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IWF will neue Steuererhöhungen in Griechenland

6. Februar 2012 / Aufrufe: 104 Keine Kommentare

Der IWF schlägt trotz des infolge der kontinuierlichen Steuererhöhungen in Griechenland partiell sogar gesunkenen Steueraufkommens neue Steuererhöhungen vor.

Obwohl die wiederholten Erhöhungen speziell bei den Verbrauchssteuern in Griechenland zu einem steilen Rückgang der Nachfrage und damit auch des Steueraufkommens führten, schlägt der IWF mit einem der griechischen Regierung unterbreiteten Bericht erneut drastische Steuermaßnahmen vor. Der Report umfasst unter anderem Änderungen bei der Mehrwertsteuer, mit der Einführungen eines einheitlichen Satzes von 19% oder 21%, die weitere Erhöhung der Verbrauchssteuern und die Beschneidungen von Steuerbefreiungen wie beispielsweise bei den Steuervergünstigungen für Zinsen der Baudarlehen.

Weiter werden Angleichungen bei den Immobiliensteuern und den Sozialabgaben der Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgeschlagen, was zusammen mit der Vereinfachung des Systems dem neuen Steuersystem angeblich eine größere Perspektive des Aufschwungs verleihen soll. Ebenfalls wird die Erhöhung der Besteuerung von Sparguthaben und Obligationen empfohlen, was die griechische Regierung jedoch inzwischen abgelehnt hat.

Erhöhung der Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuern

Der Bericht des IWF befindet sich auf dem Tisch des bereits begonnenen Dialogs zwischen dem Finanzministerium und den drei an der Regierung beteiligten Parteien. Der IWF schlägt unter anderem vor:

  • Einführung eines einheitlichen Mehrwertsteuer-Satzes von 19% oder 21%, gegenüber den heute geltenden drei Sätze von 23%, 13% und 6,5%.
    Der Vorschlag für einen Satz von 21% sieht parallel die Einführung eines reduzierten Satzes für Hotels, Lebensmittel und Medikamente vor. Der Vorschlag für einen Satz von 19% sieht dagegen einen reduzierten Satz von 9% nur für touristische Dienstleistungen und Hotels vor.
  • Befreiung von (Monats-) Löhnen bis 300 Euro von Versicherungsbeiträgen, um den Aufschwung zu fördern. Die Kosten dieses Verlustes für die Versicherungsträger soll mittels anderweitiger Steuererhöhungen ausgeglichen werden.
  • Weitere Reduzierung oder völlige Streichung der steuerlichen Vergünstigung für Zinsen der Baudarlehen für die Erstwohnung, die derzeit das steuerpflichtige Einkommen der Steuerpflichtigen mindern.
  • Abschaffung der für die Ägäis-Inseln geltenden niedrigen Mehrwertsteuer-Sätze und Einführung einer Weinsteuer.
  • Senkung der Immobilientransaktionssteuer und deren Substitution durch andere Immobiliensteuern.
  • Erhöhung der Steuersätze für Offene Handelsgesellschaften auf 25%.
  • Erhöhung der Sonderverbrauchsteuern auf Zigarettentabak.
  • Abschaffung der Steuern zugunsten Dritter und der Luxussteuer, unter Ausnahme der Personenkraftwagen.
  • Erhöhung der Taxierungsgebühr für gebrauchten Privatfahrzeuge.
  • Eingliederung der Landwirte in das reguläre Mehrwertsteuersystem.
  • Schaffung eines besseren Kontrollmechanismus für die Ausstellung von Quittungen.
  • Drastische Erhöhung der Geldstrafen, wie beispielsweise Verhängung einer Geldstrafe von 100 Euro pro Monat für die nicht fristgerechte Einreichung von Steuererklärungen.

(Quelle: To Vima)

Organisierter Mehrwertsteuer-Betrug in Griechenland

5. Februar 2012 / Aufrufe: 432 3 Kommentare

Eine journalistische Recherche enthüllt den systematischen Betrug mit Mehrwertsteuer-Rückzahlungen in Griechenland, die den Staat um immense Summen brachten.

Zwei Wochen nach der Aushebung vier krimineller Organisationen in Thessaloniki, in deren Rahmen unter anderem auch der Amtsträger der SDOE Christos Papahatzis verhaftet und nach seiner Aussage vor dem Untersuchungsrichter in Untersuchungshaft genommen worden war, beginnt die elektronische Zeitung zougla.gr den “Colpo Grosso” aufzudecken, der den griechischen Fiskus um immense Summen brachte. Eine wesentliche Rolle spielt bei den Enthüllungen der inhaftierte Buchhalter Nikos Kasimatis, dessen Name auf der neulich publizierten Liste der Steuerschuldner des Finanzministerium an erster Stelle figurierte. Der erste Artikel der Reportagereihe wird nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben.

Der große Trick mit der Mehrwertsteuer in Griechenland

19. Januar 2012: Der Finanzminister und Regierungsvertreter Evangelos Venizelos erklärt anlässlich der Verhaftung des Christos Papahatzis: “Selbstreinigung der SDOE von großer Bedeutung”.
01. Februar 2012: Die journalistische Recherche von zougla.gr beweist, dass der “Fall Papahatzis” einfach nur eine Bagatelle ist. Eine kleine Wunde der kranken Steuerverwaltung, die aufgerufen ist, das dornige Thema der Steuerhinterziehung in unserem Land zu lösen.

Zum ersten Mal wird die Leserschaft die Gelegenheit haben, unter Nennung von Namen und Anschriften die Heldentaten von Spitzenfunktionären der SDOE, Inspektoren des Finanzministeriums, Leitern von Finanzämtern, Steuerbeamten und eidbrüchigen Bediensteten des Staatsapparats zu “genießen”. Offizielle Unterlagen, welche genaue Daten, Tage und Zeiten anführen. Seit wenigen Stunden befinden sich im Besitz der elektronischen Zeitung einige “heiße” Akten. Über deren Inhalt – der in den nächsten Tagen unverändert publiziert werden wird – verfügen die Behörden der Staatsanwaltschaft seit Juni 2010. Seitdem wird ermittelt … .

Ankläger ist Nikos Kasimatos, der auf Basis der von dem Finanzministerium publizierten Liste größte Schuldner des Fiskus. Beklagte sind die “Kinder des Systems”. Alle, die natürliche Täter in dem colpo grosso waren, der von dem 59-jährigen Buchhalter mit den 30 imaginären Firmen und den fiktiven Rechnungen in – und nicht nur – Nordgriechenland aufgebaut wurde.

Einige von ihnen sind heute Leiter großer Finanzämter. Andere Inspektoren des Finanzministeriums. Einige gingen in die Politik. Manche können Sie auf Ihren Fernsehempfängern bewundern. Sie pflegen, über die Probleme der Wirtschaft zu reden und sogar auch über Themen der moralischen Ordnung zu schwätzen. Mal ehrlich, wo fanden diese Herren die Moral? Alle erfreuen sich des Asyls. Keiner ist kontrolliert worden. Einige sputen sich derzeit vielleicht, den “Entwicklungen” vorzukommen. Leider ist es zu spät … . Innerhalb der bevorstehenden Stunden werden sie ihre Namen veröffentlicht sehen. Ihre Antworten sowie die Überprüfungen ihrer Vermögenslage werden interessant sein.

Die Tarife für die Besetzung behördlicher Schlüsselpositionen

Die erste Bezugnahme des Nikos Kasimatis vor dem Leiter der Berufungsstaatsanwaltschaft Thessaloniki erfolgte am 28-05-2010. Den Verlauf seines früheren Lebens darlegend führt der in Untersuchungshaft befindliche Buchhalter seine erste berufliche Erfahrung als Angestellter der Gesellschaft “Iotex A.G.” an. “Als ich in dem ersten Stadium unserer Zusammenarbeit als Buchhalter versuchte, eine gewöhnliche finanzielle Differenz der Gesellschaft mit der für sie zuständigen FAE (= Finanzbehörde für Aktiengesellschaften) zu regeln, schlug ich fehl, weil ich rechtskonform und auf Basis dessen vorging, was mir bekannt war und die einschlägigen Gesetze bestimmten”, betont er auf den ersten Seiten seines Berichts.

Und er fährt fort und führt den “Tarif” für die Besetzung der Positionen bei den neuralgischen Behörden an. Wenn dort nicht “geschmiert” wurde, lief gar nichts. Kasimatis sagt: “Um diese Positionen zu bekleiden, erfolgt ein intensiver Wettbewerb, es sind Bekanntschaften mit – nicht nur – behördlichen Funktionären erforderlich, analog zu der Position zahlen sie an ihren Amtsvorgänger und die Inspektoren hohe Beträge: Für die Position des Leiters der FAE 200.000 Euro, für die Position einiger privilegierter DOY (= Finanzämter) 100.000 Euro, für die Position des Aufsehers 80.000 Euro und des Kontrolleurs 50.000 Euro.

