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Hinweise zur Immobilien-Sondersteuer in Griechenland

23. Dezember 2011 / Aufrufe: 545 4 Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland beharrt auf der Entrichtung zu hoch berechneter Immobiliensteuern, die erst ab April 2012 zur Verrechnung oder Erstattung kommen.

Alle Verbraucher, die bei den Daten zur Berechnung der Immobilienabgabe auf den Rechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft (DEI) bzw. der alternativen Stromlieferanten Fehler gefunden haben, haben zur Korrektur der Fehler bei Fläche, Alter und Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie bis zum 20. Januar 2012 die zuständigen Gemeindeverwaltungen aufsuchen.

Wie in einem einschlägigen Runderlass des Finanzministeriums angemerkt wird, müssen die Steuerzahler jedoch in jedem Fall – also auch bei noch so krassen Fehlberechnungen – die für 2011 festgestellte Abgabe zahlen. Die überzahlten Beträge werden nach Korrektur der Daten, die zu den Fehlberechnungen geführt haben, gegen die Immobilienabgabe für das Jahr 2012 aufgerechnet werden. Parallel gibt der Runderlass Anweisungen über Zahlungserleichterungen für jene Steuerzahler, welche die neue Immobilienabgabe nicht wie vorgesehenen bzw. innerhalb der regulären Fristen zu entrichten vermögen.

Es sei angemerkt, dass der in Rede stehende Runderlass auf Basis eines gesetzlichen Erlasses erging, der unter anderem die Entrichtung der Immobilienabgabe des Jahres 2012 in fünf Zweimonatsraten und den 31. März 2012 als Stichtag für die Berechnung der Immobilien-Sondersteuer für 2012 vorsieht.

Berichtigung inkorrekter Daten für Immobilien-Sonderabgabe

Auf Basis des aktuellen Runderlasses wird die Korrektur inkorrekter Immobiliendaten gemäß dem folgenden Verfahren erfolgen:

1) Der Verwalter des Stromnetzes der DEI wird allen Gemeindeverwaltungen des Landes elektronische Aufstellungen zuschicken, welche die in dem Verwaltungsbezirk einer jeden Gemeinde gelegenen Immobilien mit den Daten enthalten, auf deren Basis die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ermittelt wurde.

2) Die interessierten Bürger, die bei den Daten zur Berechnung der Abgabe falsche Angaben gefunden haben, müssen zur Berichtigung von Fehlern bei Fläche, Alter oder Zonenpreis der elektrifizierten Immobilie die zuständige Gemeindeverwaltung aufsuchen. Die Bürger können die Korrektur bis zum 20. Januar 2012 bei den Gemeinden beantragen. Zusätzlich müssen die Gemeinden des gesamten Landes überprüfen, ob in den einschlägigen Aufstellungen die korrekten Zonenpreise angegeben sind und im Fall von Fehlern zu deren Korrektur schreiten.

3) Nach Abschluss dieses Verfahrens haben die Gemeinden bis zum 27. Januar 2012 die aktualisierten Aufstellungen an den Verwalter des Netzes der DEI schicken, der sie anschließend an die Datenverarbeitungszentrale des Finanzministeriums (GGPS) zu entsenden hat, wo eine Kontrolle der Zonenpreise erfolgen wird. Falls bei einem Zonenpreis ein Fehler gefunden wird, korrigiert die GGPS die Aufstellung und informiert die zuständige Gemeinde über die Korrektur. Danach übermittelt die GGPS die Aufstellungen bis zum 10. Februar 2012 an den Netzverwalter.

4) Nach Erhalt der korrigierten Aufstellungen ermittelt der Verwalter des Netzes der DEI auf Basis der neuen Daten die Immobilienabgabe, die der elektrifizierten Immobilie entspricht, und sofern sich ein geringerer Abgabenbetrag ergibt als ursprünglich auf Basis der Daten vom 17. September 2011 veranschlagt wurde, wird die überzahlte Differenz von dem Betrag der Immobilienabgabe für das Jahr 2012 abgezogen. Falls sich eine negative Differenz ergibt, wird der Betrag von der DEI oder den alternativen Stromlieferanten erstattet.

Die Immobilienabgabe für das Jahr 2011 ist folglich so zu zahlen, wie sie auf Basis der – sei es inkorrekten – Daten vom 17. September 2011 berechnet worden ist, und wenn der Betrag der Abgabe auf Basis der korrigierten Daten geringer als ursprünglich berechnet ausfällt, wird die Differenz mit der Abgabe verrechnet, die der Immobilie für das Jahr 2012 entspricht.

Zahlungserleichterungen und Aussetzung der Stromsperre

Alle Steuerzahler, die sich auf Unvermögen zur Entrichtung der Immobilien-Sonderabgabe berufen, müssen elektronisch einen Antrag stellen, indem sie das einschlägige Online-Formular der GGPS ausfüllen. Wer den Antrag nicht allein elektronisch zu stellen vermag, kann ihn handschriftlich bei dem zuständigen Finanzamt einreichen, das ihn dann zur Erfassung an die elektronische Adresse der Datenverarbeitungszentrale weiterleiten wird.

Nach Bearbeitung der Anträge und der Daten der Steuerpflichtigen wird die GGPS ihrerseits eine einschlägige Datei an das zuständige Finanzamt zur endgültigen Untersuchung des Antrags entsenden. Der Dienststellenleiter des Finanzamts wird außer der Aussetzung der Unterbrechung der Stromversorgung entweder die Entrichtung der Abgabe in mehr als den vorgesehenen Raten – die sich für 2011 auf zwei und für 2012 auf fünf belaufen – oder die Begrenzung des Betrags der Abgabe auf eine als notwendig erachtete Höhe beschließen können, damit der Zahlungspflichtige der Zahlung nachkommen kann, ohne dass seine eigene Existenz oder die der mit ihm zusammen wohnenden und ihn steuerlich belastenden Personen gefährdet wird.

Für die zweite Kategorie der Befreiungen, die sich auf Steuerzahler bezieht, bei denen spezielle gesundheitliche Gründe des Nutzers der Immobilie, auf welche die Sonderabgabe erhoben wurde, oder der Person einhergehen, die mit dem jeweiligen Steuerpflichtigen zusammenwohnen und ihn steuerlich belastet, und belegt wird, dass die Abschaltung des elektrischen Stroms ihr Leben oder ihre Gesundheit einer ernsthaften Gefahr aussetzen wird, ist keine elektronische Beantragung erforderlich.

In diesen Fällen ist für die Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Aussetzung der Anweisung zur Stromabschaltung und ihrer Ausführung ausschließlich der Dienststellenleiter des für die Einkommensbesteuerung zuständigen Finanzamts zuständig, der auf Antrag des Interessenten einen einschlägigen Beschluss erlässt.

Regelungen für 2012 und reduzierte Sätze für gewerbliche Immobilien

Gemäß dem Runderlass wird für das Jahr 2012 die Immobilien-Sonderabgabe von der DEI und den alternativen Stromlieferanten in fünf Raten gleicher Höhe ab April 2012 bis Januar 2013 mit den Stromrechnungen eingezogen werden. Für das Jahr 2012 belastet die Immobilien-Abgabe denjenigen, der am 31. März 2012 Eigentümer oder Nutznießer der elektrifizierten Immobilie ist. Für die Berechnung der Höhe der “außerordentlichen jährlichen Sonderabgabe auf elektrifizierte Immobilien” (E.E.T.I.D.E.) des Jahres 2012 wird der Umfang der bebauten Fläche, die Höhe des Zonenpreises und das Alter der Immobilie berücksichtigt, so wie sie sich auf Basis der Informationen des Verwalters des Netzes der DEI am 31. März 2012 darstellen.

