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Artikel Tagged ‘steuererhöhung’

Griechenland wird zu weiteren Steuermaßnahmen gezwungen

24. August 2010 / Aufrufe: 183 1 Kommentar

IWF, EZB und EU zwingen Griechenland neue Maßnahmen auf, die dem griechischen Fiskus in den beiden nächsten Jahren rund 10 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollen.

Spätestens ab 2011 sollen in Griechenland zehn neue direkte und indirekte Steuern in Kraft treten, um allein in diesem Jahr das Steueraufkommen um weitere 5 Milliarden Euro zu erhöhen. Das Steuerpaket umfasst Sonderabgaben zu Lasten Gewerbetreibender, Selbständiger und Unternehmen, neue Luxussteuern, Ausweitung und Erhöhung der Besteuerung von Immobilien sowie nicht zuletzt auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und sonstige Basisgüter von derzeit 11% auf 23%!

Weitere Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf die kräftige Erhöhung der Krankenhaustarife und Einführung von Praxisgebühren für ambulante Behandlungen, Erhöhung der Tarife im Beförderungswesen, Erhöhung der Strompreise insbesondere für private Haushalte und landwirtschaftliche Verbraucher, und Erhöhung der Gebühren und Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen.

Insgesamt sollen die neuen Maßnahmen dem griechischen Fiskus 9,775 Milliarden Euro einbringen, davon 6,350 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 3,425 Milliarden Euro im Jahr 2012. Die (bisher zum größten Teil noch nicht konkretisierten) ab 2011 in Kraft tretenden Steuermaßnahmen können in 10 Punkten umrissen werden:

  1. Erhöhung der Mehrwertsteuer für Basisgüter von 11% auf 23% – 1 Milliarde Euro
    Etwa 30% der Güter (Lebensmittel, Medikamente usw.) und Dienstleistungen (u.a. in Gesundheitswesen, Gastronomie und Tourismus) sowie die Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen, die derzeit dem ermäßigten MwSt.-Satz unterliegen, sollen ab 2011 mit 23% besteuert werden.
  2. Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne – 600 Millionen Euro
    Trotz Investitionsrückgang und Unternehmensflucht sollen Unternehmen “mit hohen gewinnen” erneut zur Kasse gebeten werden.
  3. Erhöhung der Immobilien-Einheitswerte – 400 Millionen Euro
    Die kräftige Erhöhung der Einheitswerte wird erhebliche Erhöhungen aller Abgaben nach sich ziehen, die auf irgend eine Weise an die Einheitswerte gekoppelt sind.
  4. Regulierung gesetzeswidriger Nutzungsänderungen – 500 Millionen Euro
    Unter diese Regelung fallen beispielsweise abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung nachträglich in Wohnraum umgewandelte Abstellräume, Balkonflächen und Kellerräume.
  5. Fiktive Veranlagung von Freiberuflern und Selbständigen – 400 Millionen Euro
    Selbständige werden noch stärker auf Basis willkürlich bestimmter Mindesteinkommen besteuert, wenn ihr reales Einkommen unterhalb dieser Bemessungsgrenzen liegt.
  6. Besteuerung des Leasings von Kraftfahrzeugen – 150 Millionen Euro
    Diese neue Besteuerung wird das Fahrzeug-Leasing in Griechenland noch teurer bzw. finanziell uninteressant machen.
  7. Besteuerung teilumbauter Gebäudeflächen – 800 Millionen Euro
    Konkrete Informationen stehen aus, jedenfalls ist fallweise mit einer erheblichen weiteren Belastung der Eigentümer solcher Gebäudeflächen zu rechnen.
  8. Besteuerung von Luxusgütern – 100 Millionen Euro
    Bestimmte Güter sollen mit noch höheren zusätzlichen Abgaben belegt werden, obwohl damit der Inlandsmarkt weitere Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen wird.
  9. “Grüne Steuer” – 300 Millionen Euro
    In diesen Bereich fällt unter anderem auch die Kraftfahrzeugsteuer.
  10. Lizenzvergabe für Glückspielautomaten und Provisionen – 700 Millionen Euro
    Die Vergabe von von Glücksspiellizenzen soll dem Staat rund eine halbe Milliarde Euro einbringen, weitere 200 Millionen Euro werden aus einschlägigen Provisionen erwartet.

Bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung wird die Möglichkeit untersucht, wenigstens Grundnahrungsmittel von der anstehenden Steuererhöhung auf Basisgüter in Höhe von 12% auszunehmen und weiterhin mit einem ermäßigten Satz zu besteuern – wie dies im übrigen in praktisch allen anderen EU-Staaten der Fall ist. Ersatzweise müsste die griechische Regierung dafür jedoch das angestrebte Steueraufkommen aus anderen Quellen schöpfen, um auf jeden Fall das in dem mit IWF, EZB und EU bestehenden Memorandum festgelegte Steuerziel zu erreichen.

Konsumrückgang in Griechenland macht Haushaltsplan zunichte

4. Juni 2010 / Aufrufe: 166 Keine Kommentare

Der Rückgang der Nachfrage in Griechenland und die rückläufigen Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern drohen den Haushaltsplan 2010 zu kippen.

Angesichts der Tatsache, dass trotz der intensiven Bemühungen der Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen (SDOE) bezüglich der Eindämmung der Steuerhinterziehung die staatlichen Einnahmen bisher deutlich sowohl unter den im Haushaltsplan 2010 vorgegebenen als  auch in der mit EU und IWF ausgehandelten Stabilitäts- und Wachstumsvereinbarung gesetzten Zielen liegen, rückt zunehmend die Ergreifung neuer Steuermaßnahmen zu Lasten der Haushalte und Berufstätigen näher.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stiegen im Mai 2010 die Einnahmen des Staates um nur etwa 5%, während im Jahreshaushalt 2010 ein doppelt so hohes Ziel (10,2%) gesetzt ist, und die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Bezug auf Großunternehmen haben sich sogar rückläufig entwickelt. Letzteres wird auf den signifikanten Rückgang der Nachfrage zurückgeführt, der sich auf dem inländischen Markt abzeichnet, wobei sich die erst ab Anfang Juli 2010 in Kraft tretende zweite bedeutsame Erhöhung des regulären Satzes der Mehrwertsteuer von 21% auf 23% noch gar nicht ausgewirkt hat.

Einen weiteren wichtigen Faktor für das Zurückbleiben der Einnahmen unter dem vorgegebenen Niveau stellte zweifellos auch der Umstand dar, dass während der vergangenen Monate der Betrieb der Finanzämter im gesamten Staatsgebiet unzureichend war, da sich deren Vorsteher darüber bewusst sind, dass ihre Versetzung eine Frage der Zeit ist. Das Wirtschaftsministerium hat bereits seit der vergangenen Woche die Einsetzung neuer Dienststellenleiter in 20 Finanzämtern angekündigt, die es während der vorherigen Monate nicht geschafft hatten, die gesetzten Einnahmeziele zu erreichen.

Von Seite der SDOE können trotz der auf alltäglicher Basis durchgeführten umfangreichen Kontrollen die Finanzämter nicht zur Verhängung der Geldstrafen gezwungen und natürlich auch nicht unter Druck gesetzt werden, diese einzutreiben. Im Wirtschaftsministerium ist allgemein bekannt, das ab dem Zeitpunkt, zu dem jemand bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, bis zur Zahlung der verhängten Geldstrafen etliche Jahre nötig sind.

