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Artikel Tagged ‘sonderabgabe’

Erneute Gewinnsteuer und Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

3. Oktober 2010 / Aufrufe: 330 Keine Kommentare

Der griechische Haushaltsplan für das Jahr 2011 sieht erneut eine Sonderabgabe auf Unternehmensgewinne sowie auch eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer vor.

Der griechische Finanzminister G. Papakonstantinou präsentierte in Brüssel dem Rat der Gemeinschaft für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) den Entwurf für den griechischen Staatshaushalt 2011, der unter anderem sowohl erneut eine Sondersteuer auf Unternehmensgewinne als auch die Option einer weiteren Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsieht und sich im übrigen global auf die Erhöhung des allgemeinen Steueraufkommens und die Bekämpfung der Steuerhinterziehung stützt.

Die anfänglich als “einmalige Sonderabgabe” deklarierte zusätzliche Steuer auf Gewinne in Griechenland ansässiger Unternehmen wird damit nun im dritten Jahr festgeschrieben und hat bereits nachhaltig insbesondere zur Abwanderung zahlloser klein- und mittelständischer Unternehmen beigetragen. Inzwischen haben jedoch auch seit vielen Jahren in Griechenland etablierte in- und ausländische Großunternehmen unverblümt die Absicht bekundet, angesichts der horrenden Besteuerung ihren Standort oder zumindest ihren Verwaltungssitz wenn schon nicht gleich in den fernen Osten, so doch wenigstens in EU-Staaten wie Bulgarien, Luxemburg und Zypern verlegen zu wollen.

Die bisherigen Informationen lassen darauf schließen, dass rückwirkend auf die im Jahr 2009 (!) erzielten Gewinne in Griechenland ansässiger Unternehmen bzw. Gesellschaften (OHG, KG, Gmbh, AG), die in diesem Referenzjahr Gewinne vor Steuern in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarierten, zusätzlich zu der regulären Besteuerung eine nach Höhe der ausgewiesenen Gewinne gestaffelte Abgabe in Höhe von 4 – 10 Prozent erhoben werden wird. Die entsprechenden Steuerbescheide sollen Anfang 2011 zugestellt werden. Als Referenz bzw. Bemessungsgrundlage wird bewusst das Jahr 2009 herangezogen, weil inzwischen feststeht, dass zahlreiche Unternehmen 2010 im Vergleich zum Vorjahr erheblich geringere oder gar keine Gewinne erzielen werden können.

Erklärend sei angemerkt, dass beispielsweise in Bulgarien und Zypern Unternehmensgewinne pauschal mit einem Satz von 10% besteuert werden und die Steuerpflicht auch der Aktionäre / Teilhaber einer Gesellschaft damit erschöpft ist, während sich in Griechenland der summarische Steuersatz einbezüglich der zusätzlichen Einkommensteuer auf Ausschüttungen und Dividenden als auch der in regelmäßiger Folge erhobenen Sonderabgaben auf bis zu weit über 50% addiert.

Erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

Bezüglich der erneuten Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland kursieren seit geraumer Zeit gezielt verbreitete Szenarien, wonach global alle Produkte und Dienstleistungen (wie unter anderem Grundnahrungsmittel, Medikamente, ärztliche Dienstleistungen usw.), die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 11% unterliegen, ab Anfang 2011 mit dem regulären Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 23% belastet werden sollen – und zwar immer in Berufung auf das mit IWF, EU und EZB vereinbarte Memorandum und dem Ziel, im Jahr 2011 zusätzlich zu dem bisherigen Steueraufkommen weit mehr als 5 Milliarden Euro durch weitere Besteuerungen eintreiben zu müssen.

Andererseits bezeugt allerdings das trotz aller Hals über Kopf verfügten Steuermaßnahmen eindeutig rückläufige Steueraufkommen, dass über diese Schiene kaum noch mehr Geld aus Bevölkerung und Unternehmen herauszupressen ist, obwohl inzwischen die selektive Zwangsenteignung insbesondere privaten Vermögens als gegeben anzusehen ist.

Gemäß den bisherigen Informationen erscheint es als wahrscheinlich, dass in Griechenland ab Anfang 2011 der ermäßigte Mehrwertsteuersatz in Höhe von derzeit 11% um wenigstens 2% oder auch mehr angehoben werden wird und parallel die Besteuerung etlicher Produkte und Dienstleistungen mit fortan 23% zu erwarten ist.

