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Artikel Tagged ‘sonderabgabe’

Finanzminister beteuert Sicherheit der Bankeinlagen in Griechenland

18. März 2013 / Aufrufe: 521 11 Kommentare

Nach mit dem spektakulären Cut aller Bankguthaben in Zypern beteuerte in Griechenland der Finanzminister erneut, die Einlagen bei griechischen Banken seien absolut sicher.

Der griechische Finanzminister Giannis Stournaras beteuerte zum wiederholten Mal, die Bankguthaben in Griechenland – einschließlich auch jener bei den in Griechenland aktiven drei zypriotischen Banken – seien absolut sicher. Der Finanzminister informierte den Premierminister bezüglich des Beschlusses der Eurogruppe, wobei auch die allgemeineren Entwicklungen in Zusammenhang mit diesem Thema untersucht wurden.

Was die in Griechenland aktiven drei zypriotischen Banken betrifft, betonte Herr Stournaras, die Konzipierung in Zusammenhang mit diesem Thema werde weitergeführt. Wie der Finanzminister am Vortag (16 März 2013) angeführt hatte, “sind von dem Beschluss in Zusammenhang mit Zypern die Guthaben bei den Filialen der zypriotischen Banken in Griechenland ausdrücklich ausgenommen und die Stabilität des griechischen Banksystems ist absolut gewährleistet“.

(Quelle: Voria.gr)

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Griechenland führt Kurs- und Verweilabgabe für Freizeitboote ein

16. Januar 2013 / Aufrufe: 765 7 Kommentare

Griechenland führt für Fahrt und Aufenthalt aller Freizeitboote in griechischen Gewässern eine neue Abgabe ein, die an Stelle der bisherigen Luxussteuer treten soll.

Nachdem die im Rahmen der neu eingeführten permanenten Besteuerung einer “luxuriösen Lebensführung” augenscheinlich völlig überhastet und unkoordiniert angekündigte zusätzliche Besteuerung privater Freizeitboote umgehend wieder zurückgenommen wurde, machte das Finanzministerium in einer Bekanntmachung nun sowohl erläuternde Erklärungen als auch die Einführung einer neuen Abgabe auf alle Freizeitboote publik, die griechische Gewässer durchqueren oder sich darin aufhalten.

Wie angemerkt wird, soll der Besteuerung dieser Boote mit einer neuen Bestimmung begegnet werden, die unmittelbar demnächst die Ministerien für Finanzen und Handelsschifffahrt dem griechischen Parlament vorlegen werden. (Nicht angemerkt wird, dass mit der in Rede stehenden Bekanntmachung außerdem augenscheinlich sowohl dem prompt geflissentlich geschürten populistischen Aufschrei als nicht zuletzt auch dem Eindruck begegnet werden sollte, das Land werde von Idioten regiert … .)

Spezieller wird eine sogenannte “Kurs- und Verweilabgabe” eingeführt werden, die ergänzend zu den Bestimmungen der in Bearbeitung befindlichen Gesetzesvorlage über den Meerestourismus fungieren und sich allein auf den Kurs und das Verweilen aller privaten Vergnügungsboote in Griechenland und unabhängig von deren Flagge beziehen wird.

Ein alter Flop wird durch einen neuen ersetzt

Bei der geplanten neuen Abgabe handelt sich um eine derzeit von niemandem entrichtete – da von der Gesetzgebung nicht vorgesehene – “Kursabgabe”, die parallel auch eine Abgeltung für das bisher kostenlose Verweilen dieser Boote in nicht privaten Yachthäfen darstellt.

Die Abgabe wird gleichzeitig zu der Abschaffung der – praktisch niemals eingenommenen – Luxus- und Sondersteuer eingeführt und bezweckt die Zusammenlegung der steuerlichen Regelungen und die Abschaffung nutzloser Bestimmungen, die bisher so wie so absolut nichts eingebracht, dagegen jedoch signifikante Verluste bei den öffentlichen Einnahmen verursacht haben.

Von der Einführung der sogenannten “Kurs- und Verweilabgabe” wird erwartet, dass ein Strom der Rückkehr der Boote in die griechischen Gewässer und Yachthäfen geschaffen und die Wirtschaft der Inseln und der Küstengebiete stimuliert wird und tausende neue Arbeitsplätze entstehen werden, da die Unsicherheit hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Freizeitboote aufhören wird.

Luxussteuer führte zu Verlust von Einnahmen und Arbeitsplätzen

Laut dem Finanzministerium (YPOIK) verursachte die Umsetzung der bisher geltenden Luxussteuer den Verlust von Arbeitsplätzen und Einnahmen bei der Mehrwert- und Einkommensteuer in allen Sparten der Berufe und Gewerbetreibenden, die sich mit dem konkreten Zweig befassen (z. B. bewachte Bootsaufbewahrung, Crews, Mechaniker, Wartungs- und Reparaturkräfte, Handelsfirmen für Ausrüstung und Ersatzteile usw.), während die Luxussteuer auf Jahresbasis finanziell so gut wie nichts einbrachte.

