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Korruption im Obdachlosenzentrum Athen in Griechenland

24. Juli 2011 / Aufrufe: 225 4 Kommentare

In Griechenland wurden gegen Funktionäre des Obdachlosenzentrums der Stadtgemeinde Athen Verfahren wegen passiver Korruption, Pflichtverletzung und Geldwäsche eingeleitet.

Mit der Justiz konfrontiert sehen werden sich der Präsident und der Direktor des Obdachlosenzentrums der Stadtgemeinde Athen. Letzterer hatte Geld von einem Lieferanten für Fertiggerichte Geld verlangt, damit dessen Unternehmen bei zukünftigen Ausschreibungen von Belieferungsverträgen, aber auch hinsichtlich der Verbindlichkeiten der Gemeinde gegenüber dem Unternehmen Vorteile gewährt werden.

Nachdem ein Verfahren gegen sie eingeleitet wurde, werden der Präsident und der Direktor des Obdachlosenzenztrums der Gemeinde Athen der fortgesetzten passiven Bestechung, der Pflichtverletzung sowie auch der Geldwäsche beschuldigt. In den selben Fall ist auch ein 43-jähriger Mitarbeiter des Präsidenten verwickelt.

Die Polizeibeamten des Departments für interne Angelegenheiten nahmen in Kifisia den Direktor fest, während der Präsident und sen 43-jährige Mitarbeiter nicht verhaftet wurden, weil die Beschuldigungen gegen sie außerhalb der Schnellgerichtsfristen erfolgten. Der Fall wurde aufgedeckt, nachdem der Oberbürgermeister von Athen den Leiter der griechischen Polizei (ELAS) informiert hatte.

Wie die Untersuchung ergab, zeigte am 16. Juli 2011 der 45-jährige Generaldirektor des privaten Fertiggericht-Unternehmens, das über vier Jahre das Obdachlosenzentrum mit Mahlzeiten für die abendliche Beköstigung der Obdachlosen belieferte, bei der Abteilung für interne Angelegenheiten an, dass der Direktor des Zentrums von ihm 10.000 Euro verlangte, um in Zukunft in Zusammenhang mit den Ausschreibungen von Belieferungen, aber auch bezüglich der Schulden der Gemeinde an sein Unternehmen bevorzugt behandelt zu werden.

Vor wenigen Monatensoll der 45-Jährige Direktor des Lieferunternehmens dem Direktor des Obdachlosenzentrums bereits andere 7.500 Euro gegeben haben.

Provision für Freigabe geschuldeter Gelder

Parallel verlangten laut der Anzeige des Direktors der Lieferunternehmens der Präsident des Obdachlosenzentrums und sein 43-jährigen Mitarbeiter vor wenigen Tagen, ihnen 10% der Verbindlichkeiten der Stadtgemeinde an sein Unternehmen in Höhe von 406.000 Euro zu entrichten, um die dem Unternehmen geschuldeten Gelder freizugeben. Wie jedoch der Direktor des Lebensmittelunternehmens anführte, verweigerte er so etwas.

Am Abend des Donnerstag (22. Juli 2011) vereinbarte der 45-jährige auf Anweisungen, die ihm von den Polizeibeamten erteilt wurden, mit dem Direktor des Obdachlosenzentrums ein Treffen an einer Nebenstraße der Nationalstraße Athen – Lamia in Höhe bei Kifisia, wo er ihm einen 10.000 Euro enthaltenden Umschlag übergab. Als der Amtsträger der Gemeinde Athen den Umschlag entgegen nahm. schritten die Polizeibeamten ein und verhafteten ihn. Der Festgenommene wird dem Staatsanwalt des Strafgerichts Athen vorgeführt werden..

(Quelle: in.gr)

Wirtschaftsbehörden in Griechenland sind Champions der Korruption

8. Juli 2011 / Aufrufe: 583 9 Kommentare

In Griechenland belegen laut dem aktuellen Kontrollbericht 2010 die staatlichen Finanz- und Wirtschaftsbehörden den Spitzenplatz auf der Skala der Korruption und Misswirtschaft.

