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Artikel Tagged ‘luxussteuer’

Senkung der Taxierungsabgabe und Luxussteuer auf PKW in Griechenland

10. Dezember 2010 / Aufrufe: 321 Keine Kommentare

Griechenland will mit Senkungen der Taxierungsabgaben auf neue PKW in Kombination mit der Verschrottung technologisch veralteter Fahrzeuge den Automarkt stützen.

Ein am vergangenen Donnerstag (09.12.2010) dem griechischen Parlament vorgelegter Gesetzentwurf sieht erhebliche Minderungen der Taxierungsabgabe beim Kauf neuer PKW vor, um auf diese Weise den abstürzenden Automarkt in Griechenland zu beleben und dem rapiden Absinken des einschlägigen Steueraufkommens entgegn zu wirken. Die Staffelung der Sätze der auf neue und gebrauchte PKW erhobenen Luxussteuer wird ebenfalls neu geregelt.

Die Minderung der Taxierungsabgabe soll in Anspruch genommen werden können, wenn in Kombination mit dem Kauf eines privaten Neuwagens ein bis zum 31.12.1998 erstmalig in Griechenland zugelassener privat genutzter Pkw bis einschließlich zum 31.12.2011 stillgelegt und regulär verschrottet wird. Die Senkung der Taxierungsabgabe bezieht sich hauptsächlich auf Fahrzeuge der mittleren Hubraumklassen und wird gemäß dem in Rede stehenden Gesetzentwurf wie nachstehend in Einzelheiten dargelegt erfolgen.

Neue Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch mit einem Motorhubraum von bis zu 1.800 cm³, die als Ersatz für aus dem Verkehr gezogene und regulär der Verschrottung zugeführte private PKW angeschafft werden, sollen folgendermaßen von der vorgesehenen Taxierungsabgabe befreit werden:

  • Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von bis zu 900 cm³ werden von der vorgesehenen Taxierungsabgabe für einen steuerrelevanten Wert von bis zu 6.000 Euro befreit.
  • Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von 901 cm³ bis zu 1.400 cm³ werden von der vorgesehenen Taxierungsabgabe für einen steuerrelevanten Wert von bis zu 8.000 Euro befreit.
  • Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von 1.401 cm³ bis zu 1.600 cm³ werden zu 65% von der vorgesehenen Taxierungsabgabe für einen steuerrelevanten Wert von bis zu 11.000 Euro befreit.
  • Fahrzeuge mit einem Motorhubraum von 1.601 cm³ bis zu 2.000 cm³ werden zu 50% von der vorgesehenen Taxierungsabgabe für einen steuerrelevanten Wert von bis zu 14.000 Euro befreit.

Diese Regelung gilt nur für den Fall, dass für das stillgelegte und der Verschrottung zugeführte Altfahrzeug in Griechenland bis zum 31.12.1998 eine Zulassung ausgestellt wurde. Außerdem muss für das aus dem Verkehr gezogene Fahrzeug die Kraftfahrzeugsteuer bis einschließlich für das Jahr der Verschrottung bezahlt worden sein bzw. entrichtet werden.

Einzelheiten bezüglich des zu befolgenden Verfahrens der Stilllegung und Verschrottung der Altfahrzeuge sowie auch zu den erforderlichen Unterlagen stehen derzeit noch aus.

Luxussteuer auf private PKW in Griechenland

Der selbe Gesetzentwurf sieht ebenfalls günstigere Regelung bezüglich der in Griechenland auf PKW erhobenen Luxussteuer vor, wonach die Luxussteuer mit einem Satz von 10% auf Neuwagen mit einem Fabrikpreis von 20.000 Euro bis 22.000 Euro erhoben werden soll, während gemäß der derzeitigen Regelung bereits Neuwagen mit einem Fabrikpreis von 15.000 – 20.000 Euro unter diesen Luxussteuersatz fallen.

Entsprechend soll der Luxussteuersatz von 30% fortan erst auf neue Fahrzeuge mit einem Fabrikpreis ab 22.000 Euro anstatt wie derzeit bereits ab 20.000 Euro zur Anwendung kommen. Unverändert bleibt dagegen der Steuersatz von 40%, der nach wie vor auf Neuwagen mit einem Fabrikpreis von 28.000 Euro und höher zur Anwendung kommen wird.