Neue Steuermaßnahmen in Griechenland erwartet

Aus Marktkreisen wird betont, dass der Rückgang des Konsums auch auf die verfügten Erhöhungen der Sätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoff (Mineralösteuer), Getränke (Getränkesteuer) und Zigaretten (Tabaksteuer)  zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Steuersätze in Kombination mit der wirtschaftlichen Krise hat also die Verbraucher dazu geführt, ihren Konsum nachhaltig einzuschränken. Diese Entwicklung macht jedoch definitiv die Planung des Wirtschaftsministeriums zunichte, welches im Bestreben um die Erhöhung der Einnahmen des Staates in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich auch neue schmerzhafte Maßnahmen zu Lasten der Lohnempfänger und Rentner ankündigen wird.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Fiskus noch an der Steuerschraube drehen kann, ohne den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und letztendlich des gesamten Staatsgefüges zu verursachen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Haushalte in Verarmung und Verelendung abgleiten und kontinuierlich das Heer der Bürger anwächst, die nicht einmal mehr elementare menschliche Bedürfnisse wie Unterkunft oder gar Ernährung befriedigen können, wird inzwischen ernsthaft vor der Gefahr einer gesellschaftlichen Explosion ungeahnten Ausmaßes gewarnt.

Finanzämter in Griechenland verweigern fällige Steuerrückzahlungen

Im Rahmen der Politik des griechischen Wirtschaftsministeriums verweigern die Finanzämter de facto nicht nur die Auszahlung berechtigter Steuerrückzahlung jeder Art, sondern grundsätzlich auch die Verrechnung fälliger Steuererstattungen mit eventuellen Steuerschulden betroffener Personen und Unternehmen. Lohnsteuerrückzahlungen werden schon seit geraumer Zeit unter dem Vorwand notwendiger Überprüfungen verschleppt, und speziell in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde faktisch ein globaler Zahlungsstopp bis Ende September 2010 verfügt.

Das Wirtschaftsministerium beeilte sich vorgestern (02. Juni 2010) zwar klarzustellen, dass die Überprüfung der Unternehmen in Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer keine “Einfrierung” der Zahlungen bedeute, auf welche die Firmen und Selbständigen ein Anrecht haben. Speziell wird in der Bekanntmachung angeführt, dass “mit dem Ministererlass 1072 vom 26. Mai 2010 die mit dem Ministererlass vom 01. Mai 2010 bestimmte Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. September 2010 verlängert wird. Mit dem konkreten Ministererlass wird mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an die Berechtigten nach einer vorläufigen Überprüfung oder in speziellen Fällen nach einer regulären Buchprüfung fortgefahren und die Erstattung nicht etwa “eingefroren”. Ziel ist, der Untergrabung der Steuerrückzahlungen ohne Überprüfung hinsichtlich gefälschter und fiktiver Rechnungen an angebliche Berechtigte gegenüber zu treten.

Seitens für Unternhemen tätiger Buchhalter und Steuerberater wurde allerdings gemeldet, dass selbst dann, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird und das Unternehmen die “Prüfungen” erfolgreich besteht, die Verzögerung bei der Auszahlung der Beträge der Mehrwertsteuer erheblich ist.

Benzinpreis in Griechenland auf neuem Rekordstand

3. Mai 2010 / Aufrufe: 1,218 2 Kommentare

Die in Griechenland am 02.Mai 2010 mit sofortiger Wirkung angekündigte Erhöhung der Mineralölsteuer hat die Preise für Benzin und Diesel auf einen neuen Rekordstand getrieben.

Obwohl die am Sonntag (02. Mai 2010) verfügte und in dem laufenden Jahr bereits dritte Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland um weitere 10 Prozent formal noch nicht ratifiziert ist, wies das Wirtschaftsministerium die Raffinerien an, die Steuererhöhung mit sofortiger Wirkung (sprich ab Montag / 03.Mai 2010) in die Rechnungsstellung einzubeziehen. Da diese Anweisung der Öffentlichkeit mit erheblicher Verzögerung bekannt gegeben wurde, verloren einige Massenmedien nicht die Gelegenheit, prompt wieder einmal völlig ungerechtfertigt die Tankstellenbesitzer als unverschämte Wucherer zu diskreditieren.

