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Artikel Tagged ‘finanzamt’

Fiskus in Griechenland verrechnet Steuerschulden mit Forderungen

2. Februar 2012 / Aufrufe: 113 Keine Kommentare

In Griechenland sollen Steuerschuldner ihre Verbindlichkeiten fortan unmittelbar mit Forderungen gegen den Fiskus verrechnen lassen können.

Zahlreiche Unternehmen und natürliche Personen in Griechenland sind mit der paradoxen Situation konfrontiert, einerseits ihren Verpflichtungen gegenüber dem Fiskus unter Androhung harscher Sanktionen fristgerecht nachkommen zu müssen, obwohl der Staat ihnen andererseits zum Teil erhebliche Steuerrückzahlungen schuldet, die jedoch im Rahmen eines formlosen internen Zahlungsstopps nicht selten seit vielen Monaten “eingefroren” bleiben.

Bezeichnend ist, dass etliche Unternehmer, die in letzter Zeit wegen fälliger Steuerschulden verhaftetet und Schnellgerichten vorgeführt wurden, sich auf mangelnde Liquidität infolge aufgelaufener Mehrwertsteuerrückzahlungen berufen, die ihnen zwar rechtmäßig zustehen, aber nicht ausgezahlt werden. In einer kaum weniger misslichen Lage befinden sich auch viele Privatleute, die vergeblich auf Einkommens- und Lohnsteuerrückzahlungen oder sonstige Erstattungen warten, jedoch parallel aufgefordert sind, ihren laufenden Verpflichtungen fristgerecht zu entsprechen.

In Ergänzung der einschlägigen Bestimmungen, die bereits im Frühjahr 2011 verabschiedet worden waren, gab nun der stellvertretende griechische Finanzminister Pantelis Ikonomou mit einem Runderlass vom 26.12.2012 Anweisungen bezüglich der – fallweise von Amts wegen oder auf Antrag erfolgenden – unmittelbaren Verrechnung festgestellter Verbindlichkeiten und Forderungen gegenüber dem Fiskus, welche aus dem engeren öffentlichen Sektor herrühren.

Quelle + Einzelheiten: Verrechnung von Steuerschulden in Griechenland

Banken in Griechenland vergeben Steuer-Kredite

17. Oktober 2011 / Aufrufe: 441 5 Kommentare

Die Banken in Griechenland bieten zinsgünstige Kredite zur Begleichung von Sonderabgaben, Steuerschulden und sonstigen Verpflichtungen an den Fiskus an.

Die griechischen Banken bieten spezielle Kredite zur Finanzierung der neuen Sonderabgaben, aber auch der “Regulierung” von Bauvergehen bzw. nachträglichen Legalisierung von Schwarzbauten an und gewähren ebenfalls Zahlungserleichterungen mittels Kreditkarten, da immer mehr Bankkunden nach Möglichkeiten suchen, ihren Verbindlichkeiten an den Fiskus entsprechen zu können.

Unter Nutzung von Kreditkarten können Steuerzahler die neue Sonderabgabe in bis zu 6 zinslosen Raten an das Finanzamt zahlen. Sie gewinnen somit die Ermäßigung von 5%, die bei sofortiger Begleichung der gesamten Verbindlichkeit gewährt wird, und haben danach die Möglichkeit, den Betrag je nach Bank in 3 bis 6 zinslosen Raten zu begleichen. Die Bezahlung der Steuerschuld kann bei den Geschäftsstelle der Banken oder elektronisch oder natürlich auch bei den Kassen der Finanzämter erfolgen.

Die “Steuer-Kredite”, die erstmals vor einem Jahrzehnt in Erscheinung traten, kommen also wieder zurück … . Sie sind sogar besonders populär, da es genug Leute gibt, die nicht über die erforderliche Liquidität verfügen, um ihren Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt nachzukommen. Mittelständische Unternehmer, aber auch Privatleute richten sich wegen Finanzierungen an die Banken, um die Einkommensteuer, die fälligen Verbindlichkeiten an das Finanzamt, die Schließung der Bücher oder sogar auch nur die Kfz-Steuern zu entrichten. Laut den Funktionären der Banken gelangten diese Kredite im vergangenen Jahr zu großem … Ruhm, und es wird erwartet, dass sie auch in diesem Jahr den selben Verlauf haben werden.

