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Artikel Tagged ‘mehrwertsteuer’

Konsumrückgang in Griechenland macht Haushaltsplan zunichte

4. Juni 2010 / Aufrufe: 273 Keine Kommentare

Der Rückgang der Nachfrage in Griechenland und die rückläufigen Einnahmen aus Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern drohen den Haushaltsplan 2010 zu kippen.

Angesichts der Tatsache, dass trotz der intensiven Bemühungen der Abteilung für die Verfolgung von Wirtschaftsverbrechen (SDOE) bezüglich der Eindämmung der Steuerhinterziehung die staatlichen Einnahmen bisher deutlich sowohl unter den im Haushaltsplan 2010 vorgegebenen als  auch in der mit EU und IWF ausgehandelten Stabilitäts- und Wachstumsvereinbarung gesetzten Zielen liegen, rückt zunehmend die Ergreifung neuer Steuermaßnahmen zu Lasten der Haushalte und Berufstätigen näher.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima stiegen im Mai 2010 die Einnahmen des Staates um nur etwa 5%, während im Jahreshaushalt 2010 ein doppelt so hohes Ziel (10,2%) gesetzt ist, und die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer in Bezug auf Großunternehmen haben sich sogar rückläufig entwickelt. Letzteres wird auf den signifikanten Rückgang der Nachfrage zurückgeführt, der sich auf dem inländischen Markt abzeichnet, wobei sich die erst ab Anfang Juli 2010 in Kraft tretende zweite bedeutsame Erhöhung des regulären Satzes der Mehrwertsteuer von 21% auf 23% noch gar nicht ausgewirkt hat.

Einen weiteren wichtigen Faktor für das Zurückbleiben der Einnahmen unter dem vorgegebenen Niveau stellte zweifellos auch der Umstand dar, dass während der vergangenen Monate der Betrieb der Finanzämter im gesamten Staatsgebiet unzureichend war, da sich deren Vorsteher darüber bewusst sind, dass ihre Versetzung eine Frage der Zeit ist. Das Wirtschaftsministerium hat bereits seit der vergangenen Woche die Einsetzung neuer Dienststellenleiter in 20 Finanzämtern angekündigt, die es während der vorherigen Monate nicht geschafft hatten, die gesetzten Einnahmeziele zu erreichen.

Von Seite der SDOE können trotz der auf alltäglicher Basis durchgeführten umfangreichen Kontrollen die Finanzämter nicht zur Verhängung der Geldstrafen gezwungen und natürlich auch nicht unter Druck gesetzt werden, diese einzutreiben. Im Wirtschaftsministerium ist allgemein bekannt, das ab dem Zeitpunkt, zu dem jemand bei der Steuerhinterziehung erwischt wird, bis zur Zahlung der verhängten Geldstrafen etliche Jahre nötig sind.

Neue Steuermaßnahmen in Griechenland erwartet

Aus Marktkreisen wird betont, dass der Rückgang des Konsums auch auf die verfügten Erhöhungen der Sätze der Verbrauchssteuern auf Treibstoff (Mineralösteuer), Getränke (Getränkesteuer) und Zigaretten (Tabaksteuer)  zurückzuführen ist. Die Erhöhung der Steuersätze in Kombination mit der wirtschaftlichen Krise hat also die Verbraucher dazu geführt, ihren Konsum nachhaltig einzuschränken. Diese Entwicklung macht jedoch definitiv die Planung des Wirtschaftsministeriums zunichte, welches im Bestreben um die Erhöhung der Einnahmen des Staates in den nächsten Monaten sehr wahrscheinlich auch neue schmerzhafte Maßnahmen zu Lasten der Lohnempfänger und Rentner ankündigen wird.

Es stellt sich allerdings die Frage, inwieweit der Fiskus noch an der Steuerschraube drehen kann, ohne den völligen Zusammenbruch der Wirtschaft und letztendlich des gesamten Staatsgefüges zu verursachen. Angesichts der Tatsache, dass immer mehr Haushalte in Verarmung und Verelendung abgleiten und kontinuierlich das Heer der Bürger anwächst, die nicht einmal mehr elementare menschliche Bedürfnisse wie Unterkunft oder gar Ernährung befriedigen können, wird inzwischen ernsthaft vor der Gefahr einer gesellschaftlichen Explosion ungeahnten Ausmaßes gewarnt.

