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Medikamente in Griechenland nur noch gegen Barzahlung

3. Januar 2012 / Aufrufe: 708 6 Kommentare

Die Apotheker in Griechenland beschlossen anlässlich der eskalierenden Konfrontation mit dem Gesundheitsministerium, Medikamente nur noch gegen Barzahlung abzugeben.

Die Apotheker in Griechenland schreiten in Reaktion auf die Ankündigungen der Ministerien für Gesundheit und Arbeit bezüglich der erneuten Senkung ihrer Gewinnspanne zu weiteren Protestaktionen. Konkret rief der Panhellenische Pharmazeuten-Verein für den 02. und 03. Januar 2012 einen 48-stündigen Streik aus und bekräftigte den bereits gegen Ende 2011 gefassten Beschluss, ab Januar 2012 Medikamente nur noch gegen Barzahlung abzugeben.

Letzteres betrifft die Versicherten aller Kassen (also auch jener, die ihren Verpflichtungen regulär nachkommen!) und bedeutet in der Praxis, dass alle Versicherten gezwungen sind, den vollen Preis der Medikamente aus eigener Tasche vorzustrecken und dann die Erstattung des ihnen nach Abzug der Selbstbeteiligung zustehenden Kassenanteils zu beantragen. Die Apotheker verlangen eine “Vereinbarung mit der Branche über einen stabilen Rahmen der Arzneimittelpolitik sowie auch, die Jagd auf die Apotheken einzustellen“.

Aktualisierung: Seit dem 12. Januar 2012 führen die Apotheken Rezepte aller Kassen wieder regulär aus.

Apotheker warnen vor Chaos in der medizinischen Versorgung

Wie in der einschlägigen Bekanntmachung angeführt wird, “wurde in einer gemeinsamen Sitzung des Vorstands des Panhellenischen Pharmazeuten-Vereins und der Pharmazeuten-Vereine von Attika und Piräus sowie Vorsitzender anderer großer Pharmazeuten-Vereine nach den Erklärungen des Gesundheitsministers und des Arbeitsministers in Zusammenhang mit den Medikamenten festgestellt, dass:

  • keine konkrete Lösung für die Zahlungen der Versicherungskassen gegeben wird,
  • nicht der wirtschaftlichen Zwangslange der Apotheken und deren Liquiditätsmangel begegnet wird,
  • ohne vorherigen Dialog Maßnahmen bekannt gegeben werden,
  • die Abwertung der medizinischen Versorgung fortgesetzt wird und die Apotheker bei ihren bereits ärmlichen Einkommen zusätzlich mit der Senkung der Gewinnspanne “abgestraft” werden.

Bei einer neuen Sitzung in der nächsten Woche werden die Beurteilung der Lage und die Fassung neuer Beschlüsse erfolgen.

Charakteristisch ist die Erklärung des Vorsitzenden des Panhellenischen Pharmazeiten-Vereins Theodoros Ampatzoglou, der betonte: “in einem Moment, wo die Versicherungskassen 400 Millionen Euro schulden, in einem Moment, wo die Apotheken unter dem Finanzierungsdruck der Multis und der Banken schließen, entschied Minister Loverdos, das spärliche Einkommen der Apotheker noch mehr zu senken” und warnt ausdrücklich: “Wir machen ihn (Loverdos) für das Chaos verantwortlich, das ab dem neuen Jahr auf dem Sektor der pharmazeutischen Versorgung herrschen wird“.

(Quelle: in.gr)

Bereits 800 Apotheken sollen von Schließung bedroht sein

Wie Theodoros Ampatzoglou betonte, betreffen die Aktionen der Apotheker fortan alle Kassen, weil es um das Überleben der Branche gehe. Die Verbindlichkeiten der Kassen gegenüber den Apothekern des ganzen Landes belaufen sich inzwischen auf 400 Millionen Euro, mit dem Ergebnis, dass ungefähr 800 Apotheken von der Schließung bedroht seien und 200 sich bereits außer Stande erklärt haben, den Betrieb fortzusetzen.

(Quelle: iatropedia)

Ergänzend ist anzumerken, dass die Pharma-Konzerne den griechischen Markt schon seit geraumer Zeit äußerst zurückhaltend und häufig nur noch gegen Barzahlung beliefern und nicht zuletzt deswegen bei zahlreichen Präparaten ernsthafte Versorgungsengpässe bestehen. Entsprechend werden auch die Apotheken nur noch mit geringen Mengen oder / und ausschließlich gegen Barzahlung beliefert, müssen jedoch andererseits häufig monatelang auf die Abrechnung verkaufter Medikamente mit den Kassen warten.

Auf die gängige Taktik griechischer Regierungen, einzelne Berufsstände – ob berechtigt oder nicht – gezielt öffentlich zu verunglimpfen und soziale Schichten und Gruppen der Bevölkerung systematisch gegeneinander auszuspielen, sei hier nicht weiter eingegangen. Jedenfalls stehen inzwischen tatsächlich viele Apotheker wirtschaftlich “mit dem Rücken an der Wand”, was die weiteren Verhandlungen nicht erleichtern wird.

Leidtragende sind letztendlich wieder einmal ausgerechnet diejenigen, die es am wenigsten verdient oder gar zu verantworten haben – gemäß der griechischen Redewendung: “Wenn sich die Wasserbüffel zoffen, bezahlen die Frösche die Zeche“.

Staatsanwalt bezeugt erschütternde Verhältnisse in Krankenhäusern

20. Dezember 2011 / Aufrufe: 487 5 Kommentare

Ein Staatsanwalt bezeugt, dass in Griechenland im Rahmen der Korruption und Vetternwirtschaft sogar auch der Verlust von Menschenleben ungeahndet bleibt.

Die Aussage eines Staatsanwalts über die Verhältnisse in den Krankenhäusern in Griechenland offenbart, dass Korruption, Gleichgültigkeit und Missachtung der Gesetze sogar auch Todesfälle zur Folge haben. Der stellvertretende Richter der Berufungsstaatsanwaltschaft Vasilis Floridis machte in der Zeitung “To Vima” seine erschütternde Aussage über den Tod einer jungen Mutter zwei minderjähriger Kinder, die unter den Händen eines skrupellosen Universitätsarztes verstarb, der die Hauptrolle in einer Serie von Verletzungen der Gesetze, Deontologie und Ethik spielte.

Der Staatsanwalt enthüllt mutig, dass die alltägliche Korruption, die den Korpus der griechischen Gesellschaft durchtränkt hat, letztendlich sogar tötet. Und das Schlimmste ist, dass sie von den Organen und Instituten des koordinierten griechischen Staates geschützt wird und ungestraft bleibt. Die öffentliche Anklage des Staatsanwalts erschüttert das neugriechische Gebäude und hebt die Notwendigkeit der großen fundamentalen Änderung hervor, der das Land bedarf.

Wie Korruption, Gleichgültigkeit und Missachtung der Gesetze töten können

Nach etlichen Jahren richterlicher Amtszeit glaubte ich, dass sich in diesem Land gewisse Dinge gebessert haben würden. Dass es – sei es auch einen Verlauf der Besserung gewisser grundsätzlicher qualitativer Größen – geben würde. Dass mit dem Durchschreiten der Zeit diese Gesellschaft gewisse starke Reflexe geschaffen haben würde, die es ihr erlauben würden, in der modernen Welt zu überleben.

Die alltäglichen Fälle, die bei unseren Gerichten verhandelt werden und sicherlich einen Spiegel unserer Gesellschaft darstellen, führen uns jedoch leider dazu, genau das Gegenteil zu glauben. Und es kam auch die Schlussfolgerung der “Internationalen Transparenz”, um dies zu bestätigen: in der Auflistung der Korruption stehen wir auf der selben Stufe mit Kolumbien und Somalia.

Einige der Fälle auswählend, die bei den Gerichten von Thessaloniki verhandelt wurden, werde ich bei einem Fall verharren, der mich als Staatsanwalt des Gerichts buchstäblich erschütterte. Obwohl ich glaubte, dass wir Richter mit all dem, was unsere Augen zu sehen bekommen, eine einschlägige Immunität erworben haben, verstand ich schließlich, dass die menschliche Sensibilität nicht leicht zu entwurzeln ist. Ich sah dies auch in den tränengefüllten Augen der drei Richter des Gerichts.