Bei nicht für Wohnzwecke genutzte Immobilien (beispielsweise Industriebetriebe, Parkhäuser, Hotels usw.) mit über 1.000 Quadratmetern wird der sich auf Basis des Zonenpreises ergebende Faktor zur Berechnung der Abgabe für den über 1.000 Quadratmeter der Immobilie um 30% und für den über 2.000 Quadratmeter hinausgehen Teil der Immobilie um 60% reduziert. Weiter werden von der Immobilien-Sonderabgabe 35% der für die Berechnung der Abgabe zugrunde gelegten Gesamtfläche der ausschließlich touristischen Hauptunterkünfte (Hotels und Campingplätze) befreit.

Ermäßigte Immobilienabgabe für Behinderte und Kinderreiche

Der reduzierte Satz von 0,50 Euro pro Quadratmeter der E.E.T.I.D.E. kommt für Personen zur Anwendung, wenn sie selbst oder sie steuerlich belastende Personen eine Behinderung ab 80% und mehr aufweisen, sowie auch für Personen, die an Gehirnlähmung, geistiger Behinderung, Autismus oder Down-Syndrom leiden und ab 67% oder mehr behindert sind.

Der reduzierte Satz, der für die Behinderten oder mit einem Behinderten steuerlich belasteten Personen sowie auch für Kinderreiche gilt, kommt außer in dem Fall, wo die selbst bewohnte Hauptwohnung dem oder der Berechtigten gehört, auch dann zur Anwendung, wenn besagte Wohnung nach vollem Eigentum oder in Gemeinschaftseigentum des Gatten oder der Gattin des oder der Berechtigten gehört, sowie auch, wenn der Gemeinschaftseigentumsanteil an der selbst bewohnten Hauptwohnung unter den Gatten aufgeteilt ist.

Vorstehendes gilt allerdings nur unter der Bedingung, dass die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen (z. B. Einkommenskriterien, Wohnungsfläche, Zonenpreis usw.) erfüllt werden und schließlich der Gesamtwert des Immobilienvermögens beider Gatten – auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 – nicht über 150.000 Euro liegt, der sich für jedes geschützte Kind um 10.000 Euro erhöht.

Speziell für Kinderreiche kommt der reduzierte Satz auch dann zur Anwendung, wenn wegen Todes einer ihrer beiden Eltern ein oder mehrere der geschützten Kinder Gesamteigentümer oder Gemeinschaftseigentümer oder Nutznießer der selbst bewohnten Hauptwohnung sind. In diesem Fall müssen entsprechend die übrigen für die Anwendung des reduzierten Satzes gestellten Voraussetzungen erfüllt werden und zusätzlich darf der Gesamtwert des Immobilienvermögens des Kinderreichen und der geschützten Kinder – auf Basis der Immobiliendaten des Jahres 2008 – nicht über 150.000 Euro liegt, zuzüglich jeweils weiterer 10.000 Euro für jedes geschützte Kind.

(Quelle: in.gr)

Relevante Informationen:

Sondersteuer auf Brennholz in Griechenland

21. Dezember 2011 / Aufrufe: 880 15 Kommentare

In Griechenland soll eine Sondersteuer auf Brennholz den Rückgang der Einnahmen des Fiskus aufgrund des rapide gesunken Heizölkonsums kompensieren.

Das griechische Finanzministerium beschloss die Integration einer außerordentlichen Sonderabgabe in die Holzpreise, um die entgangenen Einnahmen aufgrund des Rückgangs des Heizölverbrauchs auszugleichen, der hauptsächlich auf die verstärkte Nutzung von Kaminen und Holzöfen zurückgeführt wird.

Infolge des Widerstrebens vieler Hausverwaltungen, Heizöl zu bestellen, schritt der zuständige Ausschuss des Wirtschaftministeriums zu einer “Korrekturmaßnahme”, um die Verbraucher zu entmutigen, sich massenweise alternativen Heizmöglichkeiten (Kamin, Holzofen, Kohlenbecken, Koks) zuzuwenden.

Ungehorsam der Konsumenten gefährdet Staatshaushalt

Gemäß den ersten Informationen wird der Preis für Kaminholz und allgemein für Brennholz in einer ersten Phase an das Preisniveau der Hölzer angeglichen werden, die für Fußböden, Schränke und Vertäfelungen von Innenräumen (Teakholz) verwendet werden. Laut Quellen des Ministeriums werden “die Verbraucher die Schlaumeiereien sein lassen” und “wieder die Heizung anstellen“, damit das 6-Milliarden-Loch des Staatshaushalts gedeckt wird. “Es ist bereits wertvolle Zeit verloren gegangen und wir haben nicht ausreichend die unerwartete Kälte im Oktober ausgenutzt“, betont charakteristisch eine zuständige Quelle.

Jedenfalls wird die schrittweise Ausweitung der Maßnahme auf alles erwartet, was in einer Tonne verbrannt werden kann, da geglaubt wird, dass sich bei den Konsumenten Phänomene des Ungehorsams zeigen und sie beginnen werden, in den üblichen Säulenuntergeschossen der Mehrparteienhäuser und auf den Balkons ihrer Wohnungen Reifen und andere Gegenstände zu verbrennen.

Es versteht sich, dass von der Erhöhung der Besteuerung des Kamin- und Ofenholzes die Kirche befreit ist, da das von ihr zu Heizzwecken verwendete Holz als “heiliges Holz” gilt und nicht den menschlichen Gesetzen unterliegt.

(Quelle: Protagon.gr/MoufaNet)

Hinweis: In Zusammenhang mit Pressemeldungen könnte “μούφα” (mufa / moufa) als “Ente” interpretiert werden, womit “MoufaNet” wohl keiner weiteren Definition bedürfen wird … .

Steuerwahn in Griechenland kennt keine Grenzen

3. Dezember 2011 / Aufrufe: 1.100 14 Kommentare

In Griechenland sind ungefähr 5,5 Millionen Steuerzahler aufgefordert, bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten.

Die Erledigung dutzender – außerordentlicher und nicht – steuerlicher Verpflichtungen durch die Bürger, in Kombination mit dem von der Regierung fieberhaft vorbereiteten neuen Paket von Spar- und Steuermaßnahmen in Höhe von 7 Mrd. Euro für die Jahre 2013 – 2015, stellen das Puzzle des Marathon-Golgatha dar, den Haushalte und Unternehmen in Griechenland in dem unmittelbar bevorstehenden Zeitraum zu bewältigen aufgefordert sind.

Die Tribute an das Finanzamt müssen unmittelbar eingetrieben werden, weil anderenfalls der Staatshaushalt des Jahres 2011 und das “Mittelfristige Volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015″ völlig aus dem Rahmen zu laufen drohen. Um vorgesehene Einnahmen in Höhe von über 12 Milliarden Euro noch dem Haushaltsabschluss des Jahres 2011 zurechnen zu können, haben Millionen griechischer Steuerzahler bis spätestens Ende Februar 2012 bis zu zehn verschiedene Steuern und Sonderabgaben zu entrichten:

1. Außerordentliche Solidaritätsabgabe auf Einkommen und Renten

Bis zum 30. November 2011 war die dritte Rate des Multisteuerbescheids von allen zu entrichten, die den Bescheid bereits im September 2011 erhalten hatten, oder die erste Rate, sofern der Bescheid erst kürzlich zugestellt wurde. Die nächste Rate ist bis Ende Dezember 2011 zu zahlen. Ab Januar 2012 wird außerdem die dem (voraussichtlichen) Einkommen des Jahres 2012 entsprechende Sonderabgabe jeden Monat zusammen mit der Einkommensteuer für Arbeitnehmer und Rentner einbehalten werden.

2. Gewerbeabgabe für das Jahr 2011

Freiberufler, Selbständige und Unternehmen zahlen außer der Sonderabgabe auf ihre Einkommen auch die neue Gewerbegebühr. Die Mitte 2011 rückwirkend beschlossene neue Abgabe wurde für das Jahr 2011 auf einheitlich jeweils 300 Euro für den (Haupt-) Geschäftssitz und weitere 300 Euro für jede Filiale festgesetzt. Für das Jahr 2012 steigt die Gebühr je nach regionaler Einwohnerzahl auf jeweils bis zu 500 Euro.

