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IKA in Griechenland vermisst 32000 Rentner

8. November 2011 / Aufrufe: 460 4 Kommentare

Bei dem Sozialversicherungsträger IKA in Griechenland haben sich nach wie vor etwa 32.000 Rentner nicht dem obligatorischen Identifizierungsverfahren unterzogen.

Obwohl die Frist für die am 01. Juli 2011 begonnene obligatorische persönliche Identifizierung der Empfänger von Renten des griechischen Versicherungsträgers IKA bereits am 30. September 2011 auslief, haben sich selbst jetzt im November 2011 rund 32.000 Rentner nach wie vor nicht dem Identifizierungsverfahren unterzogen und erhalten folglich schon seit zwei Monaten keine Rente mehr (siehe auch Rentner der IKA in Griechenland müssen sich identifizieren lassen)

Anfänglich hatten aus dem einen oder anderen Grund zunächst etwa 80.000 Rentner die obige Frist nicht eingehalten, woraufhin ihre Renten wie von den einschlägigen Regelungen vorgesehen “eingefroren” wurden. Im Oktober 2011 unterzogen sich knapp 50.000 Nachzügler dem fortan nur noch bei den Geschäftsstellen der IKA möglichen Identifizierung, womit ihre Rentenbezüge wieder freigegeben bzw. auch nachgezahlt wurden.

Obwohl inzwischen die Renten für November 2011 ausgezahlt wurden, bleiben etwa 32.000 Rentner nach wie vor “verschollen” bzw. haben sich immer noch nicht dem obligatorischen Identifizierungsverfahren unterzogen. Die Dienststellen des Versicherungsträgers suchen deswegen inzwischen nach diesen Rentnern, und das Interesse fokussiert nun sich auf die Ergebnisse der jährlichen Überprüfung der Rentenzahlungen, die von den Dienststellen der IKA durchgeführt wird.

Gemäß den bisherigen Ergebnissen der Kotrollen wurden während der letzten fünf Monate des Jahres 2011, die zeitlich mit der Erfassung der Rentner mittels der Banken zusammenfallen, 34.000 Todesfälle mehr als in den letzten fünf Monaten des Jahres 2010 gemeldet. Amtsträger der IKA glauben, dass sich die Situation bis Ende November vollständig geklärt haben wird, während die Geschäftsleitung des Trägers wiederholt erklärt hat, dass sie die Justiz einschalten wird, um eventuelle von unberechtigten Dritten in Empfang genommene Rentenzahlungen gerichtlich einzuklagen.

(Quelle: in.gr)

Rentner der IKA in Griechenland müssen sich identifizieren lassen

24. Juni 2011 / Aufrufe: 606 2 Kommentare

In Griechenland müssen sich alle Rentner des größten gesetzlichen Sozialversicherungsträgers einem obligatorisch Identifizierungsverfahren unterziehen.

Ab dem 01. Juli 2011 müssen in Griechenland alle Rentner des gesetzlichen griechischen Sozialversicherungsträgers IKA-ETAM bei der Bank, bei der sie das Konto für die Überweisung ihrer Rente führen, persönlich vorstellig werden und sich ausweisen.

Dieses neue obligatorische Identifizierungsverfahren wird sich fortan jedes Jahr wiederholen, wobei für das laufende Jahr die Frist am 30. September 2011 ausläuft. Nach diesem Stichtag werden die Leistungen an Empfänger, die sich dem Identifizierungsverfahren nicht fristgemäß unterzogen haben, bis auf weiteres eingestellt werden.

Für die Ausweisung bei der Bank sind vorzulegen:

  • der polizeiliche Personalausweis
  • der Rentenbescheid

In der einschlägigen Bekanntmachung der IKA-ETAM wird betont, dass im Fall von Personen, die nicht in der Lage sind, persönlich bei der zuständigen Bankfiliale zu erscheinen, der gesetzliche Vertreter oder mit einer aktuellen und offiziell beglaubigten Vollmacht ausgestattete Bevollmächtigte des jeweiligen Rentners sich zur Vorlage der vorstehenden Unterlagen zu der Geschäftsstelle der IKA begeben muss, die für den Wohnort des Rentners zuständig ist – also nicht zur zuständigen Bank.