Eine junge Frau aus der Provinz, verheiratet, mit zwei kleinen Kindern, kam nach Thessaloniki, um sich einem Eingriff zur Verbesserung ihrer körperlichen Erscheinung zu unterziehen. Sie war wie viele junge Leute von der Angst um die überflüssigen Pfunde ergriffen worden. Über einen Bekannten geriet sie in Kontakt mit einem Arzt, der als einer der Experten bei solchen Eingriffen gilt. Arzt und Professor an einer Universität. Es spielt keine Rolle, wer es ist. Auch er ist ein Glied der inzwischen systemischen Korruption in unserem Land.

Der Termin wurde in einer Privatklinik vereinbart, obwohl das Gesetz die Ausübung privater Arbeit durch einen Universitätsarzt verbot. Jetzt gibt ihnen das Gesetz das Recht, auch eine private Praxis zu führen. Und sicherlich würde man billigerweise denken, dass der Großteil der Einweisungen ihrer Patienten in die zentralen Krankenhäuser oder Universitätskliniken natürlich auch über ihre privaten Praxen läuft.

Freibrief für Universitätsärzte in Griechenland zum Gelddrucken

Ein englischer Professor wunderte sich, als ich ihm sagte, dass in meinem Land das Gesetz die Universitätsärzte von der vollen und exklusiven Beschäftigung befreit. “Aber ist das möglich?”, antwortete er mir. “Die einzigen, die vollzeitlich und exklusiv beschäftigt zu sein haben, müssen die Universitätsärzte sein. Weil diese abgesehen von der Behandlung mit der kontinuierlichen Forschung, aber auch der Unterrichtung ihrer Studenten beauftragt sind. Wie werden sie das schaffen, wenn sie sich in ihren Privatpraxen befinden?” Auch ich soll hier anfügen: Und welches Beispiel werden sie für ihre Studenten darstellen, wenn diese sehen, dass sich ihre Dozenten mehr mit ihren privaten und nicht mit den öffentlichen Interessen beschäftigen?

Der Arzt verlangte also von der jungen Frau einen beachtlichen Betrag als Honorar und einen geringeren für die Kosten der Privatklinik. Das Mädchen meinte, so viel Geld nicht zu haben. Na ja, macht nichts, sagt ihr der Arzt. Ich werde Dich im Krankenhaus operieren, womit Du die Kosten der Klinik vermeidest und nur mich bezahlen wirst. Und so geschah es auch.

Wie kam sie nun ins Krankenhaus, unter Umgehung des gesetzlichen Verfahrens, welches vorsieht, dass die Einweisung über die Notaufnahmen oder die regulären Praxen erfolgt? Auch dafür gibt es einen Weg. In einem formlosen Verfahren können Patienten als chronische Fälle aus der Provinz in die Chirurgie eingewiesen werden. Das “Chronische” des Falls tauft der Arzt ohne Kontrolle selbst. Im übrigen beschäftigt sich die Krankenhausverwaltung ostentativ mit anderen Dingen.

Es handelte sich um eine schwere Operation mit üblichen Komplikationen und hoher Sterblichkeit. Die Verwandten der Patientin behaupten, dass das Mädchen nicht hinreichend über die Auswirkungen eines solchen Eingriffs informiert worden war. Das Gesetz verlangt, dass die Informierung des Patienten diesem gestatten muss, sich ein vollständiges Bild von den ärztlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Parametern seiner Lage zu machen.

Sicher ist, dass die in Rede stehende junge Frau kein Schriftstück unterschrieben hat, in dem sie erklärt, über ihr Leiden, die vorgeschlagene chirurgische Behandlung und die Komplikationen informiert worden zu sein. Es wurde sogar auch wissenschaftlich angezweifelt, ob der konkrete Eingriff zu erfolgen hatte, wenn all jene wissenschaftlichen Voraussetzungen erfüllt gewesen wären, die ihn rechtfertigen.

Wäre die Operation letztendlich auch ohne Geld durchgeführt worden?

Die Operation fand schließlich statt. Postoperativ stellte sich leider die übliche Komplikation dieser Eingriffe ein. Die Patienten klagte über Probleme, jedoch wurde ihr Zustand heruntergespielt. Sie wurde nicht unmittelbar behandelt. Das Wahrscheinlichste ist, dass der Arzt legal oder illegal anderweitig außerhalb des Krankenhauses beschäftigt war.

In einem in der Gerichtsakte vorhandenen Schreiben der Ärztekammer Athen wurde unterstrichen, dass bei Operationen solcher Art die Patienten postoperativ von einem Team qualifizierter Ärzte beobachtet werden müssen, die natürlich nicht existierten. Zum Unglück der Frau fiel auch noch ein Wochenende dazwischen.

Wie gesagt ist an den Wochenenden der Betrieb der öffentlichen Krankenhäuser üblicherweise eingeschränkt, weil “die Großen weggehen und die Praktikanten zurücklassen”. Trotz aller Bemühungen war es bereits zu spät, die junge Frau starb.

Vertuschungsabkommen und Verbrechen mit gestutzter Strafe

Der Disziplinarausschuss der Ärztekammer Thessaloniki bestrafte den Arzt für die finanzielle Bereicherung mit dem zeitlich befristeten Entzug seiner Zulassung und einer Geldstrafe. Und was geschah damit? Der Arzt legte Berufung bei dem Obersten Disziplinarausschuss des Panhellenischen Ärzteverbands (PIS) ein, der zur Verhandlung des Einspruchs nach sechs Jahren tagte! Dort wurde einfach nur festgestellt, dass seine Tat verjährt war.

Es bleibt abzuwarten, wann endlich die Ankündigung des Staates bezüglich einer mehrheitlichen Beteiligung von Richtern an den Disziplinarausschüssen realisiert werden wird.

Die einzige moralische Genugtuung der Verwandten der verlorenen jungen Frau war der Schuldspruch des Strafgerichts. Aber auch hier gestutzt, da auf Basis des einschlägigen Gesetzes, so wie es nach den wiederholten Modifizierungen heruntergekommen ist, wenn jemand zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt wird, seine Strafe selbst auch dann zur Bewährung ausgesetzt wird, wenn er früher eine andere Verurteilung bis zu einem Jahr hatte.

Eine junge Frau kam aus der Provinz, um ihre überflüssigen Pfunde los zu werden, und kehrte in einem Sarg zurück. Opfer des gierigen Ungeheuers, welches Korruption heißt, und das der Staat immer noch nicht erlegen konnte.

Die Frage ist: Kann er (der Staat) nicht … oder will er nicht?

(Quelle: To Vima)

Kürzungen bei Sozialleistungen, Renten, Gesundheitswesen in Griechenland

6. Oktober 2011 / Aufrufe: 816 15 Kommentare

Der Vorentwurf des Haushaltsplans 2012 in Griechenland sieht unter anderem weitere rigorose Kürzungen bei Renten, Sozialleistungen und im Gesundheitswesen vor.

Der Vorentwurf des griechischen Haushaltsplans für das Jahr 2012 sieht neue Kürzungen vor, von denen Einsparungen in Höhe von schätzungsweise 2,32 Mrd. Euro während der letzten Monate des Jahres 2011 und des gesamten Jahres 2012 hauptsächlich auf dem Sektor der Gesundheitsversorgung und des Sozialwesens erwartet werden.

Konkret wird mit Einsparungen von 740 Mio. Euro aus der Kürzung der Haupt- und Zusatzrenten, 1,1 Mrd. Euro aus der Kürzung der Gehälter auf dem öffentlichen Sektor mittels der neuen Besoldungsordnung, 280 Mio. Euro aus der Aussetzung der Zahlung außerordentlicher Leistungen an die Bediensteten der Justiz und gerade einmal 200 Mio. Euro aus der Zwangsbeurlaubung öffentlicher Bediensteter (2012) erwartet.

