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Griechenland hat höchste Mobiltelefon-Steuern in ganz Europa

10. Juli 2010 / Aufrufe: 149 Keine Kommentare

Die Besteuerung von Mobiltelefonen und Mobiltelefonie in Griechenland ist mit Abstand die höchste in ganz Europa und übersteigt den EU-Durchschnitt um 100 Prozent.

Laut einer aktuellen Studie, die für Rechnung des Verbandes der Mobiltelefonie-Unternehmen (EEKT) von der Wirtschaftsfakultät der Universität Athen und der ICAP durchgeführt wurde, ist in Griechenland die Besteuerung des Sektors der mobilen Telefonie mit großem Abstand die höchste in ganz Europa. Nach der letzten ab Anfang Juli 2010 in Kraft getretenen Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 23% macht die Besteuerung der Mobiltelefonie inzwischen 40,7% der Gesamtkosten aus, wogegen der EU-Durchschnitt bei gerade einmal 20,6% liegt.

Ebenfalls gilt laut der Studie der Universität Athen und der ICAP abgesehen von der allgemeinen angespannten wirtschaftlichen Lage die außerordentlich hohe Besteuerung als Grund dafür, dass im Jahr 2009 die Einnahmen der Mobiltelefon-Branche in Griechenland um 15,3% einbrachen, während in der übrigen Europäischen Union der durchschnittliche Rückgang bei nur 1,43% lag.

Trotz des hohen Drucks auf die Ertragslage trägt laut der Studie die Branche auch weiterhin beträchtlich zum Wachstum in Griechenland bei, da ihr Anteil am Brutto-Inlandprodukt im Jahr 2009 immerhin 1,8% betrug und die Branche mit rund 2 Milliarden Euro zu den staatlichen Einnahmen beitrug (wovon sich 1,65 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen und etwa 350 Millionen Euro auf Versicherungsabgaben beziehen). Bezeichnend ist, dass dieser Betrag die Summe aller Einsparungen übersteigt, die von den kürzlich beschlossenen Kürzungen der Bezüge auf dem öffentlichen Sektor für die Jahre 2010 und 2011 erhofft werden.

Ebenfalls hat die Branche der Mobiltelefonie schätzungsweise 80.000 Arbeitsplätze mit einem Bruttolohnaufkommen von rund 2,5 Milliarden Euro geschaffen und trägt auch wesentlich zur Minderung der Teuerungsrate bei. Insgesamt belief sich der Anteil der Branche an der nationalen Wirtschaft in Griechenland im Jahr 2009 auf 3,83%.

Besteuerung der Übertragung von Immobilien wegen Schenkung und elterlicher Zuwendung in Griechenland bis auf weiteres unbekannt

9. Januar 2010 / Aufrufe: 295 Keine Kommentare

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag (08.01.2010) hat die griechische Regierung überraschend einen Erlass durch das – formal geschlossene – Parlament gebracht und die Besteuerung aller ab dem 08. Januar 2010 aufgrund einer Schenkung oder elterlichen Zuwendung erfolgenden Übertragungen von Immobilien in Griechenland als vorläufig erklärt.

Die neue griechische Regierung unter Georgios Papandreou hatte wiederholt angekündigt und betont, unter anderem auch die von der vorherigen Regierung unter Konstantinos Karamanlis praktisch abgeschaffte Erbschafts- und Schenkungssteuer wieder einführen zu wollen. Da mit dem neuen Steuergesetz nicht vor März 2010 zu rechnen ist, richteten sich insbesondere die Besitzer großer Immobilienvermögen darauf ein, ihr Vermögen noch vor dem Inkrafttreten der erwarteten erheblich ungünstigeren Bestimmungen zu übertragen.

Angesichts des kontinuierlichen Anstiegs der Übertragungen beachtlicher Vermögenswerte sah allerdings die Regierung die erhofften und im übrigen auch bereits global im Etat eingeplanten Mehreinnahmen schwinden und schritt kurzerhand zu der in Rede stehenden Verfügung.

Obwohl eindeutig verfassungswidrig, können demnach in Griechenland ab sofort Immobilien im Rahmen einer Schenkung oder elterlichen Zuwendung nur noch unter dem Vorbehalt der zukünftigen Feststellung der jeweiligen Steuerschuld erfolgen, deren Art der Bestimmung und Höhe jedoch bis auf weiteres unbekannt bleiben wird.