3. Sonderabgabe auf Lebenshaltungskosten des Jahres 2011

Mit dem Multi-Bescheid zahlen auch die Eigentümer von Privatfahrzeugen mit einem Hubraum von über 1.929 cm³, die Inhaber von Freizeitbooten sowie auch alle Besitzer von Swimming-Pools eine Sonderabgabe, die entsprechend auf Basis des Hubraums (PKW), der Länge (Boote) oder der Fläche (Pools) erhoben wird.

4. Immobilien-Sondersteuer des Jahres 2011

Im Gange ist der Versand der Stromrechnungen der öffentlichen Elektrizitätsgesellschaft DEI bzw. der alternativen Stromlieferanten, mit denen auch die neue Immobiliensteuer entrichtet wird. Mit einem neuen Ministerialbeschluss wurde die ab Rechnungsstellung beginnende Frist, innerhalb welcher die Verbraucher die Immobilien-Sonderabgabe entrichten müssen, um sich nicht mit einer möglichen Abschaltung der Stromversorgung konfrontiert zu sehen, von 40 auf 80 Tage verlängert.

Die erste Rate der neuen Immobilienabgabe ist auch selbst dann regulär zu entrichten, wenn Fehler in der Berechnung existieren oder Befreiungen (für Langzeitarbeitslose, kinderreiche Familien und andere besonders schutzbedürftige Gruppen) vorliegen. In den Fällen, in denen sich aufgrund der zahllosen und zum Teil immensen Berechnungsfehler eine Steuerdifferenz ergibt, wird diese mit dem nächsten Steuerbescheid oder mit der nächsten Abrechnung der DEI mittels Verrechnung mit zukünftigen Verbindlichkeiten erstattet werden.

5. Abwicklung anhängiger Steuersachen der Jahre 2000 – 2009 und Einreichung “vergessener” Erklärungen

Am 30. Dezember 2011 läuft die Frist für die Inanspruchnahme der Regelungen für die Abwicklung anhängiger Steuerangelegenheiten (sprich Schließung nicht speziell geprüfter Geschäftsperioden gegen Entrichtung auf Basis pauschaler Kriterien bestimmter Nachsteuern) der Jahre 2000 – 2009 aus. Die ursprünglich am 30. November 2011 ausgelaufene Frist für die nachträgliche Einreichung “vergessener” bzw. ergänzender Steuererklärungen wurde ebenfalls bis Ende Dezember 2011 verlängert.

6. Kraftfahrzeugsteuern des Jahres 2012

Die um 2 bis zu 120 Euro erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 sind bis zum 30. Dezember 2011 zu bezahlen. Der Versand der einschlägigen Steuerbescheide hat gegen Ende November begonnen.

7. Einheitliche Immobilienabgabe ETAK 2009

Innerhalb des Dezembers 2011 werden knapp 1,3 Millionen Steuerzahler die “vergessenen” Steuerbescheide zur Entrichtung der (seit 2010 wieder abgeschafften) “Einheitlichen Immobilienabgabe bzw. Grundsteuer” (ETAK) des Jahres 2009 erhalten. Zu dieser Steuer veranlagt werden Ledige mit einem Immobilienvermögen im Wert von über 100.000 Euro und Verheiratete mit Immobilien im Wert von über 200.000 Euro.

8. Sonderabgabe 2009 auf großes Immobilienvermögen

Alle Eigentümer von Immobilienvermögen mit einem nach dem System der “objektorientierten Wertbestimmung” festgestellten Wert von über 400.000 Euro werden mit den ETAK-Bescheiden für 2009 auch eine Sonderabgabe zu zahlen haben.

9. Steuer auf Immobilienvermögen für das Jahr 2010 (FMAP)

Bis Ende Dezember werden bei über 200.000 Steuerzahler, die am 01.01.2010 Immobilien im sachwertorientiert bestimmten Gesamtwert von mehr als 400.000 Euro besaßen, die “Rechnung” über die Immobiliensteuer – Grundsteuer (FAP / FMAP) des Jahres 2010 einzutreffen beginnen.

10. Einkommensteuer des Fiskaljahres 2011

Die Entrichtung der jährlichen Einkommensteuer, die sich aus der Abrechnung der Steuererklärungen für Einkommen des Jahres 2010 ergab, ist im Gange. Die Bearbeitung von etwa 600.000  Steuererklärungen ist allerdings nach wie vor nicht abgeschlossen, und alle Steuerzahler, deren Steuerbescheid eine Steuerschuld ausweist, müssen diese nun in einer Einmalzahlung entrichten.

Die Entgleisung des griechischen Staatshaushalts 2011

Das in den zehn Monaten Januar – Oktober 2011 aufgetretene “Etat-Loch” von 3,1 Mrd. Euro lässt eine Entgleisung des diesjährigen Defizits auf ein Niveau von über 9% des BIP erwarten.

Trotz der Korrektur der Einnahmeziele nach unten (anstatt der mit dem Mittelfristigen Rahmenprogramm vorgesehenen 54 Mrd. wurde die Vorgabe auf 51,3 Mrd. Euro gesenkt) ist inzwischen höchstwahrscheinlich, dass das Jahr 2011 mit einem neuen und höheren Defizit schließen wird. Alles wird von den Einnahmen entschieden werden, die in den nächsten Wochen in die Kassen des Fiskus fließen werden, da bis spätestens Februar 2012 noch Steuern in Höhe von 12,038 Mrd. Euro eingenommen werden müssen, damit der Haushalt des Jahres 2011 ohne weitere Abweichungen abgeschlossen werden kann.

(Quelle: Vradyni)

Finanzministerium in Griechenland fehlt Tinte für Steuerbescheide

26. Oktober 2011 / Aufrufe: 337 3 Kommentare

Dem Finanzministerium in Griechenland hat nicht genug Tinte, um über eine Million anhängige Steuerbescheide drucken und verschicken zu können.

Abgesehen von allen übrigen Gründen (Streiks, Arbeitsniederlegungen usw.) verbirgt sich hinter der Verzögerung bei der Entsendung anhängiger Steuerbescheide ähnlich wie bei den Schulbüchern wieder einmal ein beispielloses Durcheinander, da das Finanzministerium im vorliegenden Fall einen Lieferanten nicht bezahlte und auch keine Vorsorge zur Findung einer alternativen Lösung traf – mit dem Ergebnis, dass die vorhandene Tinte nur für den Ausdruck von 300.000 der aktuell weit über eine Million anhängigen Steuerbescheide reicht!

Die Zentrale des Ministeriums weist die Verantwortung der Versorgungsstelle zu, während auch die Etatstelle beschuldigt wird, nicht für die Sicherstellung der einschlägigen Mittel gesorgt zu haben, die sich auf die anhängige Ausschreibung beziehen. Die Ausschreibung zur Belieferung des Ministeriums mit Verbrauchsmaterial in den nächsten drei Jahren ist seit Sommer 2011 im Gang, und wie es scheint, war man im Finanzministerium dermaßen mit der Suche nach neuen Einnahmemaßnahmen beschäftigt, dass sich die technische Beurteilung der eingereichten Angebote verzögerte.

Sonderabgaben werden fällig, Steuerzahler erhalten keine Bescheide

Da inzwischen nur noch wenige Tage bis zum Auslaufen der am 31. Oktober 2011 endenden Frist für die Entrichtung der zweiten Rate der neuen Sonderabgaben (Gewerbeabgabe, Solidaritätsabgabe, Sonderabgaben auf PKW, Schwimmbecken usw.) verbleiben, sollen die Steuerzahler mit den anfänglichen Bescheiden oder den Zahlungsbelegen über die Entrichtung der ersten Rate zu den Banken gehen, um auf deren Basis die zweite Rate fristgerecht bis Ende Oktober zu entrichten.

