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Troika stellt Griechenland 15 ultimative Bedingungen

19. September 2011 / Aufrufe: 1.005 11 Kommentare

Die Troika macht die Freigabe weiterer Raten der Hilfskredite an Griechenland von der sofortigen Umsetzung 15 ultimativer Bedingungen abhängig.

Damit die abgebrochenen Gespräche fortgesetzt werden und überhaupt noch eine Hoffnung auf dieFreigabe der 6. Kreditrate in Höhe von 8 Mrd. Euro an Griechenland besteht, fordert die Troika von der griechischen Regierung unter anderem die Entlassung 100.000 befristet und unbefristet angestellter Bediensteter des öffentlichen Sektors bis 2015 und den sofortigen Beginn der Entlassungen ab Montag (19.09.2011) mittels Vertragskündigungen und Stellenstreichungen, in Kombination mit der Maßnahme der “Arbeitsreserve” (= Zwangsfreistellung) ** für 50.000 Bedienstete der 10 Gesellschaften KED, ETA, ODDY, Träger für Jugend, EOMMECH, IGMA, OSK, DEPANOM, THEMIS und ERT, denen noch in dieser Woche die entsprechenden Benachrichtigungen über ihre Zwangsfreistellung zuzuschicken sind, und weiterer 65 Träger, die bis Dezember schließen müssen, sowie die unmittelbare Kürzung der Renten der Kassen OGA **, NAT und der Rentenkasse der OTE und die Verabschiedung der neuen (Spar-) Besoldungsordnung für den öffentlichen Sektor, die ab dem 01. Oktober 2011 für alle Bediensteten zu gelten hat.

Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Woche

Die dramatischen Entwicklungen der vergangenen Woche, die nach dem Besuch des Premierministers Jorgos Papandreou in Thessaloniki anlässlich der Eröffnung der Internationalen Messe (DETH) mit der Bekanntgabe der aus heiterem Himmel beschlossenen Immobilien-Sonderabgabe begannen (bezüglich welcher Maßnahme Regierungsvertreter und Finanzminister Evangelos Venizelos am 17.09.2011 den politischen Führern bekannt gab, dass die Maßnahme die Troika nicht befriedigt, da sie Gegenreaktionen bei den Bürgern hervorruft und ihre Effizienz zweifelhaft erscheint) gipfelten darin, dass der Premierministers am 17.09.2011 seine programmierte Reise nach Washington auf dem halben Weg abbrach und nach Athen zurückkehrte.

Diese Entwicklungen ließen alle erstarren. Die Ereignisse zeigen, dass die Regierung sich jetzt in dem Dilemma befindet, die Forderungen der Partner und der Troika zu befriedigen, ohne Rücksicht auf die Reaktionen innerhalb der Regierungspartei und die Bürger zu nehmen, die an den Rand des Nervenzusammenbruchs geführt wurden, oder einen Ausweg in der Zuflucht zu den demokratischen Institutionen, sprich Wahlen zu suchen, wie Oppositionsführer Antonis Samaras bei seiner Rede in Thessaloniki forderte.

Wie wirtschaftliche Kreise kommentieren, wird die Krise, die das Land geißelt, in beiden Fällen in eine neue Phase eintreten … . Fortan steht alles offen. Sicher ist jedenfalls, dass wenn das Land nicht die Voraussetzungen schafft, die Gelder der 6. Rate (8 Mrd. Euro) der Hilfskredite, aber auch der 7. Rate (5 Mrd. Euro) des Dezembers zu erhalten, es Obligationen in Höhe von 8,5 Euro nicht auslösen können wird, die ab dem 19. bis zum 31. Dezember auslaufen.

Wie Griechenland an den Rand des Abgrunds gelangte

Am Freitagnachmittag um 16:00 Uhr, als die Konferenz der Eurogruppe in Polen beendet war und die Europäer jede Hoffnung zunichte gemacht hatten, ohne Umsetzung der Maßnahmen die Gelder freizugeben, informierte Herr Venizelos den Premierminister und benachrichtigte seinen Vertreter im Finanzministerium Fillipos Sachinidis über die Entwicklungen.