Jedenfalls hat die erneute Erhöhung der Treibstoffsteuer, welche sich nach offizieller Lesart mit gut 7 Cent pro Liter Benzin und etwa 4 Cent pro Liter Diesel auswirken soll, prompt zu einem kräftigen Anstieg der Treibstoffpreise geführt. Der statistisch erhobene mittlere Preis für einfaches Bleifrei (95 Oktan) hat inzwischen die Marke von 1,55 Euro pro Liter erreicht, in einigen Gegenden kostet der Liter Bleifrei jedoch bereits bis zu deutlich über 1,70 Euro (siehe auch Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland).

Angesichts der steigenden Rohölpreise sowie nicht zuletzt auch der nach den derzeitigen Informationen ab 01. Juli 2010 in Kraft tretenden Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 23 Prozent wird inzwischen nicht mehr ausgeschlossen, dass in Griechenland der Preis für einfaches bleifreies Benzin im Sommer 2010 auf breiter Basis bei wenigstens 1,70 Euro liegen und regional möglicherweise sogar 2 Euro pro Liter erreichen wird.

Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 551 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.

Mehrwertsteuer und Benzinpreis heizen Teuerung in Griechenland an

5. März 2010 / Aufrufe: 672 1 Kommentar

Die am 04. März 2010 beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Benzinpreise in Griechenland wird sich vermutlich unmittelbar und nachhaltig auf die Teuerungsrate auswirken.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima wird die von 9% auf 10% (ermäßigter Satz) und von 19% auf 21% (regulärer Satz) erhöhte Mehrwertsteuer in Kombination mit der erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer die Inflationsrate um etwa 2% in die Höhe treiben. Es wird erwartet, dass die Teuerungsrate in Kürze sogar den Wert von 4% übersteigt, während sich – wie Marktkreise betonen – der Konjunkturrückgang in der griechischen Wirtschaft weiter verstärken wird.

Angesichts der angespannten Lage werden die Unternehmen kaum in der Lage sein, die Kostensteigerungen nicht in voller Höhe an die Verbraucher weiterzugeben. Einschätzung zufolge wird die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zu einer neuen Welle der Preissteigerungen führen und sich mit weiteren 1,6 – 1,7 Prozentpunkten auf die Teuerungsrate auswirken, während sich die in kurzer Folge bereits zweite Erhöhung der Mineralölsteuer mit weiteren 0,3 – 0,4 Prozentpunkten niederschlagen wird.

Benzinpreise steuern auf breiter Basis auf 1,50 Euro pro Liter zu

Bei den Benzinpreisen ist in Griechenland ein deutlich höherer Anstieg zu verzeichnen als allein aufgrund der Erhöhung der Mineralölsteuer gerechtfertigt wäre. Bereits jetzt kletterte der Preis für Benzin allgemein um wenigstens 12 Cent und für Diesel um etwa 6 Cent pro Liter – und dies, obwohl der neue erhöhte Satz der Mehrwertsteuer entgegen anfänglich anderslautenden Bekanntgaben erst ab dem 15. März zur Anwendung kommen soll.

Angesichts der derzeitigen Preisentwicklung ist damit zu rechnen, dass spätestens ab Mitte März normales Bleifrei auf breiter Basis Preise bei 1,50 Euro pro Liter oder sogar auch noch deutlich höher erreichen wird, zumal diese Marke selbst in Ballungsgebieten schon jetzt an etlichen Tankstellen bereits erreicht ist.

Erneute Steuererhöhungen und harte Sparmaßnahmen in Griechenland

3. März 2010 / Aufrufe: 1,111 5 Kommentare

In Griechenland wurden am 03. März 2010 erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer usw.), Sonderabgaben und harte Sparmaßnahmen beschlossen.

Das am Mittwoch von der griechischen Regierung beschlossene Paket der zusätzlichen Sparmaßnahmen wurde noch am selben Tag im Eilverfahren ins Parlament gebracht und wird  ab Donnerstag (04. März 2010) in Kraft treten. Von den Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen erhofft sich der Fiskus Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5 Milliarden Euro.

