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Artikel Tagged ‘rauchverbot’

Griechenland verbietet elektronische Zigaretten

26. Dezember 2011 / Aufrufe: 674 6 Kommentare

In Griechenland wurde der Vertrieb nikotinhaltiger E-Zigaretten wegen mangelnder Daten über eventuelle gesundheitliche Folgen ausdrücklich verboten.

Das Gesundheitsministerium in Griechenland hat nach einem Gutachten der nationalen Medikamenten-Aufsichtsbehörde (EOF) den Vertrieb nikotinhaltiger elektronischer Zigaretten verboten. Wie der Generalsekretär für Gesundheit Antonis Dimopoulos erklärte, ist der Verkauf Nikotin freisetzender elektronischer Zigaretten bereits verboten worden, während ein Beschluss bezüglich der E-Zigaretten ohne Nikotin noch aussteht.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz über die Bekämpfung des Rauchens führte der Kardiologe und Vorsitzende des nationalen Ausschusses für die Kontrolle des Rauchens Panagiotis Bechrakis an, dass das Verbot der E-Zigaretten wegen des Fehlens wissenschaftlicher Daten über die Langzeitfolgen beschlossen wurde. Er äußerte jedoch, dass die elektronische Zigarette schädlich zu sein scheint, wenn auch weniger als die normalen Zigaretten. (Anmerkung: P. Bechrakis betonte an anderer Stelle allerdings auch, dass der Ausschuss dem Gesundheitsministerium niemals ein Verbot elektronischer Zigaretten vorgeschlagen habe und letzteres allein auf Betreiben der Medikamentenbehörde und des Ministeriums beschlossen worden ist.)

Auch elektronische Zigaretten sind gesundheitsschädlich

Laut Herrn Bechrakis zeigt eine zur Veröffentlichung in einer wissenschaftlichen Zeitschrift akzeptierte Untersuchung, dass die elektronische Zigarette “die Widerstandskräfte des Atemsystems und in dem Atem nachgewiesenen Entzündungsindikatoren” beeinflusst. “Diese Faktoren sind nicht so intensiv wie beim Rauchen normaler Zigaretten, jedoch ist auch die elektronische Zigarette gesundheitsschädlich“, erklärte er gegenüber der Zeitung To Vima. Der Professor erkennt aber an, dass “die elektronische Zigarette als eine Zwischenphase beim Abgewöhnen des Rauchens eingestuft werden könnte. Nicht um dauerhaft zu ihr zu wechseln, sondern um sie zwei, drei Monate zu benutzen und dann völlig mit dem Rauchen aufzuhören“.

Die elektronischen Zigaretten sind Geräte, welche das Rauchen simulieren und dabei nikotinhaltigen Dampf freisetzen. E-Zigaretten werden als Hilfsmittel beim Abgewöhnen des Rauchens oder aber dagegen auch als Mittel dazu beworben, ungeachtet des Rauchverbots überall rauchen zu können. Tatsache ist jedenfalls, dass bis heute kein Land die elektronische Zigarette als sichere Methode zur Abgewöhnung des Rauchens anerkennt. Dagegen haben etliche Gesundheitsorganisationen ihre Vorbehalte ausgedrückt und argumentieren, dass die elektronische Zigarette möglicherweise Auswirkungen auf die Gesundheit haben und junge Leute zum Rauchen ermuntern könnte.

In den USA hat die Behörde für Lebensmittel und Medikamente (FDA) von der Nutzung der elektronischen Zigarette abgeraten und betont, dass die Hersteller junge Leute ins Ziel nehmen können, ohne vor den möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit zu warnen. Die FDA hat ebenfalls elektronische Zigaretten ausgemacht, welche Nikotin in größeren Dosen als auf der Verpackung angegeben sowie auch andere chemische Substanzen freisetzen. Von der anderen Seite erkennt der Verband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitswesens die elektronische Zigarette als Hilfsmittel zur Abgewöhnung des Rauchens an.