Der Trick mit der Mehrwertsteuer-Erstattung

Nikos Kasimatis widmet ganze Kapitel seiner Ausführungen der Beschreibung des Aufbaus der Betrugsmaschinerie, die sich auf die illegalen Mehrwertsteuer-Rückzahlungen bezieht. Er ist Meister der Klasse, sah und lebte alles: Zeit, dass auch die öffentliche Meinung informiert wird.

Die drei hauptsächlichen Merkmale waren: Vertrauen, Verschwiegenheit und “Omerta”. Wer diese nicht hatte oder nicht hat, kommt nicht “zum Zug”. Damit der Trick der “MwSt.-Erstattung” aus fiktiven Rechnungen glückt, muss eine unzerbrechliche Kooperation zwischen Steuerbeamten, Amtsträgern der S.D.O.E. und Unternehmern existieren. Der “colpo grosso” erforderte totales Vertrauen und die Zusammenarbeit der Verantwortlichen der Finanzämter (D.O.Y.) mit einer Person ihres absoluten Vertrauens, üblicherweise einem Buchhalter, oder mit dem Verantwortlichen eines jeden Kreises, der bereits bewährt und vertrauenswürdig war.

Damit das System auf keinen Fall aufgedeckt wird, vertrauten – laut Kasimatis – die Finanzbeamten nicht jedem Unternehmer, sondern einer Person ihres absoluten Vertrauens, welche die Rolle des Vermittlers spielte. Nur auf Empfehlung dieser Vertrauenspersonen konnten sie einem neu in das System Eingeführten vertrauen. Diese konspirativen Regeln wurden zur Vermeidung der Aufdeckung des Kreises penibel eingehalten.

Fiktive Kontrolle und sofortige Bewilligung illegaler MwSt.-Erstattungen

Wenn ein Unternehmer oder Unternehmen die Erstattung der Mehrwertsteuer für angeblich durchgeführte Exporte in Länder der Europäischen Union oder Drittländer verlangte, war ein Antrag an die zuständige D.O.Y. einzureichen, mit dem unter gleichzeitiger Beibringung auch der erforderlichen Unterlagen die Rückzahlung beantragt wurde. Der Antrag musste protokolliert, in das Register der Unternehmen mit einem Anrecht auf die MwSt.-Erstattung eingetragen und eine Akte angelegt werden. Danach musste die Akte an den Leiter der MwSt.-Stelle überstellt werden und die Überprüfung durch vier Bedienstete der zuständigen D.O.Y. beginnen, die sich an den Sitz des Unternehmens begaben. Von all dem Vorstehenden erfolgte jedoch nichts … .

In seiner Aussage enthüllt Herr Kasimatis: “In allen Fällen, in denen keine realen Exporte existierten, kam nicht das Geringste zur Anwendung, die Bewilligung erfolgte umgehend, wie auch die Gelder umgehend zur Auszahlung kamen. Ging es dagegen um reale Exporte, war die Kontrolle pedantisch und penibel und dauerte tagelang, und die Auszahlungen erfolgten nach Monaten”.

In den Fällen, wo es keinen realen Export gab, begab sich kein Stab an den Sitz des Unternehmens, da es praktisch kein Unternehmen, sondern nur ein kleines Büro gab, das laut der Aussage eine Fläche von 12 – 15 qm hatte, und dies nur für die ersten beiden Monate und sogar ohne Telefon und Stromanschluss. Natürlich erfolgte weder eine Kontrolle der Eingänge noch der Rechnungen, da diese fiktiv waren, und selbstverständlich erfolgten auch keine Prüfungen der Bücher, da diese leer und nicht unterzeichnet waren. Mit wenigen Worten, alles war illegal und fiktiv … .

Geisterunternehmer und korrupte Finanzbeamte

Beispielhaft für die Kooperation der Steuerbeamten und der Privatpersonen ist die Anzeige des Kasimatis, dass auf den illegalen Mehrwertsteuer-Erstattungsanträgen niemals die Telefonnummer des Unternehmers angeführt wurde, da kein Unternehmen existierte, während der beanspruchte Betrag der Erstattung meistens nicht von dem Antragsteller, sondern von den Finanzbeamten selbst eingetragen wurde!

“Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung an Privatpersonen gab, gab es gleichzeitig auch ein illegales Verhalten von Finanzbeamten. Wo es eine rechtswidrige MwSt.-Rückzahlung gab, gab es obligatorisch deren Verteilung, üblicherweise entsprechend zu 60% – 40% zwischen Privatleuten und Finanzbeamten. 10% wiederum der nach der endgültigen Überprüfung erstatteten MwSt. behielten immer vollständig die Finanzbeamten ein, mit dem Ergebnis, dass sich ihr Anteil schließlich auf 50% beläuft. Wie angeführt wird, “wollte die eine Seite die Zusammenarbeit der anderen, weil anderenfalls die Rückzahlung der MwSt. unmöglich war”.

Die Reportage wird fortgesetzt … (s. nachstehende Verweise)

(Quelle: zougla.gr)

Weitere Artikel der selben Reportage-Reihe:

Erfassung der Empfänger von Sozialleistungen in Griechenland

4. Februar 2012 / Aufrufe: 170 1 Kommentar

Die Empfänger sozialer Beihilfen in Griechenland müssen sich persönlich registrieren lassen, um ihre Leistungen weiterhin beziehen zu können.

Das griechische Gesundheitsministerium ist zuversichtlich, mittels der am 01. Februar 2012 beginnenden obligatorischen persönlichen Erfassung aller Empfänger spezieller (hautsächlich gesundheitsbedingter) sozialer Beihilfen erhalten, und der Schaffung eines einheitlichen Registers dem Phänomen der “Pseudo-Behinderten” ein Ende zu setzen.

Bei einer Pressekonferenz führte der Minister für Gesundheit und gesellschaftliche Solidarität Markos Bolaris an, die Liste der Meldung beim Gesundheitsministerium über die Gewährung von Sozialleistungen an Unberechtigte sei sehr lang, und fügte hinzu, dass inzwischen auch die Liste der Fälle lang sei, die an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden sind.

Obligatorische Erfassung der Beihilfe-Empfänger bis Mitte März 2012

Der Minister erläuterte, dass mit dem Verfahren zur obligatorischen Erfassung der Berechtigten all jene Empfänger von Beihilfen ausgesiebt werden, die bis heute rechtswidrig eine Leistung erhielten, und “die mehrfach Gemeldeten nicht erscheinen werden. Unter Nutzung der vorhandenen Erfahrungen seitens der Weltgesundheitsorganisation und der Dienststellen der Europäischen Union, welche Prozentsätze für jede Krankheit vorgeben, können wir Kontrollen fokussieren. Wenn wir also wissen, das es eine Krankheit gibt und bei 0,5% der Bevölkerung auftritt und wir in einer Region 5% der Bevölkerung haben, ist absolut sicher, dass dort eine Missachtung der gesetzlichen Verfahren vorhergegangen ist“.

Die Erfassung der Beihilfe-Empfänger erfolgt ausschließlich bei den kommunalen Zentren für Bürgerservice (KEP) und soll bis zum 16. März 2012 abgeschlossen sein. Die Fristen für die obligatorische Erfassung sind nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Berechtigten folgendermaßen gestaffelt:

  • von A bis I (Jota): vom 01-02-2012 bis zum 15-02-2012
  • von K bis Ο (Omikron): vom 15-02-2012 bis zum 29-02-2012
  • von P bis Omega: vom 01-03-2012 bis zum 16-03-2012

Wenn der Berechtigte nicht in der Lage ist, persönlich bei einem KEP vorstellig zu werden, hat die Erfassung durch eine entsprechend bevollmächtigte dritte Person zu erfolgen. Unterzieht sich ein Berechtigter dem obligatorischen Erfassungsverfahren nicht, werden die Zahlungen an ihn eingestellt werden.

Mit dem von uns befolgten Verfahren ist sicher, dass die Aufwendungen sinken werden, welche der Staat derzeit für Sozialleistungen aufbringt – jedoch nicht, weil wir die Leistung an unseren Mitbürger senken, der sie nötig hat, sondern weil wir mit dem Betrieb der Registerdatenbank alle Unberechtigten ausschließen werden“, betonte Minister Bolaris.

