FOCUS-Prozess in Griechenland erneut vertagt
Der in Griechenland gegen 13 Journalisten und Verantwortlich des deutschen Magazins FOCUS wegen des Schmähartikels von Februar 2010 angestrengte Prozess wurde erneut vertagt.
Die ursprünglich für Juni 2011 angesetzte Hauptverhandlung in dem wegen des FOCUS-Artikels vom 22. Februar 2010 gegen 13 Journalisten und Verantwortliche des Magazins angestrengten Prozess wurde am 19. August 2011 aufgrund ein und des selben Formfehlers zum zweiten Mal vertagt und soll nun am 29. November 2011 stattfinden (siehe auch FOCUS-Artikel entfacht große Empörung in Griechenland und Focus-Artikel über Griechenland hat gerichtliches Nachspiel).
Über den Verlauf der geplatzten Verhandlung berichtet Fanis Karampatzakis in seinem Artikel “Mit dem Mittelfinger stechen wir uns das Auge aus”, der am 20. August 2011 in der Zeitung Vradyni erschien und nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird.
Mit dem Mittelfinger stechen wir uns das Auge aus
In Athen sollte gestern (19.08.2011) der Prozess wegen der verleumderischen Publikation des deutschen Magazins Focus beginnen, worin die Aphrodite von Milos mit beleidigend ausgestrecktem Mittelfinger erschien (22/02/2010). Angeklagt sind dreizehn Vertreter sowohl der Druckversion als auch der Online-Ausgabe, die weltweit die Fotografie und den uns gewidmeten Text mit dem Titel … “Betrüger in der europäischen Familie” reproduziert hatte. Die Verhandlung wurde erneut vertagt (wie auch im vergangenen Juni) und auf den 29. November gelegt. Anzeige gegen die Deutschen hatten sechs Athener Rechtsanwälte erstattet, während der Staatsanwalt ein Strafverfahren wegen der Vergehen der verleumderischen Diffamierung, Beschimpfung und Beleidigung eines Nationalsymbols einleitete.
Alle Angeklagten Journalisten und die anderen Verantwortlichen des deutschen Magazins waren gestern nicht in dem Gerichtsgebäude an der Straße Evelpidon anwesend und wurden von deutschen und einigen griechischen Rechtsanwälten vertreten. Auf der einen Seite war es besser, dass sie nicht da waren, denn wenn sie dort gewesen wären, hätten sie uns möglicherweise ein weiteres kritisches Titelblatt gewidmet. An Stelle der Aphrodite hätten sie diesmal Themis setzen können. Und leider hätten wir ihnen Anlass und … Inspiration geliefert.
Beschämendes Bild des Justizwesens in Griechenland
Der Beginn der vertagten Verhandlung war für zwölf Uhr mittags angesetzt worden. Der Gerichtsdiener schloss den Verhandlungssaal ungefähr um 12:15 auf, das Gericht erschien gegen 12:45 Uhr, rief in aller Ruhe die Sache auf und unterbrach die Verhandlung dann bis 14:00 Uhr. Das Gericht erschien wieder um 15:15 und verkündete schließlich die Vertagung! Der Grund war die unkorrekte (nicht rechtmäßige) Ladung von sechs der dreizehn Angeklagten. Der selbe Grund war es allerdings auch schon beim vorherigen Mal! Offensichtlich erfolglos suchten die Vorsitzende und die Staatsanwältin während der Unterbrechung nach einem Vorgesetzten, um zu diskutieren, was sie zu tun hätten. Mittags, 12. August und Freitag – “verlangen sie nicht zu viel, meine Damen?” wäre ihnen gesagt worden, wenn sie jemand beim Telefonieren gesehen hätte.
Der Verhandlungssaal war diesmal ein anderer, und gestern wurde ein viel kleinerer Raum benutzt, was zur Folge hatte, dass sich die Angeklagten anderer Sachen des selben Prozessregisters dicht aneinander drängten. Und wir sprechen von Verhafteten wie Dieben, Drogensüchtigen und Transsexuellen, da das Gericht für Schnellverfahren zuständig war und ihm damit hauptsächlich Personen vorgeführt werden, welche die Polizei in der vorherigen Nacht im Zentrum von Athen “einsammelt”.
Wer sich speziell in letzter Zeit dort einfindet wird verstehen, dass diese (in der Mehrzahl leider) Jugendlichen selbst innerhalb des Gerichtssaals sogar auch den Polizeibeamten bestehlen können, der sie begleitet. Die Klimatisierung war zumindest während der ersten Stunde inexistent, was zum Ergebnis hatte, dass im Saal der Schweiß floss. Das Erste, was wiederum beim Eintritt durch den zentralen Eingang des Gebäudes 7 auffiel, waren auf dem Boden verschütteter Kaffee und links und rechts verstreuter Abfall, während ein Geruch von … Urin schon bereits vom Vorhof aus wahrnehmbar war.
Es war also besser, dass die deutschen Journalisten nicht präsent waren, oder nicht?
Formfehler führt möglicherweise zu Verjährung
Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, dass bei dem Termin am 19.08.2011 nur sieben der Angeklagten vor Gericht vertreten waren. Der Termin musste jedoch erneut vertagt werden, da nach wie vor nicht die rechtmäßige Ladung der übrigen sechs Angeklagten bestätigt werden konnte, weil die einschlägigen Zustellungsberichte nicht an die Staatsanwaltsschaft weitergeleitet worden waren. Bezüglich dieser sechs Personen zeichnet sich nun sogar die Möglichkeit der Verjährung ab.
Die Positionen der Prozessgegner
Die (griechischen) Rechtsbeistände der sieben vertretenen Angeklagten erklärten, dass der strittige Artikel keine Straftat darstelle: “Auch wenn die Publikation uns nicht gefällt, ist sie kein Strafbestand. Die geäußerte Ansicht mag störend sein, jedoch müssen wir die Kritik im Rahmen der Pressefreiheit ertragen.“
Die Anwälte der Verteidigung sprachen sogar von einem “anmaßenden Egoismus“, von dem die Griechen manchmal besessen sind und der sie in die falsche Richtung führt, während gleichzeitig in Griechenland über andere noch schärfere und unangenehmere Dinge geschrieben werden.
Aus dem Lager der Kläger bezeichnete dagegen Rechtsanwalt Th. Fragkakis den strittigen Artikel als methodisiert und verachtenswert und argumentierte, dass im Namen der Pressefreiheit nicht alles eingeebnet werden kann und global alle Griechen als Betrüger charakterisiert werden dürfen.


am 23. Februar 2010 unter dem Titel “Ο Σάτυρος του Αρχαιολογικού Μουσείου Αθηνών” (Der Satyros des archäologischen Museums Athen) publiziert wurde und nachstehend in deutscher Übersetzung wiedergegeben wird. 








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