Finanzämter in Griechenland verweigern fällige Steuerrückzahlungen

Im Rahmen der Politik des griechischen Wirtschaftsministeriums verweigern die Finanzämter de facto nicht nur die Auszahlung berechtigter Steuerrückzahlung jeder Art, sondern grundsätzlich auch die Verrechnung fälliger Steuererstattungen mit eventuellen Steuerschulden betroffener Personen und Unternehmen. Lohnsteuerrückzahlungen werden schon seit geraumer Zeit unter dem Vorwand notwendiger Überprüfungen verschleppt, und speziell in Bezug auf die Erstattung der Mehrwertsteuer wurde faktisch ein globaler Zahlungsstopp bis Ende September 2010 verfügt.

Das Wirtschaftsministerium beeilte sich vorgestern (02. Juni 2010) zwar klarzustellen, dass die Überprüfung der Unternehmen in Zusammenhang mit der Erstattung der Mehrwertsteuer keine “Einfrierung” der Zahlungen bedeute, auf welche die Firmen und Selbständigen ein Anrecht haben. Speziell wird in der Bekanntmachung angeführt, dass “mit dem Ministererlass 1072 vom 26. Mai 2010 die mit dem Ministererlass vom 01. Mai 2010 bestimmte Frist für die Erstattung der Mehrwertsteuer bis zum 30. September 2010 verlängert wird. Mit dem konkreten Ministererlass wird mit der Erstattung der Mehrwertsteuer an die Berechtigten nach einer vorläufigen Überprüfung oder in speziellen Fällen nach einer regulären Buchprüfung fortgefahren und die Erstattung nicht etwa “eingefroren”. Ziel ist, der Untergrabung der Steuerrückzahlungen ohne Überprüfung hinsichtlich gefälschter und fiktiver Rechnungen an angebliche Berechtigte gegenüber zu treten.

Seitens für Unternhemen tätiger Buchhalter und Steuerberater wurde allerdings gemeldet, dass selbst dann, wenn eine Kontrolle durchgeführt wird und das Unternehmen die “Prüfungen” erfolgreich besteht, die Verzögerung bei der Auszahlung der Beträge der Mehrwertsteuer erheblich ist.

Rechtsanwälte in Griechenland streiken ab Anfang Juni 2010

28. Mai 2010 / Aufrufe: 202 1 Kommentar

Die Rechtsanwälte in Griechenland werden ab dem 01. Juni 2010 für insgesamt vier Tage ihren Aufgaben fernbleiben.

Das Plenum der Präsidenten der griechischen Anwaltskammern beschloss in einer am Freitag, dem 27. Mai 2010 einberufenen außerordentlichen Sitzung einen viertägigen “Streik” der Rechtsanwälte in Griechenland. Gemäß diesem Beschluss werden die Anwälte ab Dienstag, dem 01. Juni 2010 bis einschließlich Freitag, den 04. Juni 2010 ihren Aufgaben fernbleiben.

Die griechischen Rechtsanwälte protestieren mit dieser Aktion zum wiederholten Mal gegen das neue Steuergesetz, die angekündigten Änderungen im Sozialversicherungssystem und die anstehende Liberalisierung ihres Berufszweiges.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland bisher alle von Rechtsanwälten und Notaren erbrachten Dienstleistungen global von der Mehrwertsteuer ausgenommen waren, gemäß dem neuen Steuergesetz jedoch fortan dem ab 01. Juli 2010 in Kraft tretenden neuen Regelsatz der Mehrwertsteuer in Höhe von 23% unterliegen werden.

Griechenland hat höchste Benzinpreise in ganz Europa

19. Mai 2010 / Aufrufe: 1.272 Keine Kommentare

Offizielle Angaben der EU bestätigen, dass Griechenland inzwischen die höchsten Benzinpreise in der Gemeinschaft der 27 europäischen Mitgliedstaaten hat.

Nachdem seit Anfang 2010 in Griechenland die Mineralölsteuer bereits zweimal kräftig erhöht wurde, bewegt sich der durchschnittliche Preis für bleifreies Benzin deutlich über 1,50 Euro pro Liter. Außerdem sind je nach Gebiet / Präfektur enorme Preisunterschiede zu verzeichnen: in der Präfektur Magnisia erreichte der Benzinpreis 1,72 Euro pro Liter!