Für Gebrauchtwagen soll die Luxussteuer mit einem Satz von 10% zukünftig auf Fahrzeuge mit einem Großhandelspreis von 16.000 – 17.000 Euro erhoben werden (derzeit 11.000 – 14.000 Euro), während der Luxussteuersatz von 30% fortan auf Gebrauchtwagen mit einem Großhandelspreis von 17.000 – 19.000 Euro anstatt derzeit 14.000 – 19.000 Euro erhoben werden soll. Für Gebrauchtfahrzeuge mit einem Großhandelspreis ab 19.000 Euro wird sich der Satz der Luxussteuer weiterhin unverändert auf 40% belaufen.

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Senkung der Besteuerung von Neuwagen in Griechenland geplant

28. November 2010 / Aufrufe: 169 Keine Kommentare

Angesichts der enormen Umsatzeinbrüche auf dem nationalen Automarkt in Griechenland wurden Pläne zur Minderung der Besteuerung des Autokaufs verlautbar.

Laut einem in der Sonntagsausgabe (28.11.2010) der Zeitung To Vima publizierten Artikel, der sich auf exklusive Informationen aus Kreisen des griechischen Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen beruft, ist eine Senkung der beachtlichen Abgaben und Steuern geplant, die derzeit den Fahrzeugkauf in Griechenland belasten. Gemäß diesen Informationen soll die Taxierungsabgabe für Fahrzeuge der unteren und mittleren Hubraumklassen gesenkt werden, was mit einer Minderung der Abgabenlast von bis zu 1.500 – 2.000 Euro einhergehen könnte.

Ein Spitzenfunktionär des Finanzministeriums führte gegenüber der Zeitung “To Vima” an, dass die Maßnahmen zur Belebung des Automarkts unbedingt zur Stützung der Branche erforderlich seien, weil diese seit Anfang 2010 einen Rückgang von ungefähr 50% verzeichnete und die Rezession auf diesem Sektor zu einem entsprechenden Rückgang auch der Einnahmen des Fiskus geführt hat.

Weiter werde eine Änderung der für die Bemessung der Luxussteuer maßgeblichen Grenzen in Betracht gezogen. Derzeit wird die 2010 (wieder) eingeführte Luxussteuer auf Fahrzeuge mit einem Fabrikpreis ab 15.000 Euro erhoben (was einem Endpreis ab etwa 22.000 Euro entspricht). Dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou liegen Vorschläge vor, die Bemessungsschwelle von derzeit 15.000 Euro auf wenigstens 20.000 Euro oder eventuell noch höher anzusetzen.

Es sei angemerkt, dass der mittleren Hubraumklasse alle Fahrzeuge mit einem Motorhubraum ab 1.600 cm³ bis 2.000 cm³ zugerechnet werden. Auf diese Fahrzeuge kommt derzeit ein Steuersatz von 20% – 40% zur Anwendung. Wenn man dann noch die Mehrwertsteuer mit einem aktuellen Satz von 23% hinzurechnet, wird offensichtlich, dass Autos in Griechenland nach wie vor extrem hoch besteuert werden. Was die auf Fahrzeuge erhobene Luxussteuer betrifft, wird diese wie angeführt derzeit auf Wagen mit einem Fabrikpreis ab 15.000 Euro erhoben und schlägt je nach Fahrzeugwert mit einem Steuersatz von 10% – 40% zu Buche.

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Steuererhöhungen und Kürzungen der Löhne und Renten in Griechenland

2. Mai 2010 / Aufrufe: 942 2 Kommentare

Unter dem Druck der EU und des IWF beschloss die Regierung in Griechenland erneute Steuererhöhungen und neue Steuern, weitere rigorose Kürzungen der Gehälter und Renten und härteste Sparmaßnahmen.

Als Grundvoraussetzung für die Gewährung der in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe seitens der EU und des IWF wurde Griechenland zu einem Paket weiterer rigoroser Sparmaßnahmen verpflichtet. Die am Sonntag, dem 02. Mai 2010 von dem griechischen Finanzminister Jorgos Papakonstantinou bekanntgegebenen ersten Einzelheiten umfassen erneute Erhöhungen der Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Luxussteuer), neue Steuern und Abgaben, Sondersteuern auf Unternehmensgewinne, weitere nachhaltige Kürzungen der Bezüge auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor nebst einem dreijährigen Gehaltsstopp sowie einschneidende Kürzungen aller Altersrenten sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors.