Außer der Maßnahme des persönlichen Identifizierungsverfahrens soll auch eine Verordnung erlassen werden, wonach auf den standesamtlichen Sterbeurkunden neben den bisher erforderlichen Angaben zukünftig auch die Steuer-ID und die Sozialversicherungsnummer der verstorbenen Person anzuführen ist. Das Ziel dieser Verordnung liegt darin, jeden Monat die Rentenregister der Kasse zu aktualisieren, damit die Dienststellen der IKA-ETAM rechtzeitig zur Einstellung der Rentenzahlung an verstorbene Personen schreiten können.

Die Leitung der IKA-ETAM hofft, mit der obligatorischen Identifizierung der Rentner durch die Banken und die zeitnahe Bekanntgabe des Ablebens von Rentnern das Phänomen in den Griff zu bekommen, dass Verwandte oder Dritte unberechtigterweise die Rentenzahlungen an verstorbene Versicherte n Empfang nehmen.

Bereits im Rahmen einer in 38 Geschäftsstellen der IKA durchgeführten Kontrolle, die sich auf insgesamt 1.660 Rentner in einem “verdächtig” hohen Alter bezog, wurden laut dem Arbeitsminister Jorgos Koutroumanis 244 Fälle aufgedeckt, in denen die Renten auch nach dem Ableben der jeweiligen Rentner weitergezahlt wurden.

Es stellt sich allerdings die Frage, warum wieder einmal die Bürger für die Unzulänglichkeiten des ineffizienten Verwaltungsapparates büßen und im konkreten Fall fortan hunderttausende Rentner jedes Jahr zu den Banken pilgern müssen, obwohl ein Abgleich der Datenbestände der einschlägigen Behörden und Träger inzwischen durchaus realisierbar wäre.

(Quelle: in.gr)

Diskriminierende Hinterbliebenenrente in Griechenland verfassungswidrig

6. Juni 2011 / Aufrufe: 308 1 Kommentar

Der Oberste Gerichtshof in Griechenland beurteilt die geschlechtsspezifische Gewährung von Hinterbliebenenrenten an Kinder staatlicher Beamten als verfassungswidrig.

Laut der einführenden Stellungnahme eines Areopag-Richters, der die einschlägige – zwischen den beiden Geschlechtern differenzierende – Bestimmung des Präsidialdekrets 166/2000 als verfassungswidrig einstufte, ist den Söhnen und Töchtern verstorbener Beamten oder Rentner des öffentlichen Sektors die Rente ihres verschiedenen Vaters unter den selben Voraussetzungen zu gewähren.

Speziell sprach sich der Richter des Areopags dafür aus, den Artikel 5 des Präsidialdekrets 166/2000 zu dem Teil als verfassungswidrig zu charakterisieren, der für den ledigen Sohn mehr Voraussetzungen vorsieht, um die Rente eines Beamten oder Rentners des öffentlichen Sektors zugesprochen zu bekommen, während es für die Töchter ausreicht, einfach nur nicht verheiratet zu sein.

Gemäß dem Gesetzesrahmen des Präsidialdekrets 166/2000 muss der Sohn für den Erhalt der Hinterbliebenenrente nach dem 18. Lebensjahr nicht nur ledig, sondern gleichzeitig auch zu wenigstens 50 % arbeitsunfähig sein, wogegen für Töchter außer dem Ledigenstatus keinerlei weitere Voraussetzungen vorgesehen sind.

Ungerechtfertigte Differenzierung zugunsten der Frauen

Laut der Einführung stellt diese nach Söhnen und Töchtern differenzierende Behandlung eine unschlüssige, aber auch ungültige Diskriminierung zwischen den beiden Geschlechtern dar, weil sie auch aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen usw. Gründen unbegründet ist. Weiter wird sogar ausdrücklich betont, dass angesichts der modernen Auffassungen und Gegebenheiten bezüglich der Beschäftigung von Frauen diese Differenzierung auch nicht als positive Maßnahme zugunsten der Frauen gerechtfertigt werden kann.

Die Sache war an den Areopag weitergeleitet worden, weil der Oberste Rechnungshof und der Oberste Verwaltungsgerichtshofs in diesem Thema völlig widersprüchliche Urteile gefällt hatten. Konkret beurteilte der Oberste Verwaltungsgerichts den strittigen Artikel des Präsidialdekrets 166/2000 als verfassungswidrig, während der Oberste Rechnungshof den selben Artikel für verfassungskonform befand. Der Areopag behielt sich vor, seinerseits ein Urteil zu fällen.