Neue Steuererhöhungen und weiterer Abbau des Sozialstaats

Für das Jahr 2012 erreicht die Summe aller Interventionen (neuer und bekannter Maßnahmen des mittelfristigen volkswirtschaftlichen Rahmenprogramms) 2,41 Mrd. Euro und liegt eindeutig weit hinter den Steuermaßnahmen zurück, die sich auf über 3,6 Mrd. Euro belaufen. Die größten Kürzungen finden mit insgesamt 1,58 Mrd. Euro auf dem Sektor des Sozialstaats statt.

Die vorgesehenen Einsparungen bei den Ausgaben der Versicherungsträger und allgemeiner bei dem sozialen Etat erreichen 1,033 Mrd. Euro. Aus der Kürzung der Beihilfen und des Katalogs der Berechtigten der Arbeiterwohlfahrt (OEE), des Trägers für sozialen Wohnungsbau (OEK) und vor allem des Arbeitsamts (OAEED) und anderer sozialer Beihilfen wird ein “Nutzen” von 250 Mio. Euro erwartet.

Aus der Erhebung einer Sonderabgabe von 8% zu Lasten der unter 60-jährigen Rentner für Bezüge von über 1.700 Euro und der Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten von über 1.700 Euro erwartet das Finanzministerium Einsparungen in Höhe von 88 Mio. Euro und aus der Kürzung der Rentenleistungen der Kasse der Seeleute (NAT) um 6% etwa 50 Mio. Euro.

Kürzung der Sozialleistungen um mehr als 1,5 Milliarden Euro

Die nach der Beschneidung des Sozialetats um weit über eine 1,5 Mrd. Euro zweithöchsten Einsparungen werden mit 414 Mio. Euro aus der Reorganisation des öffentlichen Sektors erwartet, einschließlich der “Arbeitsreserve” (Zwangsbeurlaubung) und “Reduzierung der Personalkosten”, die schätzungsweise 200 Mio. Euro einbringen sollen.

Aus der Reduzierung der Lohnkosten werden für 2012 Einsparungen in Höhe von 370 Mio. Euro erwartet. Die Hauptlast wird auf die Reduzierung der Lohnkosten mit Einschränkung der Einstellungen mittels Umsetzung der Regel 1:10, also zehn Ausscheidungen für jede Einstellung gelegt.

Aus der Reduzierung der staatlichen Betriebskosten sind Einsparungen in Höhe von 83 Mio. Euro vorgesehen, wobei sich die Basismaßnahme auf die Realisierung der elektronischen Lieferantenplattform (E-Procurement) für alle öffentlichen Belieferungen bezieht. Einsparungen in Höhe von 200 Mio. Euro werden schließlich auch bei den Rüstungsprogrammen erwartet.

Details des griechischen Spar-Etats 2012

In Einzelheiten erwartet das Finanzministerium auf dem Niveau der Einsparung von Ausgaben die nachstehenden Resultate:

Beschreibung der Interventionen und Maßnahmen 2011
(Mio. €)
2012
(Mio. €)
Rationalisierung der Lohnkosten 641 370
Eindämmung der Lohnkosten durch Einschränkung der Einstellungen (Umsetzung der Regel 1:10 für 2011 und 1:5 bis 2015), Aussetzung der Gehaltsreifungen, bessere Nutzung des personellen Potentials usw. 271 109
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit von 37,5 auf 40 Stunden und Reduzierung der Kosten für Überstunden, weitere Reduzierung der vergütungsberechtigten Ausschüsse und anderer Zusatzvergütungen 100 170
Reduzierung der mit befristeten Verträgen Beschäftigten (um 50% im Jahr 2011 und um 10% in jedem Folgejahr) 262 35
Umsetzung von Programmen freiwilliger Teilzeitbeschäftigung und unbezahlten Langzeiturlaubs auf dem öffentlichen Sektor 8 56
Reduzierung von Betriebskosten 182 83
Reduzierung der Bezuschussung des Presseversands 12 11
Einbehaltung von 11% der öffentlichen Betriebskosten (ausgenommen unflexibler Ausgaben wie Staatsbetriebe, Mieten, Reinigungsdienste) 130 0
Reduzierung der Kosten für Belieferung der Griechischen Bank 40 0
Realisierung der elektronischen Lieferantenplattform (e-procurement) für alle öffentlichen Belieferungen 0 42
Rationalisierung öffentlicher Aufwendungen (Energie, Telekommunikationen, Anmietung von Immobilien) und vollständige Umsetzung des integrierten Informationssystems (OPS) 0 30
Abschaffungen / Fusionen von Trägern und Reduzierung von Subventionen 304 150
Reduzierung der Fördermittel an Träger außerhalb der allgemeinen Regierung 233 50
Aktionspläne zur Abschaffung und Zusammenlegung allgemeiner Regierungsträger und Reduzierung der Fördermittel 71 100
Reorganisation öffentlicher Unternehmen und Organismen 0 414
Stützung der Einnahmen der Verkehrsträger und anderer öffentlicher Unternehmen und Organismen 0 0
Pläne zur Reorganisation öffentlicher Unternehmen und Träger 0 119
Veräußerung strategischer Aktivitäten 0 25
Reduzierung der Personalkosten 0 200
Reduzierung bei Betriebskosten und Einsparungen aus Abschaffungen oder Zusammenlegungen von Aktivitäten 0 70
Reduzierung der Rüstungskosten 0 200
Reduzierung der Betriebskosten 0 0
Einsparungen aus dem Rüstungsprogramm (davon sind 600 Mio. €, die sich auf die Jahre 2012, 2013 und 2015 beziehen, bei dem Grundszenarium berücksichtigt worden und werden aus diesem Grund nicht der Summe der Interventionen hinzugerechnet) 0 200
Einsparung von Kosten und Verbesserung der Resultate des Gesundheitssektors 50 214
Sonderabgabe auf Unternehmen, die von dem Rauchverbot befreit werden 40 0
Steigerung der Einnahmen der Krankenhäuser mittels (I) Sondervereinbarung über die Erbringung von Leistungen an private Versicherungsgesellschaften, (II) Belastung von Ausländern für Leistungen und (III) Einschränkung der Leistungen an Unversicherte 10 30
Neu Gesundheits-Charta 0 64
Zentrales System für die Belieferung von Krankenhäusern und Fakturierung ärztlicher (Be-) Handlungen 0 50
Inbetriebnahme eines nationalen Trägers primärer Gesundheitsversorgung 0 70
Rationalisierung der ärztlichen und pharmazeutischen Aufwendungen 230 337
Digitalisierung und Kontrolle handschriftlicher Rezepte und Ausweitung des Systems der elektronischen Rezeptausstellung 35 173
Erweiterung der Liste nicht verschreibungspflichtiger bzw. -fähiger Medikamente 30 10
Neu Preispolitik für Medikamente (2011) 100 -70
Einführung des Garantiepreises für Medikamente 65 224
Reduzierung der Aufwendungen der Sozialversicherungsträger (OKA) und Rationalisierung sozialer Aufwendungen 863 1.033
Rationalisierung der Beihilfen und des Katalogs der Leistungsberechtigten von OEE – OEK und OAED und anderer Sozialleistungen 270 250
Strenge Überprüfung und Datenrecherche zur Umsetzung der Kriterien für die Gewährung von Rentenzahlungen und und Beihilfen 215 160
Reduzierung der Abfindung an Rentner analog zu den Beiträgen 165 -65
Angleichung der Zusatzrenten 50 370
Erhebung einer Abgabe von 8% zu Lasten von Rentnern im Alter von unter 60 Jahren für Beträge von über 1.700 €, unter Ausnahme jener, die von Rechts wegen entlassen wurden (z. B. Bedienstete des Militärs, der Sicherheitskräfte usw.) und Erhöhung der Solidaritätsabgabe auf Renten über 1.700 Euro 88 88
Einschränkung der Aufwendung der Kasse für Seeleute (NAT) für Renten (Reduzierung um 6%) 50 50
Strengere Überprüfungen der Kataloge der berechtigten Empfänger von Behindertenrenten 25 80
Kürzungen bei den Hauptrenten der OGA und Mindestrenten anderer Versicherungskassen und Verschärfung der Kriterien der Berechtigten auf Basis des dauerhaften Wohnsitzes 0 100
Bewertung und Rationalisierung sozialer Programme 0 0
Reduzierung der Subventionen für TAP – OTE 0 0
Rationalisierung der Aufwendungen der Träger der lokalen Selbstverwaltung 150 250

(Quelle: To Vima)

Wirtschaftsbehörden in Griechenland sind Champions der Korruption

8. Juli 2011 / Aufrufe: 538 9 Kommentare

In Griechenland belegen laut dem aktuellen Kontrollbericht 2010 die staatlichen Finanz- und Wirtschaftsbehörden den Spitzenplatz auf der Skala der Korruption und Misswirtschaft.