Die Weltgesundheitsorganisation schließlich gab 2008 bekannt, dass keine ausreichenden Studien existieren, welche zeigen, dass die elektronische Zigarette eine sichere Therapie zur Substitution des Nikotins sei.

(Quelle: in.gr)

Griechenland lockert unter Druck seiner Gläubiger das Rauchverbot

1. Juli 2011 / Aufrufe: 463 2 Kommentare

Das auf Druck der Troika verabschiedete Sparprogramm für Griechenland sieht die Lockerung des allgemeinen Rauchverbots vor, um Einnahmen von jährlich 40 Millionen Euro zu erzielen.

Besitzer von Vergnügungszentren und Kasinos in Griechenland sollen sich die Befreiung von den Bestimmungen des Gesetzes über das allgemeine Rauchverbot erkaufen können, indem sie eine jährliche Abgabe in Höhe von 200 Euro pro Quadratmeter entrichten.

Das unter dem massiven Druck der Troika verabschiedete Gesetz zur Umsetzung des neuen “Mittelfristigen Volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms” enthält eine einschlägige Regelung, welche die Einrichtung von Raucherzonen unter Entrichtung einer speziellen Abgabe vorsieht, von der sich die Regierung jährliche Mehreinnahmen in Höhe von gut 40 Millionen Euro erhofft.

Konkret wird in Artikel 45 des Anwendungsgesetzes angeführt, dass in Kasinos und Vergnügungszentren mit Live-Musik, die über eine Betriebsfläche von über 300 Quadratmetern verfügen, Raucherzonen geschaffen werden können, die jedoch nicht mehr als die Hälfte der gesamten Betriebsfläche übersteigen dürfen.

Rauchen ist gesundheitsschädlich, beschert jedoch erkleckliche Einnahmen

Für die Einrichtung solcher Raucherzonen ist eine jährliche Gebühr in Höhe von 200 Euro pro Quadratmeter zu entrichten. Die speziellen Bedingungen und Voraussetzungen für den Betrieb der Raucherzonen, den Zeitrahmen der Entrichtung der Gebühr, das Verfahren zur Einziehung der jährlichen Abgabe und jedes andere notwendige Thema bezüglich der Umsetzung der obigen Bestimmungen werden per Gemeinschaftsbeschluss der Minister für Finanzen und Gesundheit und gesellschaftliche Solidarität festgelegt werden.

In dem begründenden Einführungsbericht wird angemerkt, dass sich für den Fiskus aus der Adoption der Maßnahme angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der Kasinos und Vergnügungszentren mit Live-Musik und einer Fläche von über 300 qm landesweit auf etwa 3.000 Betriebe geschätzt wird, eine jährliche Einnahme von über 40 Millionen Euro ergibt.

(Quelle: Vradyni)

Glaubwürdigkeit ist käuflich und Gläubiger gehen über Leichen

Es sei in Erinnerung gerufen, dass sich vor noch nicht einmal einem halben Jahr der derzeitige griechische Premierminister Jorgos Papandreou resolut gegen jede Lockerung des globalen Rauchverbots in Griechenland ausgesprochen hatte (siehe Premierminister kippt Lockerung des Rauchverbots in Griechenland).

Abgesehen von allen übrigen Aspekten wird sich allerdings inzwischen jeder noch halbwegs zurechnungsfähige Bürger darüber bewusst sein, dass die Gläubiger Griechenlands einzig und allein darauf bedacht sind, vor der endgültigen Eliminierung des Landes noch möglichst viel Geld aus der Bevölkerung herauszupressen. Ebenfalls dürfte kaum noch ein Zweifel daran bestehen, dass die griechische Regierung sich in ihrer Ohnmacht fortan jeder verfügbaren Mittel zu bedienen bereit ist, um die von den Gläubigerm aufgezwungene Sackgassenpolitik durchzuziehen (siehe Griechenland vergießt Tränen – Staatsterror soll Volk einschüchtern).