Wie das Finanzministerium betont, erwies sich die verhängte Steuer zusätzlich auch für die griechischen Import- und Handelsfirmen für kleine und große Freizeitboote als katastrophal, da sich ihre Umsätze – bei gleichzeitigem Verlust tausender Arbeitsplätze – im wahrsten Sinne des Wortes “verflüchtigten”. Kein Grieche oder Ausländer führt noch Schiffe nach Griechenland ein, da die Einfuhrkosten unerschwinglich geworden sind (23% MwSt. + 19% Luxussteuer auf den Wert des Bootes).

Unter dem Strich erlitt der Fiskus einen höchst signifikanten Einnahmeverlust, da angesichts der Tatsache, dass anhängige Importe storniert wurden, weder die erhoffte Luxussteuer (10%) noch die veranschlagte MwSt. (23%) eingenommen wurde. Obendrein addiert sich zu all diesem wegen der gesunkenen Umsätze und Gewinne der griechischen Handelsvertretungen auch noch der Verlust aus der Nichteinnahme von Einkommensteuern.

(Quelle: Berichte diverser griechischer Medien)

(Quelle: Voria.gr)

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Windkraft-Firmen drohen mit Rückzug aus Griechenland

11. Januar 2013 / Aufrufe: 725 Keine Kommentare

Sieben internationale Windkraftanlagen-Hersteller drohen wegen der Sonderabgabe auf die Umsätze von Windparks ihren Rückzug aus Griechenland an.

Während der Verband der Photovoltaik-Energieerzeuger (SPEF) wegen der Sonderabgabe auf den Umsatz der Photovoltaik-Anlagen in Griechenland eine Beschwerde bei der Europäischen Kommission einreichte, warnen sieben internationale Windkraftanlagen-Hersteller in einem neuen – dem zweiten aufeinanderfolgenden – Schreiben an den Premierminister Antonis Samaras und die Vorsitzenden der Parteien PASOK (Evangelos Venizelos) und DIMAR (Fotis Kouvelis) vor ihrem Rückzug aus Griechenland wegen der außerordentlichen Angabe auf die Umsätze der Windparks und der neuen “einschränkenden” Regelungen, welche die Gesetzesvorlage über die Erneuerbaren Energiequellen (EE) vorsieht.

Die Umsetzung der Maßnahmen könnte uns zwingen, unsere Investitionspolitik in Griechenland neu zu planen“, sollen in dem Schreiben die Iberdrola – Rokas, die italienische Enel, die französische EdF, die spanischen Firmen Acciona und Gamesa, die schweizerische Jasper und die dänische Vestas angeführt haben, die mittels ihrer – hoch subventionierten (!) – Tochterfirmen in Griechenland Windanlagen herstellen und nun mehr oder weniger unverblümt mit ihrem Rückzug von dem griechischen Markt drohen.

Regelungen stehen jeder unternehmerischen Praktik entgegen

Die Firmen bringen ebenfalls Zweifel bezüglich der rechtlichen Basis der von dem Ministerium für Umwelt und Energie forcierten Regelungen zum Ausdruck und argumentieren, diese Regelungen stehen jeder “logischen unternehmerischen Praktik” entgegen.

Die Gesetzesvorlage vermittelt den ausländischen Investoren den Eindruck, die griechische Regierung ziehe ihre Unterstützung an die Windenergie zurück und annulliere ihre verbindlichen Zusagen bezüglich der Stärkung des Sektors im Rahmen der Europäischen Verordnung 2009/28/EU“, lautet es unter anderem in dem Schreiben der Firmen, welche die Intervention des Premierministers und der beiden anderen Führer an die Regierung verlangen, damit die Lage verbessert wird und sie ihre Investitionen in der Branche fortsetzen.

Zur gleichen Zeit liegt bei den Zentraldirektionen für Energie und Wettbewerb der Kommission die Beschwerde des SPEF wegen der sich bei 25% – 30% bewegenden “Abzocke” auf den Umsatz der Anlagen vor. Die außerordentliche Abgabe, die für die Windparks auf 10% bestimmt wurde, bezieht sich auf alle in Betrieb befindliche Anlagen.

In der Beschwerde vertritt der Verband auch, die Abgabe werde nicht die Finanzen des Marktbetreibers (LAGIE) “therapieren”, da sie nicht den Verzerrungen auf dem Großhandelsmarkt begegnet.

(Quelle: Imerisia)

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Areopag billigt Immobilienabgabe in Griechenland per Stromrechnung

20. Dezember 2012 / Aufrufe: 634 1 Kommentar

Der Oberste Gerichtshof in Griechenland billigte aus Gründen des öffentlichen Interesses die heftig umstrittene Einziehung der Immobilien-Sonderabgabe per Stromrechnung.

Die öffentliche Elektrizitätsgesellschaft DEI wird regulär darin fortfahren, die außerordentliche Immobilienabgabe – die sogenannte “Abzocke” – mittels der Stromrechnungen einzuziehen, jedoch wird das Unternehmen den Verbrauchern, welche die Abgabe nicht zahlen, nicht den Strom abschalten dürfen. Dies beschloss gestern (19 Dezember 2012) der dreiköpfige Richterrat des Obersten Gerichtshofs (Areopag) und folgte damit praktisch einem bereits im Mai 2012 ergangenen Beschluss des Senats des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE).