Erhöhung der Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Getränkesteuer, neue Luxussteuer auf Autos und Investitionsgüter

Die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland in Höhe von bisher 4,5% (Sondersatz), 9% (ermäßigter Satz für Lebensmittel usw.) und 19% (regulärer Satz für Gebrauchsgüter, Dienstleistungen usw.) wurden entsprechend auf 5%, 10% und 21% erhöht. In der Praxis sollen die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen. Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf den griechischen Inseln bleibt weiterhin bestehen.

Die erst im vergangenen Monat erhöhte Mineralölsteuer wird erneut um etwa 8 Cent pro Liter für Benzin und um etwa 3 Cent pro Liter für Diesel angehoben. In Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird sich der Benzinpreis in der Praxis um wenigstens 10 Cent pro Liter für normales Bleifrei erhöhen und zu Preisen von bis zu deutlich über 1,50 Euro führen. Die Steuerbefreiung für Dieselkraftstoff zur Stromerzeugung wurde gestrichen, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Strompreise führen wird.

Tabaksteuer und Getränkesteuer wurden erneut um 20% erhöht. Auch hier wirkt sich natürlich zusätzlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Wie hoch fortan insbesondere die Preise für Zigaretten in der Praxis ausfallen werden, ist derzeit noch ungewiss.

Ebenfalls erhöht wurde die Gebühr für die Nutzung von Radiofrequenzen durch elektronische Massenmedien, und zwar von bisher 0,1% auf fortan 2%!

Schließlich wird eine neue Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge, aber auch Edelsteine, Edelmetalle, Flugzeuge, Freizeitboote, Hubschrauber, Lederwaren, Pelze usw. in Höhe von bis zu 30% eingeführt. Insbesondere bei Autos wird die Luxussteuer auf Wagen mit einem Fabrikpreis ab 17.000 Euro erhoben werden und mit steigendem Kaufpreis einer Staffelung bis zum Satz von 30% folgen.

Erhöhung der Einkommenssteuer und Besteuerung von Immobilien

Bezüglich der Einkommenssteuer wurde rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2009 sowie ein neuer Spitzensteuersatz in Höhe von 45% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2010 beschlossen (siehe auch Einkommenssteuererklärung in Griechenland).

Für Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertermittlung bestimmten Gesamtwert von über 5 Millionen Euro wurde der Grundsteuersatz von bisher 1% auf 2% erhöht. Dieser Steuersatz soll bis auf weiteres für drei Jahre zur Anwendung kommen.

Die Besteuerung von Immobilien, welche sich im Besitz sogenannter Offshore-Gesellschaften befinden, wurde von 3% auf 15% erhöht – was praktisch einer mittelfristigen Enteignung gleichkommt (siehe auch FMAP – Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland).

Kürzung von Bezügen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und öffentlichen Investitionen, Rentenstopp und Gehaltskürzungen

Auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor sollen Bezüge, Vergütungen und Zulagen rigoros gekürzt oder sogar völlig gestrichen werden:

  • Kürzung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage um 30%
  • Kürzung aller übrigen Gehaltszulagen um 12%
  • Kürzung der Zulage für Justizbeamte und -angestellte um 20%
  • Kürzung der Zuschüsse für juristische Personen privaten Rechts und Behörden der lokalen Selbstverwaltung
  • Kürzung der Zuschüsse an die Kassen OAP, DEI und TAP-OTE um 10%
  • Kürzung des öffentlichen Investitionsprogramms um 5% (= 500 Millionen Euro)
  • Kürzung des entsprechenden Programms des Bildungsministeriums um 100 Millionen Euro und zusätzliche Kürzung neuer Programme des Bildungsministeriums um weitere 100 Millionen Euro
  • Minderung der Preise von Medikamenten um 20%
  • Abschaffung der bezahlten Ausschüsse auf dem öffentlichen Sektor
  • Kürzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern um 50%
  • Einführung einer Höchstgrenze für die Bezüge staatlicher Beamten und Angestellter
  • Verbot der Zahlung von Sonderzulagen / Boni
  • Kürzung der Ausgaben für Überstunden und Wegegelder um 30%
  • Allgemeiner Rentenstopp, also auch für niedrige Renten (Renten bleiben jedoch von den Kürzungen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage ausgenommen)

