Archiv

Artikel Tagged ‘rechtsanwalt’

Umfangreiche Änderungen im Justizwesen in Griechenland

19. Oktober 2011 / Aufrufe: 321 4 Kommentare

Das Justizministerium in Griechenland plant umfangreiche Änderung zur Beschleunigung der Rechtsprechung und Entlastung der völlig überforderten Gerichte.

Mit dem Ziel der Beschleunigung der Rechtsprechung in Griechenland untersucht der griechische Justizminister Miltiadis Papajoannou die Verlängerung der Geschäftszeiten der Gerichte um zwei Stunden und sogar auch die Kürzung der Pausen der Richter.

Weiter wird in dem anstehenden Gesetzentwurf außer der Übertragung gewisser Zuständigkeiten von den Gerichten auf die Notare (einvernehmliche Verhandlungen, Zahlungsbefehle, Gründung von Körperschaften u. a.) unter anderem auch die Abschaffung des obligatorischen Charakters der Voruntersuchung, die Schaffung von Einzelrichterkammern bei den Berufungsstrafgerichten und die Nutzung des Internets vorgesehen sein.

1 Million Bürger in Griechenland befinden sich in den Mühlen der Justiz

Laut dem Justizminister befinden sich derzeit mehr als 1.000.000 Griechen in die Mühlen der Justiz verwickelt. Der Minister beschrieb die Lage als dramatisch, da unzählige Bürger ihr Recht zu bekommen suchen und es nicht oder erst nach zehn Jahren finden. Bezeichnend ist, dass bei dem obersten Verwaltungsgerichtshof über 35.000 Verfahren und über 30.000 Verfahren bei der Rechnungskammer anhängig sind. Bei den Staatsanwaltschaften der Landgerichte liegen derzeit gut 238.000 Strafanzeigen vor, während bei den Verwaltungslandgerichten rund 422.000 Fälle anhängig sind.

Es sei angemerkt, dass die Verwaltungslandgerichte ohne jede Annahme weiterer Fälle ungefähr sechs Jahre benötigen, um den heutigen Berg der aufgelaufenen Anhängigkeiten abzuarbeiten, während die Berufungsgerichte, bei denen über 41.ooo Sachen anhängig sind, unter den selben Umständen ungefähr drei Jahre benötigen.

Justizminister Papajoannou bezog sich auch auf das Thema des Besuchs des Stabs der Troika bei den Gerichten an der Evelpidon-Straße im Athener Stadtbezirk Kypseli und meinte, dass dies geschah, damit die Mitglieder des Stabs sich selbst ein Bild der herrschenden Lage verschaffen. Alles was von Seite des Präsidenten des Plenums der Rechtsanwaltskammern Giannis Adamopoulos darüber geäußert wurde, dass es “Geschäfte” von Richtern gegeben habe, gehöre der Sphäre der Phantasie an, betonte Justizminister Papajoannou, der auch in der Konfrontation in Zusammenhang mit der Übertragung diverser Zuständigkeiten der Gerichte auf die Notare nicht nachgab.

(Quelle: Vradyni)

EU verlangt von Griechenland Erklärungen wegen geschlossener Berufe

30. Juli 2011 / Aufrufe: 237 Keine Kommentare

Die EU-Kommission verlangt von Griechenland Erklärungen für die unvollendete Liberalisierung bestimmter sogenannter geschlossener Berufe.

In einem an den griechischen Finanzminister gerichteten Schreiben verlangt die Europäische Kommission Erklärungen für die Einschränkungen, die trotz der angeblichen Liberalisierung des Systems bezüglich der Niederlassung von Rechtsanwälten in Griechenland weiterhin bestehen.

Es ist nicht auszuschließen, dass dem Schreiben auch weitere Anfragen bezüglich anderer Berufszweige wie beispielsweise der Ingenieure und Notare folgen werden, von denen in Brüssel angenommen wird, dass ebenfalls weiterhin Hindernisse hinsichtlich der Ausübung dieser Berufe in Griechenland bestehen.