Griechenland hat damit die höchsten Benzinpreise in ganz Europa, gefolgt von Holland, Belgien, Dänemark, Finnland und Deutschland. Die niedrigsten Benzinpreise sind auf Zypern, in Bulgarien und in Rumänien zu finden, wo bleifreies Benzin jeweils etwas über 1 Euro pro Liter kostet. In den übrigen Mitgliedstaaten der EU bewegen sich die durchschnittlichen Benzinpreise unter der Marke von 1,40 Euro pro Liter.

Laut den letzten Preiserhebungen des Umweltministeriums ergab sich der durchschnittliche Preis für einfaches Bleifrei am Freitag (14. Mai 2010) mit 1,524 Euro pro Liter und lag damit um 0,4 Cent niedriger als in der Vorwoche. Auf lokalem Niveau wurde der niedrigste Preis von 1,289 Euro pro Liter von einer Tankstelle in Thessaloniki gemeldet, während bei der teuersten Tankstelle in Magnisia der Benzinpreis mit 1,72 Euro pro Liter ausgezeichnet war (siehe auch Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland).

In einer Sendung der griechischen Radiostation VIMA 99,5 erklärte der Vorsitzende des Berufsverbandes der griechischen Tankstellenbetreiber Michalis Kiousis “Ich glaube nicht, dass es irgendwo sonst auf der Welt dermaßen teures Benzin gibt” und schloss eine erneute Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland nicht aus. Der ab Anfang Juli zur Anwendung kommende erhöhte Mehrwertsteuersatz von 23 % wird jedenfalls eine weitere Erhöhung der Benzinpreise um vermutlich wenigstens 3 Cent pro Liter zur Folge haben.

Der von den Tankstellenbesitzern nach den wiederholten Erhöhung der Mineralölsteuer beklagte rapide Umsatzrückgang infolge der hohen Treibstoffpreise hat inzwischen in ganz Griechenland zur Schließung zahlreicher Tankstellen geführt. Unter Berufung auf Angaben des Treibstoffhandels sprach Michalis Kiousis sogar von einem Rückgang des Benzinverbrauchs in einer Größenordnung von 40 Prozent.

Sollte diese – durchaus realistisch erscheinende – Angabe auch nur ansatzweise zutreffen, werden sich nicht nur die auf breiter Basis von Anfang an als utopisch eingestuften Hoffnungen der griechischen Regierung auf Mehreinnahmen aus der Mineralölsteuer in Milliardenhöhe als hinfällig erweisen, sondern die Steuereinnahmen sogar nachhaltig sinken. Angesichts der Tatsache, dass aufgrund des niedrigen Einkommensniveaus in Griechenland die Kaufkraft der Griechen nur etwa zwei Dtrittel des EU-Durchschnitts erreicht, wird verständlich, dass zahlreiche Menschen sich den Betrieb eines Fahrzeugs einfach nicht mehr leisten können.

MwSt auf Anwaltsleistungen und Freigabe der Honorare in Griechenland

15. Mai 2010 / Aufrufe: 240 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland plant einschneidende Änderungen bei Berufsregelungen und Honoraren der Anwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer und Apotheker.

Rigorose Umbrüche bei den Berufsregelungen, ihren derzeit noch behördlich festgesetzten (Mindest-) Vergütungen und somit nicht zuletzt auch in ihrem Alltagsleben haben in Griechenland bis Ende des Jahres 2010 die Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, beeidigte Buchhalter und Wirtschaftsprüfer und Apotheker zu erwarten.

Wie die griechische Tageszeitung TO VIMA in einem Artikel der Ausgabe vom 15. Mai 2010 berichtet, bereitet die griechische Regierung in Umsetzung der Vereinbarung mit den europäischen Partnern und dem Internationalen Währungsfond über die Abschaffung der regulierenden Verwaltungseingriffe bei allen wissenschaftlichen Berufen einen Gesetzentwurf vor, dessen Vorlage im Parlament für September 2010 erwartet wird.

Gemäß den gefassten Beschlüssen ist das Wirtschaftsministerium aufgefordert, innerhalb eines konkreten Zeitrahmens die Mindesthonorare und Mindestvergütungen, die geographischen Beschränkungen und das Werbeverbot abzuschaffen (derzeit erfolgt Werbung nur indirekt über Webseiten von Anwaltskanzleien), was unter den betroffenen Berufsgruppen konträre Ansichten hervorruft.