Die Richter gaben damit dem Antrag des griechischen Finanzministers Giannis Stournaras statt, das jüngst verkündete Urteil der mehrsitzigen Kammer des Landgerichts Athen auszusetzen, mit dem die Einziehung der Immobilienabgabe (EETIDE) mittels der Stromrechnungen der DEI für rechtswidrig befunden wurde.

Es sei daran erinnert, dass der Senat des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) geurteilt hatte, die EETIDE stehe nicht der Verfassung und dem ersten Zusatzprotokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) entgegen. Parallel hatten die Richter des Verwaltungsgerichtshofs den Beschluss des Staatssekretärs des Finanzministeriums (der die Abgabe auferlegt) zu dem Teil annulliert, in dem er die Unterbrechung der Stromversorgung für jeden vorsieht, der die EETIDE nicht entrichtet.

Gefährdung der volkswirtschaftlichen Zielvorgaben

Der dreiköpfige Richterrat des Areopags, mit Areopag-Richter Panagiotis Roumpis als Vorsitzenden und den Areopag-Richtern Georgios Sakkas und Dimitra Yfanti als Mitglieder, gab dem Antrag des Herrn Stournaras statt und setzte das strittige Urteil der mehrsitzigen Kammer des Landgerichts Athen aus, welches der DEI untersagte, die umstrittene Abgabe mittels der Stromrechnungen einzuziehen.

Die drei Areopag-Richter befanden, dass aus der Umsetzung des Beschlusses des mehrköpfigen Landgerichts “für den griechischen Fiskus als wahren Berechtigten und die DEI SA als nicht berechtigte Prozesspartei die Gefahr eines Schadens auftreten wird, der nicht leicht zu beseitigen sein wird, da mit der nicht sofortigen Entrichtung der EETIDE mittels der DEI die Erreichung der volkswirtschaftlichen Ziele des Hilfsprogramms von EU / EZB / IWF für Griechenland sowohl für 2012 als auch für 2013 einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt wird“.

Daraufhin gaben die Areopag-Richter dem Antrag des Finanzministers Giannis Stournaras in diesem Zweig statt.

Strafbewehrtes Verbot der Stromabschaltung bleibt in Kraft

Obwohl Finanzministerium und DEI mit ihren Anträgen nicht die Aussetzung des Zweigs des erstinstanzlichen Urteils verlangt hatten, der sich auf die Abschaltung des Stroms und die Pönalien bezieht, setzten die Richter des Areopags das erstinstanzliche Urteil in jenem Teil nicht aus, der einerseits die DEI verpflichtet, “den Verbrauchern, welche die Elektrifizierungsabgabe nicht entrichten, nicht den Strom abzuschalten“, und andererseits auch nicht jene Bestimmung des erstinstanzlichen Urteils “über die Androhung einer Geldstrafe für ihre Verletzung je Verbraucher und Tag ihrer Missachtung“.

Wenn also die DEI zu einer Stromabschaltung schreitet, ist sie verpflichtet, wie in dem erstinstanzlichen Urteil vorgesehen jedem Verbraucher für jeden Tag der Abschaltung den Betrag von 300 Euro als Pönale zu zahlen.

Dieser Beschluss des dreiköpfigen Richterrats des Areopags ist gültig, bis ein endgültiges Urteil über den Antrag des Herrn Stournaras ergehen wird, der die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils verlangt. Dieser Antrag wird am 22 März 2013 vor dem Areopag verhandelt werden.

Finanzminister und DEI führen Bevölkerung in humanitäre Krise

Finanzminister Giannis Stournaras erklärte: “Es ist offensichtlich, dass ich den Beschluss des Areopags respektieren werde. Das Problem bezieht sich außerdem auf die nächsten sechs Monate, weil danach die EETIDE in die einheitliche Immobiliensteuer integriert werden wird. Das Finanzministerium hat dem Höchsten Gericht die zwingenden Gründe öffentlichen Interesses unterbreitet, welche erfordern, dass das System der Einziehung der EETIDE mittels der DEI nicht gestört wird. Und für die Bürger ist darüber hinaus die Zahlung mittels der DEI und nicht bei den Finanzämtern einfacher, weil letzteres größere Strapazen bedeutet“.

Das Beharren des Herrn Stournaras, die “Immobilien-Abzocke” zusammen mit dem Strom auf den Rechnungen der DEI einzuziehen, führt in Kombination mit den vernichtenden Erhöhungen beim Strompreis in eine reale humanitäre Krise, in dem für unser Volk härtesten Winter der letzten Jahrzehnte“, betont in einer Bekanntmachung die Pressestelle der SYRIZA-Partei bezüglich der “Abzocke” der DEI.

Weiter merkt sie an “der Minister und die Drei-Parteien-Regierung möchten inmitten des Frostes schutzlose Menschen sehen, des Grundgutes der Elektrifizierung zu entbehren” und fügt hinzu “wir müssen sie stoppen. Sie sind gefährlich“.