Speziell verlangt die Kommission in ihrem Schreiben, über die dringenden Gründe des öffentlichen Interesses informiert zu werden, das mit dem Verbot der Gründung von Anwaltsgesellschaften durch Rechtsanwälte verfolgt wird, die – unter Ausnahme der Rechtsanwälte in Athen und Piräus – bei verschiedenen Rechtsanwaltskammern in Griechenland zugelassen sind.

Ebenfalls fragt die Kommission, ob Rechtsanwälte aus dem selben Mitgliedsstaat oder aus verschiedenen Mitgliedsstaaten zusammen mit griechischen Rechtsanwälten unterschiedlicher Anwaltskammern eine Anwaltsgesellschaft gründen können. Schließlich wünschen die Dienststellen der Kommission zu erfahren, ob eine Anwaltsgesellschaft mit Sitz in der EU in Griechenland eine Niederlassung eröffnen kann. All diese Fragen haben die griechischen Behörden bis Ende August 2011 zu beantworten.

Anwaltskammer Athen protestiert gegen externe Interventionen

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Athen (DSA / ΔΣΑ) Giannis Adamopoulos reagierte auf das Schreiben der Europäischen Kommission mit der Aufforderung an die Regierung, “den externen Interventionen ein Ende zu setzen, die sich gegen die Institutionen richten, den Kern der Rechtsprechung selbst angreifen und die Abwertung unserer Demokratie zum Ziel haben“.

Der Präsident der Athener Anwaltskammer betont weiter, dass “die Rechtsanwaltsordnung Aktivitäten wie beispielsweise kaufmännische als mit dem Amt des Rechtsanwalts streng unvereinbar etabliert” und allgemein “die berufliche Funktion des Rechtsanwalts mit Schwerpunkt eher auf dem Charakter seiner Pflichten als Mitarbeiter der Justiz als auf dem Charakter der Aktivität des Rechtsanwalts als rein berufliche / wirtschaftliche Aktivität regelt“.

Folglich wollte der Gesetzgeber den Rechtsanwalt als kooperierenden Amtsträger der Justiz und schloss den Rechtsanwalt im Status des Kaufmanns oder Unternehmers durch ausdrückliche und klare einschlägige gesetzgeberische, aber auch grundgesetzliche Referenzen aus“, führt Giannis Adamopoulos aus und fährt fort, dass “somit die Berufung auf Argumente einer angeblichen ‘Öffnung’ des Berufsstands, die einebnend fungieren und die besondere Natur des Amts des Rechtsanwalts und seinen erhöhten Schutz verkennen, alles andere als überzeugend ist und weit von von der realistischen Bewältigung der tatsächlichen Probleme entfernt liegt, die in dem Berufszweig unter den aktuellen wirtschaftlichen Umständen feststellbar sind“.

(Quelle: in.gr)

Rechtsanwälte in Griechenland setzen Streik fort

13. Februar 2011 / Aufrufe: 84 Keine Kommentare

Die Kammern der aus Protest gegen die Liberalisierung ihres Berufsstands im Ausstand befindlichen Rechtsanwälte in Griechenland beschlossen erneut eine Verlängerung des Streiks.

Das am Samstag (12.02.2011) in Athen zusammengetretene Plenum der Vertreter der griechischen Rechtsanwaltskammern beschloss eine Fortsetzung des Streiks der Anwälte in Griechenland bis zum Montag, dem 21. Februar 2011. An der Abstimmung nahmen die Vostände von 55 der insgesamt 63 griechischen Anwaltskammern teil.

Weiter wurde beschlossen, am kommenden Dienstag (15.02.2011) von 08:00 – 10:00 Uhr alle Gerichtsgebäude in Griechenland symbolisch zu besetzen, und auch eine auf den selben Tag angesetzte  Pressekonferenz des Koordinationsgremiums des Kammerplenums angekündigt. Im übrigen missbilligte die Vollversammlung ausdrücklich den Mehrheitsbeschluss der Vorstände der Rechtsanwaltskammern Athen und Piräus, sich nicht an den beschlossenen Streikaktionen zu beteiligen.