Wer sich dem Erfassungsverfahren unterziehen muss

Die Erfassung bezieht sich auf alle Empfänger von Zuwendungen an Behinderte, unversorgte Kinder, Rücksiedler griechischer Abstammung und Wohnbeihilfen für Altersrentner des OGA, gleich ob sie eine oder mehrere der Beihilfen für Berechtigte beziehen, die unter die nachstehend aufgelisteten Kategorien fallen:

  • Schwere körperliche Behinderung
  • Schwere geistige Behinderung
  • Gehirnlähmung
  • Taubheit
  • Mobilitätsbehinderung
  • Querschnittsgelähmte (Paraplegie / Tetraplegie) und Amputierte ohne Sozialversicherung
  • Querschnittsgelähmte (Paraplegie / Tetraplegie) und amputierte Versicherte des öffentlichen Sektors
  • Verwandter einer an hämolytischer Anämie / Hämophilie leidender Personen
  • Blindheit
  • Hansen-Krankheit
  • Unversorgte Minderjährige
  • Wohnbeihilfe für Altersrentner der OGA
  • Diätbeihilfe (für Nierenkranke und Transplantats-Empfänger)

Ergänzend sei angemerkt, dass entsprechende Verfahren bereits im vergangenen Jahr (2011) auch von den drei größten gesetzlichen Pflichtversicherungsträgern in Griechenland (IKA, OAEE, OGA) für deren Rentner etabliert worden sind, die sich fortan jedes Jahr erneut persönlich erfassen lassen müssen. All diese letztendlich nachhaltig die allgemeine Volkswirtschaft und dabei wiederum ausgerechnet die sozial schwachen Gruppen der Bevölkerung belastenden “Völkerwanderungen” wären allerdings weitgehend vermeidbar, wenn endlich der Verwaltungsapparat funktionieren würde … .

(Quelle: in.gr)

Änderung der Baubestimmungen in Griechenland

3. Februar 2012 / Aufrufe: 364 4 Kommentare

Das Umweltministerium in Griechenland plant radikale Änderungen der Baubestimmungen, die viele Grundstücke als Bauland praktisch wertlos machen werden.

Der Entwurf eines Präsidialdekrets des griechischen Umweltministeriums droht bei den Flächennutzungen alles auf den Kopf zu stellen und praktisch die in jedem Gebiet analog zu den Bestimmungen der allgemeinen Bebauungspläne gestatteten Aktivitäten zu durchkreuzen. Nach den heftigen Reaktionen, welche einige Bestimmungen des Entwurfs und speziell jene hervorriefen, die sich auf die Bebauung außerhalb des Bebauungsplans beziehen, gab das Ministerium allerdings am 01. Februar 2012 die Verlängerung der öffentlichen Beratung bis zum 29. Februar 2012 bekannt.

Die allgemeinen Proteste fokussieren sich hauptsächlich auf den (weiter unten auch in deutscher Übersetzung wiedergegebenen) Artikel 14 des Dekrets, der die Errichtung eines Wohnhauses nur den Gewerbetreibenden gestattet, welche die Fläche nutzen, und somit den Grundbesitz tausender Eigentümer, die in Gebieten außerhalb genehmigter Bebauungspläne oder / und bestehender Ansiedlungen fortan keine Häuser mehr bauen können werden, zumindest als Bauland praktisch wertlos macht.

Rigorose Baubeschränkungen außerhalb genehmigter Bebauungspläne

Speziell charakterisiert Artikel 14 des geplanten Präsidialdekrets (P.D.) die Gebiete außerhalb des Bebauungsplans, genehmigter Städtebaupläne, der Grenzen von Ansiedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern, der Grenzen seit vor 1923 bestehender Ansiedlungen und der Bauerwartungs- und Schutzgebiete als “Kontrollgebiete”. In diesen Gebieten sind die Erhaltung und der Schutz der bestimmungsgemäßen Nutzung des Bodens mit der Verstärkung der landwirtschaftlichen und sonstigen Bodennutzungen und der drastischen Einschränkung der insgesamt gestatteten Bebauungsfläche und Reduzierung der Intensität der Nutzung im Verhältnis zu den jeweils geltenden allgemeinen Bestimmungen über “Bebauung außerhalb des Bebauungsplans” vorgesehen.

Nirgendwo ist jedoch die Errichtung einer Haupt- oder Ferienwohnung vorgesehen. In allen von dem P.D. bestimmten Zonen ist die Errichtung von landwirtschaftlichen Lagerräumen, Autowerkstätten, Vergnügungszentren usw. sowie eines Wohnhauses nur für die mit der primären Nutzung der Landfläche Beschäftigten gestattet, also beispielsweise nur für den Landwirt, der die Landfläche kultiviert und gegebenenfalls sein Gehöft darauf erbauen kann. In der Praxis beraubt folglich die Bestimmung tausende Eigentümer unversehrter (Bau-) Grundstücke der Möglichkeit, auf ihrem Land zu bauen.

Reine Wohngebiete

Parallel legt das P.D. 15 allgemeine Nutzungskategorien auf Basis ihrer städtebaulichen Funktion fest. Unter anderem wird die Bedeutung des ausschließlichen Wohngebiets eingeführt um den Problemen zu begegnen, die infolge der Jurisdiktion des Rechtsbeirats des Staates und des Obersten Verwaltungsgerichtshofs (StE) hervorgerufen wurden. Danach ist es notwendig, dass – im Rahmen der tragbaren Entwicklung – die “umweltliche Errungenschaft” bestimmter Gebiete bewahrt wird, die sich wie Gartenstädte entwickelt haben (z. B. Filothei). In diesen Gebieten und für bestimmte Kategorien gemeinnütziger Nutzungen (wie Schulen, kleine Sportanlagen usw.) werden mit dem Ziel einer sanfteren Entwicklung und zu ihrem Schutz ebenfalls arithmetische Größen gesetzt.

Allgemeine Wohngebiete

In allgemeinen Wohngebieten, die auch den größten Teil der griechischen Städte darstellen, ist die Schaffung von Einkaufszentren, Supermärkten, Autowerkstätten, Therapieeinrichtungen und privater Ausbildungsstätten erlaubt. Für die beiden letzten Kategorien wird das P.D. – sofern von dem genehmigten Städtebauplan vorgesehen – sogar die Überschreitung der gestatteten Bebauungsfläche erlauben. Entsprechend wird in den reinen Wohngebieten die Höchstgrenze für die Hotelunterkünfte verdoppelt (von 20 auf 40 Betten), aber auch der Rahmen für alle übrigen gestatteten Aktivitäten verschärft.

(Quelle: Vradyni)

Der strittige Artikel 14 des geplanten Präsidialdekrets in deutscher Übersetzung

Angesichts des berechtigten Interesses vieler ausländischer Immobilienbesitzer, die eine – wie im übrigen auch zahllosen einheimischen Grundstücksbesitzern drohende – fatale Entwertung ihrer (in der Regel als Bauland erworbenen) Immobilien befürchten, wird nachstehend der strittige Artikel 14 des Entwurfs (!) des in Rede stehenden Präsidialdekrets in wörtlicher deutscher Übersetzung wiedergegeben. Es sei ausdrücklich betont, dass die griechische Quelle einige Unschlüssigkeiten aufweist, die sich auch in der Übersetzung niederschlagen.

Artikel 14
Gebiete kontrollierter und eingeschränkter Bebauung und Nutzungen

Es sind die Gebiete außerhalb des Bebauungsplans, genehmigter Städtebaupläne, der Grenzen von Ansiedlungen mit einer Bevölkerung von weniger als 2.000 Einwohnern, der Grenzen seit vor 1923 bestehender Ansiedlungen und der Bauerwartungs- und Schutzgebiete.

In diesen Gebieten sind die Erhaltung und der Schutz der bestimmungsgemäßen Nutzung des Bodens mit der Verstärkung der landwirtschaftlichen und sonstigen Bodennutzungen und der drastischen Einschränkung der insgesamt gestatteten Bebauungsfläche und Reduzierung der Intensität der Nutzung im Verhältnis zu den jeweils geltenden allgemeinen Bestimmungen über “Bebauung außerhalb des Bebauungsplans” vorgesehen.