(Quelle: in.gr)

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Griechenland erhebt Sonderabgabe von Pharma-Industrie

22. November 2012 / Aufrufe: 397 7 Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Pharma-Industrie zur Entrichtung einer 15-prozentigen Sonderabgabe zwingen.

Die griechische Regierung erhebt eine Sonderabgabe von 15% von allen Medikamenten-Herstellern, die wollen, dass ihre Produkte weiterhin auf der Liste der Medikamente verbleiben, welche von den Kassen übernommen werden – was im Rückschluss bedeutet, dass die Medikamente der Hersteller, die sich der Forderung nicht beugen, von der Liste der erstattungsfähigen Präparate gestrichen werden.

Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Verordnung, die im Regierungsanzeiger veröffentlicht wurde, wird die Abgabe ab dem 01 Januar 2013 erhoben und von den Einzelhandelsverkäufen des Jahres 2011 einbehalten werden.

(Quellen: in.gr)

500000 Geister-Steuerverweigerer in Griechenland

15. November 2012 / Aufrufe: 952 4 Kommentare

Dem Finanzministerium in Griechenland ist bekannt, dass 500.000 Immobilieneigentümer die Sonderabgabe nicht entrichtet haben – jedoch nicht, welche.

Dem griechischen Finanzministerium ist (immer noch) die Identität der Immobilieneigentümer unbekannt, welche die sogenannte “Immobilien-Abzocke” bezahlt haben … oder auch nicht.  Das Eingeständnis kam aus dem Finanzministerium, das nicht in der Lage ist zu wissen, wer die 500.000 Immobilieneigentümer sind, welche die mittels der Stromrechnung eingezogene außerordentliche Immobilien-Sonderabgabe des Jahres 2011 nicht entrichteten.

Die einer Immobilie entsprechende Sondersteuer ist an die Nummer der Stromanschlusses der DEI oder der alternativen Versorger gekoppelt, die nicht obligatorisch auf den Namen des Eigentümers oder des Nutznießers der Immobilie eingetragen ist“, führte im Parlament in seiner Beantwortung einer einschlägigen Anfrage der Staatssekretär im Finanzministerium Giorgos Mavraganis an, der im Prinzip eingestand, dass dem Ministerium unbekannt ist, wer diejenigen sind, die nicht zahlten. Der Grund ist, dass der Stromanschluss auf einen anderen Namen als den des Eigentümers der jeweiligen Immobilie lauten kann … .

Finanzministerium vermag Identität der Steuerschuldner nicht zuzuordnen

Das konkrete Thema erhob sich nach einer parlamentarischen Anfrage, welche Adonis Georgiadis darüber einreichte, ob Alexis Tsipras die außerordentliche Immobilienabgabe gezahlt habe. Der Abgeordnete der Nea Dimokratia (ND) wollte erfahren, ob der SYRIZA-Vorsitzende – seine Solidarität mit der Bewegung “Ich kann nicht zahlen” zum Ausdruck bringend – seinen Zusagen treu blieb, er werde die “Abzocke” nicht entrichten, sondern dagegen an das Therapiezentrum für Süchtige (KETHEA) zahlen.

Unsere Behörde ist nicht in der Lage, den Betrag zu kennen, welcher der Immobilien-Sonderabgabe des Herrn Tsipras entspricht, und kann folglich auch nicht wissen, ob der entsprechende Betrag nicht entrichtet, sondern an das KETHEA gezahlt wurde“, erklärte der Staatssekretär des Finanzministeriums, Giorgos Mavraganis.

Es sei angemerkt, dass diese Abgabe von der DEI und den alternativen Stromversorgern zusammen mit der Stromrechnung eingezogen wird. Falls die Abgabe innerhalb von vier Monaten ab der Fälligkeit der ersten Rate (= Fälligkeitsdatum er entsprechenden Stromrechnung) nicht gezahlt wird, wird eine Aufstellung an die Zentrale für Informationssysteme des Finanzministeriums übermittelt, die wiederum die geschuldete Abgabe amtlich feststellt, für deren Einziehung im weiteren Verlauf dann die zuständigen Finanzämter (DOY) Sorge zu tragen haben.

Die Sonderabgabe, die jeder Immobilie entspricht, ist an die Nummer des Stromanschlusses der DEI oder der alternativen Versorger gekoppelt, die nicht obligatorisch dem Namen des Eigentümers oder Nutznießers der Immobilie zugeordnet sein muss, sondern auf den Namen eines früheren Eigentümers, Mieters, Verstorbenen usw. eingetragen sein kann“, erklärte Staatsekretär Mavraganis.

(Quelle: Marketbeast.gr)

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Sonderabgabe bis 30 Prozent auf PV-Anlagen in Griechenland

10. November 2012 / Aufrufe: 808 1 Kommentar

Betreiber photovoltaischer Anlagen in Griechenland werden für ihre Stromverkäufe mit einer Sondersteuer von bis zu 30 Prozent zur Kasse gebeten.