Der Jahresbericht des Generalinspektors für öffentliche Verwaltung Leandros Rakitzis enthüllt, dass die Behörden und Dienststellen, welche staatliche Mittel verwalten, die Spitze der Skala der Korruption und Misswirtschaft erklommen haben. In seinem Bericht, den Leandros Rakitzis am Mittwoch (06. Juli 2011) dem Premierminister und dem Präsidenten des Parlaments übergab, wird angeführt, dass sich ungefähr 52% der im Jahr 2010 bekannt gewordenen Fälle von Korruption und Misswirtschaft auf Finanz- und Wirtschaftsbehörden des Staates beziehen.

Hohe Plätze auf der Korruptions-Skale belegen weiterhin auch Bauämter und Gesundheitsbehörden, bei denen nach wie vor “Beschleunigungsgebühren” (“γρηγορόσημο”) und “Geldgeschenke (“φακελάκι”) vorherrschen. Trotz all dessen schaffen es die abtrünnigen Beamten, sich ihrer Bestrafung zu entziehen. Leandros Rakitzis sah sich sogar gezwungen, gegen 149 Beschlüsse diverser Disziplinarausschüsse Einsprüche einzulegen, da er feststellte, dass die verhängten Strafen praktisch bedeutungslos waren.

Der Minister für Verwaltungsreformen Dimitris Reppas sagte jedenfalls verbindlich zu, dem Parlament eine gesetzliche Regelung zur Änderung des Disziplinargesetzes vorzulegen.

Korruption in Bauämtern, Kommunen und Gesundheitswesen

Leandros Rakitis führt in seinem Bericht an, dass die Bauämter nicht nur für die illegale Bebauung verantwortlich sind, sondern auch die Verzögerung bei der Einnahme der für Schwarzbauten verhängten Strafgelder zu verantworten haben, da sie die Weiterleitung der einschlägigen Bescheide an die Finanzämter verschleppen.

Bezüglich der gewählten Amtsinhaber (der kommunalen Selbstverwaltungen) wiederum merkt er an, dass etliche von ihnen ihre Macht am Rand oder auch jenseits der Grenzen der Legalität ausüben.

Als “schwer lösbar” charakterisiert Leandros Rakitzis das Korruptionsproblem auf dem Sektor des Gesundheitswesens. Laut seinen Ausführungen “kann jede Intervention den Fluss der Versorgung mit Materialien des Gesundheitsbedarfs stoppen, jedoch vermag eine analytisch recherchierte Überprüfung zwischen den Belieferungen, den Pharmaunternehmen und deren Leistungen an die Ärzte interessante unterirdische Verbindungen mit gelenkter Verschreibung und Aufblähung der Aufwendungen aufzudecken“.

Hinsichtlich der Vermächtnisse (zugunsten des Staates) führt der Generalinspektor an, dass “Bemühungen unternommen werden, deren Vermögen zu inventieren und nützlich zu verwerten, da ihre Mittel viele Sektoren hauptsächlich des Gesundheitswesens, des Wohlfahrtwesens und des Bildungswesens decken können, anstatt den Staatshaushalt zu belasten“.

Eidbrüchige Beamte werden mit Samthandschuhen behandelt

Die Verhängung übermäßig milder Strafen im Verhältnis zu der Schwere der jeweiligen Disziplinarvergehen hatte zur Folge, dass Leandros Rakitzis gegen 149 von diversen Disziplinarausschüssen getroffene Beschlüsse Einsprüche einlegte.

Aufzeigend werden die folgenden Fälle angeführt:

  • Der Dienstausschuss der Selbstverwaltung einer Präfektur verhängte keine Strafe gegen eine Beamtin, die als Leiterin des Bauamts Angelegenheiten ihres Ehemannes bearbeitete und in Verletzung der geltenden Bestimmungen die Baugenehmigungen abzeichnete, bei denen der für die Studien verantwortliche Ingenieur ihr eigener Ehemann war.
  • Der Vorstand eines allgemeinen Krankenhauses verhängte keine Strafe gegen einen Arzt, der wegen fahrlässiger Tötung belangt und verurteilt wurde.
  • Der Vorstand eines allgemeinen Krankenhauses verhängte keine Strafe gegen einen in Bereitschaftsdienst stehenden Arzt der chirurgischen Klinik, der sich trotz seiner Feststellung, dass ein eingelieferter Patient bei einem Verkehrsunfall vielfältige Verletzungen erlitten hatte, nicht umgehend der für die rechtzeitige Behandlung des Gesundheitszustandes des Patienten erforderlichen klinischen und laboratorischen Untersuchungen annahm.
  • Der Dienstausschuss einer Bezirksverwaltung verhängte keine Strafe gegen einen Beamten, der wegen eines Skandals in Zusammenhang mit der Anmietung von Schneeräummaschinen belangt wurde.
  • Der 3. Disziplinarausschusses einer kommunalen Selbstverwaltung in Attika verhängte die Sanktion der sechsmonatigen Suspendierung ohne Bezüge gegen eine Beamtin, der nach einer einschlägigen Kontrolle der Betrag von 16.045.138 Euro angelastet wurde, auf den sich der Schaden der Hinterlegungsstelle aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Kassenverwaltung belief.
  • Der Leiter der Behörde für zivile Luftfahrt verhängte keine Strafe gegen den Beamten, der im Jahr 2009 den Flug des Helikopters genehmigte, den der Schwerverbrecher Paleokostas für seine Flucht aus der Strafvollzugsanstalt Korydallos benutzte.
  • Der Dienstausschuss des Finanzministeriums verhängte keinerlei Strafe gegen einen Zollbeamten, der wegen Schwarzhandels belangt wurde.
  • Es wurde keine Strafe gegen Bedienstete einer Universität verhängt, die das Heizöl unterschlugen und es illegal auf den Markt warfen, was einen wirtschaftlichen Schaden in Höhe von 7.000.000 Euro zur Folge hatte.
  • Der Dienstausschuss einer Präfektur verhängte keine Strafe gegen einen Beamten, der dabei festgenommen wurde, sich mit einem Betrag von 6.000 Euro bestechen zu lassen, um einen Schwarzbau zu legalisieren.
  • Eine temporäre sechsmonatige Suspension wurde gegen einen Beamten des Amts für landwirtschaftliche Entwicklung verhängt, der in illegale Subventionierungen vewickelt war
  • Nicht einmal bestraft wurde von dem Dienstausschuss einer kommunalen Selbstverwaltung in Westattika ein kommunaler Beamte in der Position des Inspektors für Einnahmen und Ausgaben, der in der Verwaltung der Hinterlegungsstelle bei einem Finanzamt wegen eines Fehlbetrags von 59.200.000 Euro belangt wurde, der von den Wirtschaftsprüfern feststellt wurde, die eine Prüfung der Finanzen für die Fiskaljahre 2000, 2001, 2002 und 2003 durchgeführten.

ND momiert Anstieg der Korruption und Misswirtschaft in Griechenland

Christos Sois, Verantwortlicher der Partei Nea Dimokratia (ND / ΝΔ) für den Sektor innenpolitischer Verantwortung und öffentlicher Verwaltung, betont in einer abgegebenen Erklärung, dass “der Bericht, den der Premierminister unter offenkundiger Verlegenheit in Empfang nahm, auf höchst überzeugende Weise die Verschlimmerung der Phänomene der Korruption und Misswirtschaft aufzeigt, mit der zentralen Verwaltung und der kommunalen Selbstverwaltung als Champions.