Dies betrifft allerdings nur jene Steuerzahler, die den anfänglichen Bescheid erhalten bzw. die – Ende September 2011 fällige – erste Rate bereits gezahlt und wegen der aufgetretenen Verzögerungen bei Druck und Versand der Formulare den Bescheid über die zweite Rate bisher noch nicht erhalten haben. Sollten in diesen Fällen die anfänglichen Bescheide nichtverfügbar sein, müssen die Steuerzahler sich alternativ an die Finanzämter wenden.

Die Zahl der Steuerpflichtigen, die bis heute die Bescheide über die zweite Rate der Abgaben nicht erhalten haben, beläuft sich auf insgesamt weit über eine Million. Das Finanzministerium schließt deswegen inzwischen nicht mehr aus, die Ende Oktober auslaufende Zahlungsfrist um einige Tage zu verlängern. Die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme schickt sich dagegen mittlerweile an, die Zahlungsbescheide über die Sonderabgabe über das griechische Steuerportal “Taxisnet” bereitzustellen, damit die registrierten Nutzer die Bescheide selbst ausdrucken und für die Entrichtung der fälligen Rate verwenden können.

Es ist jedenfalls anzumerken, dass viele Steuerzahler bisher nicht einmal den anfänglichen Bescheid über die Sonderabgaben erhalten haben (zumal obendrein auch noch zahlreiche reguläre Einkommensteuerbescheide anhängig sind). Die betroffenen Steuerzahler sollen wissen, dass die Fristen für die bis zu 6 Raten der Sonderabgabe wie auch für alle anderen zu laufen beginnen, die erste Rate also bis Ende des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird, und jede weitere Raten zum Ende des jeweiligen Folgemonats fällig wird.

(Quellen: Vradyni, Naftemporiki)

Banken in Griechenland vergeben Steuer-Kredite

17. Oktober 2011 / Aufrufe: 446 5 Kommentare

Die Banken in Griechenland bieten zinsgünstige Kredite zur Begleichung von Sonderabgaben, Steuerschulden und sonstigen Verpflichtungen an den Fiskus an.

Die griechischen Banken bieten spezielle Kredite zur Finanzierung der neuen Sonderabgaben, aber auch der “Regulierung” von Bauvergehen bzw. nachträglichen Legalisierung von Schwarzbauten an und gewähren ebenfalls Zahlungserleichterungen mittels Kreditkarten, da immer mehr Bankkunden nach Möglichkeiten suchen, ihren Verbindlichkeiten an den Fiskus entsprechen zu können.

Unter Nutzung von Kreditkarten können Steuerzahler die neue Sonderabgabe in bis zu 6 zinslosen Raten an das Finanzamt zahlen. Sie gewinnen somit die Ermäßigung von 5%, die bei sofortiger Begleichung der gesamten Verbindlichkeit gewährt wird, und haben danach die Möglichkeit, den Betrag je nach Bank in 3 bis 6 zinslosen Raten zu begleichen. Die Bezahlung der Steuerschuld kann bei den Geschäftsstelle der Banken oder elektronisch oder natürlich auch bei den Kassen der Finanzämter erfolgen.

Die “Steuer-Kredite”, die erstmals vor einem Jahrzehnt in Erscheinung traten, kommen also wieder zurück … . Sie sind sogar besonders populär, da es genug Leute gibt, die nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Mittelständische Unternehmer, aber auch Privatleute richten sich wegen Finanzierungen an die Banken, um die Einkommensteuer, die fälligen Verbindlichkeiten an das Finanzamt, die Schließung der Bücher oder sogar auch nur die Kfz-Steuern zu entrichten. Laut den Funktionären der Banken gelangten diese Kredite im vergangenen Jahr zu großem … Ruhm, und es wird erwartet, dass sie auch in diesem Jahr den selben Verlauf haben werden.

Unbesicherte Kredite zur Finanzierung von … Steuerschulden

Die Eurobank gab bekannt, dass sie Kredite zur Begleichung der Verbindlichkeiten an die Finanzämter (DOY) gewährt, wobei die Bezahlung auch mit Kreditkarten der Bank erfolgen kann. Die Finanzierungsprogramme decken Verbindlichkeiten ab, die sich auf den Bescheid über die Sonderabgaben und die neue Gewebegebühr, die Immobilien-Sonderabgabe (die demnächst mittels der Rechnung der DEI eingezogen wird), das spezielle Strafgeld für die Unterhaltung “regulierter” Räumlichkeiten (sprich rechtswidrig geschlossener “teilumbauter Flächen”) und die Regulierung ungenehmigter Bauten beziehen. Mit den Kreditkarten Eurobank wird die Möglichkeit zur Entrichtung der Sonderabgaben in bis zu 3 zinslosen Raten geboten. Weiter gewährt die Bank gewährt unbesicherte Kredite zur Finanzierung der Sonderabgaben zu einem “privilegierten” Zinssatz und mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten. Im Fall der Voreintragung einer Hypothek haben die Kredite eine noch sehr viel längere Laufzeit.

Ein entsprechendes Programm zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten mit ihren Kreditkarten hat die Piräus-Bank im Angebot und vergibt auch Kredite für die Regulierung der teilumbauten Flächen mit einem variable Zinssatz auf Basis des Monats-Euribor + ab 5 Prozentpunkten und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Bank finanziert das Strafgeld zu 100%, gewährt obendrein eine zusätzliche Liquidität von 1.000 Euro und trägt die Erstellung der für die Entrichtung des Strafgeldes erforderlichen Studie ihrer Tochtergesellschaft Piräus Real Estate A.G. an.

Die Marfin Egnati Bank gewährt ebenfalls Kredite zur Regulierung der teilumbauten Flächen, mit niedrigem variablen Zinssatz, der an den 3-Monats-Euribor plus ab 4,75 Prozentpunkte gebunden ist. Die Finanzierung reicht bis zu 100% des erforderlichen Betrags, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Die Attica Bank gewährt den Kredit “Attica Immobilien-Regulierung” zum Monats-Euribor plus einem Aufschlag von 6 – 8 Prozentpunkten, bei einem Finanzierungsbetrag von 30.000 Euro und bis zu 10 Jahren Laufzeit.

Entrichtung von Sonderabgaben und Steuern per Kreditkarte

Die Steuerzahler sollten wissen, dass sie – einen entsprechenden Kreditrahmen vorausgesetzt – das Finanzamt auch mit allen Kreditkarten bezahlen können. Die “Emporiki” gab bekannt, dass die Steuerzahler bis zum Ende des Jahres für die Begleichung von Verbindlichkeiten an die Finanzämter mit Karten “Emporiki Bank Gesundheitsprivileg” für jede beliebige Zahlung an ein Finanzamt eine Barerstattung von 3% auf die Karte erhalten.

Die Besitzer von Kreditkarten Citibank oder Diners Club können ihre Verbindlichkeiten an den griechischen Fiskus ebenfalls sofort entrichten und den Betrag in 6 zinslosen Raten begleichen. Konkret bezahlt werden können Sonderabgabe, Einkommensteuer natürlicher und juristischer Personen, Lohnsteuer, MwSt., ETAK, Buchschließung.

(Quelle: Vradyni)

Jährliche Sonderabgabe bis 20 Euro pro qm auf Immobilien in Griechenland

15. September 2011 / Aufrufe: 1.951 13 Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland erhöhte die Sätze der neuen Sonderabgabe auf Immobilien auf bis zu 20 Euro pro Quadratmeter und Jahr.

Die neue Sonderabgabe auf Immobilien in Griechenland fällt letztendlich bis doppelt so hoch wie anfänglich am vergangenen Sonntag (11.09.2011) angekündigt aus. Gemäß dem endgültigen Plan des Finanzministerium, der am Mittwoch (14.09.2011) bekannt gegeben wurde, beträgt die neue Sondersteuer auf Immobilien (Wohnungen und gewerbliche Räume) zwischen 3 bis 16 Euro pro Quadratmeter. Für Immobilien, die nicht älter als 25 Jahre sind, erhöhen sich diese Beträge jedoch um bis zu 25% und erreichen somit bis zu 20 Euro pro Quadratmeter.

