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Artikel Tagged ‘kraftfahrzeugsteuer’

Kfz-Steuerbescheid in Griechenland auch per Internet

25. Dezember 2011 / Aufrufe: 162 4 Kommentare

Auf dem Steuerportal TAXISNET registrierte Steuerzahler in Griechenland können ihre Bescheide über die Kfz-Steuer 2012 auch per Internet aufrufen und ausdrucken.

Angesichts der regulär Ende 2011 auslaufenden Frist zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer 2012 gab die Datenverarbeitungszentrale des griechischen Finanzministeriums (GGPS) bekannt, dass die Kfz-Steuerbescheide ab sofort auch über das griechische Steuerportal TAXISNET abgerufen werden können. Verifizierte Benutzer des Steuerportals haben somit die Möglichkeit, ihre Steuerbescheide auf dem Monitor ihres PC anzusehen und auszudrucken.

Die ausgedruckten Kfz-Steuerbescheide können alternativ zu den konventionellen Vordrucken bei den Bankinstituten zur Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer verwendet werden, damit die Steuerzahler, denen bisher aus welchem Grund auch immer die einschlägigen Steuerbescheide nicht per Post zugestellt worden sind, nicht wie bisher üblich bei den – speziell gegen Jahresende in der Regel völlig überlasteten – Finanzämtern vorstellig werden und in endlosen Schlange anstehen müssen.

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Finanzbeamten für die beiden letzten Werktage (Donnerstag / 29.12 und Freitag / 30.12.) des Jahres 2011 einen 48-stündigen Streik angekündigt haben und somit praktisch nur noch zwei Werktage verbleiben, um anhängige  Angelegenheiten vor Jahresende erledigen zu können, falls der Streik schließlich nicht doch noch in letzter Minute abgesagt werden sollte.

(Quelle: in.gr)

Relevante Informationen:

Kraftfahrzeugsteuer 2011 in Griechenland

28. September 2010 / Aufrufe: 559 Keine Kommentare

In Griechenland soll erneut der Modus der Berechnung der Kraftfahrzeugsteuer geändert werden, um die krassen Ungerechtigkeiten des derzeitigen Systems etwas zu mildern.

Laut den derzeitigen Informationen soll das erst im Jahr 2009 eingeführte “Alterskriterium” abgeschafft werden und für die bereits in Griechenland zugelassenen PKW und Krafträder stattdessen wieder der Motorhubraum als Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Gleichzeitig soll die ebenfalls erst 2009 eingeführte Sondersteuer für Fahrzeuge mit einem Hubraum ab 1.929 ccm in die KFZ-Steuer integriert und somit nicht mehr gesondert erhoben werden. Für Fahrzeuge, die ab dem 01.November 2009 (und NICHT wie anfänflich beabsichtigt ab dem 01. Januar 2011) in Griechenland zugelassen werden, soll die Kraftfahrzeugsteuer dagegen allein auf Basis der Kohlendioxid-Emission berechnet werden.

Für etliche Besitzer älterer Fahrzeuge wird die (bis Ende 2010 zu entrichtende) KFZ-Steuer für das Jahr 2011 geringer ausfallen, während Besitzer neuerer bzw. nach 2005 in Griechenland zugelassener Fahrzeuge allgemein mit höheren Autosteuern zu rechnen haben.

Rahmen des neuen Systems der Berechnung der KFZ-Steuer in Griechenland

Gemäß den bisher bekannt gewordenen Informationen sollen die nachstehenden Regelungen in den kommenden Tagen zur Ratifizierung vor das griechische Parlament gebracht werden.

Abschaffung des Alterskriteriums. Für alle bis zum 31. Oktober 2010 zugelassenen PKW sowie unabhängig vom Zulassungsdatum auch für Krafträder wird wieder das altbekannte einheitliche Bemessungssystem auf Basis des Motorhubraums zur Anwendung kommen.

Angleichung der Hubraumklassen. Eine neue Staffelung der als Bemessungsgrundlage dienenden Hubraumklassen soll zu einer effektiveren und gerechteren Bemessung der KFZ-Steuer führen und auch die Verhältnisse berücksichtigen, die sich während der letzten Jahre auf dem inländischen Markt einstellten.