Sonderabgabe auf Jahreseinkommen ab 100000 Euro in Griechenland

3. Juni 2010 / Aufrufe: 238 Keine Kommentare

In Griechenland wird auf 2009 erzielte Jahreseinkommen in einer Gesamthöhe ab 100.000 Euro rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% des Gesamteinkommens erhoben.

Unter die Sonderabgabe von 1% fallen alle natürlichen Personen, die in ihrer diesjährigen Einkommensteuererklärung ein Jahreseinkommen in Höhe von 100.000 Euro oder mehr deklarieren. Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens, auf welches die Sonderabgabe erhoben wird,  werden auch Zinsen aus Bankguthaben, Gewinne aus Aktienverkäufen und Investment-Fonts sowie ebenfalls pauschal oder nach speziellen Bestimmungen besteuerte Einkommen berücksichtigt.

Nach den vorliegenden Daten deklarieren in Griechenland etwa 17.500 Personen ein persönliches steuerpflichtiges Jahreseinkommen von 100.000 Euro oder höher. Die Sonderabgabe in Höhe von 1% wird allerdings auch mehr als 50.000 Personen belasten, die zwar niedrigere steuerpflichtige Einkommen deklarieren, andererseits jedoch steuerfreie Einkünfte haben und nun aufgrund der Berücksichtigung aller Einkünfte (gleich ob steuerpflichtig oder nicht) trotzdem unter die Sonderabgabe fallen.

Von der Sonderabgabe nicht betroffen sind juristische Personen (Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Personengesellschaften), da die Sonderabgabe auf jene Einkünfte erhoben wird, welche die natürlichen Personen aus der Beteiligung an diesen Gesellschaften erzielen. Weiter sind von der Sonderabgabe nur Entlassungsentschädigungen, einmalige Zahlungen von Vorsorge- und Versicherungskassen und die einmaligen Zahlungen an Beamte bei ihrer Pensionierung usw. ausgenommen.

Nicht von der Sonderabgabe ausgenommen sind dagegen beispielsweise Gewinne aus Verkäufen aus Aktien, gleich ob diese an der inländischen oder einer ausländischen Börse notiert sind oder nicht, Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an Investment-Fonds und aus Rückkaufvereinbarungen (Repos), Altersrenten ausländischer Herkunft, die nur im Ausland besteuert werden, sowie auch Lohneinkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterliegen. Ebenfalls unter die Sonderabgabe fallen unter anderem alle Zinsen aus Bankguthaben und Spareinlagen, Zinserträge aus staatlichen Anleihen und Bonds, Zinsen aus Anleihen, die von Gesellschaften oder Unternehmen mit Sitz in Griechenland ausgegeben werden, die Vergütungen und Gehälter der Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, der Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen, eigenständig bzw. pauschal besteuerte Lohneinkünfte und sogar auch spezielle Gefahrenzulagen.

Die Sonderabgabe wird auf das gesamte – gleich ob reale, fiktive, steuerpflichtige oder nicht – im Fiskaljahres 2010 deklarierte bzw. im Jahr 2009 erzielte persönliche Nettoeinkommen (also nicht Familieneinkommen) einer natürlichen Person erhoben, wenn dieses 100.000 Euro oder mehr beträgt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Einkommen nur aus einer oder mehreren Quellen stammt, für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage werden grundsätzlich alle Einkommen aus jeder beliebigen Quelle berücksichtigt (Immobilien, Arbeitsverhältnisse, Handelsbetriebe, bewegliche Werte,  Selbständigkeit, freie Berufe, landwirtschaftliche Unternehmen usw.). Beläuft sich die Summe aller Einkünfte auf 100.000 Euro oder mehr, wird die Sonderabgabe in Höhe von 1% auf das gesamte (!) Einkommen fällig.

Weitere Informationen in Zusammenhang mit der Einkommensbesteuerung in Griechenland bietet der Beitrag Steuererklärung in Griechenland – Steuersätze, Sonderabgaben, Fristen.

Rückwirkende Sondersteuer auf Einkommen 2007 in Griechenland verfassungswidrig

22. Dezember 2009 / Aufrufe: 110 1 Kommentar

Das Verwaltungslandgericht Athen erklärte die noch unter der Regierung Karamanlis im Jahr 2009 beschlossene Maßnahme der rückwirkenden Besteuerung der Einkommen des Jahres 2007 als verfassungswidrig. Das Gericht begründete seinen Beschluss damit, dass gemäß der Verfassung die rückwirkende Verfügung jeder beliebigen Besteuerung oder Belastung über das vorherige Fiskaljahr hinaus widerrechtlich sei.