Der Jahresbericht des Generalinspektors für öffentliche Verwaltung Leandros Rakitzis enthüllt, dass die Behörden und Dienststellen, welche staatliche Mittel verwalten, die Spitze der Skala der Korruption und Misswirtschaft erklommen haben. In seinem Bericht, den Leandros Rakitzis am Mittwoch (06. Juli 2011) dem Premierminister und dem Präsidenten des Parlaments übergab, wird angeführt, dass sich ungefähr 52% der im Jahr 2010 bekannt gewordenen Fälle von Korruption und Misswirtschaft auf Finanz- und Wirtschaftsbehörden des Staates beziehen.

Hohe Plätze auf der Korruptions-Skale belegen weiterhin auch Bauämter und Gesundheitsbehörden, bei denen nach wie vor “Beschleunigungsgebühren” (“γρηγορόσημο”) und “Geldgeschenke (“φακελάκι”) vorherrschen. Trotz all dessen schaffen es die abtrünnigen Beamten, sich ihrer Bestrafung zu entziehen. Leandros Rakitzis sah sich sogar gezwungen, gegen 149 Beschlüsse diverser Disziplinarausschüsse Einsprüche einzulegen, da er feststellte, dass die verhängten Strafen praktisch bedeutungslos waren.

Der Minister für Verwaltungsreformen Dimitris Reppas sagte jedenfalls verbindlich zu, dem Parlament eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Disziplinargesetzes vorzulegen.

Korruption in Bauämtern, Kommunen und Gesundheitswesen

Leandros Rakitis führt in seinem Bericht an, dass die Bauämter nicht nur für die illegale Bebauung verantwortlich sind, sondern auch die Verzögerung bei der Einnahme der für Schwarzbauten verhängten Strafgelder zu verantworten haben, da sie die Weiterleitung der einschlägigen Bescheide an die Finanzämter verschleppen.

Bezüglich der gewählten Amtsinhaber (der kommunalen Selbstverwaltungen) wiederum merkt er an, dass etliche von ihnen ihre Macht am Rand oder auch jenseits der Grenzen der Legalität ausüben.

Als “schwer lösbar” charakterisiert Leandros Rakitzis das Korruptionsproblem auf dem Sektor des Gesundheitswesens. Laut seinen Ausführungen “kann jede Intervention den Fluss der Versorgung mit Materialien des Gesundheitsbedarfs stoppen, jedoch vermag eine analytisch recherchierte Überprüfung zwischen den Belieferungen, den Pharmaunternehmen und deren Leistungen an die Ärzte interessante unterirdische Verbindungen mit gelenkter Verschreibung und Aufblähung der Aufwendungen aufzudecken“.

Hinsichtlich der Vermächtnisse (zugunsten des Staates) führt der Generalinspektor an, dass “Bemühungen unternommen werden, deren Vermögen zu inventieren und nützlich zu verwerten, da ihre Mittel viele Sektoren hauptsächlich des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtwesens und des Bildungswesens decken können, anstatt den Staatshaushalt zu belasten“.

Eidbrüchige Beamte werden mit Samthandschuhen behandelt

Die Verhängung übermäßig milder Strafen im Verhältnis zu der Schwere der jeweiligen Disziplinarvergehen hatte zur Folge, dass Leandros Rakitzis gegen 149 von diversen Disziplinarausschüssen getroffene Beschlüsse Einsprüche einlegte.