Integration der Sonderabgabe. Die im Jahr 2009 mit dem Gesetz N. 3775/2009 eingeführte Sondersteuer auf Fahrzeuge mit einem Motorhubraum ab 1.929 ccm wird in die KFZ-Steuer integriert.

Nach den bisherigen Informationen wird sich die Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland für das Jahr 2011 gemäß der nachstehenden Tabelle ergeben (zum Vergleich werden auch die Beträge des Vorjahres aufgeführt):

Hubraumklasse (ccm) KFZ-Steuer 2011 (€) KFZ-Steuer 2010
+ Sonderabgabe (€)
Von Bis
bis 300 20 0 68
301 785 50 28 96
786 1.071 110 94 187
1.072 1.357 120 94 187
1.358 1.548 220 184 352
1.549 1.738 240 184 352
1.739 1.928 270 184 352
1.929 2.357 600 578 821
2.358 3.000 800 712 1.130
3.001 4.000 1.000 912 1.330
4.001 und mehr 1.200 1.112 1.530

Für private PKW, die ab dem 01. November 2010 (also NICHT wie anfänglich geplant ab dem 01. Januar 2011) in Griechenland zugelassen werden, ergibt sich die KFZ-Steuer in direkter Abhängigkeit von dem jeweiligen Ausstoß an Kohlendioxid:

Emissionsklasse
(Gramm CO2 pro Kilometer)
Jährliche KFZ-Steuer
(€ pro Gramm CO2-Emission)
0 – 100 0
101 – 120 0,80
121 – 140 1,00
141 – 160 1,50
161 – 180 2,00
181 – 200 2,25
201 – 250 2,50
Über 251 3,00

Ebenfalls werden sich die KFZ-Steuern für Taxi, die ab dem 01. November 2010 in Griechenland zugelassen werden, allein auf Basis der CO2-Emission ergeben:

Emissionsklasse
(Gramm CO2 pro Kilometer)
Jährliche KFZ-Steuer
(€ pro Gramm CO2-Emission)
0 – 100 0
101 – 150 2
Über 151 2,5

Was die übrigen Fahrzeuge (lizenzierte Lastwagen, Busse usw.) betrifft, wird im Vergleich zu 2010 die Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2011 im Durchschnitt um rund 10% höher ausfallen.

Ergänzende Informationen bietet der Artikel KFZ-Steuer und Abgaben auf PKW und Motorräder in Griechenland.

Verwaltungsgerichtshof weist Klage gegen Erhöhung der Kfz-Steuer in Griechenland ab

25. Januar 2010 / Aufrufe: 879 1 Kommentar

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof in Griechenland wies die Klage gegen die Mitte 2009 per Ministerbeschluss verfügte und Oktober 2009 modifizierte Erhöhung der Kfz-Steuer ab.

Die in Rede stehende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland war im Sommer 2009 von der damaligen Regierung Karamanlis in Kombination mit dem Programm der subventionierten Abwrackung älterer Fahrzeuge beschlossen worden. Die Steuererhöhung war mit der Finanzierung der Subventionen für das Abwrackprogramm und eventueller anschließender Fahrzeugneukäufe begründet worden. Da das griechische Parlament zu diesem Zeitpunkt bereits geschlossen worden war, sollte die Bestätigung der Steuererhöhung durch das Parlament nach der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.

Nach dem Regierungswechsel im Oktober 2009 übernahm die neue Regierung Papandreou die Steuererhöhung mit einigen Änderungen, stellte jedoch das Programm der subventionierten Abwrackung kurzerhand ein. Außerdem ist der Ministerbeschluss, mit welchem die Erhöhung der Autosteuer verfügt wurde, bis heute – also Ende Januar 2010 – nicht wie von der Verfassung vorgesehen vom Parlament bestätigt worden und somit formal nicht rechtskräftig.