Drastische Erhöhung der Benzinpreise in Griechenland

10. Februar 2010 / Aufrufe: 4,199 2 Kommentare

Die Erhöhung der Treibstoffsteuer in Griechenland schlägt sich in einer Erhöhung der Benzinpreise um rund 15 Cent pro Liter nieder.  Die entsprechende Gesetzesnovelle wurde am Dienstag, dem 09. Februar 2010, im Eilverfahren in das griechische Parlament gebracht und am Mittwoch ratifiziert.

Infolge dieser erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer bzw. Treibstoffsteuer wurde im landesweiten Durchschnitt mit einem Benzinpreis von wenigstens 1,25 Euro pro Liter gerechnet, gebietsweise stiegen allerdings die Preise nur einen Tag nach Inkrafttreten der Steuererhöhung bereits auf bis zu über 1,40 Euro pro Liter an.

Bei Dieselkraftstoff wird sich die aus der Steuererhöhung resultierende Preiserhöhung auf etwa 6 Cent pro Liter belaufen, jedoch ist auch hier zu befürchten, dass die Preise an den Zapfsäulen schließlich deutlich höher ausfallen werden als allein durch die Erhöhung der Verbrauchssteuer zu rechtfertigen wäre.

Aus der Erhöhung der Treibstoffsteuer verspricht sich der griechische Fiskus Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt 934 Millionen Euro, und zwar 714 Millionen aus der Benzinsteuer und 220 Millionen Euro aus der Dieselsteuer. Kritiker erachten dieses Steuerziel allerdings als utopisch, da die Verbraucher wie auch schon bei der vorherigen Erhöhung der Treibstoffsteuer den Konsum unweigerlich noch weiter einschränken  werden müssen, womit auch das Steueraufkommen sinkt. Andererseits ist fest mit einer allgemeinen Welle der Preiserhöhungen zu rechnen, weil die Wirtschaft kaum in der Lage sein wird, die Erhöhung der Betriebskosten nicht an die Verbraucher weiterzugeben

Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Erhöhung der Kfz-Steuer in Griechenland ab

25. Januar 2010 / Aufrufe: 625 1 Kommentar

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland wies die Klage gegen die Mitte 2009 per Ministerbeschluss verfügte und Oktober 2009 modifizierte Erhöhung der Kfz-Steuer ab.

Die in Rede stehende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland war im Sommer 2009 von der damaligen Regierung Karamanlis in Kombination mit dem Programm der subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge beschlossen worden. Die Steuererhöhung war mit der Finanzierung der Subventionen für das Abwrackprogramm und eventueller anschließender Fahrzeugneukäufe begründet worden. Da das griechische Parlament zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen worden war, sollte die Bestätigung der Steuererhöhung durch das Parlament nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 übernahm die neue Regierung Papandreou die Steuererhöhung mit einigen Änderungen, stellte jedoch das Programm der subventionierten Abwrackung kurzerhand ein. Außerdem ist der Ministerbeschluss, mit welchem die Erhöhung der Autosteuer verfügt wurde, bis heute – also Ende Januar 2010 – nicht wie von der Verfassung vorgesehen vom Parlament bestätigt worden und somit formal nicht rechtskräftig.

Auf Basis dieser formal verfassungswidrigen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer erhob die griechische Verbraucherorganisation INKA zusammen mit drei griechischen Fahrzeughaltern Klage vor dem Obersten Gerichtshof und verlangte die Annullierung der Steuererhöhung. Der berichterstattende Richter stellte zwar das rechtmäßige Interesse der Kläger in Frage, schloss sich jedoch im übrigen dem Aspekt der Verfassungswidrigkeit der verfügten Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer an.