Wie bereits wiederholt berichtet (siehe u. a. Rechtsanwälte in Griechenland setzen Ausstand fort), wehren sich insbesondere die in provinziellen Regionen Griechenlands zugelassenen Rechtsanwälte vehement gegen die anstehende Liberalisierung ihres Berufsstands. Über die weitere Haltung der Anwaltskammern soll in einer auf Samstag, den 19. Februar 2011 angesetzten Vollversammlung der Kammerorgane entschieden werden.

Rechtsanwälte in Griechenland setzen Ausstand fort

27. Januar 2011 / Aufrufe: 97 Keine Kommentare

Die Rechtsanwälte von 41 Rechtsanwaltskammern in Griechenland setzen ihren Ausstand bis zum vierten Februar 2011 fort und bleiben ihren Aufgaben fern.

41 der insgesamt 63 Rechtsanwaltskammern in Griechenland beschlossen bei einer Sitzung der Kammerpräsidenten die Fortsetzung des Ausstandes der bei diesen Kammern zugelassenen Rechtsanwälte bis zum 04. Februar 2011. Die Vertreter der übrigen 22 Anwaltskammern – darunter auch der von Athen – blieben der Sitzung fern.

Die griechischen Rechtsanwälte waren aus Protest gegen die geplante Liberalisierung ihres Berufsstands bereits wiederholt ihren Aufgaben ferngeblieben, wobei sich allerdings nicht immer alle Kammern an den Ausständen beteiligten. Dem aktuellen Beschluss zur Fortsetzung der Protestaktionen schlossen sich folgende Anwaltskammern an: Ägio, Alexandroupolis, Arta, Veria, Volos, Giannitsa, Grevena, Gythio, Drama, Edessa, Evrytania, Thessaloniki, Theben, Ioannina, Kavala, Kalamata, Karditsa, Kastoria, Katerini, Kilkis, Korinth, Kos, Lamia, Larisa, Lasithio, Lefkada, Mytilini, Naxos, Xanthi, Orestiada, Patras, Rethymnos, Rodopi, Serres, Süarta, Syros, Trikala, Florina, Chalkida, Chalkidiki und Chios.

Laut der Tageszeitung Ethnos wurde der Präsident der Anwaltskammer Thessaloniki M. Lamtzidis bevollmächtigt, die nötigen Schritte einzuleiten um von der Regierung eine Verlängerung der Beratung über den Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Anwaltsberufs und die Abänderung etlicher Regelungen zu verlangen. Das Plenum der Kammerpräsidenten wird am 05. Februar 2011 erneut zusammentreten und über seine weitere Haltung entscheiden.

Jedenfalls ist sichtbar geworden, dass sich die griechischen Rechtsanwaltskammern in zwei Lager gespalten haben und die Maßnahmen auf jeweils unterschiedliche Weise bewerten. Wie sich zeigt widersetzen sich der Liberalisierung ihres Berufsstands mehr die provinziellen Anwaltskammern, da sie eine Beeinträchtigung ihrer Interessen durch das Eindringen großer Anwaltskanzleien aus Athen und anderen großen Ballungszentren in ihre Bezirke befürchten.

Anwälte in Griechenland streiken gegen Liberalisierung des Berufsstands

18. Januar 2011 / Aufrufe: 145 Keine Kommentare

Aus Protest gegen die anstehende Liberalisierung ihres Berufsstands werden in Griechenland die Rechtsanwälte erneut für mehrere Tage ihren Pflichten fernbleiben.

Auf Beschluss der Vollversammlung der Präsidenten der griechischen Anwaltskammern werden unter Ausnahme der Anwälte der Rechtsanwaltskammer Athen ab Mittwoch (19.01.2011) bis einschließlich Freitag (21.01.2011) dieser Woche in ganz Griechenland alle Anwälte ihren Pflichten fernbleiben. Die griechischen Rechtsanwälte wollen damit zum wiederholten Mal ihrem Protest gegen diverse Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Lockerung der bestehenden beruflichen Beschränkungen Nachdruck verleihen.

