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Artikel Tagged ‘kfz-versicherung’

Hohe Geldstrafen für Kraftfahrzeuge ohne TÜV und ASU in Griechenland

8. Mai 2011 / Aufrufe: 366 Keine Kommentare

Ab Juni 2011 erhöhen sich in Griechenland die Strafgebühren für nicht fristgemäße TÜV-Prüfungen auf bis zu 200 Prozent der regulären Prüfgebühr.

Fahrzeughalter in Griechenland, die ihr Fahrzeug nicht fristgemäß zur technischen Kontrolle bei einer autorisierten Prüfstelle (KTEO = Κέντρο Τεχνικού Ελέγχου Οχημάτων) vorführen, haben ab Juni 2011  erhebliche Strafgebühren zu entrichten, die sich auf bis zu 200% der regulären Prüfgebühr belaufen. Außerdem müssen fortan bei der technischen Überprüfung obligatorisch eine gültige ASU-Karte ein Versicherungsnachweis vorgelegt werden.

Diese und weitere Bestimmungen sind Bestandteil der neuen Gesetzgebung, die in Griechenland ab Juni 2011 in Kraft tritt und im Fall einer nicht fristgemäßen TÜV-Prüfung nach Dauer der jeweiligen Überfälligkeit gestaffelte Strafgebühren vorsieht, die sich speziell für PKW folgendermaßen ergeben:

  • bis zu 30 Tagen: 17 Euro
  • 1 – 6 Monate: 34 Euro
  • mehr als 6 Monate: 68 Euro

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass PKW in Griechenland erstmalig nach 4 Jahren (Neuwagen) und dann regelmäßig alle 2 Jahre einer technischen Kontrolle durch eine autorisierte Prüfstelle zu unterziehen sind, und zwar innerhalb einer Frist von 3 Wochen vor bis 1 Woche nach dem jeweiligen Stichtag. Die zusätzliche Strafgebühr für nicht fristgemäße TÜV-Kontrollen belief sich bisher pauschal auf den einfachen Betrag der regulären Prüfgebühr.

Ohne TÜV oder ASU bis zu 400 Euro Bußgeld in Griechenland

Abgesehen von den vorstehenden Strafgebühren für nicht fristgemäße technische Prüfungen sieht die Straßenverkehrsordnung in Griechenland für Fahrzeuge ohne gültige TÜV-Plakette ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro vor, welches sich jedoch auf 50 Euro ermäßigt, wenn der Fahrzeughalter innerhalb von 10 Tagen sein Fahrzeug bei einer Prüfstelle vorführt und einen gültigen Prüfbericht beibringt.

Hinsichtlich der Abgaskontrolle beläuft sich das jeweilige Bußgeld abhängig von der Höhe der Schadstoffemission und der Gültigkeit (oder nicht) der ASU-Karte auf bis zu 200 Euro. Wird festgestellt, dass die Emissionswerte trotz gültiger ASU-Karte außerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen, wird parallel mit der Verhängung des entsprechenden Bußgeldes auch die vorgewiesene ASU-Karte eingezogen und der Fahrzeughalter zur Durchführung einer neuen Abgasuntersuchung verpflichtet.

Schließlich ist noch anzumerken, dass zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung das zu versichernde Fahrzeug fortan gegebenenfalls vorher einer technischen Prüfung zu unterziehen bzw. ein gültiger TÜV-Bericht vorzulegen ist.

Kfz-Versicherer Evropaiki Pronia AEGA in Griechenland geschlossen

2. April 2011 / Aufrufe: 173 Keine Kommentare

Nachdem in Griechenland erneut eine Versicherungsgesellschaft schließen musste, verlieren etwa 154000 Fahrzeughalter ihren Versicherungsschutz.

Das Gremium für Kredit- und Versicherungsthemen der Griechischen Bank beschloss die endgültige Widerrufung der Lizenz der Versicherungsgesellschaft “Evropaiki Pronia AEGE” (Ευρωπαϊκή Πρόνοια ΑΕΓΑ). Das Unternehmen war in Griechenland seit 1995 auf dem Sektor der Schadenversicherungen und insbesondere im Zweig der Kfz-Haftpflichtversicherung aktiv und verfügte gemäß einschlägigen Informationen über ein Portefeuille von rund 154.000 Kfz-Haftpflichtverträgen, was einem Gesamtmarktanteil von etwa 2% entspricht.