Am Montag, dem 25. Januar 2010, tagte das Plenum des Obersten Verwaltungsgerichtshofes hinter verschlossenen Türen und wies die Klage schließlich ab. Das Urteil begründete das Gericht mit der Ansicht, dass der Schaden, auf den sich die klagende Partei beruft, nicht durch den Ministerbeschluss als solchen, sondern die gesetzliche Verfügung hervorgerufen wird, welche die Kraftfahrzeugsteuer vorsieht. Den Vorsitz führte der Richter Panagiotis Pikramenos.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.

Besteuerung elterlicher Zuwendungen, Schenkungen und Erbschaften in Griechenland

16. Januar 2010 / Aufrufe: 1,035 1 Kommentar

Am 15. Januar 2010 wurde dem griechischen Parlament im Eilverfahren der Gesetzentwurf über die Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und elterlichen Zuwendungen in Griechenland vorgelegt. Das Gesetz soll am 19. Januar 2010 ratifiziert werden und rückwirkend ab dem 08. Januar 2010 in Kraft treten.

Der Gesetzentwurf sieht die Senkung der Besteuerung der Übertragung von Immobilien aus elterlicher Schenkung – Zuwendung und Erbschaft mit einem sachwertorientiert ermittelten Wert von bis zu 310.000 Euro vor. Diese Steuersenkung betrifft die Mehrzahl der Überschreibungen von Immobilien und ergibt sich aus der Erhöhung des diesbezüglichen Steuerfreibetrages von derzeit 95.000 Euro auf nun 150.000 Euro nebst der Angleichung der einschlägigen Steuersätze.

Parallel werden allerdings fortan alle ab dem 01. Januar 1990 erfolgten Schenkungen und Zuwendung auf die Freibeträge angerechnet. Wurden also während der vergangenen 20 Jahre bereits Immobilien übertragen, reduziert sich der Freibetrag demnach um den mit diesen Transaktionen jeweils bereits ausgeschöpften Betrag.

Für Immobilien mit einem gemäß dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung ermittelten Wert ab 310.000 Euro ergeben sich dagegen mit dem neuen Besteuerungssystem erhebliche Steuererhöhungen., die je nach Wert des Vermögens bis zu 700% reichen. Die gleichermaßen auf elterliche Zuwendungen, Erbschaften und Schenkungen zur Anwendung kommenden Steuerklassen ergeben sich wie folgend:

Für einen sachwertorientiert bestimmten Immobilienwert von 150.000 Euro bis 300.000 beläuft sich der Steuersatz auf 1%, ab 300.000 Euro bis 600.000 Euro auf 5% und darüber hinaus auf 10% des Immobilienwertes.

Es sei angemerkt, dass in absehbarer Zeit mit einer kräftigen Erhöhung der nach dem System der “sachwertorientierten Wertbestimmung” ermittelten Immobilienpreise gerechnet wird. Obwohl bisher keine konkreten Informationen vorliegen, wird eine Erhöhung der steuerrelevanten Immobilienpreise in der Größenordnung von 30% erwartet – was die aufgestockten Steuerfreibeträge dann natürlich zu einem großen Teil wieder wett machen und in mehrfacher Hinsicht in einer noch höheren Besteuerung immobilen Vermögens in Griechenland resultieren wird.

Progressive Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Griechenland

Mit den neuen Regelungen wird die bisher geltende und von dem Wert der übertragenen Immobilien unabhängige pauschale Besteuerung der Übertragung mit einem Steuersatz in Höhe von 1% des sachwertorientierten Wertes abgeschafft. Stattdessen wird in der Praxis mit der Einführung von gestaffelten Besteuerungsklassen wieder die progressive Besteuerung von Erbschaften, Schenkungen und elterlichen Zuwendungen eingeführt.