Parallel übt die Europäische Kommission auf Griechenland wieder einmal Druck zur Liberalisierung der Dienstleistungen aus, weil trotz der Umsetzung der einschlägigen Direktive der Gemeinschaft (2006/123) in nationales Recht bisher nicht die erforderlichen regulierenden Vorschriften zur Anwendung des Gesetzes forciert worden sind.

Der Gesetzentwurf, den die griechische Regierung derzeit vorbereitet, wird folgende Punkte umfassen:

  • Abschaffung der Mindesthonorare und der geographischen Beschränkungen in Zusammenhang mit dem Gebiet, in welchem die Rechtsanwälte in Griechenland agieren dürfen, und Aufhebung des Verbotes, ihre Aktivitäten bewerben zu dürfen.
  • Liberalisierung des Notarberufs und Abschaffung der starren Anzahl der Notariate sowie auch Öffnung des Wirkungsbereichs für Rechtsanwälte.
  • Abschaffung der Mindesthonorare für Architekten, Ingenieure und auf dem gesamten technischen Zweig.
  • Abschaffung der obligatorischen Mindestvergütung der beeidigten Buch- und Wirtschaftsprüfer.
  • Aufhebung aller Beschränkungen im Apothekerberuf in Zusammenhang mit der Anzahl der Apotheken und der Mindestgewinnspanne.

In Anwaltskreisen herrscht die Ansicht vor, dass nach Abschaffung der obligatorischen Mindesthonorare die neuen Rechtsanwälte (alle, welche den Beruf seit bis zu 5 Jahren ausüben) es nicht schaffen werden, wirtschaftlich zu überleben. Von den 20.000 Rechtsanwälten in Athen zählen etwa 7.000 zu den neuen Anwälte und jedes Jahr werden weitere 1.200 registriert. Rechtsanwälte und Ingenieure drücken ebenfalls ihre starke Beunruhigung darüber aus, dass mit der Abschaffung der Mindesthonorare Berufskollegen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in den griechischen Markt “einfallen” werden.

23 % Mehrwertsteuer auf Anwaltsleistungen und notarielle Dienstleistungen

Anwaltsleistungen waren in Griechenland bisher von der Mehrwertsteuer ausgenommen, unterliegen jedoch gemäß dem neuen Steuergesetz nun dem vollen Mehrwertsuersatz (was sinngemäß auch für Notare bzw. alle notariellen Dienstleistungen gilt). Somit werden die Honorare der Rechtsanwälte für jede Handlung vor den griechischen Gerichten mit 23 % Mehrwertsteuer belastet werden. Derzeit wird die Mehrwertsteuer auf die Mindesthonorare erhoben, nach deren Abschaffung jedoch global auf jede fakturierte Vergütung.

Dies bedeutet in der Praxis, dass die Bürger beispielsweise für die Einreichung einer Klage oder für die Vertagung einer Gerichtsverhandlung das um 23 % erhöhte Mindesthonorar sowie natürlich auch den gegebenenfalls von ihrem Anwalt darüber hinausgehenden Betrag zu zahlen haben. Der Koordinationsausschuss der Anwaltskammern in Griechenland fordert dagegen, auf Anwaltsleistungen keine Mehrwertsteuer zu erheben, aber auch die Erhöhung der seit zwei Jahren konstant gebliebenen obligatorischen Mindesthonorare.

Benzinpreis in Griechenland auf neuem Rekordstand

3. Mai 2010 / Aufrufe: 2.737 4 Kommentare

Die in Griechenland am 02.Mai 2010 mit sofortiger Wirkung angekündigte Erhöhung der Mineralölsteuer hat die Preise für Benzin und Diesel auf einen neuen Rekordstand getrieben.

Obwohl die am Sonntag (02. Mai 2010) verfügte und in dem laufenden Jahr bereits dritte Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland um weitere 10 Prozent formal noch nicht ratifiziert ist, wies das Wirtschaftsministerium die Raffinerien an, die Steuererhöhung mit sofortiger Wirkung (sprich ab Montag / 03.Mai 2010) in die Rechnungsstellung einzubeziehen. Da diese Anweisung der Öffentlichkeit mit erheblicher Verzögerung bekannt gegeben wurde, verloren einige Massenmedien nicht die Gelegenheit, prompt wieder einmal völlig ungerechtfertigt die Tankstellenbesitzer als unverschämte Wucherer zu diskreditieren.