(Quelle: in.gr / 04.06.2011)

Sparmaßnahmen und Rentenkürzung in Griechenland

16. November 2009 / Aufrufe: 180 Keine Kommentare

Premierminister Jorgos Papandreou forderte am Freitag (13. November 2009) im Parlament in Beantwortung aktueller Anfragen seitens der Führer der oppositionellen Fraktionen die Opposition und insbesondere die SYRIZA-Partei sowohl auf als auch heraus, sich an der Reformation des Renten- und Sozialsystems zu beteiligen und dabei die Philosophie der globalen Einebnung zu überwinden.

Der Ministerpräsident und Regierungschef Jorgos Papandreou betonte, dass das Sozialversicherungssystem ein Thema von nationaler Bedeutung sei und die Versicherungsträger auf den wirtschaftlichen Kollaps zusteuern. Weiter äußerte sich der Premierminister in aller Härte unter anderem zu arbeitsrechtlichen Themen und den provokanten Bezügen der “Golden Boys” des öffentlichen Sektors, wie beispielsweise bei der nationalen Rundfunk- und Fernsehanstalt ERT. “Ich bin fest entschlossen, damit ist Schluss. Die Wirtschaft befindet sich in einer Grenzsituation, Europa zeigt mit dem Finger auf uns.

Im Rahmen des Dialoges bezüglich der Reformation des Sozialversicherungssystems werden zehn Punkte auf den Tisch gebracht:

  1. Erhebliche Minderung aller Ausgaben in Zusammenhang mit dem Sektor des Gesundheitswesens.
  2. Schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf dem öffentlichen Sektor. (Dies wird eine Verlängerung der Arbeitsdauer bis zum Renteneintritt von 5 – 15 Jahren für ungefähr 140.000 im öffentlichen Dienst beschäftigte Frauen bedeuten, die bisher nach 25 bzw. im Extremfall sogar schon nach 15 Jahren die Möglichkeit hatten, sich ohne jegliche Minderung der Bezüge pensionieren zu lassen.)
  3. Motivierung zur Versicherung mittels der Einführung einer nationalen Grundrente als Ausgangsbasis für alle Renten und deren Ansteigen analog zu den Versicherungsjahren und der Höhe der Bezüge, um den Abschluss unversicherter Arbeitsverhältnisse oder die Versicherung auf Basis unter den wirklichen Bezügen liegender Angaben uninteressant zu machen.
  4. Änderung der Berechnungsweise der Renten, damit Renten auf Basis des gesamten Versicherungsverlaufs und nicht nur einiger Jahre gewährt werden. (Derzeit werden bei der IKA – ETAM und auf dem öffentlichen Sektor ab 2013 nur 5 Jahre zugrunde gelegt.)
  5. Eindämmung der vorzeitigen Pensionierungen mittels Einführung einheitlicher Nachteile für den öffentlichen und privaten Sektor. (Gemäß der aktuellen Regelung verringert sich die Rente auf dem privaten Sektor für jedes bis zum regulären Renteneintrittsalter fehlende Beitragsjahr um 6%, auf dem öffentlichen Sektor dagegen um nur 4,5%.)
  6. Änderungen hinsichtlich der aufeinanderfolgenden Mehrfachversicherung und Bewilligung von Renten innerhalb von 3 Monaten.
  7. Finanzielle Unterstützung der Rentenkassen und Kontrolle der Beitragshinterziehung.
  8. Schaffung eines nationalen Solidaritätsfonds (auch aus gesellschaftlichen Quellen), der das System wirtschaftlich stützen und die nachfolgenden Generationen absichern wird.
  9. Änderungen bei den als “belastend / gesundheitsschädlich” eingestuften Berufen und erneute Prüfung der Behindertenrenten.
  10. Überprüfung der unter der ehemaligen Ministerin Petralia beschlossenen Regelungen bezüglich der Anhebung des Renteneintrittsalters, aber auch der Minderung der Renten. (Damit soll die gesetzlich eingeleitete Erhöhung des Renteneintrittsalters bei 35 Versicherungsjahren von 58 Jahren auf 60 Jahre zurückgenommen werden.)