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Weitere Fälle von Rentenbetrug in Griechenland entdeckt

14. August 2011 / Aufrufe: 347 6 Kommentare

In Griechenland wurden erneut Fälle aufgedeckt, in denen die Renten verstorbener Rentner von unberechtigten Dritten rechtswidrig weiter bezogen wurden.

Im Rahmen einer gezielten Überprüfung vor 1920 geborener Rentner entdeckten die Dienststellen des griechischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers IKA mehr als 1.400 Fälle, in denen die jeweiligen Berechtigten zwar verstorben waren, ihre Rentenbezüge jedoch weiterhin gezahlt und in Empfang genommen wurden.

Konkret stellte sich heraus, dass in 1.473 Fällen rechtswidrig von unberechtigten Personen Rentenzahlungen in Empfang genommen wurden, wodurch dem Versicherungsträger IKA ein monatlicher Schaden in Höhe von von insgesamt 1.882.282,17 Euro entstand.

Die Dienststellen leiteten umgehend die gesetzlich vorgesehenen Schritte zur Einstellung der entsprechenden Zahlungen und der Schuldzuweisung für die illegal in Empfang genommenen Beträge ein. Ebenfalls wies die Geschäftsleitung der Kasse die Geschäftsstellen an, gegen die unberechtigten Empfänger der Rentenzahlungen Strafanzeige zu erstatten.

Überprüfung der Renten und Erfassung der Rentner

Die Umsetzung der Maßnahme der jährlichen Erfassung der Rentner der IKA hat ab dem 01. Juli 2011 begonnen, um den Fällen entgegen zu treten, in denen Rentenzahlungen rechtswidrig von unberechtigten Personen in Empfang genommen werden (siehe auch Rentner der IKA in Griechenland müssen sich identifizieren lassen). Zu Beginn schritten die Dienststellen der IKA zur Überprüfung der Rentenzahlungen an Versicherte, die vor 1920 geboren sind.

Die IKA ist natürlich nicht die einzige Kasse, bei der wahre Orgien der Plünderung verzeichnet werden. Bei der Erfassung der Rentner des Versicherungsträgers OGA wurden 8.000 Fälle von Rentenempfängern verzeichnet, die im Rahmen des (für dieses Jahr inzwischen abgeschlossene) obligatorischen Verfahrens der persönlichen Identifizierung nicht vorstellig wurden (siehe auch Registrierungsfrist für Familienleistungen der OGA in Griechenland).

(Quelle: in.gr)

Arbeitsministerium dementiert Senkung der OGA-Renten in Griechenland

6. Juli 2011 / Aufrufe: 118 Keine Kommentare

Das Arbeitsministerium in Griechenland dementierte Berichte bezüglich geplanter Kürzungen der Basisrente des gesetzlichen landwirtschaftlichen Sozialversicherungsträgers.

Das neue volkswirtschaftliche Rahmenprogramm 2011 – 2015 oder das entsprechende Anwendungsgesetz führt keine Senkungen der Renten des gesetzlichen Versicherungsträgers OGA herbei, erklärte das griechische Arbeitsministerium in Reaktion auf die Kritik, die bezüglich dieses Themas seitens der Partei Nea Dimokratia (ND) ausgeübt wurde.

Anlässlich einschlägiger Publikationen in der Presse, aber auch der Erklärung des für den Arbeitssektor zuständigen Pressesprechers der ND gab das Arbeitsministerium bekannt, dass “weder mit dem mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramm und dem Anwendungsgesetz noch mit irgend einem anderen Gesetz Minderungen bei den Renten des Versicherungsträgers OGA und den Mindestrenten der anderen Kassen eintreten werden“.

Keine Renten für nicht dauerhaft in Griechenland ansässige Ausländer

Weiter lautet es seitens des Ministeriums, dass “die einzige erfolgende Änderung jene ist, die darauf abzielt, der Umgehung des gesetzlichen Rahmens Einhalt zu gebieten, der für die dauerhaft in Griechenland ansässigen Personen gilt“, indem objektive Kriterien für den Nachweis des dauerhaften Aufenthalts eingeführt werden.

Somit werden Einwohner benachbarter Länder, die häufig überhaupt niemals versichert waren, keine Renten (mehr) von unserem Land beziehen können, nur weil sie einen ständigen Wohnsitz in Griechenland gemeldet haben.”

Laut der Argumentation des Ministeriums ist die Reduzierung der staatlichen Aufwendungen zur Finanzierung der Renten des Versicherungsträgers OGA das Ergebnis der Reifung des Versicherungssystems (des OGA), die auf Basis des Gründungsgesetzes von 1997 zu einem schrittweisen Anstieg des aus den Pflichtbeiträgen der Versicherten herrührenden gegenleistungsbezogenen Betrags führt, anstatt des Wohlfahrtbetrags, der hauptsächlich für die älteren Versicherten des OGA aufgebracht wird.