Jedenfalls hat die erneute Erhöhung der Treibstoffsteuer, welche sich nach offizieller Lesart mit gut 7 Cent pro Liter Benzin und etwa 4 Cent pro Liter Diesel auswirken soll, prompt zu einem kräftigen Anstieg der Treibstoffpreise geführt. Der statistisch erhobene mittlere Preis für einfaches Bleifrei (95 Oktan) hat inzwischen die Marke von 1,55 Euro pro Liter erreicht, in einigen Gegenden kostet der Liter Bleifrei jedoch bereits bis zu deutlich über 1,70 Euro (siehe auch Übersicht der aktuellen Benzinpreise in Griechenland).

Angesichts der steigenden Rohölpreise sowie nicht zuletzt auch der nach den derzeitigen Informationen ab 01. Juli 2010 in Kraft tretenden Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf 23 Prozent wird inzwischen nicht mehr ausgeschlossen, dass in Griechenland der Preis für einfaches bleifreies Benzin im Sommer 2010 auf breiter Basis bei wenigstens 1,70 Euro liegen und regional möglicherweise sogar 2 Euro pro Liter erreichen wird.

Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 998 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.

Mehrwertsteuer und Benzinpreis heizen Teuerung in Griechenland an

5. März 2010 / Aufrufe: 1.016 1 Kommentar

Die am 04. März 2010 beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer und Benzinpreise in Griechenland wird sich vermutlich unmittelbar und nachhaltig auf die Teuerungsrate auswirken.

Laut einem Bericht der griechischen Tageszeitung To Vima wird die von 9% auf 10% (ermäßigter Satz) und von 19% auf 21% (regulärer Satz) erhöhte Mehrwertsteuer in Kombination mit der erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer die Inflationsrate um etwa 2% in die Höhe treiben. Es wird erwartet, dass die Teuerungsrate in Kürze sogar den Wert von 4% übersteigt, während sich – wie Marktkreise betonen – der Konjunkturrückgang in der griechischen Wirtschaft weiter verstärken wird.

Angesichts der angespannten Lage werden die Unternehmen kaum in der Lage sein, die Kostensteigerungen nicht in voller Höhe an die Verbraucher weiterzugeben. Einschätzung zufolge wird die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze zu einer neuen Welle der Preissteigerungen führen und sich mit weiteren 1,6 – 1,7 Prozentpunkten auf die Teuerungsrate auswirken, während sich die in kurzer Folge bereits zweite Erhöhung der Mineralölsteuer mit weiteren 0,3 – 0,4 Prozentpunkten niederschlagen wird.

Benzinpreise steuern auf breiter Basis auf 1,50 Euro pro Liter zu

Bei den Benzinpreisen ist in Griechenland ein deutlich höherer Anstieg zu verzeichnen als allein aufgrund der Erhöhung der Mineralölsteuer gerechtfertigt wäre. Bereits jetzt kletterte der Preis für Benzin allgemein um wenigstens 12 Cent und für Diesel um etwa 6 Cent pro Liter – und dies, obwohl der neue erhöhte Satz der Mehrwertsteuer entgegen anfänglich anderslautenden Bekanntgaben erst ab dem 15. März zur Anwendung kommen soll.

Angesichts der derzeitigen Preisentwicklung ist damit zu rechnen, dass spätestens ab Mitte März normales Bleifrei auf breiter Basis Preise bei 1,50 Euro pro Liter oder sogar auch noch deutlich höher erreichen wird, zumal diese Marke selbst in Ballungsgebieten schon jetzt an etlichen Tankstellen bereits erreicht ist.

Benzinpreise in Griechenland steigen weiter

4. März 2010 / Aufrufe: 2.168 Keine Kommentare

Die am 03. März 2010 beschlossene erneute Erhöhung der Mineralölsteuer in Griechenland hat die Preise für Benzin und Diesel prompt in die Höhe getrieben. In Athen stieg der Benzinpreis auf bis zu 1,50 Euro pro Liter normales Bleifrei.