Aufzeigend werden die folgenden Fälle angeführt:

  • Der Dienstausschuss der Selbstverwaltung einer Präfektur verhängte keine Strafe gegen eine Beamtin, die als Leiterin des Bauamts Angelegenheiten ihres Ehemannes bearbeitete und in Verletzung der geltenden Bestimmungen die Baugenehmigungen abzeichnete, bei denen der für die Studien verantwortliche Ingenieur ihr eigener Ehemann war.
  • Der Vorstand eines allgemeinen Krankenhauses verhängte keine Strafe gegen einen Arzt, der wegen fahrlässiger Tötung belangt und verurteilt wurde.
  • Der Vorstand eines allgemeinen Krankenhauses verhängte keine Strafe gegen einen in Bereitschaftsdienst stehenden Arzt der chirurgischen Klinik, der sich trotz seiner Feststellung, dass ein eingelieferter Patient bei einem Verkehrsunfall vielfältige Verletzungen erlitten hatte, nicht umgehend der für die rechtzeitige Behandlung des Gesundheitszustandes des Patienten erforderlichen klinischen und laboratorischen Untersuchungen annahm.
  • Der Dienstausschuss einer Bezirksverwaltung verhängte keine Strafe gegen einen Beamten, der wegen eines Skandals in Zusammenhang mit der Anmietung von Schneeräummaschinen belangt wurde.
  • Der 3. Disziplinarausschusses einer kommunalen Selbstverwaltung in Attika verhängte die Sanktion der sechsmonatigen Suspendierung ohne Bezüge gegen eine Beamtin, der nach einer einschlägigen Kontrolle der Betrag von 16.045.138 Euro angelastet wurde, auf den sich der Schaden der Hinterlegungsstelle aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Kassenverwaltung belief.
  • Der Leiter der Behörde für zivile Luftfahrt verhängte keine Strafe gegen den Beamten, der im Jahr 2009 den Flug des Helikopters genehmigte, den der Schwerverbrecher Paleokostas für seine Flucht aus der Strafvollzugsanstalt Korydallos benutzte.
  • Der Dienstausschuss des Finanzministeriums verhängte keinerlei Strafe gegen einen Zollbeamten, der wegen Schwarzhandels belangt wurde.
  • Es wurde keine Strafe gegen Bedienstete einer Universität verhängt, die das Heizöl unterschlugen und es illegal auf den Markt warfen, was einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 7.000.000 Euro zur Folge hatte.
  • Der Dienstausschuss einer Präfektur verhängte keine Strafe gegen einen Beamten, der dabei festgenommen wurde, sich mit einem Betrag von 6.000 Euro bestechen zu lassen, um einen Schwarzbau zu legalisieren.
  • Eine temporäre sechsmonatige Suspension wurde gegen einen Beamten des Amts für landwirtschaftliche Entwicklung verhängt, der in illegale Subventionierungen vewickelt war
  • Nicht einmal bestraft wurde von dem Dienstausschuss einer kommunalen Selbstverwaltung in Westattika ein kommunaler Beamte in der Position des Inspektors für Einnahmen und Ausgaben, der in der Verwaltung der Hinterlegungsstelle bei einem Finanzamt wegen eines Fehlbetrags von 59.200.000 Euro belangt wurde, der von den Wirtschaftsprüfern feststellt wurde, die eine Prüfung der Finanzen für die Fiskaljahre 2000, 2001, 2002 und 2003 durchgeführten.

ND momiert Anstieg der Korruption und Misswirtschaft in Griechenland

Christos Sois, Verantwortlicher der Partei Nea Dimokratia (ND / ΝΔ) für den Sektor innenpolitischer Verantwortung und öffentlicher Verwaltung, betont in einer abgegebenen Erklärung, dass “der Bericht, den der Premierminister unter offenkundiger Verlegenheit in Empfang nahm, auf höchst überzeugende Weise die Verschlimmerung der Phänomene der Korruption und Misswirtschaft aufzeigt, mit der zentralen Verwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung als Champions.

Der im Verhältnis zum Vorjahr fast 50-prozentige Anstieg der Anzahl der Fälle, die der Generalinspektor für öffentliche Verwaltung und die Kontroll- und Prüfungsorgane handhabten, rührt – wie in dem Bericht angeführt wird – aus den stetig zunehmenden Beschwerden von Bürgern hauptsächlich in Bezug auf Themen in Zusammenhang mit Finanzverwaltung, Bauämtern und Gesundheitsbehörden her.