In der zentralen Rechnungsstelle des Staates, wo sich der technische Stab der Troika aufhielt, wurde Alarm geschlagen, da die Spielräume für eine politische Entscheidung zur Freigabe der Rate nun ausgeschlossen worden waren. Der einzige der Regierung verbliebene Weg ist nunmehr die Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen und der Forderungen der Gläubiger.

Auf technischer Ebene waren am Wochenende alle Größen des diesjährigen Haushaltsplans “festzumachen”. Auf politischer Ebene muss die Regierung nun ihre Entscheidungen treffen … was für spätestens Montag (19.09.2011) erwartet wird, um eine Panik abzuwenden.

Die E-Mail der Verzweiflung

Der Generalsekretär für volkswirtschaftliche Politik Elias Pentazos verschickte an die Minister und Generalsekretäre eine E-Mail der Verzweiflung – mit den 15 Maßnahmen, deren Umsetzung die Troika “hier und jetzt” verlangt, damit die “eingefrorene” Bewertung für die Freigabe der Zahlung der 6. Rate von 8 Mrd. Euro fortgesetzt wird, und fügte den Katalog mit den 15 Maßnahmen an, deren Umsetzung die Troika fordert (siehe auch das offizielle Schriftstück).

Der Generalsekretär verlangte von den Empfängern seiner E-Mail sogar, ihm bis Montag zu antworten und zu berichten, was sie getan haben und tun werden, und auch die endgültigen Etatpläne eines jeden Ministers für das Jahr 2012 beizufügen, damit der Premierminister bei der anstehenden Videokonferenz mit der Troika Antworten geben kann.

In der als außerordentlich dringlich gekennzeichneten E-Mail offenbart Elias Pentazos die Sackgasse, in welche die Finanzpolitik geraten ist, weil die Regierung nicht die Maßnahmen umgesetzt hat, zu deren Ergreifung sie sich bei der vorherigen Rate (der von Juni 2011) in Höhe von 12 Mrd. Euro verpflichtete, als sich das Land ebenfalls am Rand des Abgrunds zum Bankrott stand.

In Anknüpfung an die vorherige E-Mail mit den Anhängigkeiten – Fragen der Troika bezüglich des Mittelfristigen Rahmens der Volkswirtschaftlichen Strategie (MPDS) leite ich an Sie eine Liste der Troika weiter, die Themen unmittelbarer Priorität für die Fortsetzung unserer Bewertung für die Freigabe der 6. Rate umfasst.
Bitte schicken Sie eine zusammenfassende Notiz auf Englisch, die auf die beiden E-Mails antwortet, die ich Ihnen bereits vor ungefähr einer Woche geschickt habe.
Frist: Montag 19/09/2011.
Ich erinnere an die Frist, die auch für die Posten des Haushaltsplans 2012 gesetzt worden ist.
Es ist außerordentlich dringlich.

Die 15 Maßnahmen, die “brennen”

In der E-Mail des Generalsekretärs werden alle Maßnahmen aufgeführt und wer verantwortlich ist, an die “Kommandozentrale” – wie die zentrale Rechnungsstelle bezeichnet wird – zu antworten. Die erste der von der Troika verlangten Maßnahmen betrifft den Erlass von Ministerialbeschlüssen zur horizontalen Reduzierung (= Kündigung) befristeter und unbefristeter Arbeitsverträge bei allen Trägern des öffentlichen Sektors (und zwar unter Einbeziehung auch der Lehrkräfte), damit die Ziele des mittelfristigen Programms erfüllt werden.

Wie Funktionäre der zentralen staatlichen Rechnungsstelle erklären, war die anfängliche Forderung der Troika (also im März 2011, als zum ersten Mal das mittelfristige Programm diskutiert wurde) die Reduzierung der öffentlichen Bediensteten um 80.000 Personen bis 2015, jedoch erhöhte die Troika danach bei der Kontrolle im August 2011 aufgrund der Verschlimmerung der volkswirtschaftlichen Lage und der Entdeckung, dass die Regierung trotz der 2010 und 2011 getroffenen Vereinbarungen zu 24.000 Neueinstellungen geschritten war, die Anzahl auf 100.000. Laut Informationen forderte sie sogar die Kündigung der Zeitverträge, welche die Regierung während der Periode der Umsetzung des Moratoriums, also in den Jahren 2010 und 2011 unter Umgehung des ASEP abgeschlossen hatte.