Von der neuen Immobilien-Sondersteuer sind über 5 Millionen Immobilienbesitzer betroffen. Sofern der Eigentümer einer Immobilie einer der sogenannten “empfindlichen gesellschaftlichen Gruppen” angehört (Arbeitslose, Behinderte usw.), ermäßigt sich die Sonderabgabe auf 0,50 Euro pro Quadratmeter. Außerdem stellte das Finanzministerium ausdrücklich klar, dass im Fall der Nichtentrichtung der über die Stromrechnung erhobenen Sonderabgabe für die jeweilige Immobilie der Strom abgeschaltet wird.

Die entsprechende Novelle wird am Donnerstag (15.09.2011) dem Parlament vorgelegt und weist die folgenden allgemeinen Charakteristika auf:

  • Es wird eine Sonderabgabe in durchschnittlicher Höhe von 4 Euro pro Quadratmeter auf die elektrifizierten bebauten Flächen erhoben, die auch die Basis für die Erhebung der Immobilienabgabe an die Kommunen (TAP) nach Artikel 24 des Gesetzes N.2130/1993 darstellen.
  • Diese Abgabe wird mittels der nächsten Rechnungen der Elektrizitätsgesellschaft (DEI) eingezogen werden, um die unmittelbare Einnahme und die Realisierung der Ziele des Haushaltsplans 2011 zu erreichen.
  • Die Abgabe betrifft 5,079 gewerbliche und Wohnungsanschlüsse, die sich wiederum auf bebaute Flächen von insgesamt 562 Millionen Quadratmetern beziehen, deren sachwertorientiert bestimmter Wert (= Steuerwert) sich gemäß den Daten der Steuerverwaltung auf 560 Milliarden Euro beläuft, während ihr Marktwert von der Griechischen Bank auf 1 Billion Euro geschätzt wird.
  • Die erhobene Abgabe entspricht folglich 2 ‰ (zwei Promille) des realen Wertes der Immobilien und somit einer absolut akzeptablen und verhältnismäßigen Belastung in Bezug auf den tatsächlichen Wert des Immobilienvermögens, dessen Gewährleistung beabsichtigt ist.
  • Zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit werden Neubauten im Verhältnis zu älteren Bauten und mit einer über 25 Jahre erstreckten Staffelung höher belastet. Es ist anzumerken, dass 64% der Wohnungen in Griechenland älter als 25 Jahre sind und nur 2% während der letzten fünf Jahre erbaut wurden.

Zu wessen Lasten wird die Immobilien-Sonderabgabe erhoben?

Die Abgabe wird zu Lasten des Eigentümer oder Nutznießer erhoben. Im Fall von Gemeinschaftseigentum entfällt die Belastung auf die Gemeinschaftseigentümer analog zu dem Verhältnis der Beteiligung eines jeden von ihnen. Zur Abführung der Abgabe ist der Nutzer der Immobilie verpflichtet, der den Betrag zusammen mit der Stromrechnung entrichtet. Falls der Nutzer Mieter ist, tritt ohne weiteres eine Verrechnung mit fälligen oder zukünftigen Mietzahlungen ein.

Wurde Vorsorge für empfindliche gesellschaftliche Gruppen, Kinderreiche, Empfänger von Arbeitslosengeld und Behinderte getroffen?

Es ist offensichtlich, dass mit den vorgeschlagenen Regelungen jede mögliche Bemühung unternommen worden ist, damit die Abgabe absolut verhältnismäßig ist. Speziell für empfindliche gesellschaftliche Gruppen wird ein spezieller Koeffizient (0,5 € / qm) zur Bestimmung der Abgabe eingeführt, unabhängig von dem Baujahr der Immobilie (und sofern sich diese in einem Gebiet mit einem Zonenpreis unter 3.000 € / qm befindet), sofern es sich um eine Immobilie handelt, die von einem Kinderreichen, Empfänger von Arbeitslosengeld des OAED (01/01 – 31/08 für 2011 oder 01/01 – 30/04 für 2012) oder einer behinderten Person oder einer steuerlich mit einem Behinderten belasteten Person selbst genutzt wird.

Wie wird die Höhe der Immobilien-Sonderabgabe berechnet?

Zur Berechnung der Abgabe wird die Höhe des Zonenpreises (auf dessen Basis auch die kommunale Immobilienabgabe / TAP erhoben wurde), die Fläche der Immobilie, der Koeffizient zur Bestimmung der Abgabe in Euro pro Quadratmeter und der zum Alter der Immobilie umgekehrt analoge Alters-Koeffizient berücksichtigt:

Koeffizient der Sonderabgabe (€/qm) Zonenpreis Alter der Immobilie (Alters-) Koeffizient
0,5 Sondersatz 0 – 4 Jahre 1,25
3 bis 500 € 5 – 9 Jahre 1,20
4 € 501 – 1.000 10 – 14 Jahre 1,15
5 € 1.001 – 1.500 15 – 19 Jahre 1,10
6 € 1.501 – 2.000 20 – 25 Jahe 1,05
8 € 2.001 – 2.500 26 Jahre + mehr 1,00
10 € 2.501 – 3.000
12 € 3.001 – 4.000
14 € 4.001 – 5.000
16 ab € 5

Welche Immobilien sind von der Sonderabgabe befreit

Die subjektiven und objektiven Befreiungen von der außerordentlichen Sonderabgabe sind mit den gesetzlich vorgesehenen Befreiungen identisch (Par. 7 Art. 24 Gesetz N.2130/1993).

Auf welche Art von Immobilien wird die Abgabe erhoben?

Die Abgabe wird auf bebaute Flächen erhoben, die zu Wohn- oder gewerblichen Zwecken mit elektrischen Strom versorgt werden und die Basis auch für die Immobilienabgabe zugunsten der Kommunen darstellen (Art. 24, Gesetz N.2130/1993).

Wie erfolgt die Berechnung der Höhe der Abgabe?

Unter Anwendung von zehn Koeffizienten, von 0,5 Euro / Quadratmeter (für empfindliche Gruppen) bis zu 16 Euro / Quadratmeter (für sehr teure Gebiete), analog zu dem Preis der Zone, in der sich die Immobilie befindet, und der Anwendung eines Zuschlagkoeffizienten für die neu erbauten Gebäude.

Wie wird die Einnahme der Abgabe sichergestellt?

Das Thema der Einnahme der Abgabe machte die Notwendigkeit ihrer Erhebung auf Basis der EDV-Aufstellungen der DEI erforderlich.

Wie wird die Sonderabgabe entrichtet?

Die außerordentliche Sonderabgabe wird von der DEI und den alternativen Stromlieferanten folgendermaßen mit eingenommen:
- für 2011 in zwei gleichhohen Raten ab Oktober 2011 bis Januar 2012,
- für 2012 in vier gleichhohen Raten ab Mai bis Dezember 2012.

Gibt es Sanktionen, wenn die Abgabe nicht entrichtet wird?

Falls die Abgabe nicht entrichtet wird, schreiten die DEI oder die alternativen Stromlieferanten zur Unterbrechung der Stromversorgung und werden diese nicht wiederherstellen, solange die Abgabe nicht Beglichen worden ist. Wird keine Wiederherstellung der Stromversorgung beantragt, informieren die DEI und die alternativen Stromlieferanten – nachdem sie den zahlungspflichtigen Verbraucher streichen – an den griechischen Fiskus, damit dieser für die Einnahme der geschuldeten Abgabe gemäß den Bestimmungen der Verordnung über die Eintreibung öffentlicher Einnahmen (KEDE) Sorge trägt. Der Wechsel des Lieferanten elektrischen Stroms ist untersagt, wenn nicht vorher die Sonderabgabe beglichen wird.