Die erst vor zwei Monaten kräftig erhöhte Mehrwertsteuer wird erneut um 10 Prozent angehoben. Damit steigen die Sätze der Mehrwertsteuer in Griechenland auf 23 Prozent (regulärer Satz für Gebrauchsgüter und Dienstleistungen), 11 Prozent (ermäßigter Satz für Lebensmittel, bestimmte Dienstleistungen im Tourismus usw.) und 5,5 Prozent (Zeitungen, Theaterkarten). Die neuen Mehrwersteuersätze werden vermutlich ab dem 01. Juli 2010 zur Anwendung kommen.

Ebenfalls um etwa 10 Prozentpunkte angehoben wird der Satz der Tabaksteuer, der Satz der Getränkesteuer dagegen sogar um 30 Prozentpunkte. Schließlich wird innerhalb weniger Monate nun bereits zum dritten Mal auch die Mineralölsteuer mit sofortiger Wirkung (also ab dem 03. Mai 2010) um 10 Prozentpunkte angehoben, was zu einem weiteren kräftigen Preisanstieg der Benzinpreise in Griechenland führen wird.

Zu den wesentlichen Eckpunkten der angekündigten Maßnahmen zählen:

  • Streichung der im allgemeinen Sprachgebrauch als “13. und 14. Gehalt” bezeichneten Zulagen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Ostergeld) auf dem gesamten öffentlichen Sektor. An Stelle dieser Zulagen werden global maximal 1.000 Euro jährlich gezahlt (250 Euro zu Ostern, 250 Euro Urlaubsgeld, 500 Euro Weihnachtsgeld) – allerdings nur, sofern die monatlichen Brutto-Gesamtbezüge unter 3.000 Euro liegen.
  • Zusätzliche Kürzung der Zulagen der Beamten um 8 Prozent und der Angestellten der öffentlichen gemeinnützigen Unternehmen um 3 Prozent.
  • Dreijähriger Gehaltsstopp auf dem öffentlichen Sektor.
  • Streichung des “13. und 14. Gehalts” für alle Rentner (also sowohl des öffentlichen als auch privaten Sektors). Stattdessen werden global maximal 800 Euro jährlich gezahlt (200 Euro zu Ostern, 200 Euro Urlaubsgeld, 400 Euro Weihnachtsgeld), allerdings nur für Renten von monatlich bis zu 2.500 Euro.
  • Erhebung einer Sonderabgabe (LAFKA) von bis zu 10 Prozent auf Renten ab 1.400 Euro pro Monat.
  • Änderungen und Lockerungen der Regelungen für Entlassungen und Entschädigungen sowie Senkungen der Vergütung von Überstundenarbeit.
  • Sonderabgabe auf “sehr hohe” Unternehmensgewinne.
  • Erhöhung der Mehrwertsteuersätze um 10 Prozent auf 23 Prozent (Regelsatz), 11 Prozent (ermäßigter Satz) und 5,5 Prozent (Sondersatz).
  • Erneute Erhöhung der Steuern auf Treibstoff  (Benzin / Diesel) und Zigaretten um 10 Prozentpunkte, auf Alkoholika sogar um 30 Prozentpunkte
  • Erhöhung der Luxussteuern um 10 Prozent.
  • Öffnung der “geschlossenen” Berufe.
  • Erhöhung der nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung festgesetzten besteuerungsrelevanten Immobilienpreise.
  • Besteuerung von “Schwarzbauten” und jährliche Abgabe auf (Wohn-) Flächen aus ungenehmigter Umwandlung ursprünglich teilumbauter Flächen.
  • Aussetzung der Zahlung der zweiten Rate der Solidaritätszulage für Geringverdiener und Rentner.
  • Schaffung einer Kasse zur Stabilisierung der Liquidität des Finanzwesens.

Neue Realität auch im Sozialversicherungswesen

Einschneidende Umbrüche gehen mit dem Paket der vereinbarten Maßnahmen auch für das Versicherungssystem einher, mit einem strengen Zeitplan für die Ausarbeitung des neuen Versicherungsgesetzes und der schnelleren Umsetzung gewisser Regelungen, wie beispielsweise:

  • Bereits ab 2011 (anstatt erst 2018) beginnende Gleichsetzung des Renteneintrittsalters für Männer und Frauen innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist.
  • Einführung eines Mechanismus zur “automatischen Angleichung des gesetzlichen Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung”.
  • Verringerung der Rentenkassen auf insgesamt drei Träger.
  • Erhöhung der obligatorischen Beitragsjahre von 37 auf 40 bis zum Jahr 2015.
  • Einschränkung der Frührenten und Anhebung des minimalen Renteneintrittsalters auf 60 Jahre.
  • Verstärkung der Analogie zwischen Versicherungsbeiträgen und Rentenbezügen.
  • Rentenberechnung auf Basis der Bezüge des gesamten Arbeitslebens.
  • Überprüfung des Rahmens für die Gewährung von Invalidenrenten.
  • Beschneidung der Liste schwerer und gesundheitsschädlicher Berufe.
  • Minimale garantierte Altersrente für Personen ab 65 Jahren auf Basis einkommens- und vermögensbezogener Kriterien.