Auf Basis dieser formal verfassungswidrigen Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer erhob die griechische Verbraucherorganisation INKA zusammen mit drei griechischen Fahrzeughaltern Klage vor dem Obersten Gerichtshof und verlangte die Annullierung der Steuererhöhung. Der berichterstattende Richter stellte zwar das rechtmäßige Interesse der Kläger in Frage, schloss sich jedoch im übrigen dem Aspekt der Verfassungswidrigkeit der verfügten Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer an.

Am Montag, dem 25. Januar 2010, tagte das Plenum des Obersten Verwaltungsgerichtshofes hinter verschlossenen Türen und wies die Klage schließlich ab. Das Urteil begründete das Gericht mit der Ansicht, dass der Schaden, auf den sich die klagende Partei beruft, nicht durch den Ministerbeschluss als solchen, sondern die gesetzliche Verfügung hervorgerufen wird, welche die Kraftfahrzeugsteuer vorsieht. Den Vorsitz führte der Richter Panagiotis Pikramenos.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.

Grundlegende Änderungen bei Kfz-Steuer in Griechenland geplant

17. Januar 2010 / Aufrufe: 564 Keine Kommentare

Die griechische Regierung plant grundlegende Änderungen bei Bemessung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer in Griechenland. Ziel ist die Besteuerung der Nutzung anstatt des reinen Besitzes eines Fahrzeuges.

Nicht zuletzt aufgrund der empörten Reaktionen auf die rigorose, ungerechte und letztendlich auch verfassungswidrige Erhöhung der Kfz-Steuer für das Jahr 2010 plant die Regierung grundlegende Änderungen bei der Erhebung der Autosteuer in Griechenland.

Ersten Informationen zufolge zieht der Wirtschaftstab der Regierung sogar die Abschaffung der Fahrzeugsteuer in der bisherigen Form (also auch der jährlich ausgegebenen “Vignetten”) in Erwägung. Stattdessen soll zukünftig vorrangig die Benutzung und nicht allein der Besitz eines Fahrzeuges besteuert werden.

Gemäß einem möglichen Szenarium könnte an Stelle der konventionellen Kfz-Steuer eine zusätzliche pauschale Verbrauchssteuer auf Benzin und Dieselkraftstoff in Höhe von 11 Cent pro Liter treten. Dies würde sich am Beispiel eines typischen PKW der Mittelklasse bei einer Jahreslaufleistung von 15.000 Kilometern und einem daraus resultierenden Treibstoffverbrauch von 1.200 Litern in einer “Konsumsteuer” in Höhe von 132 Euro pro Jahr niederschlagen.

Ein derartiges Modell der Kraftfahrzeugbesteuerung würde all jene Fahrzeugbesitzer begünstigen, die mit ihren Fahrzeugen nur geringe Kilometerleistungen realisieren, sowie allgemein auch kleinere und technologisch moderne Fahrzeuge mit niedrigerem Verbrauch. Andererseits würden sich jedoch im gewerblichen Bereich erhebliche Kostensteigerungen ergeben und letztendlich zu Lasten der Verbraucher auswirken. Es bleibt daher abzuwarten, ob und in welchem Umfang eine solche Regelung wirklich zur Anwendung kommen und dabei gegebenenfalls zwischen privater und gewerblicher Nutzung eines Fahrzeuges unterschieden wird.

Ergänzend sei angemerkt, dass gegen die Erhöhung der Kfz-Steuer 2010 derzeit eine Klage vor dem Obersten Gerichtshof in Griechenland anhängig ist. Die entsprechende Verfügung war im Sommer 2009 noch unter der vorherigen Regierung Karamanlis ergangen, ist nach wie vor nicht einmal vom Parlament bestätigt worden und gilt im übrigen als verfassungswidrig.

Nachfrist für Fahrzeugsteuer in Griechenland bis Mitte Januar 2010

29. Dezember 2009 / Aufrufe: 104 Keine Kommentare

Das griechische Wirtschaftsministerium gab eine Verlängerung der regulär am 31. Dezember 2009 auslaufenden Frist für die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer für das Jahr 2010 bis zum 15. Januar 2010 bekannt. Die Nachfrist bezieht sich auch auf die Einzahlung der Kfz-Steuer bei den Banken und der Post.