(Quelle: To Vima)

Relevante Informationen: Immobilien-Sondersteuer in Griechenland 2011-2014

Griechenland erhebt erneut Sonderabgabe auf Immobilien

12. September 2011 / Aufrufe: 1.133 18 Kommentare

In Griechenland wurde überraschend eine weitere Sonderabgabe auf Immobilien für die Jahre 2011 und 2012 in Höhe von bis zu 10 Euro pro Quadratmeter und Jahr beschlossen.

Hinweis: Die nachstehenden Angaben bezüglich der außerordentlichen Immobilien-Sonderabgabe sind inzwischen teilweise hinfällig, aktuellere Informationen bietet der Beitrag Jährliche Sonderabgabe bis 20 Euro pro qm auf Immobilien in Griechenland!

Am Sonntag (11. September 2011) beschloss in Griechenland das Kabinett überraschend eine weitere Sonderabgabe auf Immobilien, die laut dem gefassten Beschluss für die Jahre 2011 und 2012 erhoben wird und dem Fiskus Mehreinnahmen in Höhe von rund 4 Milliarden Euro einbringt. Auf diese Weise soll ein Teil der unter anderem aufgrund der außer jede Kontrolle geratenen Rezession verzeichneten Abweichungen bei den volkswirtschaftlichen Zielen ausgeglichen werden, von deren Einhaltung die Troika jede weitere Freigabe der Hilfskredite an Griechenland abhängig macht.

Wie Finanzminister Evangelos Venizelos nach der morgendlichen Marathon-Sitzung des Kabinetts am Sonntag bekannt gab, wird die beschlossene Sonderabgabe 2011 und 2012 unabhängig von deren Art und Nutzung auf alle Immobilien erhoben werden, sich bei einer Staffelung von 0,50 – 10 Euro pro Quadratmeter im statistischen Durchschnitt auf 4 Euro pro Quadratmeter belaufen und über die Stromrechnungen der Elektrizitätsgesellschaft (DEI) eingezogen werden. Weitere Einzelheiten bezüglich der Erhebung und Abführung der neuen Immobilienabgabe sollen am Mittwoch (14. September 2011) von der Zentrale für Datenverarbeitungssysteme bekannt gegeben werden.

Laut den weiteren Erklärungen des Finanzministers wird die Abgabe ähnlich wie auch die Immobiliensteuer in Abhängigkeit von den sachwertorientiert bestimmten Immobilienwerten berechnet werden und minimal 0,50 € / qm und in “teureren” Gegenden bis zu 10 € / qm Quadratmeter betragen. Für das Jahr 2011 ist die neue Sonderabgabe in einer einmaligen Zahlung zu begleichen, damit die Einnahmen noch dem laufenden Haushaltsjahr 2011 zugeordnet werden können, während für 2012 die Entrichtung der Sonderabgabe in mehreren Raten vorgesehen ist.

Merkels Wahlniederlage ist an den neuen Maßnahmen schuld

Wie bereits auch während der vorherigen Tage behauptete Finanzminister Evangelos Venizelos, dass an der Ergreifung der neuen Maßnahmen nicht etwa Differenzen mit der Troika schuld seien, “sondern die Haltung bestimmter wichtiger Staaten der EU“. Ohne Namen zu nennen fotografierte er dabei Deutschland und betonte, dass diese Staaten den internen Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien des Regierungsgefüges, einer kürzlich erlittenen Wahlniederlage und dem Druck seitens der nationalen Massenmedie zu begegnen haben könnten.

Schließlich wurde auch der Beschluss bekanntgegeben, die Bezüge der Inhaber öffentlicher Wahlämter (also angefangen von dem Staatspräsidenten und dem Premierminister über Minister, Staatssekretäre und Abgeordnete bis hin zu den Bürgermeistern der Kommunen usw.) um ein Monatsgehalt zu kürzen.

Laut dem Finanzminister erfolgen die angekündigten Einnahmemaßnahmen zusätzlich zu den Einschränkungen bei den öffentlichen Ausgaben, die er bereits am vergangenen Mittwoch (07. September 2011) bekannt gegeben hatte. Mithilfe dieser Maßnahmen soll das Haushaltsdefizit 2011 auf 17,1 Milliarden Euro und 2012 auf 14,9 Milliarden Euro gebracht werden und damit innerhalb der vorgegebenen Ziele liegen, da – wie Evangelos Venizelos eingestand – die Troika keiner weiteren Revision der volkswirtschaftlichen Vorgaben aufgrund der erheblich höher als erwartet ausfallenden Rezession in Griechenland zustimmte.

Auslandsguthaben bleiben unberührt

Bezüglich der anfänglichen Überlegungen, auch auf Auslandskonten befindliche Einlagen und Sparguthaben mit einer Sondersteuer zu belegen, wurde sich die Regierung bewusst, mit einem solchen Unterfangen letztendlich in eine Sackgasse zu geraten, da es als Versuch einer Doppelbesteuerung angesehen werden könnte. Diese Möglichkeit ist alles andere als theoretisch im Fall von Bürgern, die für ihre Einkommen in Griechenland besteuert wurden und danach ihre Gelder einfach völlig legal bei Banken im Ausland anlegten.

Unberührt bleibt dagegen das Thema des Nachweises der Herkunft von Auslandsguthaben, um solche Steuerpflichtigen ausfindig zu machen, welche die Höhe der von ihnen im Ausland geführten Guthaben nicht rechtfertigen können.

(Quelle: Eleftherotypia)

Neue Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland

18. Juli 2011 / Aufrufe: 768 Keine Kommentare

Die neuen und zum Teil sogar rückwirkend in Kraft tretenden Steuern, Steuererhöhungen und Sonderabgaben in Griechenland führen zu enormen Belastungen der Bevölkerung.

Mit der Umsetzung der neuen Steuermaßnahmen des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms 2011 – 2015 und des entsprechenden Anwendungsgesetzes kommen in Griechenland bis zum Ende des Jahres ein wahres Gewitter von Bescheiden des Finanzamts und neue Steuerbelastungen auf alle Steuerpflichtigen zu.

Die “offenen Rechnungen” mit dem Finanzamt beziehen sich auf die Einkommensteuer bzw. erhöhte Lohnsteuerabzüge, die neue Solidaritäts-Sonderabgabe, die neue Gewerbeabgabe, erhöhte Kraftfahrzeugsteuern sowie Sonderabgaben auf private Kraftfahrzeuge, Freizeitboote und Schwimmbecken und Steuern auf Immobilienvermögen.

Nicht zuletzt werden parallel ein weiteres Mal die “billigen” Zigaretten teurer, während ab dem 01. September 2011 mit der Anhebung der Mehrwertsteuer von 13% auf 23% Erhöhungen bei den Produkten, die in Tavernen, Cafeterien, Grill-Lokalen usw. serviert werden, bei den Erfrischungsgetränken und den Fruchtsäften zum Tragen.

1. Erhöhte Steuerabzüge bei Löhnen – Renten

Unmittelbar zur Anwendung kommen die Senkung des Steuerfreibetrags von 12.000 Euro auf 8.000 Euro und die neue Steuerskala, die bei Lohnempfängern und Rentnern zu erhöhten Steuerabzügen führt. Ab diesem Monat (Juli 2011) werden über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Bezügen von 600 bis zu 1.000 Euro eine Minderung ihrer Bezüge um 1% – 3% feststellen. Über 30 Jahre alte Lohnempfänger und bis zu 65 Jahre alte Rentner mit monatlichen Nettobezügen von über 1.000 Euro werden monatlich von 28,14 Euro bis zu 32,83 Euro verlieren. Eine noch höhere Minderung von 33 Euro bis zu 38 Euro monatlich werden Lohnempfänger mit einem oder zwei Kindern und Bezügen von über 1.000 Euro erleiden.

Innerhalb der nächsten Tage wird der Runderlass der Finanzministeriums mit den Anweisungen zur Einbehaltung der Steuer bei den Löhnen und Renten mit der neuen Steuerskala erwartet. Was die Steuer betrifft, die sich aus der rückwirkenden Senkung des Steuerfreibetrags ab Anfang 2011 ergibt, entschied sich das Finanzministerium dafür, diese rückwirkenden Steuerabzüge nicht laufenden Jahr 2011, sondern mit dem Steuerbescheid der Einkommensteuererklärung 2012 einzuziehen.