Bei dem Urteil handelt es sich um das erste in den zahlreichen anhängigen Klagen, die von Steuerpflichtigen bei den Verwaltungsgerichten Griechenlands eingereicht worden sind. Da der Beschluss von einem Landgericht erging, wird ihm besonderes Gewicht beigemessen.

Die Klage war von einem Steuerpflichtigen erhoben worden, von dem das Finanzamt Psychiko die Zahlung einer rückwirkenden Sonderabgabe in Höhe von 10.000 Euro gefordert hatte. Das Gericht ordnete in seinem Urteil die Rückzahlung des Betrages an. Bezeichnenderweise war von Seite des Staates nicht einmal ein Vertreter bei dem Prozess anwesend.

Schätzungen zufolge sind ungefähr 2.000 Anträge auf Ausnahme von der Verpflichtung zur Zahlung der rückwirkenden Sondersteuer gestellt worden. In einigen bereits entschiedenen Fällen wurde die vorläufige Aussetzung der Zahlungspflicht verfügt.

Allem Anschein nach ist zu erwarten, dass der Fall vor den Obersten Verwaltungsgerichtshof in Griechenland gebracht werden wird, um im Laufe des Jahres 2010 eine Entscheidung zu erlangen. Der Staat wird gegen das Urteil des Verwaltungslandgerichts Berufung einlegen, das letzte Wort wird jedoch schließlich der Oberste Gerichtshof haben.

Kirche will Sonderabgabe auf Immobilien in Griechenland bezahlen

2. Dezember 2009 / Aufrufe: 98 Keine Kommentare

Die griechisch-orthodoxe Kirche wird in diesem Jahr die Sonderabgabe auf ihre Immobilien in Griechenland bezahlen. Dieser Beschluss wurde von dem Heiligen Synod in einer außerordentlichen Sitzung gefasst, nachdem Finanzminister Giorgos Papakonstantinos ein erklärendes Schreiben an die Kirche gerichtet hatte.

Nach einer vielstündigen Diskussion beschlossen die Priester die Zahlung der Sonderabgabe angesichts der Tatsache, dass bezüglich der nachfolgenden Jahre ein Dialog auf Nullbasis beginnen soll.

Gemäß der diesbezüglichen Bekanntgabe des Synods sowie auch den Verlautbarungen seines Pressesprechers Jerotheos, Metropolit von Navpaktos, wurde bekannt gegeben:

a) Wie immer wird die Griechische Kirche in – sei es auch nicht von ihr zu verantwortenden – kritischen und schwierigen Lagen der Gesellschaft zur Linderung der Bevölkerung beitragen.

b) Die Griechische Kirche, die ein ungeheures soziales und wohltätiges Werk zur Linderung unserer leidenden und bedürftigen Brüder erbringt, welches in landesweit rund 700 Einrichtungen und unter Aufbringung von 100.000.000 Euro jährlich für wohltätige und soziale Zwecke erbracht wird, fordert den Staat wenigstens zur gleichberechtigten Behandlung mit den übrigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts auf.

c) Die Kirche erachtet als selbstverständlich, dass jede wie auch immer geartete Besteuerung ihres Immobilienvermögens auf keinerlei Weise die von ihr selbst genutzten und solche Immobilen einschließt, auf denen jede Art die freie Nutzung behindernder Lasten ruhen, oder Immobilien, die zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Einrichtungen sozialen Charakters unentgeltlich abgetreten worden sind oder ungenutzt brachliegen.

d) Folglich beschließt der Heilige Synod, dass allein und nur für das Jahr 2009 die Griechische Kirche mit dem ihr entsprechenden Betrag für jene Immobilien beiträgt, welche gemäß den vorstehenden Ausführungen Einkünfte abwerfen.