Der im Verhältnis zum Vorjahr fast 50-prozentige Anstieg der Anzahl der Fälle, die der Generalinspektor für öffentliche Verwaltung und die Kontroll- und Prüfungsorgane handhabten, rührt – wie in dem Bericht angeführt wird – aus den stetig zunehmenden Beschwerden von Bürgern hauptsächlich in Bezug auf Themen in Zusammenhang mit Finanzverwaltung, Bauämtern und Gesundheitsbehörden her.

Es ist ein weiteres düsteres Bild der Ergebnisse der angeblichen Reformen der Regierung, wie jener der kommunalen Verwaltungsreform “Kallikratis”, ihrer Denkfaulheit hinsichtlich der Bekämpfung – wie der Reduzierung der Bürokratie – korruptionsfördernder Phänomene, aber auch ihrer Unfähigkeit, konstruktiv und auf organisierte Weise in die Entwicklung des menschlichen Potentials einzugreifen, um die Effizienz des Verwaltungsapparats zu verbessern.

(Quelle: in.gr)

Griechenland muss erneut Gesundheits- und Sozialleistungen kürzen

24. April 2011 / Aufrufe: 431 Keine Kommentare

Im Rahmen neuer Sparmaßnahmen muss Griechenland unmittelbar zu weiteren rigorosen Kürzungen im Gesundheitswesen und bei Sozialleistungen schreiten.

In Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen, die sich hinter den Zahlen des neuen mittelfristigen Programms zur volkswirtschaftlichen Stabilisierung verbergen, wird die griechische Regierung unter anderem zur Streichung der Sozialleistungen an wirtschaftlich besser gestellte Empfänger schreiten. Weiter sehen die von dem Wirtschaftsstab der Regierung adoptierten Maßnahmen  gezielte Kürzungen bei Krankengeldern, Medikamenten und staatlichen Beihilfen an Krankenhäuser und die gleichzeitige Erhöhung der Sozialabgaben an OGA (gesetzlicher Pflichtkasse für Landwirte, Landarbeiter und sonstige), OAEE (gesetzlicher Sozialversicherungsträger für Selbständige und Unternehmer) und die Kasse für Wissenschaftler vor.

Ebenfalls sind rigorose Kürzungen und Streichungen bei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Familenbezügen, aber auch Wohngeld, Zinsvergünstigungen für Baudarlehen und den Programmen des “sozialen Tourismus” vorgesehen, während die beiden Organismen “OEK” (Träger für sozialen Wohnungsbau) und “Ergatiki Estia” (Träger für diverse Sozialleistungen an Arbeitnehmer) zusammengelegt werden sollen.

Bei dem neuen Sparpaket handelt es sich um die zweite Phase der volkswirtschaftlichen Angleichung mit direkten Eingriffen bei den Sozialkosten – also den Ausgaben für Versicherung, Fürsorge und Gesundheit, deren Höhe für das laufende Jahr 2011 auf 56 Milliarden Euro geschätzt wird. Gemäß den Daten, welche die Regierung der “Troika” (IWF, EU, EZ) übergab, belaufen sich die Ausgaben für Sozialleistungen auf das Doppelte des Haushaltspostens von 27 Milliarden Euro für Gehälter und Renten des öffentlichen Sektors. Da im vergangenen Jahr die Beamten die Zeche mit einer Kürzung ihrer durchschnittlichen Bezüge um 15% bezahlen mussten, fällt die Last der volkswirtschaftlichen Angleichung in diesem Jahr obligatorisch zu Lasten aller anderen Kategorien der Beschäftigten.

Minister für Arbeit und Gesundheit müssen harte Kürzungen durchsetzen

Die Umsetzung der Einzelheiten, welche die beiden Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität und für Arbeit und Sozialversicherung präsentierten und den Rumpf der Eingriffe des mittelfristigen Stabilitätsprogramms für die Jahre 2012 – 2015 darstellten, ruht auf den Schultern des Gesundheitsministers Andreas Loverdos und der Arbeitsministerin Luka Katseli.

Die Aufgabe der Arbeitsministerin fällt um so schwieriger aus, als die Einnahmen aus dem Versicherungssystem durch die wirtschaftliche Rezession und das Sinken der Beschäftigung unter Druck stehen. Die neuesten von dem KEPE (Zentrum für Planung und Wirtschaftsforschung) veröffentlichten Prognosen zeigen, dass nach dem 2010 verzeichneten Rückgang um 4,5% das griechische BIP  auch in diesem Jahr um mehr als 4% schrumpfen wird. Entsprechend erhöhen sich der finanzielle Druck und die Gesundheitsaufwendungen, da steigende Arbeitslosigkeit und nachhaltige Bezugskürzungen die Anzahl der Versicherten in die Höhe treiben, die bei gesundheitlichen Problemen das staatliche Gesundheitssystem wählen oder wieder zu diesem zurückkehren.

Laut einem Artikel in der griechischen Tageszeitung To Vima, der auf die Maßnahmen und zusätzlichen Eingriffe bei Gesundheitswesen, Versicherungskassen, den an der Ausübung der Sozialpolitik beteiligten Trägern (OAED, OEK, Ergatiki Estia) und dem Versicherungssystem und  mittels des Trägers OGA erbrachten Leistungen eingeht, wurden die Kürzungen bereits mit einem zeitlichen Horizont von drei Jahren veranschlagt und zielen auf die Einsparung von

  • 2,5 Mrd. Euro bei den Ausgaben der Versicherungskassen
  • 1,5 Mrd. bei den Ausgaben für ärztliche und pharmazeutische Fürsorge
  • 1,2 Mrd. bei den Gesundheitsausgaben

Kürzung und Streichung von Sozialleistungen

Die Umsetzung der schwierigen Maßnahmen begann bereits mit der Einführung strengerer Einkommenskriterien für die Gewährung der sozialen Solidaritätszulage für Rentner (EKAS), was zu der Kürzung oder Streichung für alle Empfänger führte, die außer der Basisrente weitere Einkommen (z. B. aus Mieten) haben. Ab einem – gleich ob realen oder aufgrund sogenannter “Einkommensindizien” (τεκμήρια) – festgestellten Jahreseinkommen von über 9.884,11 Euro besteht grundsätzlich keinerlei Anspruch auf die EKAS-Zulage mehr.

Als nächstes stehen die Kürzungen bei Wohngeld, Zinsvergünstigungen für Wohnungs- bzw. Baukredite und Leistungen seitens OEK und “Ergatiki Estia”, wobei damit zu rechnen ist, dass jeder dritte der derzeitigen Empfänger die Berechtigungen auf solche Sozialleistungen verlieren wird!

Streng sind die Eingriffe auf dem Sektor der ärztlichen und pharmazeutischen Versorgung, wo eindeutige Zielvorgaben und Zeitpläne für die Einschränkung der Ausgaben für Medikamente mittels der Ausweitung der elektronischen Rezeptausstellung auf alle Krankenkassen und die Minderung der Gewinnspannen der Apotheker und Pharma-Händler gesetzt sind. Für den Fall, dass diese Maßnahmen nicht zu dem erhofften Ergebnis führen, wird laut Informationen sogar auch die Erhöhung der Selbstbeteiligung der Versicherten an dem Kaufpreis der Medikamente in Betracht gezogen.

Drastische Kürzungen wird es durch die Einführung von Einkommenskriterien ebenfalls bei den Familienleistungen für kinderreiche Familien (Kindergeld, Rente für kinderreiche Mütter usw.) geben. Bisher wurde allerdings noch nicht die Einkommensgrenze festgelegt, ab welcher die Familien- und Sozialleistungen definitiv gestrichen werden.

Ergänzend sei angemerkt, dass bei in Griechenland lebenden Ausländern für die Feststellung der einkommens- oder / und vermögensabhängigen Berechtigung auf Sozialleistungen fortan auch jedes im Ausland erzielte Einkommen bzw. vorhandene Vermögen einbezogen wird.