2. “Außerordentliche” Solidaritätsabgabe von 1% – 4% des Einkommens

Bis Ende August werden die Bescheide zur Entrichtung der Sonderabgabe bei all den Steuerpflichtigen einzutreffen beginnen, die Einkommen von mehr als 12.000 Euro deklarieren. Die Zentrale für Datenverarbeitungssysteme des Finanzministeriums wird übernehmen, die Steuerpflichtigen ausfindig zu machen und ihnen die Bescheide zuzustellen, mit denen sie zur Begleichung der Abgabe entweder mit einer einmaligen Zahlung oder in 2 bis 6 Monatsraten zu entrichten, wobei jedoch keine Rate geringer als 300 Euro sein kann. Beträgt die Abgabe insgesamt weniger als 300 Euro, ist sie in einer einmaligen Zahlung zu entrichten.

Für Steuerpflichtige mit Einkommen ab 12.000 bis zu 20.000 Euro wird der Betrag der Abgabe mit einem Satz von 1% des Gesamteinkommens erhoben und sich auf 121 bis zu 200 Euro belaufen. Alle Steuerpflichtigen, die ein Jahreseinkommen von über 20.000 und bis zu 50.000 Euro deklariert haben, werden eine Sonderabgabe von 2% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge von 408 bis zu 1.000 Euro zu entrichten haben. Die Steuerpflichtigen mit Jahreseinkommen von über 50.000 und bis zu 100.000 Euro müssen eine Sonderabgabe von 3% des Gesamteinkommen zahlen, also Beträge entrichten, die sich von 1.500 bis zu 3.000 Euro bewegen. Schließlich werden alle Steuerpflichtigen, die im Jahr 2010 ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro hatten, die Abgabe mit einem Satz von 4% des Gesamteinkommen zahlen, also zur Entrichtung von Beträgen von über 4.000 Euro aufgefordert werden.

3. Gewerbeabgabe für Selbständige, Unternehmen und Scheinselbständige

Ende August mit Anfang September werden mehr als 1.000.000 Freiberufler und Gewerbetreibende zur Zahlung der neuen Gewerbeabgabe aufgefordert werden, die für dieses bzw. das Jahr 2010 auf 300 Euro festgesetzt wurde und ab dem nächsten Jahr auf 400 bzw. 500 Euro steigen wird.

Die Gewerbeabgabe werden auch all jene Steuerpflichtigen zu entrichten haben, die im Jahr 2010 wegen “Inaktivität” keinerlei Umsätze hatten, die 700-Euro-Arbeitnehmer, welche abhängige Arbeit bei einem Arbeitgeber erbringen und gegen Rechnung entlohnt werden, sowie auch die Arbeitnehmer, die zusätzlich auch Einkommen aus einer selbständigen Tätigkeit erzielen. Von der neuen Gewerbeabgabe ausgenommen sind nur:

  • Neue Selbständige, die ihr Gewerbe noch keine 5 Jahre ausüben.
  • Alle, die bis zu 3 Jahren vor ihrem Renteneintritt stehen, sofern sie über 62 Jahre alt sind.
  • Die Einwohner von Dörfern mit weniger als 500 Einwohnern und Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 3.100 Einwohnern

Die einschlägigen Bescheide wird die Zentrale für Datenverarbeitung (GGPS) ausstellen und versenden. Speziell alle Steuerpflichtigen, die für das Jahr 2010 ein persönliches (deklariertes oder fiktiv bestimmtes) Gesamteinkommen von über 12.000 Euro haben, werden den Bescheid zur Entrichtung der Gewerbeabgabe zusammen mit dem Zahlungsbescheid für die Solidaritäts-Sonderabgabe erhalten.

4. Sonderabgaben auf Autos, Boote und Swimmingpools

Im Herbst werden die Eigentümer privater Kraftfahrzeuge mit einem Motorhubraum von über 1.929 cm³ und einem Alter von bis zu 10 Jahren (gerechnet ab dem Jahr der Erstzulassung in Griechenland), die Besitzer von Freizeitbooten (mit Ausnahme offener Boote mit einer Länge von bis zu 6 Metern) sowie auch Eigentümer von Swimmingpools zur Entrichtung auch einer Sonderabgabe aufgefordert werden, die mit 5% auf die fiktiv bestimmten Unterhaltungskosten des Fiskaljahres 2011 erhoben wird. Die Bescheide zur Feststellung der Sonderabgabe werden von der Datenverarbeitungszentrale (GGPS) ausgestellt und den Steuerpflichtigen zugestellt werden.

5. Besteuerung von Immobilien

Bis zum Ende des Jahres 2011 wird die Einziehung der “Einheitlichen Immobilienabgabe” (ETAK) des Jahres 2009 abgeschlossen sein und das Verfahren zur Erhebung der Steuer auf Immobilienvermögen von den Eigentümern begonnen haben. Speziell für dieses Jahr wird die Immobiliensteuer (FAP) unter Berücksichtigung des rückwirkend ab Anfang 2011 auf 200.000 Euro gesenkten Steuerfreibetrag berechnet werden.

6. Preiserhöhung bei billigen Zigaretten

Bis Ende Juli werden die Preise der sogenannten “billigen” Zigaretten um bis zu 60 Cents pro Paket erhöht werden. Die Raucher werden diese Zigaretten dann zu Preisen von 3,80 bis 4 Euro pro Paket kaufen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Anhebung der minimalen Sonderverbrauchssteuer, welche die Zigaretten anstatt mit 75% fortan mit 100% der Summe der Sonderverbrauchssteuer belastet, die auf den gemittelten Einzelhandelsverkaufspreis der Zigaretten erhoben wird.

7. Mehrwertsteuererhöhung um 10 Prozent

Ab dem 01. September 2011 erhöht sich der Satz der Mehrwertsteuer, welche auf die Verkaufspreise aller Erfrischungsgetränke, Säfte und abgefüllten Sprudelwasser sowie auch die Darreichung von Speisen in Restaurants, Tavernen, Gaststätten, Pizzerien, Grill-Restaurants, Cafeterien, Konditoreien usw. erhoben wird, von 13% auf 23%.

8. Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer

Alle Besitzer von Fahrzeugen werden in den beiden Monaten November – Dezember 2011 zur Zahlung der im Durchschnitt um bis zu 12,5% erhöhten neuen Kraftfahrzeugsteuern für das Jahr 2012 aufgefordert werden.

9. Erhöhung der Besteuerung von Erdgas

Ab dem 1. September 2011 wird das zur Beheizung tausender Haushalte genutzten Erdgas teurer werden.

10. Erhöhung der Verbrauchssteuer auf Heizöl

Ab dem 15. Oktober 2011 tritt die von 21 auf 60 Euro pro 1.000 Liter, also von 2 auf 6 Cent pro Liter erhöhte Sonderverbrauchssteuer auf das Heizöl in Kraft, welches die natürlichen Personen für die Periode vom 15. Oktober bis zum 30. April eines jeden Jahres beziehen und nutzen.

(Quelle: Vradyni)

Neue Abgaben und Steuern für Selbständige in Griechenland

30. Juni 2011 / Aufrufe: 440 1 Kommentar

Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer in Griechenland werden zum wiederholten Mal mit rückwirkenden neuen Abgaben und Sondersteuern finanziell zur Ader gelassen.

Für das Jahr 2010 müssen Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmen in Griechenland rückwirkend ein neue “Gewerbeabgabe” in Höhe von 300 Euro zahlen. Ab 01/01/2012 wird sich diese Abgabe analog zu der Anzahl der Einwohner der Stadt des gewerblichen Sitzes auf jährlich 400 oder 500 Euro erhöhen.