Es ist anzumerken, dass der Vorsitzende der Vollversammlung und Präsident der Anwaltskammer Athen die Versammlung verließ und nicht an der Abstimmung teilnahm. Der Vorstand der Anwaltskammer Athen wird am Mittwoch (19.01.2011) zusammentreten und über die Teilnahme an den Protestaktionen entscheiden.

Das Plenum der Versammlung stellte jedenfalls klar, den Dialog mit den Ministerien für Finanzen und Justiz bezüglich des Gesetzentwurfs über die Liberalisierung der Berufsvorschriften für Anwälte trotz der “beabsichtigten Bestimmungen bezüglich der angeblichen Öffnung des Berufs und der Verfälschung des liturgischen Charakters der Ausübung des anwaltlichen Amts” fortführen zu wollen.

Wogegen die Rechtsanwälte in Griechenland protestieren

Die griechischen Anwälte wehren sich gegen die “Mindesthonorare” der Rechtsanwälte, die mit dem Gesetzentwurf in “rechtmäßige Honorare” umbenannt werden. Ein Schwerpunkt liegt speziell bei den für Banken, juristische Personen des öffentlichen Rechts usw. arbeitenden (also nicht angestllten) Anwälten, weil deren Vergütungen aus den von ihnen eingegangenen Vereinbarungen sogar noch niedriger als die “rechtmäßigen Honorare” liegen können.

Die Vollversammlung stellte sich auch gegen die von dem Gesetzentwurf vorgesehene Aufhebung der geographischen Beschränkungen für Rechtsanwälte. Hierzu ist anzumerken, dass in Griechenland gemäß dem derzeitigen gesetzlichen Rahmen (Rechtsanwaltsordnung) in Zivilsachen ein Anwalt nur innerhalb des geographischen Bereichs der für ihn zuständigen Anwaltskammer vor Gericht auftreten darf und außerhalb dieses Bereichs obligatorisch einen bei dem jeweiligen Gericht zugelassenen zweiten Anwalt (Korrespondenzanwalt) hinzuziehen muss – was natürlich unter anderem die Prozesskosten entsprechend in die Höhe treibt.

Ebenfalls betonten die Anwälte, dass mit der Bildung von Anwaltsgesellschaften mit bei unterschiedlichen Rechtsanwaltskammern des Landes zugelassenen Gesellschaftern – Mitgliedern die geographischen Beschränkungen automatisch umgangen werden, da die Gesellschaft viele Geschäftssitze haben wird: praktisch wird sie einen Sitz in jedem Kammerbezirk haben, in dem einer ihrer Anwälte bzw. ein Gesellschafter oder Mitglied der Anwaltsgesellschaft zugelassen ist.

Einige Anwälte äußerten auch die Befürchtung, dass nach Abschaffung der vertraglichen Honorare der nächste Schritt die Aufhebung der Anwaltspflicht für Verkäufer von Immobilien sein könne und die Mitwirkung eines Anwalts in den Vertragsabschlüssen nur für  die Seite des Käufers obligatorisch bleiben werde.

Zu letzterem ist anzumerken, dass abgesehen von Verträgen mit geringfügigem Wert in Griechenland bei Immobiliengeschäften für alle Vertragsparteien Anwaltspflicht besteht. In der Praxis benennen die Vertragsparteien jedoch nicht selten auf Gutdünken einen bekannten oder ggf. auch vom Notar vorgeschlagenen Rechtsanwalt und entrichten die gesetzlichen Mindesthonorare, ohne dass die im Vertrag namentlich benannten Anwälte auch nur bei der Unterzeichnung anwesend oder gar nachhaltig an der Errichtung des Vertrags beteiligt waren.

Anwalt in Griechenland klagt vor Oberstem Gerichtshof gegen Mehrwertsteuer

13. Juli 2010 / Aufrufe: 87 Keine Kommentare

In Griechenland hat ein Rechtsanwalt aus Athen vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof eine Klage gegen die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen eingereicht.

Konkret legte ein Anwalt aus Athen vor dem obersten Verwaltungsgericht in Griechenland (StE) Beschwerde ein und beantragte, den Erlass des griechischen Wirtschaftsministeriums und die einschlägigen Bestimmungen des Gesetzes 3842/2010, welche die Erhebung des (regulären) Satzes der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% auf Honorare und Leistungen von griechischen Rechtsanwälten vorsehen, als verfassungswidrig zu erklären.