Die Maßnahme ist in Kombination mit der “Arbeitsbereitschaft” ** und unter Berücksichtigung der Anmerkung umzusetzen, dass alle Bediensteten, die unter diesen Status gestellt werden, für den Zeitraum des Erhalts von Bezügen nicht den Entlassenen hinzugerechnet werden.

Bei den weiteren Maßnahmen kommt die Troika unter anderem wieder auf die Angleichung der Besteuerung des Heizöls an die des Dieselkraftstoffs zurück (was bedeutet, dass Heizöl und Diesel zum selben Preis verkauft werden müssen) und fordert auch die Einziehung der Solidaritätsabgabe (ohne klarzustellen, ob es sich um die ständige Abgabe von 3% zugunsten der Arbeitslosen oder die auf alle Einkommen erhobene Sonderabgabe handelt) mittels der monatlichen Einbehaltung von den Bezügen der auf dem öffentlichen und privaten Sektor Beschäftigten (wie es auch mit der Lohnsteuer / FMY geschieht).

Einzelheiten der ultimativen Bedingungen der Troika

Maßnahmen Zuständigkeiten
1. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Einschränkung befristeter und unbefristeter Arbeitsverträgen bei allen Trägern des öffentlichen Sektors (unter Einbeziehung auch der Lehrkräfte, damit die Ziele des mittelfristigen Programms befriedigt werden). 1. Staatssekretär für Verwaltungsreform / Generalsekretär Bergele
2. Bildungsministerium / Sondersekretär Kontogiannis
2. Erlass von Präsidialdekreten / Ministerialbeschlüssen zur Umsetzung der Zwangsfreistellung, Ausweitung der Maßnahme auf alle Träger des öffentlichen Sektors und unmittelbare schriftliche Benachrichtigung der Bediensteten über ihre Zwangsfreistellung. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis, Sondersekretär Kyriakos
3. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Angleichung der Besteuerung des Heizöls an die des Dieselkraftstoffs. 1. Finanzministerium / Generalsekretär Kapeleris
2. YPEKA (Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel)
4. Gesetzliche Etablierung der Einbehaltung als Mittel zur Einnahme der Solidaritätsabgabe. Finanzministerium / Generalsekretär Kapeleris
5. Kürzungen der Renten der Berechtigten von NAT und OTE. 1. Ministerium für Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt / Generalsekretär Litinas
2. Arbeitsministerium
6. Kürzung der Zuschüsse an die Post (ELTA) für die Beförderung der Presse und Erlass eines Ministerialbeschlusses zur unmittelbaren gesetzlichen Regelung. Staatsministerium
7. Neuer gesetzlicher Rahmen für das Besoldungssystem auf dem öffentlichen Sektor, mit Kürzungen bei Vergütungen und Überstunden. 1. Ministerium für Verwaltungsreform
2. Finanzministerium / Generalsekretär Plakovitis
8. Einfrierung der Grund- und Zusatzrenten bis 2015. Arbeitsministerium
9. Neubestimmung der Strafgelder für die Schwarzbauten und unmittelbare Verabschiedung der neuen gesetzlichen Regelung. YPEKA (Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel)
10. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Schließung / Zusammenlegung von 35 Trägern, die im mittelfristigen Programm beschrieben werden, und Schließung von weiteren 35. 1. Regierungsvertretung
2. Finanzministerium
11. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Schließung / Zusammenlegung von KED, ETA, ODDY, Nationaler Träger für Jugend, EOMECH, IGME, OSK, DEPANOM, Themis, ERT. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis, Sondersekretär Kyriakos
12. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur Inventur des immobilen und mobilen Vermögens, welches … der Kontrolle des Staats unterstellt wird. Finanzministerium / Generalsekretär Plaskovitis / Sondersekretär Christodoulakis
13. Erlass von Ministerialbeschlüssen zur
a) Festsetzung aller sozialen und Gesundheitsbeihilfen,
b) Unterzeichnung von Tarifverträgen in 16 privaten Krankenhäusern und Gesundheitszentren,
c) Unterzeichnung von Verträgen zwischen Krankenhäusern des öffentlichen Gesundheitssystems (ESY) und privaten Krankenhäusern über das Leasing von Betten.
1. Arbeitsministerium
2. YYKA / Generalsekretär Polyzos
14. Neues Gesetz zur Senkung der Renten der OGA ** Arbeitsministerium
15, Gesetzliche Regelung zur Etablierung von Senkungen der Medikamentenpreise und Unterzeichnung von Verträgen mit Pharma-Unternehmen zur unmittelbaren Umsetzung / Etablierung des “Garantiepreises” für die Pharma-Unternehmen. 1. Gesundheitsministerium / Generalsekretär Dimopoulos
2. Arbeitsministerium

