichen Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 455 - 455
Neue Solidaritätsabgabe der Freiberufler und Selbständigen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 100 - 100
Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Bezüge des privaten Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 74 219 305

(Quelle der Daten: Ta Nea / 11.06.2011)

Haushaltsplan 2011 in Griechenland sieht 4 Mrd. Euro aus neuen Steuern vor

19. November 2010 / Aufrufe: 688 1 Kommentar

Griechenlands Haushaltsentwurf 2011 sieht Steuermehreinnahmen von 4 Milliarden Euro unter anderem aus einer erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer und Heizölpreise vor.

Obwohl in Griechenland infolge der von EU, EZ und IWF aufgezwungenen drastischen Sparmaßnahmen der Anstieg von Arbeitslosigkeit, Inflation und Rezession inzwischen selbst pessimistische Prognosen deutlich übertrifft, sieht der griechische Haushaltsplan für das Jahr 2011 erneute rigorose Steuererhöhungen vor, aus denen sich der Fiskus zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro verspricht.

Das angestrebte zusätzliche Steueraufkommen stützt sich hauptsächlich auf die inzwischen dritte Erhöhung der Mehrwertsteuer innerhalb von nur neun Monaten, die Erhöhung der Heizölsteuer auf den vollen Satz der regulären Diesel- bzw. Treibstoffsteuer, die Sondersteuer auf Unternehmensgewinne, die Erhöhung des Einkommensteueraufkommens durch Anwendung sogenannter “Einkommensindizien”, die weitere Anhebung der “sachwertorient bestimmten” (sprich abgaben- und steuerrelevanten) Immobilienpreise und die Besteuerung von Schwarzbauten und Glücksspielen (Spielautomaten) gestützt.

Gemäß den Daten des aktuellen Haushaltsentwurfs werden sich die Netto-Einnahmen des griechischen Staates im Jahr 2011 auf 55,6 Milliarden Euro belaufen, was im Vergleich zu den für das Jahr 2010 vorgesehenen Einnahmen von 51,4 Milliarden Euro einer Erhöhung um 8% entspricht. Von den für 2011 veranschlagten Einnahmen in Höhe von 55,6 Milliarden Euro beziehen sich bezeichnenderweise 54,1 Milliarden Euro auf die Gesamtheit der Steuereinnahmen.

Es ist ein schwieriger, aber realer Haushaltsplan“, merkte der Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bei der Präsentation des Entwurfs an. Unter den in dem Haushaltsentwurf enthaltenen Maßnahmen besonders hervorzuheben sei der Beschluss der Regierung, den mittleren Mehrwertsteuersatz von derzeit 11% ab dem 01. Januar 2011 auf 13% und den Sondersatz von derzeit 5,5% auf 6,5% anzuheben, allerdings mit zwei bedeutsamen Ausnahmen: für alle Medikamente, aber auch Beherbergungsbetriebe und Hotels nebst den Leistungen in Zusammenhang mit Übernachtungen wird der Mehrwertsteuersatz von derzeit 11% ab Anfang 2011 auf 6,5% gesenkt werden.

Die Erhöhung des  mittleren Satzes der Mehrwertsteuer von 11% auf 13% wird sich allerdings auf eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen des alltäglichen Grundbedarfs auswirken und zu entsprechenden weiteren Belastungen der privaten Haushalte führen. Von der erneuten Mehrwertsteuererhöhung betroffen sind unter anderem Milch und Molkereiprodukte, Getreideprodukte, Fleisch, Fisch, Früchte, Gemüse, Eier, Speiseöl, Trinkwasser, elektrischer Strom, Erdgas und nicht zuletzt auch Dienstleistungen wie auf dem Sektor der Gebäude- und Wohnungsinstandhaltung und im Transportwesen.

Verdoppelung der Heizölpreise in Griechenland?

Das griechische Finanzministerium wird 2011 spätestens ab Oktober (= Beginn der offiziellen Heizperiode) die Heizölsteuer auf den Satz der regulären Diesel- bzw. Treibstoffsteuer anheben und zielt damit auf Mehreinnahmen in Höhe von 600 Millionen Euro. Im Gegenzug sollen wirtschaftlich bedürftige Bevölkerungsgruppen einen unter “einkommensbezogenen Kriterien” gewährten Heizkostenzuschuss beantragen können, wofür insgesamt etwa 200 Millionen Euro veranschlagt werden, im übrigen jedoch noch keinerlei konkreter Ansatz zur Realisierung vorliegt. Selbst wenn es einen solchen Heizkostenzuschuss schließlich überhaupt geben wird, kommt auf die privaten Haushalte auf jeden Fall eine enorme Mehrbelastung zu: wenn auf Basis der aktuellen Preise zugrunde gelegt wird, dass nach Steuern Heizöl derzeit etwa 70 Cent pro Liter, Dieselkraftstoff dagegen 1,30 Euro kostet, ergibt sich demnach durch die angekündigte steuerliche Gleichstellung von Heizöl mit Diesel praktisch eine Verdoppelung des Heizölpreises. Zwar stellte Finanzminister Jorgos Papakonstantinou in Aussicht, dass mit der Gleichstellung der Heizöl- und Dieselpreise eine Senkung der Dieselsteuer von derzeit 412 Euro / 1.000 Liter einhergehen werde, ohne allerdings konkrete Nummern zu nennen.