Unbesicherte Kredite zur Finanzierung von … Steuerschulden

Die Eurobank gab bekannt, dass sie Kredite zur Begleichung der Verbindlichkeiten an die Finanzämter (DOY) gewährt, wobei die Bezahlung auch mit Kreditkarten der Bank erfolgen kann. Die Finanzierungsprogramme decken Verbindlichkeiten ab, die sich auf den Bescheid über die Sonderabgaben und die neue Gewebegebühr, die Immobilien-Sonderabgabe (die demnächst mittels der Rechnung der DEI eingezogen wird), das spezielle Strafgeld für die Unterhaltung “regulierter” Räumlichkeiten (sprich rechtswidrig geschlossener “teilumbauter Flächen”) und die Regulierung ungenehmigter Bauten beziehen. Mit den Kreditkarten Eurobank wird die Möglichkeit zur Entrichtung der Sonderabgaben in bis zu 3 zinslosen Raten geboten. Weiter gewährt die Bank gewährt unbesicherte Kredite zur Finanzierung der Sonderabgaben zu einem “privilegierten” Zinssatz und mit einer Laufzeit von bis zu 60 Monaten. Im Fall der Voreintragung einer Hypothek haben die Kredite eine noch sehr viel längere Laufzeit.

Ein entsprechendes Programm zur Begleichung von Steuerverbindlichkeiten mit ihren Kreditkarten hat die Piräus-Bank im Angebot und vergibt auch Kredite für die Regulierung der teilumbauten Flächen mit einem variable Zinssatz auf Basis des Monats-Euribor + ab 5 Prozentpunkten und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren. Die Bank finanziert das Strafgeld zu 100%, gewährt obendrein eine zusätzliche Liquidität von 1.000 Euro und trägt die Erstellung der für die Entrichtung des Strafgeldes erforderlichen Studie ihrer Tochtergesellschaft Piräus Real Estate A.G. an.

Die Marfin Egnati Bank gewährt ebenfalls Kredite zur Regulierung der teilumbauten Flächen, mit niedrigem variablen Zinssatz, der an den 3-Monats-Euribor plus ab 4,75 Prozentpunkte gebunden ist. Die Finanzierung reicht bis zu 100% des erforderlichen Betrags, bei einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Die Attica Bank gewährt den Kredit “Attica Immobilien-Regulierung” zum Monats-Euribor plus einem Aufschlag von 6 – 8 Prozentpunkten, bei einem Finanzierungsbetrag von 30.000 Euro und bis zu 10 Jahren Laufzeit.

Entrichtung von Sonderabgaben und Steuern per Kreditkarte

Die Steuerzahler sollten wissen, dass sie – einen entsprechenden Kreditrahmen vorausgesetzt – das Finanzamt auch mit allen Kreditkarten bezahlen können. Die “Emporiki” gab bekannt, dass die Steuerzahler bis zum Ende des Jahres für die Begleichung von Verbindlichkeiten an die Finanzämter mit Karten “Emporiki Bank Gesundheitsprivileg” für jede beliebige Zahlung an ein Finanzamt eine Barerstattung von 3% auf die Karte erhalten.

Die Besitzer von Kreditkarten Citibank oder Diners Club können ihre Verbindlichkeiten an den griechischen Fiskus ebenfalls sofort entrichten und den Betrag in 6 zinslosen Raten begleichen. Konkret bezahlt werden können Sonderabgabe, Einkommensteuer natürlicher und juristischer Personen, Lohnsteuer, MwSt., ETAK, Buchschließung.