“Ergosimo” und Erhöhungen der Sozialversicherungsbeiträge

Um der prekären Finanzlage der Versicherungskassen entgegen zu treten, sieht das Paket der Maßnahmen Eingriffe zur Erhöhung des Beitragsaufkommens vor. Abgesehen von den ausdrücklich in dem Sparprogramm vorgesehenen Erhöhung der Versicherungsbeiträge an OGA, OAEE und Wissenschaftlerkasse ist die Einführung eines “Ergosimo” vorgesehen, also einer Sozialabgaben-Gebührenmarke, die jeder erwerben muss, der sei es auch nur für einen einzigen Tag Haushaltshilfen, Landarbeiter, Arbeiter für Wohnungsreparaturen an seiner Wohnung usw. beschäftigt. Das Arbeitsministerium hofft darauf, aus diesem Eingriff bis 2015 919 Millionen Euro einzunehmen, und will ebenfalls weitere 413 Millionen Euro aus der Bekämpfung der “schwarzen” (sprich ungemeldeten) Beschäftigung erzielen, auf welchem Sektor das Ministerium allerdings bis heute praktisch keinerlei Erfolge erzielte.

Ärzte und Apotheker legen Gesundheitswesen in Griechenland lahm

4. Februar 2011 / Aufrufe: 356 2 Kommentare

In Griechenland bringen Ärzte und Apotheker aus Protest gegen geplante Reformen das staatliche Gesundheitswesen zunehmen zum Erliegen.

Nachdem die griechischen Apotheker bereits seit Mitte Januar 2011 mit Streiks gegen die anstehende Liberalisierung des Apothekenmarkts in Griechenland protestieren, laufen nun seit Tagen auch die im staatlichen Gesundheitswesen beschäftigten bzw. speziell für den Versicherungsträger IKA-ETAM tätigen Ärzte gegen die geplanten Reformen auf dem Gesundheitssektor Sturm und drohen zu Lasten der Versicherten die öffentliche Gesundheitsversorgung völlig zum Erliegen zu bringen.

Der umfangreiche Gesetzentwurf bezüglich der strittigen Reformen soll in der kommenden Woche dem griechischen Parlament zur Debatte vorgelegt werden und sieht unter anderem die Vereinheitlichung der Gesundheitsleistungen aller gesetzlichen Krankenkassen vor.

Streiks der Ärzte und des Gesundheitspersonals in Griechenland

  • Die Ärzte der Versicherungsanstalt IKA sind nach den vorhergegangenen Ausständen seit gestern (03.02.2011) in einen unbefristeten Dauerstreik getreten.
  • Das Gesundheitspersonal der IKA hat für heute (04.02.2011) einen 24-stündigen Streik ausgerufen.
  • Die in den öffentlichen Krankenhäusern in Athen und Piräus beschäftigten Ärzte setzen ihren Streik bis Freitag kommender Woche bzw. dem 10. Februar 2011 fort.
  • Der panhellenische Verband der Krankenhausärzte hat einen 3-tägigen Streik in ganz Griechenland von Dienstag (08.02.2011) bis Donnerstag (10.02.2011) kommender Woche ausgerufen.
  • Die im Ausstand befindlichen Ärzte der Ärztekammer Athen setzen ihren Streik auch heute (Freitag, 04.02.2011) fort.

Gegenüber dem Radiosender Vima 99,5 monierte der Vizepräsident der Ärztekammer Athen G. Patoulis, die Regierung bringe ohne vorherigen substantiellen Dialog einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung ins Parlament. Parallel warf der Vizepräsident der Athener Ärztekammer dem Gesundheitsminister Andreas Loverdos ein arrogantes Verhalten vor und drohte mit der an den Gesundheitsminister gerichteten Aufforderung “sich die Arroganz abzuschminken” eine weitere Eskalation der Protestaktionen an.

Am gestrigen Donnerstag drohten die Ärztekammern von Athen und Piräus sogar allen mit den Versicherungsträgern OPAD und OAEE kooperierenden Ärzten disziplinarische Strafmaßnahmen an, falls sie in Umsetzung des Beschlusses des Ministeriums für Arbeit und Gesundheit Versicherte der IKA behandeln sollten.

Gesundheitsminister Andreas Loverdos dagegen bezichtigt die Ärzte der IKA, zu Lasten der Versicherten und auf dem Rücken der Patienten einen rücksichtlosen Kampf zur Verteidigung ihrer angestammten Pfründe auszutragen, weil gemäß den neuen Regelungen die Versicherten in Zukunft auch andere Ärzte als jene der IKA in Anspruch nehmen können  und letztere damit um den Verlust ihrer bisherigen Exklusivität bei der Ausstellung von Rezepten an Versicherte der IKA fürchten.

Apotheker in Griechenland streiken weiter

Bei einer Pressekonferenz der Ärztekammern im Amphitheater des Gesundheitsministeriums, das weiterhin von protestierenden Ärzten besetzt bleibt, war auch der Vorsitzende des Apothekerverbands Attika Konstantinos Lourantos präsent und sprach von einem gemeinsamen Kampf der Ärzte und Apotheker.

Wie von dem Vorstand des Panhellenischen Pharmaverbands bekannt gegeben wurde, schreiten die Apotheker zu erneuten 24-stündigen Streiks am Freitag (04.02.2011) und Montag (07.02.2011). In Attika werden dagegen die Apotheker auf Beschluss ihrer Vollversammlung auch am Dienstag (08.02.2011) streiken.

Ebenfalls wollen die Apotheker im Großraum Attika ab dem 01. März 2011 an Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die mit der Bezahlung der ausgeführten ärztlichen Rezepte im Rückstand sind, nur noch gegen Barzahlung ausgeben. Die betroffenen Versicherten müssen in diesem Fall also die Medikamente aus eigener Tasche bezahlen und sich dann für die Erstattung persönlich an den jeweiligen Versicherungsträger wenden.

Beschlüsse bezüglich der Fortsetzung und Ausweitung der Protestaktionen der Apotheker werden von dem Panhellenischen Pharmaverband am Mittwoch, dem 09.02.2011 gefasst werden.

Praxisgebühr und Generika im staatlichen Gesundheitswesen Griechenlands

5. Januar 2011 / Aufrufe: 163 Keine Kommentare

Die im Herbst 2010 eingeführte obligatorische Praxisgebühr im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland wurde mit sofortiger Wirkung von 3 auf 5 Euro erhöht.

Gemäß einem dringlichen Runderlass des griechischen Gesundheitsministeriums müssen ab sofort alle Patienten, welche die Vormittags-Ambulanzen der öffentlichen Krankenhäuser und Gesundheitszentren aufsuchen, fortan eine Praxisgebühr in Höhe jeweils 5 Euro zahlen.

Von der Praxis- bzw. Untersuchungsgebühr ausgenommen sind Behandlungen in Notfällen sowie offiziell als bedürftig anerkannte Personen wie Erwerbslose, Immigranten, politische Flüchtlinge und Asylanten, Behinderte mit einem anerkannten Behinderungsgrad ab 67% und Patienten, die an mediterraner Anämie, Hämophilie, fortgeschrittener Niereninsuffiziens (auch Transplantationspatienten) und AIDs leiden.

Ergänzend sei angemerkt, dass für die ambulante Behandlung in den sogenannten “Nachmittags-Praxen” der Krankenhäuser und Gesundheitszentren um ein Vielfaches höhere Untersuchungsgebühren zu entrichten sind, die an das Niveau der Praxisgebühren und Honorare frei praktizierender Ärzte des privaten Sektors reichen.

Kostensenkung durch obligatorische Verschreibung von Generika

Ebenfalls müssen die Krankenhäuser auf Anweisung des Gesundheitsministeriums umgehend dafür sorgen. die Kosten für die pharmazeutische Versorgung der Patienten dahingehend zu korrigieren, dass wenigstens 50% der verabreichten Medikamente sogenannte “Generika” (also Kopien von Markenmedikamenten) sind, die in der Regel deutlich weniger kosten als die jeweiligen Originalpräparate.

Wie der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos bei einer Pressekonferenz bekannt gab, sei das Jahr 2011 ein kritisches Jahr für die Krankenhäuser, da die “Troika” (Europäische Union, Europäische Zentralbank und Internationaler Währungsfond) auf einer Senkung der Kosten im Gesundheitswesen besteht – was jedoch laut der Beteuerung des Ministers keine “Abstriche” bei den gewährten Leistungen bedeute.