Den Erzeugern elektrischer Energie aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Hochleistungs-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wird eine außerordentliche Solidaritäts-Sonderabgabe auferlegt, die auf den Erlös der Verkäufe elektrischer Energie erhoben wird, die in dem Zeitraum ab 01.07.2012 bis einschließlich 30.06.2014 stattfinden. Die Abgabe bezieht sich auf sowohl auf Anlagen, die sich bereits in Betrieb befinden, als auch auf jene, die fortan den Probebetrieb aufnehmen oder deren Anschluss an die öffentlichen Netze aktiviert wird.

Die Solidaritäts-Sonderabgabe wird als Prozentsatz auf den Verkaufspreis (vor MwSt.) elektrischer Energie berechnet, die von dem Erzeuger in das System oder das Verbundnetz oder in die Elektrizitätssysteme nicht an das Verbundnetz angeschlossener Inseln eingespeist wird und beträgt:

  1. Fünfundzwanzig Prozent (25%) für photovoltaische Anlagen, bei denen bis zum 31.12.2011 der Testbetrieb aufgenommen oder ihr Anschluss aktiviert wurde.
  2. Dreißig Prozent (30%) für photovoltaische Anlagen, bei denen nach dem 01.01.2012 der Testbetrieb aufgenommen oder ihr Anschluss aktiviert wurde und die Vergütung der erzeugten Energie auf Basis des wie jeweils geltenden Referenzpreises der Tabelle des Artikels 27A des Gesetzes N. 3734/2009 ermittelt wird, der einem Monat vor Februar 2012 entspricht.
  3. Siebenundzwanzig Prozent (27%) für photovoltaische Anlagen, bei denen nach dem 01.01.2012 der Testbetrieb aufgenommen oder ihr Anschluss aktiviert wurde und die Vergütung der erzeugten Energie auf Basis des wie jeweils geltenden Referenzpreises der Tabelle des Artikels 27A des Gesetzes N. 3734/2009 ermittelt wird, der dem Zeitraum zwischen Februar 2012 und 09 August 2012 entspricht.
  4. Zehn Prozent (10%) für die übrigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und Hochleistungs-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Per Beschluss des Ministers für Umwelt, Energie und Klimawandel kann die Pflicht zur Entrichtung der obigen Abgabe um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Ausnahmen von der Sonderabgabe auf PV-Anlagen

Die obige Abgabe wird nicht auf die photovoltaischen Anlagen erhoben, für welche die Vergütung der erzeugten Energie auf Basis des Referenzpreises der Tabelle des Artikels 27A des Gesetzes N. 3734/2009 ermittelt wird, der einem Datum nach dem 09 August 2012 entspricht, sowie auch nicht auf die photovoltaischen Anlagen des Sonderprogramms zur Förderung photovoltaischer Systeme an Gebäudeanlagen.

(Quellen: Imerisia)

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Sonderabgabe auf Photovoltaik-Anlagen in Griechenland beunruhigt Investoren

5. Oktober 2012 / Aufrufe: 428 Keine Kommentare

Die Ankündigung der Regierung in Griechenland, eine Sonderabgabe auf bereits in Betrieb befindliche PV-Anlagen zu erheben, versetzt die Investoren in starke Beunruhigung.

Große Beunruhigung in den Kreisen der Investoren in erneuerbare Energiequellen (EEQ) und speziell photovoltaische Systeme hat der – aus dem Mund des zuständigen Staatssekretärs Herrn Papageorgiou bestätigte – Beschluss der Regierung hervorgerufen, zur Erhebung einer Sonderabgabe auf in Betrieb befindliche EEQ-Einheiten zu schreiten.

Die Beunruhigung wird sogar noch durch die Tatsache verstärkt, dass das Ministerium sich zu einem Zeitpunkt zur Erhebung der neuen “Abzocke” anschickt, zu dem die Erzeuger seit über fünf Monaten unbezahlt sind, während zur selben Stunde die Kreditverpflichtungen weiterlaufen und ernsthafte Gefahren für die Überlebensfähigkeit der Investitionen schaffen, die hauptsächlich mit Krediten erfolgt sind.

Die Erklärung des Staatsekretärs des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) gegenüber der Agentur Reuters am vergangenen Freitag (28 September 2012), dass die Erhebung einer vorläufigen außerordentlichen Abgabe auf in Betrieb befindliche EEQ-Anlagen fortschreiten werde, deren Höhe so ausfallen wird, dass sie den rentablen Betrieb der Anlagen gestattet, rief eine Welle von Reaktionen der Erzeuger elektrischer Energie aus PV-Anlagen hervor.

Verband der Photovoltaik-Investoren droht mit Klagen

Der Panhellenische Verband der PV-Investoren (PASYF) betont mit einem Schreiben seines Vorsitzenden Herrn Kalogirakis seine Absicht, die geeigneten rechtlichen Verfahren gegen den Beschluss der Erhebung einer Sonderabgabe auf die EEQ in Bewegung zu setzen.