Nach der am Mittwoch (03.03.2010) von der griechischen Regierung angekündigten erneuten Erhöhung der Mineralölsteuer von (jeweils “netto”) 8 Cent pro Liter Benzin und 3 Cent pro Liter Diesel sahen sich die Konsumenten bereits am Donnerstag mit für Benzin um 10 Cent und für Diesel um 5 Cent pro Liter erhöhten Treibstoffpreisen konfrontiert. Da allerdings die erhöhten Sätze der Mehrwertsteuer erst ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen sollen, wird dies zu einem weiteren Preisschub bei Benzin und Diesel sowie dann auch auch Heizöl führen.

Es sei angemerkt, dass der Preis für normales Bleifrei derzeit im Durchschnitt bei etwa 1,35 Euro pro Liter liegt, jedoch selbst in Athen auch bereits Preise von bis zu 1,50 Euro pro Liter gefordert werden. In der Summe sind in Griechenland die Kraftstoffpreise während der vergangenen drei Monate um rund 30% gestiegen.

Erneute Steuererhöhungen und harte Sparmaßnahmen in Griechenland

3. März 2010 / Aufrufe: 1.556 5 Kommentare

In Griechenland wurden am 03. März 2010 erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer usw.), Sonderabgaben und harte Sparmaßnahmen beschlossen.

Das am Mittwoch von der griechischen Regierung beschlossene Paket der zusätzlichen Sparmaßnahmen wurde noch am selben Tag im Eilverfahren ins Parlament gebracht und wird  ab Donnerstag (04. März 2010) in Kraft treten. Von den Steuererhöhungen und Sparmaßnahmen erhofft sich der Fiskus Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von insgesamt etwa 5 Milliarden Euro.

Erhöhung der Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer und Getränkesteuer, neue Luxussteuer auf Autos und Investitionsgüter

Die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland in Höhe von bisher 4,5% (Sondersatz), 9% (ermäßigter Satz für Lebensmittel usw.) und 19% (regulärer Satz für Gebrauchsgüter, Dienstleistungen usw.) wurden entsprechend auf 5%, 10% und 21% erhöht. In der Praxis sollen die neuen Mehrwertsteuersätze ab dem 15. März 2010 zur Anwendung kommen. Die Ermäßigung der Mehrwertsteuer auf den griechischen Inseln bleibt weiterhin bestehen.

Die erst im vergangenen Monat erhöhte Mineralölsteuer wird erneut um etwa 8 Cent pro Liter für Benzin und um etwa 3 Cent pro Liter für Diesel angehoben. In Kombination mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer wird sich der Benzinpreis in der Praxis um wenigstens 10 Cent pro Liter für normales Bleifrei erhöhen und zu Preisen von bis zu deutlich über 1,50 Euro führen. Die Steuerbefreiung für Dieselkraftstoff zur Stromerzeugung wurde gestrichen, was letztendlich auch zu einer Erhöhung der Strompreise führen wird.

Tabaksteuer und Getränkesteuer wurden erneut um 20% erhöht. Auch hier wirkt sich natürlich zusätzlich die Erhöhung der Mehrwertsteuer aus. Wie hoch fortan insbesondere die Preise für Zigaretten in der Praxis ausfallen werden, ist derzeit noch ungewiss.

Ebenfalls erhöht wurde die Gebühr für die Nutzung von Radiofrequenzen durch elektronische Massenmedien, und zwar von bisher 0,1% auf fortan 2%!

Schließlich wird eine neue Luxussteuer auf Kraftfahrzeuge, aber auch Edelsteine, Edelmetalle, Flugzeuge, Freizeitboote, Hubschrauber, Lederwaren, Pelze usw. in Höhe von bis zu 30% eingeführt. Insbesondere bei Autos wird die Luxussteuer auf Wagen mit einem Fabrikpreis ab 17.000 Euro erhoben werden und mit steigendem Kaufpreis einer Staffelung bis zum Satz von 30% folgen.

Erhöhung der Einkommenssteuer und Besteuerung von Immobilien

Bezüglich der Einkommenssteuer wurde rückwirkend eine Sonderabgabe in Höhe von 1% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2009 sowie ein neuer Spitzensteuersatz in Höhe von 45% auf Einkommen ab 100.000 Euro des Jahres 2010 beschlossen (siehe auch Einkommenssteuererklärung in Griechenland).

Für Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertermittlung bestimmten Gesamtwert von über 5 Millionen Euro wurde der Grundsteuersatz von bisher 1% auf 2% erhöht. Dieser Steuersatz soll bis auf weiteres für drei Jahre zur Anwendung kommen.