Die Oppositionsparteien charakterisieren dagegen die Erhöhung der erst im November 2010 eingeführten Praxisgebühr als erneuten finanziellen Aderlass der Bevölkerung und weiteren Schritt zur Kommerzialisierung des Gesundheitswesens.

Wenn sich die griechischen Patienten, die fortan für jeden Kontakt mit dem nationalen Gesundheitssystem 5 Euro zu entrichten haben, nach dem Verbleib dieser 5 Euro fragen, müssen sie wissen, dass diese Einnahmen der Deckung der 300 Millionen Euro zugeführt werden, welche die Krankenhäuser auf skandalöse Weise und unter ausschließlicher Verantwortung der Führung des Gesundheitsministeriums im Jahr 2010 bei der Beschaffung von Materialien und Leistungen im Wert von 3 Milliarden Euro durch Direktaufträge und ohne Ausschreibung verschwendet haben“,  kommentierte Marios Salmas, Verantwortlicher der Oppositionspartei Nea Dimokratia für den Sektor der Gesundheitspolitik, die Bekanntmachung des Gesundheitsministeriums.

Griechenland wird zu weiteren Kürzungen im Gesundheitswesen gezwungen

17. November 2010 / Aufrufe: 284 Keine Kommentare

Das Gesundheitsministerium in Griechenland plant, unter dem Zwang der Troika bis Ende 2011 weitere 1,4 Milliarden Euro im staatlichen Gesundheitswesen einzusparen.

Bei seinem Treffen mit den Vertretern der “Troika” (EU, EZ, IWF) am Dienstag, dem 16. November 2010, bemühte sich der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos die Abgesandten davon zu überzeugen, dass die angezielten Einsparungen erreichbar seien, und erklärte nach dem Treffen “Die Diskussion ist noch nicht beendet“. Das Ziel des griechischen Gesundheitsministerium bestehe daran, im staatlichen Gesundheitswesen 568 Millionen Euro bei den Betriebskosten und außerdem weitere 840 Millionen Euro über Kürzungen oder / und Verteuerungen von Leistungen einzusparen, während die “Troika” Einsparungen in Höhe von weiteren 700 Millionen Euro fordert.

Bei dem kritischen Treffen am kommenden Donnerstag (18.11.2010) wird das Ministerium die Beamten der “Troika” davon zu überzeugen versuchen, dass die Möglichkeit zur Einsparung von 840 Millionen Euro bis Ende 2011 bestehe. Der Minister erklärte, dass diese Maßnahmen jedenfalls konkret definiert seien und kein Handlungsspielraum für weitere Einsparungen bestehe, und schloss gleichzeitig die Zusammenlegungen von Krankenhäuser und Lohnkürzungen klar aus.

In Bezug auf die von der Troika vorgeschlagenen Maßnahmen führte Andreas Loverdos aus, dass die in Rede stehenden 840 Millionen Euro bei dem alltäglichen Betrieb der Krankenhäuser und durch das elektronische Rezeptwesen eingespart werden können, “aber auch bei anderen Punkten, die mit langjähriger Mentalität zu tun haben – wie beispielsweise, dass die Beamten damit aufhören müssen, sich bei jedem beliebigen Arzt behandeln zu lassen anstatt einen der 12.000 Ärzte ihrer Kasse OPAD aufzusuchen“.

Nach Einschätzung des Gesundheitsministers können etwa 280 Millionen Euro infolge der bei dem Versicherungsträger der Beamten (OPAD) erfolgten Eingriffe und weitere 250 Millionen durch die fristgerechte Bezahlung der Lieferanten eingespart werden. Weitere 150 Millionen Euro werden aufgrund der Tatsache eingespart werden können, dass die 89 teursten Medikamente fortan auch außerhalb der Krankenhausapotheken und mit geringerer Gewinnspanne gekauft werden.

Weitere Leistungskürzungen im staatlichen Gesundheitswesen Griechenlands

Der Minister merkte noch an, dass Versicherungslosen und wirtschaftlich Bedürftigen in Athen und Thessaloniki gesundheitliche Leistungen fortan nur noch in konkreten Krankenhäusern (vier in Athen und zwei in Thessaloniki) gewährt werden, um somit gegen die übermäßige Ausstellung von Rezepten anzugehen.

Mit weiteren Einsparungen wird aus der Ausweitung der Verpflichtung zur Zahlung einer obligatorischen Praxisgebühr von 3 Euro für jeden Besuch der Krankenhausambulanzen auf Immigranten, versicherungslose Patienten und Versicherte der Beamtenkasse (OPAD) gerechnet. Ebenfalls betonte der Minister, dass die Krankenkassen nicht nur für in Krankenhäusern, sondern fortan auch in den Gesundheitszentren erfolgende Untersuchungen zahlen müssen. Im selben Rahmen wird ein Verbot zur Verschreibung der gesamten Palette von Medikamenten an Versicherungslose und Bedürftige forciert, die sich fortan nur noch sogenannter “Generika” (= Imitate / patentfreie Präparate) bedienen werden können.

Sollte allerdings die “Troika” all diese Maßnahmen zur Einsparung von 840 Milliarden Euro als übertrieben optimistisch beurteilen, stände der griechische Gesundheitsminister Andreas Loverdos vor einem unüberwindbaren Problem. Gegenüber den Reportern erklärte er, in diesem Fall keine anderen Maßnahmen vorschlagen zu können und merkte bezeichnend an: “Ich sehe keine anderen Wege und weiß nicht, woher ich das Geld sonst nehmen sollte“.

Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass nicht zuletzt infolge der unter dem Druck der Europäischen Union, der Europäischen Zentralbank und des Internationalen Währungsfonds bereits durchgesetzten Sparmaßnahmen schon heute breite Schichten der Bevölkerung in Griechenland gezwungen sind, trotz des theoretisch bestehenden (und im EU-Vergleich sehr teuer bezahlten) gesetzlichen Versicherungsschutzes in der Praxis gezwungen sind, entweder die ärztliche und medizinische Versorgung aus eigener Tasche zahlen oder sogar auf elementare Gesundheitsleistungen verzichten zu müssen.

Militärkrankenhäuser in Griechenland stehen Zivilisten offen

17. Juni 2010 / Aufrufe: 101 Keine Kommentare

Die Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki in Griechenland stehen fortan auch Zivilisten offen. Verteidigungsminister Evangelos Venizelos gab 13 Maßnahmen in Bezug auf Gesundheitswesen und Militär bekannt.

Der Verteidigungsminister betonte, dass “das bekannte hohe Niveau der medizinischen Leistungen der Militärkrankenhäuser der Streitkräfte unbeeinträchtigt bleibt” und äußerte ebenfalls die Überzeugung, dass die Militärärzte “im Bewusstsein der Verantwortung” den Beschlüssen der politischen und militärischen Führung entsprechen werden. Ergänzend stellte Evangelos Venizelos klar, dass die Militärkrankenhäuser wegen ihrer Natur nicht in das bekannte Bereitschaftssystem eingegliedert werden.

Die bekannt gegeben Maßnahmen sind konkret:

1. Allen Bürgern eröffnet sich der Zugang zu den Militärkrankenhäusern in Athen und Thessaloniki (401, GNA, NNA, NIMTS, 424). Die Anzahl der Zivilisten, welche in jedes militärische Krankenhaus eingewiesen werden können, wird von der Belegung des jeweiligen Krankenhauses und der Schwere des Falles abhängen, da der Vorzug Fällen von speziellem wissenschaftlichen Interesse gegeben werden wird, welche spezialisiertes Personal erfordern. Ebenfalls werden eventuell einhergehende besondere gesellschaftliche Gründe berücksichtigt werden.

2. In die Gruppe der Berechtigten, die ein Anrecht auf eine Behandlung in den militärischen Krankenhäusern haben, werden mit den selben für das militärische Personal geltenden Bedingungen auch die Mitglieder des zivilen Personals des Verteidigungsministeriums sowie das gesamte Personal der Einheiten der Sicherheitskräfte nebst deren Veteranen aufgenommen.