A. Zonen für Agrar-, Forst-, Viehzucht-, Fischerei- und sonstige landwirtschaftliche Nutzungen

  1. Landwirtschaftliche Lagerräume
  2. Gemüsebauanlagen
  3. Schweineställe
  4. Geflügelställe
  5. Viehställe
  6. Fischzuchtanlagen
  7. Minen – Steinbrüche – Förderung
  8. Andere Nutzungsanlagen des primären Sektors (Gewächshäuser, Wasserbecken und allgemein Agrar- und Viehzuchtproduktionsanlagen)
  9. Wohnhaus für den mit der Hauptnutzung Beschäftigten
  10. Gewerbliche Verpackungs- und Verarbeitungsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für lokale Agrarprodukte
  11. Produktionsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für Verpackungs- und Verarbeitung lokaler Agrarprodukte sowie auch spezielle touristische Einrichtungen

Die Nutzungen unter Nr. 11 und 12 sind gestattet, sofern sie nicht eventuellen diese regelnden Schutzbestimmungen entgegen stehen und unter der Voraussetzung, dass auf Basis der Umweltstudie (MPE) ihre Einrichtung keine belastenden Folgen für die Umwelt und die Hauptnutzung hat.

B. Zonen zur Gewährleistung urbaner Infrastrukturen

In diesen Zonen wird die Nutzung des Bodens erhalten und sind die fallweise gewählten Nutzungen der Artikel 13 und 14 des Vorliegenden gestattet, damit die Funktionalität wichtiger Projekte technischer, gesellschaftlicher, umweltbezogener und beförderungstechnischer Infrastruktur, signifikanter Industrieeinrichtungen gewährleistet wird, sowie auch übrige Bodennutzungszonen, welche eine Kompatibilitätskontrolle voraussetzen.

Diese gewählten Nutzungen dürfen nicht den obigen Infrastrukturen usw. entgegen stehen. Diese Zonen können auch als spezielle Schutzzonen (PEP) vorgesehen werden.

C. Zonen zur Milderung urbaner Belastungen

In den Zonen, die sich in dem Bereich außerhalb der Ansiedlungen befinden, der jedoch eine funktionale Verbindung zu diesen hat, können Nutzungen aus den nachstehend aufgeführten gestattet werden, unter Bedingungen und Voraussetzungen für ihre Einrichtung, die in jedem Fall von der Planung vorgesehen sind:

  1. Handelsgeschäfte, Dienstleistungsgeschäfte, Großmärkte, Kaufhäuser, Einkaufszentren
  2. Büros, Banken, gemeinnützige Organisationen
  3. Öffentliche Versammlungsräume
  4. Gastronomie
  5. Erfrischungsbetriebe
  6. Vergnügungs- und Freizeitbetriebe
  7. Parken (öffentlich genutzte Fahrzeuge von über 2,5 Tonnen)
  8. Benzin-, Gas- und Erdgastankstellen
  9. Hubschrauberlandeplatz
  10. Autoreparaturwerkstätten, Waschanlagen und Abschmieranlagen
  11. - -
  12. Lagerung
  13. Gewerbliche Werkstätten niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus
  14. Produktionsanlagen niedrigen und mittleren Belästigungsniveaus für Verpackung und Verarbeitung lokaler Agrarprodukte
  15. Massenmedienstationen
  16. Frachtstationen für Fahrzeuge
  17. Zentren für technische Fahrzeugüberprüfungen (KTEO, IKTEO)
  18. Wohnhaus für den mit der Hauptnutzung der Landfläche Beschäftigten
  19. Hotels, sonstige touristische Einrichtungen, komplexe touristische Unterkünfte
  20. Sportanlagen
  21. Gewächshäuser, Wasserbecken und allgemein Produktionsanlagen der Landwirtschaft und Viehzucht

(Quelle: opengov.gr)

Fiskus in Griechenland verrechnet Steuerschulden mit Forderungen

2. Februar 2012 / Aufrufe: 113 Keine Kommentare

In Griechenland sollen Steuerschuldner ihre Verbindlichkeiten fortan unmittelbar mit Forderungen gegen den Fiskus verrechnen lassen können.

Zahlreiche Unternehmen und natürliche Personen in Griechenland sind mit der paradoxen Situation konfrontiert, einerseits ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus unter Androhung harscher Sanktionen fristgerecht nachkommen zu müssen, obwohl der Staat ihnen andererseits zum Teil erhebliche Steuerrückzahlungen schuldet, die jedoch im Rahmen eines formlosen internen Zahlungsstopps nicht selten seit vielen Monaten “eingefroren” bleiben.

Bezeichnend ist, dass etliche Unternehmer, die in letzter Zeit wegen fälliger Steuerschulden verhaftetet und Schnellgerichten vorgeführt wurden, sich auf mangelnde Liquidität infolge aufgelaufener Mehrwertsteuerrückzahlungen berufen, die ihnen zwar rechtmäßig zustehen, aber nicht ausgezahlt werden. In einer kaum weniger misslichen Lage befinden sich auch viele Privatleute, die vergeblich auf Einkommens- und Lohnsteuerrückzahlungen oder sonstige Erstattungen warten, jedoch parallel aufgefordert sind, ihren laufenden Verpflichtungen fristgerecht zu entsprechen.

In Ergänzung der einschlägigen Bestimmungen, die bereits im Frühjahr 2011 verabschiedet worden waren, gab nun der stellvertretende griechische Finanzminister Pantelis Ikonomou mit einem Runderlass vom 26.12.2012 Anweisungen bezüglich der – fallweise von Amts wegen oder auf Antrag erfolgenden – unmittelbaren Verrechnung festgestellter Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber dem Fiskus, welche aus dem engeren öffentlichen Sektor herrühren.

Quelle + Einzelheiten: Verrechnung von Steuerschulden in Griechenland

Treibstoff-Schmuggel in Griechenland kostet Fiskus Milliarden

1. Februar 2012 / Aufrufe: 378 7 Kommentare

Der Treibstoff-Schwarzhandel in Griechenland bringt den den Fiskus jedes Jahr um immense Steuereinnahmen, wird jedoch nach wie vor nicht effizient bekämpft.

Im Rahmen des exzessiven Schwarzhandels mit Benzin und Dieselkraftstoff “verschwinden” wie durch Zauberhand tausende von Griechenland in Richtung Bulgarien, Skopje, Türkei und Albanien geleitete Treibstoffladungen, was wiederum zum Ergebnis hat, dass der Staatskasse Milliarden Euro aus Steuern und Abgaben auf die Mineralölprodukte verloren gehen.

Während diese Ladungen angeblich für den Export bestimmt sind und nicht besteuert werden, verlassen sie nicht die Grenzen und kehren auf den Inlandsmarkt zurück, wo sie von Wiederverkaufsunternehmen für Mineralölerzeugnisse zu regulären Preisen und natürlich ohne Belege vertrieben werden. Der in die Taschen der “Geschäftstüchtigen” fließende Betrag übersteigt 2 Mrd. Euro jährlich. Zentrum dieser illegalen Aktivität ist wegen der geographischen Lage Nordgriechenland und speziell Thessaloniki.

Vernichtende Daten der UN

Alle Staaten melden den zuständigen Dienststellen der UN obligatorisch analytische Daten über ihren Handel mit der übrigen Welt. Somit werden bei der Bewegung eines Produkts die Menge und der Wert sowohl von dem Exportland als auch von dem Importland deklariert. Wenn also Griechenland der UN meldet, dass es Treibstoffe z. B. nach FYROM exportiert, ist selbstverständlich, dass die selben Mengen und Beträge auch von den Behörden des benachbarten Staates als Import gemeldet werden müssen. Die Gesetze der Mathematik scheinen jedoch eine relative Geltung zu haben, wenn smarte balkanische Schwarzhändler intervenieren, die mit diesen Geschäften mythische Gewinne erzielen.

Während 2009 deklariert wurde, dass Benzin und Diesel im Wert von ungefähr 134,5 Mio. Dollar, also eine Menge von 2.229.000 Tonnen Griechenland nach Skopje verließen, deklarierte Skopje, dass dort gerade einmal 123.000 Tonnen im Wert von 10,3 Mio. Dollar ankamen, wie die in einer Untersuchung des Wirtschafts-Assistenzprofessors der Aristoteles-Universität D. Mardas publizierten Daten der Vereinigten Nationen belegen (UN Datenbank Comtrade). Für 2010 wurden Exporte von 55,8 Mio. Dollar deklariert, während Skopje … überhaupt keine Importe meldet.

Tabelle 1 – Benzin-Exporte Griechenlands nach FYROM (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 80.078.958 52.793.587
2002 92.489.016 71.850.860
2003 22.845.123 12.012.433
2004 13.626.146 2.217.912
2005 22.600.932 8.640.396
2006 23.071.680 9.625.968
2007 31.065.990 6.112.069
2008 54.895.198 19.182.818
2009 134.460.100 10.005.015
2010 55.801.150 0

Das selbe Phänomen ist auch bei den Exporten nach Bulgarien zu beobachten, ausgenommen der Jahre 2006 und 2010, wo die Beträge aus den weiter unten erklärten Gründen differieren.