Die Besteuerung von Immobilien, welche sich im Besitz sogenannter Offshore-Gesellschaften befinden, wurde von 3% auf 15% erhöht – was praktisch einer mittelfristigen Enteignung gleichkommt (siehe auch FMAP – Grundsteuer auf Immobilien in Griechenland).

Kürzung von Bezügen, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und öffentlichen Investitionen, Rentenstopp und Gehaltskürzungen

Auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor sollen Bezüge, Vergütungen und Zulagen rigoros gekürzt oder sogar völlig gestrichen werden:

  • Kürzung von Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage um 30%
  • Kürzung aller übrigen Gehaltszulagen um 12%
  • Kürzung der Zulage für Justizbeamte und -angestellte um 20%
  • Kürzung der Zuschüsse für juristische Personen privaten Rechts und Behörden der lokalen Selbstverwaltung
  • Kürzung der Zuschüsse an die Kassen OAP, DEI und TAP-OTE um 10%
  • Kürzung des öffentlichen Investitionsprogramms um 5% (= 500 Millionen Euro)
  • Kürzung des entsprechenden Programms des Bildungsministeriums um 100 Millionen Euro und zusätzliche Kürzung neuer Programme des Bildungsministeriums um weitere 100 Millionen Euro
  • Minderung der Preise von Medikamenten um 20%
  • Abschaffung der bezahlten Ausschüsse auf dem öffentlichen Sektor
  • Kürzung der Vergütung von Vorstandsmitgliedern um 50%
  • Einführung einer Höchstgrenze für die Bezüge staatlicher Beamten und Angestellter
  • Verbot der Zahlung von Sonderzulagen / Boni
  • Kürzung der Ausgaben für Überstunden und Wegegelder um 30%
  • Allgemeiner Rentenstopp, also auch für niedrige Renten (Renten bleiben jedoch von den Kürzungen bei Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Osterzulage ausgenommen)

Vorerst keine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland

11. Januar 2010 / Aufrufe: 382 Keine Kommentare

Laut aktuellen Erklärungen beabsichtigt die griechische Regierung bis auf weiteres nicht zu einer Erhöhung oder Änderungen der Mehrwertsteuer in Griechenland zu schreiten.

Obwohl die griechische Regierung verzweifelt nach Möglichkeiten sucht, dem Fiskus zusätzliche Einnahmen zur Sanierung der maroden Staatsfinanzen zu verschaffen, scheint eine Erhöhung der Mehrwertsteuer in Griechenland bis auf weiteres nicht beabsichtigt zu sein. Zu dieser Entscheidung wird wesentlich beigetragen haben, dass Erhöhungen der Mehrwertsteuer dem Fiskus in der Vergangenheit bei weitem nicht die erwarteten Mehreinnahmen gebracht, andererseits jedoch sowohl einen weiteren Anstieg der allgemeinen Steuerhinterziehung als insbesondere auch jedes Mal einen enormen Preisschub zur Folge hatten.

Offensichtlich ernsthafter war dagegen die Möglichkeit in Erwägung gezogen worden, anstatt der beiden heutigen in Griechenland zur Anwendung kommenden Mehrwertsteuersätze von 9% und 19% einen einheitlichen Steuersatz von 15% einzuführen. Dies hätte allerdings unweigerlich zu einem erheblichen Anstieg der Verbraucherpreise für Lebensmittel geführt und besonders hart die wirtschaftlich schwächeren Schichten der Bevölkerung getroffen.

Nicht zuletzt angesichts des Widerstandes aus den eigenen Reihen wurde schließlich seitens der Regierung bekannt gegeben, dass derzeit keine Änderungen bei der Mehrwertsteuer geplant seien. Eine bereits seit geraumer Zeit in Rede stehende Erhöhung der Mineralölsteuer sei ebenfalls nicht beabsichtigt, weil sich die daraus resultierende Erhöhung der Treibstoffpreise unmittelbar auf die angeschlagene Wirtschaft auswirken würde.

Wirklich vom Tisch ist das Thema damit allerdings nicht. Sollte während der kommenden zwei, drei Monate das globale Steueraufkommen hinter den äußerst optimistisch angesetzten Erwartungen zurückbleiben, wird die Regierung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowohl die Mehrwertsteuer als gegebenenfalls auch die Mineralölsteuer erhöhen, um das beschlossene Sanierungsprogramm nicht bereits in der Anlaufphase in Frage zu stellen.