Griechenland wird zu weiteren Steuermaßnahmen gezwungen
IWF, EZB und EU zwingen Griechenland neue Maßnahmen auf, die dem griechischen Fiskus in den beiden nächsten Jahren rund 10 Milliarden Euro zusätzlich einbringen sollen.
Spätestens ab 2011 sollen in Griechenland zehn neue direkte und indirekte Steuern in Kraft treten, um allein in diesem Jahr das Steueraufkommen um weitere 5 Milliarden Euro zu erhöhen. Das Steuerpaket umfasst Sonderabgaben zu Lasten Gewerbetreibender, Selbständiger und Unternehmen, neue Luxussteuern, Ausweitung und Erhöhung der Besteuerung von Immobilien sowie nicht zuletzt auch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und sonstige Basisgüter von derzeit 11% auf 23%!
Weitere Maßnahmen beziehen sich unter anderem auf die kräftige Erhöhung der Krankenhaustarife und Einführung von Praxisgebühren für ambulante Behandlungen, Erhöhung der Tarife im Beförderungswesen, Erhöhung der Strompreise insbesondere für private Haushalte und landwirtschaftliche Verbraucher, und Erhöhung der Gebühren und Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen.
Insgesamt sollen die neuen Maßnahmen dem griechischen Fiskus 9,775 Milliarden Euro einbringen, davon 6,350 Milliarden Euro im Jahr 2011 und 3,425 Milliarden Euro im Jahr 2012. Die (bisher zum größten Teil noch nicht konkretisierten) ab 2011 in Kraft tretenden Steuermaßnahmen können in 10 Punkten umrissen werden:
- Erhöhung der Mehrwertsteuer für Basisgüter von 11% auf 23% – 1 Milliarde Euro
Etwa 30% der Güter (Lebensmittel, Medikamente usw.) und Dienstleistungen (u.a. in Gesundheitswesen, Gastronomie und Tourismus) sowie die Tarife der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen, die derzeit dem ermäßigten MwSt.-Satz unterliegen, sollen ab 2011 mit 23% besteuert werden. - Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne – 600 Millionen Euro
Trotz Investitionsrückgang und Unternehmensflucht sollen Unternehmen “mit hohen gewinnen” erneut zur Kasse gebeten werden. - Erhöhung der Immobilien-Einheitswerte – 400 Millionen Euro
Die kräftige Erhöhung der Einheitswerte wird erhebliche Erhöhungen aller Abgaben nach sich ziehen, die auf irgend eine Weise an die Einheitswerte gekoppelt sind. - Regulierung gesetzeswidriger Nutzungsänderungen – 500 Millionen Euro
Unter diese Regelung fallen beispielsweise abweichend von der ursprünglichen Baugenehmigung nachträglich in Wohnraum umgewandelte Abstellräume, Balkonflächen und Kellerräume. - Fiktive Veranlagung von Freiberuflern und Selbständigen – 400 Millionen Euro
Selbständige werden noch stärker auf Basis willkürlich bestimmter Mindesteinkommen besteuert, wenn ihr reales Einkommen unterhalb dieser Bemessungsgrenzen liegt. - Besteuerung des Leasings von Kraftfahrzeugen – 150 Millionen Euro
Diese neue Besteuerung wird das Fahrzeug-Leasing in Griechenland noch teurer bzw. finanziell uninteressant machen. - Besteuerung teilumbauter Gebäudeflächen – 800 Millionen Euro
Konkrete Informationen stehen aus, jedenfalls ist fallweise mit einer erheblichen weiteren Belastung der Eigentümer solcher Gebäudeflächen zu rechnen. - Besteuerung von Luxusgütern – 100 Millionen Euro
Bestimmte Güter sollen mit noch höheren zusätzlichen Abgaben belegt werden, obwohl damit der Inlandsmarkt weitere Umsatzverluste in Kauf nehmen müssen wird. - “Grüne Steuer” – 300 Millionen Euro
In diesen Bereich fällt unter anderem auch die Kraftfahrzeugsteuer. - Lizenzvergabe für Glückspielautomaten und Provisionen – 700 Millionen Euro
Die Vergabe von von Glücksspiellizenzen soll dem Staat rund eine halbe Milliarde Euro einbringen, weitere 200 Millionen Euro werden aus einschlägigen Provisionen erwartet.
Bezüglich der Mehrwertsteuererhöhung wird die Möglichkeit untersucht, wenigstens Grundnahrungsmittel von der anstehenden Steuererhöhung auf Basisgüter in Höhe von 12% auszunehmen und weiterhin mit einem ermäßigten Satz zu besteuern – wie dies im übrigen in praktisch allen anderen EU-Staaten der Fall ist. Ersatzweise müsste die griechische Regierung dafür jedoch das angestrebte Steueraufkommen aus anderen Quellen schöpfen, um auf jeden Fall das in dem mit IWF, EZB und EU bestehenden Memorandum festgelegte Steuerziel zu erreichen.












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