Der PASYF merkt an, alle EEQ-Träger haben dem Ministerium Daten vorgelegt, aus denen klar hervorgeht, dass an dem Liquiditätsproblem des LAGIE die Verzerrungen des Systems, mittels derer die fossilen Brennstoffe subventioniert werden, und nicht der Betrieb der EEQ-Anlagen (und hauptsächlich der photovoltaischen Anlagen) schuld haben.

Der Verband betont, im Fall der Verhängung einer Abgabe alle geeigneten rechtlichen Verfahren auf europäischem Niveau gegen den Beschluss in Bewegung zu setzten. Er vergaß auch nicht den Hinweis auf die Verwicklung des Landes in gerichtliche Abenteuer und die möglichen Geldstrafen, welche aus dem Staatshaushalt zu begleichen sein werden.

Erzeugerverband schlägt Beseitigung der Marktverzerrungen vor

Von einem katastrophalen Fehler spricht seinerseits der Verband der Erzeuger von Energie durch Photovoltaik (SPEF), der dem Ministerium anlastet, “zweierlei Maß anzulegen”, und seine Lösung vorschlägt.

Da – wie der Verband charakteristisch anführt – die Regierung nicht vorhabe, diese generativen Ursachen abzustellen, soll sie die ETMEAR (= Sonderabgabe zur Minderung der Abgasemissionen), welche die EEQ in Verruf bringt, als separaten Belastungsposten aus den Rechnungen herausnehmen und vollständig in die Stromkosten integrieren und ebenfalls das EEQ-Sonderkonto des LAGIE mit den beiden anderen zur Abzahlung der konventionellen Einheiten (IEP-Konto des LAGIE und Differenzkonto des ADIME) zu einem einzigen Konto zusammenfassen, welches nur der LAGIE führt.

Laut dem SPEF werden so die wie immer gearteten Defizite des Großhandelsmarktes nicht ungerechterweise mittels der Verzerrungen nur den EEQ aufgebürdet, die obendrein einem einseitigen Zahlungsstopp unterliegen, sondern proportional (pro-rata) gleichmäßig auf alle Elektrizitätserzeuger verteilt, da somit alle symmetrisch bezahlt werden. Der SPEF betont, diesen Vorschlag von ihm im Rahmen des geführten Dialogs über die Umgestaltung des Großhandelsmarktes umgehend vollumfänglich ausgearbeitet der RAE vorlegen zu werden.

PV-Firmen wollen Klärung der angeblichen Netz-Sättigung

Zusammen mit der Unterbreitung seiner Vorschläge für den Markt der elektrischen Energie und speziell die Sparte der erneuerbaren Energiequellen im Rahmen des öffentlichen Dialogs über die Neugestaltung des Inlandsmarktes, die auf Initiative der RAE durchgeführt wird, schlägt schließlich der Verband der Photovoltaik-Firmen (SEF) speziell für den PV-Sektor folgendes vor:

  • Neubestimmung der veranschlagten nationalen Zielvorgabe für 2020 bezüglich der PV-Systeme auf wenigstens 6 GWp im Jahr 2010, damit – unter anderem – die Überlebensfähigkeit der Branche und die Zukunft tausender Beschäftigter in dieser sichergestellt wird.
  • Die Auflage einer Bürgschaft für alle EEQ (außer den Anwendungen an Gebäudeanlagen) wird eine Bereinigung auf dem EEQ-Markt gestatten und den imaginären Charakter der angeblichen Sättigung der Netze aufzeigen.

(Quelle: Vradyni, S. 8)

Wirbel um Kopfsteuer für Immobilienbesitzer in Griechenland

23. September 2012 / Aufrufe: 802 1 Kommentar

Medien in Griechenland berichteten über über eine geplante neue Kopfsteuer für Immobilienbesitzer, was jedoch schließlich von dem Premierminister dementiert wurde.

Am vergangenen Donnerstag (20 September 2012) sickerten in Griechenland überraschend neue Informationen über die die auf dem Tisch der Verhandlungen mit der Troika befindlichen Maßnahmen durch, laut denen die Inspektoren der Troika von dem griechischen Finanzministerium verlangten, das Paket der 11,8 Mrd. Euro um zusätzliche 2 Mrd. Euro aus der Besteuerung zu ergänzen, damit die Abweichungen von dem diesjährigen Haushalt ausgeglichen werden.

Die selben Informationen führten an, der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung habe unter dem Druck der Troika eine neue Sonderabgabe auf den Tisch gebracht, die von allen erhoben werden soll, die Einkommen aus der Vermietung von Immobilien (Wohnungen, gewerblichen Räumen, Grundstücken, Feldern u.a.) erzielen. Der Mindestbetrag der Steuer würde 150 Euro für jeden Eigentümer betragen und in Kombination mit der Höhe des Einkommens aus Mieteinnahmen ansteigen. Weiter soll ein Funktionär des Finanzministeriums erklärt haben, die Staffelung der Sonderabgabe sei noch nicht festgelegt worden.

Diese – Quellen der Parteizentrale der PASOK-Partei zugeschriebenen – Berichte verursachten verständlicherweise großes Aufsehen, woraufhin Premierminister Antonis Samaras sich veranlasst sah, am Freitag (20 September 2012) die angeblich geplante Einführung einer solchen Sonderabgabe kategorisch zu dementieren.