Mit der Einführung der Mindestgrenzen wird keinerlei Minderung bei den Renten der OGA oder den anderen Kassen eintrete“, wiederholt abschließend die Bekanntmachung des Ministeriums.

Es sei angemerkt, dass die auf Basis der geltenden Bestimmungen und Voraussetzungen gewährte reguläre (Alters-) Basisrente des OGA derezit monatlich 360 Euro beträgt.

(Quelle: in.gr)

Registrierungsfrist für Familienleistungen der OGA in Griechenland

17. März 2011 / Aufrufe: 196 Keine Kommentare

Die Frist zur obligatorischen Registrierung der Berechtigten für Familienleistungen der OGA an Kinderreiche in Griechenland wurde bis Ende April 2011 verlängert.

Die Verwaltung des griechischen Versicherungsträgers OGA gab am vergangenen Dienstag (15.03.2011) die Verlängerung der Frist für die obligatorische Registrierung der Empfänger von Familienleistungen der OGA an Kinderreiche bis zum 29. April 2011 bekannt. Die Verlängerung der ursprünglich am 11. März 2011 auslaufenden Frist wurde beschlossen, weil eine erhebliche Anzahl der Berechtigten der Familienleistungen (Beihilfe für kinderreiche Familien, Beihilfe für das dritte Kind, Beihilfe an Familien mit drei Kindern, einmalige Beihilfezahlungen und lebenslange Rente für kinderreiche Mütter) es innerhalb der ursprünglichen Frist nicht geschafft hatten, ein für die obligatorische Registrierung erforderliches Konto bei einer Bank oder der Postbank zu eröffnen bzw. die Voraussetzungen zu erfüllen, um in das neue System der bargeldlosen Überweisung der Familienleistungen aufgenommen zu werden.

In der Bekanntmachung wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es keine weitere Nachfrist geben werde und alle noch nicht registrierten Berechtigten umgehend das Ihnen zugeschickte Registrierungsformular bei der Filiale der Bank oder der Post (ELTA) bzw. Postbank einzureichen, wo sie das Konto für die Überweisung der Familienleistungen einzurichten wünschen. Zusammen mit dem Registrierungsformular müssen die Berechtigten unbedingt vorlegen:

  • Den Personalausweis oder Reisepass oder gegebenenfalls Sonderausweis (Ausländer griechischer Abstammung / Asylanten / nicht anerkannte Flüchtlinge mit Duldungsstatus).
  • Den letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Bescheinigung über Zuteilung einer Steuernummer. Wer bisher keine Steuernummer hatte, muss sich an das zuständige Finanzamt wenden und eine Steuernummer und die Bescheinigung über deren Zuteilung beantragen.
  • Ein beliebiges Dokument, aus dem die persönliche Sozialversicherungsnummer (AMKA) hervorgeht. Falls noch keine Sozialversicherungsnummer zugeteilt wurde, ist diese bei einer kommunalen Service-Stelle (KEP) oder einer der AMKA-Stellen der Sozialversicherungsträger zu beantragen **.
  • Das Sparbuch bzw. die Kontonummer (sofern bereits vorhanden).

** siehe AMKA – Sozialversicherungsnummer wird in Griechenland obligatorisch

Rentenerhöhung der OGA und wirtschaftlicher Ausnahmezustand

18. Oktober 2009 / Aufrufe: 49 Keine Kommentare

Im Rahmen der Eröffnung der parlamentarischen Debatte des Regierungsprogramms sagte Ministerpräsident Papandreou eine Erhöhung der Basisrenten des Versicherungsträgers für Landwirte (OGA) um monatlich 30 Euro zu, und zwar rückwirkend ab dem 01. Oktober 2009.

Im übrigen beschrieb der Regierungschef jedoch die wirtschaftliche Lage des Landes in den dunkelsten Farben und erklärte, Griechenland befinde sich aufgrund der von der vorherigen Regierung unter Konstantinos Karamanlis hinterlassenen Defizite und Staatsschulden fortan im wirtschaftlichen Ausnahmezustand. Bezeichnenderweise zitierte Jorgos Papandreou seinen Vater Andreas Papandreou, der bei dem seinigen Regierungsantritt im Jahr 1993 angesichts der vorgefundenen chaotischen wirtschaftlichen Lage die inzwischen historische Phrase prägte: Entweder wir eliminieren das Staatsdefizit, oder das Defizit wird das Land eliminieren!