Insgesamt erhofft sich der griechische Fiskus von der Erhöhung der Mehrwertsteuer und des Heizölpreises jährliche Mehreinnahmen in Höhe von 1 Milliarde Euro. Ebenfalls auf 1 Milliarde Euro schätzt das Finanzministerium die Einnahmen aus der rückwirkenden Sonderabgabe auf die im Jahr 2009 deklarierten Unternehmensgewinne. Weitere 700 Millionen Euro soll die Beststeuerung von Glückspielen bzw. Glückspielautomaten einbringen (wofür allerdings erst noch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen ratifiziert werden müssen). Ebenfalls erhebliche Einnahmen erwartet die griechische Regierung aus der Besteuerung von Schwarzbauten, der weiteren Erhöhung der Bemessungspreise für Immobilien im Jahr 2011 und schließlich auch aus der als Umweltabgabe schöngeredeten “Grünen Steuer”.

Erneute Gewinnsteuer und Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

3. Oktober 2010 / Aufrufe: 323 Keine Kommentare

Der griechische Haushaltsplan für das Jahr 2011 sieht erneut eine Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne sowie auch eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.

Der griechische Finanzminister G. Papakonstantinou präsentierte in Brüssel dem Rat der Gemeinschaft für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den Entwurf für den griechischen Staatshaushalt 2011, der unter anderem sowohl erneut eine Sondersteuer auf Unternehmensgewinne als auch die Option einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsieht und sich im übrigen global auf die Erhöhung des allgemeinen Steueraufkommens und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung stützt.

Die anfänglich als “einmalige Sonderabgabe” deklarierte zusätzliche Steuer auf Gewinne in Griechenland ansässiger Unternehmen wird damit nun im dritten Jahr festgeschrieben und hat bereits nachhaltig insbesondere zur Abwanderung zahlloser klein- und mittelständischer Unternehmen beigetragen. Inzwischen haben jedoch auch seit vielen Jahren in Griechenland etablierte in- und ausländische Großunternehmen unverblümt die Absicht bekundet, angesichts der horrenden Besteuerung ihren Standort oder zumindest ihren Verwaltungssitz wenn schon nicht gleich in den fernen Osten, so doch wenigstens in EU-Staaten wie Bulgarien, Luxemburg und Zypern verlegen zu wollen.

Die bisherigen Informationen lassen darauf schließen, dass rückwirkend auf die im Jahr 2009 (!) erzielten Gewinne in Griechenland ansässiger Unternehmen bzw. Gesellschaften (OHG, KG, Gmbh, AG), die in diesem Referenzjahr Gewinne vor Steuern in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarierten, zusätzlich zu der regulären Besteuerung eine nach Höhe der ausgewiesenen Gewinne gestaffelte Abgabe in Höhe von 4 – 10 Prozent erhoben werden wird. Die entsprechenden Steuerbescheide sollen Anfang 2011 zugestellt werden. Als Referenz bzw. Bemessungsgrundlage wird bewusst das Jahr 2009 herangezogen, weil inzwischen feststeht, dass zahlreiche Unternehmen 2010 im Vergleich zum Vorjahr erheblich geringere oder gar keine Gewinne erzielen werden können.

Erklärend sei angemerkt, dass beispielsweise in Bulgarien und Zypern Unternehmensgewinne pauschal mit einem Satz von 10% besteuert werden und die Steuerpflicht auch der Aktionäre / Teilhaber einer Gesellschaft damit erschöpft ist, während sich in Griechenland der summarische Steuersatz einbezüglich der zusätzlichen Einkommensteuer auf Ausschüttungen und Dividenden als auch der in regelmäßiger Folge erhobenen Sonderabgaben auf bis zu weit über 50% addiert.

Erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

Bezüglich der erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland kursieren seit geraumer Zeit gezielt verbreitete Szenarien, wonach global alle Produkte und Dienstleistungen (wie unter anderem Grundnahrungsmittel, Medikamente, ärztliche Dienstleistungen usw.), die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 11% unterliegen, ab Anfang 2011 mit dem regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 23% belastet werden sollen – und zwar immer in Berufung auf das mit IWF, EU und EZB vereinbarte Memorandum und dem Ziel, im Jahr 2011 zusätzlich zu dem bisherigen Steueraufkommen weit mehr als 5 Milliarden Euro durch weitere Besteuerungen eintreiben zu müssen.

Andererseits bezeugt allerdings das trotz aller Hals über Kopf verfügten Steuermaßnahmen eindeutig rückläufige Steueraufkommen, dass über diese Schiene kaum noch mehr Geld aus Bevölkerung und Unternehmen herauszupressen ist, obwohl inzwischen die selektive Zwangsenteignung insbesondere privaten Vermögens als gegeben anzusehen ist.