Es ist ein weiteres düsteres Bild der Ergebnisse der angeblichen Reformen der Regierung, wie jener der kommunalen Verwaltungsreform “Kallikratis”, ihrer Denkfaulheit hinsichtlich der Bekämpfung – wie der Reduzierung der Bürokratie – korruptionsfördernder Phänomene, aber auch ihrer Unfähigkeit, konstruktiv und auf organisierte Weise in die Entwicklung des menschlichen Potentials einzugreifen, um die Effizienz des Verwaltungsapparats zu verbessern.

(Quelle: in.gr)

Festnahmen wegen Beamtenbestechung und Erpressung in Griechenland

10. Juni 2010 / Aufrufe: 201 Keine Kommentare

Der Dienststellenleiter des Forstamtes Lavrio in Griechenland wurde von Polizeibeamten des Dezernats für interne Angelegenheiten wegen Bestechung und Erpressung verhaftet.

Wie von der Leitung der Polizei bekannt gegeben wurde, zeigte bei der Dienststelle für interne Angelegenheiten der griechischen Polizei ein Rentner an, dass der Leiter des Forstamtes Lavrio 1.000 Euro von ihm verlange um eine Bescheinigung über die Charakterisierung eines dem Rentner gehörenden Landstücks in Keratea auszustellen.

Nachdem ein entsprechender Geldbetrag von der Polizei markiert worden war, begab sich gestern (09. Juni 2010) der Rentner in Begleitung eines Polizeibeamten in Zivilkleidung in das Büro des Leiters des Forstamts von Lavrio und händigte ihm dort den verlangten Betrag aus. Kurz darauf wurde der Beamte des Forstamts verhaftet. Bei der Leibesvisitation des Festgenommenen wurden jedoch nur 300 Euro bei ihm gefunden. Im weiteren Verlauf gestand der Verhaftete ein, die übrigen 700 Euro in den Toilettenräumen des Verwaltungsgebäudes versteckt zu haben, wo der Betrag dann auch von den Polizisten gefunden wurde. Der verhaftete Dienststellenleiter des Forstamts wurde dem Staatsanwalt überstellt.

Festnahmen wegen Bestechung und Erpressung auch in Rethymnos

Ebenfalls am Mittwoch, dem 09. Juni 2010, verhafteten im Kampf gegen die Korrruption Polizeibeamte der Abteilung für interne Angelegenheit der Abteilung der Kriminalpolizei Rethymnos den Leiter der Dienststelle des Gesundheitsamtes der Präfektur Rethymnos, welcher der Erpressung, passiven Bestechung und Pflichtverletzung beschuldigt wird, eine der Erpressung und der direkten Beihilfe zur passiven Bestechung beschuldigte 46-jährige Ingenieurin sowie einen der direkten Beihilfe zur passiven Beamtenbestechung beschuldigten Privatmann.

Auch hier wurde ein als Anzahlung vorgesehener Geldbetrag in Höhe von 1.000 Euro gekennzeichnet, den die Eigentümer eines Geschäftes der Ingenieurin in deren Büro aushändigten und von ihr eine Akte in Empfang nahmen, die außer den übrigen Unterlagen auch einen positiven Bericht des Gesundheitsamts Rethymnos über das Geschäftslokal der in Rede stehenden Eigentümer enthielt.

Die Polizeibeamten schritten ein und verhafteten die Ingenieurin, bei welcher der vormarkierte Geldbetrag befunden und beschlagnahmt wurde. Danach nahmen sie in einem Café in Rethymnos auch den Privatmann fest, der das Geld in Empfang genommen und dem Leiter des Gesundheitsamts Rethymnos überbracht hätte.

Anschließend erfolgte im Gesundheitsamt Rethymnos eine Durchsuchung. Dabei wurde festgestellt, dass die Akte des Ladenlokals auf Intervention des Dienststellenleiters von einer Beamtin bearbeitet worden war, die er angewiesen hatte, den einschlägigen positiven Bericht aufzusetzen – allerdings ohne dass letztere eine Inspektion vor Ort durchführt, wie es ihre Pflicht gewesen wäre. Weil die Frist für ein Schnellverfahren inzwischen verstrichen war, wurde die wegen Ausstellung einer unwahren Bescheinigung mitangeklagte konkrete Beamtin nicht verhaftet, sondern ein reguläres Strafverfahren gegen sie eingeleitet.