Andererseits ist natürlich eine – sei es auch sehr makabere – Logik nachvollziehbar: warum sollte ausgerechnet einem auf der “Abschussliste” der internationalen Gläubiger stehenden Volk das Rauchen verboten werden, wenn davon auszugehen ist, dass es die Spätfolgen so wie so nicht mehr erleben wird, zwischenzeitlich jedoch noch ein paar schäbige Millionen abgezockt werden können?

Premierminister kippt Lockerung des Rauchverbots in Griechenland

19. Januar 2011 / Aufrufe: 534 8 Kommentare

Entgegen den geschürten Erwartungen hat in Griechenland der Premierminister persönlich die in Aussicht gestellte Lockerung des globalen Rauchverbots abgeblockt.

Nach dem Veto des Premierministers Jorgos Papandreou gegen jede in Aussicht gestellte Lockerung des allgemeinen Rauchverbots in Griechenland kündigte der Gesundheitsminister Andreas Loverdos am vergangenen Dienstag (18.01.2011) die Verstärkung der Kontrollmechanismen zur uneingeschränkten Umsetzung der geltenden Verordnungen an: “Schluss mit dem Versteckspielen. Was während der letzten Monate in Bars, Restaurants und Cafés geraucht wurde, ist in Rauch aufgegangen. Das von dem Anti-Raucher-Gesetz vorgesehene globale Rauchverbot in allen öffentlichen Räumlichkeiten wird ohne Abstriche durchgesetzt werden.

Wie der Gesundheitsminister im Gespräch mit Reportern enthüllte, legte er am vergangenen Montag (17.01.2011) dem zuständigen Ausschuss zwei Vorschläge vor. Der eine Vorschlag bezog sich auf Eingriffe, aber auch gewisse Ausnahmen hauptsächlich für Etablissements, in denen Alkohol ausgeschenkt wird, während der andere Vorschlag die rigorose Durchsetzung des von dem Plenum der Abgeordneten ratifizierten Gesetzes und die Forcierung der einschlägigen Kontrollen vorsah.

Laut den weiteren Ausführungen des Ministers wurde nach Erörterung der von etlichen ebenfalls zuständigen Ministern eingebrachten Vorschläge der eindeutige Beschluss zur Durchsetzung des Gesetzes und der Verstärkung der diesbezüglichen Kontrollen gefasst.

Ergänzend ist anzumerken, dass sich der Gesundheitsminister Andreas Loverdos am vergangenen Montag (17.01.2011) persönlich mit dem Premierminister Jorgos Papandreou traf und letzterer unmissverständlich beschied, dass jede Überarbeitung oder Angleichung des globalen gesetzlichen Rauchverbots außer Rede stehe. Selbst in den Kasinos, denen mit dem Gesetz über das Rauchverbot eine Übergangsfrist bis Mai 2011 gewährt wurde, wird folglich mit dem Auslaufen dieser Frist das Rauchen allgemein untersagt sein.

Rauchersteuer anstatt Rauchverbot in Griechenland

14. Januar 2011 / Aufrufe: 395 2 Kommentare

In Griechenland sollen bestimmte Gaststätten und Vergnügungsbetriebe gegen Zahlung einer monatlichen Sondersteuer die Ausnahme von dem allgemeinen Rauchverbot erkaufen können.

Die griechische Regierung beabsichtigt, bestimmten Kategorien von Gaststätten- und Vergnügungsbetrieben die Befreiung von dem globalen Rauchverbot in Griechenland zu ermöglichen, und will in der kommenden Woche einschlägige Änderungen des derzeitigen Gesetzes über das allgemeine Rauchverbot in der Öffentlichkeit bekannt geben. Nach den bisherigen Informationen soll speziell in Betrieben, in denen hauptsächlich alkoholische Getränke serviert werden, nämlich konkret in Vergnügungsstätten (Tanzlokalen, Musikhallen, Diskotheken usw.), Bars jeder Art und Kasinos das Rauchen gegen Zahlung einer monatlichen Sondersteuer fortan wieder gestattet werden könne.