Grundlegende Änderungen bei der Besteuerung natürlicher Personen

Die Informationen, der Wirtschaftsstab der griechischen Regierung bereite auf Befehl der Troika ein neues Steuerpaket von 2 Mrd. Euro vor, welches unter anderem die Besteuerung der Selbständigen mit einem Steuersatz von 20% – 30% ab dem ersten Euro vorsieht, wurden allerdings nicht dementiert.

Parallel soll die Senkung des Spitzensteuersatzes für natürliche Personen von derzeit 45% (unter Anwendung einer neuen Steuerskala und Beschränkung der Steuerstufen auf 3 oder 4 von derzeit 8) und die Abschaffung der indizienbasierten und pauschalen Besteuerung geplant sein, wobei sich die Basisachsen des neuen Steuersystems folgendermaßen darstellen sollen:

1. Das System der Einkommensbesteuerung für Selbständige und Inhaber von Personenunternehmen wird von Grund auf umgekrempelt, da sie nicht mehr wie bisher auf Basis der für natürliche Personen geltenden Steuerskala, sondern auf Basis des Systems besteuert werden, welches für die Gesellschaftsunternehmen (AG, GmbH) gilt. In diesem Rahmen ist eine Besteuerung des Einkommens mit 20% – 30% geplant – und zwar ab dem ersten Euro, da für Gewerbetreibende der Steuerfreibetrag von 5.000 Euro abgeschafft wird.

Diese Maßnahme wird zusätzliche Belastungen für 800.000 Steuerpflichtige herbeiführen, da sich allein die aus der Streichung des Steuerfreibetrags resultierende zusätzliche Steuer auf 1.500 Euro belaufen wird. Informationen zufolge werden von dem neuen System jene Steuerpflichtigen ausgenommen sein, die auf Basis von Dienstleistungsquittungen entlohnt werden und in einem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, sofern ihr Einkommen eine konkrete Höhe nicht übersteigt.  (Anmerkung: Hierbei handelt es sich um eine weit verbreitete Form der Scheinselbständigkeit in Griechenland, in deren Rahmen der Arbeitnehmer mit allen daraus resultierenden Konsequenzen “Unternehmer” eingestuft wird.)

2. Der Steuerfreibetrag für Arbeitnehmer und Rentner bleibt erhalten, jedoch werden ihre Einkommen gemäß einer neuen Steuerskala besteuert werden, die weniger Steuerstufen – mit entsprechend angeglichenen Steuersätzen – aufweisen wird. Das Sichere ist, dass der Spitzensteuersatz gesenkt werden wird, der heute 45% beträgt und den 100.000 Euro übersteigenden Teil des Einkommens betrifft.

In den Absichten des Ministeriums liegt, die Besteuerung natürlicher Personen schrittweise mit jener der Unternehmen zu harmonisieren.

3. Für die Gesellschaftsunternehmen (AG, GmbH) wird die derzeit zusammen mit der Besteuerung der Dividenden 42,5% erreichende Gesamtsteuerlast gesenkt werden. Ziel ist, dass die Belastung 30% nicht übersteigt, da das strategische Ziel die einheitliche steuerliche Behandlung der natürlichen Personen und der Unternehmen ist.

4. Die Systeme der indizienbasierten und pauschalen Besteuerungen sollen abgeschafft und alle Unternehmen auf Basis ihrer Bücher und Unterlagen besteuert werden. Somit wird beispielsweise auch der Sonderstatus abgeschafft, der für die Bauunternehmen mit Büchern der 2. Kategorie gilt und gemäß dem die Reingewinne pauschal auf 20% ihrer Umsätze veranschlagt werden.

Das System der gegenstandsbezogenen Pauschalbesteuerung für die Landwirte und Viehzüchter soll dagegen bestehen bleiben. (Anmerkung: Das System der pauschalen Besteuerung der Kleinbauern mag letzteren zwar eine reguläre Buchführung ersparen, bringt dem Fiskus jedoch auf der anderen Seite dermaßen hohe Steuereinnahmen ein, dass eine Abschaffung einem “Schuss ins eigene Bein” gleichkommen würde.)

Schließlich kündigt das Finanzministerium ausgedehnte Datenrecherchen neuen Typs unter Einsatz aller modernen Werkzeuge an, um “heimliche” und ungemeldete Einkommen, illegale Bereicherungen und die Bewegung von “Schwarzgeldern” ausfindig zu machen.

(Quellen: Imerisia, in.gr)

Besteuerung von PV-Anlagen in Griechenland

27. August 2012 / Aufrufe: 505 1 Kommentar

In Griechenland wird in den kommenden Tagen die Bekanntgabe des Modus der Sonderbesteuerung bereits in Betrieb befindlicher photovoltaischer Anlagen erwartet.