(Quelle: To Vima)

** Erläuterungen:
Arbeitsreserve: Der Bedienstete wird zwangsweise vom Dienst freigestellt und erhält für ein Jahr 60% seiner Grundbezüge. Kann er während dieser zeit nicht auf andere Weise beschäftigt werden, erfolgt die endgültige Kündigung.
OGA: Gesetzlicher Versicherungsträger der Landwirte, aber auch für diverse Kategorien sonstiger Versicherter, die nicht zur Versicherung bei anderen gesetzlichen Versicherungsträgern berechtigt oder / und verpflichtet sind. Die (Basis-) Altersrente beträgt derzeit ca. 350 Euro pro Monat.

Rentenkürzungen in Griechenland ab September 2010

27. April 2010 / Aufrufe: 810 Keine Kommentare

Spätestens ab September 2010 wird es in Griechenland empfindliche Kürzungen der Altersrenten geben, um dem unmittelbar bevorstehenden Bankrott der Rentenkassen entgegen zu wirken.

Wie der griechische Arbeitsminister Andreas Loverdos in einer Sendung des griechischen Fernsehsenders ALTER erklärte, wird die als “Solidaritätsabgabe” ausgewiesene Zwangsabgabe auf Renten in Höhe von ab 1.400 Euro pro Monat bereits ab September 2010 und nicht wie anfänglich geplant erst ab November 2010 einbehalten werden. Abhängig von der jeweiligen Höhe einer Rente soll nach dem derzeitigen Stand (27.04.2010) der Dinge der Satz der Zwangsabgabe 5, 7 oder 9 Prozent betragen. Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe und Staffelung der LAFKA-Abgabe stehen allerdings noch nicht endgültig fest, und möglicherweise wird die Abgabe sogar schon bereits ab August 2010 einbehalten werden. Über die Abgabe sollen defizitäre gesetzliche Rentenkassen finanziert werden.

Diese in Griechenland kurz LAFKA genannte Sonderabgabe auf Altersrenten geht auf das bereits im Jahr 1992 unter dem damaligen Minister Sioufas verabschiedete Gesetz 2084/92 zurück und sorgte für ein gleichermaßen peinliches wie fatales Politikum. Die Erhebung der Zwangsabgabe wurde nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich im Jahr 2004 unter der damaligen Regierung Konstantinos Karamanlis per gesetzlicher Regelung gestoppt. Die sich nach einschlägigen Urteilen abzeichnenden horrenden Regressforderungen der betroffenen Rentner wurden allerdings politisch auf eine Weise verhindert, die unter keinem Aspekt mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in Einklang zu bringen ist.

Die nun von der PASOK-Regierung erneut beschlossene Erhebung der LAFKA-Abgabe in Kombination mit weiteren teils neuen, teils schon vor geraumer Zeit verfügten Maßnahmen wie “Deckelung” der Renten, allgemeiner Rentenstopp usw. bedeutet für die – sei es auch für griechische Verhältnisse als privilegiert geltenden – betroffenen Rentner nominale Kürzungen ihrer derzeitigen Altersbezüge von fallweise bis zu fast 20 Prozent.

Erneute Steuererhöhungen und harte Sparmaßnahmen in Griechenland

3. März 2010 / Aufrufe: 1.556 5 Kommentare

In Griechenland wurden am 03. März 2010 erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer usw.), Sonderabgaben und harte Sparmaßnahmen beschlossen.

Das am Mittwoch von der griechischen Regierung beschlossene Paket der zusätzlichen Sparmaßnahmen wurde noch am selben Tag im Eilverfahren ins Parlament gebracht und wird  ab Donnerstag (04. März 2010) in Kraft treten. Von den Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen erhofft sich der Fiskus Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5 Milliarden Euro.