Laut der griechischen Tageszeitung Ta Nea führte die zuständige Dienststelle der Griechischen Bank Kontrollen der Finanzen des Unternehmens aus, dessen gesamtes Vermögen seit Februar 2011 “eingefroren” worden war. Nachdem die Gesellschaft nicht das notwendige Kapital sicherstellen konnte, wurde der Reorganisationsplan des Unternehmens abgelehnt und die endgültige Einziehung der Lizenz beschlossen.

Die Inhaber in Kraft stehender Kfz-Haftpflichtpolicen des geschlossenen Unternehmens bleiben gemäß den gesetzlichen  Bestimmungen in Griechenland automatisch noch für 30 Tage durch die “Hilfskasse” (Επικουρικό Κεφάλαιο) versichert und müssen sich spätestens bis zum Ablauf dieser Frist bei einem anderen Anbieter versichert haben. Sollten sie innerhalb dieser Frist einen Unfall verursachen, erfolgt die Schadenregulierung über die Hilfskasse.

Eventuelle Rückforderungen von Versicherungsbeiträgen für den Zeitraum ab der Widerrufung der Lizenz des Versicherers bis zum Auslaufen der jeweiligen Versicherungspolicen werden den Versicherungsnehmern nach Abschluss der Unternehmensliquidation von dem Liquidator zurückgezahlt. Anhängige Gerichtsverfahren werden von der Hilfskasse weitergeführt.

Ab 2010 keine Kfz-Versicherung mehr ohne TÜV in Griechenland

15. Dezember 2009 / Aufrufe: 735 6 Kommentare

Ungefähr 2 Millionen Fahrzeuge werden in Griechenland in der nächsten Zeit bei den Zentren für technische Fahrzeugkontrolle vorgeführt werden müssen (griechisch: Kentro Technikou Elegchou Ochimaton bzw. KTEO, entspricht dem deutschen TÜV), weil die Besitzer anderenfalls diese  Fahrzeuge fortan nicht mehr versichern werden können.

Wie in einem aktuellen Artikel der griechischen Tageszeitung TA NEA berichtet wird, geht es um eine neue gesetzliche Regelung, welche derzeit von dem Ministerium für Infrastruktur und Verkehrswesen vorbereitet wird und direkt nach Weihnachten dem griechischen Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden soll. Mit der in Rede stehenden Verfügung soll den Versicherern verboten werden, weiterhin Kraftfahrzeuge zu versichern, die trotz bestehender Verpflichtung nicht beim TÜV vorgeführt worden sind oder die technische Kontrolle nicht bestanden haben.

Konkret werden die Versicherer bei Abschluss oder Verlängerung einer Kfz-Versicherung fortan von dem Fahrzeughalter zusätzlich zu den bisher üblichen Unterlagen die Vorlage des Prüfberichts des griechischen TÜV bzw. KTEO verlangen müssen. Andererseits werden auch die Prüfstellen (KTEO) verpflichtet sein, im Rahmen der technischen Überprüfung eines Fahrzeuges die Vorlage einer gültigen Versicherungspolice zu verlangen.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland Fahrzeuge erstmalig nach vier Jahren ab der ersten Zulassung und dann alle zwei Jahre zur offiziellen technischen Untersuchung vorzuführen sind. Anders als in Deutschland erfolgt jedoch nach wie vor keinerlei Datenaustausch zwischen Meldestellen, TÜV und Versicherungsgesellschaften.

Schätzungen zufolge befinden sich in ganz Griechenland etwa 4,6 Millionen Fahrzeuge im Verkehr, die unter die Bestimmungen bezüglich der obligatorischen periodischen technischen Kontrolle durch die offiziellen Prüfungsstellen fallen. Laut den vorliegenden Daten der Prüfstellen des gesamten Landes (sprich 57 staatlicher und 107 privat betriebener KTEO) wurden jedoch nur etwa 55% dieser Fahrzeuge bei den Prüfstellen vorgeführt.

Allein in den Präfekturen Athen und Thessaloniki sollen während der vergangenen drei Jahre etwa 1,2 Millionen Fahrzeuge und im übrigen Land rund weitere 800.000 Fahrzeuge nicht der gesetzlich vorgeschriebenen technischen Kontrolle unterzogen worden sein, womit dem Fiskus Einnahmen in der Größenordnung von rund 50 Millionen Euro entgangen sind.