(Quelle: Vradyni)

Steuerverfahren gegen Ärzte in Thessaloniki in Griechenland

9. Oktober 2011 / Aufrufe: 268 2 Kommentare

In Griechenland wurden Verfahren gegen neun Arztpraxen in Thessaloniki eingeleitet, nachdem bei Kontrollen der Wirtschaftspolizei diverse Steuervergehen festgestellt wurden.

Aufgrund telefonischer Anzeigen von Bürgern ging die griechische Wirtschaftspolizei während der vergangenen drei Tage in Thessaloniki auf “Safari” in Arztpraxen, um Steuervergehen festzustellen. Wie seitens der Führung der griechischen Polizei (ELAS) bekannt wurde, begab sich nach telefonischen Anzeigen, die über die Rufnummer landesweite 11012 der Wirtschaftspolizei erfolgten, ein Stab der Abteilung für Sozial- und Versicherungsschutz nach Thessaloniki und führte in 20 Arztpraxen verschiedener Fachgebiete Überprüfungen durch.

Aus den Kontrollen bestätigte sich, dass neun Ärzte fallweise keine Quittungen ausstellten oder die Patientenlisten oder ihre Kassenbücher sowie die vorgesehenen Geschäftsunterlagen nicht korrekt führten. Im Fall eines Psychiaters – Psychologen wurden überhaupt keine Bücher geführt, während in einem anderen Fall eines Zahnarztes festgestellt wurde, dass in seiner Praxis auch andere Ärzte arbeiteten, die entweder keine Bücher führten oder Rentner waren.

Zu Lasten der neun Arztpraxen werden Verfahren eingeleitet und bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts Thessaloniki eingereicht werden, während parallel auch die Informierung der zuständigen zuständigen Finanzämter (DOY) erfolgen wird, damit letztere die einschlägigen Verwaltungsverfahren einleiten.

Seitens der Führung der griechischen Polizei wird betont, dass “das Dezernat für Sozial- und Versicherungsschutz der Wirtschaftspolizei und des Dezernats für elektronische Kriminalität die Verfolgung der Vergehen zu Lasten von Sozialversicherungsträgern, Fürsorgeträgern und Trägern der Gesundheitsversorgung der Bürger zum Ziel und speziell die Nichtentrichtung von Versicherungsbeiträgen, rechtswidrige Rezeptausstellungen, unwahre ärztliche Gutachten, überhöhte Rechnungsstellungen für Medikamente und ärztliche Ausrüstung sowie auch die Nichtausstellung von Quittungen über ärztliche oder Behandlungsleistungen zum Ziel haben“.

(Quelle: Kathimerini)

Finanzämter in Griechenland schreiten zu Lohnpfändungen

2. Oktober 2011 / Aufrufe: 756 2 Kommentare

Die Finanzämter in Griechenland schreiten zunehmend zu Pfändungen von Gehältern, Löhnen und Renten wegen unbeglichener Verbindlichkeiten an den Fiskus.

Während der letzten Zeit sind etliche Finanzämter in Griechenland zur Aktivierung der gesetzlichen Bestimmungen geschritten, welche die Pfändung von Gehältern, Löhnen und Renten wegen offener Forderungen des Fiskus gestatten. Laut dem Radiosender Vima 99,5 schreiten die Finanzämter zunehmend zur Pfändung der Lohnkonten von Angestellten mit fälligen Verbindlichkeiten an den Fiskus.

Wie gegenüber dem Sender der Präsident der Angestellten der Behörde für zivile Luftfahrt Vasilis Alevizopoulos beklagte, sind gegen 20 Angestellte der Behörde Gehaltspfändungen mit dem Ergebnis angeordnet worden, dass die Betroffenen nun auch mit Pfändungen ihres Vermögens seitens der Banken bedroht sind, da infolge der Gehaltspfändungen die Raten für Bau- bzw. Wohnungskaufdarlehen und sonstige laufende Kredite unbeglichen blieben.