Die Höhe dieser “Rauchersteuer” soll nicht in Abhängigkeit von der Höhe der Umsätze, sondern auf Basis der Fläche des jeweiligen Etablissements bemessen werden. Nach Erteilung der entsprechenden Lizenz ist von den Inhabern die Abgabe jeden Monat und unabhängig davon zu entrichten, an wie vielen Tagen oder zu welchen Stunden der Betrieb überhaupt geöffnet hat. Nach dem bisherigen Stand der Informationen soll sich die Regelung auf Betriebe mit einer Fläche ab 300 – 400 Quadratmetern beziehen.

Weiter wird die Gesetzesänderung strenge Maßnahmen gegen all jene beinhalten, die zwar die Befreiung vom Rauchverbot beantragt und eine entsprechende Lizenz erhalten haben, anschließend jedoch die monatliche Sondersteuer nicht abführen. Die Sanktionen sehen unter anderem Verhaftung und Verurteilung der Verantwortlichen durch ein Schnellgericht, Entzug der Betriebserlaubnis des Geschäfts oder auch die endgültige Schließung des Betriebs vor.

Im Fall von Betriebe wiederum, in denen das Rauchen nicht gestattet ist, das Rauchverbot jedoch unterlaufen wird, sind hohe Geldstrafen analog zum Umsatz und parallel vorläufige oder im Wiederholungsfall auch endgültige Schließungen vorgesehen. Gemäß den Beschlüssen der Regierung wird das Rauchen in Restaurants, Tavernen, Fast-Food-Betrieben, Kinos, Theatern, Hotels, Spielhallen und allgemein in Veranstaltungsräumen jeder Art auch weiterhin grundsätzlich verboten sein.

Raucherlizenzen sollen dem Fiskus jährlich bis zu 150 Mio. Euro bescheren

Gemäß einer Bestimmung des selben Gesetzes werden alle Einnahmen aus der Erhebung der “Rauchersteuer” in die Verbesserung der Strukturen der Krankenhäuser im ganzen Land und den Abbau ihrer primären Defizite fließen. Die Ausgabe der speziellen “Vignetten” an die Betriebe, in denen das Rauchen gemäß den neuen Bestimmungen gegen Entrichtung der Sondersteuer gestattet sein wird, unterliegt der Zuständigkeit des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen. Laut einer Studie des griechischen Finanzministeriums wird damit gerechnet, aus der Sondersteuer für die Befreiung vom Rachverbot jährliche Einnahmen in Höhe von etwa 100 Millionen Euro erzielen zu können.

Informationen zufolge soll die Regierung in Erwägung ziehen, das Rauchen nach dem selben System auch in Cafés zu gestatten, in denen ausschließlich Kaffee und Kuchen serviert werden. Ein diesbezüglicher Beschluss sei jedoch aufgrund divergierender Ansichten bisher nicht gefasst worden. Sollten schließlich auch Cafés in die Regelung einbezogen werden, gegen Entrichtung der entsprechenden Sondersteuer von dem allgemeinen Rauchverbot befreit werden zu können, wird jedenfalls mit weiteren jährlichen Einnahmen in Höhe von 30 – 40 Millionen Euro zugunsten des Fiskus gerechnet.

Rauchverbot in Griechenland auch in privaten Autos

20. November 2010 / Aufrufe: 453 8 Kommentare

In Griechenland wird das absolute Rauchverbot auch auf gewerbliche und private Fahrzeuge ausgeweitet, in denen sich Kinder unter den Insassen befinden.

Der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos kündigte an, am kommenden Donnerstag (25. November 2010) dem Parlament zusammen mit einem Gesetzentwurf eine ergänzende Bestimmung zu dem Anfang September 2010 in Griechenland in Kraft getretenen globalen Rauchverbot in der Öffentlichkeit vorlegen zu wollen, wonach zukünftig sowohl in gewerblichen als insbesondere auch in privaten Fahrzeugen das Rauchen strikt verboten sein wird, wenn sich unter den Insassen Kinder im Alter von unter 12 Jahren befinden.