Tabelle 2 – Benzin-Exporte Griechenlands nach Bulgarien (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 27.448.191 17.880.740
2002 30.069.510 24.774.336
2003 39.175.531 35.539.604
2004 50.554.724 28.862.569
2005 64.611.123 39.709.277
2006 169.962.594 174.442.266
2007 52.371.442 13.332.797
2008 159.059.033 147.944.281
2009 189.868.731 183.145.780
2010 130.336.465 159.321.368

Wie der Trick funktioniert

Dieses … mathematische Paradoxon wird auf verschiedene Weisen erzielt:

  • entweder fährt der Fahrer des griechischen Tankwagens nach der Deklaration der zu exportierenden Treibstoffmenge nicht über die Grenze und bringt den Treibstoff auf den inländischen Markt zurück
  • oder es erfolgt eine fiktive Exporterklärung beim Zoll, ohne dass die Treibstoffe jemals bis zur Grenze gelangen
  • oder der Fahrer des Tankwagens deklariert eine sehr viel größere als die tatsächlich von ihm transportierte Treibstoffmenge, während er danach in dem Bestimmungsland die reale Menge mittels der hauptsächlich im innergemeinschaftlichen Handel beobachteten üblichen Methode der doppelten Rechnungen deklariert.

Aus den Statistiken der UN geht speziell in den Geschäften mit der Türkei und Bulgarien auch ein zweites … mathematisches Paradox hervor, das umgekehrt verläuft, jedoch die selben Resultate hat. Beispielsweise meldete Griechenland, dass 2010 für 116 Mio. Dollar Benzin in die Türkei exportiert wurde, während die türkischen Behörden meldeten, dass aus unserem Land eine mehrfache Menge, nämlich 573 Mio. Dollar importiert wurde!

Warum dies geschieht? Es bedarf einer gehörigen Portion an Phantasie und Überlegung, um gewisse scheinbare Widersprüche zu verstehen, die jedoch dank der Erfindungsgabe der Schwarzhändler alles andere als Widersprüche sind.

Wasser aus Griechenland wird in der Türkei zu Benzin

Wollen wir also die Lösung auch dieses Mysteriums betrachten: Die Fahrer der Tankwagen und ihre Unternehmen deklarieren, dass sie ein irrelevantes Produkt in flüssiger Form exportieren, das sogar auch … Wasser sein kann, während sie in Wirklichkeit Treibstoffe transportieren. Im Importland deklarieren sie jedoch die tatsächliche Ladung.

Dieser fiktive Abfluss von Treibstoffen dient den … Kollegen der Schwarzhändler des Nachbarlandes und speziell der Türkei, wo wegen des sprunghaften Aufschwungs und der hohen Besteuerung ebenfalls ungeheure Mengen illegaler Treibstoffe kursieren und eine hohe Nachfrage nach Belegen (Rechnungen usw.) existiert. Ebenfalls dient er auch den einheimischen Schwarzhändlern, wenn sie große Mengen illegaler Treibstoffe konzentriert haben und diese loswerden wollen, entweder weil sie “interne” Informationen über eine anstehende Kontrolle haben oder um die Größe ihrer Lager zu rechtfertigen. Das Wasser … mutiert somit auf magische Weise und wird als Benzin in die Türkei exportiert!.

Die Daten der UN sind apokalyptisch. Es ist zu sehen, dass bis 2006 bei den Geschäften mit der Türkei die “traditionelle” Methode der Rückführung von Treibstoffen auf den griechischen Markt ohne Unterlagen vorherrscht, während in der Periode 2007 – 2010 die von der Türkei als importiert deklarierten Mengen sehr viel größer sind als jene, welche Griechenland meldet.

Tabelle 3 – Benzin-Exporte Griechenlands in die Türkei (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 116.008.343 51.902.353
2002 53.616.872 29.193.249
2003 134.692.070 65.751.343
2004 203.355.053 113.419.996
2005 382.002.473 177.823.692
2006 414.460.180 376.776.762
2007 199.575.062 305.538.993
2008 76.472.290 354.833.607
2009 93.174.388 403.859.748
2010 116.027.335 573.779.15

Für Albanien ergibt sich nach 2002 ein ähnliches Bild mit der Türkei

Tabelle 4 – Benzin-Exporte Griechenlands nach Albanien (in Dollar)

Jahr Exporte Griechenlands Importe aus Griechenland
2001 43.244.247 36.556.545
2002 32.385.835 24.654.388
2003 25.844.028 37.678.938
2004 41.358.917 60.756.922
2005 51.285.290 65.632.563
2006 91.795.238 101.457.894
2007 158.311.757 167.116.231
2008 36.204.259 251.858.740
2009 35.181.281 186.948.438
2010 56.304.860 119.025.389

Professor D. Mardas schlägt eine einfache Lösung vor: “Den Beamten der SDOE, die jegliche illegale Menge erwischen, soll eine generöse Prämie gezahlt werden. Als Prozentsatz der auf die illegalen Treibstoffe erhobenen Verwaltungsstrafen wird diese Prämie nicht den Etat belasten. Wird diese Politik umgesetzt, werden wir wahrscheinlich von den Dutzenden rein zufällig entdeckten Tanklagern und Tankwagen überrascht sein.

Hören Sie, wie er zu zougla.gr über das Ausmaß des Phänomens und über die Gründe spricht, aus denen es von dem Staat nicht angegangen worden ist, und auf die Frage antwortet, ob dies an einem Fehlen politischen Willens liegt.

Finanz- und Entwicklungsministerium spielen “Bäumchen wechsle dich”

Das Thema der staatlichen Unzulänglichkeit bei der Bewältigung des Treibstoffschwarzhandels hat eine regierungsinterne Auseinandersetzung und eine “Kollision” zwischen den Ministern für Entwicklung und Finanzen hervorgerufen, geleitet von den Herren Chrysochoidis und Venizelos, die beide die Führung der PASOK-Partei beanspruchen.

Die Kontroverse brach aus, als neulich ein höchster Funktionär des Entwicklungsministeriums konkrete Kreise im Finanzministerium “fotografierte”, die sich der Bekämpfung des Schwarzhandels und des Schattenhandels widersetzen, und meldete, dass die politische Führung des Finanzministeriums die Adoption der – seiner Meinung nach – einzige praktische Lösung zur Bekämpfung des Treibstoffschwarzhandels, also die Einrichtung eines Systems zur Kontrolle der Eingänge und Ausgänge bei den Tankstellen obstruierte.

Der selbe Funktionär monierte die Existenz von Mechanismen aus behördlichen Amtsträgern, Finanzbeamten und Zöllnern, die heftig gegen die Installation des in Rede stehenden Systems bei den Tankstellen reagieren.

Wenige Stunden später bestellte der Wirtschaftsstaatsanwalt Herr Gr. Peponis bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts die Einleitung der Strafverfolgung zu Lasten des Herrn Kapeleris und der ehemaligen Leiterin der Direktion für Zollkontrollen, Frau Evangelia Pantazi, wegen des Vergehens der verbrecherischen amtlichen Untreue und führte sie zu ihrem Rücktritt.

Maßnahmen, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist

Die Regierung ist darauf aus, das elektronische System zur Aufzeichnung der Eingänge und Ausgänge von Treibstoffen in der gesamten Lieferkette von den Raffinerien bis hin zu den Treibstoffverkaufsstellen auszuweiten, betonte neulich im Parlament der Premierminister L. Papadimos in Beantwortung einer Anfrage über den Schwarzhandel.

Der Premierminister charakterisierte den Treibstoffschwarzhandel als ein himmelschreiendes Problem gesellschaftlicher Ungerechtigkeit und betonte, dass sich speziell in einer Epoche, in der das Land von einem signifikanten wirtschaftlichen Problem geprüft wird, “gewisse Schlitzohren zu Lasten der Gesamtheit der Gesellschaft bereichern“. Wie er meinte, ist der Schwarzhandel nicht nur der Verlust der Einnahmen des Fiskus, aber die Tatsache, dass dieser Verlust in einer Epoche erfolgt, wo das Volk hart geprüft wird.

Fiktive Treibstoffexporte, nachlässige Kontrolle des Handels mit Treibstoffen für die Schifffahrt und neue Methoden der Panscherei des Benzins mit Methanol – Toluol zeigen in einer gemeinsamen Bekanntmachung die Konzerne der ELPE, der Motor Oil und der Verband der Treibstoffhandelsunternehmen an.