Die Vorsitzende des Generalvorstands des Verbandes der Beamten des Finanzministeriums, Froso Stavraki, bestätigte gegenüber dem Sender, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen aktiviert wurden und die Maßnahme während der letzten Monate intensiv zur Anwendung kommt.

Quellen des Finanzministeriums stellten jedenfalls klar, dass es nicht etwa um eine spezielle Dienstanweisung an die Finanzämter geht, sondern die Pfändungen das Resultat des Wirkens einer neuen Diensteinheit des Ministeriums sind, die sich gezielt mit der Eintreibung von Einnahmen beschäftigt und intensive Überprüfungen der Schuldner des Fiskus begonnen hat.

(Quellen: in.gr)

Griechenland will 250 Finanzämter schließen

7. August 2011 / Aufrufe: 259 3 Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland will im Rahmen der Reorganisation seiner Dienststellen die Anzahl der Finanzämter von derzeit landesweit 288 auf 30 reduzieren.

In der kommenden Woche wird die Bekanntgabe der Zusammenlegung 20 lokaler Finanzämter zu 10 Ämtern erwartet, während die grundlegende Umstrukturierung der Dienststellen des Finanzministeriums ein separates Kapitel des für Oktober 2011 angekündigten Steuergesetzentwurfs darstellen wird und unter anderem auch Versetzungen der Finanzbeamten vorsieht, deren Stellen im Rahmen der neuen Organisationsform der Finanzämter wegfallen werden.

Die verbleibenden Finanzämter werden fast kaum noch direkten Kontakt mit den Steuerpflichtigen haben, die ihre Angelegenheiten entweder mittels der elektronischen Anwendungen der Zentrale für Datenverarbeitungssysteme oder über die Zentren für Bürgerservice (KEP) abwickeln werden. Die verbleibenden Finanzämter werden sich somit ausschließlich mit Kontrollen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung beschäftigen.

Der erste Schritt zur Schließung von Finanzämtern erfolgte in der vergangenen Woche mit dem Amendement des Finanzministers Evangelos Venizelou, womit die Abschaffung diverser Abteilungen bei Finanzämtern vorgesehen wird.

Der nächste Schritt wird die Zusammenlegung kleinerer Finanzämter sein. Dem Finanzministerium vorliegenden Daten zufolge wurden von den insgesamt 36 Milliarden Euro, die im Jahr 2010 eingenommen wurden, fast 23 Milliarden Euro von 20 Finanzämtern eingetrieben, während die 78 Finanzämter auf den letzten Plätzen der Einnahmestatistik insgesamt gerade einmal 464 Millionen Euro eingetrieben hatten.

Mehr Kontrollen zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung

Durch das Freiwerden von Beamten der Finanzämter, deren Schließung vorgesehen ist, wird das Finanzministerium leichter Sondereinheiten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zusammensetzen können, so wie vor einigen Tagen auch im Fall der speziellen Einsatzgruppe, die sich einzig und allein mit der Eintreibung festgestellter Geldstrafen beschäftigen wird.

Parallel zu der Umstrukturierung der Finanzämter zu substanziellen Kontrollwerkzeugen forcieren die gemeinsam zuständigen Ministerien elektronische Dienste, welche das Finanzamt auf den PC-Monitor der Steuerpflichtigen bringen.

(Quelle: Vradyni, Ta Nea)

Welle von Pfändungen und Zwangsversteigerungen in Griechenland

12. Juni 2010 / Aufrufe: 498 1 Kommentar

In Griechenland wird ein rapider Anstieg der von Finanzämtern und Banken gegen säumige Schuldner angestrengten Pfändungen und Zwangsversteigerungen verzeichnet.

In dem Bemühen, Geld in die leeren Kassen des griechischen Fiskus zu bringen, schreiten Finanzämter in letzter Zeit schon wegen geringfügiger Schulden in Höhe von nur einigen dutzend oder hundert Euro zur Pfändung und Zwangsversteigerung sogar von Gebrauchsgegenständen und Haushaltseinrichtungen, um auf diese Weise fällige Forderungen einzutreiben. Parallel ist laut Angaben des nationalen Bundes der Organisationen für den Schutz der Verbraucher und Kreditnehmer bei den Gerichten ein Anstieg von bis zu 110% bei den von Banken betriebenen Pfändungen zu verzeichnen.