Nach den bisherigen Informationen sollen Verstöße gegen das Rauchverbot in privaten Fahrzeugen, in denen sich Kinder befinden, mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro geahndet werden. Wird dagegen ein solcher Verstoß in einem gewerblich betriebenen Fahrzeug (z. B. Taxi) festgestellt, soll dem Fahrer eine Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro auferlegt und für einen Monat die Fahrerlaubnis entzogen werden. Bezeichnenderweise sollen diese Sanktionen auch dann gegen den Fahrer verhängt werden, wenn der Verstoß nicht von ihm selbst, sondern einem anderen Insassen des Fahrzeugs begangen wird. Die Überwachung der Einhaltung des Rauchverbotes in Fahrzeugen wird primär der Verkehrspolizei obliegen.

Gastwirte in Griechenland wollen Rauchverbot kippen

14. Oktober 2010 / Aufrufe: 330 2 Kommentare

Die Gastwirte in Griechenland verlangen unter Berufung auf die finanziellen Folgen für ihre Branche eine Aussetzung des allgemeinen Rauchverbots.

Unter Berufung auf die ernsthaften wirtschaftlichen Auswirkungen des in Griechenland Anfang September 2010 in Kraft getretenen verschärften Rauchverbots auf die Gastronomiebetriebe fordern die Gastwirte die Aussetzung des Rauchverbots und erklären sich entschlossen, ab Montag (18. Oktober 2010) wieder Aschenbecher in ihren Betrieben aufzustellen. (Es sei angemerkt, dass derzeit schon allein das Vorhandensein eines Aschenbechers in einem Restaurant mit gepfefferten Geldstrafen bzw. im Wiederholungsfall bis hin zum Entzug der Lizenz geahndet wird – und zwar auch dann, wenn definitiv nicht geraucht wird!)

Der Vorstand des Panhellenischen Dachverbandes der Gastronomie- und verwandten Betriebe (POESE) und das Plenums der Vorsitzenden seiner Mitgliedsverbände beschlossen bei einer gemeinsamen Sitzung, deren Thema die Ergreifung von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Rauchverbots und die Folgen für die Überlebensfähigkeit der Betrieb war, einstimmig:

  • Bis zum 17. Oktober 2010 mit dem Gesundheitsministerium den Dialog darüber fortzuführen, das Anti-Raucher-Gesetzes auszusetzen bis das Land die Wirtschaftskrise überwunden haben wird.
  • Bevollmächtigung des Vorstand des POESE, seine Mitglieder nach dem Verstreichen der Frist (17.10.2010) dazu aufzurufen, in den Betrieben der Branche die Aschenbecher wieder aufzustellen und eine Ausweitung der Protestaktionen zu beschließen.

Der POESE merkt an, der Regierung bereits vor der Ratifizierung des Rauchverbots abgesehen von allen übrigen Argumenten auch seinen Einwand bezüglich des des Zeitpunktes des Inkrafttretens angesichts der Tatsache dargelegt hatte, dass sich der Umsatzrückgang der Branche auf fast 40% beläuft und in gewissen Präfekturen sogar noch höher liegt.

Weiter lautet es seitens des Verbandes: “Wenn auch noch der aufgrund des Rauchverbotes erwartete Umsatzrückgang (im EU-Durchschnitt -25%) hinzugerechnet wird, besteht nicht nur die Gefahr sondern ist sicher, dass tausende Unternehmen der Branche schließen werden“.

Rauchern in Griechenland drohen empfindliche Geldstrafen

31. August 2010 / Aufrufe: 449 3 Kommentare

Das ab September 2010 in Griechenland in Kraft tretende Rauchverbot sieht empfindliche Geldstrafen für Raucher vor, die sich nicht an die neuen Vorschriften halten.