Erhöhung der Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Getränkesteuer, neue Luxussteuer auf Autos und Investitionsgüter

Die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland in Höhe von bisher 4,5% (Sondersatz), 9% (ermäßigter Satz für Lebensmittel usw.) und 19% (regulärer Satz für Gebrauchsgüter, Dienstleistungen usw.) wurden entsprechend auf 5%, 10% und 21% erhöht. In der Praxis sollen die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen. Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf den griechischen Inseln bleibt weiterhin bestehen.

Die erst im vergangenen Monat erhöhte Mineralölsteuer wird erneut um etwa 8 Cent pro Liter für Benzin und um etwa 3 Cent pro Liter für Diesel angehoben. In Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird sich der Benzinpreis in der Praxis um wenigstens 10 Cent pro Liter für normales Bleifrei erhöhen und zu Preisen von bis zu deutlich über 1,50 Euro führen. Die Steuerbefreiung für Dieselkraftstoff zur Stromerzeugung wurde gestrichen, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Strompreise führen wird.

Tabaksteuer und Getränkesteuer wurden erneut um 20% erhöht. Auch hier wirkt sich natürlich zusätzlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Wie hoch fortan insbesondere die Preise für Zigaretten in der Praxis ausfallen werden, ist derzeit noch ungewiss.

Ebenfalls erhöht wurde die Gebühr für die Nutzung von Radiofrequenzen durch elektronische Massenmedien, und zwar von bisher 0,1% auf fortan 2%!

Schließlich wird eine neue Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge, aber auch Edelsteine, Edelmetalle, Flugzeuge, Freizeitboote, Hubschrauber, Lederwaren, Pelze usw. in Höhe von bis zu 30% eingeführt. Insbesondere bei Autos wird die Luxussteuer auf Wagen mit einem Fabrikpreis ab 17.000 Euro erhoben werden und mit steigendem Kaufpreis einer Staffelung bis zum Satz von 30% folgen.

Erhöhung der Einkommenssteuer und Besteuerung von Immobilien

Bezüglich der Einkommenssteuer wurde rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2009 sowie ein neuer Spitzensteuersatz in Höhe von 45% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2010 beschlossen (siehe auch Einkommenssteuererklärung in Griechenland).

Für Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertermittlung bestimmten Gesamtwert von über 5 Millionen Euro wurde der Grundsteuersatz von bisher 1% auf 2% erhöht. Dieser Steuersatz soll bis auf weiteres für drei Jahre zur Anwendung kommen.

Die Besteuerung von Immobilien, welche sich im Besitz sogenannter Offshore-Gesellschaften befinden, wurde von 3% auf 15% erhöht – was praktisch einer mittelfristigen Enteignung gleichkommt (siehe auch FMAP – Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland).

Kürzung von Bezügen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und öffentlichen Investitionen, Rentenstopp und Gehaltskürzungen

Auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor sollen Bezüge, Vergütungen und Zulagen rigoros gekürzt oder sogar völlig gestrichen werden:

  • Kürzung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage um 30%
  • Kürzung aller übrigen Gehaltszulagen um 12%
  • Kürzung der Zulage für Justizbeamte und -angestellte um 20%
  • Kürzung der Zuschüsse für juristische Personen privaten Rechts und Behörden der lokalen Selbstverwaltung
  • Kürzung der Zuschüsse an die Kassen OAP, DEI und TAP-OTE um 10%
  • Kürzung des öffentlichen Investitionsprogramms um 5% (= 500 Millionen Euro)
  • Kürzung des entsprechenden Programms des Bildungsministeriums um 100 Millionen Euro und zusätzliche Kürzung neuer Programme des Bildungsministeriums um weitere 100 Millionen Euro
  • Minderung der Preise von Medikamenten um 20%
  • Abschaffung der bezahlten Ausschüsse auf dem öffentlichen Sektor
  • Kürzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern um 50%
  • Einführung einer Höchstgrenze für die Bezüge staatlicher Beamten und Angestellter
  • Verbot der Zahlung von Sonderzulagen / Boni
  • Kürzung der Ausgaben für Überstunden und Wegegelder um 30%
  • Allgemeiner Rentenstopp, also auch für niedrige Renten (Renten bleiben jedoch von den Kürzungen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage ausgenommen)