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Erhöhung des Renteneintrittsalters und Kürzung der Renten in Griechenland

20. Juni 2010 / Aufrufe: 295 Keine Kommentare

Die Rentenreform in Griechenland ist auf nachhaltige Erhöhungen der Lebensarbeitszeit und des Renteneintrittsalters sowie parallel auf rigorose Kürzungen der Altersrenten fokussiert.

Nachdem die Pläne zur Sanierung des Rentensystems in Griechenland bereits am Donnerstag, dem 17. Juni 2010 der “Troika” (IWF, EZB, EU) vorgelegt und von dieser abgesegnet worden sind, soll der entsprechende Gesetzesentwurf nun am Mittwoch (23. Juni 2010) dem griechischen Parlament vorgelegt werden. Die insgesamt 20 grundlegenden Änderungen im Rentensystem sehen unter anderem eine Erhöhung des Renteneintrittsalters um bis zu 15 Jahre, aber auch zum Teil erhebliche Rentenkürzungen vor. Der Gesetzesentwurf umfasst auch die endgültigen Regelungen bezüglich der  Sonderabgabe LAFKA, die nun entgegen anfänglichen Verlautbarungen ab August 2010 auf auf Renten ab 1.400 Euro erhobenen und sich voraussichtlich auf bis zu 10% belaufen wird.

Die ursprünglich bis zum Jahr 2018 geplante Übergangszeit für das schrittweise Inkrafttreten der tief in das bisherige griechische Rentensystem eingreifenden Umbrüche wurde um 3 Jahre gekürzt. Entsprechend werden etliche Neuregelungen bereits ab Anfang 2011 zur Anwendung kommen, um die Reform des Rentensystems in Griechenland bis 2015 zu einem zumindest vorläufigen Abschluss zu bringen. Die ab 2011 einsetzende globale Erhöhung des Renteneintrittsalters wird insbesondere auch auf dem öffentlichen Sektor bedienstete Frauen betreffen, die sich nach dem bisherigen System unter Umständen schon nach nur 15 Arbeitsjahren vorzeitig pensionieren lassen konnten.

Personen, die bis zum 31.12.2010 das Recht erworben haben, pensioniert werden bzw. in Rente gehen zu können, sollen von den Neuregelungen in einem gewissen Umfang ausgenommen bleiben und auch bei einem freiwilligen späteren Ausscheiden aus dem Berufsleben die nach dem derzeitigen System erworbenen Anrechte und Ansprüche nicht verlieren. Mit dieser Regelung soll der bereits seit Monaten ständig zunehmenden “Massenflucht in den Ruhestand” speziell auf dem öffentlichen Sektor und dem Horror-Szenarium entgegen gewirkt werden, dass bis zu rund 100.000 Angestellte und Beamte noch im Jahr 2010 in den Ruhestand treten könnten und damit die maroden Pensions- und Rentenkassen endgültig zum wirtschaftlichen Zusammenbruch bringen würden.

Bis 2015 wird schrittweise das Renteneintrittsalter allgemein auf 65 Jahre angehoben, und wo es bisher möglich war, nach 35 Versicherungsjahren altersabhängig bzw. nach 37 Versicherungsjahren altersunabhängig in den Ruhestand treten zu können, werden bis 2015 ebenfalls schrittweise die Versicherungsdauer auf 40 Jahre und das Renteneintrittsalter auf wenigstens 60 Jahre angehoben. Wer von einer der verbleibenden Möglichkeiten Gebrauch machen will, ab dem 60. und vor dem 65. Lebensjahr vorzeitig in den Ruhestand zu treten, muss eine Pönale von 6% pro Jahr bzw. eine Rentenkürzung von bis zu 30% in Kauf nehmen.

Für den Bezug einer ungekürzten Altersrente werden wenigstens 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, wobei allerdings noch nicht endgültig feststeht, ob und in welchem Umfang bestimmte “Ausfallzeiten” (Ausbildung, Studium, Mutterschaft, Arbeitslosigkeit usw.) durch nachträgliche Beitragszahlungen zur Anrechnung gebracht werden können. Anfänglich standen bis zu 5 Jahre zur Rede, wahrscheinlich wird sich die Möglichkeit, Versicherungsjahre “nachzukaufen”, jedoch schließlich auf etwa 3 Jahre beschränken.

Ebenfalls ungewiss bleibt weiterhin, wie hoch bzw. niedrig angesichts des auf durchschnittlich 1,2% pro Jahr reduzierten Berechnungsfaktors eine reguläre Altersrente schließlich ausfallen wird, zumal auch in Zusammenhang mit der neu eingeführten Basisrente, die unabhängig von dem jeweiligen Versicherungsverlauf 360 Euro / Monat betragen soll, noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.

Trotz der Bemühungen der Politiker, die Rentenreform in allen Tonlagen schönzureden, steht jedenfalls inzwischen außer Zweifel, dass es in Griechenland auf breiter Basis zu weiteren enormen Kürzungen der Renten kommen und das Heer der Rentner, die sich schon jetzt von ihren Rentenbezügen nicht einmal mehr ernähren können, überproportional anwachsen wird.

Rentenkürzungen in Griechenland ab September 2010

27. April 2010 / Aufrufe: 776 Keine Kommentare

Spätestens ab September 2010 wird es in Griechenland empfindliche Kürzungen der Altersrenten geben, um dem unmittelbar bevorstehenden Bankrott der Rentenkassen entgegen zu wirken.

Wie der griechische Arbeitsminister Andreas Loverdos in einer Sendung des griechischen Fernsehsenders ALTER erklärte, wird die als “Solidaritätsabgabe” ausgewiesene Zwangsabgabe auf Renten in Höhe von ab 1.400 Euro pro Monat bereits ab September 2010 und nicht wie anfänglich geplant erst ab November 2010 einbehalten werden. Abhängig von der jeweiligen Höhe einer Rente soll nach dem derzeitigen Stand (27.04.2010) der Dinge der Satz der Zwangsabgabe 5, 7 oder 9 Prozent betragen. Sowohl die Bemessungsgrundlage als auch die Höhe und Staffelung der LAFKA-Abgabe stehen allerdings noch nicht endgültig fest, und möglicherweise wird die Abgabe sogar schon bereits ab August 2010 einbehalten werden. Über die Abgabe sollen defizitäre gesetzliche Rentenkassen finanziert werden.

Diese in Griechenland kurz LAFKA genannte Sonderabgabe auf Altersrenten geht auf das bereits im Jahr 1992 unter dem damaligen Minister Sioufas verabschiedete Gesetz 2084/92 zurück und sorgte für ein gleichermaßen peinliches wie fatales Politikum. Die Erhebung der Zwangsabgabe wurde nach jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen schließlich im Jahr 2004 unter der damaligen Regierung Konstantinos Karamanlis per gesetzlicher Regelung gestoppt. Die sich nach einschlägigen Urteilen abzeichnenden horrenden Regressforderungen der betroffenen Rentner wurden allerdings politisch auf eine Weise verhindert, die unter keinem Aspekt mit den Prinzipien eines Rechtsstaates in Einklang zu bringen ist.

Die nun von der PASOK-Regierung erneut beschlossene Erhebung der LAFKA-Abgabe in Kombination mit weiteren teils neuen, teils schon vor geraumer Zeit verfügten Maßnahmen wie “Deckelung” der Renten, allgemeiner Rentenstopp usw. bedeutet für die – sei es auch für griechische Verhältnisse als privilegiert geltenden – betroffenen Rentner nominale Kürzungen ihrer derzeitigen Altersbezüge von fallweise bis zu fast 20 Prozent.