Unter anderem schlagen sie die unmittelbare Überprüfung bezüglich der fiktiven Exporte und die Kontrolle im Vertrieb von Schifffahrt-Treibstoffen, die Zerschlagung der Benzinpanscher-Kreise und die Angleichung der Besteuerung von Heizöl und Dieseltreibstoff, die endgültige Einziehung der Betriebserlaubnis der Tankstellen, welche die Konsumenten bestehlen, und die unmittelbare Umsetzung des Systems zur Kontrolle von Eingängen und Ausgängen bei den Tankstellen

(Quelle: Zougla)

Lockerung bei Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland

31. Januar 2012 / Aufrufe: 318 2 Kommentare

In Griechenland dürfen nun auch Schwarzbauten legalisiert werden, deren Fertigstellung nicht durch öffentliche oder private Dokumente nachgewiesen werden kann.

Mit immer wieder neuen Änderungen weitet das griechische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimawandel (YPEKA) den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Legalisierung von Schwarzbauten und ungenehmigten baulichen Maßnahmen noch mehr aus und gewährt die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Regelung sogar gegebenenfalls auch mit der Einreichung nur einer einfachen rechtsverbindlichen Erklärung. Weiter führen die neuen Modifizierungen einige Änderungen bei den Zonenpreisen herbei, welche in bestimmten Fällen für die Berechnung der Geldstrafe herangezogen werden.

Mit einem Zusatz zu dem debattierten Gesetzentwurf über den strafrechtlichen Umweltschutz betont das YPEKA, dass in Fällen, in denen weder öffentliche noch private Dokumente vorliegen, aus denen der Zeitpunkt der Fertigstellung der Konstruktion oder der Einrichtung der Nutzung belegt wird, die “Regulierung” mit einer rechtsverbindlichen Erklärung des Eigentümers erfolgen kann. Diese Erklärung muss allerdings von dem technischen Bericht eines Architekten / Ingenieurs begleitet werden, der den Inhalt der rechtsverbindlichen Erklärung des Eigentümers untermauert.

Günstigere Berechnung der Geldstrafen für Immobilien auf Inseln

Die neuen Modifizierungen führen einige Änderungen auch bezüglich der Zonenpreise ein, die für die Berechnung der Geldstrafe berücksichtigt werden. Speziell für Immobilien außerhalb des Bebauungsplans und außerhalb der Grenzen einer Ansiedlung, die sich auf den griechischen Inseln befinden und kein Zonenpreis festgelegt worden ist, wird der niedrigste in der Gemeinde geltende Zonenpreis berücksichtigt. Wurde in dieser wiederum (noch) kein Zonenpreis bestimmt, wird der niedrigste in der gesamten Bezirkseinheit geltende Zonenpreis als Berechnungsbasis herangezogen, sofern in dem heimischen lokalen oder kommunalen Gemeindebezirk der höchste Zonenpreis nicht über 2.000 Euro / Quadratmeter liegt.

Für die Berechnung der Geldstrafe auf Basis des niedrigsten lokalen Zonenpreises wird also zur Voraussetzung gemacht, dass es in einem benachbarten Gebiet keinen Zonenpreis von über 2.000 Euro gibt. Es sei daran erinnert, dass der entsprechende Plafond für in den Regionen von Epirus, Kreta und Euböa gelegene Immobilien auf 2.200 Euro / Quadratmeter festgesetzt worden ist.

Neue Regelungen für ungenehmigte Etagen- / Wohnungsaufteilungen

Das Ministerium schreitet ebenfalls zur Einführung einer einheitlichen Geldstrafe für jene Übertretungen, die mit der abweichenden Flächen- bzw. Wohnungsaufteilung einer Etage in Zusammenhang stehen. Wenn also jemand eine Etage im Vergleich zu den genehmigten Plänen der Baugenehmigung abweichend gestaltet und eine Modifizierung der architektonischen Anlagen herbeigeführt hat, wird er unter Kategorie 13 des Formulars zur Erfassung von ungenehmigten Bauten und Baumaßnahmen fallen.

Dies bedeutet in der Praxis, dass der Eigentümer von der Zahlung der pauschalen Antragsgebühr befreit wird und innerhalb der allgemeinen Frist, die ansonsten für die Entrichtung der ersten Rate gilt, in einer einmaligen Zahlung 500 Euro zu entrichten hat.

Die Aufteilung einer ausgewiesenen eigenständigen horizontalen oder vertikalen Eigentumseinheit, die von der ursprünglich in den genehmigten Plänen der Baugenehmigung vorgesehen Aufteilung abweicht, gilt dagegen gemäß den neuen Regelungen nicht mehr als ungenehmigte Konstruktion.

(Quelle: Vradyni)

Ergänzende Informationen:

US-Superwaffe verursacht Erdbeben bei Santorin in Griechenland

30. Januar 2012 / Aufrufe: 1.068 21 Kommentare

Laut einer an das Licht gelangten Theorie soll Kreta überschwemmt werden, um die Forschung nach Erdöl, Erdgas und Uran in Griechenland auf Jahrzehnte zu unterbinden.

Aus Ärger über die Wiederherstellung der Beziehungen Griechenlands mit dem “Blonden Geschlecht” des Vladimir Putin drohen die Amerikaner, mit der ihnen zur Verfügung stehenden bekannten Weltraum-Strahlenwaffe den Vulkan auf Santorin aufzuwecken!

Putin-Fisch bei Santorin
Der “Putin-Fisch” wehrt die tödlichen Strahlen der USA ab!
Das zur Enthüllung der Wahrheit keiner weiteren “Bearbeitung” unterzogene Satellitenbild
dokumentiert den Kampf der Titanen bei Santorin (Digital Artwork: Makis Anasiadis)

Kampf der Titanen im Kratergebiet von Santorin

Nur die unheilbaren Einfaltspinsel und alle ein Interesse an der Ignorierung der klaren Tatsachen hegenden Landesverräter sind noch nicht davon überzeugt worden, dass der triumphale Besuch des Antonis Samaras in Moskau und das “angebliche” Erdbeben im Seegebiet zwischen Santorin und Kreta Ereignisse sind, die miteinander in Verbindung stehen.

Derzeit wird in dem Krater ein historischer Konflikt der Supermächte ausgetragen: Auf der einen Seite die Waffen der Amerikaner, die von Erdbeben bis hin zu Krebs bei Chavez hervorrufen können (lest die Sites im Internet und wacht endlich auf!), und auf der anderen Seite der riesige griechisch-orthodoxe “Putin-Fisch”, ein gigantischer Fisch in der Gestalt des großen Führers, der auf mysteriöse (!) Weise auftauchte, um die Katastrophe zu verhindern – wie auf dem obigen Satellitenfoto klar zu erkennen ist.

Es ist offensichtlich, dass die Kräfte der anti-orthodoxen Achse angesichts der Gefahr, die bei Kreta liegenden unendlich riesigen Vorkommen an Erdöl, Erdgas und Uran zu verlieren, sich anschicken, eine Explosion des Vulkans auf Santorin hervorzurufen! Eine Explosion, die wiederum einen Tsunami verursachen wird, der wie in den prähistorischen Zeiten die Insel Kreta überschwemmen und die Erforschungen für viele Jahrzehnte annullieren wird!

Es ist der Anmerkung wert, dass nicht nur wir all dies behaupten. Es existieren viele Aussagen von Mönchen auf Athos und andere unerschütterliche Beweise, die trotz der Bemühungen all jener, die ein Interesse an deren Vernichtung hegen, mittels des Einsatzes erleuchteter Zeitungen jeden Sonntag an das Licht geraten, damit die gesunden Kräfte der Nation geweckt und zur Rettung des Vaterlands tätig werden.

(Quelle: MoufaNet)

Hinweis: In Zusammenhang mit Pressemeldungen könnte “μούφα” (mufa / moufa) als “Ente” interpretiert werden, womit “MoufaNet” wohl keiner weiteren Definition bedürfen wird … .

Paradoxe der Schwarzbau-Legalisierung in Griechenland

29. Januar 2012 / Aufrufe: 295 Keine Kommentare

Gesetzliche Bestimmungen über die Legalisierung von Schwarzbauten in Griechenland legen den Immobilienmarkt lahm und bestrafen die biederen Immobilienbesitzer.

Das gesetzliche Verfahren zur nachträglichen Legalisierung illegaler Bauten und rechtswidriger Baumaßnahmen in Griechenland entwickelt sich zu einem Kreuzworträtsel für starke Rätsellöser. Vier Monate der Umsetzung des Hals über Kopf ratifizierten und von Anfang an umstrittenen einschlägigen Gesetzes haben viele Paradoxe in den Vordergrund und parallel die Übertragungen von Immobilien fast völlig zum Erliegen gebracht.