Gemäß einem Zusatz, den der Finanzminister kurzfristig zu dem neuen “Mittelfristigen Volkswirtschaftlichen Programm 2011 – 2015″ einbrachte, müssen Freiberufler, Selbständige und Unternehmer die Gewerbeabgabe in Höhe von 300 Euro auch rückwirkend für das Jahr 2010 entrichten, sofern sie Bücher der Klasse B oder C der griechischen “Verordnung über Bücher und Unterlagen” (KBS) führen bzw. führten.

Sanierungsprogramm fordert Selbständige rückwirkend zur Kasse

Es sei daran erinnert, dass in den ersten von dem Finanzministerium vorgelegten Aufstellungen vorgesehen war, die neue Gewerbeabgabe ab 2012 und nicht bereits im Jahr 2011 zu erheben, während die Bestimmung bezüglich der rückwirkenden 300 Euro für das Jahr 2010 auch nicht in dem mittelfristigen Programm enthalten war, so wie dieses am vergangenen Freitag (24. Juni 2011) dem Parlament vorgelegt worden war.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Gewerbetreibenden analog zu der Anzahl der Einwohner der Stadt ihres Sitzes 500 oder 400 Euro zahlen, was ab dem 01/01/2012 (Fiskaljahr 2012) für alle Inhaber eines Unternehmens gilt. Nachdem jedoch die Bestimmung zurückgezogen wurde, welche die nachträgliche Rückforderung (!) gemäß dem geltenden Steuergesetz gewährter Steuerrückzahlungen vorsah, wurde zur teilweisen Deckung dieses bereits fest eingerechneten Einnahmepostens in Höhe von rund 600 Mio. Euro die über zwei Jahre rückwirkende Erhebung der neuen “Gewerbeabgabe” nachgeschoben.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass nach dem derzeitigen Stand der Dinge zumindest bis auf weiteres jene Selbständigen von der neuen Gewerbeabgabe befreit bleiben sollen, die ihr Gewerbe noch keine 5 Jahre ausüben oder nur noch maximal 3 Jahre bis zu ihrer Verrentung vor sich haben. Ebenfalls ist zu betonen, dass es sich nicht etwa um eine zeitlich befristete Sonderabgabe handelt, sondern mit der neuen “Gewerbeabgabe” defacto eine neue alljährliche Kopfsteuer zu Lasten der Selbständigkeit und des allgemeinen Unternehmertums kreiert wurde.

Zwangsveranlagung und Sondersteuer für Selbständige in Griechenland

Ab diesem Jahr (sprich rückwirkend ab Anfang 2011) sollen Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer mit einem Mindesteinkommen zwangsveranlagt werden, das auf Basis einer Reihe (bisher allerdings immer noch nicht näher definierter) Kriterien wie Berufsgegenstand, Qualifizierung, Einwohnerzahl der Stadt des Gewerbe- bzw. Geschäftssitzes, Betriebskosten, Bestandsdauer des Unternehmens, Anzahl der eventuellen Beschäftigten usw. festgesetzt wird. Liegt das deklarierte Jahreseinkommen unter diesem fiktiv ermittelten Mindesteinkommen, gilt letzteres als Grundlage für die Einkommensteuerveranlagung.

Ebenfalls rückwirkend werden Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer erneut mit einer – im übrigen für die kommenden Jahre festgeschriebenen – Sondersteuer zur Kasse gefordert. Sollte das reale Einkommen unter dem wie vorstehend dargelegt fiktiv bestimmten Mindesteinkommen liegen, wird auch für die Veranlagung zu dieser Sondersteuer nicht das reale, sondern das fiktive Einkommen herangezogen.

Angesichts dieser verzweifeten Jagd des Fiskus auf neue und immer höhere Abgaben und Steuern steht außer Zweifel, dass sich das Firmensterben in Griechenland rasant beschleunigen wird (siehe auch Sparpolitik verwandelt Griechenland in Unternehmensfriedhof).

(Quelle: Vradyni)

Neue Steuern und Sonderabgaben in Griechenland

13. Juni 2011 / Aufrufe: 1.718 11 Kommentare

Das mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015 in Griechenland sieht unter anderem erneute rigorose Steuererhöhungen und Sonderabgaben vor.

Die von der “Troika” (IWF, EU, EZB) erzwungenen Sparmaßnahmen haben Griechenland n eine tiefe Rezession gestürzt. Der Absturz der Wirtschaft und der rapide Rückgang der Inlandsnachfrage haben zu einem rasanten Rückgang der öffentlichen Einnahmen geführt, während die zunehmende Verarmung großer Teile der Bevölkerung die explodierende Arbeitslosigkeit das gesamte Sozialsystem zum Zusammenbruch zu drohen bringt.

Obwohl kein Zweifel daran besteht, dass jede weitere einnahmeorientierte Maßnahme die Rezession unweigerlich vertiefen wird, weiß sich die griechische Regierung unter dem Druck der Gläubiger nicht anders zu helfen, als trotzdem erneut die Steuerschraube anzuziehen. Das derzeit im Parlament debattierte “mittelfristige volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015″ sieht unter anderem die Erhöhung bestehender Steuern und die Einführung neuer Abgaben und Steuern vor, die dem Fiskus allein bis Ende 2011 zusätzliche Steuereinnahmen in der Größenordnung von wenigstens 6 Milliarden Euro und bis 2015 rund 15 Milliarden Euro einbringen müssen, um die Vorgaben des neuen “Moratoriums” einhalten zu können.

Mit einer Ratifizierung des neuen bzw. zusätzlichen Sanierungsprogramms ist kaum vor Ende Juni 2011 zu rechnen, deshalb sind die nachstehend aufgeführten partiellen Rahmenvorgaben nicht als endgültig zu betrachten. Es wird jedenfalls ersichtlich, welches ungeheure  Ausmaß die Auswirkungen der – fallweise ab Anfang 2011 rückwirkend in Kraft tretenden – Maßnahmen auf Einkommen und Renten sowie letztendlich die gesamte Wirtschaft haben werden.

Maßnahmen Mehreinnahmen in Mio. €
2011 2012 2011 -2015
Solidaritätsabgabe 1 % – 4 % auf Einkommen und Erhöhung der fiktiven Einkommensteuerveranlagung 400 1.400 bisher noch undefiniert
Neu Abgabe auf alle Immobilien und Senkung der Immobiliensteuer-Freibeträge 500 215 1.215
Erhöhung der Kfz-Steuer 2012 100 - -
Sonderabgabe auf Boote, Fahrzeuge mit großem Hubraum, Flugzeuge, Schwimmbecken 100 - -
Erhöhung bestehender und Einführung neuer Verbrauchssteuern 250 315 565
Besteuerung von Finanztransaktionen 100 - -
Erhöhung der MwSt. im Gaststättengewerbe von 13 % auf 23 % ab dem 01.09.2011 300 700 1.000
Abgaben auf Schwarzbauten 300 - -
Erhöhung der Zigarettensteuer 150 150 300
Streichung von Steuerfreibeträgen und Steuerbefreiungen 100 500 900
Kürzung von Sozialbezügen und Sozialleistungen 345 251 661
Senkung der Abfindungszahlungen für Pensionäre 120 130 250
Senkung von Zusatzrenten 50 310 860
Neue Sonderabgabe von 8 % für Rentner unter 60 Jahren und Renten ab 1.700 € sowie Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten unter 1.700 € 88 88 176
Minderung der Rentenzahlungen der Kasse für Seeleute (NAT) um 6 % 50 50 100
Reduzierung der Anzahl der Empfänger von Behinderten- und Berufsunfähigkeitsrenten 25 80 625
Senkung der Hauptrenten der OGA und der Mindestrenten anderer Sozialversicherungsträger 0 100 210
Neue Solidaritätsabgabe von 3 % auf die Bezüge der Bediensteten des öffentlichen Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 455 - 455
Neue Solidaritätsabgabe der Freiberufler und Selbständigen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 100 - 100
Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Bezüge des privaten Sektors zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit 74 219 305

(Quelle der Daten: Ta Nea / 11.06.2011)