Ab September 2010 gilt in Griechenland ein absolutes Rauchverbot nicht nur in öffentlichen Einrichtungen, Gebäuden und Verkehrsmitteln, sondern auch in Arbeitsräumen, Gaststätten und allgemein allen geschlossenen Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr. Als geschlossene Räume gelten dabei alle überdachten Flächen, die an mehr als zwei Seiten auf beliebige Weise geschlossen sind – also beispielsweise auch die üblichen mit Folien und Planen geschützten Bewirtungsflächen in den Außenbereichen zahlreicher Cafés und Tavernen.

Laut Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou sollen bis Ende September 2010 im Fall einschlägiger Missachtungen des Rauchverbots Verwarnungen ausgesprochen werden, die jedoch zu Protokoll genommen und im Fall erneuter Missachtungen belastend berücksichtigt werden. Ab Oktober 2010 werden dann die vorgesehenen Strafgelder und Sanktionen sowohl gegen die jeweiligen Verantwortlichen (Betreiber, Geschäftsführer, Inhaber usw.) als auch die Raucher selbst verhängt werden.

Das Rauchverbot missachtende Raucher sollen in Cafés, Gaststätten, Kantinen, Restaurants, Warteräumen, privaten Arbeitsstätten usw. mit 50 Euro, in Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Krankenhäusern, Schulen, geschlossenen Sportanlagen usw. mit 100 Euro, in öffentlichen Verwaltungsgebäuden mit 200 Euro bzw. in Wiederholungsfällen mit bis zu 500 Euro zur Kasse gebeten werden, und in bestimmten Fällen – wie beispielsweise bei Verweigerung der Bekanntgabe der persönlichen Daten – soll sogar die unmittelbare Festnahme und Verurteilungen durch ein Schnellgericht möglich sein. Auf der anderen Seite soll ein 50%iger Nachlass gewährt werden, wenn das Strafgeld innerhalb von 15 Tagen gezahlt wird.

Bezüglich der jeweiligen Unternehmen bzw. Verantwortlichen reichen dagegen die Strafgelder von 500 – 600 Euro im Erstfall bis zu 10.000 Euro in Wiederholungsfällen. Wird ein Unternehmen zum vierten Mal auffällig, wird es zusätzlich für 10 Tage geschlossen, und bei der fünften Missachtung des Rauchverbots ist der endgültige Entzug der Betriebserlaubnis vorgesehen. In diesem Sinn als “Verantwortliche” gelten übrigens auch Taxifahrer und Fahrer öffentlicher Verkehrsmittel: werden sie mit rauchenden Fahrgästen erwischt, wird eine Geldstrafe von 500 Euro zu Lasten des Fahrers fällig, während der rauchende Fahrgast mit 50 Euro davonkommt.

Die Einhaltung des Rauchverbotes werden insbesondere die Hafenpolizei und die Ordnungskräfte der Kommunen, aber auch die Gesundheitsbehörden und -inspektoren der Präfekturen, Städte und Gemeinden überwachen. Die verhängten Strafgelder sollen nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit zu 80% an die Träger der Kontrollorgane fließen und letztere somit zusätzlich motivieren – was allerdings für Unbehagen und böse Befürchtungen in der Geschäftswelt sorgt. Das Eingreifen der Polizei soll auf Fälle wie beispielsweise bei auftretenden Spannungen oder Nichtbefolgung der Anweisungen der Kontrolleure sowie besonders eklatante Verstöße gegen das gesetzliche Rauchverbot beschränkt bleiben.

Für Informationen in Zusammenhang mit dem Rauchverbot, aber auch die Erstattung einschlägiger Anzeigen  und Beschwerden wurde unter der landesweiten Rufnummer 1142 eigens eine telefonische Hotline eingerichtet.

Abschließend sei angemerkt, dass in Griechenland jegliche Werbung für Zigaretten und Tabakprodukte verboten ist und der Verkauf solcher Produkte an Minderjährige mit Geldstrafen von 500 – 10.000 Euro geahndet wird.