Angesichts des starken Andrangs bei den Finanzämtern können ebenfalls Fahrzeughalter, die ihre Fahrzeuge mit steuertechnischer Wirkung bis zum 31. Dezember 2009 vorläufig stillzulegen beabsichtigten, die Abmeldung ausnahmsweise bis zum 15. Januar 2010 vornehmen, ohne die regulär fällige Fahrzeugsteuer für das Jahr 2010 entrichten zu müssen.

Es sei darauf hingewiesen, dass in Griechenland zur vorläufigen Abmeldung eines Fahrzeuges die Fahrzeugpapiere und Kennzeichen bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen sind. Zusätzlich zu den übrigen Unterlagen wird allerdings auch ein Nachweis gefordert, dass der Halter des Fahrzeuges über einen geeigneten Stellplatz für das abzumeldende Fahrzeug verfügt. Dazu wird auf breiter Basis sowohl die Vorlage des Formulars E9 (Deklaration des Immobilienbesitzes) als schließlich auch eine eidesstattliche Erklärung verlangt, dass das Fahrzeug für die Dauer der vorübergehenden Stilllegung auf einer privaten Fläche abgestellt sein wird.

Viele Fahrzeugbesitzer können die horrende Kfz-Steuer nicht zahlen

Zehntausende Besitzer insbesondere älterer Autos haben ihre Fahrzeuge bereits abgemeldet, weil sie nach der rigorosen und willkürlichen Erhöhung der Autosteuer in Griechenland nicht mehr in der Lage sind, die zum Teil horrenden Kraftfahrzeugsteuern aufzubringen. In zahllosen Fällen übersteigt die neue Autosteuer nebst aller Zusatz- und Sonderabgaben den Zeitwert der besteuerten Fahrzeuge bis um ein Mehrfaches.

Die Dachorganisation der griechischen Verbraucherorganisationen INKA hat inzwischen zusammen mit betroffenen Fahrzeughaltern vor dem Obersten Verwaltungsgerichtshof eine Klage erhoben, die sich unter anderem auf die Verfassungswidrigkeit der sowohl von der Form her rechtswidrig verfügten als auch gegenständlich selektiven und willkürlichen Erhebung der erhöhten Fahrzeugsteuer bzw. Sonderabgabe beruft.

Detaillierte Informationen: Kfz-Steuer und Sonderabgaben auf Fahrzeuge in Griechenland

Kraftfahrzeugsteuer 2010 in Griechenland bis Ende 2009 fällig

20. November 2009 / Aufrufe: 134 Keine Kommentare

Die Besitzer von Kraftfahrzeugen und Krafträdern in Griechenland müssen bis zum 31. Dezember 2009 bei einer Bank, der staatlichen Hinterlegungsstelle, der Postbank oder einem Postamt die Steuervignette für das Jahr 2010 erwerben. Nach diesem Stichtag werden die Vignetten für die Kfz-Steuer 2010 nur noch bei den Finanzämtern erhältlich sein.

Obwohl die üblicherweise bereits Ende Oktober des jeweiligen Jahres beginnende Zustellung der Bescheide zur Autosteuer in Griechenland in diesem Jahr immer noch nicht angelaufen ist, wurde bisher von offizieller Seite nichts bezüglich einer Verlängerung der Frist bekannt. Ebenfalls liegen nach wie vor keine konkreten Informationen dazu vor, wie die für das Jahr 2009 fällige Sonderabgabe auf PKW in Griechenland mit einem Motorhubraum ab 1.929 ccm Hubraum zu entrichten ist.