Aus der Durchsuchung der Archive des Gesundheitsamtes und der durchgeführten Voruntersuchung ging hervor, dass während der Jahre 2008 – 2010 für sechzehn den gesundheitsamtlichen Bestimmungen unterliegenden Geschäfte auf die selbe Weise positive Berichte ausgestellt worden waren. Der verhaftete Leiter des Gesundheitsamtes gestand ein, dass der konkrete Bericht zur Erteilung einer Betriebserlaubnis auf seine Anweisung von der vorstehend angeführten Beamtin angefertigt worden war. Die Verhafteten wurden nebst der zu ihren Lasten angelegten Klageschrift dem Staatsanwalt des Strafgerichts Rethymnos überstellt.

Griechenland strebt Schuldenregelung mit Pharmaunternehmen an

31. Mai 2010 / Aufrufe: 192 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Begleichung der Schulden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an Pharmaunternehmen in bar oder mit staatlichen Schuldscheinen regeln.

Die staatlichen Krankenhäuser in Griechenland begleichen Rechnungen ihrer Lieferanten im Durchschnitt erst nach 800 Tagen und übertreffen damit um rund ein Fünffaches den entsprechenden statistischen EU-Durchschnitt. Die griechische Regierung ist somit nicht nur in die Pflicht genommen, endlich der unfassbaren Korruption und Verschwendung im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland Einhalt zu gebieten, sondern auch mit einem ungeheuren Schuldenberg konfrontiert, der trotz aller bisherigen Maßnahmen kontinuierlich anwächst.

Um die zum Teil seit Jahren unbezahlten Lieferanten zu befriedigen, die bereits wiederholt die Belieferung staatlicher Krankenhäuser vorübergehend eingestellt hatten, soll laut einer gemeinsamen Bekanntmachung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität die Begleichung der staatlichen Schulden an die Pharmaunternehmen und Lieferanten medizinischer Güter auf folgende Weise geschehen:

  • Die älteren Verbindlichkeiten aus den Jahren 2005 – 2006 in Höhe von ungefähr 230 Millionen Euro werden umgehend und in bar bezahlt werden.
  • Die Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 – 2009 werden mit zinslosen handelbaren Schuldscheinen des griechischen Fiskus beglichen. Für Schulden des Jahres 2007 sollen Titel mit 2-jähriger, für Schulden des Jahres 2008 Titel mit 3-jähriger und für Schulden des Jahres 2009 am 01. Januar 2011 Titel mit 4-jähriger Laufzeit ausgegeben werden.
  • Parallel wird die Regierung mit einer gesetzlichen Regelung, die sie in den kommenden Tagen dem Parlament vorlegen wird, jenes Problem angehen, das sich durch Beschlüsse der Rechnungskammer in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Ausgaben der Jahre 2007 – 2009 eingestellt hat.

Es wird angemerkt, dass ein Teil der Schulden der Krankenhäuser, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, im Dezember 2009 beglichen wurde.

Ebenfalls laut der gemeinsamen Bekanntgabe wird die Regierung kein erneutes Auflaufen von Schulden an die Lieferanten zulassen und die Begleichung jeder rechtskonformen Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeinschaft erfolgen.

Schließlich wird an die Unternehmen, welche die staatlichen Krankenhäuser beliefern, der Appell gerichtet, mit Verantwortung gegenüber den kritischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes konstruktiv bei den vorstehenden Regelungen mitzuwirken und qualitative Produkte zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.

Regierung in Griechenland nimmt Finanzbeamte und Korruption ins Visier

26. Mai 2010 / Aufrufe: 259 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland hat im Kampf um die Erhöhung der Effektivität seiner Ämter und deren Einnahmen 20 Finanzamtsleiter abgelöst und 70 Steuerbeamte versetzt.