Laut den griechischen Notaren verzeichnet die Anzahl der Immobilientransaktion seit Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung über die Legalisierung von Schwarzbauten einen steilen Absturz, wozu der Präsident der Notarkammer Athen Kostas Vlachakis betont, dass die Anzahl der Übertragungen während der letzten drei Jahre um insgesamt 80% – 90% gesunken ist. Obendrein scheinen viele Eigentümer, die sich angesichts der ursprünglich äußerst knapp gesetzten Fristen frühzeitig sputeten, die “Regulierung” ihrer Immobilien umgehend in Angriff zu nehmen, finanziell als Verlierer dazustehen.

Gesetzliches Flickwerk führt zu unglaublichen Verzerrungen

Abgesehen davon schaffen die zahllosen Modifizierungen, welche das Ministerium während des vor vier Monaten in Kraft gesetzten Verfahrens herbeiführte, vielfältige Verzerrungen. Üblicherweise werden die Griechen beschuldigt, alles bis zum letzten Augenblick aufzuschieben. Im Fall der Schwarzbauten honoriert jedoch unter dem Strich das Umweltministerium diese Praxis sogar, da Immobilienbesitzer, die sich in dem ersten Zeitraum beeilt hatten, die Regelung in Anspruch zu nehmen, finanziell verloren zu haben scheinen.

Das Gesetz sieht vor, dass für die außerhalb von Bebauungsplänen liegenden Gebiete, für welche kein Zonenpreis festgesetzt worden ist, die Geldstrafe auf Basis des minimalen in dem konkreten Gemeindeteil des Schwarzbaus oder – sofern es auch hier keinen speziellen Zonenpreis gibt – des minimalen in dem gesamten Gemeindeverband geltenden Zonenpreises berechnet wird. Im weiteren Verlauf wurde diese Bestimmung modifiziert, und inzwischen wird der niedrigere Mindestzonenpreis berücksichtigt, der in der Bezirkseinheit gilt, in dem das Gebäude liegt. Dies bedeutet, dass der Eigentümer einer Immobilie, die vor der Modifizierung der Regulierung unterstellt wurde, aufgefordert sein wird, eine höhere Geldstrafe im Verhältnis zu demjenigen zu zahlen, dessen Immobilie nach der Modifizierung der Regelung unterstellt wurde. Wie die Notare sogar klarstellten, ist kein Korrekturverfahren für alle diejenigen vorgesehen, welche eine höhere Geldstrafe bezahlten.

Die Merkwürdigkeiten hören jedoch hier nicht auf. Wenn bei der elektronischen Antragstellung dem Architekten oder der zentralen Behörde ein Fehler unterläuft, hat die Zeche … der Bürger zu zahlen. Beispielsweise kann im Fall einer falschen Berechnung der Geldstrafe der Bürger mit der Entrichtung der Raten beginnen und im weiteren Verlauf darüber informiert werden, dass die Regulierung seiner Immobilie nicht abgeschlossen wurde, jedoch natürlich ohne, dass ihm das Geld zurückgezahlt wird.

Übertragungen von Immobilien in Griechenland

Ein weiteres Paradox ist bei den Übereignungen von Immobilien zu finden, wobei das Ministerium legale und illegale Bauten über den selben Kamm schert. Und dies, weil jeder Eigentümer eines Gebäudes, unabhängig von dem Zeitpunkt dessen Errichtung, und sogar auch der Eigentümer eines Gebäudes, welches er absolut rechtskonform und gemäß dessen Baugenehmigung errichtet hat, im Fall einer beabsichtigten Übertragung verpflichtet ist, die Kontrolle durch einen Architekten zu beantragen und dem Notar die Bescheinigung über die bauliche Legalität beizubringen. Diesem Verfahren ist sich ausnahmslos die Gesamtheit der Besitzer aller seit der Gründung des griechischen Staats existierender Altbauten, denkmalgeschützter Gebäude. der Bauten außerhalb des Bebauungsplans und innerhalb von Ansiedlungen zu unterziehen verpflichtet.

Existierende topographische Pläne werden zu Makulatur

Parallel besteht für jeden Vertrag über die Übertragung einer Immobilie ohne jede Ausnahme (Etageneigentum, landwirtschaftliche Gebiete, Immobilien aus Flurbereinigungen usw., sogar auch unbebaute Landstücke) die Verpflichtung zur Beifügung eines topographischen Plans, der in Abhängigkeit von dem staatlichen Koordinatensystem erstellt worden ist.

Die bis heute erstellten topographischen Pläne werden nutzlos, sofern sie nicht in Abhängigkeit von dem staatlichen Koordinatensystem erstellt worden sind. Die einzigen Bauten, welche von der Verpflichtung zur Beifügung eines abhängigen topographischen Plans ausgenommen werden, sind die Eigentumswohnungen und Geschäftslokale innerhalb des Bebauungsplans.

Testamente anstatt Zuwendungen

Wie Herr Vlachakis unterstrich, haben alle diese Regelungen die Übertragungen von Immobilien wegen der hohen Kosten eingefroren. Wie er bezeichnend meinte, bevorzugen die meisten Bürger, ein Testament zu errichten anstatt ihr Immobilienvermögen direkt zu übereignen (elterliche Zuwendung, Schenkungen). Wenn beispielsweise jemand 6 Landstücke von geringem Wert transferieren möchte, werden wegen der Verpflichtung zur Beibringung der Bescheinigung eines Architekten und des topographischen Plans rund 9.000 Euro allein für die Kosten der Übertragung erforderlich. Zusätzlich sehen die neuen Regelungen keinerlei Ausnahme wie beispielsweise für die zigtausend unbebauten Grundstücke und Landstücke im ganzen Land vor, die innerhalb katastrierter Gebiete liegen und denen eine individuelle Grundbuchnummer zugeordnet worden ist.

Diskriminierende Baubestimmungen außerhalb des Bebauungsplans

Während der Dauer der Pressekonferenz wurde auch auf Artikel 14 des neuen – derzeit noch unter Beratung stehenden – Präsidialdekrets über die Flächennutzungen Bezug genommen, wobei die Notare unterstreichen, dass “es jeder grundgesetzlichen Stützung entbehrt, da es sich direkt gegen das eine Grundlage der Verfassung darstellende Eigentum richtet”. Laut Herrn Vlachaki ist die bei Prügel verboten zu sein scheinende Errichtung einer Haupt- oder Ferienwohnung nicht vorgesehen.

In all diesen betroffenen Zonen ist die Errichtung von landwirtschaftlichen Lagerräumen usw. oder Autowerkstätten oder Vergnügungszentren usw. und eine Behausung nur für die mit der primären Nutzung der Landfläche Beschäftigten gestattet, also beispielsweise nur für den Landwirt, der den Acker kultiviert und der gegebenenfalls sein Landhaus bauen kann. Es handele sich um eine bizarre Enteignung von Vermögen, da sie tausende Eigentümer unversehrter Grundstücke der Möglichkeit beraubt, diese bebauen zu können.

(Quelle: Vradyni)

Neue Meldevorschriften für Arbeitslose in Griechenland

28. Januar 2012 / Aufrufe: 191 Keine Kommentare

Ab Februar 2012 treten in Griechenland neue Bestimmungen in Kraft, die sich sowohl auf die Meldung neuer als auch die Unterstützung registrierter Arbeitsloser beziehen.

In Griechenland treten ab dem 01. Februar 2012 bei der “Organisation für Beschäftigung des Arbeitskräftepotentials (OAED), sprich dem griechischen Arbeitsamt neue Bestimmungen in Kraft, die für Arbeitslose einerseits zu gewissen Erleichterungen bei der Registrierung und den obligatorischen regelmäßigen Meldung führen, andererseits jedoch speziell bezüglich der Gewährung des Arbeitslosengeldes auch mit strengere Verpflichtungen einhergehen.

Anstatt sich wie bisher – und zwar unabhängig von einem eventuell bestehenden Anspruch auf Arbeitslosengeld – obligatorisch jeden Monat beim Arbeitsamt zu melden, müssen Arbeitslose nach der anfänglichen Registrierung fortan im Regelfall zur Verlängerung des Arbeitslosenausweises nur noch alle drei Monate persönlich vorstellig werden. Sofern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht wird, müssen die Berechtigten allerdings für die Abwicklung der Beantragung und Bewilligung der Leistung anfänglich gleich zweimal und dann regelmäßig zu konkret bestimmten Terminen persönlich erscheinen.