3. Nach dem Vorbild der Betten in den Intensivstationen der Militärkrankenhäuser, deren Zuteilung durch das Nationale Zentrum für Gesundheitsbetrieb (EKEPY) erfolgt, werden die alltäglich verfügbaren Betten der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki jeden Morgen dem EKEPY gemeldet, um damit Patienten dienen zu können, die mittels der nationalen Notfallzentrale (EKAB) eingewiesen werden.

4. Die Laboratorien und Spezialpraxen der Militärkrankenhäuser in Athen und Thessaloniki bieten die Möglichkeit zur Durchführung spezieller Untersuchungen für jeden Bürger. Im Internet wird ein Liste mit Beispielen für spezifische Untersuchungen publiziert, die in den Krankenhäusern des Militärs entweder mittels Überweisung aus einem Krankenhaus des nationalen Gesundheitssystems (ESY), in dem der Patient behandelt wird, oder auch durch direkte Vereinbarung eines Termins durchgeführt werden.

5. Die Spezialärzte, welche in Lazaretteinheiten in den Provinzen Dienst tun, werden den Krankenhäusern des nationalen Gesundheitssystems (ESY) für die Deckung eventueller Bedürfnisse zur Verfügung stehen. Nach der selben Logik werden die Einrichtungen der Krankenhäuser des ESY im Bedarfsfall auch zur Bedienung des militärischen Personals und primär für die Ausführung von Untersuchungen zur Verfügung stehen, für deren Durchführung sich das militärische Personal derzeit in andere Gebiete begeben muss. Die Einzelheiten werden mit einem gemeinsamen Beschluss des Verteidigungsministers und des Gesundheitsministers bestimmt werden, jedoch kommt die Maßnahme nach vorheriger Abstimmung der Leitung eines jeden interessierten Krankenhauses des ESY und des Militärs sofort zur Anwendung.

6. Der Beschluss des Gesundheitsministeriums bezüglich des Ganztagbetriebs des Krankenhäuser des ESY wird auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Eine beachtliche Anzahl an Labors und Spezialabteilungen der Militärkrankenhäuser sind bereits auch nachmittags in Betrieb, dies wird nun verallgemeinert werden.

7. Die Militärkrankenhäuser befinden sich kontinuierlich und rund um die Uhr in Bereitschaft.

8. Die Militärärzte, aber auch die im Waffendienst stehen Ärzte, die in den militärischen Einheiten zur Erstversorgung des militärischen Personals positioniert sind, werden mit den Gesundheitszentrum in ihren Bezirken kooperieren, damit einerseits die Ärzte ihre Dienste den Gesundheitszentren zugunsten der allgemeinen Bevölkerung und andererseits im Bedarfsfall die Einrichtungen der Gesundheitszentren auch für das militärische Personal zur Verfügung stehen. Es ist offensichtlich, dass es in den in abgelegenen Gebieten stationierten Einheiten immer ein Arzt der Einheit geben wird.

9. Die Militärkrankenhäuser in Attika (401, NNA, GNA) übernehmen, die medizinische Versorgung der Bewohner des Inseln an der “unwirtschaftlichen Route” der Ägäis (Samothraki, Skyros, Ag. Evstratios, Farmakonisi, Agathonisi, Psarra, Kleine Kykladen usw.) zu unterstützen.

10. Außer den allesamt von den Streitkräften durchgeführten Lufttransporten der nationalen Notfallzentrale (EKAB) werden im Rahmen der Planung der EKAB die Krankenwagen der militärischen Einheiten und Verbände für den Transport von Patienten von den Gesundheitszentren der Provinz zu den Krankenhäusern zur Verfügung stehen, ohne jedoch die Bedürfnisse der Einheiten zu behindern.

11. In allen Krankenhäusern der Streitkräfte wird in ausreichendem Umfang Offizierspersonal für Wirtschaft und Datenverarbeitung eingesetzt werden, damit die schnellstmögliche Nutzung des EDV-Systems “Filippos” und die Einführung der doppelten Buchführung erzielt wird. Es ist beabsichtigt, möglichst viele Stellen (Einheiten, Gesundheitszentren usw.) an das Telemetrie-Programm des Systems “Filippos” anzuschließen.

12. Alle Beschlüsse der Ministerien für Gesundheit und soziale Solidarität, Arbeit und Sozialversicherung und Wirtschaft, Wettbewerbsfähigkeit und Schifffahrt, die sich auf die Beschaffung und Verteilung von Medikamenten und Material beziehen, werden auch auf die Militärkrankenhäuser ausgeweitet. Bis zur vollständigen Anwendung dieser Maßnahmen werden die einschlägigen Vorgänge bereichsübergreifend und auf einheitliche Weise für alle Krankenhäuser der Streitkräfte und alle Zweige durchgeführt werden, um somit die höchstmöglichen Rabattstufen zu erzielen. Das selbe gilt auch hinsichtlich der Durchführung elektronischer Ausschreibungen, mit denen sich die ersten Erfahrungen als besonders positiv erwiesen haben.

13. Die existierende Produktionsstätte des Militärs für nicht verschreibungspflichtige Medikamente und Behandlungsmaterial wird vollständig für die Deckung der Bedürfnisse aller Zweige der Streitkräfte genutzt werden.

Griechenland strebt Schuldenregelung mit Pharmaunternehmen an

31. Mai 2010 / Aufrufe: 187 Keine Kommentare

Die Regierung in Griechenland will die Begleichung der Schulden in Höhe von 5,6 Milliarden Euro an Pharmaunternehmen in bar oder mit staatlichen Schuldscheinen regeln.

Die staatlichen Krankenhäuser in Griechenland begleichen Rechnungen ihrer Lieferanten im Durchschnitt erst nach 800 Tagen und übertreffen damit um rund ein Fünffaches den entsprechenden statistischen EU-Durchschnitt. Die griechische Regierung ist somit nicht nur in die Pflicht genommen, endlich der unfassbaren Korruption und Verschwendung im staatlichen Gesundheitswesen in Griechenland Einhalt zu gebieten, sondern auch mit einem ungeheuren Schuldenberg konfrontiert, der trotz aller bisherigen Maßnahmen kontinuierlich anwächst.

Um die zum Teil seit Jahren unbezahlten Lieferanten zu befriedigen, die bereits wiederholt die Belieferung staatlicher Krankenhäuser vorübergehend eingestellt hatten, soll laut einer gemeinsamen Bekanntmachung des Finanzministeriums und des Ministeriums für Gesundheit und soziale Solidarität die Begleichung der staatlichen Schulden an die Pharmaunternehmen und Lieferanten medizinischer Güter auf folgende Weise geschehen:

  • Die älteren Verbindlichkeiten aus den Jahren 2005 – 2006 in Höhe von ungefähr 230 Millionen Euro werden umgehend und in bar bezahlt werden.
  • Die Verbindlichkeiten aus den Jahren 2007 – 2009 werden mit zinslosen handelbaren Schuldscheinen des griechischen Fiskus beglichen. Für Schulden des Jahres 2007 sollen Titel mit 2-jähriger, für Schulden des Jahres 2008 Titel mit 3-jähriger und für Schulden des Jahres 2009 am 01. Januar 2011 Titel mit 4-jähriger Laufzeit ausgegeben werden.
  • Parallel wird die Regierung mit einer gesetzlichen Regelung, die sie in den kommenden Tagen dem Parlament vorlegen wird, jenes Problem angehen, das sich durch Beschlüsse der Rechnungskammer in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Ausgaben der Jahre 2007 – 2009 eingestellt hat.

Es wird angemerkt, dass ein Teil der Schulden der Krankenhäuser, in Höhe von 1,2 Milliarden Euro, im Dezember 2009 beglichen wurde.

Ebenfalls laut der gemeinsamen Bekanntgabe wird die Regierung kein erneutes Auflaufen von Schulden an die Lieferanten zulassen und die Begleichung jeder rechtskonformen Belieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und gemäß den diesbezüglichen Bestimmungen der Gemeinschaft erfolgen.

Schließlich wird an die Unternehmen, welche die staatlichen Krankenhäuser beliefern, der Appell gerichtet, mit Verantwortung gegenüber den kritischen wirtschaftlichen Gegebenheiten des Landes konstruktiv bei den vorstehenden Regelungen mitzuwirken und qualitative Produkte zu international konkurrenzfähigen Preisen anzubieten.