Parallel forciert das griechische Finanzministerium die Einleitung von Dienstverfahren und der Untersuchung der Vermögensverhältnisse der Finanzbeamten auf Anzeigen von Bürgern hin. In einer diesbezüglichen Bekanntmachung lautet es, dass “angesichts der gegebenen Notwendigkeit zur Verbesserung der Funktion und Ergebnisse der Einnahmemechanismen und der Wiederherstellung der Transparenz der Finanzämter das Wirtschaftsministerium eine Reihe von Beschlüssen gefasst hat“:

  • Ablösung von Finanzamtsleitern. Auf Basis der Ergebnisse und Effektivität hinsichtlich der für jedes Finanzamt vorgegebenen Einnahmeziele werden 20 Dienststellenleiter abgelöst, die derzeit Finanzämter mit einem großen Steuervolumen leiten und bei denen sich Verzögerungen in der Abführung von Einnahmen und erhebliche Abweichungen in der Erreichung der Ziele zeigen.
    Gleichzeitig schreitet das Wirtschaftsministerium gemäß dem letzten Gesetz des Innenministeriums unmittelbar zur Ausschreibung der Besetzung von Schlüsselpositionen in allen Finanzämtern.
  • Versetzung von Beamten. Für den besseren Betrieb der Ämter werden in ganz Griechenland 70 Beamte von den Finanzämtern, bei denen sie derzeit in Dienst stehen, zu anderen Finanzämtern versetzt.
  • Durchführung interner Untersuchungen nach Anzeigen von Bürgern. Zur Überprüfung namentlicher und anonymer Anzeigen von Bürgern über die telefonische Hotline 1517 schreitet das Finanzministerium zu 50 internen Untersuchungen gegen Beamten bei 31 Finanzämtern, 10 Zollämtern, Dezernaten für Wirtschaftsverbrechen, zentralen Finanzprüfstellen und Liegenschaftsämtern im ganzen Land.
  • Überprüfung der (obligatorischen) Erklärung zur Vermögenslage und steuertechnischer Ungereimtheiten bei Beamten des Finanzministeriums. Zur Kontrolle der in dieses Segment fallenden Finanzbeamten ist bereits die Überprüfung von 234 Beamten des Finanzministeriums verfügt worden, die in dem Zeitraum 2007 – 2008 scheinbar keine Steuererklärungen abgegeben haben oder deren Steuererklärungen anhängig sind.
  • Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Beamten des Finanzministeriums auf Basis von Recherchen bezüglich ihres Einkommens und ihres Immobilienvermögens.

Aus einer ersten Überprüfung des Immobilienbesitzes aller Beamten geht hervor, dass 70 Beamte über ein Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung (sprich häufig deutlich unter dem aktuellen Marktpreis liegenden) ermittelten Wert von 800.000 – 3.000.000 Euro verfügen.

Außer den vorstehenden direkten Maßnahmen hat das griechische Finanzministerium bereits angekündigt, zur völligen Reorganisation der Einnahmemechanismen schreiten zu werden um deren Aufwertung, die bessere Bedienung der Bürger und die angestrebte Transparenz und Steuergerechtigkeit zu erreichen. Der Entwurf für die grundlegenden Regelungen zur Reorganisation der Finanzbehörden wird in Kürze öffentlich zum Dialog gestellt werden.

Schließlich ermutigt das Ministerium die Bürger, selbst eine aktive und wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Phänomenen der Steuerhinterziehung und anderer Steuer- und Wirtschaftsvergehen wahrzunehmen, indem sie sich an die Telefonzentrale unter der Rufnummer 1517 wenden.

Unglaubliche Korruption in Krankenhäusern in Griechenland aufgedeckt

23. Mai 2010 / Aufrufe: 682 1 Kommentar

Einen Kreis unglaublicher Korruption und Verschwendung in Krankenhäusern in Griechenland deckt eine von drei Ministerien in Kooperation mit der Justiz geführte Untersuchung auf.