3.000 Zahlungsbefehle allein Anfang März 2010

Aus den Daten des Verbandes der Kreditnehmer- und Verbraucherschutzorganisationen geht ein enormer Anstieg der Pfändungen seitens der Banken hervor. “Der minimale Anstieg bewegt sich bei 30%, während es jedoch auch Gerichte gibt, wo im Vergleich zum Vorjahr die Pfändungen um bis zu 110% angestiegen sind“, gab gegenüber der griechischen Tageszeitung Zeitung Ta Nea der Verbandsvorsitzende Vangelis Kritikos an. “Bezeichnend für das Klima, aber auch die herrschende wirtschaftliche Lage ist, dass während der ersten 10 Tage des Monats März 2010 ungefähr 3.000 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse beantragt und ausgestellt wurden.

Die Einzelrichterkammer des Landgerichts Athen erließ im Jahr 2009 ungefähr 12.500, im Jahr 2009 ungefähr 24.000 und allein im ersten Quartal des Jahres 2010 bereits 8.500 Zahlungsbefehle und Pfändungsbeschlüsse. Die Zwangsversteigerungen der Banken wurden per Ministererlass bis zum 30. Juni 2010 gestoppt. Gemäß der Einschätzung des Verbandes der Kreditnehmer zeigt jedoch die Zunahme der Pfändungen, dass – sobald diese wieder erlaubt sein werden – eine enorme Welle von Zwangsversteigerungen folgen wird.

Finanzamt in Griechenland pfändet Gardine für 147 Euro!

Als ich das außergerichtliche Schreiben vorfand, mit dem mir das Finanzamt Korydallos den Beschluss zustellte, für eine Schuld in Höhe von ursprünglich 147 Euro meine Gardine mit einem Startgebot in Höhe von 200 Euro zur Zwangsversteigerung zu bringen, dachte ich erst an eine Farce. Danach stellte ich jedoch fest, dass irgendjemand es wirklich ernst damit meinte, bei mir eine Gardine zu pfänden und zur Zwangsversteigerung zu bringen,” gab gegenüber der Zeitung Ta Nea eine Frau Elisabet M. an (deren vollständige persönliche Daten der Redaktion vorliegen sollen, jedoch aus Datenschutzgründen nicht publiziert wurden).

Die Verbindlichkeit entstand dadurch, dass mein Gatte im Jahr 2003 seine Steuererklärung verspätet einreichte und deswegen ein Strafgeld in Höhe von 42 Euro verhängt wurde. Weiter erhielt er im Jahr 2005 ein Strafmandat, kümmerte sich jedoch nicht um die Bezahlung. Wie wir aus dem Gerichtsbeschluss erfuhren, erreichten diese beiden Strafgelder von anfänglich insgesamt 147 Euro mit den verhängten Versäumniszuschlägen den Betrag von 596 Euro. In dem Zeitraum, über den sich die Versäumniszuschläge auf die anfängliche Schuld von 147 Euro ansammelten, behielt das Finanzamt allerdings die fälligen Einkommensteuerrückzahlungen meines Gattens mit der Begründung ein, diese mit dem geschuldeten Betrag zu verrechnen.

Mit der Zustellung des Beschlusses über die Pfändung und Zwangsversteigerung der Gardine verlangte das Finanzamt von Frau Elisabet M., ihre Gardine zur “Kasse” zu bringen. “Ich beschied denen jedoch, dass ich nicht auch noch die Transportkosten für meine Gardine zahlen werde. Außerdem besitze ich zwei Gardinen: eine weiße und eine orangefarbene. Wann immer sie wollen, können sie selbst kommen und sich die aussuchen, welche ihnen am besten gefällt.