Abgesehen von dem Fall der nicht fristgemäßen Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer 2010 (womit automatisch eine Verdoppelung der Steuerschuld einhergeht!) werden die Vignetten für die Kfz-Steuer auch dann ausschließlich von den Finanzämtern ausgegeben, wenn:

  • ein Fahrzeugbesitzer den Bescheid zur Kraftfahrzeugsteuer verloren hat,
  • das Kfz-Kennzeichen auf dem Steuerbescheid nicht korrekt angegeben ist,
  • die Höhe der Kfz-Steuer nicht den Eigenschaften des Fahrzeuges entspricht,
  • die Steuernummer des Fahrzeugbesitzers falsch angegeben ist,
  • irgendwelche sonstige Personendaten des Fahrzeughalters nicht stimmen,
  • ein Fahrzeug nach dem 01.10.2009 gekauft wurde und die maschinelle Zustellung des Steuerbescheides aus technischen Gründen nicht möglich ist.

Detaillierte Informationen: Kfz-Steuer und Abgaben auf Auto und Motorrad in Griechenland

Kfz-Steuer in Griechenland 2010 bis über 100 Prozent höher

31. Oktober 2009 / Aufrufe: 903 Keine Kommentare

Nach langem Hin und Her scheinen in Griechenland endlich die Kfz-Steuern für das Jahr 2010 festzustehen. Entgegen anfänglicher Verlautbarungen wird die “grüne Abgabe” nun doch nicht ausgesetzt, sondern nur nach einem differenzierten Schema erhoben werden. Die resultierende Erhöhung der Kraftfahrzeugsteuer 2010 beläuft sich je nach Hubraum und Alter eines Fahrzeuges auf bis zu über 100%.

Paradoxerweise wird die unter dem Mäntelchen des Umweltschutzes beschlossene Steuererhöhung nicht etwa auf Basis der Abgasemission oder Schadstoffklasse bemessen, sondern richtet sich nach Motorhubraum und Datum der Erstzulassung eines Fahrzeuges in Griechenland. Uralte gebraucht nach Griechenland importierte Abgasschleudern der Schadstoffklassen o oder 1 werden demnach unter Umständen erheblich geringer besteuert als beispielsweise ein modernes Fahrzeug der Schadstoffklasse EURO4.

Ausführliche Informationen zu Berechnung und Höhe der Autosteuer und übriger Abgaben bietet der Artikel Auto und Motorrad in Griechenland – Kfz-Steuer und Abgaben.

Höhe der Kfz-Steuer 2010 in Griechenland weiterhin ungewiss

22. Oktober 2009 / Aufrufe: 128 Keine Kommentare

Entgegen anfänglicher Verlautbarungen soll die im Sommer 2009 unter der Regierung Karamanlis beschlossene und noch im selben Jahr erstmalig fällige “Grüne Autosteuer” (siehe auch Kfz-Steuer in Griechenland) letztendlich doch nicht ausgesetzt, sondern nur bezüglich der Bemessung modifiziert werden. Anstatt der ursprünglich pauschal allein von dem Alter eines Fahrzeuges abhängigen Bemessung ist von einer Staffelung nach Motorhubraum die Rede, um Besitzer kleinerer Fahrzeuge nicht unverhältnismäßig hoch zu belasten.
Konkrete Informationen stehen allerdings nach wie vor aus, obwohl der Versand der Kfz-Steuerbescheide üblicherweise bereits gegen Ende Oktober anläuft,  da in Griechenland die Kraftfahrzeugsteuer für in Betrieb befindliche Fahrzeuge grundsätzlich spätestens bis Ende des laufenden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr im Voraus zu entrichten ist.

Kfz-Steuer soll in Griechenland vorerst unverändert bleiben

13. Oktober 2009 / Aufrufe: 83 Keine Kommentare

Die im Juli 2009 unter der Regierung Karamanlis willkürlich beschlossene “grüne Abgabe” (s. Kfz-Steuer in Griechenland) für erstmalig vor 2005 in Griechenland zugelassene Fahrzeuge soll gemäß bisherigen Verlautbarungen ausgesetzt werden. Die neue Regierung Papandreou will ein realitätsorientiertes Konzept ausarbeiten und die Höhe der Kfz-Steuer nicht von dem Datum der Zulassung eines Fahrzeuges, sondern den im Rahmen der TÜV-Untersuchung festgestellten Emmissionen abhängig machen.