Laut einem Artikel in der Wochenendausgabe (22./23. Mai 2010) der Zeitung To Vima, der die laufende Untersuchung an das Licht der Öffentlichkeit bringt, stellen Lieferanten medizinischer Güter griechischen Krankenhäusern ein Mehrfaches der in anderen EU-Ländern geltenden Preise in Rechnung und belasten auf diese Weise erheblich die Versicherungsträger.

Als bezeichnend wird angeführt, dass von ein und der selben Firma die selben Materialien, welche von jedem Krankenhaus in London oder Madrid den Krankenkassen mit 100 Euro in Rechnung gestellt werden, in Griechenland je nach den Gewinngelüsten der Ärzte und Lieferanten mit Beträgen von ab 300 Euro bis zu 3.000 Euro abgerechnet werden.

Aus der Untersuchung geht hervor, dass es Krankenhäuser gibt, die wissentlich nutzloses Material abnehmen, weil auf diese Weise die Lieferanten die Preise für brauchbare Materialien senken. Ebenfalls bedient sich das Pflegepersonal hemmungslos und ohne jegliche Kontrolle der Verbrauchsmaterialien – mit dem Ergebnis, dass sich selbst gar nicht dem Personal der Krankenhäuser zugehörige private Krankenschwestern mit Material für zu Hause eindecken.

Sobald die Untersuchung abgeschlossen ist, werden rechtliche Schritte eingeleitet und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte gegenüber der Zeitung ein den Fall verfolgender Funktionär der griechischen Regierung.

Griechische Kassen zahlen für möglicherweise bis zu 150.000 Karteileichen

Im Rahmen der laufenden Untersuchung kamen die Prüfer ebenfalls zu der Feststellung, dass die gesetzlichen Versicherungsträger immer noch nicht zur Bereinigung (geschweige denn Abgleichung) ihrer Register in der Lage sind, um die genaue Anzahl der Versicherten in Erfahrung zu bringen. Aus Regierungsquellen wird unterstützt, dass sich die Anzahl der verstorbenen Versicherten, die bei den Kassen weiterhin als Versicherte geführt werden, möglicherweise auf bis zu 150.000 beläuft.

Verdacht auf Verbindungen zwischen Polizeibeamten und Drogenhändlern in Griechenland

3. März 2010 / Aufrufe: 165 Keine Kommentare

Die Staatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts Thessaloniki in Griechenland hat wegen des Verdachts auf Verbindungen zwischen korrupten Polizeibeamten und Drogenhändlern eine Untersuchung eingeleitet.

Wie am Dienstag, dem 02. März 2010 bekannt wurde, hat Oberstaatsanwalt Jorgos Bobolis der Generalstaatsanwaltschaft  Thessaloniki die Untersuchung eventueller Verbindungen zwischen korrupten Polizeibeamten und Drogenhändlern in den Präfekturen Pellas, Drama und Magnisia angeordnet. Konkret handelt es sich um drei Fälle in den Jahren 2008 und 2009.

In den beiden ersten Fällen geht es um Polizeibeamten der Drogenfahndung in Giannitsa und Drama, die zugunsten des Drogenhandels beschuldigter Angeklagter ausgesagt und auf diese Weise sichergestellt haben sollen, dass letzteren die gesetzlich vorgesehenen mildernden Umstände für die Kooperation mit den Verfolgungsbehörden zugestanden wurden. In dem dritten Fall geht es um Beamten der Polizei in Volos, die angeblich wegen eines Drogendelikts zur Verhaftung einer Person geschritten waren, ohne die zuständige Staatsanwaltsschaft zu informieren, und im weiteren Verlauf Unterlagen gefälscht und der Gerichtsakte hinzugefügt haben sollen.

Mit der Durchführung der Untersuchungen wurden die stellvertretenden Oberstaatsanwälte Evangelos Zacharis, Ilias Seferidis sowie auch die Unterabteilung für interne Angelegenheiten Nordgriechenland der griechischen Polizei beauftragt.