In Griechenland wird nach dem Anfang August 2012 verfügten Genehmigungsstopp für PV-Anlagen und der drastischen Senkung der garantierten Eispeisungstarife (FIT) für elektrischen Strom aus photovoltaischen Anlagen nun in den kommenden Tagen auch die endgültige Festlegung des zweiten Maßnahmenpakets des Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) erwartet, das sich auf Eingriffe hinsichtlich bestehender photovoltaischer Anlagen beziehen wird.

Nach dem ersten Maßnahmenpaket, welches sich auf die fortan erfolgenden Investitionen bezog und auf dem Markt einen Schock verursachte, da die Senkungen der Garantiepreise besonders hoch waren, schreitet das Ministerium jetzt zur endgültigen Festlegung der Beschlüsse zur Besteuerung der Investitionen, welche bereits in Betrieb sind und über unterzeichnete Verträge mit den alten – hohen – Preisen verfügen.

Informationen führen an, der Plan sei weiterhin die Besteuerung des Umsatzes der bestehenden Anlagen bzw. Unternehmen, jedoch bleibt unklar, welcher der endgültige Satz sein wird, da von nicht wenigen Betroffenen vertreten wird, dass eine Sonderabgabe in der Größenordnung von 20% auf den Umsatz besonders hoch sei und es ungerecht wäre, die Abgabe von allen zu erheben, ohne dass die speziellen Charakteristika einer jeden Investition untersucht werden.

Sonderabgabe droht bestehende Investitionen unrentabel zu machen

Die Photovoltaik-Investitionen – ausgenommen jener, die zu dem Programm zählen, welches sich auf die Dachanlagen bezieht – werden bereits mit 20% besteuert, und die Erhebung weiterer 20% würde den gesamten Besteuerungssatz auf 40% erhöhen und bestimmte Investitionen sogar nicht mehr überlebensfähig machen.

Unter anderem scheint die Planung des Ministeriums ebenfalls die Untersuchung von Themen zu beinhalten, die mit den Fördermitteln, welche bestimmte Investitionen aus dem Entwicklungsgesetz erhalten haben, und der Zeit ihrer Realisierung in Zusammenhang stehen, da in letzter Zeit die Preise der Ausrüstung im Verhältnis zu früher, die Höhe der Zinssätze, mit denen sie finanziert wurden, usw. erheblich gesunken sind.

Unbekannt bleibt, welche die Maßnahmen sein werden, die sich auf die Installationen beziehen, die im Rahmen des Programms für photovoltaische Anlagen auf Dächern erfolgen und eine Leistung von bis zu 10 kW haben. Bis heute sind die Zahlungen an die Investoren dieser PV-Anlagen steuerfrei.

Kürzung der Frist für die Realisierung genehmigter Investitionen

Es wird erwartet, dass die Beschlüsse des YPEKA in dieser Woche endgültig festgelegt sein und die Form von Novellierungen erhalten werden, die nach der Sommerpause des Parlaments in irgend einer Gesetzesvorlage vorgelegt werden. Außer der Sonderabgabe wird darin auch die Reduzierung des Zeitraums enthalten sein, innerhalb dessen der Investor seine Investition nach der Unterzeichnung des Vertrags mit dem LAGIE zu realisieren haben wird.

Derzeit beträgt dieser Zeitraum 18 Monate, jedoch ist wahrscheinlich, dass er möglicherweise sogar bis auf die Hälfte reduziert werden wird. Es gilt jedenfalls als sicher, dass es eine Übergangszeit für Projekte geben wird, für welche die Fristen bereits laufen.

Die Verkürzung der realisierungsfrist zielt auf die Bereinigung der Landschaft der PV-Anlagen ab, damit nur Investitionen übrig bleiben, die wirklich realisiert werden sollen, da mit dem bis heute gewährten Zeitraum von 1,5 Jahren hohe Systemkapazitäten von Interessenten gebunden werden, welche aus verschiedenen Gründen die Realisierung der vorgeschlagenen Investitionen nicht vorantreiben konnten (oder wollten).

Kontrolle des Verkaufs existierender Lizenzen für PV-Anlagen

Ebenfalls ist anzumerken, dass in den Prioritäten des Ministeriums fortan die Kontrolle auch des Verfahrens des Weiterverkaufs von Lizenzen liegt, zumal erwartet wird, dass nach dem Antrags- und genehmigungsstopp, der mit dem ersten Maßnahmenpaket verhängt wurde, der Lizenzhandel zunehmen wird. Ziel ist, dass auch der Fiskus davon profitiert, wenn eine Lizenz die Hände wechselt, da der Verkauf der – ein Vermögensteil darstellenden – Lizenz als solcher nicht untersagt werden kann.

Auch von den neuen Maßnahmen wird erwartet, dass sie in der Branche sehr starke Reaktionen hervorrufen werden, zumal inzwischen etliche Investoren die Möglichkeit untersuchen, die Beschlüsse durch gerichtliche Beschwerden zu stürzen. Speziell bezüglich der bestehenden photovoltaischen Anlagen wird davon ausgegangen, dass die nachträgliche einseitige Änderung der Bedingungen eines rechtsgültig bestehenden Vertrags gerichtlich gekippt werden kann.

(Quelle: Vradyni, S. 13)