Sondersteuer für mehr als 1 Million Immobilienbesitzer in Griechenland

22. November 2009 / Aufrufe: 633 Keine Kommentare
Stratos Paradias
Stratos Paradias
Vorsitzender der POMIDA

Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Panhellenischen Verbandes der Immobilienbesitzer (POMIDA) Stratos Paradias werden infolge der neuen Regelungen bezüglich der Erhebung der Sonderabgabe auf Immobilien in Griechenland weit über eine Million Immobilienbesitzer von der außerordentlichen Sondersteuer betroffen sein. Angesichts der auf nur 400.000 Euro gesenkten Bemessungsgrundlage für die Sondersteuer und des bis auf 1% angehobenen Grundsteuersatzes äußerte der Vorsitzende der POMIDA, dass nunmehr das mittlere Eigentum steuerlich ins Visier genommen werde.

In seinem Vortrag auf einem Forum in Patra sprach Stratos Paradias von einem “Steuerfeldzug” und “eliminierenden Maßnahmen” wie der Sonderabgabe, der erwarteten jährlich fälligen Großgrundbesitzsteuer FMAP, der Wiedereinführung der Besteuerung von Erbschaften und Elternschenkungen und der angekündigten erneuten Anhebung der Einheitswerte. 

All dies, fügte der Vorsitzende des POMIDA an, “wird zur gesetzlich geregelten Entwendung und indirekten Enteignung des Vermögens der Immobilienbesitzer führen, deren daraus verbliebene Einkünfte bereits jetzt um +1,5% über dem höchsten Einkommenssteuersatz besteuert werden”.

Herr Paradias charakterisierte die Erhöhung der Sonderabgabe “überrumpelnd und im Versteckten” und schätzte ein, dass die Erhöhung der Gesamtbesteuerung im Vergleich zur einheitlichen Grundsteuer (ETAK) sich von 25% für das kleinere bis zu 133% für das mittlere Vermögen von bis zu 1.000.000 Million Euro und auf bis zu 585% in den höheren Klassen bewegen werde.

Die Eigentümer von Immobilien, die keine Einkünfte abwerfen, sind absolut nicht in der Lage, solchen Steuermaßnahmen entsprechen zu können und machen sich berechtigte Sorgen darüber, welche die nächsten – und zwar sogar von beständiger Natur – Maßnahmen sein werden.

Es kann nicht akzeptiert werden, dass die unvermieteten, blockierten, einsturzbereiten, im Rohbau befindlichen, unbebauten und jede Art von Immobilien mit den überhöhten Einheitswerten in unserem Land, die keinerlei Einkünfte erbringen, eine Basis für die anfänglich angeblich außerordentliche und und dann mittels der neuen FMAP dauerhaft festgeschriebenen schweren Besteuerung ihrer Besitzer darstellen.

Erhöhung der Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland

21. November 2009 / Aufrufe: 710 Keine Kommentare

Mit einem am Freitag, dem 20. November 2009 in das Parlament gebrachten Gesetzesentwurf beschloss die neue griechische Regierung unter Jorgos Papandreou eine weitere Erhöhung der bereits Anfang November rückwirkend für das Jahr 2009 angekündigten Sondersteuer auf Immobilien in Griechenland.

Ursprünglich sollte die überraschend beschlossene Sonderabgabe mittels einer gestaffelten Erhöhung der ETAK (Eniäo Telos Akinitis Periousias = einheitliche Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer) auf Immobilienvermögen mit einem steuerrelevanten Gesamtwert ab 600.000 Euro erhoben werden und sich zusätzlich zu der regulären ETAK auf weitere 0,1% – 0,5% belaufen. Mit dem nun ohne jegliche vorherige Diskussion vorgelegten Gesetzesentwurf wird die Sonderabgabe nicht nur für Immobilienvermögen mit einem sachwertorientierten (sprich fiktiv) ermittelten Gesamtwert ab bereits 400.000 Euro erhoben, sondern auch progressiv auf 0,9% anstatt wie bisher vorgesehen 0,5% erhöht.

Schon für ein Immobilienvermögen im Segment von 400.000 – 600.000 Euro verdoppelt sich damit die ETAK auf 0,2% und steigt mit dem Gesamtwert des Immobilienbesitzes progressiv auf sage und schreibe 1% für Vermögen mit einem Wert ab 3 Millionen Euro! Insgesamt sieht der griechische Haushaltsplan 2010 Mehreinnahmen in Höhe von rund 375 Millionen Euro allein aus der Besteuerung von Immobilienbesitz und relevanten Vorgängen wie Erbschaft, Schenkung usw. vor.

Detaillierte Informationen bietet der Beitrag ETAK und Grundsteuer in Griechenland.