Neue Regelungen des Arbeitsamts – OAED in Griechenland

Die ab Februar 2012 in Kraft tretenden neuen Bestimmungen bringen für Arbeitslose einige Erleichterungen mit sich:

  • Das Verfahren der Registrierung wird vereinfacht, da die erforderlichen Unterlagen nur noch vorgelegt, jedoch nicht mehr (in Kopie) eingereicht werden müssen.
  • Das Verfahren der Verlängerung des Arbeitslosenausweises erfolgt fortan für alle Kategorien der Arbeitslosen alle drei Monate. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für unterstützte Arbeitslose, die bisher bei den Dienststellen einmal monatlich persönlich vorstellen mussten, um den Erhalt der Leistung sicherzustellen. Fortan wird der Arbeitslose mit seinem persönlichen Erscheinen beim OAED die Zahlung des Arbeitslosengelds nicht nur für den laufenden, sondern auch für die beiden nachfolgenden Monate sichern.
    Ein Arbeitsloser mit einem für 12 Monate anerkannten Anspruch auf Arbeitslosengeld hat somit in diesem Zeitraum insgesamt 5 Mal (das erste Mal zur Antragstellung) bei den Dienststellen vorstellig zu werden, anstatt der 13 Vorstellungen, zu denen er mit dem bisher geltenden System verpflichtet war.
  • Parallel wird die Auszahlung der Unterstützung (Arbeitslosengeld und sonstige Leistungen) automatisiert, damit der Bürger auf die bestmögliche Weise bedient wird.

Erforderliche Unterlagen für die Registrierung Arbeitsloser

Auf Beschluss des Vorstands des Trägers werden die bis heute angewendeten Verfahren folgendermaßen neu gestaltet:

Die Einschreibung des Arbeitslosen in das Register des Trägers erfolgt nur, wenn er bei der zuständigen Dienststelle des OAED an seinem Aufenthaltsort persönlich vorstellig wird. Für die Registrierung einer Person, die einen Antrag auf Arbeitslosenhilfe stellt, ist ebenfalls das persönliche Erscheinen des Arbeitslosen bei der zuständigen Dienststelle seines Wohnortes oder des Ortes seiner letzten Beschäftigung erforderlich. Bei der Dienstelle zeigt der Arbeitslose für seine Registrierung vor, jedoch fortan ohne einzureichen:

  • Den letzten Einkommensteuerbescheid oder, sofern nicht vorhanden, eine Kopie der von ihm eingereichten Einkommensteuererklärung (E1) oder – falls er nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist – eine von dem Finanzamt beglaubigte einschlägige rechtsverbindliche Erklärung.
  • Zur Bestätigung seines Aufenthaltsortes eine Kopie der Rechnung einer DEKO oder Festnetz-Telefongesellschaft auf seinen Namen oder den Namen eines Mitglieds der mit ihm zusammen wohnenden Familie oder die Kopie eines bei der zuständigen DOY eingereichten Wohnungsmietvertrags.
  • Einen Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass usw.).
  • Ein amtliches Schriftstück, aus dem die Sozialversicherungsnummer hervorgeht.
  • Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis, wenn er Bürger eines Drittlandes ist.

Erneuerung des Arbeitslosenausweises nicht unterstützter Arbeitsloser

Der Arbeitslosenausweis aller Arbeitsloser, die keine Hilfszahlung erhalten, gilt für drei Monate ab ihrer anfänglichen Registrierung und danach für drei Monate ab der jeweils letzten Erneuerung. Der Arbeitslose erneuert den Arbeitslosenausweis innerhalb eines Zeitraums von fünf Werktagen vor oder nach dem angeführten Verfallsdatum des Ausweises, indem er bei jeder beliebigen Dienststelle KPA2 des OAED persönlich vorstellig wird.

Der Arbeitslose wird aus dem Register des OAED gelöscht, sofern ein Grund zu seiner Löschung einhergeht, wie beispielsweise, wenn er eine Beschäftigung findet, was er dem Träger mitzuteilen verpflichtet ist, oder wenn er nicht rechtzeitig zur Erneuerung seines Arbeitslosenausweises schreitet. Von der Verpflichtung zur Erneuerung des Arbeitslosenausweises sind die registrierten Personen mit Behinderungen (AmeA) befreit, die kein Arbeitslosengeld erhalten.

Periodisches Erscheinen unterstützter Arbeitsloser beim OAED

Für den unterstützten Arbeitslosen deckt sich die Geltungsdauer des Arbeitslosenausweises mit dem Zeitraum seiner Unterstützung. Der Anspruch auf Unterstützung wird mit einem Bewilligungsbescheid anerkannt, der von dem OAED ergeht. Um jedoch fortan den Fluss seiner Unterstützung zu sichern, ist der Arbeitslose zum persönlichen Erscheinen bei den Dienststellen des OAED in verbindlich vorbestimmten Zeiträumen verpflichtet (im dritten Monat jedes Quartals der Unterstützung). Konkret gilt:

  • Anfänglich erscheint der Arbeitslose persönlich und reicht einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosenhilfe bei der zuständigen Dienstelle des OAED seines Wohnorts oder des Ortes seiner letzten Beschäftigung ein, innerhalb von 60 Tagen ab der Lösung oder dem Auslaufen seines Arbeitsverhältnisses. Er erhält eine Kopie des Antragsformulars, worauf er darüber informiert wird, wann er den einschlägigen Bescheid über seine Unterstützung in Empfang nehmen kann, was ebenfalls obligatorisch durch ihn persönlich bei der Dienststelle erfolgt, bei der er seinen Antrag gestellt hat.
  • Wenn der Arbeitslose zum Empfang des Bewilligungsbescheids vorstellig wird, wird er über die genauen Termine informiert, zu denen er bei jeder beliebigen Dienststelle KPA2 des Trägers vorstellig zu werden und seine Gegenwart zu melden verpflichtet ist. Die Termine der Zeiträume, innerhalb welcher er zur Meldung seiner Gegenwart zu erscheinen schuldet, werden an einer speziellen Stelle des Bewilligungsbescheids der Dienststelle angeführt, den der Arbeitslose erhält (der an der Stelle des Antrags unterschreibt, wo diese Termine angeführt werden).

Falls der Arbeitslose über zwei aufeinanderfolgende Quartale nicht erscheint, um sich präsent zu melden, verfällt sein gesamter (Rest-) Anspruch bis zum Auslaufen seiner Unterstützung.

Liegt ein Grund zur Aussetzung oder Unterbrechung der Unterstützung vor, ist der unterstützte Arbeitslose verpflichtet, innerhalb von 8 Werktagen und jedenfalls vor Ende des laufenden Unterstützungsmonats die Dienststellen des OAED zu informieren. Anderenfalls folgt außer den eventuellen strafrechtlichen Haftungen die unwiderrufliche (!) Einstellung der Unterstützung und die Zuweisung einer Schuld (Erstattungspflicht).

Persönliches Erscheinen und Zahlung des Arbeitslosengelds

Das persönliche erscheinen des unterstützten Arbeitslosen bei dem KAP2 innerhalb der festgesetzten Zeiträumen ist fortan obligatorisch, um den Anspruch auf Unterstützung zu sichern und den ungehinderten Fluss der Zahlungen der Unterstützung zu gewährleisten. Diese Regelung wurde getroffen, weil auf Basis des persönlichen Erscheinens das Integrale Datenverarbeitungssystem des OAED aktualisiert wird, mittels dessen fortan auf automatische Weise die Zahlungen des Arbeitslosengelds an die Unterstützten bestimmt werden.

Der Ablauf der Aktualisierung des Systems und der Gutschrift der monatlichen Zuwendungen erfolgt fortan einmal wöchentlich und konkret am letzten Werktag (Freitag) jeder Woche. Die Auszahlung der Unterstützungen erfolgt automatisiert per Gutschrift auf den persönlichen Konten der Unterstützten, indem die EDV-Direktion des Trägers eine elektronische Datei an die EDV-Direktion der Griechischen Nationalbank übermittelt.

Es sei angemerkt, dass ein Erscheinen der Arbeitslosen bei den KPA2 außerhalb der festgesetzten Zeiträume nicht in das Integrale Datenverarbeitungssystem eingegeben werden kann. Den ungehinderten Fluss ihrer Bezüge stellen die unterstützten Arbeitslosen nur mit ihrem persönlichen Erscheinen in den festgesetzten Zeiträumen sicher, über die sie mit dem Empfang des Bewilligungsbescheids informiert worden sein werden.

(Quelle: Zougla)