Der klagende Rechtsanwalt argumentiert, dass die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen den verfassungsrechtlichen Grundsätzen bezüglich der Gleichheit und der Verhältnismäßigkeit entgegen steht, da die strittigen Bestimmungen die frei praktizierenden Anwälte der Mehrwertsteuer unterstellen, während die auf dem weiteren öffentlichen Sektor, bei den Organismen der lokalen Selbstverwaltung usw. zu festen Bezügen beschäftigten Syndizi von der Besteuerung trotz der Tatsache ausgenommen bleiben, dass sie die selben Leistungen erbringen.

Weiter wird in der Beschwerde / Klage angeführt, dass mit der Erhebung der Mehrwertsteuer auf Anwaltshonorare und -leistungen das von der Verfassung garantierte Recht auf gerichtlichen Schutz beeinträchtigt wird, weil die Zuflucht zur Justiz für die wirtschaftlich Begüterten interessant gemacht und “den finanziell Schwachen fast verboten” wird.

Rechtsanwälte in Griechenland beschließen zweiwöchigen Streik

18. Juni 2010 / Aufrufe: 275 6 Kommentare

Das Plenum der Präsidenten der Anwaltskammern in Griechenland beschloss einstimmig einen zweiwöchigen Ausstand der Rechtsanwälte in ganz Griechenland.

Angesichts der im Rahmen der geplanten Liberalisierung diverser “geschlossener Berufe” anstehenden Freigabe ihrer Honorare beziehungsweise insbesondere der Abschaffung der bisher obligatorischen Mindestvorauszahlungen für die Auftritte vor den griechischen Gerichten verhärten die Rechtsanwälte in Griechenland ihre Haltung und werden vom 23. Juni 2010 bis zum 07. Juli 2010 ihren Aufgaben fern bleiben.

Außerdem beschloss das in Thessaloniki zusammengetretene Plenum der Präsidenten der griechischen Rechtsanwaltskammern, dass der Vorsitzende Dimitris Paxinos ein Treffen mit dem Premierminister Jorgos Papandreou verlangen soll um dem Regierungschef die Positionen der Anwälte in Bezug auf das konkrete Thema darzulegen. Es wurde betont, dass im Fall der Verweigerung des verlangten Treffens mit dem Premierminister die Rechtsanwälte eine Protestkundgebung in Athen planen werden.

Mehrwertsteuer für Rechtsanwälte und Notare in Griechenland ungeregelt

16. Juni 2010 / Aufrufe: 158 Keine Kommentare

Ab Juli 2010 sollen in Griechenland Leistungen von Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern und Grundbuchverwaltern mit 23% Mehrwertsteuer belastet werden, jedoch stehen die Anweisungen des Finanzministeriums weiterhin aus.

Obwohl die zuständigen Dienststellen des griechischen Finanzministeriums schon lange die Rundschreiben zur Anwendung von Artikel 62 des Gestzes N. 3842/2010 verschickt haben müssten, wonach die Befreiungen nach Artikel 22 der MwSt-Verordnung in Griechenland aufgehoben werden, wurden bisher wegen des “erhöhten Arbeitsaufkommens” die entsprechenden Anweisungen noch nicht einmal definiert.

Angesichts dieser Situation ist nicht auszuschließen, dass die Umsetzung der Maßnahme (sprich die Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Dienstleistungen der in Rede stehenden Berufsgruppen) aufgeschoben wird. Damit bleibt jedoch auch weiter ungewiss, auf welche Änderungen sich die betroffenen Freiberufler sowie letztendlich auch deren Klientel einstellen und zu welchen Anpassungen sie schreiten müssen. Am wahrscheinlichsten erscheint derzeit ein Aufschub des Inkrafttretens der neuen Regelungen bis Anfang September 2010, damit in der Zwischenzeit kritische Themen geklärt werden können.