Tiefere Rezession und gigantische Angleichung

Die Summe der angekündigten volkswirtschaftlichen Angleichungen erreicht die gigantische Höhe von 36,4 Milliarden innerhalb von nur drei Jahren. Wie Finanzminister Jorgos Papakonstantinou erklärte, “hat sich die Regierung in dem Dilemma zwischen Zusammenbruch oder Rettung offensichtlich für die Rettung entschieden. Mit der erwarteten Genehmigung des Programms wird unser Land den bedeutsamsten Betrag erhalten, der jemals einem in einer entsprechenden Lage befindlichen Land gewährt wurde. Dieser Betrag wird den größten Teil des Volumens der Kredite sichern, welche Griechenland für die nächsten drei Jahre benötigt“.

Die Umsetzung des Programms wird auf Quartalsbasis kontrolliert werden, wobei sein regulärer Verlauf die Voraussetzung für den Fluss der Auszahlung der Finanzhilfe darstellt. Konkret sieht das Wirtschaftsprogramm zusätzlich zu der bereits in dem Programm des Jahres 2010 enthaltenen volkswirtschaftlichen Anstrengung weitere 11 Prozentpunkte des Bruttoinlandproduktes (BIP / griechisch: AEP) bis 2013 vor – und zwar in einem äußerst ungünstigen wirtschaftlichen Umfeld, da für 2010 eine mit 4 Prozent noch tiefer ausfallende Rezession vorhergesehen und erst ab 2011 mit einer positiven Entwicklung gerechnet wird.

Ziel für das Jahr 2010 ist die Begrenzung des Defizites um über 5 Prozentpunkte. Insgesamt erreicht die volkswirtschaftliche Anstrengung im laufenden Jahr 9 % des BIP, 4 % des BIP im Jahr 2011 und in den Jahren 2012 und 2013 jeweils 2 % des BIP. Ziel ist, das volkswirtschaftliche Defizit in diesem Jahr auf 8 % zu bringen und 2014 auf unter 3 % des BIP zu reduzieren. Der Schuldenberg wird wegen seiner Dynamik weiterhin auf bis zu 140 % des BIP anwachsen, der Abbau wird ab 2014 beginnen. Damit sich letzteres einstellt, müssen bis 2013 auf das BIP bezogen die öffentlichen Ausgaben um 7 Punkte reduziert werden und die Einnahmen um 4 Punkte  steigen.

Weitere volkswirtschaftliche und korrigierende Maßnahmen

Im Rahmen dieses enormen wie auch zuversichtlichen Programms kündigte Finanzminister Papakonstantinou auch eine Reihe weiterer Maßnahmen an, darunter unter anderem:

  • Einnahmen aus Besteuerung und Genehmigung technischer Spiele und Glücksspiele
  • “Grüne” Abgaben
  • Ausweitung der Erhebungsbasis der Mehrwertsteuer
  • Besteuerung von Sachleistungen
  • Reduzierung des öffentlichen Investitionsprogramms
  • Kosteneinsparungen bei den Kommunen durch Umstrukturierung (Programm “Kallikratis”)
  • Einheitliche Zahlstelle und einheitliche Besoldungsordnung auf dem öffentlichen Sektor
  • Veröffentlichung der Daten (Einnahmen – Ausgaben) der allgemeinen Regierung
  • Änderungen in der Steuerverwaltung und den Einnahmemechanismen
  • Vereinfachungen bei den Verfahren für Gründung und Genehmigung von Unternehmen
  • Anwendung eine Behördenordnung
  • Sanierung der griechischen Staatsbahn OSE
  • Liberalisierung des Energiemarktes und Stärkung der Energieregulierungsbehörde RAE
  • Effizientere Inanspruchnahme von EU-Fördermitteln

Der Gesetzesentwurf mit allen Maßnahmen sowie Anhänge der von der griechischen Regierung mit EU und IWF unterzeichneten Vereinbarung werden spätestens am Dienstag (04. Mai 2010) im Eilverfahren in das Parlament gebracht und bis Ende der Woche ratifiziert werden.