Konkret erhöht sich die Grenze des Steuerfreibetrages von 95.000 Euro auf 150.000 Euro in der ersten Kategorie (Klasse A – unmittelbare Familie) und von 20.000 Euro auf 30.000 Euro in der zweiten Klasse (entferntere Verwandte). Für die Klasse A wird eine Staffelung des Steuersatzes von 1% bis 10% eingeführt. Für die Klasse B beginnt dagegen die Staffelung mit einem Steuersatz von 5% und reicht bis 20%.

Auf die selbe Weise und unabhängig von dem Anlass der Übertragung (Schenkung, elterliche Zuwendung) erfolgt auch die Besteuerung der Überschreibung von Immobilienvermögen seitens der Eltern auf ihre Kinder.

Wird ein Erblasser von seinem überlebenden Ehepartner oder seinen minderjährigen Kindern beerbt, bleibt das von diesen ererbte Immobilienvermögen bis zu einem Betrag von 400.000 Euro pro Erbberechtigten steuerfrei.

Für Geldbeträge, die – formlos oder nicht – auf Verwandte der Klassen A und B transferiert werden, bleibt dagegen die pauschale Besteuerung mit einem Steuersatz von 10% für Personen der Klasse A und 20% für Personen der Klasse B bestehen, und zwar ohne jeglichen Freibetrag !!!

Schließlich wird ein einheitlicher Zahlungsmodus für die Steuer auf Erbschaften, Schenkungen und elterliche Zuwendungen eingeführt. Demnach ist die Steuerschuld in maximal 12 zweimonatlichen Raten gleicher Höhe zu begleichen, wobei jedoch unter Ausnahme der letzten Rate die Höhe der Raten nicht niedriger als 500 Euro liegen kann. Diese Regelung gilt unabhängig von der Art des erworbenen Vermögens und dem Titel der Feststellung der Steuerschuld (Steuererklärung, endgültiger Akt, Gerichtsurteil usw.).

Korrektur der Steuererhöhung bei Zigaretten und Alkohol in Griechenland

15. Januar 2010 / Aufrufe: 1,861 2 Kommentare

Mit einem am 15. Januar 2010 dem Parlament vorgelegten Gesetzentwurf wird das Ausmaß der anfänglich angekündigten Erhöhung der Tabaksteuer und Getränkesteuer in Griechenland korrigiert. Die Ratifizierung wird am 19. Januar 2010 erwartet.

Die am 08. Januar 2009 angekündigte Erhöhung der Zigarettensteuer in Griechenland um 20% sollte laut den Darstellungen der Regierung zu Preiserhöhungen von etwa 0,20 bis 0,50 Euro pro Schachtel Zigaretten führen. Es stellte sich jedoch schnell heraus, dass diese pauschale Erhöhung der Tabaksteuer in der Praxis zu Preiserhöhungen von bis zu gut 2 Euro pro 20-er Päckchen geführt hätte.

Mit dem neuen Gesetzentwurf wird nun die Verbrauchssteuer auf Tabakprodukte von bisher 57,5% auf 63% erhöht, während anfänglich eine Erhöhung auf 70% vorgesehen war. Der Basissteueranteil wird von 5% auf 7,5% erhöht, während die minimale Verbrauchssteuer von 80% auf 75% gesenkt wird. Der Endpreis auch der teureren Zigarettensorten soll damit in der Praxis um etwa 1 Euro pro 20-er Schachtel anstatt anfänglich 2 Euro steigen. Ebenfalls um 10% – 12% erhöht wird die Verbrauchssteuer auf Zigarren und Zigarettentabak.

Mit dem selben Gesetzesentwurf wird auch die Erhöhung der Sondersteuer auf Äthylalkohol und alkoholische Getränke geregelt. Die resultierende Preiserhöhung wird sich bei Spirituosen (Whisky, Wodka, Gin usw.) auf etwa 1 Euro pro Flasche, bei Ouzo, Tsipuoro, Tsikoudia auf etwa 0,50 Euro pro Flasche und bei Bier auf etwa 1 – 2 Cent pro Flasche belaufen.