Ein solcher Aufschub würde sich allerdings unmittelbar auf die seitens des Finanzministeriums eingeplanten Einnahmen in Höhe von rund 80 Millionen Euro aus der Mehrwertsteuer auf den Umsatz der Rechtsanwälte, Notare und unbesoldeten Grundbuchverwalter und speziell auch aus den Immobilientransaktionen auswirken. So hätte beispielsweise zusätzlich zu den bisherigen Kosten der Käufer einer Wohnung im Wert von 200.000 Euro ab dem 01. Juli 2010 für den Rechtsanwalt 260 Euro, den Notar 400 Euro und die Grundbuchstelle 200 Euro, sprich insgesamt 860 Euro Mehrwertsteuer zu entrichten.

Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen verteuert “Recht” in Griechenland

Jedenfalls wird ein Aufschub der Erhebung der Mehrwertsteuer die griechischen Rechtsanwälte befriedigen, die seit April 2010 wiederholt zu Protestaktionen bzw. Arbeitsniederlegungen geschritten waren. Das Plenum der Anwaltskammern in Griechenland vertritt die Ansicht, dass aus dem EU-Recht keinerlei Verpflichtung zur Erhebung der Mehrwersteuer auf Anwaltsleistungen besteht. Dagegen gehe aus Artikel 375 der Direktive 2006/112/EU hervor, dass Griechenland zeitlich unbeschränkt berechtigt sei, die Dienstleistungen der Anwälte von der Mehrwertsteuer auszunehmen.

Die Rechtsanwälte argumentieren für die Ausnahme ihrer Leistungen von der Mehrwertsteuer nach wie vor damit, dass der Charakter des – in Griechenland gesetzlich verankert den Status den unbesoldeten Staatsbeamten inne habenden – Rechtsanwalts und der Schutz des Rechtes des Bürgers auf den unbehinderten Zugang zu den Gerichten und den rechtlichen Schutz durch diese bestehen bleiben müsse.

Laut den griechischen Anwaltskammern ist die Ausnahme der Anwaltsleistungen von der Mehrwertsteuer jener Gruppe von Befreiungen zuzuordnen, die als Aktivitäten allgemeinen Interesses charakterisiert sind und deren Bereitstellung an den Bürger der Staat zu den geringstmöglichen Kosten sicherzustellen schuldet.

Rechtsanwälte in Griechenland streiken ab Anfang Juni 2010

28. Mai 2010 / Aufrufe: 202 1 Kommentar

Die Rechtsanwälte in Griechenland werden ab dem 01. Juni 2010 für insgesamt vier Tage ihren Aufgaben fernbleiben.

Das Plenum der Präsidenten der griechischen Anwaltskammern beschloss in einer am Freitag, dem 27. Mai 2010 einberufenen außerordentlichen Sitzung einen viertägigen “Streik” der Rechtsanwälte in Griechenland. Gemäß diesem Beschluss werden die Anwälte ab Dienstag, dem 01. Juni 2010 bis einschließlich Freitag, den 04. Juni 2010 ihren Aufgaben fernbleiben.

Die griechischen Rechtsanwälte protestieren mit dieser Aktion zum wiederholten Mal gegen das neue Steuergesetz, die angekündigten Änderungen im Sozialversicherungssystem und die anstehende Liberalisierung ihres Berufszweiges.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland bisher alle von Rechtsanwälten und Notaren erbrachten Dienstleistungen global von der Mehrwertsteuer ausgenommen waren, gemäß dem neuen Steuergesetz jedoch fortan dem ab 01. Juli 2010 in Kraft tretenden neuen Regelsatz der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% unterliegen werden.

MwSt auf Anwaltsleistungen und Freigabe der Honorare in Griechenland

15. Mai 2010 / Aufrufe: 234 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland plant einschneidende Änderungen bei Berufsregelungen und Honoraren der Anwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Apotheker.

Rigorose Umbrüche bei den Berufsregelungen, ihren derzeit noch behördlich festgesetzten (Mindest-) Vergütungen und somit nicht zuletzt auch in ihrem Alltagsleben haben in Griechenland bis Ende des Jahres 2010 die Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, beeidigte Buchhalter und Wirtschaftsprüfer und Apotheker zu erwarten.