Bestechung, Korruption und Intransparenz in Griechenland

19. November 2009 / Aufrufe: 622 4 Kommentare

Bestechung, Korruption, steuerliche Intransparenz und mangelndes Vertrauen in die Behörden gelten als die grundlegenden Hauptprobleme in Griechenland. Zu diesem Ergebnis kam die PricewaterhouseCoopers (PwC) im Rahmen einer in Kooperation mit der Business-School INSEAD durchgeführten internationalen Untersuchung zur Wirtschaftskriminalität. Laut der Untersuchung schafft die wirtschaftliche Rezession weltweit fruchtbaren Boden für den Anstieg der Gefahren des Wirtschaftsverbrechens.

Bestechung und Korruption

50% der Befragten gaben an, durch ein Wirtschaftsverbrechen geschädigt worden zu sein. Dabei war der ernsthafteste, aber auch häufigste Tatbestand, dem sie dabei begegneten, Bestechung und Korruption.

Andere häufig angeführte und gemäß dem Untersuchungsergebnis ein wesentliches Problem darstellende Formen der Wirtschaftskriminalität waren Unterschlagung von Betriebsmitteln, Geldwäsche und steuerliche Intransparenz.

Auf die Frage “Welche sind Ihrer Meinung nach die Faktoren, die zur Erhöhung des Drucks und der Motivationen zu einem Wirtschaftsverbrechen beitrugen“, gaben die griechischen Befragten im Vergleich zu den Westeuropäern doppelt so oft an, dass “die Ansicht vorherrscht, dass ihre Mitbewerber bestechen, um Verträge zu gewinnen”.

Bestechung und Korruption befinden sich zusammen mit betrügerischen Darlehens- oder / und Kreditanträgen an der Spitze der Liste der Formen der Wirtschaftskriminalität, welchen die griechischen Unternehmer in Zukunft zu begegnen erwarten.

Unwissen und Nichteinhaltung der Verfahrensweisen

39% der Befragten gaben zu, innerhalb der letzten 12 Monate nicht ein einziges Mal die Verfahren zur Bewertung des Betrugsrisikos durchgeführt zu haben.

Erwähnenswert ist, dass fast ein Viertel derjenigen Befragten, welche angaben, durch ein wirtschaftliches Verbrechen geschädigt worden zu sein, dies “zufällig” entdeckt zu haben erklärte, während sehr wenige angaben, dass es von den Behörden entdeckt worden sei. Auf die Frage, zu welchen Schritten sie gegen die Urheber des wirtschaftlichen Verbrechens in ihrem Unternehmen geschritten waren, führten gerade einmal 36% die Kündigung an (wobei auf internationalem Niveau der Anteil bei 85% lag), während 23% gerichtlich vorgingen (international 48%). Ebenfalls beunruhigend ist, dass ungefähr die selben Prozentsätze auch im Vorgehen gegen die Verantwortlichen außerhalb des Unternehmens zu beobachten sind, während ein Anteil von 18% angab, überhaupt nichts unternommen zu haben.

Was Aufdeckung und Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität betrifft, ist ebenfalls eine mangelnde Kooperation mit den Behörden zu beobachten. Konkret gaben von denjenigen Befragten, die erklärt hatten, von einem Wirtschaftsverbrechen betroffen gewesen zu sein, nur die wenigsten an, zu gerichtlichen Maßnahmen geschritten zu sein (9%) oder die Behörden über die Urheber innerhalb oder außerhalb des Unternehmens informiert zu haben (14 %).

Fehlendes Vertrauen und mangelnde Kooperation mit den Behörden

Eine der wichtigsten Fragen der Untersuchung bezieht sich auf die gesetzlichen und regulierenden Praktiken gegenüber der Wirtschaftskriminalität. Auch hier bietet Griechenland kein positives Bild. Konkret erachten fast 60% der Befragten den Rechtsapparat und die Regulierungsbehörden als ineffektiv oder wenig effektiv.