Gemäß den bisherigen Informationen erscheint es als wahrscheinlich, dass in Griechenland ab Anfang 2011 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 11% um wenigstens 2% oder auch mehr angehoben werden wird und parallel die Besteuerung etlicher Produkte und Dienstleistungen mit fortan 23% zu erwarten ist.

Griechenland wird zu weiteren Steuermaßnahmen gezwungen

24. August 2010 / Aufrufe: 352 1 Kommentar

IWF, EZB und EU zwingen Griechenland neue Maßnahmen auf, die dem griechischen Fiskus in den beiden nächsten Jahren rund 10 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollen.

Spätestens ab 2011 sollen in Griechenland zehn neue direkte und indirekte Steuern in Kraft treten, um allein in diesem Jahr das Steueraufkommen um weitere 5 Milliarden Euro zu erhöhen. Das Steuerpaket umfasst Sonderabgaben zu Lasten Gewerbetreibender, Selbständiger und Unternehmen, neue Luxussteuern, Ausweitung und Erhöhung der Besteuerung von Immobilien sowie nicht zuletzt auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und sonstige Basisgüter von derzeit 11% auf 23%!

Weitere Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf die kräftige Erhöhung der Krankenhaustarife und Einführung von Praxisgebühren für ambulante Behandlungen, Erhöhung der Tarife im Beförderungswesen, Erhöhung der Strompreise insbesondere für private Haushalte und landwirtschaftliche Verbraucher, und Erhöhung der Gebühren und Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen.

Insgesamt sollen die neuen Maßnahmen dem griechischen Fiskus 9,775 Milliarden Euro einbringen, davon 6,350 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 3,425 Milliarden Euro im Jahr 2012. Die (bisher zum größten Teil noch nicht konkretisierten) ab 2011 in Kraft tretenden Steuermaßnahmen können in 10 Punkten umrissen werden:

  1. Erhöhung der Mehrwertsteuer für Basisgüter von 11% auf 23% – 1 Milliarde Euro
    Etwa 30% der Güter (Lebensmittel, Medikamente usw.) und Dienstleistungen (u.a. in Gesundheitswesen, Gastronomie und Tourismus) sowie die Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen, die derzeit dem ermäßigten MwSt.-Satz unterliegen, sollen ab 2011 mit 23% besteuert werden.
  2. Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne – 600 Millionen Euro
    Trotz Investitionsrückgang und Unternehmensflucht sollen Unternehmen “mit hohen gewinnen” erneut zur Kasse gebeten werden.
  3. Erhöhung der Immobilien-Einheitswerte – 400 Millionen Euro
    Die kräftige Erhöhung der Einheitswerte wird erhebliche Erhöhungen aller Abgaben nach sich ziehen, die auf irgend eine Weise an die Einheitswerte gekoppelt sind.
  4. Regulierung gesetzeswidriger Nutzungsänderungen – 500 Millionen Euro
    Unter diese Regelung fallen beispielsweise abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung nachträglich in Wohnraum umgewandelte Abstellräume, Balkonflächen und Kellerräume.
  5. Fiktive Veranlagung von Freiberuflern und Selbständigen – 400 Millionen Euro
    Selbständige werden noch stärker auf Basis willkürlich bestimmter Mindesteinkommen besteuert, wenn ihr reales Einkommen unterhalb dieser Bemessungsgrenzen liegt.
  6. Besteuerung des Leasings von Kraftfahrzeugen – 150 Millionen Euro
    Diese neue Besteuerung wird das Fahrzeug-Leasing in Griechenland noch teurer bzw. finanziell uninteressant machen.
  7. Besteuerung teilumbauter Gebäudeflächen – 800 Millionen Euro
    Konkrete Informationen stehen aus, jedenfalls ist fallweise mit einer erheblichen weiteren Belastung der Eigentümer solcher Gebäudeflächen zu rechnen.
  8. Besteuerung von Luxusgütern – 100 Millionen Euro
    Bestimmte Güter sollen mit noch höheren zusätzlichen Abgaben belegt werden, obwohl damit der Inlandsmarkt weitere Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen wird.
  9. “Grüne Steuer” – 300 Millionen Euro
    In diesen Bereich fällt unter anderem auch die Kraftfahrzeugsteuer.
  10. Lizenzvergabe für Glückspielautomaten und Provisionen – 700 Millionen Euro
    Die Vergabe von von Glücksspiellizenzen soll dem Staat rund eine halbe Milliarde Euro einbringen, weitere 200 Millionen Euro werden aus einschlägigen Provisionen erwartet.

Bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung wird die Möglichkeit untersucht, wenigstens Grundnahrungsmittel von der anstehenden Steuererhöhung auf Basisgüter in Höhe von 12% auszunehmen und weiterhin mit einem ermäßigten Satz zu besteuern – wie dies im übrigen in praktisch allen anderen EU-Staaten der Fall ist. Ersatzweise müsste die griechische Regierung dafür jedoch das angestrebte Steueraufkommen aus anderen Quellen schöpfen, um auf jeden Fall das in dem mit IWF, EZB und EU bestehenden Memorandum festgelegte Steuerziel zu erreichen.