Finanzamt in Griechenland pfändet 31 Jahre altes Sofa!

Ein 31 Jahre altes Sofa und zwei “gleichaltrige” Sessel stellten die einzigen Vermögenswerte des 70-jährigen Rentners Giannis K. und seiner Gattin Evmorfia dar. Wie Giannis K. am 06. Mai erfuhr, schrieb das Finanzamt Nikäa zur Zwangsversteigerung aus: “1. ein Wohnzimmer, bestehend aus einem viersitzigen Sofa und zwei Sesseln, gebraucht, aus Holz, Farbe braun, bezogen mit braunem Stoff, Schätzwert 586,94 Euro, 2. ein Esszimmer, bestehend aus einem runden Tisch und 6 Stühlen, alles aus Holz, Stühle mit braunem Stoffbezug, gebraucht, Schätzwert 586,94 Euro. Mangels weiteren Vermögens beläuft sich der Wert der Versteigerungsgegenstände auf 1.173 Euro. Das Startgebot wird auf 939,10 Euro bestimmt“.

Der Rentner, der eine Altersrente in Höhe von monatlich 550 Euro von dem gesetzlichen Versicherungsträger  IKA bezieht, hatte dem Finanzamt erklärt, dass er die aus anhängigen Steuersachen herrührende Schuld nicht zu begleichen vermag. “Das Sofa, die Sessel, der Esstisch und die Stühle waren meine Aussteuer für unsere Ehe. Vor eineinhalb Jahren schenkte uns mein Sohn neue Möbel für Wohnzimmer und Essecke, weil unsere alten kaputt gegangen waren und wir sie auf den Müll gegeben haben. Man hatte Angst, sich auf die Stühle zu setzen, welche das Finanzamt pfänden wollte,” erklärte Frau Evmorfia gegenüber der Zeitung Ta Nea.

Das Finanzamt akzeptierte schließlich eine Abzahlungsvereinbarung mit den beiden Rentnern, da die Gegenstände, welche es zur Zwangsversteigerung bringen wollte, bereits vor etlichen Monaten auf einer Müllkippe gelandet waren … .

Regierung in Griechenland nimmt Finanzbeamte und Korruption ins Visier

26. Mai 2010 / Aufrufe: 238 Keine Kommentare

Das Finanzministerium in Griechenland hat im Kampf um die Erhöhung der Effektivität seiner Ämter und deren Einnahmen 20 Finanzamtsleiter abgelöst und 70 Steuerbeamte versetzt.

Parallel forciert das griechische Finanzministerium die Einleitung von Dienstverfahren und der Untersuchung der Vermögensverhältnisse der Finanzbeamten auf Anzeigen von Bürgern hin. In einer diesbezüglichen Bekanntmachung lautet es, dass “angesichts der gegebenen Notwendigkeit zur Verbesserung der Funktion und Ergebnisse der Einnahmemechanismen und der Wiederherstellung der Transparenz der Finanzämter das Wirtschaftsministerium eine Reihe von Beschlüssen gefasst hat“:

  • Ablösung von Finanzamtsleitern. Auf Basis der Ergebnisse und Effektivität hinsichtlich der für jedes Finanzamt vorgegebenen Einnahmeziele werden 20 Dienststellenleiter abgelöst, die derzeit Finanzämter mit einem großen Steuervolumen leiten und bei denen sich Verzögerungen in der Abführung von Einnahmen und erhebliche Abweichungen in der Erreichung der Ziele zeigen.
    Gleichzeitig schreitet das Wirtschaftsministerium gemäß dem letzten Gesetz des Innenministeriums unmittelbar zur Ausschreibung der Besetzung von Schlüsselpositionen in allen Finanzämtern.
  • Versetzung von Beamten. Für den besseren Betrieb der Ämter werden in ganz Griechenland 70 Beamte von den Finanzämtern, bei denen sie derzeit in Dienst stehen, zu anderen Finanzämtern versetzt.
  • Durchführung interner Untersuchungen nach Anzeigen von Bürgern. Zur Überprüfung namentlicher und anonymer Anzeigen von Bürgern über die telefonische Hotline 1517 schreitet das Finanzministerium zu 50 internen Untersuchungen gegen Beamten bei 31 Finanzämtern, 10 Zollämtern, Dezernaten für Wirtschaftsverbrechen, zentralen Finanzprüfstellen und Liegenschaftsämtern im ganzen Land.
  • Überprüfung der (obligatorischen) Erklärung zur Vermögenslage und steuertechnischer Ungereimtheiten bei Beamten des Finanzministeriums. Zur Kontrolle der in dieses Segment fallenden Finanzbeamten ist bereits die Überprüfung von 234 Beamten des Finanzministeriums verfügt worden, die in dem Zeitraum 2007 – 2008 scheinbar keine Steuererklärungen abgegeben haben oder deren Steuererklärungen anhängig sind.
  • Überprüfung der Vermögensverhältnisse von Beamten des Finanzministeriums auf Basis von Recherchen bezüglich ihres Einkommens und ihres Immobilienvermögens.

Aus einer ersten Überprüfung des Immobilienbesitzes aller Beamten geht hervor, dass 70 Beamte über ein Immobilienvermögen mit einem nach dem System der sachwertorientierten Wertbestimmung (sprich häufig deutlich unter dem aktuellen Marktpreis liegenden) ermittelten Wert von 800.000 – 3.000.000 Euro verfügen.

Außer den vorstehenden direkten Maßnahmen hat das griechische Finanzministerium bereits angekündigt, zur völligen Reorganisation der Einnahmemechanismen schreiten zu werden um deren Aufwertung, die bessere Bedienung der Bürger und die angestrebte Transparenz und Steuergerechtigkeit zu erreichen. Der Entwurf für die grundlegenden Regelungen zur Reorganisation der Finanzbehörden wird in Kürze öffentlich zum Dialog gestellt werden.

Schließlich ermutigt das Ministerium die Bürger, selbst eine aktive und wichtige Rolle bei der Bekämpfung von Phänomenen der Steuerhinterziehung und anderer Steuer- und Wirtschaftsvergehen wahrzunehmen, indem sie sich an die Telefonzentrale unter der Rufnummer 1517 wenden.

Erneut 48-stündiger Streik bei Finanzämtern in Griechenland

1. März 2010 / Aufrufe: 226 Keine Kommentare

Die Beamten der Finanzämter in Griechenland haben aus Protest gegen die geplante Kürzung ihrer Gehälter und Zulagen einen weiteren 48-stündigen Streik für den 8. und 9. März 2010 angekündigt.

Obwohl die endgültigen Maßnahmen zur Minderung des Haushaltsdefizits Griechenlands noch nicht verkündet worden sind, zeichnen sich erheblich umfangreichere Kürzungen der Gehälter und Zulagen auf dem allgemeinen öffentlichen Sektor ab bisher erwartet. Die Gewerkschaften haben jedoch jede weitere Kürzung der Bezüge zum “casus belli” erklärt und zeigen sich fest entschlossen, die geplanten Sparmaßnahmen um jeden Preis verhindern zu wollen.

Es sei angemerkt, dass in Griechenland inzwischen die Periode der Einreichung der jährlichen Einkommenssteuererklärungen begonnen hat jeder weitere Streik der Finanzbeamten zu beachtlichen Problemen führen wird. Das Finanzministerium sah sich aus organisatorischen Gründen bereits gezwungen, die ursprünglich ab dem 01. März 2010 nach Steuernummern gestaffelt endenden Eingabefristen um knapp 2 Wochen zu verlängern. Jede weitere Verzögerung bei der Bearbeitung der Steuererklärungen wird die heikle Finanzlage des Fiskus noch weiter verschärfen.

Weitere Informationen bietet der Artikel Einkommenssteuererklärung in Griechenland