Wie die griechische Tageszeitung TO VIMA in einem Artikel der Ausgabe vom 15. Mai 2010 berichtet, bereitet die griechische Regierung in Umsetzung der Vereinbarung mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfond über die Abschaffung der regulierenden Verwaltungseingriffe bei allen wissenschaftlichen Berufen einen Gesetzentwurf vor, dessen Vorlage im Parlament für September 2010 erwartet wird.

Gemäß den gefassten Beschlüssen ist das Wirtschaftsministerium aufgefordert, innerhalb eines konkreten Zeitrahmens die Mindesthonorare und Mindestvergütungen, die geographischen Beschränkungen und das Werbeverbot abzuschaffen (derzeit erfolgt Werbung nur indirekt über Webseiten von Anwaltskanzleien), was unter den betroffenen Berufsgruppen konträre Ansichten hervorruft.

Parallel übt die Europäische Kommission auf Griechenland wieder einmal Druck zur Liberalisierung der Dienstleistungen aus, weil trotz der Umsetzung der einschlägigen Direktive der Gemeinschaft (2006/123) in nationales Recht bisher nicht die erforderlichen regulierenden Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes forciert worden sind.

Der Gesetzentwurf, den die griechische Regierung derzeit vorbereitet, wird folgende Punkte umfassen:

  • Abschaffung der Mindesthonorare und der geographischen Beschränkungen in Zusammenhang mit dem Gebiet, in welchem die Rechtsanwälte in Griechenland agieren dürfen, und Aufhebung des Verbotes, ihre Aktivitäten bewerben zu dürfen.
  • Liberalisierung des Notarberufs und Abschaffung der starren Anzahl der Notariate sowie auch Öffnung des Wirkungsbereichs für Rechtsanwälte.
  • Abschaffung der Mindesthonorare für Architekten, Ingenieure und auf dem gesamten technischen Zweig.
  • Abschaffung der obligatorischen Mindestvergütung der beeidigten Buch- und Wirtschaftsprüfer.
  • Aufhebung aller Beschränkungen im Apothekerberuf in Zusammenhang mit der Anzahl der Apotheken und der Mindestgewinnspanne.

In Anwaltskreisen herrscht die Ansicht vor, dass nach Abschaffung der obligatorischen Mindesthonorare die neuen Rechtsanwälte (alle, welche den Beruf seit bis zu 5 Jahren ausüben) es nicht schaffen werden, wirtschaftlich zu überleben. Von den 20.000 Rechtsanwälten in Athen zählen etwa 7.000 zu den neuen Anwälte und jedes Jahr werden weitere 1.200 registriert. Rechtsanwälte und Ingenieure drücken ebenfalls ihre starke Beunruhigung darüber aus, dass mit der Abschaffung der Mindesthonorare Berufskollegen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den griechischen Markt “einfallen” werden.

23 % Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen und notarielle Dienstleistungen

Anwaltsleistungen waren in Griechenland bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen, unterliegen jedoch gemäß dem neuen Steuergesetz nun dem vollen Mehrwertsuersatz (was sinngemäß auch für Notare bzw. alle notariellen Dienstleistungen gilt). Somit werden die Honorare der Rechtsanwälte für jede Handlung vor den griechischen Gerichten mit 23 % Mehrwertsteuer belastet werden. Derzeit wird die Mehrwertsteuer auf die Mindesthonorare erhoben, nach deren Abschaffung jedoch global auf jede fakturierte Vergütung.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bürger beispielsweise für die Einreichung einer Klage oder für die Vertagung einer Gerichtsverhandlung das um 23 % erhöhte Mindesthonorar sowie natürlich auch den gegebenenfalls von ihrem Anwalt darüber hinausgehenden Betrag zu zahlen haben. Der Koordinationsausschuss der Anwaltskammern in Griechenland fordert dagegen, auf Anwaltsleistungen keine Mehrwertsteuer zu erheben, aber auch die Erhöhung der seit zwei Jahren konstant gebliebenen obligatorischen Mindesthonorare.