Ab September 2010 strenges Rauchverbot in Griechenland

27. August 2010 / Aufrufe: 398 Keine Kommentare

Ab September 2010 tritt in Griechenland ein strenges Rauchverbot in Kraft, welches unter anderem auch Geldstrafen für uneinsichtige Raucher vorsieht.

Bereits seit Anfang Sommer 2009 besteht in Griechenland ein partielles Rauchverbot, welches jedoch etliche Ausnahmeregelungen vorsah und im übrigen auf Breiter Basis kaum eingehalten wurde. Ab dem 01. September 2010 tritt nun ein erheblich strengeres Rauchverbot in Kraft und soll laut Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou entgegen der bisherigen Praxis auf jeden Fall durchgesetzt werden.

Das neue Gesetz sieht ein absolutes Rauchverbot nicht nur in allen öffentlichen Einrichtungen und Gebäuden, sondern praktisch auch auf dem gesamten privaten Sektor vor, wie beispielsweise in der Gastronomie und allgemein in allen Betrieben, Betriebsstätten und Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Das Rauchverbot sieht keinerlei Ausnahmeregelungen mehr vor und verbietet sogar die bisherigen Raucherecken und Raucherzonen: wer rauchen will, muss fortan vor die Tür bzw. ins Freie gehen oder – sofern vorhanden – die Dachterrasse aufsuchen. Nur Kasinos und Vergnügungslokalen mit einer Fläche von über 300 qm wird eine Übergangszeit von acht Monaten gewährt, um die neuen Vorschriften umzusetzen.

Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou versicherte in einer Sendung des griechischen Radiosenders SKAI, dass die Behörden über die erforderlichen Kontrollmechanismen verfügen, um das Gesetz durchzusetzen, und führte charakteristisch die öffentliche Gesundheitsaufsicht, die Ordnungskräfte der Kommunen und sogar auch die Hafenpolizei an. Anweisungen bezüglich der Umsetzung der Bestimmungen des neuen Gesetzes werden in den nächsten Tagen per Runderlass ergehen.

Im Gegensatz zu den bisherigen Bestimmungen, die empfindliche Sanktionen nur zu Lasten der Betreiber bzw. Verantwortlichen der jeweiligen Etablissements vorsahen, sollen im Fall der Missachtung des Rauchverbots künftig auch die Raucher selbst an Ort und Stelle von kommunalen Ordnungskräften mit Strafgeldern von 50 – 500 Euro zur Kasse gebeten werden können. Sollte sich dabei jemand weigern, seine Personalien bekannt zu geben, wird die Polizei herbeigerufen werden.

Noch strengeres Rauchverbot in Griechenland

24. Oktober 2009 / Aufrufe: 279 1 Kommentar
Mariliza Xenogiannakopoulou
M. Xenogiannakopoulou

Die griechische Gesundheitsministerin Mariliza Xenogiannakopoulou der neuen Regierung Papandreou charakterisierte das seit Sommer 2009 in Griechenland bestehende Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten als “leeres Hemd” und kündigte noch strengere Maßnahmen gegen das Rauchen an. Wie die Ministerin betonte, stellt sich drei Monate nach dem Inkrafttreten der Bestimmungen eine erste Bewertung der Ergebnisse allgemein unbefriedigend dar: Die Bestimmungen kommen nicht zur Anwendung, es finden keine Kontrollen statt und es werden keine Sanktionen verhängt.

Frau Mariliza Xenogiannakopoulou sagte verbindlich zu, nach Abschluss der Auswertungen der Ergebnisse der ersten drei Monate seit dem Inkrafttreten des Anti-Raucher-Gesetzes weitere Einzelheiten bekannt zu geben, und schloss in naher Zukunft sogar auch ein absolutes Rauchverbot in der Öffentlichkeit nicht aus.

Weitere Einzelheiten zu den derzeit geltenden Bestimmungen und Regelungen bietet der Beitrag Rauchverbot in öffentlichen Räumlichkeiten in Griechenland.